Ferienfahrverbot für LKW – was Sie beachten sollten

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Gibt es ein Ferienfahrverbot für LKW, um den Urlaubsverkehr zu erleichtern?
Gibt es ein Ferienfahrverbot für LKW, um den Urlaubsverkehr zu erleichtern?

Jeden Sommer dasselbe Spiel: Die Kinder haben Ferien und auch Sie haben Ihre hart erarbeiteten Urlaubstage investiert, in der Hoffnung, mal für ein paar Wochen entspannen zu können. Jetzt heißt es: Raus aus der Einfahrt, rauf auf die Autobahn und… rein in den Stau.

Laut Statistik des ADAC fallen in den Sommermonaten deutschlandweit insgesamt 11.000 Kilometer an Reisestau an. Als Urlauber in spe verbringen Sie also in der Regel Ihren ersten freien Tag auf einer regelrechten Ochsentour und kriechen von Baustelle zu Verkehrsunfall und wieder zurück. Besonder anstrengend sind die Lastwagen, die mit regelmäßigen Elefantenrennen die Fahrt noch unerträglicher machen.

Doch gibt es in Deutschland ein Gesetz, das den LKW-Verkehr in den Urlaubs-Stoßzeiten reguliert, also ein Ferienfahrverbot für LKW? Wenn ja, an welchem Tag müssten Sie in den Urlaub fahren, um von diesem LKW-Fahrverbot während der Ferienreisezeit profitieren zu können?

In Deutschland gilt ein LKW-Fahrverbot an jedem Samstag in den Ferien

Das Ferienfahrverbot für LKW geht aus der Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße, oder auch Ferienreiseverordnung (FerReiseV) hervor. Das 1985 in Kraft getretene Gesetz regelt direkt in § 1 Absatz 1 die Einschränkung des Verkehrs während der Sommerferien.

Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen sowie solche mit Anhängern, welche zum geschäftlichen Güterverkehr benutzt werden, dürfen an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August von 7 – 20 Uhr auf bestimmten Straßen in Deutschland nicht fahren.

Wieso gilt das LKW-Fahrverbot in den Sommerferien?

Das Ferienfahrverbot für LKW soll den Andrang auf den Straßen in den Sommerferien verringern.
Das Ferienfahrverbot für LKW soll den Andrang auf den Straßen in den Sommerferien verringern.

Wie der Titel der Verordnung bereits verrät, soll durch das Ferienfahrverbot für LKW der Reiseverkehr erleichtert werden. Das Verkehrsministerium spricht auf seiner Homepage vom „Interesse eines reibungslosen Ferienreiseverkehrs“ und bittet um das Verständnis der Betroffenen.

Gelten Regeln für ein LKW-Fahrverbot außerhalb der Ferien?

In Monaten Juli und August liegen in der Regel die Sommerferien der Bundesländer. Außerhalb dieser Zeit gilt das LKW-Ferienfahrverbot nicht. Allerdings gibt es gibt es in Deutschland mit dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot eine weitere Sonderregelung, die LKW-Fahrer zu beachten haben. Dieses ergibt sich allerdings nicht aus der Ferienreiseverordnung, sondern direkt aus der Straßenverkehrsordnung (StVO). Es gilt seit dem 1. Mai 1956 und verbietet an Sonn- und Feiertagen von 0-22 Uhr den Lastwagenverkehr von Fahrzeugen mit über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.

Anders als das Ferienfahrverbot für LKW, das auf Autobahnen und Bundesstraßen gilt, betrifft das Sonntags-Fahrverbot den gesamten Straßenverkehr. Das Verbot wird von allen Seiten gut aufgenommen. PKW-Fahrer freuen sich über die freien Straßen und LKW-Fahrer über den freien Tag. Auch die Interessenvertretung des Transportverkehrs, der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e. V. (BGL) begrüßt das Verbot.

Ein solches Fahrverbot galt in der deutschen Geschichte auch einmal für PKW. An vier Sonntagen zum Ende des Jahres 1973 wurde ein allgemeines Fahrverbot auch für Autos ausgesprochen. Grund dafür war die damalige Ölkrise.

Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen das LKW-Ferienfahrverbot in Deutschland

Was geschieht, wenn LKW-Fahrer des Güterverkehrs an Samstagen in den Ferien trotzdem fahren? Bei Missachtung vom Ferienfahrverbot für LKW droht eine Strafe, denn ein Verstoß gilt nach §5 FerReiseV als Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Diese können mit Bußgeldern bis zu 2000 € geahndet werden.

Welche Ausnahmen gelten für das Fahrverbot für LKW am Samstag in den Ferien?

Das Ferienverbot für LKW gilt nicht für LKW der Polizei.
Das Ferienverbot für LKW gilt nicht für LKW der Polizei.

