Verkehrsunterricht: Nachschulung auf Anordnung der Behörde

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bei einem Verkehrsverstoß kann die Teilnahme am Verkehrsunterricht von der Polizei angeordnet werden.
Bei einem Verkehrsverstoß kann die Teilnahme am Verkehrsunterricht von der Polizei angeordnet werden.

Wer bei der Verkehrserziehung während der Schulzeit nicht aufgepasst hat, bekommt spätestens in der Fahrschule sämtliche Verkehrsregeln vermittelt. Daher sollte eigentlich jeder Führerscheininhaber ausreichend geschult sein, nachdem er die Fahrerlaubnis erworben hat, und keine Wissenslücken aufweisen.

Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Fahrer gegen die Verkehrsregeln verstoßen. Dann kann es ihm passieren, dass er die Anweisung erhält, am Verkehrsunterricht teilzunehmen. Die Polizei bzw. die Straßenverkehrsbehörde kann diese Sanktion als erzieherische Maßnahme verhängen, wenn sie es für notwendig erachtet. Lesen Sie hier, wann das der Fall ist!

Die Verkehrsschulung gemäß § 48 StVO: Wann wird sie angeordnet?

Die gesetzliche Grundlage für eine Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht findet sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im § 48 wieder. Dieser ist sehr knapp gehalten und besagt lediglich, dass eine Person, die gegen die Verkehrsvorschriften verstößt, zur Nachschulung über das Verhalten im Straßenverkehr verpflichtet werden kann.

Das heißt nicht, dass bei jeder Zuwiderhandlung im Straßenverkehr tatsächlich auch eine Vorladung zum Verkehrsunterricht zu erwarten ist. Vielmehr handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Behörden, die meist auf Empfehlung der Polizei getroffen wird. Diese schlägt die Anordnung zum Verkehrsunterricht in der Regel nur vor, wenn der Verkehrsteilnehmer einen schweren Verstoß gegen die Verkehrsregeln begangen hat oder diese offensichtlich nicht kennt.

Meist geht der Vorladung eine Belehrung über das Fehlverhalten voraus und nur, wenn sich der Betroffene uneinsichtig zeigt, wird die Teilnahme angeordnet.

Wer wird zum Verkehrsunterricht geschickt?

Jeder Verkehrsteilnehmer kann bei Verstößen eine Vorladung zum Verkehrsunterricht erhalten.
Jeder Verkehrsteilnehmer kann bei Verstößen eine Vorladung zum Verkehrsunterricht erhalten.

Zu beachten ist hierbei, dass § 48 StVO sich nicht nur auf Fahrzeug- oder Kraftfahrzeugführer beschränkt. Stattdessen gilt er für jeden, „[der] Verkehrsvorschriften nicht beachtet“. (§ 48 StVO) Demnach können nicht nur Führerscheininhaber zum Verkehrsunterricht geschickt werden, sondern auch Fahrradfahrer, Fußgänger und sogar Jugendliche. Auch ein Fahrzeughalter, der wissentlich ein verkehrswidriges Verhalten zugelassen hat, kann verpflichtet werden.

Die Anordnung zum Besuch des Verkehrsunterrichts erfolgt vor allem bei einer Verkehrsstraftat, wie z. B. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahrerflucht oder Fahren trotz Fahrverbot. Aber auch Widerholungstäter werden gerne zur Nachschulung geschickt. Wer es z. B. zur Gewohnheit werden lässt, gegen die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu verstoßen, muss damit rechnen, früher oder später eine Vorladung durch die Straßenverkehrsbehörde zu erhalten.

Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass eine Vorladung zum Verkehrsunterricht vergleichsweise selten erteilt wird. Manche Behörden nutzen diese Möglichkeit grundsätzlich nicht mehr, weil z. B. der vermeintliche Nutzen in keinem Verhältnis zu den Kosten und dem Aufwand der Durchführung steht. Oftmals mangelt es auch schlicht an Personal.

