Wiederholungstäter – Droht ein höheres Bußgeld?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das Punktesystem und der Bußgeldkatalog sind darauf ausgelegt, die Verkehrsteilnehmer, die gegen StVO und Verkehrsrecht verstoßen haben, über ihr Fehlverhalten zu informieren und sie zu bestrafen, so dass sie zukünftige Verkehrsordnungswidrigkeiten unterlassen. Wer die selbe Ordnungswidrigkeit mehrmals begangen hat, gilt als Wiederholungstäter – für ihn fallen besonders harte Strafen an. Weitere Informationen hierzu können Sie im Folgenden nachlesen.

Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter

Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich
Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich

Was passiert, wenn man 2 mal geblitzt wurde? Als eine Wiederholungstat gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter diesen Bedingungen:

  • Der Verkehrsteilnehmer wurde 2 mal geblitzt – innerhalb von einem Jahr
  • Beide Male lag eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h vor

In diesem Fall erwartet den Wiederholungstäter ein Fahrverbot von einem Monat, welches „außerplanmäßig“ aufgrund der“Beharrlichkeit“ der Regelverletzung verhängt wird. Für den Fall, dass eine der beiden Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot zur Folge hatte, wird dieses für Wiederholungstäter um einen weiteren Monat verlängert.

Verschiedene Gerichte haben zudem entschieden, dass das Fahrverbot auch dann verhängt werden kann, wenn z.B. drei Geschwindigkeitsverstöße vorliegen, die sich im Bereich um die 20 km/h bewegen. Sofern Beharrlichkeit vorliegt, kann die Behörde ein Fahrverbot veranlassen. Der Bußgeldbescheid sollte in diesem Fall genau geprüft werden, denn gerechtfertigt ist der Vorwurf der Beharrlichkeit schließlich nicht immer. Da neben dem Fahrverbot eine Erhöhung des Bußgeldes eine Folge des Beharrlichkeit-Vorwurfs sein kann, lohnt sich eine weitere Prüfung des Bußgeldbescheids auch finanziell.

Wiederholungstat „Alkohol am Steuer“

Der Gesetzgeber bestraft Trunkenheitsfahrten aufgrund der immensen Sicherheitsgefährdung, die mit Ihr für alle Verkehrsteilnehmer einhergeht, besonders hart. Als Alkohol-Wiederholungstäter muss man zusätzlich zu Fahrverbot, Bußgeldern und Punkten auch mit einer MPU rechnen.


Grundsätzlich bemisst sich das Bußgeld für eine Trunkenheitsfahrt nach der Anzahl der bereits begangenen Verstöße dieser Art, was Sie der Bußgeldtabelle Alkohol detailliert entnehmen können. Die erste Drogen- oder Alkoholfahrt zieht ein Bußgeld von 500 Euro nach sich, dazu kommen 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer wiederholten Trunkenheitsfahrt steigen die Strafen sogar noch an. Die Sanktionen laut Bußgeldkatalog gelten aber nur für den Promille-Bereich von bis zu 1,1 Promille. Eine Blutalkohol-Konzentration, die darüber hinaus geht, ist eine Straftat und wird dann nicht mehr mit den Mitteln des Bußgeldkatalogs verfolgt, sondern mit den Mitteln des Strafrechts.

Wiederholungstäter: Alkohol und Drogen ziehen oft eine MPU nach sich

Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde
Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde

Ein Alkohol am Steuer – Wiederholungstäter muss dann eine MPU besuchen, wenn die entsprechende Zulassungsstelle dies entscheidet. Während bei einer Promille-Anzahl von ab 1,6 Promille eine MPU obligatorisch ist, da die Behörden hier von einer Fahruntauglichkeit des Führerscheininhabers ausgehen, kann die Zulassungsstelle bei geringeren Werten von einer MPU absehen. Dies gilt jedenfalls für Verkehrsteilnehmer, die das erste Mal aufgrund von Alkohol am Steuer auffällig wurden.

Als Wiederholungstäter mit Alkohol am Steuer kann man diese Milde aber nicht erwarten. Bereits bei einer geringfügigen Überschreitung der Promille-Grenze von 0,5 Promille ist die Anordnung einer MPU für Wiederholungstäter der Normalfall.

