Blitzerfoto: Muss der Bußgeldbescheid immer ein Bild enthalten?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 6. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was ist zu tun, wenn der Fahrzeugführer auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar ist?
Was ist zu tun, wenn der Fahrzeugführer auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar ist?

Viele Autofahrer haben schon Bekanntschaft damit gemacht – oftmals sieht man nicht besonders gut darauf aus, häufig findet es sich nur in Schwarz-weiß-Optik und es ist nicht besonders scharf: Das Blitzerfoto auf dem Bußgeldbescheid, etwa nach einer Geschwindigkeitsübertretung als Beweis. Klar ist, dass solche Bußgeldbescheide mit Blitzerfotos nichts Gutes mit sich bringen. Sie bedeuten für die Betroffenen vor allem, dass sie ein Bußgeld bezahlen müssen und eventuell auch Punkte oder ein Fahrverbot auf sie zukommen, wenn sie mit dem Auto bei zu hoher Geschwindigkeit an einem Blitzer vorbeigefahren sind.

Doch was ist eigentlich, wenn der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar ist oder der Bußgeldbescheid ohne ein Foto beim Empfänger eintrifft? Alle Antworten über die verschiedenen „Mythen“, die sich um das Blitzerfoto drehen, klärt der nachfolgende Ratgeber-Artikel für Sie auf.

Alles Wichtige zum Blitzerfoto: Im Video

Alles Wichtige zum Blitzerfoto erfahren Sie auch m Video.
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Geblitzt ohne Foto – Geht das?

Tatsächlich kann ein Bußgeldbescheid sogar ohne Foto versendet werden, denn ein Blitzerfoto ist nicht zwingend erforderlich, um ein Bußgeld einzutreiben. Das Blitzerfoto gilt jedoch als Beweismittel im Bußgeldverfahren und kann für den ein oder anderen von Bedeutung sein. Mittels einer Akteneinsicht können Fahrer aber das Blitzerfoto einsehen bzw. anfordern.

Aber: Das Blitzerfoto mitzuschicken, ist keine Pflicht von der Bußgeldbehörde. Wurden Sie also geblitzt und kein Foto befindet sich auf Ihrem Bescheid, so ist dieser letztlich trotzdem gültig. Das heißt, das Bußgeld muss auch ohne Foto gezahlt werden. Besonders dann, wenn der Pkw-Fahrer mit dem Auto wahrhaftig zu schnell an dem Blitzer vorbeifuhr. Dieser Bußgeldbescheid – wenn er auch kein Blitzerfoto enthält – ist also durchaus ernst zu nehmen. Dennoch lohnt es sich in einzelnen Fällen, wenn die Fahrer nach Erhalt vom Bußgeldbescheid ihr Foto anfordern, denn dies ist ihr gutes Recht. Das ist sowohl mit als auch ohne einen Anwalt möglich.

Geschwindigkeitsüberschreitung mit Foto – aber Fahrer nicht erkennbar

Auch das kommt häufig vor: Zwar trifft der Bußgeldbescheid mit einem Foto beim Empfänger ein, jedoch ist der Fahrzeugführer auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen. Das kann passieren, weil die Blitzer eine schlechte Fotoqualität liefern, die das Blitzerfoto unscharf machen. In diesem Fall kann sich unter Umständen ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen.

Blitzerfoto ungültig? Anwalt!

Sollte der Bußgeldbescheid ohne Foto bei Ihnen eintreffen, dann können Sie das Blitzerfoto anfordern.
Sollte der Bußgeldbescheid ohne Foto bei Ihnen eintreffen, dann können Sie das Blitzerfoto anfordern.

Ob ein Blitzer-Bild ad hoc ungültig wird, wenn der Verkehrssünder auf diesem nicht erkennbar ist, kann nicht so pauschal gesagt werden. Dennoch kann der Fahrer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch dagegen erheben, gerade, wenn er auf dem Geblitzt-Foto unkenntlich ist. Das kann aufgrund einer großen Sonnenbrille der Fall sein, aber durchaus auch, weil das Blitzerfoto verschwommen oder allgemein unscharf ist.

