Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Lärmbelästigung 2024, der die Bußgelder bei Ruhestörung und Nichteinhalten der Ruhezeiten definiert.

VerstoßKonsequenz
Unnötig Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht80 Euro
Missachtung der Nachtruhe oder der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagenbis zu 5.000 Euro
Missachtung der vertraglich vereinbarten MittagsruheAbmahnung und Kündigung durch den Vermieter
Rasenmähen an Sonn- oder Feiertagenbis zu 50.000 Euro
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.

Lärm kann krank machen; sowohl körperlich, als auch seelisch. Gerade, wenn man in der eigenen Wohnung oder als Mieter vor dem Lärm aus der Umwelt sicher ist, kann dies als sehr belastend empfunden werden. Auch das Recht auf Nachtruhe ist für das Wohlbefinden sehr wichtig. Der folgende Artikel befasst sich mit der juristischen Seite der Lärmbelästigung in Deutschland und dem Recht jeden Bürgers, gegen laute Geräusche vorzugehen. Dabei wird besonders auf drängende Fragen eingegangen, die uns oft erreichen. So wird geklärt, ob es vorgeschriebene Zeiten gibt, die etwa die Mittagsruhe oder das Rasenmähen regeln.

Was gilt sonntags als Ruhestörung und was nicht? Gibt es gesetzliche Ruhezeiten samstags, bei Baulärm oder an öffentlichen Plätzen? Wann darf man Rasenmähen? Zur Beantwortung dieser Fragen betrachten wir unter anderem das „Gesetz zur Ruhestörung“ Paragraph 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG).

Weitere Ratgeber zum Thema „Lärmbelästigung“

Welche Auswirkungen hat der Lärm auf uns?

Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.
Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.

Krach und Ruhestörung am Sonntag sind oft die Ursachen für die erbittertsten Nachbarschafts-Streits. Gerade Gartenfreunde können ihren Mitmenschen sehr zusetzen, wenn sie sonntags Rasenmähen.

Doch auch nächtliche Partys und Ruhestörung bzw. Lärmbelästigung durch Hundegebell rund um die Uhr können zu Auseinandersetzungen führen.

Dabei kann Krach richtig krank machen. Mediziner sprechen von „auraler“ und „extra-auraler“ Lärmwirkung. Das Wort „aural“ leitet sich vom lateinischen Wort „auris“, dem Ohr, ab.

  • Aurale Lärmwirkung:Alle Schäden, die das Ohr selbst durch Lärmbelästigung erleiden kann, werden mit unter diesem Begriff zusammengefasst. Vor allem sehr laute Lärmspitzen und längere Lärmeinwirkung schädigen das Gehör nachhaltig. Auch der Gärtner sollte sich beim Rasenmähen Ruhezeiten gönnen, denn sein Gehör wird besonders stark belastet. Die Schädigung des Hörorgans kündigt sich durch ein andauerndes Pfeifen (Tinnitus) oder durch vorübergehende Schwerhörigkeit an. Bei solchen Symptomen sollten Sie schleunigst einen Arzt aufsuchen.
  • Extra-aurale Lärmwirkung:Seelische Belastungen und daraus resultierende körperliche Beschwerden durch Lärmbelästigung müssen nicht mit der Schädigung des Gehörs einhergehen. Unser Körper reagiert auf Krach mit Stress, der uns auf Dauer krank machen kann. Denn wir stellen uns innerlich auf eine Flucht oder Kampfhandlung ein, wenn wir mit Lärm beschallt werden. Bei Lärmbelästigung durch den Nachbar bleibt eine solche Gefahrensituation allerdings aus. Das wiederholte Ausschütten solcher Stresshormone kann das Herzkreislaufsystem verändern und so auch körperliche Schäden anrichten.

So sollte jeder nicht nur aus Rücksicht auf den Nachbarschafts-Frieden auf andauernden Lärm verzichten, sondern auch, um sich keiner Straftat durch Körperverletzung schuldig zu machen. Auf der anderen Seite sollten Sie sich als Betroffener fragen, ob eine Sommer-Party oder gelegentliches Kindergeschrei wirklich den Tatbestand der ständigen Lärmbelästigung erfüllen.

Was gilt als Lärmbelästigung durch den Nachbarn?

Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!
Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!

Tatsächlich muss jeder einen gewissen Geräuschpegel des Nachbarn zulassen. Die Gerichte schmettern etwa immer wieder Klagen ab, in denen der Kläger Kinder als Lärmbelästigung empfindet. Generell gilt: Je kleiner die Kinder, desto eher haben sie ein Recht darauf, gelegentlich Krach zu machen. Nächtliches Babygeschrei kann ohnehin nicht verboten werden.

Die gesetzliche Ruhezeit für die Wohnung wurde von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr festgelegt. Während dieser Zeit gilt die allgemeine Nachtruhe. Die Ruhezeiten am Wochenende beschränken sich auf den siebten Tag in der Woche, da Samstag ein Werktag ist. Während der Sonntagsruhe ist Lärm zu unterlassen die Frage zur Ruhestörung bzw. ab wann diese zählt, stellt sich hier demnach nicht. Bei beharrlicher, mutwilliger und besonders schwerer durch Lärm verursachter Belästigung kann es zu extrem hohen Geldstrafen kommen. Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, so haben Sie vorher das Recht auf eine Anhörung, wie es in § 55 OwiG im Gesetzestext festgelegt ist.

Besonders das Rasenmähen am Sonntag ist immer wieder ein Streitthema, denn der Gartenfreund findet nicht selten nur an diesem Ruhetag Zeit und Muße, sich seiner Grünfläche ausgiebig zu widmen. Doch die Gesetzgebung ist eindeutig: Am Sonntag ist Rasenmähen verboten! Diese Lärmbelästigung ist per Gesetz eindeutig geregelt. Nun geistert vielleicht eine Frage durch Ihren Kopf: „Wann darf ich denn Rasenmähen?“

Generell gelten die üblichen Ruhezeiten auch fürs Rasenmähen. Einige Mieter haben im Vertrag auch Zeiten für die Mittagsruhe unterschrieben. Sollten sich andere Mieter nicht daran halten, so haben sie unter Umständen das Recht auf Mietminderung. Das Mietrecht sieht vor, dass der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und in letzter Konsequenz auch den Mietvertrag kündigen kann, sollte die Ruhe nach Aufforderung nicht einkehren. Der Frieden im Haus ist durch Gegenseitige Rücksicht zu wahren.

Rasenmähen: Wann ist es erlaubt?

