Elefantenrennen: Wenn LKW unerlaubter Weise überholen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 10. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Es ist ärgerlich und durchaus auch gefährlich, wenn LKW versuchen andere LKW zu überholen, obwohl es die Geschwindigkeit nicht hergibt. Der geringe Geschwindigkeitsunterschied zwischen den Fahrzeugen stellt in der Regel das größte Problem bei den sogenannten Elefanten dar. Es dauert mitunter eine gefühlte Ewigkeit, bis die Fahrspur wieder frei ist. Dazu kommt, dass andere Verkehrsteilnehmer durch den Überholvorgang behindert werden.

VerstoßSanktionPunk­teFahrverbotFVerbot
überholt obwohl Differenz­geschwindig­keit zu gering80 €1
LKW-Überholverbot missachtet70 €1
... andere dadurch gefährdet85 €1
... dadurch einen Unfall verursacht300 €2(1 Monat)1 M

Was gilt als Elefantenrennen?

Ein Elefantenrennen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und hat ein Bußgeld zur Folge.
Ein Elefantenrennen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und hat ein Bußgeld zur Folge.

In Deutschland hat sich der Begriff „Elefantenrennen“ für einen solchen Überholvorgang etabliert und die meisten Autofahrer wissen, was darunter zu verstehen ist. Doch wann genau wird von einem Elefantenrennen zwischen LKW gesprochen und welche rechtliche Grundlage ist in einem solchen Fall von Bedeutung? Diese Punkte und welche Konsequenzen für LKW-Fahrer aus einem solchen Verhalten entstehen können, betrachtet der folgende Ratgeber näher.

Üblicherweise wird von einem Elefantenrennen dann gesprochen, wenn LKW andere LKW überholen und in der Situation nur ein geringer Geschwindigkeitsunterschied zwischen den Fahrzeugen besteht. Meist finden diese Überholvorgänge auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen statt. Auf einspurigen Straßen ist das Überholen in der Regel kaum möglich, da LKW dann meist zu lange im Gegenverkehr fahren würden, weil dieser Vorgang dann doch mehrere Minuten in Anspruch nimmt.

Ist die Geschwindigkeit beim Überholen auf mehrspurigen Straßen zwischen den beiden Fahrzeugen also nicht signifikant unterschiedlich und dauert der Vorgang länger als ein bestimmter, festgelegter Zeitraum, wird das als Elefantenrennen bezeichnet. Lange LKW sowie auch Sattelzüge benötigen meist aufgrund ihrer Maße und des Mindestabstands sehr lange zum Überholen.

Hinzukommt, dass die Höchstgeschwindigkeit für LKW weiterhin gilt und nicht überschritten werden darf. Der Überholvorgang setzt sich nicht nur aus dem eigentlichen Überholen, sondern auch aus dem Ausscheren und Einschwenken zusammen. Die Fahrspur, auf der überholt wird, ist in diesem Fall dann für den nachfolgenden und meist auch schnelleren Verkehr blockiert, sodass das Überholen eine Behinderung darstellt. Zudem kann ein Elefantenrennen dann auch ein Auslöser für Staus sein, da sich der Verkehr hinter den beiden Fahrzeugen sammelt.

Darüber hinaus können zu langsame LKW bei einem Elefantenrennen auf der Überholspur auch eine Gefährdung darstellen. Ist beispielsweise die Sicht eingeschränkt, die Verkehrslage nicht eindeutig oder findet das Überholen hinter einer Kuppe bzw. Kurve statt, kann es sein, dass nachfolgende Fahrer dies zu spät bemerken und ihre Geschwindigkeit eventuell nicht rechtzeitig anpassen können.

Elefantenrennen in diesem Video erklärt!

Video: Elefantenrennen auf der Autobahn
Video: Elefantenrennen auf der Autobahn

Rechtliche Grundlagen beim Überholen durch LKW

Gemäß § 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für LKW außerorts 80 km/h. Auch bei einem Elefantenrennen, darf diese nicht überschritten werden, was es LKW-Fahrern erschwert, die Vorgaben aus § 5 StVO einzuhalten. Denn dieser besagt zum Überholen Folgendes:

[…] Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

Der Überholende muss also wesentlich schneller unterwegs sein als derjenige, der überholt wird. Wie bereits erwähnt, ist das bei einem Elefantenrennen eben gerade nicht der Fall. Derjenige, der überholt wird, muss also theoretisch die Geschwindigkeit verringern, sodass der Überholende wesentlich schneller ist und sich trotzdem an die Höchstgeschwindigkeit halten kann. Die sogenannte Differenzgeschwindigkeit muss also mindestens 10 km/h betragen.
LKW in einem Elefantenrennen haben in der Regel keinen großen Geschwindigkeitsunterschied.
LKW in einem Elefantenrennen haben in der Regel keinen großen Geschwindigkeitsunterschied.

