Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Lärmbelästigung 2024, der die Bußgelder bei Ruhestörung und Nichteinhalten der Ruhezeiten definiert.

VerstoßKonsequenz
Unnötig Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht80 Euro
Missachtung der Nachtruhe oder der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagenbis zu 5.000 Euro
Missachtung der vertraglich vereinbarten MittagsruheAbmahnung und Kündigung durch den Vermieter
Rasenmähen an Sonn- oder Feiertagenbis zu 50.000 Euro
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.

Lärm kann krank machen; sowohl körperlich, als auch seelisch. Gerade, wenn man in der eigenen Wohnung oder als Mieter vor dem Lärm aus der Umwelt sicher ist, kann dies als sehr belastend empfunden werden. Auch das Recht auf Nachtruhe ist für das Wohlbefinden sehr wichtig. Der folgende Artikel befasst sich mit der juristischen Seite der Lärmbelästigung in Deutschland und dem Recht jeden Bürgers, gegen laute Geräusche vorzugehen. Dabei wird besonders auf drängende Fragen eingegangen, die uns oft erreichen. So wird geklärt, ob es vorgeschriebene Zeiten gibt, die etwa die Mittagsruhe oder das Rasenmähen regeln.

Was gilt sonntags als Ruhestörung und was nicht? Gibt es gesetzliche Ruhezeiten samstags, bei Baulärm oder an öffentlichen Plätzen? Wann darf man Rasenmähen? Zur Beantwortung dieser Fragen betrachten wir unter anderem das „Gesetz zur Ruhestörung“ Paragraph 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG).

Weitere Ratgeber zum Thema „Lärmbelästigung“

Welche Auswirkungen hat der Lärm auf uns?

Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.
Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.

Krach und Ruhestörung am Sonntag sind oft die Ursachen für die erbittertsten Nachbarschafts-Streits. Gerade Gartenfreunde können ihren Mitmenschen sehr zusetzen, wenn sie sonntags Rasenmähen.

Doch auch nächtliche Partys und Ruhestörung bzw. Lärmbelästigung durch Hundegebell rund um die Uhr können zu Auseinandersetzungen führen.

Dabei kann Krach richtig krank machen. Mediziner sprechen von „auraler“ und „extra-auraler“ Lärmwirkung. Das Wort „aural“ leitet sich vom lateinischen Wort „auris“, dem Ohr, ab.

  • Aurale Lärmwirkung:Alle Schäden, die das Ohr selbst durch Lärmbelästigung erleiden kann, werden mit unter diesem Begriff zusammengefasst. Vor allem sehr laute Lärmspitzen und längere Lärmeinwirkung schädigen das Gehör nachhaltig. Auch der Gärtner sollte sich beim Rasenmähen Ruhezeiten gönnen, denn sein Gehör wird besonders stark belastet. Die Schädigung des Hörorgans kündigt sich durch ein andauerndes Pfeifen (Tinnitus) oder durch vorübergehende Schwerhörigkeit an. Bei solchen Symptomen sollten Sie schleunigst einen Arzt aufsuchen.
  • Extra-aurale Lärmwirkung:Seelische Belastungen und daraus resultierende körperliche Beschwerden durch Lärmbelästigung müssen nicht mit der Schädigung des Gehörs einhergehen. Unser Körper reagiert auf Krach mit Stress, der uns auf Dauer krank machen kann. Denn wir stellen uns innerlich auf eine Flucht oder Kampfhandlung ein, wenn wir mit Lärm beschallt werden. Bei Lärmbelästigung durch den Nachbar bleibt eine solche Gefahrensituation allerdings aus. Das wiederholte Ausschütten solcher Stresshormone kann das Herzkreislaufsystem verändern und so auch körperliche Schäden anrichten.

So sollte jeder nicht nur aus Rücksicht auf den Nachbarschafts-Frieden auf andauernden Lärm verzichten, sondern auch, um sich keiner Straftat durch Körperverletzung schuldig zu machen. Auf der anderen Seite sollten Sie sich als Betroffener fragen, ob eine Sommer-Party oder gelegentliches Kindergeschrei wirklich den Tatbestand der ständigen Lärmbelästigung erfüllen.

Was gilt als Lärmbelästigung durch den Nachbarn?

Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!
Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!

Tatsächlich muss jeder einen gewissen Geräuschpegel des Nachbarn zulassen. Die Gerichte schmettern etwa immer wieder Klagen ab, in denen der Kläger Kinder als Lärmbelästigung empfindet. Generell gilt: Je kleiner die Kinder, desto eher haben sie ein Recht darauf, gelegentlich Krach zu machen. Nächtliches Babygeschrei kann ohnehin nicht verboten werden.

Die gesetzliche Ruhezeit für die Wohnung wurde von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr festgelegt. Während dieser Zeit gilt die allgemeine Nachtruhe. Die Ruhezeiten am Wochenende beschränken sich auf den siebten Tag in der Woche, da Samstag ein Werktag ist. Während der Sonntagsruhe ist Lärm zu unterlassen die Frage zur Ruhestörung bzw. ab wann diese zählt, stellt sich hier demnach nicht. Bei beharrlicher, mutwilliger und besonders schwerer durch Lärm verursachter Belästigung kann es zu extrem hohen Geldstrafen kommen. Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, so haben Sie vorher das Recht auf eine Anhörung, wie es in § 55 OwiG im Gesetzestext festgelegt ist.

Besonders das Rasenmähen am Sonntag ist immer wieder ein Streitthema, denn der Gartenfreund findet nicht selten nur an diesem Ruhetag Zeit und Muße, sich seiner Grünfläche ausgiebig zu widmen. Doch die Gesetzgebung ist eindeutig: Am Sonntag ist Rasenmähen verboten! Diese Lärmbelästigung ist per Gesetz eindeutig geregelt. Nun geistert vielleicht eine Frage durch Ihren Kopf: „Wann darf ich denn Rasenmähen?“

Generell gelten die üblichen Ruhezeiten auch fürs Rasenmähen. Einige Mieter haben im Vertrag auch Zeiten für die Mittagsruhe unterschrieben. Sollten sich andere Mieter nicht daran halten, so haben sie unter Umständen das Recht auf Mietminderung. Das Mietrecht sieht vor, dass der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und in letzter Konsequenz auch den Mietvertrag kündigen kann, sollte die Ruhe nach Aufforderung nicht einkehren. Der Frieden im Haus ist durch Gegenseitige Rücksicht zu wahren.