Darf man sonntags den Rasen mähen? Ganz klar: Nein! Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV), kurz Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, legt in Paragraph 7 fest:

1) Geräte und Maschinen nach dem Anhang mit Nr. 01 bis 57

dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig […] nicht betrieben werden.

Der Rasentrimmer als Haushaltsgerät findet sich im Anhang auf Listenplatz 32. Damit ist eindeutig, dass Rasenmähen sonntags verboten ist. Doch wann ist Rasenmähen erlaubt? Oder besser: Bis wann ist Rasenmähen zulässig?


Derselbe Paragraph legt fest:

an Werktagen in der Zeit von 20.00 – 07.00 Uhr

ist der Betrieb eines solchen Gerätes ebenfalls unzulässig.

Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Paragraph 117 des OwiG („Unzulässiger Lärm“) besagt:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Darüber hinaus kann beim Betrieb von „nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen“ eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Doch wie sieht es bei anderen Quellen von Lärmbelästigung aus? Ruhezeiten haben natürlich generell eingehalten zu werden, doch gewisse Tätigkeiten sind trotzdem erlaubt. So gilt Hundebellen erst als Lärmbelästigung, wenn das Tier länger als einige Minuten lärmt, und das mehrmals täglich. Ein gelegentliches Bellen ist noch nicht als Ruhestörung zu bewerten.

Auch Staubsaugen und Wäsche waschen muss sonntags akzeptiert werden. Denn alltägliche Arbeiten des Haushalts sind nicht als Lärmbelästigung oder ruhestörender Lärm einzustufen. Musik bei Zimmerlautstärke gilt auch nicht als strafbar. Eine Mietminderung durch Mieter, die sich gestört fühlen, kann hier also nicht geltend gemacht werden. Wenn mehrere Parteien in einem Haus wohnen, müssen die Geräusche der Anderen bis zu einem gewissen Grad hingenommen werden. So sieht es das Mietrecht in Deutschland vor.

Was ist Zimmerlautstärke?

Im Allgemeinen gilt eine Geräuschpegel von 30 bis 55 dB als Zimmerlautstärke. Übertragen auf alltägliche Geräusche können Sie sich ein Flüstern (30 dB) und ein normales Gespräch (55 DB) vorstellen. Auch Musik darf keinen Lärm verursachen, indem sie während
der vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht lauter ist als ein Gespräch zweier Menschen.

Äußere Umstände wie öffentliche Bauarbeiten müssen allerdings akzeptiert werden, auch wenn die dB-Grenze von 80 bis 90 dB dabei oft überschritten werden. Dabei gelten für den Baulärm dieselben gesetzlichen Ruhezeiten. Außerdem schließen die meisten Baustellen oft schon um 20:00 Uhr und die Ruhe kehrt schon am frühen Abend ein.

Ruhezeiten in den Bundesländern

Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.
Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.

Die Kommunen haben zu Teil verschiedene Ruhezeiten, um örtliche Gebräuche den bundesweiten Vorschriften anzupassen. So regeln gesetzliche Ruhezeiten in Bayern zum Beispiel den Betrieb von Biergärten. Hier werden erst ab 22:30 Uhr keine Getränke mehr ausgeschenkt und die Nachtruhe beginnt um 23:00 Uhr.

Die gesetzliche Ruhezeit in NRW oder Berlin sind etwas laxer als in anderen Bundesländern. Hier gibt es zum Beispiel keine festgeschriebene Mittagsruhe, welche in anderen Kommunen von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr besteht.

Hier sehen Sie eine Zusammenstellung von Beispielen, die zeigen, welche Art von Lärm wie laut sein kann.

FAQ: Lärmbelästigung

Ist Lärmbelästigung eine Straftat?

Nein, Lärmbelästigung ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Bundesland variiert die Höhe des Bußgeldes.

Wann gelten die gesetzlichen Ruhezeiten?

Ruhezeiten können sich je nach Gemeinde unterscheiden. Oft sind jedoch diese Zeiten üblich: Ganztägig an Sonn- und Feiertagen, 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr werktags.

Wie hoch kann das Bußgeld für eine Lärmbelästigung sein?

Ruhestörung kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

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Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • sputnik 20. Dezember 2016, 9:10

    Servus zusammen….

    Ich habe ein etwas komplizierteres Thema….
    Meine Verlobte und ich haben im Oktober 2014 eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft, ca 6 Monate später zog eine Familie mit einem Behinderten Kind ein…
    Ich möchte hier klarstellen das wir NICHTS gegen behinderte Menschen haben!!!!

    Der kleine, inzwischen 7 Jahre alt ist leider Geistigbehindert…
    Das man gegen sein stönen und schreien nix machen kann is klar, kein Thema…
    Der kleine wird abends in sein Bett gesperrt, Holzgitter mit Dach, man muss ihn vor sich selbst schützen…
    Das Problem ist, er wird regelmäßig Nachts wach und tritt gegen die Gitter, dass scheppert bei uns durch die ganze Bude, an schlafen ist da nicht mehr zu denken…
    Angeblich hören weder seine Geschwister noch seine Eltern Abends was…
    Gestern wurden wir um ca 3:30Uhr von ihm geweckt, durch das treten gegen die Gitter, anschließend stönte und weinte er noch bis ca 5Uhr….
    Das muss man doch hören??
    Seine Schwester liegt direkt neben ihm im gleichen Zimmer..
    Man kann es ihm nicht verbieten, dass wissen wir, wir haben schon mit den Eltern, Hausverwaltung und deren Vermieter gesprochen…
    Es geht uns nur um das Bett, das dass etwas „entschärft“ wird…
    Wir haben richtige Schlafstörungen, mein Chef musste mich einmal in der Pause wecken, kam sehr gut an….
    Wir wissen, dass ist ein sensibles Thema, aber es kann doch nicht sein das die Eltern, und die sind unserer Meinung nach das eigentliche Problem, den kleinen NIE hören und nix dagegen tuen bzw versuchen ihn zu beruhigen…

    Was können wir tuen?????

    MfG
    Sputnik

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2016, 10:22

      Hallo sputnik,
      über weitere mögliche Schritte kann Sie ein Anwalt beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stefanie 15. Dezember 2016, 18:42

    Hallo.
    Auf dem Nachbargrundstück wohnen viele Mitglieder einer Familie, deren Heizbedarf ausschließlich über Holz gedeckt wird. Da dort untereinander Streitigkeiten über die Bezahlung des Kraftstroms für Säge- und Spaltarbeiten herrschen, steht nun an meiner unmittelbaren Grundstücksgrenze ein Stromaggregat für Kraftstrom, welches für die Dauer der Arbeiten (mehrere Stunden) zusätzlich zu den Sägen etc. Lärm produziert. Gemessen kommen etwas über 70dB auf meinem Grundstück an.
    Kann ich verlangen, dass die Lärmquellen an einer Stelle des Nachbargrundstücks betrieben wird, von welcher die geringste Belästigung für mich ausgeht? (z.B. andere Grundstücksecke)
    Ist es überhaupt erlaubt eine Lärm- und Abgasemissionsquelle (Notstromaggregat) zu betreiben , wenn Alternativen (anliegender Kraftstrom vom Versorger) wegen Streitigkeiten nicht genutzt werden?

