Arbeitszeit für LKW-Fahrer: Welche gesetzlichen Vorgaben greifen?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 1. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die Arbeitszeit für einen LKW-Fahrer wird pro Tag und pro Woche festgelegt.
Die Arbeitszeit für einen LKW-Fahrer wird pro Tag und pro Woche festgelegt.

Kraftfahrer gehören zu einer Berufsgruppe, die eine besondere Verantwortung hat. Machen sie einen Fehler, kann das schwerwiegende Folgen für sich und andere haben. Sind Berufskraftfahrer unkonzentriert, übermüdet oder erschöpft unterwegs, kann sich das auf ihr Fahrverhalten und somit die Verkehrssicherheit auswirken. Es ist daher nachvollziehbar, dass die Arbeitszeit für einen LKW-Fahrer besonders streng geregelt ist.

Zeitdruck sowie auch die hohen Anforderungen, die der zunehmende Verkehr stellt, machen es für Kraftfahrer nicht einfach, die Konzentration konstant hoch zu halten. Werden dann Pausen oder Ruhezeiten nicht eingehalten, sind Sekundenschlaf oder Aufmerksamkeitsschwächen oft nicht weit.

Um das Risiko eines LKW-Unfalls zu minimieren und auch um die Fahrer zu schützen, hat der Gesetzgeber die Arbeitszeit im LKW begrenzt. Doch was ist der Unterschied zwischen Lenk- und Arbeitszeit? Welche gesetzlichen Grundlagen sind in diesem Zusammenhang wichtig und was für Sanktionen können bei einer Missachtung drohen? Der folgende Ratgeber geht näher auf diese Fragen ein.

Berufskraftfahrer: Die Arbeitszeit laut Gesetz

In Bezug auf die Arbeitszeit für einen LKW-Fahrer sind mehrere gesetzliche Vorgaben von Bedeutung. Zum einen gelten grundsätzlich die Regelungen für Kraftfahrer, die im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert sind sowie für selbstständige Kraftfahrer das „Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG)“. Zum anderen sind die Sozialvorschriften der Fahrpersonalverordnung (FPersV) zu beachten.

Ebenfalls bedeutend für die Regelungen der wöchentlichen Arbeitszeiten ist die EU-Verordnung Richtlinie 2002/15/EG. Diese Richtlinie legt zudem auch fest, dass Arbeits-, Fahr,- und Ruhezeiten zum Zweck der Kontrolle per digitalem Fahrtenschreiber aufgezeichnet werden müssen.

Die wöchentliche Arbeitszeit für LKW-Fahrer liegt laut § 21 a ArbZG in einer Woche zwischen Montag 0 Uhr und Sonntag 24 Uhr. Hier nicht mit einbezogen sind die vorgeschriebenen Ruhezeiten und Pausen. Viele Berufskraftfahrer fragen sich in diesem Zusammenhang, ob die Arbeitszeit gleich der Lenkzeit zu sehen ist. Dem ist jedoch nicht so.
Wichtig: Die Lenkzeit ist nicht gleich der Arbeitszeit.
Wichtig: Die Lenkzeit ist nicht gleich der Arbeitszeit.

Für einen Fahrer von LKW umfasst die Arbeitszeit neben den reinen Fahrzeiten (meist auch Lenkzeit genannt) auch die Zeiten zum Be- und Entladen, sowie die Überwachung dieser Vorgänge. Darüber hinaus zählen auch die Reinigung, Wartungen, die Besorgung behördlich notwendiger Unterlagen und Wartezeiten zur Arbeitszeit von einem LKW-Fahrer. Pausen und Ruhezeiten gehören, wie erwähnt, nicht zur Arbeitszeit. Zudem gilt eine Bereitschaftszeit nicht als Arbeitszeit für einen LKW-Fahrer.

Lenk- und Ruhezeit als Arbeitszeit: wie sehen die Vorgaben genau aus?

Das Arbeitszeitgesetz schreibt für Kraftfahrer eine tägliche und eine wöchentliche Arbeitszeit vor. Wie zuvor erwähnt, wird im Gesetz eine Woche für die Festlegung der Arbeitszeit herangezogen. In diesem Zeitraum darf die maximale Arbeitszeit für einen LKW-Fahrer durchschnittlich 48 Stunden nicht übersteigen. Sie kann jedoch auf 60 Stunden erweitert werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von vier Monaten die 48 Stunden nicht überschreitet.