Rasenmähen: Wann ist es erlaubt?

Darf man sonntags den Rasen mähen? Ganz klar: Nein! Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV), kurz Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, legt in Paragraph 7 fest:

1) Geräte und Maschinen nach dem Anhang mit Nr. 01 bis 57

dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig […] nicht betrieben werden.

Der Rasentrimmer als Haushaltsgerät findet sich im Anhang auf Listenplatz 32. Damit ist eindeutig, dass Rasenmähen sonntags verboten ist. Doch wann ist Rasenmähen erlaubt? Oder besser: Bis wann ist Rasenmähen zulässig?


Derselbe Paragraph legt fest:

an Werktagen in der Zeit von 20.00 – 07.00 Uhr

ist der Betrieb eines solchen Gerätes ebenfalls unzulässig.

Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Paragraph 117 des OwiG („Unzulässiger Lärm“) besagt:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Darüber hinaus kann beim Betrieb von „nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen“ eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Doch wie sieht es bei anderen Quellen von Lärmbelästigung aus? Ruhezeiten haben natürlich generell eingehalten zu werden, doch gewisse Tätigkeiten sind trotzdem erlaubt. So gilt Hundebellen erst als Lärmbelästigung, wenn das Tier länger als einige Minuten lärmt, und das mehrmals täglich. Ein gelegentliches Bellen ist noch nicht als Ruhestörung zu bewerten.

Auch Staubsaugen und Wäsche waschen muss sonntags akzeptiert werden. Denn alltägliche Arbeiten des Haushalts sind nicht als Lärmbelästigung oder ruhestörender Lärm einzustufen. Musik bei Zimmerlautstärke gilt auch nicht als strafbar. Eine Mietminderung durch Mieter, die sich gestört fühlen, kann hier also nicht geltend gemacht werden. Wenn mehrere Parteien in einem Haus wohnen, müssen die Geräusche der Anderen bis zu einem gewissen Grad hingenommen werden. So sieht es das Mietrecht in Deutschland vor.

Was ist Zimmerlautstärke?

Im Allgemeinen gilt eine Geräuschpegel von 30 bis 55 dB als Zimmerlautstärke. Übertragen auf alltägliche Geräusche können Sie sich ein Flüstern (30 dB) und ein normales Gespräch (55 DB) vorstellen. Auch Musik darf keinen Lärm verursachen, indem sie während
der vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht lauter ist als ein Gespräch zweier Menschen.

Äußere Umstände wie öffentliche Bauarbeiten müssen allerdings akzeptiert werden, auch wenn die dB-Grenze von 80 bis 90 dB dabei oft überschritten werden. Dabei gelten für den Baulärm dieselben gesetzlichen Ruhezeiten. Außerdem schließen die meisten Baustellen oft schon um 20:00 Uhr und die Ruhe kehrt schon am frühen Abend ein.

Ruhezeiten in den Bundesländern

Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.
Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.

Die Kommunen haben zu Teil verschiedene Ruhezeiten, um örtliche Gebräuche den bundesweiten Vorschriften anzupassen. So regeln gesetzliche Ruhezeiten in Bayern zum Beispiel den Betrieb von Biergärten. Hier werden erst ab 22:30 Uhr keine Getränke mehr ausgeschenkt und die Nachtruhe beginnt um 23:00 Uhr.

Die gesetzliche Ruhezeit in NRW oder Berlin sind etwas laxer als in anderen Bundesländern. Hier gibt es zum Beispiel keine festgeschriebene Mittagsruhe, welche in anderen Kommunen von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr besteht.

Hier sehen Sie eine Zusammenstellung von Beispielen, die zeigen, welche Art von Lärm wie laut sein kann.

FAQ: Lärmbelästigung

Ist Lärmbelästigung eine Straftat?

Nein, Lärmbelästigung ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Bundesland variiert die Höhe des Bußgeldes.

Wann gelten die gesetzlichen Ruhezeiten?

Ruhezeiten können sich je nach Gemeinde unterscheiden. Oft sind jedoch diese Zeiten üblich: Ganztägig an Sonn- und Feiertagen, 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr werktags.

Wie hoch kann das Bußgeld für eine Lärmbelästigung sein?

Ruhestörung kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

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Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

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  • Lina 7. Juni 2017, 18:49

    Liebe Bussgeld-Info Team,

    es geht um folgendes: Jeden Abend seit 3-4 Monaten stehen vor meiner Haustür zwei alte Frauen und füttern fremde Katzen. Das passiert zwischen 22:00-23:30 Uhr. Die Damen haben einen alten VW Golf und er macht ein lautes Geräush. Sie laufen um das Haus herum, unterhalten sich laut und beobachten unsere Wohnung. Mein kleiner Sohn wacht immer auch. Ich bin schwanger und auch kann nicht schlafen wegen des Lärm. Ich habe die Damen 3 Mal höfflich gebeten den Platz und die Zeit zu wechseln. Sie sind beleidigend und aggressiv geworden. Sie insultieren uns und schreien immer, wenn wir versuchen über das Problem zu sprechen. Ich habe eine Beschwerde bei dem Bürgermeister gemacht, aber er hat gesagt, dass das eine öffentliche Platz ist.
    Was kann ich machen… es ist unerträglich…

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 9:55

      Hallo Lina,

      bei einer gravierenden Lärmbelästigung innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten, könnten Sie das Ordnungsamt einschalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anastasia 7. Juni 2017, 9:37

    Ich wohne in einer WG und wir feiern eigentlich keine Partys, aber da es Grund zu feiern gab wurden seit Jahren Ruhe gleich 2 mal im Abstand von 4 Wochen gefeiert.
    Ich feierte mit einer Gruppe von unter 10 Leuten in meinen Geburtstag rein und bei mir wurde sich nicht beschwert, bis die Polizei morgens um 3 vor der Tür stand.
    Jetzt wurde ich deswegen angezeigt, wird ein Bußgeld auf mich zukommen oder werden kleine erste Fälle von Ruhestörung oft einfach eingestellt? Wenn ich ein Bußgeld zahlen muss wie hoch ist es in der Regel zum verhältniss zum Einkommen?

