Halteverbot erklärt: Wo darf das Auto stehen und wie lange?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 26. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bußgelder für falsches Halten

TatbestandBußgeld in €Punkte
Sie haben an engen bzw. unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen oder an Stellen, an denen es durch Markierungen, Lichtzeichen oder Verkehrsschilder untersagt ist, gehalten20
… und jemanden dabei behindert35
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt gehalten20
Sie haben in zweiter Reihe gehalten55
… und jemanden dabei behindert701
... und jemanden dabei gefährdet801
... und dabei einen Unfall verursacht1001
Sie haben nicht platzsparend gehalten10
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht gehalten20
Sie haben im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen gehalten20
... und jemanden dabei behindert30
Sie haben unberechtigt auf Schutz­streifen für den Radverkehr gehalten55
… und jemanden dabei behindert701
... und jemanden dabei gefährdet801
... und dabei einen Unfall verursacht1001
Sie haben unberechtigt auf Busfahrstreifen oder an Bushaltestellen gehalten55
… und jemanden dabei behindert70
... und jemanden dabei gefährdet80
... und dabei einen Unfall verursacht100

Im Video: Alles zu Halten & Parken

Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.
Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.

Weitere Ratgeber zum Thema „Halten“

Absolutes Halteverbot: Hier dürfen Sie weder parken noch halten.
Absolutes Halteverbot: Hier dürfen Sie weder parken noch halten.

Nur mal schnell beim Bäcker oder am Briefkasten gehalten und schon ein Verwarnungsgeld aufgebrummt bekommen. Ein Halteverbot soll Autofahrer davon abhalten ihr Kfz dort abzustellen, wo es den Straßenverkehr behindern könnte.

§ 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert Halteverbot und unterscheidet zwischen eingeschränktem und absolutem Halteverbot. Entsprechende Schilder zeigen, ob ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot gilt.

Dieser Ratgeber geht dem Halteverbot auf den Grund. Wann überhaupt von Halten oder Parken gesprochen wird und welche Verkehrszeichen ein Halteverbot anzeigen, erfahren Sie hier. Ziehen Sie außerdem obige Bußgeldtabelle zurate, um zu erfahren, was das Halten im Halteverbot kostet.

Die richtige Bezeichnung lautet übrigens Haltverbot, nicht Halteverbot. Allerdings ist letztere Schreibweise längst üblich im Sprachgebrauch.

Halten, Parken und Warten

An manchen Orten herrscht grundsätzlich Halteverbot, beispielsweise am Andreaskreuz.
An manchen Orten herrscht grundsätzlich Halteverbot, beispielsweise am Andreaskreuz.

Halten und Parken sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Manch einer erinnert sich vielleicht noch an den Fahrunterricht. Hatte das nicht etwas mit Zeit zu tun? Richtig. Wer sein Fahrzeug nämlich für mehr als drei Minuten abstellt, der parkt. Das gilt auch dann, wenn Sie das Auto dabei nicht verlassen.

Das Halten hingegen bezeichnet eine beabsichtigte, kurze Unterbrechung der Fahrt. Die dreiminütige Dauer darf dann nicht überschritten werden, sonst parken Sie und das ist im absoluten Halteverbot nicht gestattet.

Aber wussten Sie auch, dass es noch eine weitere Unterscheidung gibt? Bei Autos, die im Stau oder an Ampeln stehen, kann weder vom Halten noch vom Parken die Rede sein. Warten ist hier die richtige Bezeichnung.

Das Warten unterscheidet sich vom Halten hauptsächlich darin, dass es sich um eine unbeabsichtigte Unterbrechung der Fahrt handelt, entweder durch eine Anordnung (Ampel, Bahnschranke) oder die Verkehrssituation (Stau).

Wie sieht es bei einer Panne aus? Hier ist das Halten weder beabsichtigt noch verkehrsbedingt nötig. Das sogenannte Liegenbleiben ist wieder eine andere Sache. Können Sie betriebsbedingt (aufgrund einer Panne) nicht weiterfahren, ist das Halten auch im Halteverbot gerechtfertigt.

Vorsicht: Wenn es trotz der Panne möglich gewesen wäre das Fahrzeug aus der Halteverbotszone zu entfernen. Geschieht dies nicht, kann von unzulässigem Parken ausgegangen werden.

Im Folgenden soll nun der Unterschied zwischen eingeschränktem und absolutem Halteverbot verdeutlicht werden.

