Fahrerkarte – Für fast jeden LKW-Fahrer gesetzlich vorgeschrieben

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 22. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Bei gewerblichen Fahrten mit einem LKW über 3,5 t ist eine Fahrerkarte Pflicht.
Bei gewerblichen Fahrten mit einem LKW über 3,5 t ist eine Fahrerkarte Pflicht.

Warum ist eine Fahrerkarte im LKW eigentlich so wichtig und wieso hat der Gesetzgeber das zur Pflicht gemacht?Was ist eine Fahrerkarte dann genau? Kraftfahrer, die neu im Job sind oder bisher keine Aufzeichnungen ihrer Fahrten vornehmen mussten, stellen sich oftmals diese Fragen.

Sind Kraftfahrer nun gewerblich im Personen- und/oder Güterverkehr unterwegs, sollten zu ihrer Grundausstattung in den meisten Fällen eine Fahrerkarte sowie ein Fahrtenschreiber gehören. Gesetzlich wird dies ab einem bestimmten zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs verlangt, denn gewerbliche Fahrten mit einem als LKW zugelassenen Fahrzeug müssen nachweisbar aufgezeichnet werden.

In der Regel dienen diese Aufzeichnungen dann zur Kontrolle der Fahrzeiten. Aber auch der Nachweis über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu den Arbeitszeiten kann so geführt werden. Sowohl der Arbeitsschutz als auch die Verkehrssicherheit stehen dabei im Vordergrund. Behörden und Unternehmen sind so in der Lage, die Fahrzeiten nachzuverfolgen. Was eine LKW-Fahrerkarte ist, wie sie funktioniert, welche Daten gespeichert werden und welche Kosten für eine Fahrerkarte entstehen können, betrachtet der nachfolgende Artikel näher.

Weitere Ratgeber zur Fahrerkarte


Digitale Fahrerkarte: Was ist wichtig?

Kurz gesagt: Die Fahrerkarte ist ein Speichermedium in Form einer Scheckkarte mit einem Chip, auf dem spezifische Daten zu den Fahrten, den Arbeits- sowie den Ruhezeiten von Kraftfahrern aufgezeichnet werden können.

Seit Mai 2005 gibt es in Deutschland diese digitale Fahrerkarte, welche, wie zuvor beschrieben, bei der gewerblichen Beförderung von Personen und Gütern verpflichtend vorhanden sein muss. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden zum einen die Fahrpersonalverordnung sowie auch europäische Gesetze und Richtlinien. In diesem Fall sind die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) 561/2006 von Bedeutung .

Eine moderne Fahrerkarte sieht einem EU-Führerschein ähnlich und ist wie dieser auch personengebunden. Daher müssen Kraftfahrer ihre persönliche Fahrerkarte beantragen. Dies kann entweder bei der Fahrerlaubnisbehörde oder beim TÜV geschehen.

Die digitale Fahrerkarte hat die alten Papierscheiben abgelöst.
Die digitale Fahrerkarte hat die alten Papierscheiben abgelöst.

Der integrierte Chip zeichnet in Zusammenarbeit mit einem digitalen Fahrtenschreiber die Fahr- und Arbeitszeiten des jeweiligen Fahrers auf. Die Informationen zu den Fahrten werden auf der Fahrerkarte für mindestens 28 Tage gespeichert. In der Regel befinden sich auf dem Chip meist Daten von mehreren Monaten.

Die ältesten hinterlegten Daten werden dann überschrieben, wenn die Speicherkapazität des Chips ausgeschöpft ist. Nicht auf der Fahrerkarte, jedoch auf dem Fahrtenschreiber, werden zudem auch die tatsächlichen Bewegungen des Fahrzeugs und die gefahrenen LKW-Geschwindigkeiten der letzten 24 Stunden sekundengenau festgehalten.

