Das Auto ummelden und Halterwechsel vollziehen: So geht‘s

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 1. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Auto ummelden: Einige Unterlagen sind für den Halterwechsel unabdingbar, z. B. die Zulassungsbescheinigungen.
Auto ummelden: Einige Unterlagen sind für den Halterwechsel unabdingbar, z. B. die Zulassungsbescheinigungen.

Wenn Sie ein gebrauchtes Auto kaufen, geschenkt bekommen oder erben, handelt es sich meist um ein Fahrzeug, das bereits auf eine andere Person (den ursprünglichen Halter) zugelassen ist. Unter anderem aus versicherungsrechtlichen Gründen müssen Sie das Auto ummelden und den Halterwechsel bei der Zulassungsstelle angeben.

Eine Erleichterung für den bisherigen Halter: Sie müssen das Kfz bei der Versicherung nicht extra ummelden. Bei einem Besitzerwechsel endet die Versicherung automatisch, eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Allerdings kann der Halterwechsel nur unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden. Welche das sind, wie Sie das Auto ummelden, was der Halterwechsel für die Kfz-Steuer und -Versicherung bedeutet und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Schritt für Schritt: Wie Sie Ihr Auto ummelden und den Halterwechsel organisieren

Kfz-Halterwechsel: Welche Kosten entstehen bei der Ummeldung des Fahrzeugs?
Kfz-Halterwechsel: Welche Kosten entstehen bei der Ummeldung des Fahrzeugs?

Bevor Sie ein Auto durch den Halterwechsel auf eine andere Person übertragen, sollten Sie sichergehen, dass

  • beim Finanzamt keine offenen Steuerrückstände (mehr als 5 Euro) vorliegen und
  • alle Kosten, die mit der Zulassung verbunden sind, beglichen wurden.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, begeben Sie sich zur Zulassungsstelle. Mit einer entsprechenden Vollmacht kann auch eine andere Person den Halterwechsel für den Auto- oder Motorradbesitzer erledigen. Die Vollmacht kann dieser selbst aufsetzen. Sie sollte die erforderlichen Angaben (z. B. die Namen des Bevollmächtigten und des künftigen Halters) enthalten.

Um Ihr Auto ummelden und den Halterwechsel abschließen zu können, müssen Sie die nötigen Unterlagen mitbringen, die Ihnen vom bisherigen Halter überlassen worden sind. Welche Unterlagen das sind, lesen Sie im nachfolgenden Abschnitt. Ein Kaufvertrag gehört im Übrigen nicht dazu, da die Eigentumsverhältnisse für die Ummeldung irrelevant sind. Wichtig ist, dass Sie im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II sind.

Sie möchten Ihr Auto ummelden und einen Halterwechsel angeben? Die Kosten sind nicht bundeseinheitlich geregelt und variieren deshalb stark regional. In der Regel fallen Verwaltungsgebühren (zwischen 10 und 15 Euro) sowie ggf. Kosten für das Reservieren eines Wunschkennzeichens (rund 10 Euro) und die neuen Nummernschilder an (etwa 30 Euro je Schild). Im Durchschnitt liegen die Kosten für den Halterwechsel des Kfz bei 30 bis 50 Euro.

Auto ummelden: Diese Unterlagen sind beim Halterwechsel vorzulegen

Kann ich das Kfz-Kennzeichen behalten (Kennzeichenmitnahme) bei einem Halterwechsel?
Kann ich das Kfz-Kennzeichen behalten (Kennzeichenmitnahme) bei einem Halterwechsel?

Für den Halterwechsel müssen Sie folgende Unterlagen mit zur Zulassungsstelle bringen:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Bescheinigung der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer – eVB-Nummer (Der künftige Halter muss vorab eine Haftpflichtversicherung abschließen)
  • Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • bisherige Nummernschilder (Nur nötig, wenn Sie das alte Kennzeichen nicht behalten)

Ohne diese Unterlagen können Sie das Auto nicht ummelden lassen. Der Halterwechsel ist abgeschlossen, wenn die Zulassungsstelle die Änderungen vorgenommen und die Versicherung in Kenntnis gesetzt hat.

Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie

Findet der Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie statt, lohnt es sich unter Umständen, die alte Versicherung zu behalten.
Findet der Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie statt, lohnt es sich unter Umständen, die alte Versicherung zu behalten.

