Grünes Kennzeichen – Eine Option nicht nur für Landwirte

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Nicht nur Traktoren dürfen ein grünes Kennzeichen führen.
Nicht nur Traktoren dürfen ein grünes Kennzeichen führen.

In Deutschland gibt es neben dem allgemein bekannten Kennzeichen mit schwarzer Schrift auf weißem Grund auch diverse andere Nummernschilder. Zu den bekanntesten zählen hierbei wohl das Kurzzeitkennzeichen und das Rote Kennzeichen.

Ein grünes Kennzeichen am Traktor ist aber sicherlich auch schon vielen aufgefallen. Doch ist ein grünes Kennzeichen auf die Landwirtschaft beschränkt? Für welche Kfz wird ein solches Kennzeichen vergeben? Gibt es für ein grünes Kennzeichen eine bestimmte Voraussetzung? Was muss beim Antrag beachtet werden? Dies und mehr wird im folgenden Ratgeber geklärt.

Voraussetzungen für das Führen eines grünen Kennzeichens

Grüne Kennzeichen sind für solche Fahrzeuge und Anhänger vorgesehen, die von der Steuer befreit sind. In welchen Fällen eine Steuerbefreiung vorliegt, ist in § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) festgelegt. Zu diesen gehören unter anderem:

  • Fahrzeuge von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen (ausschließlich für humanitäre Hilfsgütertransporte in das Ausland und damit zusammenhängende Vorbereitungsfahrten)
  • Zugmaschinen, Wohnwagen und Wohnmobile, solange diese nur für den Betrieb eines Schaustellergewerbes verwendet werden
  • Zugmaschinen, Anhänger etc. in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm
Für Fahrzeuge und Anhänger, die landwirtschaftlich genutzt werden, gelten besondere Regeln bei der Feststellung der Steuerfreiheit. Diese Bedingungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass der Landwirt mindestens zwei Hektar Land bewirtschaften muss, damit er von den Vorteilen profitieren kann.

Es gibt jedoch auch Fahrzeuge, die zwar steuerbefreit sind, die jedoch nicht über ein grünes Kfz-Kennzeichen verfügen dürfen. Hierzu gehören laut § 9 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):

  1. Fahrzeuge von Behörden,
  2. Fahrzeuge des Personals von diplomatischen und konsularischen Vertretungen,
  3. Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit acht oder neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz sowie Anhänger, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug überwiegend im Linienverkehr eingesetzt wird,
  4. Leichtkrafträder und Kleinkrafträder,
  5. Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen im Sinne des § 3a Absatz 1 und 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes,
  6. besonders emissionsreduzierte Kraftfahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und
  7. (weggefallen)
  8. Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen nach § 8 Absatz 1a
Über die Berechtigung für die Steuerbefreiung entscheidet das zuständige Finanzamt, nicht die Zulassungsbehörde. Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen, so können Sie sich dort beraten lassen.

Für welche Fahrzeuge sind grüne Nummernschilder erlaubt?

Auch Lkw dürfen grüne Kennzeichen führen.
Auch Lkw dürfen grüne Kennzeichen führen.

Folgende Fahrzeuge dürfen ein grünes Kennzeichen führen:

  • Fahrzeuge, die ausschließlich im Winterdienst oder zur Straßenreinigung eingesetzt werden
  • Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h
  • Anhänger-Arbeitsmaschinen und Anhänger für Sportgeräte bzw. zum Tiertransport (zu Sportzwecken)
  • Zustellung und Abholung im kombinierten Verkehr
  • Fahrzeuge für Feuerwehr, Luft- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Krankenbeförderung, Behindertentransport
  • Hilfsgütertransporte (nur anerkannte Körperschaften und Vereine)
  • Land- und Forstwirtschaft, Milchfahrzeuge (nur Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge)
  • Schaustellergewerbe (nur Zugmaschinen, Packwagen über 2,5 t und Wohnwagen über 3,5 t)

Also ist ein grünes Kennzeichen auch für Anhänger und Wohnwagen möglich. Des Weiteren kann sich ein grünes Kennzeichen auch am Lkw, anderen Zugmaschinen oder an einem Pkw finden lassen.

