Moderne Blitzer können von hinten und vorne blitzen. Aber wer hat denn schon mal von einem Blitzerfoto von der Seite gehört? Selten kommt es vor, dass das Blitzerfoto das Fahrzeug von der Seite zeigt.
Entscheidend für das Bußgeldverfahren ist nun, ob der Fahrer auch als solcher identifizierbar ist. Während Blitzer von hinten wenigstens noch das Kennzeichen zeigen, fragt sich bei einem Blitzerfoto von der Seite, ob dies zulässig ist, wenn das Kennzeichen darauf nicht zu erkennen ist.
Was passiert, wenn das Blitzerfoto Sie nur seitlich zeigt? Reicht das dann für einen Bußgeldbescheid oder können Sie noch dagegen vorgehen? Dieser Ratgeber hilft Ihnen, das herauszufinden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Blitzerfoto von der Seite
Erwischt ein Blitzer das Fahrzeug nur von der Seite, ist auf dem Foto meist kein Kennzeichen erkennbar und auch der Fahrer kann schwer zu identifizieren sein.
Unter Umständen ja, wenn es andere Anhaltspunkte gibt, um den Fahrer der Geschwindigkeitsüberschreitung zu überführen.
Handelt es sich um einen mobilen Blitzer, sind bei der Messung meist Beamte vor Ort. Diese können möglicherweise das Kennzeichen notiert haben.
Blitzerfoto von der Seite – gültig oder nicht?
Das Blitzerfoto ist ein wichtiges Beweismittel im Bußgeldverfahren. Nur wenn Kennzeichen und Fahrer eindeutig identifizierbar sind, bekommt der Fahrer sofort den Bußgeldbescheid. Bei einem weniger eindeutigen Bild hingegen, erhält zunächst der Fahrzeughalter Post, und zwar in Form des Anhörungsbogens. Dieser soll helfen, den tatsächlichen Verkehrssünder zu ermitteln.
Ein Blitzerfoto von der Seite wird nicht automatisch ungültig, nur weil Fahrer oder Kennzeichen darauf nicht eindeutig erkennbar sind. Es kann durchaus weitere Anhaltspunkte liefern, die zur Überführung des Verkehrssünders beitragen.
Vor allem bei mobilen Blitzern kann es ein, dass Polizisten bei der Messung zugegen waren. Diese können als Zeugen fungieren und sich beispielsweise das Kennzeichen – welches sonst auf dem Blitzerfoto seitlich nicht erkennbar wäre – notieren.
Häufig haben Autofahrer auch nur den falschen Eindruck, von der Seite geblitzt worden zu sein. Der Bußgeldbescheid zeigt dann, ob diese Sorge begründet war oder ob das Gerät tatsächlich eine Aufnahme von vorne angefertigt hat.
Konsequenzen für den Fahrer
Das Fahrzeug ist auf dem Blitzerfoto nur seitlich zu sehen. Vielleicht ist der Fahrer gerade noch erkennbar, das Kennzeichen aber nicht. Wie kann es also sein, dass trotzdem kurze Zeit später Post vom Ordnungsamt kommt?
Es kann durchaus sein, dass Messbeamte vor Ort das Kennzeichen notiert haben. Wer hier der Meinung ist, das Blitzerfoto von der Seite reiche trotzdem nicht aus, um den Fahrer zu identifizieren, sollte mithilfe eines Anwalts um Akteneinsicht bitten.
Aus dem Messprotokoll geht dann hervor, wie die Messbeamten das Kennzeichen erfasst haben und ob es dabei mit rechten Dingen zuging. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt sich auch, wenn der Fahrer auf dem Blitzerfoto von der Seite nicht zu erkennen ist.
Da in Deutschland keine Halterhaftung gilt, wird nicht der Halter, sondern nur derjenige zur Kasse gebeten, der das Auto zum Zeitpunkt des Verstoßes auch wirklich gefahren hat. Geht aus dem Foto nicht eindeutig hervor, wer der eigentliche Verkehrssünder ist, erhält der Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen, in dem er sich zu dem Vorwurf äußern und gegebenenfalls zur Ermittlung des Fahrers beitragen kann.