    • bussgeld-info.de 13. Juni 2017, 11:26

      Hallo Anastasia,

      eine nächtliche Ruhestörung ist ein Verstoß gegen das Immissionsschutz und kann daher ein Bußgeld zur Folge haben. Die Höhe des Bußgeldes ist abhängig von der Schwere der Ruhestörung. Bei einem Erstverstoß kann das Bußgeld bereits mehrere hundert Euro betragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Barbara 6. Juni 2017, 14:34

    Leide unter dem Motorradlärm, die oft neben mir am Straßenverkehr teilnehmen.
    Ansprechen ist schwierig. Sollte man die mal anzeigen oder nicht?

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 9:05

      Hallo Barbara,
      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Ob und welche juristischen Mittel sinnvoll sind, können Sie gemeinsam mit einem Anwalt abwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andrea 4. Juni 2017, 17:20

    Guten Tag!

    Unsere Familie besitzt eine kleine Pension, abgelegen und umgeben von Wald. Wir vermieten 9 Zimmer und werben mit einer ruhigen Lage. In unserer Nähe befindet sich eine Klinik unter anderem für allerlei psychische Krankheiten und der Schwerpunkt liegt auf Ernährungsstörungen. Heute ist Pfingstsonntag und mir ist der Kragen geplatzt. In dieser Klinik wird als eine Art der Therapie den Patienten (häufig junge Mädchen) geraten sich im Wald, um unserer Haus herum, teilweise auf unserem Waldstück und auf dem der anderen Nachbarn Äste zu nehmen und mit diesen gegen teilweise deren und UNSERER Bäume zu schlagen und dabei zu schreien. Ich spreche nicht von normalem Schreien. Viele unserer Gäste waren bereits kurz davor die Polizei zu verständigen weil man bei erstem Hörern davon ausgeht es werde jemand erstochen. Die Schreie sind laut, meistens schreien sie um Hilfe oder drohen. Egal ob mit offenen oder geschlossenen Fenstern sie sind nicht zu überhören. Jedes Mal läuft es einem kalt den Rücken runter, weil man doch das Gefühl hat, wenn mal etwas ein paar Meter entfernt passiert wird man nichts tun weil es sich anhört wie das übliche Geschrei. Inzwischen ist der Lärm schon fast zum Alltag geworden.
    Es handelt sich jedoch um eine sehr große und in ganz Bayern/Deutschland angesehene Klinik.
    Dürfte man beziehungsweise könnte man etwas erreichen wenn man sich mal mit den Ärzten zusammensetzt oder gilt das noch nicht als Lärmbelästigung? Ich will dort nicht einfach hinein marschieren wenn es sich vielleicht um ‚gar nichts‘ handelt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andrea

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 9:27

      Hallo Andrea,
      grundsätzlich scheint es sinnvoll zu sein, mit den verantwortlichen Ärzten in Kontakt zu treten. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sich an einen Anwalt oder das Ordnungsamt zu wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel 4. Juni 2017, 8:18

    Hallo zusammen,
    wir wohnen seit einem halben Jahr in einem dicht besiedelten Wohngebiet mit Reihenhäusern und kleinen Gärten.

    Seit kurzem betreibt irgendeiner in der Nachbarschaft eine Art automatischer Vogelschreck.
    Es lässt sich leider nicht genau Lokalisieren woher es kommt.

    Ich glaube es ist Zeitgesteuert, ungefähr 1-2 mal die Stunde hört man dann so eine Reihe von 3 dumpfen „Knallgeräuschen“.
    So als würde jemand mit einem Fussball kräftig gegen eine Wand bolzen, so ungefähr würd ich es beschreiben.

    Leider läuft diese Apparatur auch in der Nacht.
    Es kann aber doch nicht erlaubt sein solche Geräte Nachts oder am Wochenende zu den Ruhezeiten zu betreiben, oder?

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 11:09

      Hallo Daniel,
      grundsätzlich muss die Nachtruhe eingehalten werden. Daher sollten Sie mit Ihrem Nachbarn das Gespräch suchen und ggf. das Ordnungsamt kontaktieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Reto S. 31. Mai 2017, 9:13

    Guten Tag

    Gestern gab es Streit zwischen mir und dem Besitzer der Wohnung. Ich wohne in Echallens in der Schweiz mit einem „anderen“ zusammen in einer 3 1/2 Zimmer Wohnung! Ich hörte Musik um 14 uhr 30 in meinem Zimmer! Dann läutete der Besitzer an der Türe und schrie mich an: Das würde nicht gehen, dieser Lärm, ich müsse einen Kopfhörer tragen! Geht das? Darf er mich so anschreien? Darf ich keine Musik mehr hören um 14 uhr 30 in meinem Zimmer?

    Danke um eine Antwort.

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 9:24

      Hallo Reto,

      wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in der Schweiz. Grundsätzlich darf der Nachbar Sie nicht einfach anschreien. Allerdings sollten Sie auch den nachbarschaftlichen Frieden wahren und mit der Musik keine anderen Personen belästigen. In Deutschland herrscht bis 15 Uhr die Mittagsruhe. Wie dies ist der Schweiz ist, können Sie bei den Behörden vor Ort erfragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Magdalena 30. Mai 2017, 18:41

    Guten Tag,

    Ich wohne mit meiner Familie in einer Wohnsiedlung mit vielen Familien mit Kindern.
    Ganz in der Nähe der Siedlung befindet sich ein großer Park sowie ein Fußballplatz auf dem die Kinder unserer Nachbarn ganz ungehindert Fußballspielen könnten.
    Allerdings spielen sie lieber den ganzen Tag unmittelbar auf der Grünfläche vor unserem Balkon, trotz bereits ausgesprochenem Spielverbots durch die Genossenschaft.
    Spricht man die Kinder darauf an, wird man von den Eltern sowie den Kindern wüst beschimpft und bedroht.
    Es haben sich auch mehrere ältere Mieter beschwert die ebenfalls beschimpft und bedroht wurden.
    Auf Beschwerden reagiert die Genossenschaft nicht mehr.
    Da das Spielverbot, welches ebenfalls im Mietvertrag festgelegt ist, einfach ignoriert wird Frage ich mich welche Schritte ich unternehmen kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    Magdalena

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 8:23

      Hallo Magdalena,

      in diesem Fall bietet es sich an, sich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht zu wenden. Diese können sich mit Ihnen beraten, wie Sie weiter vorgehen können.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Jörg 30. Mai 2017, 18:09

    ich habe Arbeitsbedingt am 01.05 und am 25.05 Rasen auf dem Gemeinschaftsgrundstück gemäht, was erwarte mich als Bußgeld. Es ist zum ersten mal seit 30 Jahren Passiert, das ein Eigentümer aus der Nachbarschaft jemanden bei der Gemeinde Angezeigt hat.