Ähnliches gilt auch für Drogenkonsumenten: Wer als Teilnehmer des Straßenverkehrs unter Drogen steht, erhält spätestens bei einer Wiederholungstat die Aufforderung, eine MPU zu besuchen. Der Regelfall ist jedoch, dass der Gesetzgeber eine MPU für Führerscheininhaber anordnet, die Drogen nehmen – sogar wenn diese lediglich als Beifahrer unter Drogen erwischt wurden.

Die Verjährungsfristen für Alkohol oder Drogen am Steuer sind äußerst lang. Noch 10 Jahre nach dem ersten Vergehen gilt man nach einer erneuten Alkohol- oder Drogenfahrt als „Wiederholungstäter“!

MPU und Sperrfristen für Wiederholungstäter

Ob eine MPU verordnet wird und wie lange die Sperrfrist für den Führerschein nach der Wiederholungtat „Alkohol am Steuer“ besteht, dazu gibt es lediglich Richtlinien, nicht aber gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte.

Ein Wiederholungstäter bei der MPU
Ein Wiederholungstäter bei der MPU

Abhängig von dem Zeitpunkt der letzten Alkoholfahrt sowie der Höhe des Promille-Wertes ist hier eine Führerscheinsperre von bis zu 3 Jahren möglich. Auch eine Bewährungsstrafe ist aufgrund von einer wiederholten Trunkenheitsfahrt möglich, denn eine Wiederholung dieses fahrlässigen Verhaltens im Strafverkehr wirkt sich verschärfend auf das Urteil aus.

Fahrverbot für Wiederholungstäter

Ein Führerscheinentzug für Wiederholungstäter geht einher mit einer Sperrfrist und der Aufforderung, eine MPU zu absolvieren. Um ein positives MPU-Gutachten zu erhalten, muss dann beispielsweise die Abstinenz nachgewiesen werden. Bis dahin besteht ein Fahrverbot. Bei einem Verstoß gegen dieses liegt der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelten Personen bei Tempoverstößen als Wiederholungstäter?

Wer innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h begeht, muss mit einem zusätzlichen Monat Fahrverbot rechnen.

Gibt es auch bei Alkoholverstößen Besonderheiten für Wiederholungstäter?

Ja, wiederholte Verstöße gegen die Promillegrenze am Steuer führen zu höheren Sanktionen. Darüber hinaus wird die Anordnung einer MPU wahrscheinlicher.

Drohen auch bei anderen Verstößen entsprechende Verschärfungen?

Der Bußgeldkatalog sieht diese nicht explizit vor. Allerdings können die Behörden bei Beharrlichkeit zum Beispiel das Geldbuße erhöhen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Thomas 18. Dezember 2016, 16:47

    Hallo,
    bin vor zwei Wochen innerhalb 10 Tagen dreimal geblitzt worden. Alles im geringfügigen Bereich.
    Habe jetzt mal nachgeschaut, und festgestellt, dass dies innerhalb eines Jahres das siebte, achte und neunte Mal war. (Ja, ist heftig, ich weiß). Bisher alles Verstöße geringfügig 6-10, einmal 12 km/h zu schnell.
    Der siebte Verstoß ist bereits gekommen: Verwarnung wegen 9 km/h, 15 Euro und gut. Acht und neun stehen noch aus. Aber auch hier dürfte ich im Bereich 6-15 km/h liegen.
    Nun habe ich gelesen, bei einer Häufung kann es Verdoppelung und evtl. Fahrverbot geben. Deswegen die Frage, was kann mich bei den Verstößen 8 und 9 (noch) zusätzlich erwarten?

    Hintergrund ist, dass auch geringfügige (Geschwindigkeits-)Verstöße (im Verwarnungsbereich) beim KBA registriert, d.h. gespeichert werden. Ist das richtig, d.h., tritt das zu? – Und wenn ja, in welchem Zeitraum werden diese gespeichert, bzw. wann werden diese Speicherungen wieder gelöscht?

    Danke für Ihre Auskunft.

    • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 10:25

      Hallo Thomas,

      normalerweise werden Bußgelder nur dann verdoppelt und Fahrverbote nur dann verhängt, wenn eine Person innerhalb von einem Jahr zweimal mehr als 26 km/h zu schnell gefahren ist. Autofahrer, welche die zugelassene Geschwindigkeit weniger stark überschreiten, gelten normalerweise nicht als Wiederholungstäter.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Nadine 16. Dezember 2016, 11:02

    Hallo,
    ich wurde im Mai diesen Jahres mit 42 km/h zu viel in einer 80er Zone auf der Autobahn geblitzt. Ich fuhr dabei das Auto meines Freundes, auf den es auch zugelassen ist. Da mein Freund Angeklagter war und er bezeugen konnte, dass er der Fahrer nicht ist und sie auch keine weiteren Nachforschungen anstellten, bin ich von von der Strafe (160€ und 1 Monat Fahrverbot) abgekommen.
    Nun wurde ich gerade mit 45km/h in der 30er Zone innerorts noch mal geblitzt. Wieder in dem Auto meines Freundes, auf den es zugelassen ist.
    Kann es sein, dass das alte Verfahren nun noch mal aufgenommen wird, aufgrund der Mutmaßung einer Wiederholgungstat (also, dass man z.B. doch noch nachforscht, wer der Fahrer damals gewesen sein könnte) und ich dann schlussendlich noch die Strafe bekomme?

    Viele Grüße

    Nadine

    • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 11:20

      Hallo Nadine,

      es ist möglich, dass die Behörde stutzig wird. Am besten warten Sie aber erst einmal ab. Im Zweifel wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie dazu beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jan-Philip 14. Dezember 2016, 6:42

    Hallo.
    Ich wurde im verlauf des jahres mehrfach ich glaube jetzt zum 4 mal mit zu hohe Geschwindigkeit geblitzt. Alle aber nur mit maximal 5 – 15 kmh zuviel.. Da das auto auf meine mutter läuft gehen die briefe an sie. Ich selber bin noch in der probezeit bis März. Jetzt frag ich mich kan ich die letzten beiden auf mich übernehmen oder krieg ich dann den Führerschein abgenommen.. Denn ich will ja nicht das meine mutte irgendeine strafe für mehr als 3 vergehn bekommt.?

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 11:27

      Hallo Jan-Philip,

      in Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass auch diejenige Person, die Das Kfz auch wirklich gefahren und den Verkehrsverstoß begangen hat, mit den Konsequenzen rechnen muss. Spätestens auf dem Blitzerfoto sollte die Behörde erkennen, dass Sie und nicht Ihre Mutter das Fahrzeug geführt haben. Zwar gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit immer als A-Verstoß, aber Probezeit-Maßnahmen greifen in der Regel erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Benjamin 12. Dezember 2016, 21:34

    Hallo,

    ich wurde im August mit 33 Km/H zu fix auf der Autobahn in einer 100 Km/H Zone geblitzt. Habe eine Aufforderung zur Nachschulung bekommen. Diese beginne ich demnächst. Nun wurde ich bin zu geringem Abstand geblitzt. 4/10 Tacho also 129 Km/H und 25 Meter Abstand. Mit was muss ich rechnen? Nur Strafe oder auch Fahrverbot?

    Danke

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 10:05

      Hallo Benjamin,
      die Regelung zur Wiederholungstat findet in der Regel nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und bei Alkohol bzw. Drogen am Steuer Anwendung. Sie Sanktionen zum Abstand finden Sie hier:Bußgeldkatalog Abstand.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Charlotte 11. Dezember 2016, 14:46

    Hallo ihr lieben,
    Ich habe mal eine Frage. Ich habe mein Führerschein seit 11 Tagen wieder nach einem Fahrverbot von 1 nem Monat und bin heute auf der a7 wirklich zu schnell geblitzt wurden min 2 Monate fahr verbot.. muss ich mit weiteren konzequenuen außer Bußgeld Punkte und Fahrverbot rechnen?
    Lg

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 10:32

      Hallo Charlotte,

      wenn Sie innerhalb von einem Jahr zweimal mit mindestens 26 km/h zuviel erwischt wurden, kann es sein, dass Sie mit einem längeren Fahrverbot und erhöhtem Bußgeld rechnen müssen. Wenn Sie noch keine acht Punkte in Flensburg gesammelt haben, drohen Ihnen ansonsten keine weiteren Konsequenzen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Litti 10. Dezember 2016, 20:54

    Hallo zusammen!
    Ich wurde zwei mal mit dem Handy am Steuer erwischt! Das erste mal war vor mindestens 12 Monaten! Fürs zweite Vergehen habe ich jetzt den Bescheid bekommen: 120€ + 25€ + 3,50€= 148,50€! Ist das korrekt???