Neben den Vorgaben bezüglich der Wochenarbeitszeit für LKW-Fahrer sieht das Arbeitszeitgesetz für Berufskraftfahrer auch eine tägliche Arbeitszeit vor. Kraftfahrer dürfen in der Regel nicht mehr als acht Stunden am Tag arbeiten. Auch hier kann dies auf zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn in den nächsten sechs Monaten die tägliche Arbeitszeit für diesen LKW-Fahrer die acht Stunden nicht übersteigt.

Neben der Arbeitszeit muss der LKW-Fahrer laut Arbeitszeitgesetz auch auf die Einhaltung der vorgegebenen Pausen und Ruhezeiten achten. Hier müssen sowohl die Regelungen bezüglich der Pausenzeiten für Arbeitnehmer als auch die Vorgaben zu den Lenk-und Ruhezeiten mit einbezogen werden.
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz für LKW-Fahrer können Bußgelder für den Arbeitgeber bedeuten.
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz für LKW-Fahrer können Bußgelder für den Arbeitgeber bedeuten.

So sieht das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer beispielsweise vor, dass maximal zwei Lenkzeiten à 4,5 Stunden pro Tag absolviert werden können. Nach sechs Stunden Arbeitszeit muss ein LKW-Fahrer eine 30-minütige Pause nehmen. Beträgt die Arbeitszeit mehr als neun Stunden, müssen es 45 Minuten sein. LKW-Fahrer müssen jedoch nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden bereits eine 45-minütige Pause einlegen. Hier ist es wichtig, dass Lenk- und Arbeitszeit vom LKW-Fahrer unterschieden werden.

Auf die tägliche Arbeitszeit für einen LKW-Fahrer folgt die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden. Hier ist ebenfalls zwischen täglicher und wöchentlicher Ruhezeit zu unterscheiden. Innerhalb einer Woche muss die Ruhezeit mindestens 45 Stunden betragen. Eine Verkürzung der Ruhezeiten ist in Ausnahmefällen möglich und im § 5 ArbZG geregelt.

Gesetzliche Arbeitszeit: Für LKW-Fahrer können Verstöße teuer werden

Missachten Fahrer die Vorgaben bezüglich der Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten, drohen Sanktionen. In der Regel muss in einem solchen Fall der Arbeitgeber mit Konsequenzen rechnen, da dieser für die Einhaltung der Arbeitszeiten (auch für LKW-Fahrer) verantwortlich ist.

Wird beispielsweise ein Berufskraftfahrer bezüglich der Arbeitszeit aufgefordert, die gesetzlichen Vorgaben zu missachten, können hohe Geldbußen für den Arbeitgeber die Folge sein. Zudem werden Bußgelder verhängt, wenn die Arbeitszeit für einen LKW-Fahrer nicht oder nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet und archiviert wird.

Werden zudem Ruhepausen nicht gewährt oder die Ruhezeit bei der Wochenarbeitszeit für LKW-Fahrer nicht gewährt beziehungsweise bei einer Verkürzung nicht ausgeglichen, drohen ebenfalls Bußgelder. Diese können bis zu 15.000 Euro betragen. Hat der LKW-Fahrer neben der Arbeitszeit auch die Lenk- und Ruhezeiten überschritten, richten sich die Sanktionen gegen ihn. Hier kann ein Bußgeld zwischen 30 und 60 Euro je Verstoß pro 24 Stunden anfallen.

FAQ: Arbeitszeiten für LKW-Fahrer

Was fällt unter die Arbeitszeit eines LKW-Fahrers?

Nicht nur die Lenkzeiten gehören zur Arbeitszeit eines LKW-Fahrers – auch Be- und Entladen, Wartezeiten, Wartungen, Reparaturen und Behördengänge zählen dazu.

Welche Vorgaben gibt es zu den Arbeitszeiten bei LKW-Fahrern?

Für LKW-Fahrer gelten natürlich auch die Vorschriften aus dem Arbeitszeitgesetz. Die tägliche Arbeitszeit sollte 8 Stunden nicht überschreiten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Was gilt bei Lenk- und Ruhezeiten?