    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 11:07

      Hallo Stefanie,

      besteht die Lärmbelästigung auch in den Ruhezeiten? Dann können Sie definitiv dagegen vorgehen. Am besten klären Sie die Angelegenheit mit einem Anwalt für Mietrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Katja b. 12. Dezember 2016, 5:53

    Seit 5 Jahre wohnt eine Familie über mir welche immer wieder durch extremen Lärm wie, lauter Streit , Möbel Rücken zu allen Tag und nachtzeiten, Hammer geräusche und zwar täglich, gestampfe und gerenne in der Wohnung (Kinder sind 13 – 19) massives aufschlagen von Gegenständen. Dieses kommt sogst wie täglich vor. Seit über einem Jahr ist bekannt das die Trittschallisolierung kaputt ist, kann aber vom Vermieter nicht repariert werden da die Mieter sich weigern die Räumlichkeiten leerzuräumen mit der Begründung man würde die Möbel nicht mehr zusammen bekommen. Lärmprotokole führe ich seit 5 Jahren. Es passiert nichts.

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 10:04

      Hallo Katja,

      in diesem Fall können Sie versuchen, von Ihrem Vermieter eine Mietminderung zu verlangen, wenn es ihn nicht gelingt, die Lärmbelästigung für Sie zu reduzieren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Katja 15. Januar 2017, 16:55

        Mein Vermieter reagiert nicht. Außer das ich seit gut 3 Jahren immer wieder lärmprotokolle einreiche und eine Besserung nicht erfolgt. So wird hier u.a. Auch Fußball in der Wohnung gespielt und stundenlang rumgerannt. Die Kinder sind von 14 bis 20 Jahre.

        • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 10:04

          Hallo Katja,

          da hilft nur ein Wohnungswechsel – oder Sie wenden sich an einen Rechtsanwalt für Mietrecht. Dieser kann Sie über mögliche Handlungsoptionen beraten.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Janine K. 11. Dezember 2016, 4:32

    Hallo ich weiß nicht mehr was wir machen sollen hier in dem Haus ist Nacht s immer laute Musik und das morgens um 3 Uhr oder um 4 Uhr Besuch ist auch da und das nicht wenig die Info hat gesagt das Besuch bis 21 Uhr da sein darf und Nachtruhe fängt bei uns 21 Uhr an aber es hält sich keiner dran wir können einfach nicht mehr mfg

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 10:37

      Hallo Janine,

      wenn Sie bereits das persönliche Gespräch mit Ihren Nachbarn gesucht haben und dies erfolglos blieb, dann sollten Sie sich an den Vermieter wenden und Ihm das Problem schildern. Sollte es ihm nicht gelingen, den Lärm abzustellen, können Sie von ihm eine Mietminderung fordern.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Florian 10. Dezember 2016, 21:41

    Hallo, ich zitiere den Beitrag von User Ludwig, weiter oben:

    „Ludwig 27. September 2016, 20:37
    Einer der Nachbarn hier hat ein extrem lautes Auto. Wie so etwas durch den TÜV kommt, ist mir schleierhaft.
    Weder die Stadt, noch die Polizei wollen etwas tun, um das Problem mit lauten PKW zu lösen, obwohl dieser zu jeder Tages- und Nachtzeit losfährt und zurückkommt und dann den Motor lange laufen lässt.“

    Und zwar weil ich exakt das selbe Problem mit einem Nachbarn habe, bis hin zum lange laufenlassen des motors durch den Nachbarn. Würde mich über eine Antwort freuen, und insbesondere auch von Ludwig, falls er das hier liest. @Admin, wäre es vielleicht möglich, dass sieKontakt zwischen uns herstellen, es könnte ja sein, dass es per Zufall der Selbe Nachbar in der selben Straße hier in Berlin ist.

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 10:47

      Hallo Florian,

      wir sind nicht befugt, den Kontakt zu einer Person herzustellen, wenn diese nicht zugestimmt hat.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Todorka 9. Dezember 2016, 18:04

    Hallo,
    Meine Vermieterin macht umbau seit 1 Monat.Ich habe 3 Monate alte Baby und bei uns in Wohnung ist von 7 Uhr bis 16 Uhr immer Krach und Lärm von Bohrmaschienen …Ist das gesetzlich ok?
    MfG

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 11:27

      Hallo Todorka,

      außerhalb der Ruhezeiten ist Baulärm grundsätzlich gestattet, er darf aber auch nicht Überhand nehmen. Generell sind in solchen Fällen Mietminderungen denkbar. Wenden Sie sich zur Beratung diesbezüglich an einen Mietverein oder einen Anwalt für Mietrecht. Sie sollten jedoch auch probieren, mit Ihrer Vermieterin zu kommunizieren. Vielleicht kann ein Kompromiss gefunden werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anna 8. Dezember 2016, 18:48

    Hallo,

    das Miethaus in welchem ich wohne wurde 1950 gebaut und verfügt über keinen (dem 1950 üblichen) Schallschutz bzw. Isolierung. Seit Jahren wohnt über mir ein Kettenraucher der nicht nur den ganzen Tag zu Hause ist (außer wenn er Alkohol holen geht, 2 x täglich) sondern von morgens bis nachts eigentlich ununterbrochen diesen widerwärtigen Raucherröchelhusten liefert. Ich habe mehrmals den Vermieter kontaktiert, ohne Erfolg. Ear pads nützen gar nichts. Im November war ich krank und hatte also rund um die Uhr das Ärgernis. Ich bin kurzerhand zu einer Freundin gezogen, für ca. einen Monat. Nun hat sie selbst Besuch und ich muss wieder mit dem Widerling leben.

    Jetzt habe ich dem Vermieter angekündigt, die Miete rückwirkend zum 01.11. um 20 % zu senken. Es ist nicht zum aushalten. Was kann ich sonst tun, außer nach einer andeten Wohnung suchen (mache ich schon länger). Der betreffende Mieter ist zu keinerlei Entgegenkommen bereit.

    Ich drehe durch, Stück für Stück.