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 11:07

      Hallo Litti,

      es ist möglich, als Wiederholungstäter mit Handy am Steuer ein verdoppeltes Bußgeld zu erhalten (normalerweise sind dafür nur 60 Euro fällig), auch wenn die Verstöße nicht innerhalb eines Jahres erfolgten. Die 25 Euro sind die Gebühr für den Bußgeldbescheid und die 3,50 Euro sind die Versandkosten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Christine 7. Dezember 2016, 18:16

    Hallo,

    Ich musste vor kurzer Zeit meinen Führerschein für einen Monat abgeben, wegen eines Rotlichtverstoßen. Nun würde ich grade eben mit etwa 10 km/h zu viel geblitzt in der 60er Zone. Muss ich erneut mit einem Fahrverbot rechnen.

    Danke und lg

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 10:27

      Hallo Christine,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 10 km/h zieht in der Regel ein Bußgeld von 10-15 Euro nach sich – je nachdem, ob es innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften passiert ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • SEVERIN 7. Dezember 2016, 13:24

    Ich habe vor 2 Monaten eine Strafe bekommen 2punkte 1 Monat fahrVerbot 500 Euro
    Ich hate 0.35

    Das blöde bin jetzt wider auf gehalten worden
    Hab 0.34

    Meine Frage muß ich mit mpu rechnen
    Und was kommt noch auf mich zu

    Danke in voraus

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 11:20

      Hallo SEVERIN,

      ein Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim zweiten Mal zieht in der Regel ein Bußgeld von 1000 Euro, 2 Punkte und drei Monate Fahrverbot nach sich. Ob Sie eine MPU absolvieren müssen, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Patrick 4. Dezember 2016, 19:07

    Hallo,
    Ich wurde vor kurzer Zeit innerorts mit 17kmh zuviel geblitzt und 2 Wochen darauf wieder mit 17kmh zu viel, ich befinde mich noch in der Probezeit und habe vorher noch kein vergehen begannen. Mit welcher Stafe muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2016, 10:37

      Hallo Patrick,

      wenn Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit um nicht mehr als 20 km/h überschreiten, hat dies keine Auswirkungen auf die Probezeit, auch nicht bei einem wiederholten Verstoß.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Cen 1. Dezember 2016, 15:47

    Hallo, ich wurde vor 4 Monaten innerorts erlaubt 50kmh mit 73kmh geblitzt hab ne Strafe von 80€ und einen Punkt bekommen. Jetzt wurde ich leider außerorts Autobahnabfahrt erlaubt 60kmh mit 85kmh geblitzt. Womit kann ich jetzt rechnen ist mein Führerschein in Gefahr ?

    VG Cen

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2016, 10:24

      Hallo Cen,

      ein zeitlich begrenztes Fahrverbot ist möglich, aber muss nicht unbedingt erfolgen. Warten Sie am besten den Bescheid ab. Da Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit als Wiederholungstäter bestraft werden, fällt das Bußgeld vermutlich höher aus als gewöhnlich. Deshalb können wir auch keine genaue Vorhersage machen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marco 30. November 2016, 3:33

    Hallo meine frage ist, ich wurde im April 2007 mit 0,74 Promille angehalten und am 18.11.2016 jetzt wieder mit 0,72 Promille angehalten muss ich in diesem Fall mit einer MPU rechnen ?

