Private Blitzer: Kann auch hier ein Bußgeldbescheid drohen?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 4. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung durch private Blitzer und ist das überhaupt erlaubt?
Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung durch private Blitzer und ist das überhaupt erlaubt?

Blitzer sorgen im Straßenverkehr für eine erhöhte Verkehrssicherheit entweder durch ihre bloße Anwesenheit oder durch einen Bußgeldbescheid, der den Rasern wenig später zugestellt wird.

Durch Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sollen Tempo-Sünder zur Vernunft gebracht werden. Trotz allem gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen zum Alltag auf deutschen Straßen dazu.

Durch die Aufstellung von mobilen und stationären Blitzern wollen Ordnungshüter Geschwindigkeitsverstöße erkennen und so andere Verkehrsteilnehmer schützen und Unfällen vorbeugen. Deshalb werden sie vor allem an Gefahrenstellen und an Stellen mit hoher Unfallstatistik aufgestellt. Aber kann die Installation nur durch die Polizei oder auch durch Privatpersonen erfolgen?

Private Geschwindigkeitsmessung: Ist das überhaupt möglich?

Die Überwachung des Verkehrs obliegt in der Regel der Polizei. Diese darf anhand von Blitzern die gefahrenen Geschwindigkeiten auf deutschen Straßen messen. Die Messung an sich muss von einer Straßenverkehrsbehörde genehmigt, durchgeführt und ausgewertet werden. Zeigt ein Messergebnis einen Geschwindigkeitsverstoß an, kann ein Bußgeldverfahren auch nur behördlich veranlasst werden.

Folgende Regeln gelten daher für Privatpersonen in Hinsicht auf private Verkehrsüberwachung:

  • Als Privatperson dürfen Sie keine Blitzer auf öffentlichem Grund aufstellen.
  • Es ist nicht verboten, private Blitzer auf dem eigenen Grundstück aufzustellen, mit denen Sie Raser abschrecken wollen, allerdings haben die Messdaten keinerlei rechtliche Beweiskraft und können somit nicht zu einem Bußgeldverfahren führen.
  • Es kann eine private Blitzer-Firma engagiert werden, die private Radarkontrollen im Auftrag von Behörden von Kommunen oder Privatpersonen durchführen. Aber auch hier obliegen die Genehmigung, die Durchführung und die Auswertung der Messung der Straßenverkehrsbehörde.
Wollen Sie wirklich gegen Tempo-Sünder vor Ihrem Haus oder in Ihrer Straße vorgehen, können Sie eine offizielle Geschwindigkeitsmessung beantragen. Um diese kümmert sich dann die Polizei. Wird tatsächlich eine Häufung der Geschwindigkeitsüberschreitungen an der entsprechenden Stelle festgestellt, kann durch die Beamten auch eine dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung veranlasst werden.

Private Blitzer durch Unternehmen aufstellen lassen: Wie funktioniert das?

Kommunen können eine private Blitzer-Firma mit der Aufstellung von angemieteten Blitzgeräten beauftragen.
Kommunen können eine private Blitzer-Firma mit der Aufstellung von angemieteten Blitzgeräten beauftragen.

Normalerweise darf nur an bestimmten Stellen geblitzt werden, nämlich an solchen, an denen die Gefahr eines Unfalls oder einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer besonders hoch ist. Doch dies ist nicht überall so. Seit 2013 dürfen beispielsweise in Nordrhein-Westfalen Blitzer überall aufgestellt werden, wo zu schnell gefahren wird.

Diese Regelung erlaubt es Kommunen überall Blitzer einzusetzen, was im Normalfall zu hohen Anschaffungskosten führen würde. Daher werden immer häufiger private Blitzer-Unternehmen mit der Geschwindigkeitsüberwachung beauftragt. Die Kommunen mieten dann die Blitzgeräte bei der Firma an und beauftragen bei dieser gleichzeitig geschultes Personal mit der Installation und der Durchführung der Geschwindigkeitsmessung.

Der Vorteil ist hierbei, dass durch diese Methode die Anschaffungskosten für teure Blitzer-Anlagen entfallen. Wo genau die Messung durch private Blitzer durchgeführt wird, entscheidet allerdings die auftragende Behörde und nicht die Blitzer-Firma. Die Behörde spart so Geld und muss trotzdem nicht auf die Bußgeldeinnahmen verzichten.

Hierbei gilt wie bei jeder Geschwindigkeitsmessung mittels Blitzer, dass eine vorschriftsmäßige Installation und Einstellung des Blitzgeräts erfolgen muss, damit ein Bußgeldbescheid später auch rechtsgültig ist. Kommt es hierbei zu Fehlern, kann der Geblitzte nämlich auch bei einem privaten Blitzer Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

FAQ: Private Blitzer

Kann ich einen Blitzer auf meinem Privatgrundstück aufstellen?

Ja, allerdings haben die Daten aus der Geschwindigkeitsmessung keinerlei rechtliche Beweiskraft.

Darf ich einen privaten Blitzer auf öffentlichem Grund aufstellen?

Nein, Sie dürfen keinen eigenen Blitzer in der Öffentlichkeit aufstellen.

Kann ich einen privaten Blitzer durch ein Unternehmen aufstellen lassen?

Ja. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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