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 11:02

      Hallo Anna,

      leider bestehen keine weiteren Handlungsoptionen. Sie könnten sich höchstens noch mit einem Anwalt für Mietrecht in der Sache beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • gerdos 23. November 2016, 13:23

    Hallo,
    seit ich am 3.7.2016 aus dem Urlaub zurück bin, wird in meiner Nachbareigentumswohnung täglich mit unterschiedlicher Dauer und Lautstärke gebohrt und gehämmert. Obwohl der Nachbar mir stets versicherte, die Bohrarbeiten seien nun beendet, geht es am nächsten Tag wieder los. Er macht das alleine -manchmal mit seinem Vater, manchmal an freien Tagen, manchmal nach Feierabend- in Eigenregie ohne Fachleute. Allein in seiner Küche habe ich, von außen einsehbar,30 Steckdosenlöcher gezählt. Er beabsichtige, seine Wohnung komplett zu einem elektronischen Fernstudio auszubauen einschl. Bewegungsmelder außen etc. mit Fernbedienung der Microwelle auf dem Nachhauseweg nach Feierabend usw.. Aus einer Wand quellen mindestens 60 Stromkabel im Bündel. Auch während ich diesen Text verfase, wird das Hämmern und Bohren fortgesetzt. Mietminderung und Lärmtagebuch können nicht verhindern, dass mein Blutdruck und meine Pulsfrequenz steigen. Am 3.12.2016 wird die Tortour 5 Monate alt. Eine Ende ist erst Ende Dezember abzusehen, weil der Eigentümer meint, dass er zu Weihnachten einziehen werde. Wände, Decken und Böden befinden sich noch im „Rohbau“.

    Nachdem ich dem Bauordnungsamt meine Bedenken bezüglich der Statik des Mauerwerks, das ja wie ein Schweizer Käse durchlöchert sein dürfte, schilderte, kam bis heute keine Reaktion.

    Was bleibt, sind Gewaltphantasien, da ich mich ausgeliefert fühle.

    Verzweifelte Grüße

  • Max 20. November 2016, 18:57

    Hallo,

    bei uns vor der Tür gibt es seit kurzem eine Baustelle, die wahrscheinlich auch noch länger bleiben wird. Die Autofahrer hupen sich seitdem zu jeder Tages- und Nachtzeit gegenseitig an. Das ist viel zu laut und zu nervig. Könnte man irgendjemanden in die Pflicht nehmen, für Ruhe zu sorgen (z.B. das Ordnungsamt)?

    MfG

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 9:53

      Hallo Max,

      ja, bei Beschwerden sollten Sie sich an das Ordnungsamt der Stadt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • tamara 20. November 2016, 14:43

    Hallo,
    ich habe ein Problem mit den ober uns wohnenden Familie. Da sie 3 Kinder haben (6,3,0) das Baby macht uns nicht zu schaffen jedoch die etwas größeren Kinder. Sie laufen durch die Wohnung hin und her (beim laufen wird schön richtig mit den Fußfersen aufgeschlagen). Sie springen und man denkt die hätten 10 Kinder ober uns spielen.
    Wir haben die miterleben aufgefordert das die Kinder etwas ruhiger spielen sollen weil es sehr belastet. Am selben Tag ist zwar wieder Ruhe jedoch geht das ganze am nächsten Tag wieder los. Es werden keine Nachtruhen oder sonntagsruhen eingehalten. Es wird immer hin und her gerannt und laut gespielt ebenso laut geschrien so das man sie von draußen laut und deutlich hören kann.
    Sie wohnen im 2 Stock und wir im 1.

    LG Tamara

    • Mela 12. Dezember 2016, 3:56

      Ich kenne das Problem! Leider sind die Gesetze völlig undurchdacht und scheinbar auch von Menschen gemacht, die in einer Villa wohnen oder sie sind selber eher laute Menschen, anders kann man sich das nicht erklären… Ich selber arbeite meistens spät am Abend, fast jedes Wochenende und komme erst Nachts gegen 2 Uhr Heim. Unsere zwei neuen Nachbarn haben beide 3 Kinder mitgebracht, kommen ihren Erziehungspflichten dank der schlechten Ruhezeitregelungen nicht nach und schreien dann selber im Garten ihre Kinder an, wenn sie es nicht mehr aushalten oder schicken sie zu uns, damit sie selber Ruhe haben und das um 6 Uhr morgens jeden Samstag, Sonntag und wenn sie Ferien haben und seither habe ich ca. 2-3 Std Schlaf in der Nacht und selbst Ohropax helfen nichts, weil sie sich so laut anschreien und über Tags kann man es sowieso vergessen, denn da machen die anderen weiter…

      Es ist erstaunlich, da wir in einem eigenen Haus wohnen und trotzdem schaffen es beide, ihre Kinder so hochzuschauckeln, dass man selbst mit geschlossenen Fenstern durchdreht und sogar unsere Mauer vibriert. Neulich hat es einen Knall gegeben, der bis auf die andere Seite des Hauses zu hören und spüren war… in der hellhörigen Mietwohnung in der Grossstadt waren meine direkten Nachbarn mit den Kindern sogar leiser und das fand ich schon schlimm, aber diese hier toppen alles… aber Kinderlärm zählt nicht zu Lärm.

      Zitat meiner Nachbarin: Man kann nicht erwarten, dass man Kinder mit 7 Jahren schon erzieht…

  • Andja T. 14. November 2016, 22:22

    Hallo, ich hab mal eine Frage. Was kann ich machen, meine Nachbarin schreit den ganzen Tag ihre Kinder an und früh ab um 5 wird da oben schon getrampelt und abends fängst Sie nach um sieben an zu hämmern und Möbel zu rücken obwohl sie ganz genau weiß das mein Sohn (15 Monate ) ist und um 19.00 Uhr Bett geht, selbst wenn Mittagsruhe ist wird oben bei ihr getrampelt und geschrien.
    Auch bei einem Versuch mit der Nachbarin ein lösendes Gespräch zu führen, beantwortete sie nur mit der Türe, die sie zu schlug und weiteren extra Lärm.
    Der Vermieter weiß bereits von der Lärmbelästigung und bisher regt sich von seiner Seite nichts.
    Mittlerweile fühlen sich auch andere Mieter von dieser Mieterin belästigt. Die ersten ziehen deshalb bereits aus.
    Ich würde mich über eine detaillierte Antwort, mit möglichen Paragraphen freuen.