Lenkzeiten fallen unter die Arbeitszeit, Ruhezeiten gehören auch bei LKW-Fahrern zu den Pausen und Freizeiten.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

{ 54 comments… Kommentar einfügen }
  • Ludger 10. Dezember 2020, 19:05

    Hallo zusammen
    Wenn ich mehrere Abladestellen habe ,mit einer zusammengefasste Abladezeit von 4Stunden = Arbeitszeit, darf ich dann trotzdem meine volle Lenkzeit ausschöpfen oder nur noch 4 Stunden lenken ?

  • Yvonne 8. September 2020, 20:22

    Schönen guten abend
    Habe mal eine Frage!
    Darf eine firma von einem Verlagen falsche Angaben zur Arbeitszeit Verlagen?
    Grund für die frage ist mein Mann fährt täglich 13-14 Stunden und heute ist er über die 15 Stunden und die Firma verlangt von ihm Bis zur Firma weiter zu fahren und wollen dann ein Ausdruck machen und draufschreiben das angeblich Stau War!

  • Dirk 28. Mai 2020, 1:28

    Ich habe da auch mal ein paar Fragen.
    Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe gehören die zwei mal 4,5 Stunden lenkzeit nicht zu der Arbeitszeit oder habe ich das jetzt falsch verstanden???? Weil auch wenn wir die 9 Stunden fahren oder auch mal 10 Stunden, das machen wir doch nicht zu unserem Vergnügen.
    Ich fahre im Moment für eine kleine Firma und wir fahren für eine große Firma. Wie oft darf ich den in der Woche eine gesamte schichtzeit von 15 Stunden haben???? Und damit meine ich jetzt wirklich 15 unterwegs sein bis man dann sagen kann schlafen angesagt. Und wie lange muss ich dann die Ruhezeit machen nach 15 Stunden Unterwegs sein??????!

    • bussgeld-info.de 22. September 2020, 16:38

      Hallo Dirk,

      die Lenkzeit gehört auch zur Arbeitszeit, genauso wie die Zeit zum Be- und Entladen. LKW-Fahrer müssen nach 4,5 Stunden Lenkzeit eine 45-minütige Pause einlegen. Mehr als 10 Stunden am Tag sollte die Arbeitszeit laut Gesetz pro Tag nicht betragen – auch, wenn das in der Realität nicht immer beachtet wird. Die vorgeschriebene Ruhezeit beträgt 11 Stunden am Tag. 3x pro Woche kann die Ruhezeit auf mindestens 9 Stunden verkürzt werden.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Lars 4. Mai 2020, 19:47

    Hallo.
    Ich hätte eine frage zu meinen Arbeitszeiten.
    Ich fahre einen 7,5t und arbeite 4 tage die woche montag, dienstag, donnerstag und freitag.
    Zu meinen tätigkeiten gehören das be- entladen sowie was verräumen der ware bei den einzelnen märkten.
    Montag und donnerstag bin ich zwischen 10-12 stunden beschäftigt.
    Dienstag und freitag zwischen 12-14 stunden.
    Daher meine frage: sind das bei dieser tätigkeiten noch normale arbeitszeiten

  • Rainer 4. März 2020, 23:46

    Hallo,
    leider verstehe ich die ganze Geschichte nicht so ganz mit den Lenkzeiten, Ruhe zeiten und Arbeitszeiten.

    Ich fange um 7 Uhr an zu Arbeiten ( Stempeluhr )
    Gegen 7,15 Uhr lege ich dann die Fahrerkarte in den DiGi ein und Stelle auf Arbeit. ( Kontrolle, Beladen usw. ) Anschließend fahre ich dann los. Zwischendurch halt eben immer wieder Be und Endladung bis ich wieder in der Firma bin.
    Ich fahre Werksverkehr
    Beim Be und Endlenden stelle ich auf Arbeiten um.
    Ich verstehe es so, das ich dann ab 7,15 Uhr maximal 4,5 Stunden ohne die Pausen ( 15min. / 30 min. oder 45min. ) irgendwas am LKW machen darf.
    Liege ich da richtig ??

    Mein Arbeitgeber meint immer, das ist völliger Quacht. Wenn ich im Betrieb mich aufhalte und da irgendwas mache, auch Arbeiten die nichts mit dem LKW zu tun haben, zählt das nicht zur Lenkzeit !

