Bettelampel: Nur per Knopfdruck zum Grün

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 7. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Begehen Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Rotlichtverstoß, müssen Sie mit Sanktionen zwischen 5 Euro und 180 Euro rechnen. Auch Punkte sind in diesem Zusammenhang möglich. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie einen Überblick zu Verwarn- und Bußgeldern:

VerstoßBußgeldPunkte
als Fuß­gänger
rote Ampel miss­achtet5 EUR
... mit Unfall­folge10 EUR
als Rad­fahrer
... rote Ampel über­fahren60 EUR1
... mit Ge­fährdung100 EUR1
... mit Unfall­folge120 EUR1
... rote Ampel über­fahren, die länger als 1 Sekunde rot zeigte100 EUR1
... mit Ge­fährdung160 EUR1
... mit Unfall­folge180 EUR1

FAQ: Bettelampel

Was ist eine Bettelampel?

Als Bettelampel wird umgangssprachlich eine Ampel bezeichnet, bei der das Grün durch die Betätigung eines Knopfes oder Tasters angefordert werden muss. Mehr zur Funktionsweise lesen Sie hier.

Was ist der Unterschied zwischen einem Bettel- und einem Blindenknopf?

Bei der Betätigung des Anforderungsknopfes an einer Bettelampel lösen Verkehrsteilnehmer ein Signal aus, welches das Umschalten der Ampel bewirkt. Bei einer Blindenampel dienen Taster oder Knopf dazu, ein akustisches Signal für Blinde zu erhalten und an bestimmten Ampeln die Grünphase zu verlängern. Mehr dazu, finden Sie hier.

Ist es ein Rotlichtverstoß, wenn der Bettelknopf defekt ist?

Ist der Bettelknopf defekt, kommt es auf die Situation an, ob das Überqueren der Straße dann einen Rotlichtverstoß darstellt. Haben Verkehrsteilnehmer den Knopf gar nicht betätigt, liegt in der Regel allerdings ein solcher Verstoß vor. Welche Sanktionen dann drohen, erfahren Sie hier.

Bettelampel: Welche Varianten dieser Ampel gibt es?

Bettelampel: Sie schaltet nur bei Knopfdruck auf Grün um.
Bettelampel: Sie schaltet nur bei Knopfdruck auf Grün um.

Lichtzeichenanlagen regeln den Verkehrsfluss und sorgen für mehr Sicherheit für Verkehrsteilnehmer. Je nach Aufgabe können Ampeln unterschiedliche Funktionsweisen haben. So ist es beispielsweise bei bestimmten Fußgänger- oder Fahrradampeln erforderlich, einen Anforderungsknopf zu drücken, damit diese auf Grün umschalten. Umgangssprachlich wird hier auch oft von einer Bettelampel gesprochen. Allerdings ist es nicht selten, dass Fußgänger eine solche Anlage mit einer Blindenampel verwechseln und den Knopf dann eben nicht drücken.

Handelt es sich dann um einen Rotlichtverstoß, wenn Verkehrsteilnehmer die Straße überqueren, ohne an der Ampel den Anforderungskontakt zu betätigen? Auf diese Frage geht der nachfolgende Ratgeber näher ein. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Bettelampeln funktionieren und mit welchen Sanktionen bei Verstößen an diesen Ampeln zu rechnen ist.

Wie sich Verkehrsteilnehmer an Ampel verhalten müssen, definiert § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Eine Anforderungs- oder Bettelampel ist hier allerdings nicht erwähnt. Im Prinzip ist eine Bettelampel aber nichts anderes als eine Lichtzeichenanlage für den Rad- und Fußgängerverkehr, welche mit einem Taster bzw. Druckknopf ausgestattet ist.

Diesen müssen Fahrradfahrer oder Fußgänger betätigen, damit die für sie geltende Ampel auf Grün umschaltet. Wird das Signal zum Umschalten nicht angefordert, bleibt die entsprechende Ampel in der Regel auf Rot stehen. So wird ein Wechsel der Ampelphasen nur im konkreten Bedarfsfall ausgelöst – nämlich dann, wenn ein Verkehrsteilnehmer den Knopf drückt.

An Kreuzungen, an denen Bettelampeln installiert sind, soll durch diese besondere Schaltung der Verkehrsfluss besser gesteuert werden. Üblicherweise hat hier der Autoverkehr bei der Ampelschaltung dann Vorrang. In der Regel sind Ampelphasen an diesen Kreuzungen oder Einmündungen so gestaltet, dass die Fahrtrichtungen des Autoverkehrs aufeinander abgestimmt sind. Diese Abstimmung wird nur dann unterbrochen, wenn Fußgänger bzw. Radfahrer den Anforderungsknopf betätigen.

Bettelampeln gibt es in der Regel für den Fußgänger- und Radverkehr.
Bettelampeln gibt es in der Regel für den Fußgänger- und Radverkehr.

Taster oder Knopf einer Bettelampel können unterschiedlich gestaltet sein. Meist handelt es sich jedoch um eine am Ampelmast angebrachte Fläche, die einen gelben Taster oder Knopf aufweist.

Auf diesem ist oftmals in schwarzer Schrift „Bitte Drücken“ oder „Bitte Berühren“ zu lesen. Darüber hinaus kann auf der Schaltfläche eine Hand oder ein Finger aufgedruckt sein, welche darauf hinweisen, wo zu drücken ist. Bei Radfahrampeln ist anstatt der Hand dann meist ein Fahrrad zu sehen.