Das Aussehen des Kennzeichens
Ein grünes Nummernschild unterscheidet sich lediglich in der Farbe der Schrift vom klassischen Zivilkennzeichen. Auch dieses verfügt über das Eurofeld mit Länderkennung am linken Rand, die Kreis- bzw. Stadtkennung, TÜV-Plakette und Stempel sowie eine Buchstaben- und Zahlenreihe.
Ein grünes Kennzeichen unterscheidet sich nur in der Schriftfarbe vom regulären Nummernschild.
Ein grünes Kennzeichen unterscheidet sich nur in der Schriftfarbe vom regulären Nummernschild.

Grünes Kennzeichen beantragen

Voraussetzung für die Zulassung mit einem Grünen Kennzeichen ist, wie bereits erwähnt, die Befreiung von der Kfz-Steuer. Ansprechpartner für die Beantragung ist, genau wie auch beim regulären Kennzeichen, die zuständige Zulassungsbehörde. Möchten Sie ein grünes Kennzeichen beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen für die Zulassung:

  • Bestätigung vom Finanzamt oder dem Zoll über die Steuerbefreiung
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
  • Kennzeichen (falls keine Neuzulassung)
  • ggf. Vollmacht und Personalausweis des zu Vertretenden, falls im Auftrag gehandelt wird
  • Für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis/Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/der benannten Vertreter
  • Für Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • Für GbR: Gesellschaftsvertrag, Vollmacht und Erklärung, auf wen das Fahrzeug zugelassen wird (Unterschrift aller Gesellschafter) und Personalausweis/Reisepass des Gesellschafters, auf den das Fahrzeug zugelassen wird
  • Minderjährige: Einwilligungserklärung und Personalausweis/Reisepass der Eltern

Beim Antrag für ein grünes Kennzeichen ist die Bestätigung über die Steuerbefreiung durch das Finanzamt von großer Bedeutung. Dort wird eingetragen, für welchen Zweck das Fahrzeug oder der Anhänger eingesetzt werden darf. Sind Sie auf öffentlichen Straßen unterwegs, müssen Sie damit rechnen, dass Sie überprüft werden. In solch einem Fall müssen Sie den Nutzungszweck nachweisen können.

Denken Sie daran, dass Sie das steuerbefreite Fahrzeug oder den Anhänger nur zu dem festgelegten Zweck verwenden dürfen. Verfügt beispielsweise Ihr Pferdeanhänger über ein grünes Kennzeichen, so dürfen Sie ihn nur zum Pferdetransport benutzen. Werden Sie dabei erwischt, wenn Sie etwas anderes damit transportieren, kann Ihnen Steuerhinterziehung vorgeworfen werden.

Grünes Kennzeichen: Wird eine Versicherung benötigt?

Ein grünes Kennzeichen am Anhänger bedeutet, dass dieser nur für den eingetragenen Zweck benutzt werden darf.
Ein grünes Kennzeichen am Anhänger bedeutet, dass dieser nur für den eingetragenen Zweck benutzt werden darf.

Grüne Kfz-Kennzeichen sind zwar für Fahrzeuge vorgesehen, die von der Steuer befreit sind, jedoch bedeutet dies nicht, dass für diese auch keine Versicherungspflicht besteht. In den meisten Fällen muss zumindest eine Haftpflichtversicherung bestehen.

Ausnahmen bestehen laut § 2 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflichtVG) für Anhänger, für die die Vorschriften des Zulassungsverfahrens nicht gelten. Hierzu gehören unter anderem Sportanhänger. Für diese bestehen weder Steuer- noch Versicherungspflicht.

Wird beispielswiese ein Pferdeanhänger als Sportanhänger geführt, so dürfen mit diesem nur Pferde zu Sportzwecken transportiert werden. Gleiches gilt für ein grünes Kennzeichen am Bootstrailer. Dieser ist auch nicht versicherungspflichtig, wenn er lediglich zu Sportzwecken verwendet wird.

Auch wenn keine Versicherungspflicht für Sportanhänger besteht, so ist es doch ratsam, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ist der Anhänger nicht angekuppelt, kommt ins Rollen und beschädigt andere Fahrzeuge, muss der Halter für den Schaden aufkommen.

Fazit

Ein grünes Kennzeichen geht zwar mit einer Befreiung von der Steuerpflicht einher, jedoch sollten Sie bedenken, dass strenge Auflagen zu erfüllen sind. Möchten Sie diese umgehen, können Sie das Fahrzeug oder den Anhänger mit einem normalen schwarzen Nummernschild ausstatten. Dann müssen Sie aber Steuern und Versicherung zahlen.

