Ist das Halten in der zweiten Reihe untersagt, müssen Sie bei einem Verstoß mit Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog rechnen.
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
unzulässig in zweiter Reihe gehalten | 55 EUR | |
... andere behindert | 70 EUR | 1 |
... andere gefährdet | 80 EUR | 1 |
... mit Unfallfolge | 100 EUR | 1 |
Bußgeldrechner zum Halten
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Halten in zweiter Reihe
Ausdrücklich verboten ist es nicht, in zweiter Reihe zu halten. Verkehrsteilnehmer dürfen dies tun, um andere ein- oder aussteigen zu lassen. Auch für ein Ein- oder Ausladen kann die zweite Reihe zum Halten verwendet werden. Allerdings darf dieses Halten keine Behinderung für andere darstellen. Ist ein Halteverbot durch ein Verkehrszeichen angezeigt, ist dies auch in der zweiten Reihe nicht erlaubt.
In § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgelegt, dass bei Verlassen des Fahrzeugs oder nach einer Standzeit von drei Minuten oder mehr von Parken gesprochen wird. Für ein Halten müssen Sie beim Fahrzeug bleiben, sodass es jederzeit bewegt werden kann und dürfen die drei Minuten nicht überschreiten.
Ist dies unzulässig und halten Sie in zweiter Reihe, droht ein Bußgeld, welches zwischen 55 und 100 Euro liegen kann. Bei einer Behinderung, Gefährdung oder einem Unfall kommt zudem ein Punkt hinzu. Einen Überblick zu den Sanktionen finden Sie in der Tabelle hier.
Im Video: Alles zu Halten & Parken
Wer darf in zweiter Reihe halten?
Parklücken sind oftmals knapp und wenn es schnell gehen soll, muss auch schon mal die zweite Reihe herhalten. Für das Ein- oder Aussteigenlassen oder das Einladen von Gepäck ist es oft eh praktischer, nicht zu parken, sondern die Fahrbahn zu nutzen. Die zweite Reihe ist in der Regel der Bereich links neben den Parkbuchten bzw. Parkstreifen und befindet sich dann üblicherweise auf dem Fahrstreifen. Doch welche Fahrzeuge dürfen die zweite Reihe zum Halten eigentlich benutzen? Und wie lange darf man dann in zweiter Reihe halten?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) beinhaltet selbstverständlich auch Regelungen zum Halten und Parken. In § 12 StVO ist definiert, wo das Halten untersagt ist und wann es sich überhaupt um ein Halten handelt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass das Halten in zweiter Reihe durch die StVO nicht grundsätzlich verboten ist.
Um ein Halten handelt es sich, wenn:
- das Fahrzeug nicht verlassen wird oder
- die Standzeit nicht länger als drei Minuten beträgt.
Das bedeutet also, dass das Halten in zweiter Reihe jedem Kraftfahrzeug erlaubt ist. Wenn Sie zum Halten die zweite Reihe nutzen, darf es dadurch aber zu keiner Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer kommen und Sie müssen Ihr Fahrzeug jederzeit wegbewegen können. Stehen Sie länger dort oder verlassen Sie das Fahrzeug so, dass Sie nicht schnell wieder vor Ort sein können, handelt es sich um Parken in der zweiten Reihe. Das ist dann grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit.
Ist das Halten allerdings durch ein Verkehrszeichen verboten, gilt dies natürlich auch in der zweiten Reihe. In diesem Fall handeln Sie ebenfalls ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Behindern oder gefährden Sie andere durch das Halten in zweiter Reihe werden 70 bzw. 80 Euro fällig und Sie erhalten einen Punkt. Bei einem Unfall steigt das Bußgeld auf 100 Euro und einen Punkt gibt es auch hier.
Halten in zweiter Reihe: Mit Warnblinklicht oder ohne?
Halten Sie in zweiter Reihe ist die Nutzung des Warnblinklichts weder notwendig noch erlaubt. Das Licht darf gemäß § 16 StVO nur dann verwendet werden, wenn Sie andere auf eine Gefahr hinweisen. Das Halten in zweiter Reihe ist in der Regel keine und rechtfertigt den Einsatz nicht. Darüber hinaus handelt es auch um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld von 5 Euro zu Buche schlägt.