Um an die Daten zu gelangen, lesen berechtige Personen, z. B. die Behörden, die Werkstatt und der Arbeitgeber, die Fahrerkarte mit einem Lesegerät aus. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber auch gesetzlich dazu verpflichtet, die Daten für einen vorgeschriebenen Zeitraum sicher aufzubewahren. Daher muss ein Auslesegerät für eine Fahrerkarte in jedem Unternehmen, das Kraftfahrer gewerblich beschäftigt, vorhanden sein.

Des Weiteren muss neben den Daten auch die Fahrerkarte, wenn sie abgelaufen ist, für eine gewisse Frist aufbewahrt und mitgeführt werden. In der Regel sind dies 28 Tage nach Ablauf. Auch das Auslesen im Unternehmen muss gemäß den Vorgaben der Fahrpersonenverordnung in § 2 Abs. 5 (FPersV) alle 28 Tage stattfinden.

Wer muss eine Fahrerkarte besitzen?

Werden Fahrzeuge oder Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t im öffentlichen Straßenverkehr für den Personen- oder Gütertransport eingesetzt, müssen diese Fahrten aufgezeichnet werden.

Fahrzeuge mit einer LKW-Zulassung, deren Gewicht zwischen 2,8 t und 3,5 t liegt, können ebenfalls mit einen digitalen Gerät, dem Fahrtenschreiber, ausgerüstet werden. Auch hier ist dann eine Fahrerkarte einzulegen.

Ist ein Fahrzeug mit einem Kontrollgerät ausgestattet, muss die Karte auch bei jeder Fahrt eingelegt werden. In der Regel besitzen die Fahrtenschreiber zwei Steckplätze, sodass die Zeiten von zwei Fahrern aufgezeichnet werden können.

Wird ohne eine eingelegte Fahrerkarte gefahren, kann das für den Kraftfahrer einen Bußgeldbescheid mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro bedeuten. Das LKW-Fahren ohne Fahrerkarte ist in Ausnahmen nach EU-Verordnung 165/2014 Artikel 35 Absatz 2 für maximal 15 Tage zulässig. Ausnahmen können zum Beispiel darin bestehen, dass die Fahrerkarte den Fehler 50 (Keine Reaktion beim Einstecken, Karte defekt) aufweist, beschädigt oder gestohlen wurde.

Mitführen und Auslesen der Fahrerkarte

Wie bereits erwähnt, besteht seitens des Fahrers und des Unternehmens die Pflicht, eine Fahrerkarte mitzuführen und die in regelmäßigen Abständen auszulesen. Ein Fahrer muss also bei jeder gewerblichen Fahrt seine persönliche Karte mitführen und einlegen. Die Nutzung einer Karte eines anderen Fahrers oder Mitarbeiters ist nicht gestattet.

In diesem Zusammenhang müssen Kraftfahrer auch darauf achten, dass die Fahrerkarte weder verschmutzt noch beschädigt ist und sie jeder Zeit über diese identifizierbar sowie ihre Fahrten nachvollziehbar sind. Bei Verlust, Diebstahl oder Defekt muss der Fahrer für Ersatz sorgen. Er ist zudem verpflichtet, sicherzustellen, dass die Karte korrekt eingesetzt ist und die Daten richtig aufgezeichnet werden.

Auch das Unternehmen muss dafür sorgen, dass die Fahrerkarte unbeschädigt ist und richtig verwendet wird. Ob der Ausdruck über den Fahrtenschreiber einwandfrei funktioniert, liegt ebenso in der Verantwortung des Unternehmens wie die Aufbewahrung einer Kopie der gespeicherten Daten.

Um die Daten auslesen und als Kopie speichern zu können, wird eine sogenannte Unternehmerkarte verwendet. Wie beschrieben, muss die Fahrerkarte alle 28 und der Fahrtenschreiber alle 90 Tage ausgelesen werden. Die Sicherheitskopie der Daten ist auf einem unabhängigen Speichermedium für mindestens ein Jahr zu archivieren.