Hier kann es sinnvoll sein, Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen, vor allem wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Zudem kann der Anwalt die Lage bereits beurteilen und Ihnen seine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten bei einem Einspruch geben.

Ist ein Autofahrer auf dem Bußgeldbescheid-Foto nicht erkennbar, dann entscheidet der Richter mittels seiner freien Beweiswürdigung. Natürlich darf er nicht willkürlich entscheiden. Aber er muss das Blitzerfoto ausführlich beschreiben und dabei auf charakteristische Merkmale – zum Beispiel im Gesicht – eingehen, die den Fahrer eindeutig im Auto identifizieren.

Gewissermaßen spielt das eigene Aussehen für das Bußgeld also eine Rolle. Denn infolgedessen wird ein sogenanntes anthropologisch-morphologisches Gutachten erstellt. Dieses ist allerdings nicht nur aufwendig, sondern auch kostenintensiv. Kann der Richter nicht klar ausmachen, dass Sie die Person auf dem Blitzerfoto sind, so wird das Bild als ungültig erklärt und es kommt im besten Fall zu einem Freispruch. Manchmal lohnt sich schon eine Akteneinsicht. Hier können Sie alle Beweismittel einsehen und oftmals ist hier bereits ein schärferes Blitzerfoto vorzufinden.

FAQ: Blitzerfoto

Was ist, wenn das Blitzerfoto unscharf ist?

Wenn der Fahrer nicht erkennbar ist, kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen.

Ist ein Bußgeldbescheid ohne Blitzerfoto ungültig?

Nicht unbedingt. Wichtig ist, dass sich die Identität des Fahrers beweisen lässt und dafür ist das Foto aus dem Blitzer in der Regel notwendig.

Wie erfolgreich kann ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ohne oder mit einem schlechten Blitzerfoto sein?

Das kann nur ein Verkehrsanwalt beurteilen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 103 comments… Kommentar einfügen }
  • david 1. September 2017, 15:19

    hallo

    Ich habe heute post wegen einer angeblichen Verkehrsordnungswidrigkeit bekommen. allerdings bin ich auf dem Foto nicht komplett zu erkennen. Da es ein Firmenwagen ist und wir über Fahrtenschreiber verfügen hat mein Arbeitgeber natürlich mich als Fahrer angegeben. Tatsächlich bin ich das auch. Allerdings weiß ich das ich mich an die Verkehrs regeln bzw Geschwindigkeitsregelung halte. laut bescheid bin ich 70 km/h in einer geschlossenen Ortschaft gefahren. Und auch an diesem morgen ganz bestimmt nicht. Welche Möglichkeit habe ich zu beweißen das ich nicht so schnell gefahren bin.

    Ach ja der Blitzer war ein Leivtec XV3

    • bussgeld-info.de 11. September 2017, 9:08

      Hallo David,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marjon 31. August 2017, 13:20

    Hallo,
    Ich habe ein Zeugenfragebogen empfangen, und beim anschauen der Bilder auf der Website habe ich gesehen das das Fahrerfoto ein Foto ist von der Fahrer der mich gerade überholt. Das Foto mit das Kennzeichen ist das Kennzeichen von mein Auto.
    Was mache ich jetzt?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    • bussgeld-info.de 6. September 2017, 14:56

      Hallo Marjon,

      da es sich nach Ihren Angaben um einen Zeugenfragebogen handelt, stehen Sie wohl nicht im Verdacht, die besagte Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Am besten schildern Sie der Behörde den Vorfall aus Ihrer Sicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Max 23. August 2017, 15:40

    Hallo,

    ich wurde am 27.07.2017 geblitzt mit 8km/h drüber. Ich müsste 15€ Strafe zahlen, allerdings ist auf dem Foto weder mein Gesicht noch das Nummernschild zu sehen. Man sieht lediglich eine Hand auf dem Lenkrad!

    Also mir tun die 15€ zwar nicht weh aber ich stell mir die Frage ob dass so überhaupt rechtens ist?!