Fahrer eines Kfz sind dazu verpflichtet, ein amtliches Kennzeichen am Auto mitzuführen. Verstoßen Sie gegen die festgelegten Regeln, werden Sie nach dem Bußgeldkatalog für Kennzeichen bestraft.

FAQ: Grünes Kennzeichen

Was bedeutet ein grünes Kennzeichen?

Kfz mit einem grünen Kennzeichen sind von der Steuer befreit.

Wie bekommt man ein grünes Kennzeichen?

Das grüne Kennzeichen muss bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.

Kann jeder ein grünes Kennzeichen beantragen?

Nein, grüne Kennzeichen und somit eine Steuerbefreiung ist nur für bestimmte Kfz vorgesehen.

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Grünes Kennzeichen – Eine Option nicht nur für Landwirte
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Über den Autor

Meike - Redakteurin
Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihr Anspruch besteht darin, Informationen unter anderem zum Verkehrsrecht, zur Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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{ 87 comments… Kommentar einfügen }
  • Hänel 23. Juni 2018, 11:09

    Darf man im Boot auf einem Bootstrailer mit grünem Nummernschild Campingutensilien transportieren?

    • bussgeld-info.de 9. Juli 2018, 10:34

      Hallo Hänel,

      dies sollten Sie beim Finanzamt erfragen, da die Regelungen von Bundesland zu Bundesland variieren können.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  • Lorenzen 18. Juni 2018, 15:14

    moin! habe einen alten Traktor und möchte ihn da ich Schafe (11 stk) als Hobby habe mit der grünen Nummer anmelden. Habe kein gemeldetes Gewerbe jedoch haben meine Schafe eine Betriebsnummer und per Pachtvertrag könnte ich auch Fläche nachweisen. Würde dies ausreichen oder welche möglichkeiten könnten Sie mir nennen bevor ich beim Zoll in Flensburg vorstellig werde (hat die Zuständigkeit für RZ) ?

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2018, 9:04

      Hallo Lorenzen

      In Ihrem Fall ist es wie Sie schon sagen lohnenswert die zuständige Zollbehörde zu befragen. Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Dieter 17. Juni 2018, 12:02

    Hallo,
    ich wohne in der nähe eines Grüngutsammelplatzes (ca.800m) und würde gerne Grüngut mit meinem Rasentraktor (vermutlich 9-10KmH) und einem kleinen 300kg Anhänger ( zugelassen bei 300kg sind 5kmh lauf Hersteller) damit transportieren. Immer das Auto mit Hänger aus der Scheune zu holen ist unnötiger mehr Aufwand. Die Strecke kreuz einmal eine Hauptstrasse und ca 100m Landstrasse. Rest ist Feldweg.
    Reicht es auf den Hänger ein 6KmH Schild (5Kmh wird es kaum geben) zu kleben? Brauche ich wenigstens Lichter und Blinker (auch am Hänger) ?

    • bussgeld-info.de 18. Juni 2018, 11:18

      Hallo Dieter,

      wenden Sie sich mit Ihrer Frage am besten an das zuständige Straßenverkehrsamt.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Andreas 8. Mai 2018, 12:14

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    einer unserer Hausmeister führt im Nebenberuf einen Landwirtschaftsbetrieb und hat hier einen Traktor und Anhänger mit grünen Nummernschildern. So weit ok.
    § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) regelt, dass Fahrzeuge von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen auch grüne Kennzeichen nutzen dürfen.
    Wir sind eine gemeinnützige Organisation der Kinder- Jugend- Behinderten und Altenhilfe und betreuen ca 2500 Menschen. Der Hausmeister stellt uns jährlich ca 80 Betriebsstunden seinen Traktor zur Verfügung. Damit hilft er den Gärtnern bei der Abfuhr von Schnittgut, im Reitstall beim ausmisten und beim jährlichen Jahresfest und Weihnachtsmarkt bei schwereren Transporten und Arbeiten.
    Der Hausmeister macht uns nun darauf aufmerksam, dass er nicht sicher ist, ob er den Traktor wegen des grünen Nummernschildes bei uns einsetzen darf, da er bei uns nicht in erster Linie landwirtschaftliche Arbeiten ausführt. Eine erste Anfrage bei der Zulassungsstelle brachte keine befriedigende Antwort, denn dort war man sich genauso unsicher.
    Frage: Darf der Hausmeister bei uns als gemeinnützige Einrichtung seinen Traktor für rund 80 Stunden mit seinem grünen Nummernschild zum Einsatz bringen?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas

    • bussgeld-info.de 14. Mai 2018, 10:19

      Hallo Andreas,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gerald W. 23. April 2018, 17:50

    Hallo,
    ich habe einen Traktor mit 20km/h und schwarzer Nummer (Regulär zugelassen, TÜV und Versicherung) für alle möglichen Einsätze. LoF Flächen sind vorhanden und auch als LoF Betrieb angemeldet.
    Der Anhänger hat ein Wiederholungskennzeichen, identisch mit dem Zugfahrzeug. HG 25km/h mit Schild. TÜV frei Steuerfrei und Zulassungsfrei.
    Einsatz ausschließlich LoF Zweck.
    Kennzeichen grün oder schwarz am Hänger?
    Laut Aussage des Gesetzestextes muß das Kennzeichen genau identisch mit einer Zugmaschine des Betriebes sein.
    Ergo Zugmaschine schwarz, Anhänger schwarz?

    • bussgeld-info.de 3. Mai 2018, 11:25

      Hallo Gerald W.

      Sie liegen mit Ihrer Annahme richtig.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Julia 3. April 2018, 15:28

    Hallo zusammen,

    ich möchte für meinen Pferdeanhänger ein grünes Nummernschild.
    Somit fällt für diesen ja keine Steuer an. Kann ich den Hänger dann mit jedem PKW ziehen, oder muss ich angeben, welches Fahrzeug den Hänger zieht und erhöht sich dann meine Steuer vom PKW?

    LG Julia

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 13:36

      Hallo Julia,

      erkundigen Sie sich diesbezüglich am besten bei der Zulassungsstelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniela S. 11. März 2018, 11:54

    wenn man am Pferdehänger ein grünes Kennzeichen hat, muss die Nummer dann identisch mit dem Zugfahrzeug sein? In meine Hängerpapiere steht unter Punkt 22 (alte Zulassungsbescheinigung) was von… “ Anh. A. Zugfahrzeug abstimmen!“… Was heisst dass genau?

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 9:37

      Hallo Daniela S.,

      bitte wenden Sie sich direkt an die Zulassungsstelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nico L. 9. März 2018, 12:56

    Guten Tag, kann ich einen Einachs Anhänger der als Hühner Mobil umgebaut ist mit grüner Nummer anmelden. Er soll gelegentlich umgefahren werden. Ich habe die Hühner Privat. Der Hänger hat eine Gesamt Breite von 2,45 m

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 9:14

      Hallo Nico L.,

      wenden Sie sich am besten direkt an die Zulassungsbehörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas 19. Februar 2018, 15:03

    Guten Tag
    ich fahre eine selbstfahrende Arbeitsmaschine mit grünen Kennzeichen und einen Anhänger (auch grünes Kennzeichen) für ein Umbaugerät. Darf ich damit auch Kabeltrommeln transportieren die ich zum arbeiten brauche?
    Mfg

    • bussgeld-info.de 12. März 2018, 9:43

      Hallo Andreas,
      Fahrzeuge mit einem grünen Kennzeichen dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit dem gemeinnützigen, land- oder forstwirtschaftlichen Gebrauch verwendet werden. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, können wir allerdings nicht einschätzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Manfred 9. Februar 2018, 0:50

    Hallo

    Ich bin Hobbyimker
    Da mein Bienenwagen im Wald steht und der Weg mit dem Auto fast nicht zu befahren ist,
    kann ich für einen Traktor ein grünes kennzeichen beantragen??
    M.f.g Manfred

    • bussgeld-info.de 28. Februar 2018, 16:29

      Hallo Manfred,

      hierzu können Sie sich direkt an die Zulassungsstelle wenden und sich erkundigen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hermann 16. Januar 2018, 16:11

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich besitze eine Berufsimkerei (Landwirtschaft).
    Möchte in dieser einen Lkw (Renault-Master geschlossen Kastenwagen) über ein grünes Kennzeichen anmelden.
    Dieses wurde mir abgelehnt.

    Nutzt es mir etwas hier Einspruch zu erheben?
    Gibt es hiebei bereits vergleichbare Fälle?

