Baustellenampel übersehen: Liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Um das Unfallrisiko bei Baustellen zu verringern, wird der Verkehr nicht selten durch eine Lichtzeichenanlage geregelt. Mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen, wenn Sie bei Rot über eine Baustellenampel gefahren sind, verrät die nachfolgende Bußgeldtabelle:

Tatbe­standBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Rotlicht miss­achtet90 EUR1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung240 EUR21 MonatHier prüfen **
Rotlicht miss­achtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Gefähr­dung320 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung360 EUR21 MonatHier prüfen **

Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß

FAQ: Rote Baustellenampel überfahren

Welche Sanktionen drohen, wenn eine Baustellenampel bei Rot überfahren wurde?

Wer bei Rot über eine Baustellenampel fährt, begeht einen Rotlichtverstoß. Der Bußgeldkatalog sieht für diese Ordnungswidrigkeit mindestens ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Über die konkreten Sanktionen für einen Rotlichtverstoß an einer Baustellenampel informiert diese Tabelle.

Haben Baustellenampeln Blitzer?

Es kommt sehr selten vor, dass eine Baustellenampel mit einem Blitzer ausgestattet wird. Alternativ dazu besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Beamten der Polizei vor Ort kontrollieren, ob die Signale der Ampel Beachtung finden.

Warum ist die Baustellenampel mit einer Kamera ausgestattet?

Üblicherweise dient die Kamera dazu, die Verkehrsdichte zu kontrollieren und die Grün- bzw. Rot-Phasen der Lichtzeichenanlage dahingehend anzupassen. Dadurch wechselt die Ampel bei einer Baustelle erst auf Grün, wenn tatsächlich Autos an dieser warten.

Über rote Baustellenampel gefahren: Welche Sanktionen drohen?

Baustellenampel übersehen: Liegt ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor?
Baustellenampel übersehen: Liegt ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor?

Sie waren einen Moment unachtsam und sind an einer Baustellenampel bei Rot gefahren? In diesem Fall müssen Sie mit den Konsequenzen für einen Rotlichtverstoß rechnen. Was dabei im Einzelnen droht, hängt von den Umständen der Ordnungswidrigkeit ab. So unterscheidet der Gesetzgeber auch bei Baustellenampeln zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen.

Ein einfacher Verstoß liegt vor, wenn die bei Baustellen aufgestellten Ampeln weniger als eine Sekunde Rot zeigen. In diesem Fall muss der Verkehrssünder mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg rechnen. Geht die Ordnungswidrigkeit mit einer Gefährdung einher, erhöht sich das Bußgeld auf 200, bei einem Unfall auf 240 Euro. Zudem drohen in beiden Fallen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Mit zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot müssen Sie ebenfalls rechnen, wenn sich an einer Baustellenampel ein qualifizierter Rotlichtverstoß ereignet. Dieser liegt vor, wenn die Rotphase beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde andauerte. Das Bußgeld startet in diesem Fall bei 200 Euro und kann auf 320 bzw. 360 Euro bei Gefährdung bzw. Unfallfolge erhöht werden.

Begehen Sie an einer Baustellenampel einen qualifizierten Rotlichtverstoß, kann im Einzelfall von einem Fahrverbot abgesehen werden, wenn keine Behinderung oder Gefährdung des Gegenverkehrs vorlag. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Hamm am 6. Dezember 2007 (Az.: 4 Ss OWi 740/06). Ob auch in Ihrem Fall auf ein Fahrverbot verzichtet werden kann, sollten Sie ggf. gemeinsam mit einem Anwalt für Verkehrsregeln prüfen.

Übrigens! Es ist in der Regel unüblich, dass Blitzer an einer Baustellenampel aufgestellt werden. Allerdings besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Polizei vor Ort kontrolliert, ob die Verkehrsteilnehmer der Baustellenampel auch genügend Beachtung schenken. 

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Nicole - Redakteurin
Nicole P.

Nicole ist seit 2016 dabei. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die Aspekte der Verkehrssicherheit sowie der Fahrzeugpflege.

Bildnachweise

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