  • Erik 6. Februar 2020, 20:19

    Mein Chef sagt. Wenn ich 10 Stunden gefahren bin darf ich trotzdem noch 2 Stunden fahren.

  • Stephan 24. Oktober 2019, 12:01

    Mir wurde gesagt das eine Tägliche nur 10 std gearbeitet werden darf wenn die schichtzeit vor 5.00 Uhr anfängt

  • Reiner 15. Oktober 2019, 15:11

    Ich beginne um 7.00uhr kommisioniere dann bis ca 10 Uhr, lade dann meine Ware auf den LKW und fahre dann ca 30 Minuten später los
    (von 7 bis 10.30 wird mir dann Arbeit auf die fahrerkarte gespeichert) oft komme ich mit dem LKW erst gegen 19 bis 20 Uhr heim. Somit überschreite ich doch meine max. Arbeitszeit von 10 Stunden.
    Was kann mir da rechtlich als Fahrer passieren?
    Eigentlich ist doch der Arbeitgeber verpflichtet darauf zu achten das der Mitarbeiter nicht mehr als den gesetzlichen Vorgaben von 10 Stunden arbeitet.
    Vielen Dank für eure Antwort

  • Daniel 31. August 2019, 11:27

    Hallo,
    bezieht sich die 48 Stunden Woche jetzt auf eine 6 Tage Woche?
    Ich habe laut meinem Vertrag eine 45 Stunden Woche , bei 5 Tagen.
    Das bezieht sich auf die reine Arbeitszeit ohne Pausen.
    Teilweise komme ich aber auf 50 Stunden die Woche ohne Pause.
    Die kommt natürlich noch oben drauf.
    Wie lange darf ich denn jetzt genau täglich arbeiten, bei einer 5 Tage Woche?
    Im Nahverkehr bei täglicher Heimreise, falls das eine Rolle spielt.
    Danke im vorraus.

  • Dragi 8. August 2019, 10:35

    Hallo, wie viel mall pro Woche darf mann 15. stunden machen als LKW Fahrer, mit freundlichem Gruß Dragi

  • Jan 5. August 2019, 17:48

    Hallo ich bin als BKF eingestellt in einen renommierten Unternehmen. Allerdings beginnt unser zweigstellenleiter nun meines Erachtens die rechtlichen Sachen zu verdrehen.
    Wie folgt.. 48 Stunden p.W ob bei einer 6 Tage Woche
    Wir arbeiten nur 5 Tage in der Woche haben dies allerdings nicht im Arbeitsvertrag stehen, unser Chef meint nun die 8 Stunden die wir ja samstag nicht arbeiten kann er auf die anderen Tage in der Woche verteilen.
    Das heißt wir sollen jeden Tag 10 Stunden arbeiten.
    Meines erachten nach ist dies aber eine Falschaussage
    Denn das Gesetz schreibt doch vor 8 Stunden am Tag ja die aber auch auf 10 ausgeweitet werden darf das ist mir soweit klar.
    Wenn ich dann noch 2 Stunden drann häng gilt es doch als Mehrarbeit oder habe ich da einen Denkfehler?
    Es ist nicht so das ich das nicht mache doch sollte das vergütet werden.
    Hoffe man kann den Zusammenhang verstehen

    Gruß Jan

  • Kitty 1. August 2019, 10:24

    Fahre 3 Stunden anschließend 30 Minuten Pause. Dann Bereitschaft ca. 1 Stunde. Dann 1 Stunde ladetätigkeit. Dann noch 1,5 Stunden Fahren und dann 30 Minuten Pause und dann 4,5 Stunden Fahren. Ist das so richtig? Wegen Arbeitszeitgesetz. ( 5 Uhr Arbeitsbeginn. Wie lange darf ich Arbeiten? ) Danke im voraus. Danke das es euch gibt. Ist nicht leicht auf der Straße.