Das eingeschränkte Halteverbot

Eingeschränktes Halteverbot: Das Verkehrszeichen trägt die Nummer 286.
Eingeschränktes Halteverbot: Das Verkehrszeichen trägt die Nummer 286.

Eingeschränktes (auch: beschränktes) Halteverbot wird auch oft als Parkverbot bezeichnet. Das liegt daran, dass hier zwar das Halten, nicht aber das Parken erlaubt ist. Unter drei Minuten dürfen Sie hier halten.

Den Unterschied zum absoluten Halteverbot macht das Schild deutlich. Das Halteverbotsschild für eingeschränktes Halteverbot hat lediglich einen Strich, wo das Schild für absolutes Halteverbot zwei sich kreuzende Striche aufweist.

Absolutes Halteverbot

Absolutes Halteverbot lässt hingegen gar keinen Spielraum. Hier ist auch das Halten verboten. Häufig ist das Schild für absolutes Halteverbot mit einem Pfeil versehen. Dieser markiert den Anfang der Halteverbotszone und zeigt an, in welcher Richtung sich diese fortsetzt.

Hier dürfen Sie weder halten noch parken. Ein absolutes Halteverbotsschild trägt die Farben rot und blau, wobei der blaue Grund durch zwei rote Striche durchkreuzt wird. Das Verkehrszeichen hat die Nummer 283.

Parken ist der Definition nach eine längere Fahrtunterbrechung als das Halten. Überall da, wo Halteverbot gilt, ist damit auch das Parken untersagt.

Mit oder ohne Schild: An diesen Orten herrscht immer Halteverbot

Nicht immer weisen Verkehrsschilder auf ein Halteverbot hin. In Deutschland gibt es Bereiche, in denen grundsätzlich nicht gehalten oder geparkt werden darf.

Beispielsweise ist das Parken abseits der Fahrbahn (z.B. auf dem Gehweg) untersagt, es sei denn, ein entsprechendes Zeichen erlaubt es.

§ 12 Abs. 1 StVO verbietet das Halten grundsätzlich in folgenden Bereichen:

  • Innerhalb eines Kreisverkehrs
  • Auf der Autobahn
  • An Kraftstraßen
  • An Taxiständen (Ausnahme: betriebsbereite Taxis)
  • An engen und unübersichtlichen Straßenstellen (z.B. scharfe Kurve)
  • Auf Ein- und Ausfädelungstreifen
  • Auf Bahnübergängen
  • Vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten

Nach § 41 Abs. 1 StVO gibt es eine Reihe von Verkehrszeichen, an denen das Halten grundsätzlich oder bis zehn Meter vor dem Zeichen verboten ist, insbesondere dann, wenn das Zeichen durch das Fahrzeug verdeckt werden könnte.

Diese Verkehrsschilder zählen dazu:

Es gibt ein gesondertes Halteverbot für Taxistände. Das Verkehrszeichen der Nummer 229 zeigt absolutes Halteverbot an. Das Taxi ist davon ausgenommen. Weil hier ständig mit ab- und anfahrenden Taxis gerechnet werden muss, dürfen Sie hier weder parken noch halten.

Halteverbotsschilder und ihre Bedeutung

Manche Halteverbotsschilder bedürfen einer Erklärung. Wie ein absolutes Halteverbotsschild von einem Schild für eingeschränktes Halteverbot zu unterscheiden ist, wurde bereits erläutert. Allerdings gibt es Verkehrszeichen, die ein Halteverbot anderweitig begrenzen oder ergänzen.

Beispielsweise kann das Halteverbot mit einer Uhrzeit angezeigt werden. In diesem Fall ist das Halten nur zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten verboten.

Gut zu wissen: Bei haltenden oder parkenden Fahrzeugen, also solchen, die nicht am fließenden Verkehr teilnehmen, ist vom ruhenden Verkehr die Rede. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs wird als Parkraumüberwachung bezeichnet. Dazu gehören Ahndungen von Verstößen gegen das Park- und Halteverbot sowie gegen gebührenpflichtiges Parken.

Das Halteverbot kann durch ein Zusatzschild ergänzt werden

Eine Halteverbot mit Zusatzschild kann das Verbot ergänzen oder bestimmte Fahrzeuge davon freistellen.
Eine Halteverbot mit Zusatzschild kann das Verbot ergänzen oder bestimmte Fahrzeuge davon freistellen.

Befinden sich unter dem Schild, welches das Halteverbot anzeigt, zusätzliche Zeichen, beziehen sich diese normalerweise auf das Halteverbot.

