Grob verkehrswidrig – Definition, Beispiele und rechtliche Folgen

Wer im Straßenverkehr gegen Regeln verstößt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch erhebliche Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer. Besonders schwer wiegen dabei Verhaltensweisen, die als grob verkehrswidrig gelten. Die Definition dieses Begriffen und ein solches Fehlverhalten vorliegt, erfahren Sie hier.

FAQ: Definition von grob verkehrswidrig

Was bedeutet grob verkehrswidrig und rücksichtslos?

Grob verkehrswidrig ist ein besonders schwerer Verstoß gegen Verkehrsvorschriften mit hohem Gefährdungspotenzial. Rücksichtslos bedeutet, dass der Fahrer aus Gleichgültigkeit oder Eigennutz die Gefährdung anderer in Kauf nimmt. Beide Merkmale müssen zusammenkommen, um eine Straftat nach § 315c StGB zu begründen.

Was ist ein grober Verkehrsverstoß?

Ein grober Verkehrsverstoß ist ein Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, der objektiv eine große Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt, etwa das Überfahren einer roten Ampel oder sehr hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Welche Beispiele und rechtlichen Folgen gibt es für grob verkehrswidriges Verhalten?

Typische Beispiele sind Überholen in unübersichtlichen Kurven, rote Ampel Missachtung bei Querverkehr und bedrängende Fahrweise. Die Folgen können Geldstrafen, Freiheitsstrafen und Fahrverbote sein. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Die rechtliche Grundlage: Grob verkehrswidrig nach § 315c StGB

Was ist grob verkehrswidrig und rücksichtslos?
Was ist grob verkehrswidrig und rücksichtslos?

Der Begriff der „grob verkehrswidrigen“ Verhaltensweise ist von zentraler Bedeutung, insbesondere im Zusammenhang mit den sogenannten „Gefährdungsdelikten“ im Straßenverkehr. Für die Bezeichnung “grob verkehrswidrig” ergibt die Definition sich aus § 315c des Strafgesetzbuches (StGB): Gefährdung des Straßenverkehrs.

Dieser Paragraph beschreibt einen Straftatbestand, der erfüllt ist, wenn ein Verkehrsteilnehmer eine der dort genannten Verkehrssituationen grob verkehrswidrig und rücksichtslos begeht und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

Grob verkehrswidrig und rücksichtslos: Eine Definition 

Der Begriff „Verkehrswidrig“ bezeichnet jedes Verhalten, das gegen eine Verkehrsvorschrift der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder andere Gesetze verstößt.

„Grob verkehrswidrig“ liegt laut Definition vor, wenn der Verstoß gegen die Verkehrsvorschrift von besonderer Schwere ist und ein hohes Gefährdungspotenzial aufweist. Es handelt sich also nicht um eine geringfügige Nachlässigkeit, sondern um eine objektive, schwerwiegende Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers.

Die Rechtsprechung definiert die Grobheit anhand folgender Kriterien:

  • Schwere des Verstoßes: Es muss sich um einen besonders eklatanten Verstoß handeln (z. B. deutliches Überfahren einer roten Ampel, eine extreme Geschwindigkeitsüberschreitung).
  • Unmittelbare Gefährlichkeit: Der Verstoß ist objektiv dazu geeignet, konkrete Gefahrensituationen für Dritte herbeizuführen.

Kurz gesagt: Das Verhalten des Fahrers überschreitet die Grenzen des sozial Üblichen und des Fahrlässigen in gravierender Weise.

Was ist der Unterschied zwischen grob verkehrswidrig und rücksichtslos?

Zum Beispiel zählt als grob verkehrswidrig das Überholen vor einer uneinsehbaren Kurve.
Zum Beispiel zählt als grob verkehrswidrig das Überholen vor einer uneinsehbaren Kurve.

Der Straftatbestand des § 315c StGB setzt das gleichzeitige Vorliegen zweier Komponenten voraus: Zum einen müssen bestimmte objektive Voraussetzungen erfüllt sein, etwa eine besonders schwerwiegende Verletzung der Verkehrspflichten. Zum anderen ist ein subjektives Fehlverhalten erforderlich, das sich im inneren Einstellung des Täters widerspiegelt.

Sie finden im Folgenden die Gegenüberstellung von „rücksichtslos“ und “grob verkehrswidrig” nach der Definition des StGB.

Grob verkehrswidrig

  • Objektiv besonders schwerwiegender Verstoß gegen eine Verkehrsregel, die ein hohes Gefährdungspotenzial beinhaltet.
  • Der Fahrer hat die große Gefahr nicht bemerkt, obwohl es für jeden offensichtlich sein musste.

Rücksichtslos

  • Liegt vor, wenn der Fahrer sich im Straßenverkehr aus eigennützigen Gründen über die Belange anderer hinwegsetzt und deren Gefährdung billigend in Kauf nimmt oder aus Gleichgültigkeit von vornherein gar nicht in Betracht zieht.

Es müssen beide Merkmale zusammenkommen – grob verkehrswidrig und rücksichtslos -, um eine Strafe nach § 315c StGB zu begründen.

Grob Verkehrswidrig: Beispiele aus der Rechtsprechung

Grob verkehrswidrig: Viele Urteile zeigen auf, was darunter zu verstehen ist.
Grob verkehrswidrig: Viele Urteile zeigen auf, was darunter zu verstehen ist.

Ob ein Fall in der Rechtsprechung als grob verkehrswidrig nach der Definition des StGB gilt, entscheiden die Gerichte in Deutschland abhängig von der Schwere und Gefährlichkeit des Verstoßes sowie den Begleitumständen. Beispiele dafür sind:

  • Überholen in einer uneinsehbaren Kurve.​
  • Rotlichtverstoß bei erkennbarem Querverkehr.​
  • Stark überhöhte Geschwindigkeit, vor allem innerorts oder in Gefahrenbereichen.​
  • Überholen eines Fahrzeugs unmittelbar vor einer schlecht einsehbaren Kurve oder Gefährdung anderer durch riskante Überholmanöver.​
  • Rechtsüberholen auf der Autobahn über Raststättengelände.​
  • Bewusst bedrängende Fahrweise mit zu geringem Abstand zum Vordermann über längere Strecke.​

Beispielurteil: Das Landgericht Landshut verurteilte (BayObLG, Beschluss v. 22.07.2020 – 207 StRR 245/20)einen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung unter anderem, weil das Verhalten „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ war – wobei die Beurteilung stets eine Gesamtschau aller Umstände voraussetzt.​

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeld-info.de befasst er sich u. a. mit Bußgeldverfahren und Einsprüchen.

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