  • Adrian 15. April 2019, 20:13

    Hallo…
    Sind auch Unterschiede von Fahrer wo Arbeitsbeginn gibt ab 6 Uhr morgen,und Fahrer wo anfängt um 2 Uhr Nacht..???
    Ich habe Informationen bekommen,alle Fahrer wo anfangen ihre Job vor 4 Uhr morgens dürfen weniger Arbeiten???
    Ist so richtig….danke

  • Rom 15. Februar 2019, 23:20

    Hallo,

    Meine frage .. 48std Woche.
    Arbeite von 11:00 bis 21 uhr – 45 min pause , 6 tage Woche.. sind 55std …
    24 std Pause und dann Mo bis Fr von 11:00 bis 21 uhr
    45st Pause und wieder von neu…

    Ist das ok ?

  • Martin 15. Januar 2019, 22:15

    Hallo

    Ich arbeite immer von Montags bis Freitags von 7 bis 17 Uhr und jeden 2. Samstag auch von 7 bis 17 Uhr.
    Welche Strafen erwarten mich bzw meinen Arbeitgeber, wenn das kontrolliert wird?

    LG Martin

  • Dennis 15. Januar 2019, 22:01

    Moin kleine Frage. Bin um 5.30 angefangen also Karte rein. Dann wenig Fahrzeit bei 2.30 min Fahrzeit 45 min Pause gemacht. Dann 4.5 Stunden gefahr2n und wi2der 45 min Pause. Dann 1 Stunde 40 Minuten gefahren . Jetzt ist es 20.15 wo die Karte raus ging. Liegt ein Vergehen vor ?

  • bernd 1. November 2018, 11:55

    warum ist die bereitschaftzeit keine arbeitzeit.?ich kann doch nicht weck vom lkw. kann nicht schlafen oder pause machen weil ich immer zustelle sein muss zum laden oder ausladen

  • Sandra 26. April 2018, 16:24

    Hallo!
    Wie kann ich mich als Halter absichern, wenn ein Fahrer absichtlich häufiger die Lenkzeit überschreitet, damit ich keine Punkte bekomme?
    Gruß, Sandra!

    • bussgeld-info.de 9. Mai 2018, 10:45

      Hallo Sandra

      Wir dürfen keine Rechtsberatung geben und raten Ihnen daher einen Anwalt einzuschalten.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Dieter 10. Februar 2018, 18:10

    Hallo, was ist wenn ich den Zyklus von sechs mal 24 Stunden um ein bis zwei Stunden überschreite?
    Gruß Dieter

    • bussgeld-info.de 28. Februar 2018, 17:01

      Hallo Dieter,

      die gesetzlichen Arbeitszeiten müssen eingehalten werden, sonst drohen Sanktionen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vladimir 30. Januar 2018, 4:20

    Hallo ! Pause Überschreitung bis zu eine Stunde laut Bußgeld Katalog kostet 30 euro. Ich habe 2 Stunden lenkzeit und den Rest ist bei mir arbeitzeit. Meine Frage: Ab wann ist für mich eine pause ein MUSS ? Ab wann wird Überschreitung gezelt ?

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 10:52

      Hallo Vladimir,
      der Gesetzgeber schreibt nach 4,5 Stunden Lenkzeit eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten vor. Zudem sehen die Vorschriften zu den Arbeitszeiten – also unabhängig davon, ob Sie ein Fahrzeug steuern oder andere Arbeiten verrichten – eine Pause nach mindestens 6 Stunden vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • S. D. 28. Januar 2018, 18:34

    Hello ich bin fern faher ist der 45 min pause abgezogen von der Arbeits Zeit ? Oder alle Pause und Bereitschaft. von der 48 Std Arbeits Woche ???
    Zb. Start sun 00.00 fahr 04.15 . 45 min Pause fahr bist 0800. Arbeit ablarden 09.15. 45min Pause .fahr bist 11.00 larden bist 1300 mit warte Zeit 1 Std im Bereitschaft fahr bist 13.30 .
    Ist das 11. std Arbeit ? Oder 13.30 Std Arbeit ????
    8.45 fahr Zeit
    1.30 std Pause
    1 Std Bereitschaft

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 10:24

      Hallo,
      Pausen gehören grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit, Bereitschaft in der Regel schon. Die von Ihnen aufgeführten Angaben deuten auf einen Verstoß gegen die Vorgaben zur Arbeitszeit hin. Wenden Sie sich daher an Ihren Arbeitgeber oder an den Betriebsrat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hans-Jürgen 30. November 2017, 18:46

    Hallo frage…..wenn ich meine wochenend ruhezeit 45 Std um 6.30 Std verkürze und das dann mit einer 11 Std Pause in der Woche wieder ausgleichen, darf ich dann die Wochenend ruhezeit wieder verkürzen? ??? Meiner Meinung nach ja, da ich die fehlende Zeit ja nach geholt habe. ..

