Kann ein Wildunfall eine Fahrflucht zur Folge haben?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Besteht nach einem Wildunfall eine Meldepflicht?
Besteht nach einem Wildunfall eine Meldepflicht?

Wildunfälle sind auf deutschen Straßen leider keine Seltenheit. Daher ist anzunehmen, dass Verkehrsteilnehmer wissen, wie sie sich in einem solchen Fall verhalten müssen. Doch Fragen wie „Kann es bei einem Wildunfall auch Fahrerflucht geben?“ oder „Drohen Strafen, wenn ich einen Wildunfall nicht melde?“, werden dennoch häufig gestellt – denn viele kennen die rechtlichen Grundlagen nicht.

Besteht bei einem Wildunfall überhaupt eine Meldepflicht oder darf der Unfallort einfach verlassen werden? Ein verletztes Tier einfach liegen zu lassen, kommt für den Großteil der Autofahrer meist nicht in Frage. Doch dass hier ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen kann, ist den meisten Verkehrsteilnehmern dennoch nicht bewusst. Ob bei einem Wildunfall Fahrerflucht begangen werden kann und welche Konsequenzen eventuell drohen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber zum Thema.


Richtiges Verhalten bei Wildunfall – im Video erklärt

Video: Was ist bei einem Wildunfall zu tun?
Video: Was ist bei einem Wildunfall zu tun?

Fahrerflucht bei einem Wildunfall? Gibt es das überhaupt?

Bei einem Wildunfall kann keine Fahrerflucht nach StGB vorliegen.
Bei einem Wildunfall kann keine Fahrerflucht nach StGB vorliegen.

Bei einem Wildunfall handelt es sich in der Regel um einen Verkehrsunfall mit Wildtieren, bei dem Schäden am Fahrzeug entstehen. Hierzu zählen sowohl die Kollision mit einem Tier als auch die Schäden, die durch Ausweichmanöver verursacht werden.

Hatten Sie einen Wildunfall, ist es wichtig, dass Sie diesen melden. Hier ist es nicht von Bedeutung, ob das Tier noch vor Ort oder geflüchtet ist. Eine Information an den zuständigen Wildhüter, Jagdpächter oder Jagdaufseher muss in jedem Fall erfolgen. In der Regel geschieht dies durch eine Unfallmeldung an die Polizei.

Rechtlich gesehen kann bei einem Wildunfall keine Fahrerflucht vorliegen, wenn sich Unfallbeteiligte vom Unfallort entfernen. Lassen Sie jedoch ein verletztes Tier zurück, ohne dies zu melden, kann es sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz handeln. Dies kann dann eine Straftat darstellen und mit bis zu 50.000 Euro Strafe geahndet werden. Zudem bedeutet ein verletztes oder totes Tier oftmals auch eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs, sodass eine Meldung des Unfalls hier auch weitere Unfälle vermeiden kann.

Eine eigenständige Mitnahme eines angefahrenen Tieres ist allerdings untersagt und erfüllt den Tatbestand der Wilderei. Dies kann eine Strafanzeige nach sich ziehen. Obwohl bei einem Wildunfall keine Fahrerflucht vorliegen kann, sollten Beteiligte diesen auch melden, um die für die Versicherung notwendige Bescheinigung zu erhalten.

Verhalten bei einem Wildunfall

Auch wenn bei einem Wildunfall keine Fahrerflucht begangen werden kann, sollten Beteiligte dennoch vor Ort bleiben und den Unfall melden. Wichtig ist es, zunächst die Unfallstelle abzusichern und wenn möglich das verletzte Tier nicht zu berühren. Ist das Tier bereits tot und eine gefahrlose Entfernung von der Fahrbahn möglich, können Autofahrer auch dies versuchen.

Ist der Unfall der Polizei gemeldet, sollten die Unfallspuren dokumentiert werden. Fotografieren Sie die Schäden am Fahrzeug und lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen. Diese Nachweise können dann bei der Versicherung zur Regulierung eingereicht werden.

Welche Folgen hat es, wenn ein Wildunfall nicht gemeldet wird?

Autofahrer können einen Wildunfall auch nachträglich noch melden.
Autofahrer können einen Wildunfall auch nachträglich noch melden.

Das Entfernen vom Unfallort nach einem Wildunfall ist keine Fahrerflucht. Eine Strafe ist daher nicht zu befürchten. Wird der Vorfall nicht gemeldet, machen sich Unfallbeteiligte also nicht im Sinne des § 142 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn keine anderen Personen oder Fahrzeuge verletzt beziehungsweise beschädigt wurden.

Hat ein Ausweichmanöver beispielsweise Schäden an anderen Fahrzeugen oder Personenschäden zur Folge, darf der Unfallort nicht unerlaubt verlassen werden. Hier kommen dann die Regelungen des § 142 StGB zum Tragen. In einem solchen Fall kann bei einem Wildunfall eine Fahrerflucht vorliegen. Eine Strafe ist dann wahrscheinlich.

Wurde nur das Tier erfasst und keine andere Person geschädigt, können Unfallbeteiligte einen Wildunfall zudem auch nachträglich melden. Sanktionen sind hier in der Regel nicht zu befürchten, wenn Fahrer dies erst einige Zeit nach dem Vorfall tun.

FAQ: Fahrerflucht bei Wildunfall

Kann Fahrerflucht bei einem Wildunfall vorliegen?

Rechtlich betrachtet kann bei einem Wildunfall keine Fahrerflucht begangen werden. Wird ein verletztes Tier zurückgelassen, ist das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Was droht nach Fahrerflucht nach einem Wildunfall?

Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz kann eine Straftat darstellen und eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

Wann wird von Fahrerflucht bei einem Wildunfall gesprochen?

Ist durch Ihren Wildunfall zusätzlich ein Personen- oder Sachschaden entstanden und Sie entfernen sich unerlaubt vom Unfallort, kann eine Fahrerflucht vorliegen.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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