    Gruß
    Hermann

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2018, 18:07

      Hallo Hermann,

      wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung geben. Es steht Ihnen jedoch frei, sich in dieser Angelegenheit an einen Anwalt zu wenden, um sich umfassend beraten zu lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael 4. Januar 2018, 20:19

    Hallo.
    Ich habe einen DB 814 mit extrem verlängertem Radstand auf dem ich ausschließlich mein Sportboot transportiert. Ist hier eine grüne Nummer möglich?
    MfG Michael

    • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 17:20

      Hallo Michael,

      grüne Kennzeichen sind für jene Fahrzeuge und Anhänger gedacht, die von der Steuer befreit sind. Ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen zur Steuerbefreiung erfüllt, darüber entscheidet das zuständige Finanzamt. An dieses können Sie sich auch jederzeit wenden, wenn Sie Fragen haben. Dort erhalten Sie gegebenenfalls eine Bestätigung, worin vermerkt wird, für welche Zwecke Sie das Fahrzeug einsetzen dürfen.
      Erst wenn diese Bedingung erfüllt ist, kann das grüne Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andrea 4. Januar 2018, 10:40

    Guten Tag,
    darf eine Tierschutzorganisation (Tierrettung) auch ein grünes Kennzeichen beantragen?
    MfG

    • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 12:10

      Hallo Andrea,
      In § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz sind die Ausnahmen von der Besteuerung aufgeführt. Ob Ihre Organisation die Kriterien erfüllt, können wir allerdings nicht einschätzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Karl Heinz 29. Dezember 2017, 19:39

    Guten Tag – ich bin Besitzer eines LKW der als Viehtansporter (Eintrag im Fahrzeugschein ) zugelassen ist,
    und auch so ausschließlich genutzt wird.
    Kann das Fahzeug von der KFZ- Steuer befreit werden?

    • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 11:16

      Hallo Karl Heiz,
      es besteht die Möglichkeit, land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und deren Anhänger von der Steuer zu befreien, solange sie ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben Verwendung finden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Katrin 15. Dezember 2017, 20:48

    Hallo!
    Wir besitzen einen PKW-Anhänger mit grünem Kennzeichen v.a. für forstwirtschaftliche Zwecke. Nun würden wir diesen für einen Umzug gut gebrauchen können. Ist es möglich, diesen Anhänger für einen oder mehrerere Tage mit einer Tageszulassung (für nichtlandwirtschaftliche Zwecke) o.ä. auszustatten? Oder muss man ihn dafür extra abmelden und wieder neu anmelden? Mit welchen Kosten wäre dies in etwa verbunden?

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2018, 12:25

      Hallo Katrin,

      fragen Sie am besten direkt bei der zuständigen Zulassungsstelle nach.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Manuel 20. November 2017, 22:39

    Moin,
    Wollte mein Anhänger mit Grüne Kennzeichen an melden.
    Darf ich dann den Anhänger auch mit ein Pkw bewegen der schwarze Kennzeichen hat?

    • bussgeld-info.de 4. Dezember 2017, 10:09

      Hallo Manuel,
      grundsätzlich ist das Ziehen von einem Anhänger mit grünem Kennzeichen mit einem Pkw, welcher über ein schwarzes verfügt, zulässig. Allerdings darf der Anhänger ausschließlich für den Einsatz in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcus 18. November 2017, 19:51

    Moin, wir haben für unseren Segelverein einen MB Track gekauft. Da der Truck Tüv hat wollen wir den
    zulassen. Damit wir uns nicht mehr mit den 6 km/h rum Quellen müssen! Wir brauch den Truck um unsere Boote zu verschieben und um unsere Schwimmanlage aus den Wasser zu holen. Wir bewegen uns Hauptsächlich auf unseren eigenen Gelände. Ca. 200 Meter Öffentliche Straße liegen zwischen unseren Grundstücken. Da wir nur an
    ca. 5 Monaten im Jahr den Truck nutzen möchten wir den Steuer vergünstigt anmelden! Besteht da eine schanze? Unser Verein ist ein eigetragener und Gemeinnütziger Sportverein!
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    MFG
    Schüll

    • bussgeld-info.de 27. November 2017, 12:54

      Hallo Marcus,

      wenden Sie sich am besten an die zuständige Kfz-Zulassungsstelle für eine genaue Auskunft. Da Sie aber weder ein landwirtschaftlicher Betrieb sind noch Hilfsgüter transportieren oder dem Schaustellergewerbe nachgehen, ist ein grünes Kennzeichen in der Regel nicht vorgesehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martin 11. November 2017, 12:56

    Hallo, darf ich mit meinen Traktor, der mit Grüne Kennzeichen zugelassen ist, nach Italien einreisen und mich dort bewegen?