Eine LKW-Fahrerkarte beantragen können Fahrer nur mit der Vorlage eines gültigen Führerscheins.
Eine LKW-Fahrerkarte beantragen können Fahrer nur mit der Vorlage eines gültigen Führerscheins.

Die Informationen zu den eigentlichen Lenk- und Ruhezeiten, zu den Zeiten für andere Arbeiten, Bereitschaftszeiten sowie den Arbeitsunterbrechungen müssen also jederzeit abrufbar sein.

Ist dies nicht der Fall, können Bußgelder drohen. Die Daten sind bei einer Kontrolle den Beamten immer vorzulegen. Ausdrucke der Aufzeichnungen können ebenso als Nachweis herangezogen werden wie das Auslesen der Fahrerkarte durch ein Kontrollgerät der Beamten.

Darüber hinaus können Beamte der Polizei oder andere zuständige Kontrollbehörden eine Fahrerkarte auch auslesen, indem sie den Fahrtenschreiber mittels eines Übertragungskabels an ein Terminal anschließen. Ähnlich wie bei einem Kartenlesegerät wird die Fahrerkarte über die Verbindung mit dem Terminal kontrolliert.

Fahrerkarte beantragen: Wo und wie?

Kraftfahrer müssen sich um die Ausstellung einer persönlichen Fahrerkarte selbst kümmern. Dies kann, wie bereits erwähnt, sowohl bei der Fahrerlaubnisbehörde als auch beim TÜV oder TÜV Süd geschehen. Darüber hinaus kann der Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingereicht werden.

Die Fahrerkarte online zu beantragen, ist üblicherweise keine Möglichkeit. Allerdings kann teilweise auch per E-Mail versendet als Antrag werden. Die Behörde bestimmt, wie sie das Formular bzw. den Antrag erhalten möchte. Antragsteller sollten also im Vorfeld abklären, ob der Antrag schriftlich per Post oder E-Mail zu stellen oder ob dies persönlich erfolgen muss. Diese Informationen finden sich in der Regel online, bei den Behörden oder beim TÜV.


Das KBA, die Fahrerlaubnisbehörde und der TÜV Süd setzten voraus, dass eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt. Ohne diese können Fahrer die Fahrerkarte dort nicht beantragen. Die Vorlage des EU-Führerscheins ist hier meist ausreichend. Auch bei allen anderen Niederlassungen vom TÜV wird die Fahrerkarte nur gegen Vorlage des Führerscheins ausgestellt.

Das Fahren ohne Fahrerkarte ist nur für maximal 15 Kalendertage gestattet.
Das Fahren ohne Fahrerkarte ist nur für maximal 15 Kalendertage gestattet.

Bei der Antragstellung ist die Identität durch einen Personalausweis oder Pass nachzuweisen und ein Passbild mit den Maßen 3,50 cm x 4,50 cm einzureichen. Darüber hinaus ist ein Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerkarte. Hier reicht der Ausweis oder eine Meldebescheinigung als Nachweis aus. Wohnen Antragsteller nicht in der der EU, müssen sie Arbeitsvertrag und Arbeitserlaubnis volegen.

Die Karte ist fünf Jahre gültig. Ist diese Zeit abgelaufen, sollten Kraftfahrer ihre Fahrerkarte verlängern, wenn sie weiter tätig sein wollen. Das kann meisten ab sechs Monate und spätestens aber 15 Tage vor Ablauf möglich. Ist die Fahrerkarte abgelaufen, darf keine gewerbliche Fahrt mehr stattfinden bis eine neue Karte ausgestellt ist.

Fahrer, die eine Fahrerkarte beantragen, sollte eine Dauer von etwa fünf Werktagen für die Bearbeitung einplanen. Je nach Region und Behörde kann sich die Dauer unterscheiden.

Fahrerkarte verloren, defekt oder gestohlen?

