Nachtfahrverbot in Deutschland – Wann und für wen gilt es?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 22. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann und für wen gilt ein Nachtfahrverbot?
Wann und für wen gilt ein Nachtfahrverbot?

Damit während der Nacht jeder seinen wohlverdienten Schlaf findet, gibt es in Deutschland einige Vorschriften hinsichtlich der Nachtruhe. Bundesland, Gemeinde, ja selbst der Vermieter kann in gewissem Maße bestimmen, wann in den Wohngebieten Ruhe zu herrschen hat und welche Geräusche die Menschen in dieser Zeit machen dürfen.

Was aber lässt sich gegen den nächtlichen Lärm auf den Straßen unternehmen? Vor allem in Großstädten rollt auch nachts der Verkehr und kann die Bewohner um den Schlaf bringen. Existiert für Motorrad, Pkw und Lkw ein Nachtfahrverbot in Deutschland? Und wenn ja, wann, wo und für wen gilt dieses? Die Antworten darauf finden Sie im folgenden Ratgeber.

Gibt es das Lkw-Fahrvebot auch nachts?

Den meisten Menschen ist bekannt, dass Lastwagen am Sonntag und an den Feiertagen nicht fahren dürfen – von einigen Ausnahmefällen abgesehen. Ein generelles Nachtfahrverbot für Lkw existiert in Deutschland allerdings nicht. Damit unterscheidet sich die Bundesrepublik z. B. von Österreich, wo Lkw-Fahrten zwischen 22 und 5 Uhr in der Regel auf sämtlichen Straßen untersagt sind.

Trotzdem dürfen Lkw in Deutschland nicht uneingeschränkt während der Nachtzeiten bewegt werden. Denn die Bundesländer bzw. deren Straßenverkehrsbehörden können nach eigenem Ermessen festlegen, für bestimmte Bundestraßen ein Lkw-Nachtfahrverbot auszusprechen. Die Autobahn ist davon jedoch nicht betroffen. Hier können Lkw die gesamte Nacht hindurch fahren.

Auch welche Lkw von dem Nachtfahrverbot betroffen sind und in welcher Zeit dieses gilt, kann von den Ländern festgelegt werden. Manche Fahrverbote betreffen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 12 Tonnen, während in anderen Fällen schon ein Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen ausreicht. In der Regel gilt ein Nachtfahrverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, aber auch dies kann abweichen. Lkw-Fahrer, die auch in der Nacht fahren, sollten sich deshalb bereits vor der Fahrt erkundigen, ob auf der geplanten Strecke ein Nachtfahrverbot besteht oder nicht.

Unter Umständen kann die Polizei ein bestehendes Nachtfahrverbot für Lkw zeitweilig aufheben. Dies ist z. B. möglich, wenn eine Hauptverkehrsachse aufgrund einer Vollsperrungen vorübergehend nicht befahrbar ist und der Verkehr nur auf die Strecke ausweichen kann, für die das Fahrverbot gilt. Die Aufhebung durch die Polizei muss jedoch in Absprache mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) geschehen.

Besteht ein Nachtfahrverbot für Pkw, Moped oder Motorrad?

Ein Nachtfahrverbot für Pkw existiert nicht.
Ein Nachtfahrverbot für Pkw existiert nicht.

Ein nächtliches Fahrverbot auf bestimmten Straßen kann tatsächlich nur für Lkw ausgesprochen werden. Alle anderen Kraftfahrzeuge wie Pkw oder Motorräder dürfen in Deutschland jederzeit fahren, selbst nachts in einem Wohngebiet. Allerdings sei an dieser Stelle betont, dass Handlungen, die erheblich die Nachtruhe stören, eine Anzeige wegen Ruhestörung und ein Bußgeld nach sich ziehen können. Dazu gehört z. B. penetrantes Hupen oder das Hören lauter Musik, die auch außerhalb des Autos zu vernehmen ist.

Des Weiteren legt der § 30 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) explizit fest, dass „Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen“ genehmigungspflichtig sind, wenn dadurch die Nachtruhe gestört würde. Dies meint vor allem sportliche Wettkämpfe wie Moto-Cross-Rennen oder Orientierungsfahrten. Auch das Training für derartige Sportveranstaltungen fällt darunter.

Das Nachtfahrverbot im Führerschein

Zwar ist es nicht möglich, ein Nachtfahrverbot für sämtliche Pkw, Motorräder oder Mopeds zu verhängen, einzelnen Fahrern kann das Verbot aber sehr wohl erteilt werden.

Dies hängt immer mit dem individuellen Sehvermögen eines Autofahrers zusammen. Natürlich ist es für die Sicherheit aller Beteiligten notwendig, dass Teilnehmer am Straßenverkehr ihre Umgebung ausreichend wahrnehmen können. Daher muss im Führerschein auch vermerkt werden, wenn ein Fahrer auf spezielle Hilfen wie Brillen, Kontaktlinsen oder Hörgeräte angewiesen ist.

Bei manchen Sehbehinderungen ist die optische Wahrnehmung bei Dunkelheit oder in der Dämmerung eingeschränkt. Bei der sog. Nachtblindheit – in der Medizin als Hemeralopie bekannt – ist das Auge beispielsweise nicht oder nur bedingt in der Lage, sich an das Dämmerlicht oder die Dunkelheit anzupassen. Stellt ein Arzt eine derartige Sehbehinderung fest, erfolgt ein Gutachten, was dazu führen kann, dass für den Betroffenen ein Nachtfahrverbot verhängt wird. Dieses ist üblicherweise auf einen bestimmten Zeitraum befristet. Nach Ablauf dieser Frist kann der Arzt den Fall neu bewerten und bei einer Verbesserung der Sehfähigkeit das Nachtfahrverbot aufheben lassen.

Ein Nachtfahrverbot wird im Führerschein durch die Schlüsselzahl 61 bzw. 05.01 gekennzeichnet. Letztere wird nur bei Führerscheinen verwendet, die vor dem Jahr 2017 ausgestellt wurden. Wer von einem Nachtfahrverbot betroffen ist, darf nur bei Tageslicht ein Fahrzeug führen, also im Zeitraum von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang.

FAQ: Nachtfahrverbot

Wozu dient ein Nachtfahrverbot?

Mit Nachtfahrverboten soll der nächtliche Lärm auf den Straßen reduziert werden, um die Nachtruhe zu gewährleisten.

Wann und wo gilt für Lkws ein Nachtfahrverbot?

Es gibt kein grundsätzliches Nachtfahrverbot für Lkws, sondern nur auf bestimmten Bundesstraßen. Die Bundesländer legen jeweils fest, wann und für welche Lkws das Nachtfahrverbot gilt.

Wann wird einem Fahrzeugführer ein Nachtfahrverbot auferlegt?

Wenn sein individuelles Sehvermögen bei Dunkelheit so stark eingeschränkt ist, dass er seine Sicherheit oder die anderer Verkehrsteilnehmer gefährden könnte, wenn er nachts fährt.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (54 Bewertungen, Durchschnitt: 4,52 von 5)
Nachtfahrverbot in Deutschland – Wann und für wen gilt es?
Loading...

Über den Autor

Gitte - Redakteurin
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeld-info.de-Redaktion tatkräftig im Lektorat.

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.