    • bussgeld-info.de 21. November 2017, 12:40

      Hallo Martin,

      Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen sind zweckgebunden und dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie angemeldet sind.

      Ihr Team von Bußgeld-info.de

  • Sarah 18. Oktober 2017, 12:44

    Hallo ich hatte einen Unfall mit einem Pferdehänger mit grünem Kennzeichen der keine Versicherung hat. Jetzt will meine Versicherung die Hälfte des Schadens von der Versicherung des Hängerhalters einfordern. Was passiert wenn der keine Versicherung hat? da es ja keine Pflicht ist diesen zu versichern.

    • bussgeld-info.de 14. November 2017, 18:08

      Hallo Sarah,

      auch wenn es bei dem grünen Kennzeichen keine Versicherungspflicht gibt, haben doch viele Fahrer zumindest eine Haftpflichtversicherung. Auch hängt die Frage nach den Kosten eng mit der Schuldfrage zusammen. Ist der Wagen des Unfallverursachers nicht versichert, haftet er in der Regel persönlich für den entstandenen Schaden. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, kann auch eventuell die Verkehrsopferhilfe einspringen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt einzuschalten, um sich juristisch beraten zu lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Frank 10. Oktober 2017, 17:44

    Hallo,ich habe einen Auflieger für die Landwirtschaft angeschafft.Soll mit einer Dollyachse gefahren werden.
    Hatte ein grünes Kennzeichen soll jetzt wieder umtauschen weil ein Auflieger nicht steuerbefreit fahren darf.
    Ist das Richtig????

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 15:03

      Hallo Frank,

      das hängt vom Zugfahrzeug und der Maximalgeschwindigkeit ab. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Helmut 24. August 2017, 16:22

    Meine Tochter hat ein Sportpferd, das ich in einem Pferdeanhänger transportieren möchte. Den Anhänger möchte ich mir ausleihen, der hat aber ein grünes Kennzeichen und ist nicht versichert. Darf ich mit dem fahren, obwohl ich selbst die Vorraussetzungen für ein grünens Kennzeichen nicht erfülle?

    • bussgeld-info.de 31. August 2017, 9:41

      Hallo Helmut,

      solange der Anhänger zusammen mit dem Zugfahrzeug bewegt wird, tritt bei einem Unfall grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges ein. Allerdings ist dies bei geliehenen Fahrzeugen oftmals problematisch. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Kfz-Versicherung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alexander 22. August 2017, 18:43

    Darf ich für ein Benefiz Openair ohne Gewinn, mit der grünen Nummer einen Tieflader 3 Achsen mit schwarzer Nummer ziehen ? Oder ist es gründsätzlich erlaubt mit der grünen Nummer solche Farten durchzuführen ?

    • bussgeld-info.de 31. August 2017, 9:10

      Hallo Alexander,

      in bestimmten Fällen, in denen ein Fahrzeug lediglich für bestimmte Zwecke gebraucht werden soll, kann ein grünes Kennzeichen beantragt werden. Ob dies in ihrem speziellen Fall zutrifft, sollten Sie bei der jeweiligen Verkehrsbehörde erfragen, um dahingehend eine verlässliche und verbindliche Auskunft zu bekommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ludwig 22. August 2017, 13:46

    Hallo
    Folgende Frage
    Ich möchte einen Schlepper anmelden im Gartenbau auf grüner Nummer . Nach mehreren Nachfragen bei Zulassungsstelle , Finanzamt das nicht mehr zuständig ist, Versicherung, Steuerberater und beim Zoll . Hier wurde mir von der Führerscheinstelle schriftlich bestätigt , das Gartenbau unter Landwirtschaft geführt wird . Ich könnte Grüne Nummer bekommen und was am wichtigsten ist ich darf diese mit T Führerschein fahren.
    Auch vom Zollamt Oldenburg sagte man mir das gleiche. Heute allerdings wo ich beim Zoll anrief um zu fragen ob der Gewerbeschein beigelegt werden muss , sagte mir eine Dame , das dies nicht der Fall sei !
    Es geht mir nicht in erster Linie um Steuerbefreiung , sondern ums befördern .
    Da aber bei min. 6 Nachfragen auch 6 verschiedene Antworten rauskommen , weiß man nicht mehr wie vorher.
    Ich möchte nur eine Adresse von jemanden der weiß wie das nun wirklich ist . Ein könnte sein oder vielleicht hilft da recht wenig , Gruß Ludwig

    • bussgeld-info.de 31. August 2017, 8:56

      Hallo Ludwig,

      wenn Sie diesbezüglich eine verbindliche Auskunft einholen möchten, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, vorzugsweise an einen solchen mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Erwin 18. August 2017, 8:10

    Ist es erlaubt, an einen Traktor mit grünem Nummernschild einen PKW Anhänger zur Beseitigung der Grünabfälle
    Anzuhängen.