Kraftfahrer sind verpflichtet ihre Fahrerkarte sicher aufzubewahren und dafür zu sorgen, dass Unbefugte nicht in den Besitz dieser kommen. Die Karte sollte also nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug bleiben oder liegen gelassen werden. Passiert es dennoch, dass die Fahrerkarte verloren geht oder gestohlen wird, muss dies der unverzüglich mitgeteilt und eine neue innerhalb von sieben Tagen  beantragt werden. Die gleiche Vorgehensweise gilt, wenn die Fahrerkarte defekt oder beschädigt ist.

Sollen während des Zeitraums ohne Karte Fahrten durchgeführt werden, sind die Daten handschriftlich festzuhalten. Die Angaben zum LKW sowie die gefahrenen Zeiten, das Datum, der Name sowie die Nummer der Fahrerkarte sind auf einem Ausdruck einzutragen. Dieser ist vom Fahrer zu unterschreiben.

Ohne Karte zu fahren, ist für maximal 15 Kalendertage erlaubt. Verlängert sich die Zeit, muss nachgewiesen werden, dass keine neue Karte rechtzeitig verfügbar war oder beantragt werden konnte. Eine Strafe bedeutet das Fahren ohne Fahrerkarte nicht, allerdings kann das für die Fahrer von LKWs zu Bußgeldern führen.

Was kostet eine Fahrerkarte

Fahrerkarte: Die Kosten unterscheiden sich je nachdem, wo der Antrag gestellt wird.
Fahrerkarte: Die Kosten unterscheiden sich je nachdem, wo der Antrag gestellt wird.

Dass eine Fahrerkarte zu beantragen Kosten verursacht, sollte jedem klar sein.

Doch wie sehen bei einer solchen Fahrerkarte die Kosten eigentlich aus? Zunächst ist wichtig zu wissen, dass Kraftfahrer die Kosten selbst tragen müssen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, diese zu übernehmen oder einen finanziellen Ausgleich anzubieten.

Je nach Bundesland und Behörde unterscheiden sich die Kosten für eine Fahrerkarte. Das KBA verlangt beispielsweise 12 Euro an Gebühren für die Bearbeitung. Hinzu kommen die Ausstellungskosten der örtlichen Behörden oder des TÜVs. Die Gesamtkosten können dann zwischen 35 und 45 Euro liegen. Auch Versandkosten fallen an, falls Fahrer die Karte zugeschickt bekommen möchten.

Welche Angaben sind auf der Fahrerkarte zu finden?

Die Daten der Fahrten werden auf dem Chip der Fahrerkarte hinterlegt, wohingegen die Informationen zum Fahrer zusätzlich auch auf die Karte gedruckt sind. In der Regel sind auf der Karte Name und Vorname des Fahrers angegeben, sowie dessen Geburtsdatum, das Ausstellungsdatum der Karte und deren Gültigkeitsdauer.

Auch die ausstellende Behörde, die Führerscheinnummer, die Kartennummer/Karteninhaberkennung sowie das Lichtbild und die Unterschrift des Fahrers werden sichtbar auf der Karte hinterlegt. So sind diese Informationen auch ohne ein Kartenlesegerät einsehbar.

FAQ: Fahrerkarte

Wozu dient die Fahrerkarte?

Verfügt ein Lkw einen digitalen Tachographen, müssen die Fahrzeugführer auf gewerblichen Fahrten ihre Tätigkeiten mithilfe einer Fahrerkarte dokumentieren.

Welche Informationen sind auf der Karte verzeichnet?

Welche Angaben die Fahrerkarte aufzeichnet, erfahren Sie hier.

Wie teuer ist die Fahrerkarte?

Die Kosten der Fahrerkarte belaufen sich 35 bis 45 Euro. Diese Preisspanne ergibt sich aus den unterschiedlichen Gebühren der einzelnen Bundesländer.

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Fahrerkarte – Für fast jeden LKW-Fahrer gesetzlich vorgeschrieben
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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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