In der Regel geschieht das bei fast keinem Überholvorgang, sodass bei einem Elefantenrennen, der Geschwindigkeitsunterschied zwischen den Fahrzeugen meist deutlich unter 10 km/h liegt. Um diese Differenzgeschwindigkeit dennoch zu erreichen, überschreiten einige Fahrer das Tempolimit für LKW und riskieren so ein Bußgeld für eine Geschwindigkeitsübertretung.

Darüber hinaus müssen LKW-Fahrer auch darauf achten, dass das Überholen nicht zu lange dauert. Gemäß einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm muss der Vorgang bei 80 km/h und einer Differenzgeschwindigkeit von 10 km/h nach 45 Sekunden abgeschlossen sein (OLG Hamm, 29.10.2008, Az.: 4 Ss OWi 629/08). Ist also die Geschwindigkeit zu gering, dauert das Überholen länger, was vorhersehbar ist und daher durch Fahrer erst gar nicht in Angriff genommen werden sollte.

Auch wichtig ist, dass ein Elefantenrennen bei einem Stau eventuell dazu führen könnte, dass die Fahrspuren durch LKW blockiert sind und im schlimmsten Fall keine Rettungsgasse gebildet werden kann. Ist der Überholende zu langsam, schafft er es gegebenenfalls nicht, sich rechtzeitig wieder einzuordnen.

Welche Konsequenzen kommen auf Fahrer bei einem Elefantenrennen zu?

Im nachfolgenden Video ist ein Elefantenrennen aus Sicht der Polizei zu sehen. Darüber hinaus wird beschrieben, mit welchen Sanktionen der Fahrer zu rechnen hat:

Beteiligen sich LKW-Fahrer also an Elefantenrennen, müssen sie damit rechnen, von der Polizei angehalten zu werden. Denn hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro geahndet wird. Behindern oder gefährden Fahrer zudem andere Verkehrsteilnehmer durch einen Überholvorgang, hat das einen Punkt in Flensburg zur Folge. Bei einem Elefantenrennen ist zumindest eine Behinderung in der Regel gegeben, sodass ein Punkt verhängt wird.

Durch ein Elefantenrennen wird der Verkehrsfluss in der Regel behindert, sodass auf vielen Autobahnabschnitten bzw. mehrspurigen Straßen Überholverbote für LKW bestehen. Wer hier ein Elefantenrennen ausführt, muss zusätzlich mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt rechnen, da er das Überholverbot missachtet hat.

Bei einem Elefantenrennen blockieren LKW den nachfolgenden Verkehr.
Bei einem Elefantenrennen blockieren LKW den nachfolgenden Verkehr.

Kommt es in einer solchen Situation zu einem Unfall, wird neben einem Bußgeld von 300 Euro und zwei Punkten auch ein Fahrverbot von einem Monat fällig. LKW-Fahrer sollten also immer auf die Verkehrslage und die Verkehrszeichen achten, wenn sie andere LKW überholen wollen.

Halten sich LKW-Fahrer während eines Elefantenrennens nicht an das Tempolimit von 80 km/h, kommen neben den Sanktionen für ein Elefantenrennen auch noch solche für einen Tempoverstoß hinzu. Je nachdem, wie viel zu schnell der Fahrer beim Überholen war, fällt das Bußgeld unterschiedlich hoch aus.

FAQ: Elefantenrennen

Was geschieht bei einem Elefantenrennen?

Von einem Elefantenrennen wird beim Überholvorgang durch einen Lkw gesprochen, wenn die Geschwindigkeit der beiden Fahrzeuge sich kaum unterscheidet. Dementsprechend lange dauert das Lkw-Überholmanöver.

Was ist so schlimm an einem Elefantenrennen?

Lkw-Fahrer müssen sich auch während des Überholvorgangs an die Geschwindigkeitsbegrenzung und den Mindestabstand halten. Fährt der überholende Lkw nicht signifikant schneller als der zu überholende, blockiert er die Fahrspur mitunter einige Minuten lang. Das behindert nicht nur andere Autofahrer, sondern kann auch eine Gefährdung darstellen.

Welche Sanktionen drohen bei einem Elefantenrennen?

Der Lkw-Bußgeldkatalog sieht in einem solchen Fall in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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