    • bussgeld-info.de 17. November 2016, 9:54

      Hallo Andja,

      Sie können eine Ruhestörung bei der Polizei melden – bei wiederholten Vorgänge verhängt diese ein Bußgeld. Grundsätzlich ist Ihr Vermieter in der Pflicht, für entsprechende Maßnahmen zu sorgen. Reagiert dieser trotz Lärmtagebuch und mehrfacher Ermahnung nicht, können Sie die Miete mindern, bis die Störung behoben wurde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Cat 14. November 2016, 0:12

    Hallo,

    ich hoffe Sie können mir helfen.Meine Nachbarin hat mich letztens furchtbar runtergeputzt weil ich einen Beschwerde Brief schrieb.Der Brief war für eine Frau über mir gedacht die scheinbar fast täglich morgens um 7 Uhr – manchmal 8 Uhr bestalisch ihr Kind anschreit.Ich war auch öfter klingeln aber niemand öffnete.Dann nach 5 Tagen meldete sich die Frau unter mir.Ich war überrascht da sie behauptete das sie die lärmende Frau sei.Die über mir wäre nämlich im Umzug und die meiste Zeit gar nicht da.
    Ich wurde sowas von angeschnauzt von der Frau die fast täglich mich durch ihr brüllen im Tiefschlaf erschreckt.Meine Freunde sagen der Lärmpegel muss ich dulden da dies das Leben sei.Ich wäre verpflichtet Oropax zu tragen.
    Die laute Frau prügelte verbal auf mich ei das sie zwei schulkinder habe und sie an ihrem lärmpegel nichts ändern könne.Ich bin sehr entsetzt dadrüber.Was ist denn nun wahr?

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 9:33

      Hallo Cat,

      ein gewisser Geräuschpegel, besonders außerhalb der Ruhezeiten, ist tatsächlich normal und muss in der Regel von Mietern geduldet werden. Wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder Hausverwalter, falls es schlimmer werden sollte und Ihre Ruhezeiten gestört werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Cat 14. November 2016, 20:55

        gewisser Geräusch-Pegel?Die Frau hört sich so laut an als sei sie von über mir dabei ist sie unter mir in der Wohnung an wohnen?Weiss nicht ob das noch ein gewisser Geräuschpegel ist….

        Äh bevor mich irgendwer falsch versteht ich bin nicht angriffslustig nur muss mal jemand mir erklären wieso das ein Geräuschpegel ist den ich akzeptieren muss.Ich bin nämlich zu 50% Schwerbehindert deshalb sehe ich viele Dinge manchmal anders.

        • bussgeld-info.de 17. November 2016, 10:29

          Hallo,

          sie können Ihren Vermieter um eine Schlichtung bitten oder eine Anzeige wegen Ruhestörung bei der Polizei aufgeben. Sollte der Geräuschpegel in der Tat im gewöhnlichen Rahmen liegen, müssen Sie ihn in der Tat aushalten.

          Ihr Bussgeld-Info-Team

  • Guten Abend! 9. November 2016, 22:55

    Wir haben zwei Schulkinder, die ab 20:00 Uhr im Bett sind, da wir alle (berufstätig) früh aufstehen müssen.
    Unter uns wohnt eine Familie mit drei Kindern im selben Alter. Die sonntags am Stück locker 12 Stunden durchtoben und schreien, dass bei uns die Wände wackeln. Schlafen unter der Woche kann ich meine Kinder kaum legen, da die Nachbarskinder so laut grölen, toben und schreien. Die sind der Meinung, dass die das bis 22h dürfen. Alles Reden, Lärmprotokoll oder auch“meckern“ nützt gar nichts. Die Familie ist rücksichtslos und interessiert es nicht, dass ich auch Kinder habe. Tägliche Dauerlärmbeschallung von 4-5 Std. unter der Woche und an den Wochenden von 08:00h (wenn wir Glück haben) – 22 Uhr ununterbrochenes Schreien und toben. Ausruhen oder ausschlafen geht gar nicht. Das kann doch nicht sein, dass Kinder tatsächlich alles dürfen. Wo bleibt denn der Schutz meiner Kinder. Was kann man nur tun? Ausziehen klar, aber so einfach ist das auch nicht.

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 9:56

      Hallo,

      diesbezüglich sollten Sie sich aufgrund der Lärmbelästigung an Ihre örtliche Polizeidiensstelle wenden. Denn es gibt auch am Wochenende Ruhezeiten, so wie am Abend, unabhängig davon, ob es sich um Kinder oder Erwachsene handelt. Ruhestörung kann bei der Polizei angezeigt werden.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Kathara 9. November 2016, 19:31

    Hallo,
    mein Mann und ich haben auch mal eine Frage. Wir wohnen seit Sept. 2015 in einer Mietwohnung mit 8 Parteien. Über uns wohnt ein Mann der uns Nachts zu unterschiedlichen Zeiten aus dem Bett schmeisst mit lauten Selbstgesprächen und lautem Getrampel. Auch in der Mittagszeit hören wir seine lauten Telefongespräche so wie lautes Getrampel, scharren, kratzen bis in unsere Wohnung.
    Wir haben unseren Vermieter kurz nach unserem Einzug verständigt. Der hat uns ein DB Meßgerät gegeben mit der wir die Lautstärke gemessen haben die über 50 DB hinausgingen. Ferner hat der Vermieter oben neue Türen eingebaut in der Hoffnung das es besser wird.
    Vor Kurzem hatten wir den Vermieter zu einem persönlichen Gespräch in unserer Wohnung da sich an dem Zustand nichts geändert hat. Er meinte das wir uns mit dem Zustand arrangieren müssten oder wir uns eine neue Wohnung suchen sollten. Das haben wir natürlich nicht so hingenommen und führen ein Lärmprotokoll weiter das wir dem Mieterschutzbund vorlegten. Die Dame vom Mieterschutzbund hat den Vermieter angeschrieben und mit einer Mietminderung gedroht wenn er die Mängel bis Ende des Monats nicht beseitigt. Heute bekamen wir über den Mieterschutzbund Post vom Anwalt des Vermieters der uns schrieb wir müssten mit diesen Geräuschen leben oder uns eine andere Wohnung suchen.
    Der Mieterschutzbund rät uns das Lärmprotokoll auf jeden Fall weiter zu führen und dann eine angebrachte Mietminderung vorzunehmen.