    • bussgeld-info.de 31. August 2017, 8:21

      Hallo Max,

      sofern ein Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist, kann sich ein Einspruch gegen einen derartigen Bescheid lohnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kiessler w. 15. August 2017, 13:28

    Bin am 14.5.17 geblitzt geworden , noch kein Foto bekommen
    Wie lange muss noch warten wegen den Bescheid

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 9:30

      Hallo,
      der Bußgeldbescheid sollte innerhalb von drei Monaten ein. Erhalten Sie diesen nach dieser Frist, ist unter Umständen die Verjährung bereits eingetreten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mine 26. Juli 2017, 14:58

    Mit Firmenwagen geblitzt , auf Foto nicht kein Gesicht erkennbar. Verwarnung kam trotzdem direkt nach Hause? Kommen die Bescheide nicht zuerst in die Firma ?

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 10:45

      Hallo Mine,
      möglicherweise hat der Fahrzeughalter Sie als Fahrer im Anhöhrungsbogen angeben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sebastian 9. Mai 2017, 13:16

    Hallo,

    ich wurde am 21.04.17 angeblich mit 23 kmh zu schnell geblitzt (außerhalb geschlossener Ortschaft)
    Das Bild ist völlig verspiegelt und man sieht nur Umrisse der über der Straßen hängenden Bäume.
    Einspruch?

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2017, 8:38

      Hallo Sebastian,

      in Fällen, in denen der Fahrer nur schwer zu erkennen ist, könnte sich ein Einspruch ggf. lohnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alexej belko 27. April 2017, 19:43

    Guten Tag
    Undzwar wurde ich geblitzt am 21.3 dann nach 2 Wochen kahm ein zeugefragebogen wo ich nicht drauf geantwortet habe und jetzt kam der 2te brief eine „errinerung“ .mir droht jetzt ein Fahrverbot . Aber ich wurde von der Seite geblitzt d.h mich erkennt man nicht nur die umrisse von meinem Kopf und ein bisschen meine haare.. Das auto is auf meine Mutter angemeldet. Und ich der Sohn war der fahrer.. Was soll ich tuhn mich als Fahrer angeben und dann zum Anwalt gehen ??oder die Aussage verweigern und dann?!..

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 11:11

      Hallo Alexej,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dennis 20. März 2017, 15:23

    Kurze Frage: Ich wurde „geblitzt“ was an und für sich nicht das Problem ist! Meine Frage bezieht sich auf den als Zeugen benannten Beamten! Dieser befand sich in einer Position im Fahrzeug in der er nicht erkennen konnte wer oder was da geblitzt wurde! Er stand ausßerhalb an der hinteren Tür der Beifahrerseite, mit dem Oberkörper innerhalb des Fahrzeuges! Dies ist auch auf dem Video meiner Dashcam in der Frontscheibe deutlich zu erkennen! Wie soll ich nun weiter aggieren? Ist der Beamte in dieser Situation als Zeuge zulässig?

    Danke Dennis

    • bussgeld-info.de 23. März 2017, 10:15

      Hallo Dennis,

      der Beamte kann als Zeuge geladen werden. Wenn er jedoch eine Aussage tätigt, die nicht der Wahrheit entspricht, macht er sich unter Umständen strafbar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Serkan 14. März 2017, 13:38

    Hallo ,
    Ich bın heute ın einer anderen Grossstadt beı eıner Kreuzung rot über dıe ampel ıch war sehr langsam 20 km / h.unterwegs , bei erlaubte 50 /h , Keine gefahr ,

    Welches urteıl :

    Gılt Hier die Harte

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 10:24

      Hallo Serkan,
      welche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog drohen, hängt beim Rotlichtverstoß davon ab, wie lange die Ampel schon rot zeigte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Toto 11. März 2017, 15:21

    Hallo,
    Ich habe heute ein Bescheid über 10€ bekommen. Auf dem Bild ist nur unscharf das Kinn, Lippen und die Nasenspitze zu erkennen. Der Rest ist komplett durch den Rückspiegel verdeckt.
    Könnt ihr mir da helfen?
    Lohnt sich da ein Einspruch? Wie schaut das mit dem Fahrtenbuch aus?
    Grüße

