Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann bekomme ich Schmerzensgeld?
Wann bekomme ich Schmerzensgeld?

Wer in einen Unfall im Straßenverkehr verwickelt wird, muss sich danach mit einer ganzen Palette an Dingen auseinandersetzen: Die Versicherung muss eingeschaltet werden und die Frage nach gegenseitigen Ansprüchen der Unfallbeteiligten steht im Raum. Wer bekommt von wem Schadensersatz? In welcher Höhe können Ansprüche geltend gemacht werden und für welche Positionen überhaupt?

Neben materiellen Schäden, beispielsweise wegen solchen am Fahrzeug, stellt sich für viele auch die Frage, ob und wann sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen können. Im folgenden Ratgeber widmen wir uns diesem Thema und beantworten unter anderem folgende Fragen: „Was genau sind Schmerzensgeldansprüche? Worin besteht der Unterschied zum Schadensersatz? Ab wann bekommt man Schmerzensgeld? Welche Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein? Welche Anspruchsgrundlage ist bei Schmerzensgeld einschlägig und welchen Zweck erfüllt ein derartiger Anspruch?“

Schmerzensgeld: Welcher Anspruch ist damit gemeint?

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld dient dem Ausgleich immaterieller Schäden, also solcher, die keinen Vermögenswert beinhalten. Ersetzt werden stattdessen beispielsweise physische oder seelische Leiden. Dem Anspruch auf Schmerzensgeld ist insofern eine Art Ausgleichs- Genugtuungsfunktion beizumessen.

Beim Schadensersatzanspruch hingegen liegt stets eine materiell zu beziffernde Schädigung zugrunde. Als Beispiel sei hier ein beschädigtes Fahrzeug zu nehmen. Sofern dieses in Reparatur muss, kann den dafür anfallenden Kosten ein materieller Wert beigemessen werden, der wiederum, je nach dem Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen, als Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

Schmerzensgeld: Welche Anspruchsgrundlage greift hier?

Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist gesetzlich in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) verankert. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um die Anspruchsgrundlage als solche. Die Norm bezieht sich stattdessen auf die Art sowie den Umfang eines Ersatzanspruches. Als Anspruchsgrundlage ist stattdessen beispielsweise § 823 Absatz 1 BGB heranzuziehen. Sind die Voraussetzungen dieser Norm erfüllt, kann sich der Umfang des Ersatzanspruches auch auf einen Anspruch auf Schmerzensgeld erstrecken.

Wann kann man Schmerzensgeld verlangen?

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann auch ohne Anzeige geltend gemacht werden.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann auch ohne Anzeige geltend gemacht werden.

Um beispielsweise einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

So muss es entsprechend § 823 Absatz1 BGB zu einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit einer Person gekommen sein. Grund für eine Verletzung muss eine entsprechende Handlung oder Unterlassung von Seiten des Schädigers sein. Zwischen Handlung bzw. Unterlassung und der entsprechenden Verletzung muss Ursächlichkeit bestehen.

Ferner muss es zu einem immateriellen Schaden gekommen sein, wie beispielsweise körperlichen oder seelischen Leiden. In welchem Umfang ein Anspruch auf Schmerzensgeld geltend gemacht werden kann, ist anhand der individuellen Umstände des jeweiligen Falles zu bemessen.

Dabei kommt es entgegen dem zum Teil verbreiteten Irrglauben vieler nicht darauf an, ob gegen den Schadensverursacher eine Anzeige erstattet wurde. Sie ist keine Voraussetzung für einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Wie lange kann man Schmerzensgeld einklagen?

Ansprüche unterliegen stets der Verjährung. Auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld verjährt und kann nicht unbegrenzt geltend gemacht werden.

Einschlägig sind hierbei die §§ 195, 199 BGB. Danach beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Beginn ist der Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat bzw. hätte erlangen müssen.

FAQ: Anspruch auf Schmerzensgeld

Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?

Beim Schmerzensgeld handelt es sich um eine Entschädigung für immaterielle Schäden, die zum Beispiel im Zuge eines Verkehrsunfalls auftreten.

Wie kann ich meinen Anspruch durchsetzen?

Ein solches Anliegen muss gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung geltend gemacht werden. Verweigern diese eine außergerichtliche Einigung, kann Schmerzensgeld auch eingeklagt werden.

Auf welche Summe beläuft sich mein Schadensersatzanspruch?

Eine pauschale Aussage zur Höhe des Schmerzensgeldes ist nicht möglich, denn die Bemessung muss für jeden Fall individuell erfolgen.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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