    Einerseits möchte ich gern von Ihnen wissen ob der Vermieter uns wegen der Mietminderung kündigen kann und ob wir es hinnehmen müssen des Nachts von unserem Mieter über uns durch laute Selbstgespräche und Getrampel wach gemacht zu werden. Auch regelmäßig in der Mittagszeit ertragen wir diese Störungen seit 1,5 Jahren.
    Danke

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:38

      Hallo Kathara,

      bei Lärmbelästigung und Ruhestörung in der Nacht sollten Sie sich an die Polizei wenden. Auch Gespräche mit diesem Mieter sind von Vorteil, wenn dieser auf die Lärmbelästigung hingewiesen wird. Wie die genauen Folgen bei einer Mietminderung aussehen, ist nicht abzusehen, da dies nach Einzelfall entschieden werden kann. Diesbezüglich sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Hanni F. 7. November 2016, 10:33

    Guten Tag,
    wir leben in einer Mietwohnung. In der Wohnung über uns lebt ein junger Mann, der Schlagzeug spielt. Wo kann ich mich informieren, wie lange und zu welchen Uhrzeiten er üben darf? Wir sind mit unseren Nerven ziemlich fertig, weil während des Schlagzeugübens des vorgenannten jungen Mannes aufgrund der Lautstärke eine Unterhaltung oder ein Fernsehen nicht möglich ist – es ist einfach viel zu laut. Wir sind ziemlich ratlos.
    Danke.

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 12:03

      Hallo Hanni,

      die Ruhezeiten finden Sie normalerweise in der Hausordnung Ihres Miethauses. Steht dort nichts drin, gelten die gesetzlichen Ruhezeiten (20-7 Uhr, 13-15 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen). Wenn Sie sich von Ihrem Nachbarn gestört fühlen, sollten Sie ihn zunächst persönlich ansprechen. Sollte das nicht helfen, sollten Sie sich an Ihren Vermieter wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • John 29. März 2017, 17:18

        Sollte das nicht 22:00-07:00 sein?

        • bussgeld-info.de 30. März 2017, 8:20

          Hallo John,

          ja. Die Ruhezeit gilt zwischen 22:00 und 7:00 Uhr.

          Ihr Bussgeld.Info Team

  • A-Kögler 5. November 2016, 20:04

    Guten Abend,

    wir ärgern uns nun schon seit Monaten mit unsere Nachbarn.
    Dabei geht es vor allem um zwei Punkte.

    Erstens steht der Kinderwagen der Partei oft im Treppenaufgang. Dieser Zustand wurde von der Hausverwaltung auch in der Zeit von 12-15.30 genehmigt. Nun stellt die Partei den Kinderwagen aber auch immer am Abend (18-20) den Kinderwagen in den Treppenaufgang. Da dieser sehr schmal ist, kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten mit Einkäufen, Wäschekörben,etc. Ist es der Partei ohne Weiteres gestattet, den Kinderwagen auch am Abend dort abzustellen ?

    Zweitens ist unsere (die gleiche) Nachbarin Sopranisten. Dabei nutzt sie auch ihre Wohnung als Proberaum. Dabei probt sie auch gerne am Sonntag. Müssen wir diesen Umstand hinnehmen ? Immerhin gilt am Sonntag die Ruhezeit, in der sich die Lautstärke auf Zimmerlautstärke befinden soll ? (und davon kann man jawohl beim Operngesang schwer sprechen)

    Mit freundlichen Grüßen,

    A.Kögler

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 10:53

      Hallo,

      Sie sollten zunächst versuchen, mit Ihren Nachbarn zu sprechen. Sollte das nicht helfen, empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung oder ein Blick in die Hausordnung. Sollte die Belästigung durch die Musik am Sonntag so hoch sein, dass damit ein Verstoß gegen eine Lärmverordnung besteht, so haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich an das Ordnungsamt zu wenden. Dies sollte jedoch der letzte Schritt sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Caroline D. 5. November 2016, 3:36

    Hallo,

    mein Nachbar ist Musiker und kommt oft erst nachts gegen 2 Uhr nach Hause.
    Leider fährt er einen alten VW-Bus, dessen Motor unglaublich laut ist und auch die Türen müssen zugeknallt werden, um richtig zu schließen. Oft rangiert der Nachbar längere Zeit, bis der Bulli halbwegs gut steht, oder fährt noch sein anderes Auto aus der Einfahrt, weil diese zu klein für beide Fahrzeuge ist. Dies ist mit viel Rangieren, Motorengeräusch und Türen-Knallen verbunden.

    Jedes Mal, wenn der Nachbar nachts kommt, werden wir daher wach. Mein Sohn (7), dessen Zimmer zur Straße raus geht, kommt dann oftmals in unser Bett, weil er nicht mehr einschlafen kann, was sich natürlich auf sein und unser Wohlbefinden tagsüber auswirkt.

    Gibt es da rechtliche Handhabe?

    Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 12:05

      Hallo Caroline,

      in diesem Fall verursacht Ihr Nachbar den Lärm eindeutig während der gesetzlichen Nachtruhe. Sie sollten das persönliche Gespräch mit Ihm suchen und sich gegebenenfalls an das Ordnungsamt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dana B. 4. November 2016, 19:07

    Hallo,
    Ich bin wirklich sehr verzweifelt und weiß nicht mehr was ich tun kann. Seit einem Monat wohne ich hier und bin nervlich schon komplett am Ende weil die schwerhörige, alte Nachbarin über mir min. 18 std am Tag sehr laut Fernsehen schaut.Es ist ein dumpfer, bassiger, Dröhnton. Immer bis in die Nacht bis mindestens 2-3 uhr. Es gibt wirklich nie einen einzigen Moment in dem mal kurz Ruhe finden kann. Zum dritten mal war ich nun oben sage freundlich das ich nicht schlafen kann und Sie streubt sich regeros, schreit mich an, hört nicht zu sagt ich solle sie doch verklagen Besteht auf ihr Recht da Sie dort ja schon 60 Jahre wohne und was mir wohl einfiele da ich ja bloß so kurz da wohne. Zwischendurch nach dem ersten Gespräch war kurz etwas leiser ich höre den Fernseher jedoch wirklich fast genau so laut wie es oben ist in meinem Zimmer. Welches ursprünglich ein Wohnzimmer war und ich ja laut der Nachbarin selbst schuld sei wenn es mir einfiele im Wohnzimmer zu schlafen, das es Menschen gibt die in WGs wohnen interessiert sie nicht. Ich bin nun echt am verzwifeln und kann aufgrund dieser störenden Geräusche kaum noch einen klaren Gedanken fassen in körperlich am Ende…schon krank geworden von dem Stress und Tag für Tag mit 2 bis allerhöchstens 4 Std Schlaf zu Schule Wenn ich dann extrem fertig nach Hause komm und mich einfach nur hinlegen möchte finde ich die Rughe nicht, kann nicht schlafen und es staut sich eine ungeheure Wut an, kann es noch nmichtmal übertönen wenn ich selbst was schau. Nun hab ich Angst das ich garnichts tun kann da ich gelesen hab wenn es zu hellhörig ist muss man es tolerieren. Zur Hausverwaltung zu gehen ist mein nächster Schritt. Ich halte es jedoch keine Sekunde länger mehr aus und ich denke für den Fall das es was bewirken sollte dauert es bestimmt zu lang. Was kann ich tun? Muss ich jetz ausziehen?
    LG und danke das ich mir das hier mal von der Seele schreiben konnte