Wie läuft der Verkehrsunterricht ab?

Der Verkehrsunterricht verfolgt nicht das Ziel, den Verkehrssünder zu bestrafen, sondern ihn dahin zu erziehen, dass er sein Fehlverhalten zukünftig unterlässt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Daher wird der Besuch des Verkehrsunterrichts in der Regel nur dann angeordnet, wenn prinzipiell davon auszugehen ist, dass der Betroffene sein Fehlverhalten einsieht.

Ergeht eine Vorladung zum Verkehrsunterricht, ist die Teilnahme verpflichtend. Ein Fernbleiben wird mit einer Geldbuße von 30 Euro belangt. Das Datum und die Uhrzeit, wann der Verkehrsunterricht stattfindet, sind festgelegt, allerdings muss hier sichergestellt werden, dass der Betroffene auch wirklich die Möglichkeit hat teilzunehmen. Die Anordnung für einen Termin z. B. während der Arbeitszeit ist unverhältnismäßig.

Das Fernbleiben vom Verkehrsunterricht zieht ein Bußgeld von 30 Euro nach sich.
Das Fernbleiben vom Verkehrsunterricht zieht ein Bußgeld von 30 Euro nach sich.

Der Verkehrsunterricht wird meist in Gruppen durchgeführt. Einzelschulungen finden nur selten statt. In der Regel handelt es sich um eine einmalige Unterrichtseinheit von 90 Minuten. Diese kann von der Polizei, einer Fahrschule, der Straßenverkehrsbehörde selbst oder auch einer dafür beauftragten Organisation durchgeführt werden. Die jeweilige Behörde entscheidet, wer die Ausbildungsinhalte vermittelt.

Demzufolge kann sich auch die Form des Verkehrsunterrichts unterscheiden, wobei die meisten Schulungen als Frontalunterricht abgehalten werden. Je nachdem, wer den Verkehrsunterricht durchführt, ist es möglich, dass eine Teilnahmegebühr erhoben wird. In der Praxis kommt dies jedoch eher selten vor.

Welche Inhalte konkret im Verkehrsunterricht vermittelt werden, entscheidet der Dozent. In den meisten Fällen werden die Verkehrsregeln der StVO und das Verkehrsstrafrecht besprochen. Je nach Unterrichtsform kann aber auch individuell auf die Teilnehmer eingegangen werden und auf deren Verstöße, die zu der Vorladung zur Nachschulung geführt haben.

FAQ: Verkehrsunterricht

Was ist der Verkehrsunterricht?

Hierbei handelt es sich um eine Sanktion gemäß StVO. Im Zuge dieser Nachschulung werden unter anderem die Verkehrsregeln erläutert.

An wen richtet sich der Verkehrsunterricht?

Diese Maßnahme gehört nicht zum Bereich der Verkehrserziehung für Kinder sondern richtet sich an erwachsene oder jugendliche Verkehrssünder.

Wie sieht dieser Unterricht aus?

Informationen zum Ablauf des Verkehrsunterrichts finden Sie hier.

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Verkehrsunterricht: Nachschulung auf Anordnung der Behörde
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Über den Autor

Gitte - Redakteurin
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeld-info.de-Redaktion tatkräftig im Lektorat.

Bildnachweise

{ 1 comment… Kommentar einfügen }
  • Gerhard W 28. September 2023, 13:26

    Ich Wohne in Hückelhoven in der Nähe von einer Schule wo Kinder unterrichtet werden und nach der Schule auch schon mal von den Eltern abgeholt werden des Öfteren beobachte ich das die Eltern mit ihren Kind (er) über die Straße laufen obwohl zwei
    Fußgänger Übergänge in unmittelbarer nähe vorhanden sind es ist von den Eltern eine sehr gute Vorbild Funktion weil die Kinder das nacheifern was die Eltern Ihnen vorleben. Angefangen mit der Grundschule bis zu den Hauptschülern.

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