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 8:26

      Hallo Jörg,

      grundsätzlich kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Micha 29. Mai 2017, 19:16

    Ich wohne zur Miete in Berlin. Über mir ist ein Mieter ausgezogen. Seit ein Paar Tagen werden nun in dieser Wohnung über mir Bauarbeiten durchgeführt und zwar jeden Tag von 14 bis 22 Uhr. Es ist sehr laut. Ich fühle mich sehr gestört.

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 10:05

      Hallo Micha,

      grundsätzlich können Sie versuchen, das Gespräch mit den Bauarbeitern zu suchen. Allerdings ist es auch nötig, dass Renovierungs- und Bauarbeiten regelmäßig durchgeführt werden müssen. Vielleicht können die Bauarbeiter die Arbeiten aber zum Abend hin etwas in der Lautstärke reduzieren. Ansonsten kann auch ein Gespräch mit der Verwaltung helfen. Nützt dies alles nichts, sollten Sie das Ordnungsamt darüber informieren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Svenja 25. Mai 2017, 17:01

    Ich habe auch eine Frage:
    und zwar wird die Wohnung unter mir renoviert. Wände werden rausgeschlagen, die Bohrmaschine macht bis 21 Uhr krach. Tagsüber ist das nicht schlimm, da ich arbeiten bin. Aber ich finde es unmöglich, dass dies vorallem an Sonn-und Feiertagen passiert. Meistens schon um 7 Uhr morgens bis abends. Ist das rechtens? Habe schon mit denen gesprochen, die meinten nur, es ginge nur an diesen Tagen, da sie sonst tagsüber auch arbeiten sind. Mich nervt das allerdings so dermaßen, dass ich meine Ruhe nicht finde und nicht mal für Klausuren (Berufsschule) lernen kann. Einschlafen kann ich auch erst später, als ich eigentlich will. Was kann ich denn noch machen?

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 8:52

      Hallo Svenja,
      sollte erneutes Gespräch scheitern, können Sie grundsätzlich das Ordnungsamt verständigen oder andere rechtliche Schritte einleiten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Markus 24. Mai 2017, 13:50

    Moin….
    über uns wohnt eine Mutter mit 2 Kindern, 7 und 14 Jahre alt….
    an Wochenenden und in den Ferien sind oft noch Gastkinder zu besuch.
    Egal ob Mutter zu hause oder auf Arbeit….
    jeden Tag ab ca. 1200 ist da Remmi demmi ohne Ende….rumgespringe, Gepolter sogar Rollschuh fahren in der Wohnung.

    Genau in dieser Zeit befindet sich unser 20 Monate alter Sohn aber im Mittagsschlaf und wird da regelmässig rausgerissen…
    Die Nerven meiner Frau liegen blank…
    Habe öfter schon versucht freundlich um Ruhe zu bitten, den Vermieter eingeschaltet…..aber die Hölle von obrn bleibt…

    weil Mittagsruhe erst ab 1300

    Lärm durch spielende Kinder ist definitiv was anderes als das tägliche Gepolter von oben.

    Unser sohn wacht schreiend übermüdet auf, jammert tags nur noch wegen Übermüdung …
    verweigert Mahlzeiten wegen Übermüdung. ..
    Findet abends keinen schönen schlaf wegen Hunger und saugt wieder entsprechend mehr an der Brust zum Ausgleich obwohl wir am abgewöhnen waren…

    Sehe echt gesundheitliche Probleme auf uns zukommen….

    was kann man da tun?
    Anzeige bei der Polizei wegen Gesundheitsgefärdung erstatten?

    Nette Worte und Vermieter haben nichts gebracht.

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 8:09

      Hallo Markus,
      welche juristischen Schritte in Ihrem Fall am sinnvollsten sind, sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt für Mietrecht abwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Regina 23. Mai 2017, 22:22

    Guten Abend,

    folgende Situation:
    ich wohne in einem sogenannten Mischgebiet und gegenüber ( 100 Meter Luftlinie) hat die Stadt 2 Veranstaltungsräume welche privat gemietet werden können. Davor befindet sich ein großer Platz welcher den Schall extrem überträgt. Mietverträge gehen bis 2 Uhr, Ordnungsamt ist leider nach 18 Uhr nicht mehr im Dienst.
    Diese Räume werden nun an ca. 40 Wochenende/pro Jahr Freitags und Samstags vermietet ( unter der Woche teilweise auch) und die einzelnen Mieter/ Veranstalter lassen nicht nur die Tür ( für die Raucher) offen stehen, sondern fahren einen unzumutbaren Schallpegel so das an nächtliche Ruhe nicht zu denken ist.
    Die Stadt ist über die Situation informiert ( seit 2 Jahren) eine Lösung wird jedoch nicht angestrebt. Es wird mir sogar geraten immer wieder die Polizei zu rufen. Ich habe der Stadt ( als Vermieter der Räumlichkeiten) mitgeteilt, dass hier permante eine Körperverletzung statt findet und ich nicht länger gewillt bin mich der fahrlässigen Körperverletzung reaktionslos auszusetzen.
    Für Mitte Juni ist sogar eine Veranstaltung von Mittwoch bis Sonntag mit einer Beschallung „bis tief in die Nacht “ geplant, Ausnahmegenehmigung liegt vor.

    Meine Frage ist nun:
    1. an welches Gericht wende ich mich um eine einstweilige Verfügung zu erwirken ?
    2. muss ich Anzeige gegen die Stadt erstatten wegen der Körperverletzung ? ( Attest vom Arzt liegt vor in welchem mir bestätigt wird, dass der Lärm zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hat )
    3. gibt es bei Gericht so etwas wie eine Informationsstelle ?
    4.welcher Anwalt würde mich vertreten, da es gegen die Stadt geht ? ( Beratungsgutschein liegt vor) ?