Solche Zusatzschilder können das Halteverbot zeitlich begrenzen oder bestimmte Fahrzeuge vom Haltverbot freistellen:

  • Das Schild „Einsatzfahrzeuge frei“ (Zusatzzeichen 1020-33) erlaubtes Rettungs- oder Dienstwagen in der Halteverbotszone zu halten oder parken.
  • Anwohner, die einen Parkausweis haben, dürfen trotz Halteverbot halten, wenn das Zusatzzeichen 1020-32 angebracht ist.
  • Wer schwerbehindert ist und einen entsprechenden Parkausweis hat, darf beim Zusatzzeichen 1020-11 trotz Halteverbot parken.
  • Das Halten kann durch das Zusatzzeichen 1042-33 zeitlich eingeschränkt oder erlaubt werden (z. B. „8-16 h frei“).
  • Das Zusatzzeichen 1026-60 stellt Elektrofahrzeuge frei. Sie dürfen solange im Halteverbot stehen, bis das Kfz aufgeladen ist.
  • Halteverbot auf dem Seitenstreifen (Zusatzzeichen 1060-31): Das Halten oder Parken ist zusätzlich auf dem Seitenstreifen verboten.
  • Das Zusatzzeichen 1040-32 ist jedem bekannt. Es erlaubt das Parken nur für eine bestimmte Dauer. Der Beginn des Parkvorgangs ist durch eine Parkscheibe anzuzeigen.
  • Unbeliebt aber weit verbreitet sind auch die Zusatzzeichen 1052-33 oder 1052-33). Es erlaubt das Parken nur gegen Gebühr. Autofahrer müssen dann einen Parkschein am Parkscheinautomat lösen.

Halteverbotszone und Halteverbot mit Pfeil

Wenn Sie Ihr Auto abstellen, sollten Sie nicht nur nach Schildern, sondern auch nach weiteren Markierungen Ausschau halten. Es kann nämlich sein, dass das Halteverbot sich über einen ganzen Bereich erstreckt.

Halteverbotszone: Dieses Schild markiert den Anfang der Zone.
Halteverbotszone: Dieses Schild markiert den Anfang der Zone.
  • Halteverbotszone: Manchmal gilt in einer ganzen Zone Halteverbot. Anfang und Ende werden durch entsprechende Verkehrszeichen markiert, sodass Autofahrer wissen, wann Sie eine Halteverbotszone verlassen oder befahren. Die Zone beginnt mit dem Zeichen Nummer 290.1 und wird durch das Zeichen Nummer 290.2 wieder aufgehoben. Innerhalb des Gültigkeitsbereichs ist das Parken auf allen öffentlichen Verkehrsflächen für länger als drei Minuten untersagt.
  • Absolutes oder eingeschränktes Halteverbot mit Pfeil: Ist ein Halteverbotsschild mit einem Pfeil versehen, gibt dieser die Richtung an, in welcher das Halteverbot fortgesetzt wird. Gültig ist das Halteverbot dann vom Schild bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung, aber nur auf der Straßenseite, auf der sich das Schild befindet.

Bußgeld für Parken im absoluten Halteverbot

Üblicherweise wird für weniger schwere Verkehrsdelikte, wie Parkverstöße, kein Bußgeld, sondern ein Verwarnungsgeld verhängt. Dies ist als Entgegenkommen des Ordnungsamtes zu verstehen, egal, ob ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vorliegt. Eine Strafe gibt es in diesem Sinne deshalb auch nicht, ein Verwarngeld aber schon.

Mit einem Bußgeldbescheid müssen Sie unter Umständen nur rechnen, wenn Sie das Entgegenkommen ausschlagen, das Verwarnungsgeld also nicht bezahlen.

Ganz allgemein kosten Sie Verstöße gegen das Halteverbot zwischen 20 und 100 Euro, je nach Schwere der Fälle.

FAQ – Halteverbot

Wie hoch ist das Bußgeld fürs Parken oder Halten im Halteverbot?

Häufig liegt das Bußgeld für Falschparken oder -halten zwischen 20 und 100 Euro.

Wie lange darf ich im Halteverbot halten?

Im eingeschränkten Halteverbot dürfen Sie bis zu 3 Minuten halten. Im absoluten Halteverbot ist das Halten generell verboten.

Was gilt im absoluten Halteverbot?

Hier dürfen Sie nicht parken und auch nicht halten.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (65 Bewertungen, Durchschnitt: 4,14 von 5)
Halteverbot erklärt: Wo darf das Auto stehen und wie lange?
Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.