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 11:26

      Hallo Marco,

      wann eine MPU verhängt wird, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Fragen Sie am besten noch einmal direkt dort nach.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Nevio 29. November 2016, 13:28

    Hallo liebes Team,

    mir ist folgendes passiert:

    12/2012 – 0,52 promille – 1 monat fahrverbot + 500 euro strafe
    10/2014 – 1,07 promille – 3 monate fahrverbot + 1000 euro strafe + mpu (halb wegs bestanden: anordnung nachschulung) – kurs zur wiederherstellung der fahrerlabnis erfolgreich abgelegt – führerschein neu erteilt bekommen von führerscheinstellte im Juni 2016 – alles war wieder ok
    11/2016 – wieder mit alkohol aufgefallen am Steuer – 0,57 Promille

    Was wird mir drohen ? LG

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 10:05

      Hallo Nevio,
      beim dritten Alkoholverstoß sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Patrick 28. November 2016, 1:13

    Hallo. Ich wurde im Mai 2016 mit 25km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt. Im Oktober 2016 wurde ich mit 36km/h zu viel außerorts geblitzt. Wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das mir hier beharrlichkeit vorgeworfen wird???

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 10:12

      Hallo Patrick,

      als Wiederholungstäter gelten Sie in der Regel nur, wenn Sie mindestens 26 km/h zu schnell waren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Gerald 27. November 2016, 23:02

    hallo. Ich wurde die letzten 2 wochen 3x geblitzt (beim letztenmal bin ich mir nicht sicher ob ich es war oder jmd neben mir). Ich wa immer unter 20km zu schnell… was heisst das ungefähr für mich? Ich muss dazu sagen, es war alle 3 male auf der Autobahn

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 10:17

      Hallo Gerald,

      theoretisch ist es möglich, dass die Fahrerlaubnisbehörde gegen Sie ein Fahrverbot wegen Beharrlichkeit verhängt. Dies liegt jedoch in deren eigenem Ermessen, so dass sich hierzu nichts sicheres sagen lässt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sabine 27. November 2016, 17:31

    Ich habe ein Brief erhalten wo drinnen steht das ich die nächsten 3 Monate mir nix zu schulden kommen lassen darf jetzt ist es passiert leider blöder blitzen gemeine stelle erst 60 paar Meter weiter Ortseingang kurz danach gleich blitzer hat bei 65 ausgelöst -3 62 also 12 zu viel da ich mir nix mehr leisten kann hab ich angst das der Lappen weg ist brauch ihn wegen Arbeit

    Das Auto gehörte nicht mir bin nur gefahren quasi reicht es wenn es bezahlt wird oder muss ich angst haben ?

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 10:48

      Hallo Sabine,

      wenn in dem Schreiben stand, dass Sie nicht noch einmal mit zu hoher Geschwindigkeit fahren dürfen, weil Ihnen dann ein Fahrverbot als Wiederholungstäterin droht, dann gilt dies in der Regel nur für mindestens 26 km/h zu viel. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h gilt üblicherweise nicht als Wiederholungstat. Letztendlich liegt dies jedoch immer im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Timo 24. November 2016, 20:31

    Hallo,

    ich habe im Mai 2016 meine MPU erfolgreich bestanden aufgrund von einer Trunkenheitsfahrt mit 1,12 Promille und einer Abstandsmessung innerhalb der verlängerten Probezeit (4 Jahre).
    Die Trunkheitsfahrt ereignete sich im November 2010, welche ein 10 monatiges Fahrverbot + Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung zur Folge hatte.
    Im Februar 2015 (also noch in der Probezeit) kam es zu der Abstandsmessung, woraufhin ich wegen 2 A-Verstößen innerhalb der Probezeit eine MPU machen musste.
    Meine Probezeit endete im Juli 2015.
    Im Mai diesen Jahres habe ich dann einen neuen Führerschein bekommen.
    Nun wurde ich vor einer Woche erneut von einer Abstandsmessung erfasst, jedoch weiß ich noch nicht ob ich weniger als 5/10 des halben Tachowertes Abstand hatte oder mehr.
    Können Sie mir bitte sagen ob ich in einer der beiden Fälle erneut zur MPU muss?

    Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 11:39

      Hallo Timo,

      ob eine Anordnung zu einer MPU erfolgt, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Hier müssen Sie den Bußgeldbescheid abwarten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Katrin 24. November 2016, 18:47

    Hallo
    Hatte mein Führerschein weg, wg Trunkenheit am steuer, in der sperrzeit dummerweise Fahrerflucht + Unfall begangen. Mpu erfolgreich bestanden und Bewährung im 4/2015 ebenso.
    Nun nach 1,5 Jahren hatte ich mit 1,9 promille im Blut, bin gestern ohne Führerschein gefahren mit Unfall, zum Glück ist keinem was zu schaden gekommen. Nun gilt ich als wiederholungstäterin und muss wieder MPU machen, ich bitte um Details was mir persönlich im schlimmsten Fall zutrifft
    – (vllt knast)?
    – wie lange ich mein Führerschein weg hab.
    – bekomm ich ihn überhaupt noch???
    Das Bußgeld ist mir im Moment nicht wichtig. Hab gerade nur angst das mir der Knast zu gesprochen wird?!?