    Lieben Gruß
    Regina

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 8:14

      Hallo Regina,

      zuständig dürfte wohl das Verwaltungsgericht Ihres Bezirks sein. Am besten holen Sie sich Rat bei einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt öffentliches Recht/Verwaltungsrecht ein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Neuer Nachbar 23. Mai 2017, 12:20

    Hallo,

    Ich bin neulich aufs Land gezogen und habe ein freistehendes EFH. Parallel habe ich ein Heimkino der Oberklasse. Bei für uns im WoZi angenehmen Betrieb nimmt ein Nachbar in ca. 150m eine unangenehme Restlautstärke wahr und bat uns, entsprechend die Lautstärke zu reduzieren, was ich innerhalb der Ruhezeiten verstehe. Wie sieht es allerdings außerhalb der Ruhezeiten aus – kann mir jemand untersagen, in meinem Zuhause einem Kinofilm auf Referenzlautstärke anzusehen bzw. ein Livekonzert entsprechend anzuhören?

    Danke.

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 9:12

      Hallo Neuer Nachbar,

      grundsätzlich sollte auch außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten Rücksicht hinsichtlich der Lautstärke in der eigenen Wohnung genommen werden. Auch hier gibt es Grenzwerte, die eingehalten werden müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Neuer Nachbar 24. Mai 2017, 12:27

        Hallo Bußgeld-Info.de Team,

        Vielen Dank für die erste Rückinfo.

        Um welche Grenzwerte handelt es sich und wo sind diese zu messen – am Haus der Nachbarin sicherlich nachdem bei mir im Haus aus meinem Dafürhalten keinen Sinn macht. Weiterhin: wird ein gewisses Frequenzspektrum gemessen oder das gesamte Frequenzband und fallen für alle Frequenzen die gleichen Grenzwerte an?

        Danke für weitere Infos.

        Gruß

        • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 8:00

          Hallo Neuer Nachbar,
          welche Grenzwerte gelten, hängt von den jeweiligen Bundesländern ab. Informieren Sie sich daher bei Ihrer zuständigen Behörde.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peter 18. Mai 2017, 23:50

    Hallo ich habe eine Pension und habe ein riesen Probem mit meinen Nachbarn. Wo mein Haus die Küche hat, hat der Nachbar das Schlafzimmer. Meine Gäste benutzen die Küche als Aufenhaltsraum, sie unterhalten sich in der Küche in normaler Lautstärke, habe ich selber kontroliert. Mein Nachbar will einen Anwalt bemühen und sich beim Ortnungsamt beschweren. Nun habe ich Angst meine Konzession zu verlieren, was soll ich machen?

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 9:30

      Hallo Peter,

      ggf. können Sie etwas in puncto Schallschutz unternehmen. Möglicherweise gibt es eine andere Möglichkeit, wie Sie sich mit dem Nachbarn gütlich einigen können. Sollte es zur Anzeige kommen, sollten Sie sich juristischen Beistand holen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • b. schneider 16. Mai 2017, 19:14

    Guten Tag,
    seit einiger Zeit finden im direkt angrenzenden Nachbarhaus (Eigentum des Vermieters) Umbaumaßnahmen statt:
    es wird gehämmert – z.b. heute seit Stunden ohne Unterbrechung, wir haben jetzt beispielsweise kurz nach 19.07 Uhr und der Krach lässt nicht nach. Letztens meinte die Frau des Eigentümers, die selbst auch wohl schon gehämmert hatte…, das meiste sei wohl angeblich schon geschafft. Mh, ich frage mich allen ernstes, wann der Zauber endlich vorbei ist. Seit Wochen besteht diese Situation. – Nervtötend. – Welche Möglichkeiten bestehen? Gibt es einzuhaltende Ruhezeiten, in denen nun wirklich nicht gehämmert werden darf? Man liest so einiges, aber was stimmt denn nun? Hätte man eigentlich auch das Recht die Miete zu mindern?
    Mit freundlichen Grüßen
    B. Schneider / NRW

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2017, 9:51

      Hallo b.schneider,

      grundsätzlich kann Baulärm eine Mietminderung rechtfertigen. Hierbei werden jedoch sämtliche Umstände des Einzelfalls berücksichtigt. Ein Rechtsanwalt für Mietrecht wird Ihnen diesbezüglich verlässliche Prognosen stellen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hausbesitzer 7. Mai 2017, 10:49

    Hallo,

    Unser Nachbar bearbeitet sein unbebautest Grundstück jetzt nicht nur unter der Woche während der Mittagsruhe die es in unserer Gemeinde gibt, sondern auch bis in die Nacht. Jetzt schaufelt, verteilt Erde, hackt und schmeißt Steine in Eimer an Sonn-und Feiertagen. Wir sind Christen und finden das nicht OK.

    Reden wird nichts bringen, das Wissen wir, da er uns vorwirft, wir haben den Bauschutt unserer Baustellle auf seinem Grundstück überall vergraben. Haben vor fast zwei Jahren die vorletzte Baulücke geschlossen. Er ist die letzte Lücke. Und es gibt schon länger ein weiteres Neubaugebiet, was schon fast komplett bebaut ist.
    Was können wir tun, die „Gartenarbeit“ stört. Alle anderen unterlassen Gartenarbeit am Sonntag Komplett.

    • bussgeld-info.de 8. Mai 2017, 8:13

      Hallo Hausbesitzer,

      in diesem Fall müssen Sie sich an das Ordnungsamt oder die Polizei wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sandra 6. Mai 2017, 6:21

    Hallo, ich wohne und arbeite in einem Miethaus. Nicht dass die Nachbarn in der Wohnung unter meiner alle paar Wochenenden nachts laut Party machen, auch am Tage bin ich oft mit deren lauter Musik konfrontiert. Gespräche bringen nichts, außer dass ich angebrüllt werde, dass sie sich an die Ruhezeiten halten (lachhaft und nicht richtig) und dazwischen ihre Musik so laut hören können, wie sie wollen. Ist dies wirklich richtig? Im Mietvertrag ist nichts festgelegt, den Vermieter interessiert es auch nicht und ich bin mittlerweile fix und fertig, weil man selbst am Wochenende tagsüber mit lauter Musik beschallt wird, wo ich aber Ruhe möchte und brauche. Sonst hört man hier wirklich so gut wie nix im Haus an Alltagsgeräuschen, aber die laute Musik nervt. Leider stört es die anderen Nachbarn entweder nicht oder sie haben Angst. So bin ich die einzige, die immer wieder dort klingeln geht..