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 9:35

      Hallo Toto,

      wenn Sie auf dem Foto nicht gut zu erkennen sind, könnte sich ein Einspruch durchaus lohnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Johannes 6. März 2017, 14:12

    Ich hatte heute eine Gerichtsverhandlung Zwecks Blitzer.
    Kaum hatte ich mich hingesetzt hat der Richter gesagt ich war es, auch wenn das Bild extrem unscharf und das Gesicht teils durch den. Rückspiegel verdeckt war. Der Richter hat keinerlei Charakterischen vergleiche gemacht oder mich auch nur im geringsten angehört, somit hat er meiner Meinung aus reiner willkür geurteilt. Wie und wo kann ich gegen sowas vorgehen. Ich habe nur inw Rechtsmittelbelehrung bekommen wo drinn steht das ich innerhalb 1 woche am gleichen Gericht schriftlich ein Antrag auf Rechtsbeschwerde machen kann. Od dieser jedoch dann auch genehmigt wird ist fraglich. Bitte um schnelle Info.

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 11:06

      Hallo Johannes,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. In Ihrem Fall empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lorand J. 27. Februar 2017, 20:32

    Guten Tag,

    ich wende mich an Sie mit einer interessanten Frage:

    heute wurde mit einem Geschwindigkeitsmessanlage POLIScannSpeed geblitzt, zulässige Geschwindigkeit ist 30, meine in der Zeitpunkt ist circa 45 gewesen, laut meiner Tachometer.
    Ort ist Ende Aschenbachstrasse, Anfang Exterstrasse (Gröbenzell).

    Ich möchte allerersten festlegen, dass ich sportlich, und sicher fahre, mein Auto ist in sehr gutem Zustand. Zweitens ich finde diesen Radarfall als echt Abzock, und Frechheit.
    Diese Strasse ist zweispurig, aber meinstens ist sie nur auf einspurig vereinfacht, weil Autios ständig vor den Häuser parken, und man immer wieder bisschen beschleunigt um einwandfrei zu verkehren, und Wartezeiten, Unannehmlichkeit zu vermeiden.

    Vor und nach dem VW Caddy standen Autos, also die vorgeschriebene freie 20 m vor meinem Auto ist nicht wahrgenommen.
    Kann eigentlich ein solcher Radarfall überhaupt entstehen, wo die Verkehr von Anfang an nicht richtig läuft, neulich fährt auch ein Bus in dieser Strasse. Ich fahre jeden Tag die Strasse, und immer wieder Probleme wegen parkende Autos auftreten.

    Bitte um Erläuterung des gesetzlich unanfechtbaren Radarfalls.

    mit freundlichen Grüßen,

    Lorand J.

    • bussgeld-info.de 2. März 2017, 10:40

      Hallo Lorand J.,

      leider können wir Ihren Fall nicht für Sie erörtern. Ein Blitzer kann grundsätzlich auch in dicht befahrenen Straßen aufgestellt werden, in denen ein erhöhtes Parkaufkommen herrscht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • karl 14. Juli 2017, 18:02

      „Sportlich und sicher“ ist immer eine nette Ausrede. Es geht schließlich auch darum, dass die anderen Verkehrsteilnehmer mit deiner Geschwindigkeit klar kommen. Wenn man 50% schneller als erlaubt ist, kann das Probleme erzeugen. Verstoß ist Verstoß. Wenn man keine Mess- oder Formfehler geltend machen kann, dann sollte man zahlen. Man hat es einfach verdient.
      Ich muss aber zugeben, dass sich echte 30km/h einfach sehr langsam anfühlen.

  • Lupolux 26. Februar 2017, 16:47

    Hallo,
    ich habe eine „Anhörung im Busgeldverfahren – AZ:***“ erhalten. Das Foto wurde herangezoomt und zeigt nur mich knapp hinter einer Sonnenblende. Darf das sein? Muss das Foto nicht das kompl. Fahrzeug mit kmh Angabe sowie Ort und Datum enthalten? Soweit ich weis, überholte mich rechts ein Auto, welches im kompletten Bild evtl. zu sehen ist, ob ich deshalb rangezoomt wurde, ist das praktikabel / erlaubt? Wie stehen die Chancen dagegen vorzugehen?
    Gruß

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 10:42

      Hallo,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht vornehmen. Sie können sich von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • htertz 14. Juli 2017, 17:56

      Hallo,
      Würde mich auch interessieren ob auf dem Foto im Bescheid die Geschwindigkeit angegeben sein muss oder ob das Bild auch ohne Geschwindigkeitsangabe (bzw. nur im Text des Schreibens) gültig ist.

      • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 9:23

        Hallo htertz,

        das Foto dürfte auch gültig sein, wenn nicht auf diesem selbst die gemessene Geschwindigkeit vermerkt ist.

        Ihr Bussgeld-Info Team

  • Astrid 18. Januar 2017, 8:28

    Dürfen auf einem Blitzerfoto zwei Autos erfasst sein

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 11:11

      Hallo Astrid,
      durch ein Blitzerfoto muss das Fahrzeug eindeutig zu identifizieren sein. Sind mehrere Fahrzeuge abgebildet, könnte dies unter Umständen einen Einspruch rechtfertigen. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rene P. 9. Januar 2017, 11:07

    Hallo, ich habe eine Anhörung im Bußgeldverfahren von einer Kreisverwaltung bekommen.
    1) Weil ich zu schnell unterwegs war. ( Sehe ich ein, habe das 70 km/h Schild Nachts auf der Schnellstraße übersehen.
    2) Weil ich angeblich nicht Angeschnallt war. Auf dem Foto sehe ich zwar keinen Gurt, habe aber auch einen dicken Schal an. Ich Schnalle mich auch immer an, daher kann das gar nicht sein. Mir kommt das alles ziemlich Spanisch vor. Erstens wird als Zeuge ein Herr Bon… genannt. Was soll er denn bezeugen das es ein Foto gibt. Also auf der Landstraße war weit und breit niemand. Zweitens darf eine Kreisverwaltung überhaupt ein Bußgeld wegen fahren ohne Sicherheitsgurt verhängen? Und dann auch noch auf Grund eines Fotos!

    MFG Rene P.

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 12:33

      Hallo Rene P.,
      eine Kreisverwaltung verfügt meist auch über eine eigene Bußgeldstelle. Aus diesem Grund ist es ihr natürlich erlaubt, ein Bußgeldverfahren gegen Sie einzuleiten, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben. Möchten Sie Einspruch erheben, sollten Sie sich dazu an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Daniel K. 2. Januar 2017, 16:15

    Hallo
    ich hätte mal frage…vor paar Tage würde ich ausserorts geblitz und bin über 70km/h zu schnell auf der autobahn.zone erlaubt war 100 oder 120 Km aber hatte zone nicht gesehen auf der rechten seit da lkw auch weg standet.
    Und bin leider noch porbezeit. wird das meine fahrerlaubnis entzogen oder fahrverbot und busgeldstrafe ?
    mfg Daniel

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 11:10

      Halle Daniel,

      Ihnen droht ein Bußgeld von 440 Euro, 2 Monate Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg, die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Verlängerung Ihrer Probezeit um zwei Jahre.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Oliver R. 7. Dezember 2016, 11:06

    Darf auf einem Blitzerfoto der fehlende Gurt mit angerechnet werden?

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 11:30

      Hallo Oliver,

      in der Regel achtet der Bearbeiter in der zuständigen Behörde auch darauf, ob die Anschnallpflicht befolgt wurde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marina 11. November 2016, 19:38

    Mein Mann hat die Tage ein Brief von Regierungspräsidium Kassel bekommen , er hätte angeblich da und da Höchstgeschwindichkeit ausßerhalb geschlossener Ortschaften mit dem LkW um 17 kmh überschritten . Dazu gab es als Beweismittel Foto_ auf dem kein Nummer der LkW , kein Gesicht des Fahrers zu sehen , nur teil von irgend einem LkW keine Fahrerkabine nur ein Vorderrad Ich möchte sie gerne Fragen ob so ein Foto als Beweismittel überhaupt zulässig ist ????

