Gutachter: Welche Kosten entstehen nach einem Autounfall?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 6. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Gutachterkosten für das Kfz nach einem Unfall

Schaden am Auto: Ein Gutachter verursacht Kosten.
Schaden am Auto: Ein Gutachter verursacht Kosten.

Im Straßenverkehr kann es schnell dazu kommen, dass der Hintermann auffährt, weil er unachtsam war. Im Rahmen eines Auffahrunfalls entsteht meistens nur ein Sachschaden, der in der Werkstatt wieder ausgebessert werden kann. Im Regelfall muss der Unfallverursacher oder seine Haftpflichtversicherung im Rahmen der Schadensregulierung für die Reparaturkosten aufkommen.

Aber wer entscheidet überhaupt, wie hoch die Kosten für die Reparatur sein dürfen? Meistens verlangt eine Vertragswerkstatt für die Ausbesserung des Schadens eine höhere Summe als eine kleine private Werkstatt. Daher kann der Geschädigte einen Gutachter bestimmen. Die Kosten für den Unfall bzw. Schaden am Fahrzeug werden von ihm geschätzt.

Auf dieser Basis können Sie dann den Schaden bei der gegnerischen Versicherung abwickeln lassen. Aber was kostet ein Sachverständiger? Müssen für den Gutachter die Kosten auch bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Sachverständigenkosten: Welche Leistungen werden berechnet?

Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall einen Sachverständigen benötigen, stellt sich schnell auch die Frage: „Wie teuer ist ein Gutachter?“ Um diese Frage beantworten zu können, bietet es sich an, einen Blick auf die Leistungen zu werfen. Der Gutachter berechnet seine Kosten nämlich anhand des zu erstellenden Kfz-Gutachtens.

In diesem wird zusammengefasst, welche Details ermittelt werden müssen, um die genaue Schadenshöhe angeben zu können. Folgende Punkte werden im Kfz-Gutachten daher aufgeführt:

Gutachter: Nach einem Autounfall entstehen Kosten für einen Sachverständigen.
Gutachter: Nach einem Autounfall entstehen Kosten für einen Sachverständigen.
  • Wiederbeschaffungswert und anschließende Dauer
  • Restwert
  • Reparaturkosten und voraussichtliche Dauer
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfallgruppe sowie Nutzungsausfallentschädigung
  • Fahrzeugdaten inklusive Typenbestimmung, Ausstattung, Kilometerstand, Pflegezustand und Reifengröße sowie Profiltiefe
  • Detaillierter Schadensumfang inklusive benötigter Ersatzteile mit Preisen
  • Verkehrssicherheit des Fahrzeugs

Manchen Versicherungen reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nicht aus. Das liegt daran, dass die Schäden den Restwert des Autos so stark mindern, dass es sich bei dem Kfz um einen Totalschaden handelt und eine Wiederbeschaffung billiger wäre. Zwar ist ein Gutachter mit Kosten verbunden, kann diese Faktoren allerdings zusätzlich ermitteln.

Was kostet ein Gutachter fürs Auto?

Der Gutachter darf seine Preise selbst bestimmen. Ein Sachverständiger kann hohe Kosten verursachen, die allerdings in der Regel vom Unfallverursacher bzw. der gegnerischen Versicherung bezahlt werden müssen.

Übrigens: Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung übers Ohr hauen. Akzeptieren Sie keinesfalls einen Gutachter von der Haftpflicht des Schädigers. Sie können selbst bestimmen, welcher Sachverständiger sich um Ihr Kfz-Gutachten kümmert. Die Versicherung muss die für den Gutachter anfallenden Kosten bezahlen.

Welche Kosten ein Sachverständiger für das Unfallgutachten verlangt, müssen Sie im Vorfeld meistens vereinbaren, da die Preise je nach Schadenhöhe variieren können. Als Anhaltspunkt, um vom Gutachter die Kosten zu berechnen, dient ein prozentualer Wert:

  • 35 Prozent bei 1.000 Euro Schadenshöhe
  • 7,5 Prozent bei 20.000 Euro Schadenshöhe
Der prozentuale Wert ist dabei je nach Höhe des Schadens absteigend. Beispielsweise müssen Sie bei einem Schaden von 1000 Euro für den Gutachter mit Kosten von circa 350 Euro brutto rechnen. Bei 20000 Euro liegt der Preis bereits bei rund 1500 Euro für das Kfz-Gutachten.

Wer bezahlt die Kosten für den Gutachter fürs Auto?

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich häufig die Frage, ob ein Kostenvoranschlag reicht und ein unabhängiger Kfz-Gutachter überhaupt nötig ist. Wenn Sie Geschädigter sind, bietet es sich an, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Dieses wird allerdings nicht immer von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Wer zahlt die Gutachterkosten nach einem Autounfall?
Wer zahlt die Gutachterkosten nach einem Autounfall?

Grundsätzlich sollten Sie beim Gutachter die Kosten nicht unterschätzen. Die Preise können, wie das Beispiel im oberen Abschnitt zeigt, durchaus hoch sein.

Es gilt meistens eine Bagatellgrenze von 700 bis 750 Euro. Wenn der voraussichtliche Schaden an Ihrem Fahrzeug diesen Preis übersteigt, dann muss der Gutachter inklusive aller Kosten vom Schädiger bzw. von seiner Haftpflicht übernommen werden.

Unter besonderen Umständen kann ein Gutachter allerdings auch schon bei einer geringeren Schadenhöhe nötig sein. Ein solcher Fall kann beispielsweise vorliegen, wenn durch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Beweis­schwierigkeiten zu befürchten sind. Dies muss im Notfall allerdings vor Gericht im Einzelfall geklärt werden.

Wenn sich der Schaden unterhalb der Grenze von 700 bis 750 Euro bewegt, wird Ihnen der Gutachter inklusive Kosten nicht erstattet. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, sich die Gebühren für den Kostenvoranschlag erstatten zu lassen.

Oftmals bietet die gegnerische Versicherung auch an, dass bis zu Schäden von 3.000 Euro kein Kfz-Gutachten nötig ist und ein Kostenvoranschlag ausreicht. Darauf müssen Sie allerdings nicht eingehen und können trotzdem ein Gutachten verlangen. Die Versicherung muss den Gutachter inklusive der Kosten bezahlen.

FAQ: Kosten für den Gutachter

Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?

In der Regel kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für das Kfz-Gutachten auf.

Was darf der Kfz-Gutachter an Kosten berechnen?

Das kommt darauf an, wie umfangreich das Gutachten werden soll. Klicken Sie hier, um herauszufinden, was untersucht werden kann oder muss.

Wie setzen sich die Kosten für den Gutachter zusammen?

Sie sind abhängig von der Schadenshöhe. Ein Beispiel erhalten Sie hier.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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