    • bussgeld-info.de 8. Mai 2017, 8:21

      Hallo Sandra,

      eine permanente Lärmbelästigung ist nicht gestattet. Es steht Ihnen frei, ein Lärmprotokoll anzulegen oder die Polizei zu verständigen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • David 5. Mai 2017, 13:38

    Hallo,
    meine Wohnung ist direkt neben einem Kampfsport Dojo, die geräusche der Tranierenden Leute ist nicht das problem aber seid neustem Bohrt, Hämmert, Sägt der besitzer genau auf der anderen seite der Wand meines schlafzimmers. Das geht jetzt schon 2 Wochen so, die Zeiten sind unterschiedlich
    meistens ab 9-16, 17 Uhr. Kann ich da irgentwas machen ? (in der Woche bisher nur)

    • bussgeld-info.de 8. Mai 2017, 8:56

      Hallo David,

      in einem ersten Schritt sollten Sie sich an den Besitzer wenden und diesem mitteilen, dass Sie sich durch den Lärm gestört fühlen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Carolin 4. Mai 2017, 12:13

    Hallo zusammen,

    nach zahlreichen ähnlichen Anfragen bräuchte ich eine konkrete Zusammenfassung zum Thema „intensiver Maschinengebrauch im Wohngebiet“:

    Ist der fast tägliche, mehrstündige Dauerbetrieb von Ketten- und Kreissägen, Metallschleifen u.ä. in Wohngebieten tatsächlich zulässig, soweit man sich an die gesetzlichen Betriebszeiten hält (laut Bundes-Immissionsschutzgesetz [Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung]: werktags von 7.00-20.00 Uhr)?

    Und dies ungeachtet der nachgewiesenen Lärmbelästigung von ca. 100 db (in unmittelbarer Nähe, bei uns durch Schall nochmals intensiviert) und der damit einhergehenden Stresssituation und erhöhten Gesundheitsgefährdung, die damit nachgewiesenermassen einhergeht?

    Soll heissen: Eine Lärmbelästigung von dauerhaft 100 db ist billigend hinzunehmen, wenn sie von Kreissägen, Schleifhexen und Co. herrührt?

    Besten Dank für Ihre Antwort!

    • bussgeld-info.de 8. Mai 2017, 8:27

      Hallo Carolin,

      in reinen Wohngegenden sind ca. 50 dB zulässig. Liegt der Lärm regelmäßig über einen längeren Zeitraum darüber, können Sie damit vor Gericht gehen. Dort wird über den weiteren Verlauf entschieden. Inwiefern die Klage zum Erfolg führt, können Sie bei einem Anwalt erfragen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Natalia 25. April 2017, 8:39

    Hallo. Ich habe ein Haus gekauft und wohne da seit 3 Wochen. Das Haus befindet sich neben einer Papierfabrik und sie machen viel Lärm Tags und Nachts auch Samstags, Sonntags und Feiertage (ständig etwas wie ein Motor und plötzlich mehrmals etwas wie Metal fallen oder Donner um 22.30 Uhr und/oder 04.00 Uhr …und /oder um 06.00 Uhr …usw.). Ich kann nicht gut schlafen!

  • Thomas 24. April 2017, 12:54

    Hallo.
    Ich habe riesige Probleme mit meiner Nachbarschaft.
    Die Großfamilie trifft sich seid Jahren fast jeden Sonntag bei Ihren Eltern direkt angrenzend hinter meinem Haus.
    Da die Eltern schon 10 Kinder haben und diese Kinder wieder Kinder kommen jeden Sonntag ca. 15 – 20 Enkelkinder und ca. 14 – 16 Erwachsene zusammen.
    Alle Familienmitglieder sind noch in einer strengen Sekte.
    Man darf diese Personen nicht ansprechen, darf ihr Grundstück nicht betreten, sie halten sich an keine Regeln, Ruhezeiten oder StVo. was das Parken anbelangt usw.
    Von 52 Sonntagen im Jahr haben wir an ca. 40 Sonntagen den größten Geräuschpegel um unser Haus herum. Die vielen Kinder schreien ständig, fahren mit Bobbycar, Fahrräder, Cityroller usw. den ganzen Sonntag Nachmittag stundenlang auf der Straße rum die nur ca. 1m von unseren Wohnungsfenstern entfernt ist.
    Auf dem Balkon oder im Haus sitzen die Eltern die das Getue der Kinder keinesfalls interessiert.
    Wenn eines der Kinder weint ( schreit ) schreien die Eltern auch noch vom Balkon runter.
    Es ist fast unmöglich für uns den Sonntag Nachmittag zu Hause zu verbringen. Im Garten sitzen, entspannen oder mit Freunden grillen ist unmöglich da der Geräuschpegel zu laut ist.
    Wir haben die Stadtverwaltung eingeschaltet, das Ordnungsamt aber keiner will an dieses Problem ran.
    Dann kommt noch dazu dass diese Großfamilie ein Haus gegenüber von uns auch noch gekauft hat.
    Es werden mehrfach im Jahr Feste gefeiert die ganze Nacht bis ca. 2 Uhr – 4 Uhr mit lautem Geschreie, Militärmusik usw. Wir haben die Polizei schon mehrfach angerufen. Diese kommt, dann ist kurz ruhe dann geht das Fest weiter. Wir haben einen Rechtsanwalt eingeschaltet der uns was das Kindergeschrei angeht wenig Hoffnung macht etwas dagegen unternehmen zu können.
    Wie viel Lärm müssen wir ertragen? Gibt es eine Sonntagsruhe?
    Was können oder sollen wir noch tun?
    Danke schon im voraus.
    MfG Thomas