Oma Eva möchte ihrem Enkel ihr altes Auto zum 18. Geburtstag schenken und Ehefrau Gabi fährt künftig mit dem Auto ihres Mannes zur Arbeit. Was müssen die beiden beachten, wenn sie das Auto ummelden? Der Halterwechsel läuft wie beschrieben ab. Ein Kaufvertrag, der bei solchen familiären Angelegenheiten nicht immer vorhanden ist, muss nicht vorgelegt werden.

Wenn das Kfz durch den Halterwechsel auf den Ehepartner oder ein anderes Familienmitglied übergeht, ist es unter Umständen ratsam, die bisherige Kfz-Versicherung beizubehalten. Das liegt daran, dass manche Versicherungsgeber die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse erlauben.

Allerdings hat der neue Halter nicht immer die Wahl. Wer ein Auto erbt, muss zunächst auch die Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung übernehmen. Das gilt auch für Personen, die dem Erben das Kfz abkaufen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht hier nicht. Die gute Nachricht: Für ein geerbtes Kfz können die Erben, sofern diese Steuerklasse I, II oder III besitzen und das Auto einen Wert von 12.000 Euro nicht übersteigt, von der Kfz-Steuer befreit werden.

Kann ich trotz Kfz-Halterwechsel das Kennzeichen behalten? Ja, das ist möglich. Geben Sie Ihren Wunsch einfach bei der Zulassungsstelle an. Diese passt die Zulassungsbescheinigung an und setzt die Versicherung in Kenntnis.

Versicherungswechsel: Bei einem Halterwechsel endet die Versicherung automatisch

Wichtig für die Kfz-Versicherung: Der Halterwechsel kann einen Versicherungswechsel rechtfertigen.
Wichtig für die Kfz-Versicherung: Der Halterwechsel kann einen Versicherungswechsel rechtfertigen.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen können Autobesitzer die Kfz-Versicherung vorzeitig beenden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht beispielsweise immer dann, wenn der Versicherungsgeber die Beiträge anhebt. Doch nicht jede Veränderung der Umstände rechtfertigt eine vorzeitige Kündigung.

Ziehen Sie beispielsweise um und lassen das Auto ummelden (ohne Halterwechsel), dann besteht in der Regel kein Sonderkündigungsrecht. Wechselt jedoch der Besitzer des Kfz, ist es grundsätzlich möglich, die Kfz-Versicherung zu wechseln.

Dabei ist es eigentlich gar nicht nötig, die Versicherung zu kündigen. Wenn Sie das Auto ummelden und ein Halterwechsel bevorsteht, wird die bisherige Versicherung automatisch beendet. Der ehemalige Halter kann sich dann bei Bedarf (z. B. falls er sich bereits ein neues Kfz gekauft hat) bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichern lassen.

Der neue Halter muss sich allerdings bereits vor der Ummeldung um einen fortlaufenden Versicherungsschutz bemühen. Ohne eVB-Nummer kann der Halterwechsel nicht durchgeführt bzw. das Kfz nicht erneut zugelassen werden.

Kann ich trotz Halterwechsel die Kfz-Versicherung behalten? Es steht Ihnen frei, beim bisherigen Versicherungsgeber zu bleiben. Wie bereits erklärt, kann sich das vor allem dann lohnen, wenn der Halterwechsel innerhalb der Familie stattfindet. Trotzdem kann es sich lohnen, bei der Gelegenheiten

FAQ – Auto ummelden mit Halterwechsel

Wie funktioniert die Ummeldung des Kfz beim Halterwechsel?

Sie oder ein bevollmächtigter Vertreter gehen zur Zulassungsstelle und legen dort die nötigen Unterlagen vor (klicken Sie hier, um die Liste der erforderlichen Unterlagen zu sehen).

Was bedeutet der Kfz-Halterwechsel für die Versicherung?

Wenn Sie ein Fahrzeug ummelden (mit Halterwechsel) wird die Kfz-Versicherung automatisch beendet. Sie muss nicht extra gekündigt werden. Der neue Halter muss sich vorab um einen neuen Versicherungsschutz bemühen.

Was kostet es, das Auto ummelden zu lassen (mit Halterwechsel)?

Die Kosten variieren je nach Region. Bei einem Halterwechsel benötigt das Fahrzeug ggf. neue Nummernschilder. Inklusive der Gebühren für die Zulassung und die Kosten für das Kennzeichen müssen Sie mit durchschnittlich 30 Euro rechnen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (33 Bewertungen, Durchschnitt: 4,06 von 5)
Das Auto ummelden und Halterwechsel vollziehen: So geht‘s
Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.