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 12:16

      Hallo Dana,

      in diesem Fall ist es genau der richtige Schritt, wenn Sie sich an die Hausverwaltung wenden. Bis diese für Ruhe sorgt, kann es aber in der Tat eine Zeit lang dauern. Bis dahin sollten Sie das Ordnungsamt um Rat fragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anne B. 2. November 2016, 15:33

    Hallo,
    meine Nachbarn beschallen mich fast rund um die Uhr mit tieffrequentem Schall (Bässe). Hinzu kommt ein Dauerfiepton, der von einem Gerät im „Standby-Modus“ ausgelöst werden könnte. Alle Maßnahmen haben bisher nichts bewirkt.
    Meine Wohnung ist unter diesen Umständen kaum noch bewohnbar. Was kann ich noch unternehmen?

    • bussgeld-info.de 3. November 2016, 10:11

      Hallo Anne,

      wenn ein klärendes Gespräch mit Ihrem Nachbarn nichts geholfen hat, haben Sie die Möglichkeit, die Polizei oder das Ordnungsamt zu rufen. Führen Sie am besten ein Lärmprotokoll, was Sie Ihrem Vermieter vorzeigen können. Dieser sollte sich im besten Falle an Ihren Nachbarn wenden und eine Verwarnung oder unter Umständen auch eine Abmahnung aussprechen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marcus 1. November 2016, 14:56

    Hallo,
    ich wende mich als so gesehen Verursacher an diese Seite, da ich durch Musikproduktion eine gewisse Lautstärke erzeuge, aber jedoch in einem Miethaushalt wohne.
    Im Großen und Ganzen haben meine Nachbarn nur ein Problem mit den druckmachenden Tieftönern, welche ich allerdings grundsätzlich nur außerhalb der Ruhezeiten betreibe(wie eben auch den Rest der Anlage). Die Tieftöner schaffen maximal 89 Dezibel, was sicher über der Grenze der Zimmerlautstärke liegt, aber nur selten gefordert wird. Nunja, ich habe schon alles Mögliche versucht wie beispielsweise die Subwoofer auf Vibrationsminimierende Standfüße montiert und den Frequenzbereich auf eine relativ hohe Frequenz angepasst (100Hz), dennoch beschweren sich meine Nachbarn und ich weiß nicht weiter, da es mir wichtig ist laut Musik zu hoeren, was kann ich tun ?

    • bussgeld-info.de 3. November 2016, 11:24

      Hallo Marcus,

      Sie scheinen Ihre Wohnung für gewerbliche Zwecke zu nutzen, wenn ich das richtig herausgelesen habe. Hierbei ist es wichtig zu klären, ob dies überhaupt gestattet ist oder es sich um ein reines Wohngebiet handelt. Ist Letzteres der Fall, können Ihre Nachbarn im Ernstfall ein Lärmprotokoll führen und sich an den Vermieter und das Ordnungsamt wenden. Bei erheblicher Lärmbelästigung kann dies im schlimmsten Fall auch zu einer Abmahnung oder Kündigung führen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Raschke 1. November 2016, 13:53

    In Zeitz ist Nachts ein unheimlicher Krach ,den man nicht einordnen kann Wir wohnen zwar an der Bundesstraße und haben nie Lärm wahr genommen Seid einem halben Jahr ,könnte man denken ,es ist die Autobahn in Frankfurt am Main Da das Geräusch ständig und gleichmäßig laut ist ,kann es nicht durch Autos hervorgerufen werden Was kann das sein und was kann man dagegen unternehmen Es macht einen sehr nervös

    • bussgeld-info.de 3. November 2016, 9:21

      Hallo Raschke,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben. Helfen könnte Ihnen möglicherweise das Ordnungsamt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Waltraud 31. Oktober 2016, 18:51

    Wir wohnen seit 40 Jahren gegenüber eines Bürgerhauses. Da wir aus der Stadt kamen, wurden wir erst nach dem Grundstückskauf über Sinn und Zweck des Hauses informiert. Seit ca. 20 Jahren ist mehr oder weniger extreme Lärmbelästigung manchmal bis morgens 6.00 Uhr, bis ca., 4.00 Uhr Musik mit Bässen. Verwaltung ist in all den Jahren nicht glaubwürdig eingeschritten. Anscheinend interessiert das niemand. Alle viele Polizeianzeigen- bzw. einsätze haben nichts geändert. Wir fühlen uns von den Gesetzen verarscht. Wer kann uns einen wirkungsvollen Tip geben.

  • nico 30. Oktober 2016, 21:59

    Hallo darf Mann am Sonntag und Feiertage einen Laden renovieren wenn in dem Haus wo der Laden ist klein Kinder wohnen so das sie nicht Chr schlafen können

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 9:23

      Hallo Nico,

      sonn- und feiertags dürfen Sie in der Regel keinen großen Lärm machen, da sonst erhebliche Geldstrafen aufgrund von Ruhestörung auf Sie zukommen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nancy 30. Oktober 2016, 12:42

    Hallo, die neuen Nachbarn arbeiten auf den Sonntag mit einen Minibagger rum. Wir gehen die ganze Woche arbeiten und wir freuen uns immer über einen ruhigen Sonntag. Müssen wir diesen Lärm hinnehmen? Was können wir tun?

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 9:34

      Hallo Nancy,

      in der Regel ist dies an einem Sonntag nicht erlaubt, da es eine Ruhestörung darstellt. Sie sollten mit Ihren Nachbarn reden und sich zur Not an das Ordnungsamt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jessica 28. Oktober 2016, 19:49

    Hallo, ich habe ein Katzen – Problem. Vor zwei Monaten sind neue Mieter in die Wohnung über mir eingezogen. Seit dem höre ich Tag und Nacht getrabbel über mir, manchmal auch lautes knallen (wenn die Katze wo runterspringt) und ein nervtötendes Geräusch das vermutlich von einem kullernden plasteball oder so etwas kommt. Auf alle Fälle, sehr belastende Geräusche. Ich habe die neuen Mieter schon mehrmals darauf angesprochen, aber die meinen nur das ihre Katzen das nicht sein können, da diese ab 22 Uhr eingesperrt wären und ihnen das ohnehin egal sei. Ich höre sie Katzen allerdings bis Nachts 1-2Uhr. Es ist auch die einzige Wohnung über meiner. Meine Tochter kann oft nicht einschlafen wegen dem permanenten Geräuschpegel. Kann ich etwas dagegen tun? Diese Katzen sind doch nicht mehr wert als meine ruhe und der Schlaf meiner Tochter (sie muss früh um 5:45Uhr aufstehen und zur schule)

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 12:29

      Hallo Jessica,

      in diesem Fall sollten Sie sich an Ihren Vermieter wenden. Wenn er es nicht schafft, in der Wohnung über Ihnen für Ruhe zu sorgen, kann Ihnen eventuell eine Mietminderung zustehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Pascal 28. Oktober 2016, 9:54

    Hallo.