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2017, 11:52

      Hallo Hans-Jürgen,

      laut EG VO 561/2006 ist eine Verkürzung an zwei aufeinanderfolgenden Wochenende nicht möglich. Dort heißt es in Artikel 8:

      „(6) In zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen hat der Fahrer mindestens folgende Ruhezeiten
      einzuhalten:
      – zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder
      – eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit
      von mindestens 24 Stunden. Dabei wird jedoch die Reduzierung durch eine gleichwertige
      Ruhepause ausgeglichen, die ohne Unterbrechung vor dem Ende der dritten
      Woche nach der betreffenden Woche genommen werden muss.“

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • anonym 27. Oktober 2017, 9:16

    Hallo,
    Mein Vater ist Nahverkehrfahrer und hat seit einiger Zeit ein Problem mit seinem AG und zwar:
    Der AG vordert ihn auf, min.3 mal die Woche eine zweite Tour zu machen, diese überschreitet die Schichtzeit (10.45 St.), über die Arbeits- und Lenkzeit rede ich schon garnicht. Mein Vater kommt teilweise auf 16st Schichtzeit, es sei den es gab keinen Stau. In der letzten Zeit kam er auf über 70st.in der Woche. Manche Kollegen sind gezwungen die Fahrerkarte rauszunehmen und weiter zu fahren, da der AG beim Verweigern mit der Kündigung droht. Bis jetzt konnte mein Vater so eine Notsituation umgehen, jedoch glaub ich nicht mehr lange.
    Also, was tun wenn der AG mit Kündigung droht und mein Vater sich aber weigert die Zeiten zu überschreiten. Er ist 49 Jahre alt, und schon seit mehr als 20 Jahre am Steuer, hat ne Menge Erfahrung doch das ändert ja nichts daran das er übermüdet dann fährt und somit die anderen gefährdet.

    vielen Dank im Voraus

    #anonym

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 12:29

      Hallo,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Ihr Vater sollte sich ggf. von einem Anwalt über seine rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Harald 17. Oktober 2017, 21:41

    Meine Dispo sagt ich kann 3 mal in einer Woche 15 Stunden arbeiten

  • Petra 6. Oktober 2017, 10:30

    Hallo, ich musste wegen Personalmangel in der Zeit von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr 3 mal Fahren, mit einer jeweiligen Unterbrechung von etwa 2 Stunden, danach musste ich bis 17 Uhr ins Lager, und dies an zwei aufeinander folgenden Tagen. Was würde denn das Arbeitszeitgesetz dazu sagen?

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 11:01

      Hallo Petra,
      gemäß Ihren Schilderungen wurde die tägliche Ruhezeit nicht eingehalten. Darüber hinaus haben Sie mehr als acht Stunden gearbeitet, was nur mit einem entsprechenden Ausgleich zulässig ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Petra 28. September 2017, 22:09

    Wenn ich nur von Mo.- Fr. LKW fahre, wieviel Std. darf ich dann täglich maximal arbeiten? Und wie sind hier die Lenk- und Ruhezeiten?

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 15:02

      Hallo Petra,

      Sie dürfen zwei Mal pro Kalenderwoche zehn Stunden täglich fahren, ansonsten maximal neun Stunden. Innerhalb von vier Monaten dürfen dabei wöchentliche 48 Stunden Arbeitszeit nicht überschritten werden.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Silvija 27. September 2017, 11:03

    Hallo ,
    ist es Richtig dass die Fahrer muss 45 Stunden Pause in Heimatland machen zb . ist es moglich dass Fahrer Straffe kriegt in Deutschland wegen Pause obvohl er keine 45 Stunden Pause in De gemacht hat sonder z.b in Slovenien ( in letzte 28 Tage) und sein Heimat Land ist Croatien ?
    Lg

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 14:58

      Hallo Silvija,

      in welchem Land die 45 Stunden Pause gemacht werden, ist bei derart langen Fahren grundsätzlich nicht relevant. Wichtig ist nur, dass diese Zeit wirklich für Freizeit genutzt wird.