Über der gelben Schaltfläche befindet sich bei den meisten Bettelampeln dann ein rotes Feld, in dem nach dem Betätigen des Tasters ein Schriftzug mit „Signal kommt“ aufleuchtet. Das Leuchten signalisiert hier, dass der Taster erfolgreich betätigt wurde. Ältere Modellen haben oft auch nur das rote Feld ohne Schriftzug. 

Blinden- oder Bettelknopf: Wo liegt der Unterschied?

Oft wird der Bettelknopf auch mit dem Blindenknopf verwechselt.
Oft wird der Bettelknopf auch mit dem Blindenknopf verwechselt.

Es kommt nicht selten vor, dass Fußgänger eine Bettelampel mit einer Blindenampel verwechseln und daher den Taster nicht betätigen. Allerdings unterschieden sich beide Knöpfe so, dass es relativ einfach erkennbar ist, um welche Art von Ampel es sich handelt.

Auch die Blindenampel ist eine gelbe Schaltfläche, die am Ampelmast angebracht ist. Allerdings fehlt hier die rote Fläche am oberen Ende und anstatt des Schriftzugs befinden sich auf dem Taster drei schwarze Punkte – das Symbol für Sehbehinderte.

Mit dem Betätigen des Tasters wird bei der Blindenampel ein akustisches Signal ausgelöst, welches Sehbehinderten das Überqueren der Kreuzung ermöglicht. Der Ton kündigt an, wann die Ampel umschaltet und wie lange die Ampelphase anhält. Oftmals wird mit dem Drücken des Tasters auch die Grünphase etwas verlängert. Eine Grünphase anfordern kann ein Blindenknopf jedoch nicht, da diese bereits in der Ampelschaltung enthalten ist.

Sonderfall „Schlafampel“

Eine besondere Ausführung der Bettelampel ist die „Schlafampel“. Bei dieser sind sowohl die Lichtzeichen für den Autoverkehr als auch für den Fußgängerverkehr ausgeschaltet und leuchtet erst mit der Betätigung des Bettelknopfes auf. Drücken Fußgänger den Knopf, zeigt die Ampel für Kfz erst einmal Grün an und schaltet dann auf Rot um. Erst wenn dies geschehen ist, ändert sich die Anzeige der Fußgängerampel und leuchtet Grün auf. Ist die Grünphase für Fußgänger vorbei, schalten die Lichtzeichen für den Autoverkehr auf Grün um. Nach einer bestimmten Zeit, schaltet sich die Ampel bis zum nächsten Drücken des Bettelknopfes dann wieder komplett ab

Es gibt auch Varianten dieser Bettelampel bei der das Grün für den Autoverkehr weggelassen wird. Hier leuchten dann also nur Rot und Gelb. Nach der Rotphase schaltet sich die Ampel also aus und Autofahrer haben entsprechend Grün, auch wenn dieses nicht angezeigt wird. Diese Ampeln werden auch als Zwei-Phasen-Ampel bezeichnet.

Was geschieht, wenn der Bettelknopf defekt ist?

Ampel mit Anforderungskontakt: Ohne Drücken schaltet diese nicht auf Grün. Überqueren Sie dann die Straße, ist das ein Rotlichtverstoß.
Ampel mit Anforderungskontakt: Ohne Drücken schaltet diese nicht auf Grün. Überqueren Sie dann die Straße, ist das ein Rotlichtverstoß.

Dürfen Fußgänger und Radfahrer die Straße oder Kreuzung überqueren, wenn der Bettelknopf defekt ist? Funktioniert die Bettelampel nicht bzw. ist der Anforderungsknopf kaputt, heißt das, dass es für Fußgänger und Radfahrer keine Grünphase gibt. Dann stellt sich die Frage, wie sie die Straße überqueren können und auch dürfen.

Autofahrer dürfen bei einer defekten Ampel die Kreuzung nach einer angemessenen Wartezeit vorsichtig überqueren. Besondere Regelungen für Fußgänger- oder Fahrradampeln gibt es hier nicht. Daher ist dieses Vorgehen unter Umständen auch bei einer defekten Bettelampel möglich. Verkehrsteilnehmer sollten sich allerdings des Risikos bewusst sein. Zudem sollten sie nicht außer Acht lassen, dass es sich dennoch um einen Rotlichtverstoß handeln kann. Im Zweifelsfall ist die Unterstützung eines Anwalts ratsam, da dieser eventuell besondere Umstände als Rechtfertigung geltend machen kann.

Um einen Rotlichtverstoß handelt es sich, wenn der Bettelknopf erst gar nicht betätigt wird oder Verkehrsteilnehmer nicht lange genug warten. Denn oftmals erfolgt das Umschalten erst mit dem nächsten Umlauf der Ampelphase. Je nachdem, wann der Knopf betätigt wird, kann das Grün etwas länger auf sich warten lassen. Überqueren Radfahrer oder Fußgänger die Ampelkreuzung dann bei Rot, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit.

Video: Bußgelder für Fußgänger

Auch Fußgänger können Bußgelder kassieren. Mehr dazu erfahren Sie im Video.
Auch Fußgänger können Bußgelder kassieren. Mehr dazu erfahren Sie im Video.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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