    Mfg

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 11:29

      Hallo Katrin,

      Aussagen über die genauen Bußgelder oder ein eventuelles Strafmaß, sollte es zu einer Verhandlung kommen, für ihren persönlichen Fall können wir nicht treffen. Dies obliegt der zuständigen Behörde bzw. dem Gericht und dem Richter. Wir empfehlen Ihnen eine Beratung durch einen Anwalt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ben 22. November 2016, 0:06

    Hallo habe ein Mpu schon hinter mir weil ich meine Punkte voll hatte
    Jetzt würde ich mit Alkohol erwischt
    Gehört es auch zur eine wiederholungstat oder kann ich mich erleichtern ?

    • bussgeld-info.de 24. November 2016, 9:31

      Hallo Ben,
      bei einer Wiederholungstat muss es sich um den gleichen Verkehrsverstoß handeln.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ercan 21. November 2016, 5:04

    Hallo,
    Im Jahr 2015 hab ich eine Mpu mit positiv absolviert und mein Führerschein wieder bekommen, ich hatte meine Punkte voll auch einmal mit Alkohol erwischt worden.

    Letzte Woche bin ich mit Alkohol am Steuer erwischt worden .. droht eine zweite Mpu oder komm ich mir Bußgeld daraus ?

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 9:38

      Hallo Ercan,

      bei einer Wiederholungstat mit Alkohol am Steuer ist eine MPU in der Regel unumgänglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Chris 20. November 2016, 21:47

    Guten Tag ich musste meinen Führerschein schon einmal abgeben da ich damals mit Kokain am Steuer angehalten wurde nach einer erfolgreichen MPU bekam ich ihn wieder.Jetzt nach vier Jahren wurde ich mit 0.7 bei pusten Vorort und 0.84 im Test auf der Wache alk im Blut angehalten mit was muss ich nun rechnen??????

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 10:45

      Hallo Chris,

      beim erneuten Verstoß gegen Drogen am Steuer ist in der Regel auch eine erneute MPU fällig. Zudem erhalten Sie normalerweise ein erhöhtes Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stefan 16. November 2016, 20:48

    Hallo ich habe kürzlich eine rote Ampel überfahren….strafe war 1 Punkt(0,9sek) 90€ und eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 6 kmh(15€).
    Jetzt wurde ich in Tempo 80 Zone(außerorts) mit ca.90 kmh geblitzt :(
    Jetzt habe ich Angst das mir der Führerschein wegen Beharrlichkeit entzogen wird.
    Bescheid habe ich noch nicht. Womit muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 17. November 2016, 9:39

      Hallo Stefan,

      in der Regel ist in solch einem Fall nicht davon auszugehen, dass Ihnen der Führerschein aufgrund von Beharrlichkeit entzogen wird. Für einen Geschwindigkeitsverstoß von 10 km/h außerorts droht im Allgemeinen ein Bußgeld von 10 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Pascal 14. November 2016, 1:13

    Ich habe im Juli meinen Führerschein weg abstandsverstoss für vier Wochen abgegeben. Nun wurde ich schätzungsweise mit 25-30 kmh auf der Autobahn geblitzt. Was habe ich zu erwarten? Bin ich ein Wiederholungsfall?

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 9:20

      Hallo Pascal,

      als Wiederholungstäter gelten Sie in der Regel nur, wenn Sie die gleiche Ordnungswidrigkeit wiederholt begehen. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung bis 30 km/h kommen in der Regel lediglich ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • DJ 17. November 2016, 0:22

        Guten Abend.
        Wenn man innerhalb eines Jahres jeweils mit 23 km/h innerorts 2x geblitzt und 1x ausserorts mit 24 km/h geblitzt wurde, droht dann ein Fahrverbot?

