Alkoholverstoß: Bei 0,5 Promille kann mehr als ein Bußgeld drohen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein Verstoß gegen die gesetzlich vorgegebene Grenze von 0,5 Promille hat in der Regel Sanktionen zur Folge. Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche das sein können.

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promille­grenze bei weniger als 0,5 Promille250 EUR1
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim ersten Mal500 EUR21 MonatHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim zweiten Mal1.000 EUR23 MonateHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze ab dem dritten Mal1.500 EUR23 MonateHier prüfen **
Straßen­verkehrs­gefähr­dung unter Alkohol­einfluss3Bemer­kung:
Entziehung der Fahrer­laubnis, Freiheits­strafe oder Geld­strafe
Hier prüfen **

Bußgeldrechner: Gegen die 0,5-Promille-Grenze verstoßen?


Wie viel Promille habe ich eigentlich?

Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.

0,5 Promille: Die Grenze ist gesetzlich bestimmt

0,5 Promille stellen die offizielle Promillegrenze in Deutschland dar.
0,5 Promille stellen die offizielle Promillegrenze in Deutschland dar.

Mit über 0,5 Promille im Auto oder auf dem Motorrad unterwegs zu sein, stellt in Deutschland grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese wird üblicherweise mit einem Bußgeld geahndet. Allerdings können auch bestimmte Umstände dazu führen, dass auch schon 0,5 Promille eine Strafe nach sich ziehen. Hinzu kommt, dass nicht für alle Verkehrsteilnehmer oder in alle Situationen die 0,5 Promille der entscheidende Richtwert sind, sodass auch schon bei geringeren Werten Konsequenzen drohen.

Ab wann darf man eigentlich 0,5 Promille beim Autofahren haben und wann ist das komplett ausgeschlossen? Welche rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die Promillegrenze in Deutschland zu beachten sind und welche Sanktionen genau drohen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

FAQ: 0,5 Promille

Welche gesetzliche Promillegrenze gilt in Deutschland?

Im Allgemeinen ist in Deutschland eine Promillegrenze von 0,5 zu beachten. Für Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt jedoch ein striktes Alkoholverbot.

Mit welchen Sanktionen ist bei einem Alkoholverstoß zu rechnen?

Neben einem Bußgeld und Punkten, kann auch ein Fahrverbot drohen. Handelt es sich um einen Straftatbestand, ist mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe zu rechnen. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis kann eine Folge sein. Unsere Tabelle zeigt, wann welche Sanktionen drohen.

Was bedeutet die 0,5 Promille für den Konsum von Alkohol?

Eine Orientierung darüber, wie viel Alkohol verschiedene Getränke haben und wie sich das auf den Promillewert auswirken kann, bietet der Promillerechner hier.

0,5 Promille: Das Gesetz bestimmt die Alkoholgrenze

0,5 Promille am Steuer bedeuten in der Regel Sanktionen. Neben einem Bußgeld  ist mit Punkten und Fahrverboten zu rechnen.
0,5 Promille am Steuer bedeuten in der Regel Sanktionen. Neben einem Bußgeld ist mit Punkten und Fahrverboten zu rechnen.

Die Promillegrenze ist in Deutschland gesetzlich festgelegt. Im Allgemeinen müssen Kraftfahrer ein Limit von 0,5 Promille beachten. Dabei ist wichtig, dass bei einem Verstoß nicht erst Werte darüber geahndet werden, sondern bereits ab 0,5 Promille Sanktionen drohen. Darüber hinaus ist jedoch auch von Bedeutung, dass für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren andere Regelungen zu beachten sind. Für diese Gruppen gilt ein striktes Alkoholverbot, was dazu führt, dass bereits Werte unter 0,5 Promille Folgen haben.

Gleiches gilt, wenn eine Gefährdung des Straßenverkehrs besteht oder Fahrer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursachen. Hier drohen bereits ab Werten von 0,3 Promille rechtliche Konsequenzen. Und nicht nur im Auto, auch Radler müssen mit Folgen rechnen. Denn fallen sie mit 0,3 oder auch 0,5 Promille auf de Fahrrad auf, kann das den Tatbestand der Trunkenheit im Straßenverkehr erfüllen.

Die rechtliche Grundlage bildet unter anderem das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Dieses definiert in § 24a die Promillegrenze genau.

1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

Über 0,5 Promille: Bußgeld oder Strafe?

Wer mit mehr als 0,5 Promille angehalten wird, rechnet zunächst immer mit einem Bußgeld. Das ist üblicherweise auch der Fall. Ein Verstoß wird dann mit mindestens 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet.

0,5 Promille: Erst ab 21 Jahren gilt diese Promillegrenze. Darunter gilt ein striktes Alkoholverbot.
0,5 Promille: Erst ab 21 Jahren gilt diese Promillegrenze. Darunter gilt ein striktes Alkoholverbot.

Anders sieht das aus, wenn es sich um einen Straftatbestand (Trunkenheit im Verkehr) gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB) handelt. Hier droht dann eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Verstoßen Fahrer unter 21 oder in der Probezeit gegen die 0,5-Promille-Regelung, wird ein Bußgeld von mindestens 250 Euro fällig. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Darüber hinaus gilt das dann als A-Verstoß, was eine Verlängerung der Probezeit zur Folge hat und auch die Anordnung einer Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich ziehen kann.

0,5 Promille: Ab wann wird es kritisch?

Es gilt eine 0,5-Promille-Grenze. Doch wie viel darf ich eigentlich trinken? Ab wann Alkohol zu Ausfallerscheinung und so zu einer Fahruntüchtigkeit führen kann, ist bei jedem Menschen unterschiedlich und hängt von einigen Faktoren ab.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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