    • bussgeld-info.de 27. April 2017, 10:30

      Hallo Thomas,

      an Sonntagen muss grundsätzlich Ruhe eingehalten werden. Da Ihre Bemühungen bisher scheinbar vergebens waren, sollten Sie sich am besten anwaltlich beraten lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Teresa 23. April 2017, 19:20

    Danke für diesen interessanten Artikel!
    Ich habe noch eine Frage, die spezifisch meine Situation betrifft.
    Wir wohnen in einem Anbau, der in den Hinterhof hinausgeht. Zwei Häuser weiter wohnt eine sehr große Familie, mit Sicherheit 15 Personen. Nun haben die sich eine ziemlich leistungsstarke Partyanlage zugelegt und (dem Klang nach) an ihr Hinterhof-Fenster im 2. oder 3. Stock gestellt. Und tagsüber drehen sie so dermaßen auf, dass ihnen allen mit Sicherheit die Ohren wegfliegen und wir die Musik in unserer Wohnung hören – sogar wenn die Tür und die Fenster geschlossen sind, klingt es so, als würde jemand mit einem Ghettoblaster vor unserer Tür sitzen.
    Dieser Lärm macht mich völlig krank und es ist der Horror, wenn ich abends von der Arbeit nach Hause komme und dieses Gewummer ertragen muss. Mein Stresspegel steigt immer weiter.
    Oft streiten die Familienmitglieder auch und es schallt ein unglaubliches Gebrülle über die Hinterhöfe zu uns rüber. An warmen Tagen können wir nicht draußen im Hinterhof sitzen, ohne völlig gestresst zu sein.
    Allerdings hält sich die Familie an gesetzliche Ruhezeiten und macht nach 22 Uhr und Sonntags keinen Krach. Aber außerhalb der Ruhezeiten legen die richtig los und es ist so unfassbar laut, wie bei einem Festival!
    Mit dieser Familie zu sprechen ist keine Option, denn die Mitglieder sind sehr aggressiv und allen anderen Menschen eher feindselig eingestellt. Wie ich an den Vermieter ihres Hauses herankomme, ist mir auch ein Rätsel.
    Alle anderen Nachbarn in unserem Haus haben die Fenster auf der anderen Seite des Hauses, sodass ich vermute, dass wir von dieser Hausgemeinschaft das meiste abkriegen und die Nachbarn in umliegenden Häusern kennen wir nicht. Die telefonische Beratung beim Ordnungsamt hat mir nicht wirklich weiterhelfen können.
    Gibt es etwas, das wir tun können? Danke im Voraus und freundliche Grüße! Teresa

    • bussgeld-info.de 24. April 2017, 8:02

      Hallo Teresa,

      grundsätzlich ist der erste Schritt eine Aussprache mit den betreffenden Nachbarn. Sollte dies nichts nützen, können Sie auch andere Nachbarn mit ins Boot holen und gemeinsam ein Schreiben an das Ordnungsamt aufsetzen. Die Beamten sind dafür zuständig, dass die Lärmbelästigung eingeschränkt wird.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Tobias 21. April 2017, 21:31

    Hallo

    Habe ein Haus im August letztes jahr gekauft nun ist es so das ich im Garten mir eine sitzecke aus paletten baue bin von sonntags bis Freitag früh mit dem lkw unterwegs und kann dementsprechend nur Freitag Samstag Dinge mir bauen
    heute Freitag 21.4.17 baute ich meine sitzecke weiter und schlief sie ab den ganzen Tag danach baute ich mir die lehnen für die sitzecke war fast fertig da kam der Nachbar 20:15 und beschwerte sich soll soll doch langsam mal Ruhe geben bin der Meinung bist 22 uhr könnte ich arbeiten liege ich da falsch ?

    Wäre das eine Brett noch gewesen und somit wäre die sitzecke fertig

    MfG
    Tobias

    • bussgeld-info.de 24. April 2017, 9:17

      Hallo Tobias,

      grundsätzlich können Sie bis 22 Uhr Arbeiten erledigen, die etwas lautstarker sind. Um den Nachbarschaftsfrieden zu wahren, sollten Sie allerdings versuchen, Ihre Nachbarn nicht zu sehr zu belästigen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Anka 18. April 2017, 17:16

    Hallo ! Meine Frage lautet: seit ein paar Wochen wohnen neue Mieter mit in der Anlage deren Musik ich durch meine geschlossenen Fenster und Türen über mehrere Stunden ertrage….Das geschieht außerhalb der ruhezeiten….Muss ich das denn so hinnehmen?…..Vor allem an den Wochenenden? Und seit Jahren bellt am laufenden Meter der kleine Hund einer Nachbarin…..Mehrere mietparteien haben sich bei der Hausverwaltung schon über Jahre beschwert,aber es scheint,als ist es unwichtig…..
    Ich leide unter dieser ständigen Unruhe sehr…..
    LG

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 9:03

      Hallo Anka,

      außerhalb der Ruhezeiten darf es in einer Wohnung grundsätzlich auch lauter werden, sofern sich dies im normalen Rahmen bewegt. Was indes als „normal“ zu werten ist, wird von Gerichten unterschiedlich beurteilt. Im Zweifel sollten Sie das Gespräch zu Ihren Nachbarn suchen, da dies oftmals schon hilfreich sein kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • lars-oliver 15. April 2017, 21:00

    Hallo !
    Ich hebe brief erhalten . privat handwerksarbeiten und nachbarn beschwerden .
    meisten nachmittag ab 15 uhr und dauer nicht langer als 1 stunden arbeiten . wegen bohrer schrank aufbauen usw
    fussboden hoz parketten ., kücheschrank umbauen und dazu neues schrank dann bekommt mir brief und ermahnung .und sofort fristlos kündigung .wegen umzug muss hier alles renovierung noch nicht fertig . jetzt langsam bald fertig .
    ich wohne hier nur 1 jahr . bin beruf ist tischler und gehörlos
    danke !
    grüßen lars -oliver

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 11:13

      Hallo lars-oliver,

      am besten wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Mietrecht. Dieser wird Ihnen sagen, wie Sie mit einer fristlosen Kündigung zu verfahren haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jan W 14. April 2017, 17:26

    Meine Nachbarin unter mir guckt jeden abend laut fernseher manchmal bis 0:30 uhr der schall geht bis ins schlafzimmer, wenn der vermieter anruft, würde sie angeblich früh schlafen gehen, jetzt soll ich ein Lärmprotokoll machen, das sowieso meine anderen nachbarn nicht unterschreiben, mein nachbar unter dem verursacher würde es nicht stark hören wie ich, fühle mich langsam hier im haus verarscht von den nachbarn.