        • bussgeld-info.de 17. November 2016, 9:17

          Hallo DJ,
          als Wiederholungstäter gelten Sie erst, wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h begangen haben. In der Regel müssen Sie hier nur mit Bußgeldern und Punkten rechnen. Ein Fahrverbot sollte Ihnen hierfür nicht drohen.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Amy 11. November 2016, 15:50

    Guten Tag,

    mein Ehemann (Berufskraftfahrer) ist innerhalb eines Monats mit seinen PKW zwei mal mit 36km/h und 25km/h zu schnell, geblitz worden. Nun droht Fahrverbot, aber er ist der einzige Arbeitstatiger in der Familie und braucht seinen Führerschein. Gibt es eine Ausnahme weil er Berufskraftfahrer ist oder darf er dann einen Monat nicht arbeiten?

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 11:08

      Hallo Amy,

      normalerweise gilt ein Fahrer erst dann als Wiederholungstäter, wenn er zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel erwischt wurde. Es ist allerdings unter Umständen möglich, ein Fahrverbot in ein Bußgeld umzuwandeln. Dazu sollten Sie sich von einem geeigneten Anwalt beraten lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Amy 14. November 2016, 12:22

        Vielen Dank.

  • Uli H. 11. November 2016, 12:41

    Halllo,
    ich wurde im Oktober 2016 außerhalb der Ortschaft mit 43 km zu schnell, geblitzt. Folge, 160 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot. Am folge Tag wurde ich aber auch geblitzt, außerhalb der Ortschaft mit 21 km zu schnell. Muss ich meinen Führerschein durch diese Überschreitung wieder ein 1 Monat abgeben ?

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 11:29

      Hallo Uli,

      Sie gelten erst dann als Wiederholungstäter, wenn Sie mit mindestens 26 km/h zu viel erwischt wurden. Von daher erwartet Sie für die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung kein weiteres Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alfred 10. November 2016, 12:26

    Hallo liebes Bußgeld Team.
    Ich wurde vor ca. 3 Monaten geblitzt mit 24kmh zu viel. Strafe bezahlt 1 Punkt erhalten. Dann wurde ich wieder geblitzt mit 27kmh wovon ich aber nichts bemerkt habe. Anschließend wurde ich auf der Autobahn mit 49kmh zu viel angehalten abzgl. Toleranz 41kmh zu viel. Nachdem ich angehalten wurde kam der Bescheid des 2. Verstoßes. Nun kam der Bescheid des 3 Verstoßes 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte.
    Den Führerschein hab ich umgehend abgeben.
    Meine Frage. Muss ich nun mit einem weiteren Fahrverbot rechnen?

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 10:23

      Hallo Alfred,

      Ihren Worten zufolge haben Sie doch schon alle Bescheide erhalten, oder? Wurden jegliche Sanktionen ausgesprochen, sollten Sie in der Regel auch keine weiteren Strafen erwarten. Fehlen noch die Sanktionen für den zweiten Verstoß, ist aber auch ein weiteres Fahrverbot möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Alfred 14. November 2016, 20:18

        Der Anhörungsbogen für den 2. Verstoß ist da.
        Der Bußgeldbescheid noch nicht.

        • bussgeld-info.de 17. November 2016, 9:37

          Hallo Alfred,

          da der 2. Verstoß zum Zeitpunkt des 3. noch nicht rechtskräftig war, sollte kein zusätzlicher Monat Fahrverbot anfallen.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Maximilian 9. November 2016, 16:33

    Hallo Team von Bussgeld-info.de,

    Ich wurde seit 20.05.2014 zweimal mit je 21 km/h und einmal mit 22 km/h zu schnell geblitzt.
    Hierfür erhalte ich je einen Punkt, in Summe also 3 Punkte. Der erste Punkt vom 20.05.2014 wird in den nächsten Tagen „verjährt“ sein. Droht mir nun ein Fahrverbot weil ich als „Wiederholungstäter“ drei Punkte durch das gleiche Vergehen erhalten habe?
    Sonst habe ich keine Punkte.