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 10:56

      Hallo Marina,

      in diesem speziellen Fall sollten Sie einen Anwalt um Rat fragen, der sich mit Verkehrsrecht auskennt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Pauli 27. Oktober 2016, 15:27

    Hallo
    Meine Mutter hat ein Bescheid wegen 14 km/h bekommen. Aber auf dem Bild das mit abgebildet ist, ist nichts zu sehen ausser Lenkrad und Hand. Ich darf das Auto auch fahren, wissen aber beide nicht wer das jetzt gewesen sein könnte.
    Soll man dagegen abgehen?

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 10:25

      Hallo Pauli,

      in diesem Fall sollten Sie sich von einem geeigneten Rechtsanwalt beraten lassen, der beurteilen kann, ob sich in Ihrem speziellen Fall ein Einspruch lohnt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jan 27. Oktober 2016, 13:49

    Wenn ein Blitzer Auto eine sehr getönte Heckscheibe hat, kann dennoch ein gutes Bild /Video gemacht werden ?

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 10:16

      Hallo Jan,

      ob ein Blitzer auch durch eine getönte Heckscheibe Aufnahmen in ausreichender Qualität machen kann, hängt von der jeweiligen Technik ab. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Beamten beim Einrichten des Blitzers darauf achten, dass alles funktioniert.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Moritz 24. Oktober 2016, 7:49

    Hallo,
    Ich wurde auf der Autobahn geblitzt, jedoch sind auf dem Kennzeichen 2 Buchstaben nicht zu erkennen. Lohnt es sich Einspruch zu erheben?

    • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 8:15

      Hallo Moritz,

      leider können wir Ihnen keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alexander 17. Oktober 2016, 18:46

    Moin, ich wurde 14km/h zu viel, außerorts geblitzt.
    Ja relativ un interessant aber, jetzt kommen meine zwei fragen: Habe in der Probezeit schon einen punkt, also ein A-Verstoß und 4 jahre probe. Jeder weitere B-Verstoß (also soweit ich weiß, ein Blitzer Jeder art) bedeutet Fahrerlaubnis entzug. Jetzt zur Frage. Auf dem Brief steht Verwarnung wird das als B-Verstoß gezählt?
    Das andere, auf dem Foto vom Kennzeichen sind die letzten zwei Ziffern nich zu erkennen. Im Brief steht skoda obwohl ich Alfa fahre. Wie sieht es da mit Verfahrensfehler aus?

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2016, 9:12

      Hallo Alexander,
      Geschwindigkeitsverstöße unter 21 km/h haben auf die Probezeit in der Regel keinen Einfluss. In diesen Fällen müssen Sie nur für die Sanktionen laut dem Bußgeldkatalog aufkommen. Informationen zu Probezeit finden Sie übrigens hier: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-probezeit/.

      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marius 11. Oktober 2016, 17:27

    Hallo zusammen,

    auf dem Bild an sich bin ich sehr stark verschwommen zu erkennen, allerdings ist darunter noch ein Bild von meinem Nummernschild.

    Ein Kollege prahlte mal damit, dagegen angegangen zu sein und das daraufhin nicht mal mehr eine Antwort zurück kam. – Man könnte ja sagen, man ist selber nicht gefahren und weiß von nichts.

    Gibt es da eine Möglichkeit oder hat sich das in meinem Fall direkt erledigt ?

    Vielen Dank vorab !

    • bussgeld-info.de 13. Oktober 2016, 8:55

      Hallo Marius,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Wernicke 6. Oktober 2016, 19:17

    Ich bin auf dem Foto nur mit dem halben gesicht abgebildet / Haare und Augen sind komplett von der Sonnenblende verdeckt. Reicht das aus fur einen Einspruch ?

    • bussgeld-info.de 10. Oktober 2016, 11:07

      Hallo Wernicke,

      ob sich ein Einspruch lohnt, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht sagen. Wir dürfen keine Rechtsberatung vornehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Shawn 4. Oktober 2016, 18:28

    Hallo,

    wurde geblitzt im Auto das auf meinen Vater läuft. Vater gab an er wars, aber die schicken dann den Bescheid samt Vewaltungskosten an mich.
    Wie geht sowas? Ist das rechtens?