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 11:12

      Hallo Erwin,
      werden alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten, sollte eine entsprechende Nutzung möglich sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Edwin 18. August 2017, 7:19

    Darf ich in meinem Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen Heu o. Stroh für meine Pferde transportieren?

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 11:14

      Hallo Edwin,
      grundsätzlich sollte dies zulässig sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Franz S. 8. August 2017, 20:23

    Ich bin Pächter einer Jagd (600ha)und möchte zur Bewirtschaftung dieser mir einen geeigneten Traktor zulegen. In der BG bin ich Mitglied und werde unter Forst-, Landwirtschaft als Unternehmer geführt. Kann ich eine grüne Nummer beantragen? Wenn nein, warum nicht! Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 15. August 2017, 9:31

      Hallo Franz,

      dies dürfte wohl gehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas S. 8. August 2017, 12:10

    Guten Tag,
    Darf man ein Anhänger mit Grünen Kennzeichen an einen Trecker mit schwarzen Kennzeichen anhängen?
    LG Andreas

    • bussgeld-info.de 15. August 2017, 9:13

      Hallo Andreas S.,

      als land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sind nur solche Anhänger nach § 3 Nr. 7 KraftStG steuerbefreit, die hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen mitgeführt werden. Hinter davon abweichenden Kraftfahrzeugen als Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen) oder Sonderfahrzeugen, insbesondere hinter LKW und PKW mitgeführte Anhängern können diese nur dann steuerbefreit mitgeführt werden, wenn es sich bei den Anhängern um einachsige Kraftfahrzeuganhänger (ausgenommen Sattelanhänger) handelt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jens K 31. Juli 2017, 12:01

    Hallo
    Ich habe einen Traktor den ich im Sommer zum Rasen mähen nutze und im Winter zu Schnee schieben und Holz aus dem Wald holen . Gibt es da eine Möglichkeit ein grünes Kennzeichen zu bekommen oder darf ich da mit meinem Traktor nur Schee schieben oder Holz holen ???

    danke im voraus
    Gruß Jens

    • bussgeld-info.de 8. August 2017, 9:52

      Hallo Jens K.,

      ob Ihr Fahrzeug unter die Ausnahme einer Besteuerung fällt oder nicht, können Sie § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hartmut 25. Juli 2017, 17:12

    Sehr geehrte Damen u.Herren, meine Frage lautet:
    Darf man ein grünes KfZ.-Schild an einem Trecker plus Anhänger verwenden, wenn man den Trecker
    ausschließlich privat in einem Wohngebiet benutzt. Z,B. für Erde auf das eigene Grundstück anliefern, Transport
    von Baumaterial aufs eigenen Grundstück etc. Mir ist nicht bewusst, das der Fahrer einen landwirtschftl.
    Tätigkeit ausübt. Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.
    MfG Hartmut

    • bussgeld-info.de 8. August 2017, 9:27

      Hallo Hartmut,

      ob Ihr Fahrzeug unter die Ausnahme einer Besteuerung fällt oder nicht, können Sie § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • nuckinuss 23. März 2018, 2:36

        der Hartmut hat doch ganz offensichtlich nicht für sich selbst angefragt; dem passt nur nicht was ein Nachbar macht…

  • Thorsten B. 16. Juli 2017, 20:54

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    könnten Sie mir verraten, wo geschrieben steht, wie sich das mit Lenk- und Ruhezeiten sowie Tachoscheibe verhält, wenn ein LKW (4-Achser) landwirtschaftliche Transportarbeiten übernimmt?

    Mit freundlichen Grüßen
    Thorsten B.

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 8:46

      Hallo Thorsten B.,

      es dürften wohl die gleichen Regelungen gemäß dem Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern (KrfArbZG) gelten wie für alle anderen Lkw.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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