    Meine Frage ist was kann ich tun gegen den Mieter unter mir der mehrmals am Tag die Musik deutlich über Zimmerlautstärke an hat das fängt morgens um 9 Uhr an und verteilt sich über den Tag.

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 11:59

      Hallo Pascal,

      wenn der Mieter unter Ihnen außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten laute Musik laufen lässt, sollten Sie zunächst ein persönliches Gespräch suchen. Sollte er sein Verhalten danach nicht ändern, können Sie sich an Ihren Vermieter wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mike 26. Oktober 2016, 2:07

    Hallo, vor einigen Wochen ist direkt unter unserer Wohnung ein Bistro eröffnet worden. Wir hören die Musik mangels fehlender Schallisolierung (so der Vermieter) in allen Räumen unserer Wohnung. Vor allem am Wochenende gehts da richtig los. Teilweise bis 03.00 Uhr in der früh.
    Die Pächterin sagt, das Sie die Musik auf Zimmerlautstärke hat. Der Vermieter kümmert sich gar nicht. Wir haben mehrmals per Mail darauf aufmerksam gemacht. Ein Lärmprotokoll haben wir ebenfalls erstellt.
    Wir erwägen eine Mietminderung durchzuführen wissen aber nicht, wie viel das sein kann. Mal davon abgesehen werden wir dadurch auch keine Ruhe finden.

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Gruß

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 9:26

      Hallo Mike,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Ihr weiteres Vorgehen sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andrea 25. Oktober 2016, 14:37

    Hallo, wir wohnen genau gegenüber (ca. 3 1/2 m) eines Supermarktes. Leider waren wir uns über den Lärm nicht so bewusst als wir in die Wohnung eingezogen sind. Unser Wohn-und auch Schlafzimmer gehen zu dieser Seite hin. Vor dem Eingang des Supermarktes liegt Kopfsteinpflaster, man hat also permanent die Geräusche der Einkaufswagen im Ohr. Außerdem stehen vor dem Markt Paletten mit Verkaufsware die unter riesigem Lärm Morgens (6.30 Uhr und Abends 20.45 Uhr) rein bzw. raustransportiert werde. Die Hunde der Kunden werden vor unserem Fenster angebunden und kläffen manchmal bis zu 20 Minuten (!) am Stück. Außerdem veranstaltet der Supermarkt Besitzer ständig irgendwelche „Events“ mit Verkaufszelten etc. …immer genau vor unser Wohnung. Abends und am Wochenende wird der Parkplatz (ohne Schranke) von Jugendlichen belagert. Lange Rede, kurzer Sinn ….es ist kaum noch auszuhalten. Welche Rechte haben wir als Nachbar eines solchen Supermarktes ? Ach ja, der Bäcker öffnet morgens um 6 Uhr (Sonntags gegen 7.00 Uhr), auch dieser Lieferwagen parkt und entläd vor unserer Wohnung …..

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 8:41

      Hallo Andrea,
      generell sieht der Gesetzgeber die üblichen Ruhezeiten zwischen 22:00 und 06:00 Uhr vor. Werden diese nicht eingehalten, sollten Sie sich zunächst aber ab den Betreiber des Supermarkts bzw. den Grundstückseigentümer persönlich (schriftlich) wenden und ihn dazu anhalten die Ruhezeiten einzuhalten. Gleichzeitig können Sie ein Lärmprotokoll verfassen, das die Belästigungen mit Datum und Uhrzeit, Art des Lärms, Auswirkungen, Ursache etc. ausweist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • N.L. 20. Oktober 2016, 22:46

    Hallo,

    wir wohnen über einem Restaurant und haben eigentlich kein Problem mit dem regulären Geräuschpegel. Einmal in der Woche ist dort Live-Musik (Salsa) . Der Geräuschpegel dabei ist erheblich lauter als sonst und dauert auch nach 22:00 Uhr noch an.
    Was kann ich hier tun? Gilt auch hier die Regelung zur Zimmerlautstärke?
    Gruß

    • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 10:17

      Hallo N.L.,

      auch in diesem Fall gilt nach 22 Uhr die Regel der Zimmerlautstärke. Sie sollten zunächst das Gespräch mit den Restaurantbesitzern suchen. Wenn diese den Geräuschpegel nicht verringern, sollten Sie sich an Ihren Vermieter wenden. Wenn er nicht gegen die Lärmbelästigung vorgehen kann, haben Sie ein Recht auf Mietminderung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jens 20. Oktober 2016, 21:31

    Ich bin Besitzer eines EFH . Meine Nachtbarn sind jeden Früh und auch meist Nachmittags der Meinung mit voller Lautstärke im PKW eine schmalen Durchgangsweg zu befahren.
    Seine Musik aus dem PKW könnte ich durch geschlossene Fenster in mitsingen.
    Probleme habe ich dadurch, dass mein Sohn ( 3 Jahre ) fast jeden Morgen davon wach wird.

    Mit Ihnen zu Reden hatt leider keinen Zweck.
    Sie Parkten öfters die Straße zu und wuschen Ihr Auto ….. (Stundenlang ) . Auf die Bitte die Straße frei zu machen, Antworteten Sie mir “ Sie hätten die Erschließungskosten getragen , also dürften sie hier machen was sie wollen „.
    ( kein Witz !!!!! )

    Aber das mit der Musik treibt in mir die Wut hoch, zumal die Musik ca. 30 m nach meinem Haus , im PKW leise gemacht wird.

    • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 9:58

      Hallo Jens,

      wenn ein persönliches Gespräch nichts nützt, können Sie beim Ordnungsamt eine Anzeige wegen Lärmbelästigung stellen. Dazu sollten Sie genau Dokumentieren, wann es zur Lärmbelästigung kam und wenn möglich andere Zeugen finden, welche diese Belästigung bestätigen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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