  • Christiane FusselTier 10. April 2017, 22:14

    Hallo liebes Bußgeld-Info-Team, bin sehr gespannt, ob Sie mir helfen können.
    Vor einem halben Jahr ist in unser Nachbarhaus ein Maler- und Stukkateur eingezogen,
    der das direkt an uns angrenzende GrundStück als Parkplatz und Müllcontainerplatz nutzt.

    Ich bin zu 100% schwerbeschädigt und habe Pflegestufe 3, dass heißt, ich kann nichts mehr allein
    machen. Ich benötige dringend Ruhe.

    Nun grenzt das Fenster meines Krankenzimmers direkt an dieses Grundstück und jeden Werktag morgens ab 07:00 Uhr werden die Schiebetüren der Firmenfahrzeuge x-fach auf – und zu geschoben und geknallt, die Motoren angelassen und Minuten lang laufen gelassen, mehrfach, und große Gebinde in die diversen Fahrzeuge geworfen, bevor dann, nach und nach, die einzelnen Fahrzeuge das Grundstück verlassen. Außerdem sind es mehrere Mitarbeiter, die laut scheppernd ihren Arbeits-Müll ja die Metallcontainer entleeren. Und das geht jeden Morgen von Montag bis Samstag ca. 1/2 Stunde. Leider wohnen wir in einem Mischgebiet, so ist ihm wohl dieser Müllcontainer-Parkplatz direkt neben Wohnhäusern genehmigt worden. Ich nehme es zumindest an, dass es ihm genehmigt wurde.habe ich als normal hier lebende Person ein Recht auf morgendliche Ruhe, oder Kuss ich den Lärm an und abfahrender Lieferwagen erdulden, sowie auch die Müllcontainer-An- und Abtransporte.

    Gibt es eine kleine Chance, irgendwie den neuen Nachbarn dazu zu bringen, den Lärm etwas geringer zu gestalten. Auf diverse Bitten, Anrufe sowie Mails hat er nur mehr als unfreundlich reagiert. Im Gegenteil, wir haben den Eindruck, dass er nun ganz bewusst keine Rücksicht nimmt.

    Wir sind nur Mieter, ich kann aber schon aus den Krankheitsgründen nicht ausziehen, das wäre mir viel zu anstrengend. Gibt es eine kleine Vhance, dass man ihn verpflichten könnte, eine Lärmschutzwand zu ziehen?

    • bussgeld-info.de 13. April 2017, 9:30

      Hallo Christiane FusselTier,

      scheinbar ereignen sich die Lärmbelästigungen nicht innerhalb der gesetzlichen Ruhezeit, weswegen es schwierig ist, dagegen vorzugehen. Am besten holen Sie sich anwaltlichen Rat ein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Leonard Z. 10. April 2017, 13:22

    Hallo,

    ich wohne in einem Reihenhaus in Pullach bei München und mein direkter Nachbar lässt von polnischen Männern, die kein Deutsch sprechen, das Haus umbauen. Seit Monaten muss ich von Montag bis Samstag Bohrhammer-Lärm ertragen. Das macht mich jetzt so langsam wahnsinnig.

    Letzten Samstag lag ich mit einer Norovirus-Infektion im Bett, die mit 40 Grad Fieber und starken Kopfschmerzen begleitet wurde und ich musste den kompletten Samstag OHNE die Einhaltung einer Mittagspause extrem lauten Bohrhammer-Lärm ertragen und konnte mich somit kaum von meiner Krankheit erholen.

    Muss ich das dulden?

    • bussgeld-info.de 13. April 2017, 9:34

      Hallo Leonard Z.,

      wenn sich die Lärmbelästigungen innerhalb der gesetzlichen Ruhezeit ereignen, müssen diese nicht geduldet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vivian T. 9. April 2017, 7:58

    Guten Morgen. Meine Vermieter haben das Nachbarhaus (beide Häuser am Rand eines 200 Seelen Dorfes, so dass nur ich betroffen bin) in eine Bauarbeiterunterkunft mit insgesamt 18 Betten umgewandelt. Dort hausen meist ständig wechselnde osteuropäische Männer. Im Winter ist ziemlich Ruhe, aber gestern (Samstag) bei dem schönen Wetter saß ein ganzes Rudel ab Mittag Wodka trinkend auf der Terrasse. Man kann sich vorstellen, dass die Herren mit zunehmendem Alkoholpegel immer lauter wurden. Musik lief allerdings keine, es waren Stimmen und Geschrei. Das Ganze ging bis nach Mitternacht. Ich befürchte, dass ich im kommenden Sommer wohl öfter das Vergnügen haben werde, sobald die Abende lau sind, und ich selber Terrasse und Garten nicht mehr nutzen und mich nur noch hier einbunkern kann. Rüber gehen und mit denen reden, das traue ich (weilblich, Single) mich nicht. Keine Lust, mich mit einer Horde besoffener Russen anzulegen. Meine Frage ist: müssen die Vermieter auch bei einer Bauarbeiterunterkunft für Ruhe sorgen? Das ist ja kein gewöhnliches Mietverhältnis mit denen, oder doch? Gilt dort auch die Einhaltung der Ruhezeit ab 22 Uhr?

    • bussgeld-info.de 10. April 2017, 7:53

      Hallo Vivian,

      grundsätzlich zählt auch in diesem Fall die Ruhezeit von 22 Uhr. Wenn Sie sich durch den Lärm gestört führen, sollten Sie das Gespräch mit dem Vermieter suchen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maria Hauke 8. April 2017, 20:06

    Zählt das trabeln als Lärmbelästigung uns wird mit den Ordnungsamt gedroht.

    • bussgeld-info.de 10. April 2017, 7:57

      Hallo Maria,

      es kommt dabei auf die Lautstärke und die Intensität an. Grundsätzlich kann das Ordnungsamt eingreifen, wenn übermäßige Lärmbelästigung stattfindet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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