Haltelinienverstoß: Wann liegt ein solcher vor?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Es ist nicht selten, dass Fahrer die Haltelinie überfahren haben und sich dann fragen, was auf sie zukommt. Müssen sie bei einem sogenannten Haltelinienverstoß mit einer Strafe im rechtlichen Sinn rechnen oder zieht das doch andere Sanktionen nach sich? Wie und wann ein Haltelinienverstoß gemäß Bußgeldkatalog geahndet wird, erklärt der folgende Ratgeber.

VerstoßBußgelderPunkte in Flensburg
Haltelinie überfahren ohne in den Gefahren­bereich zu fahren10 EUR
Halteline bei einer roten Ampel über­fahren und eine Gefährdung verursacht70 EUR1
Halteline bei einer roten Ampel über­fahren und eine Unfall verursacht80 EUR1

FAQ – Haltelinienverstoß

Ist das Überfahren der Haltelinie immer ein Rotlichtverstoß?

Nein. Hier ist wichtig, wo das Fahrzeug zum Stehen kommt und ob der Gefahrenbereich bereits befahren wurde.

Muss bei einem Haltelinienverstoß mit einer Strafe gerechnet werden?

Nein, jedenfalls nicht im rechtlichen Sinn. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit 10 Euro geahndet wird.

Was passiert, wenn ein Verstoß eine Gefährdung für andere bedeutet?

In diesem Fall werden höhere Sanktionen fällig. Eine Gefährdung kann ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge haben.

Haltelinienverstoß laut StVO: Wann begehen Sie so eine Verstoß?

Bei einem Haltelinienverstoß ist mit einem Bußgeld zu rechnen.
Bei einem Haltelinienverstoß ist mit einem Bußgeld zu rechnen.

Es kann schon mal passieren, dass Verkehrsteilnehmer ein Stoppschild oder eine rote Ampel übersehen. Die Haltelinie zu überfahren und geblitzt zu werden, ist dann manchmal unvermeidbar. Kompliziert wird es, wenn das Fahrzeug aber vor der Kreuzung zum Stehen kommt. Denn Betroffene wissen dann oft nicht, ob es sich schon um einen Rotlichtverstoß handelt.

Zunächst ist wichtig, dass Verkehrsteilnehmer wissen, welche Bedeutung und Funktion die Haltelinie hat. Definiert ist dies in den Erläuterungen zum Verkehrszeichen 294. Diese werden in der Anlage 2 zu § 41 der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgeführt und bestimmen, dass die Haltelinie ein Gebot zum Halten bzw. Warten darstellt.

Die Markierung in Form einer weißen Linie auf der Straße wird als Ergänzung zusätzlich zur Ampel, zum Stoppschild oder an Schranken verwendet. In der Anlage 2 ist festgehalten, dass Fahrzeugführer an dieser Markierung anhalten müssen. Dies ist unabhängig von der Sicht zu tun, denn gegebenenfalls muss an der Sichtlinie erneut gehalten werden.

Missachten Verkehrsteilnehmer dieses Gebot, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld geahndet wird. Ausdrücklich definiert ist das in § 49 StVO. Das Überfahren der Haltelinie, ohne vorher anzuhalten, stellt also einen Verstoß dar. Gemäß den Vorgaben des Bußgeldkatalogs werden hier 10 Euro fällig. Eine Strafe ist also nicht zu befürchten, ein Verwarn- bzw. Bußgeld bei einer Gefährdung oder dem Verursachen eines Unfalls allerdings schon.

Haltelinienverstoß an einer Ampel: Hier kann es kompliziert werden

Zentimeter können manchmal entscheidend sein, so auch bei einem Haltelinienverstoß. Überfahren Betroffene an einer Ampel die Linie, kommt es darauf an, ob sie rechtzeitig zum Stehen kommen oder nicht. Denn das macht dann den Unterschied zwischen Haltelinienverstoß und Rotlichtverstoß.

Kommen Verkehrsteilnehmer noch vor der Kreuzung oder einer sogenannten Fußgängerfurt zum Stehen, handelt es sich in der Regel um einen Haltelinienverstoß. Fahren sie allerdings in den „geschützten Bereich“ der Kreuzung, wird das üblicherweise als Rotlichtverstoß gewertet und hat somit wesentlich höhere Sanktionen zur Folge.

Wird die Haltelinie überfahren kann ein Rotlichtverstoß vorliegen, wenn nicht rechtzeitig gestoppt wird.
Wird die Haltelinie überfahren kann ein Rotlichtverstoß vorliegen, wenn nicht rechtzeitig gestoppt wird.

Was passiert, wenn bei einer Einmündung zwei Linien auf der Straße zu finden sind? Ist die Ampel rot, muss an der Haltelinie vor der Einmündung gestoppt werden. Schaltet die Ampel um, während diese erste Linie überfahren wird, ist an der zweiten zu halten. Wird die erste Linie bei Rot überfahren, ist das dann kein Haltelinienverstoß mehr, sondern wird in der Regel als Missachtung der Ampel gewertet.

Haltelinie überfahren: Ist beim Bußgeld ein Einspruch möglich?

Haben Betroffene einen Bußgeldbescheid zum Rotlichtverstoß erhalten, obwohl sie lediglich die Haltelinie überfahren haben, sollten sie einen Einspruch in Erwägung ziehen. Dieser ist bei der zuständigen Behörde einzureichen und zudem auch zu begründen. Sind sie sich nicht sicher, ob ein solcher erfolgversprechend ist, kann die Unterstützung eines Verkehrsrechtsanwalts ratsam sein.

Ein Anwalt kann hier durch Sichtung der Akten und Beweise (wie z. B. Blitzerfotos) eventuell feststellen, ob der Schutzbereich befahren oder nur die Linie überfahren wurde.

Zusammenfassung: Wann liegt ein Haltelinienverstoß vor?

Dieses Video erklärt Ihnen nochmal visuell den Unterschied zwischen einem Haltelinien- und einem Rotlichtverstoß sowie die Verkehrsregeln, die an der Haltelinie gelten:

Wann liegt ein Haltelinienverstoß vor? Erfahren Sie es hier im Video!
Wann liegt ein Haltelinienverstoß vor? Erfahren Sie es hier im Video!
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (54 Bewertungen, Durchschnitt: 4,17 von 5)
Haltelinienverstoß: Wann liegt ein solcher vor?
Loading...

Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.