    Gruß

    • bussgeld-info.de 6. Oktober 2016, 9:10

      Hallo Shawn,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mandy 30. September 2016, 12:36

    Hallo, ich habe ein Blitzerfoto auf dem ein anderes Auto deutlich (sprich Kennzeichen und Fahrer sind erkennbar) sichtbar ist. Kann ich auf Grund von Nichteinhaltung des Datenschutzes gegen den Bescheid vorgehen. Die Strafe ist gering, es handelt sich um ein Verwarngeld. Mir geht es hauptsächlich um den Datenschutz, da das hintere Auto ebenfalls geblitzt wurde und mein Auto nun auch auf seinem Bescheid deutlich zu erkennen ist. Danke.

    • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 12:17

      Hallo Mandy,
      wir würden Ihnen empfehlen, dies mit einem Anwalt zu besprechen, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Timon 20. September 2016, 22:56

    Hallo,

    ich habe vor kurzem ein Zeugenfragebogen von der Stadt erhalten aufgrund von erhöhter Geschwindigkeit. Allerdings wird mein Fahrezeug als Kleinkraftrad, Moped etc. bezeichnet, ich fahre einen Kleinkraft wagen (Opel Astra Combi). Ist dies ein Formeller Fehler, sprich muss ich das Busgeld bezahlen?

    Liebe Grüße
    Timon

    • bussgeld-info.de 22. September 2016, 10:45

      Hallo Timon,

      Sie sind verpflichtet, im Zeugenfragebogen Ihre persönlichen Daten anzugeben. Es ist anzuraten, auf dem Bogen anzumerken, dass dieser fehlerhaft ist. Eine Strafe muss erst bezahlt werden, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ron 30. August 2016, 10:01

    Moin Moin… ich wurde,mit abzüge der Toleranz, mit 32 km/h zu viel ausserhalb geblitzt. Das Foto ist sehr umscharf und es wurde von der Seite und von hinten gemacht. Auch ist der Anschnitt noch die Kilometerangabe nicht aufgeführt. Lohnt sich da ein Widerspruch???

    Gruss Ron

    • bussgeld-info.de 1. September 2016, 8:25

      Hallo Ron,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • s. 16. August 2016, 8:57

    Hallo,

    Wenn oben links bei dem Blitzerfoto „Speed“ steht und darunter z.B 059km/k . Ist diese km/h Angabe dann die gefahrene Geschwindigkeit oder wieviel man zu schnell gefahren ist?
    Lg

    • bussgeld-info.de 18. August 2016, 10:17

      Hallo S.

      auf dem Foto selbst wird üblicherweise die Geschwindigkeit angegeben, die bei Ihrem Auto gemessen wurde. Die Höhe der Überschreitung müsste im Text darunter stehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Horst M. 1. August 2016, 20:13

    Ich habe eine schriftliche Verwarnung anschließend ein Bußgeldbescheid erhalten.Die Fotos auf dem Bescheid sind
    folgende: erstes Foto meine linke Gesichtshälfte und das zweite Foto ist mein Auto von hinten zu sehen.Als Bewismittel wurde ein Bild angegeben.Es müssen aber 2 Fotos angefertigt worden sein.
    Meiner Meinung nach ist das keine korekte Geschwindigkeitsmessung.Die Messung muß von der linken Fahrbahn-
    seite erfolgt sein. Etwas sonderbar.Fahrer und Fahrzeug muß auf einem Bild erkennbar sein.

    • bussgeld-info.de 4. August 2016, 9:59

      Hallo Horst,

      Ob sich in Ihrem speziellen Fall ein Einspruch lohnt, sollten Sie mit einem Anwalt klären, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Tom 7. Oktober 2016, 19:45

        Ich bin auch gerade von links geblitzt worden. Erstes Foto von links, hier kann die Nummer nicht erkannt werden, haben zwar einen weißen Balken drüber gemacht, aber aus dem Winkel keine Chance. Ein zweites Foto von hinten für die Nummer.

    • M 24. August 2017, 2:35

      Ich würde geblitz aber bis heute kam nichts kommt da noch was ist schon mehr als 6 Wochen her .

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