    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:47

      Hallo Maximilian,

      je nach Einstufung von Beharrlichkeit kann dies der Fall sein. Sonst wird ein Geschwinidgkeitsverstoß mit einem Bußgeld belangt, wenn innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 km/h gefahren wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Julia 8. November 2016, 18:31

    Juli 2016 wegen Abstand 1 Punkt weniger als 4/10 Abstand
    jetzt November 2016 wieder durch einen blöden Hergang weniger als 4/10 Abstand
    brauche mein Auto und bin eigentlich eine sehr vorsichtige Fahrerin
    Kann Fahrverbot drohen ?

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:34

      Hallo Julia,

      das Fahrverbot, welches bei einem Abstandsverstoß erteilt wird, richtig sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit. Je höher diese ist, desto wahrscheinlicher wird bei einem nicht eingehaltenen Abstand die Wahrscheinlichkeit eines höheren Bußgeldes und Fahrverbotes.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • René 8. November 2016, 8:47

    Hallo,

    ich hätte da eine Frage. Mir wurde am 14.01.2014 der Führerschein aufgrund einer Trunkenheitsfahrt entzogen. Nach bestandener MPU wurde mir der Führerschein am 16.11.2015 wieder erteilt. Nun wurde ich in der verlängerten Probezeit mit 29 km/h (nach Toleranzabzug) geblitzt. Ich habe einen Punkt in Flensburg. Nun hat mir meine Führerscheinbehörde eine MPU auferlegt, ist dieses denn überhaupt rechtens? Müsste die mir nicht eine Verwarnung aussprechen und ein Aufbauseminar auferlegen, anstatt eine MPU?

    Nun wurde mir gesagt da mir mein Führerschein entzogen wurde, darf bei mir nun nicht dieses Stufensystem angewandt werden, es muss eine MPU angeordnet werden. Entschuldigung, ich habe vergessen zu erwähnen das mir der Führerschein durch ein Gericht wegen der Trunkenheitsfahrt entzogen wurde.

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:41

      Hallo René,

      da Sie bereits in der verlängerten Probezeit zu schnell gefahren sind, greift die Regelung mit Verwarnung und Aufbauseminar in der Tat nicht. Behörden können eine MPU im Einzelfall anordnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • René 10. November 2016, 12:11

        Aber der Seite des Kraftfahr-Bundesamt steht wenn man in der verlängerten Probezeit einen Verstoß begeht erhält man eine Verwarnung und eine Empfehlung für ein Verkehrspsycholgisches Gespräch.

        • bussgeld-info.de 14. November 2016, 10:09

          Hallo René,

          trotzdem kann im Einzelfall immer eine MPU angeordnet werden, wenn die Fahrtauglichkeit eines Verkehrsteilnehmers angezweifelt wird.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ronny 7. November 2016, 16:13

    Hallo. Ich bin Busfahrer im Pendelverkehr (Fabrik zum Bhf. und zurück, unter 3 km Linienlänge) und habe Heute einen Blitzer auf der Strecke nicht gesehen (evtl. Schwarzblitzer da ich keinen Blitz wahrgenommen habe). Ich bin ca. 4 mal mit 10-15 km/h über dem Limit (70 km/h) gefahren bevor ich es bemerkt habe. Was hat mich denn vorraussichtlich zu erwarten? Und bevor das Geschrei los geht von den Verkehrsengeln… Es ist eine zweispurige Bundesstrasse und das Limit ist völlig sinnlos und verleitet einfach etwas schneller zu fahren. MfG!

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:11

      Hallo Ronny,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 11 und 15 km/h innerorts zieht ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Miriam 1. November 2016, 19:22

    Hallo,
    Ein Freund von mir wurde vor zwei Monaten mit 21 km/h außerorts zu viel geblitzt, dann letzten Monat leider nochmal mit 34 zu viel außerorts und letzte Woche innerorts mit 9 zu viel. Bekommt er jetzt Fahrverbot?
    Lg

    • bussgeld-info.de 3. November 2016, 11:10

      Hallo Miriam,

      in der Regel muss Ihr Freund hierbei nur mit Bußgeldern und Punkten rechnen. Ein Fahrverbot als Wiederholungstäter wird im Normalfall erst bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 26 km/h verhängt. Die zuständige Behörde kann die Verstöße jedoch unter Umständen als beharrliche Pflichtverstöße einstufen. Dies ist aber einzelfallabhängig. Warten Sie am besten die Bußgeldbescheide ab.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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