      Das Team von bussgeld-info.de

    • jutta 4. September 2019, 21:49

      wieviele schichten kann man innerhalb von 6×24 std fahren? z B Wochenbeginn Montag 8:00
      Sch1: Montag 8-11 fahren von
      11-22 Uhr Ruhezeit 11 Std!
      Sch2: 22-1 Uhr fahren
      1 bis 12 Uhr Ruhezeit 11 Std (Dienstag)
      Sch3: 12-15 Uhr fahren (Dienstag)
      15-24 Ruhezeit 9 Std
      Sch4: 00-4 Uhr Lenkzeit (Mittwoch)
      4-15 Uhr Ruhezeit 11 Std (Mittwoch)
      Sch5: 15-18 Uhr Fahren
      18-5 Uhr Ruhezeit 11 Std
      Sch6: 5-9 Uhr Fahren (Donnerstag)
      9-20 Uhr Ruhezeit 11 Std
      Sch7: 20-24 Uhr fahren (Donnerstag)
      0-11 Uhr Ruhezeit 11 Std (Freitag)
      Sch8: 11-15 Uhr fahren (Freitag)
      15-24 Ruhezeit 9 Std verkürzt
      Sch9: 0:00 – 4:30 Uhr fahren (Samstag)
      4:30-15:30 Ruhezeit 11 Std
      Sch10: 15:30 – 20:00 fahren (Samstag)
      20:00-Montag 17 Uhr Wochenruhezeit 45 Std
      Konstruiert und nicht praxisnah aber ……
      Nur in der Theorie: erlaubt oder nicht?
      Bin gespannt, danke im Voraus

  • Kasi 20. September 2017, 21:01

    Also wir fahren zb.mo,di …am mi frei..do ,fr….samstag wieder frei ..sonntag ab 15 Uhr wieder fahren… Macht fünf schichttage dann Montag der 6schichtag theoretisch heißt das ich müßten dann 45 Std ruhezeit einlegen richtig.?das wäre dann doch die wochenruhezeit oder seh ich das falsch?..weol da steht ja nicht in einer Woche sondern nach 6 schichttagen

    • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 11:53

      Hallo Kasi,

      prinzipiell liegen uns nicht genügend Informationen vor, um Ihren Fall einschätzen zu können. Generell gilt: Die Wochenruhezeit muss in einem Zyklus von sechs mal 24 Stunden nach der letzten Wochenruhezeit genommen werden.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Bernd 14. September 2017, 20:36

    Darf Ich als LKW Fahrer 12 oder 13 Tage fahren bevor Ich eine Wochenruhezeit einlege?

    • bussgeld-info.de 19. September 2017, 9:16

      Hallo Bernd,

      die wöchentliche Ruhezeit muss spätestens am Ende von sechs Schichttagen (24 Std.-Zeitraum) für min. 45 Std. eingelegt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Molen 3. September 2017, 8:38

    Ich verstehe nicht!ist ein lenkzeit Beladung Entladung Arbeits zeit? Oder Beladung und Entladung muß von Schichte abrechnen?

    • bussgeld-info.de 11. September 2017, 9:43

      Hallo Molen,
      beim Be- und Entladen handelt es sich um Aufgaben, die Sie während Ihrer Arbeitszeit erledigen. Als Lenkzeit gilt hingegen die Zeit, welche Sie hinter dem Steuer verbringen und den Lkw lenken.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Larissa 5. Mai 2020, 8:19

      Guten Tag, ich lade morgens ( Silo) , fahre zum abladen, und muss danach Spülen und wieder laden etc. Mein Chef sagt, ich kann bei einer Schichtzeit. von 15 Stunden 9 Stunden fahren und die restlichen 6 Stunden mit abladen, laden und spülen auffüllen. Da ich eine Schichtzeit von 15 Stunden habe, darf ich auch 15 Stunden täglich arbeiten. Stimmt das ? Vielen Dank.

      • P. 24. Juni 2020, 0:13

        15 Stundenschichten sind normalerweise nicht die Regel, klingt für mich auch nach zu hoher Lenkzeit. Am besten nochmal bei ner Rechtsberatung deinen Fall schildern und informieren lassen.

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