Welche Fahrzeuge können das Fahrverbot für LKW in den Ferien ignorieren? Gibt es Ausnahmefälle, in denen auch ein Berufs-LKW dennoch fahren darf? Allgemein gelten am Samstag dieselben Ausnahmen wie beim Sonntagsfahrverbot. Diese werden in § 2 und 3 FerReiseV aufgeführt. Demnach sind vom LKW-Fahrverbot am Samstag in den Ferien ausgenommen:

  • Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz
  • Der öffentliche Straßendienst, Bundeswehr und Nato-Kräfte sowie weitere Fahrzeuge im Verteidigungsfall
  • Fahrzeuge des kombinierten Güterverkehrs, also LKW, die Ware zwischen zwei Bahnhöfen oder Häfen zur Weiterreise transportieren
  • Transporte leicht verderblicher Waren wie Milchprodukte oder Fleisch

Auf diesen Straßen gilt das Ferienfahrverbot für LKW

Wie soeben gezeigt, gilt das Fahrverbot für LKW in der Ferienzeit nicht für alle Fahrzeuge. Ebenso gilt es nicht für alle Straßen. Die betroffenen Autobahnen und Bundesstraßen sind diejenigen, die als bekannte Transitstraßen besonders durch den Reiseverkehr belastet werden. Diese Liste zeigt, wo in den Ferien ein LKW-Fahrverbot gilt:

Stra­ßeFahr­ver­bot vonFahr­ver­bot bis
A1Auto­bahn­kreuz Köln-WestAn­schluss­stel­le Lo­hne/Dink­lage
A2Auto­bahn­kreuz Ober­hau­senAuto­bahn­kreuz Bad Oeyn­hau­sen
A3Auto­bahn­kreuz Ober­hausenAuto­bahn­kreuz Köln-Ost
A3Mönch­hof Drei­eckAuto­bahn­kreuz Nürn­berg
A5Darm­städ­ter KreuzAn­schluss­stel­le Karls­ruhe-Süd
A5An­schluss­stel­le Of­fen­burgAuto­bahn­drei­eck Neu­en­burg
A6von An­schluss­stel­le Schwet­zin­gen-Ho­cken­heimAuto­bahn­kreuz Nürn­berg-Süd
A7An­schluss­stel­le Schles­wig/Ja­gelAn­schluss­stel­le Ham­burg-Schnel­sen-Nord
A7An­schluss­stel­le Sol­tau-SüdAnschluss­stel­le Göt­tin­gen-Nord
A7Auto­bahn­drei­eck Schwein­furt/Wer­neckAuto­bahn­ende Bun­des­gren­ze Füs­sen
A8Auto­bahn­drei­eck Karls­ru­heAn­schluss­stel­le Mün­chen-Ober­men­zing
A8An­schluss­stel­le Mün­chen-Ra­mers­dorfAn­schluss­stel­le Bad Rei­chen­hall
A9/ E 51Ber­li­ner Ring (Ab­zweig Leip­zig/Auto­bahn­drei­eck Pots­dam)An­schluss­stel­le Mün­chen-Schwa­bing
A 10Ber­li­ner Ring (Aus­nah­men: der Be­reich zwi­schen der An­schluss­stel­le Ber­lin-Span­dau ü­ber Auto­bahn­drei­eck Ha­vel­land bis Auto­bahn­drei­eck Ora­nien­burg und der Be­reich zwi­schen dem Auto­bahn­drei­eck Spree­au bis Auto­bahn­drei­eck Wer­der)
A 45von An­schluss­stel­le Dort­mund-SüdSe­li­gen­städt­er Drei­eck
A 61Auto­bahn­kreuz Me­cken­heimAuto­bahn­drei­eck Ho­cken­heim
A 81An­schluss­stel­le Stutt­gart-Zuf­fen­hau­senAn­schluss­stel­le Gärt­rin­gen
A 92Auto­bahn­drei­eck Mün­chen-Feld­mo­chingAns­chluss­stel­le Ober­schleiß­heim
A 92Auto­bahn­kreuz Neu­fahrnAn­schluss­stel­le Er­ding
A 93Auto­bahn­drei­eck Inn­talAn­schluss­stel­le Rei­schen­hart
A 99von Auto­bahn­drei­eck Mün­chen Süd-WestAuto­bahn­drei­eck Mün­chen/E­schen­ried
A 215Auto­bahn­drei­eck Bor­des­holmAn­schluss­stel­le Blu­men­thal
A 831An­schluss­stel­le Stutt­gart-Vai­hin­genAuto­bahn­kreuz Stutt­gart
A 980Auto­bahn­kreuz All­gäuAn­schluss­stel­le Wal­ten­ho­fen
A 995Ans­chluss­stel­le Sau­er­lachAuto­bahn­kreuz Mün­chen-Süd
B 31von An­schluss­stel­le Sto­ckach-Ost der A 98An­schluss­stel­le Sig­mars­zell der A 96
B 96 / E251Neu­bran­den­bur­ger RingBer­lin

FAQ – Ferienfahrverbot

Wann gilt das Ferienfahrverbot?

Das Ferienfahrverbot für Lkw gilt an allen Samstagen im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. August in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. Deshalb ist das Ferienfahrverbot auch unter dem Namen Samstagsfahrverbot bekannt.

Für welche Fahrzeuge gilt das Ferienfahrverbot?

Betroffen sind lediglich Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen und mit Anhänger, welche zum geschäftsmäßigem Transport von Gütern eingesetzt werden.

Wo gilt das Ferienfahrverbot?

Das Lkw-Ferienfahrverbot gilt lediglich auf bestimmten Streckenabschnitten auf Autobahnen und Bundesstraßen, die für den Reiseverkehr bedeutend sind.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

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  • Zenker H 17. Juni 2019, 5:37

    Hallo suche Karte für ausweich Möglichkeiten für LKW 2019

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