Tatbestandskatalog fürs Handy: Welche Bußgelder drohen?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Der Tatbestandskatalog für Handy am Steuer beinhaltet die Bußgelder, welche bei Verstößen mit dem Handy im Auto oder auf dem Fahrrad drohen. Halten sich Verkehrsteilnehmer nicht an die geltenden Verkehrsregeln, müssen sie mit folgenden Sanktionen rechnen:

TBNRBe­schrei­bungGe­set­ze / Ver­ord­nun­genGeld­bu­ße / Punk­te / Fahr­ver­botPro­be­zeit
123624Nut­zung eines elek­tro­­nischen Gerä­tes am Steu­er§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24, StVG; 246.1 BKat.100 € / 1 / -A
123625... mit Ge­fähr­dung§ 23 Abs. 1a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 246.2 BKat;
§ 19 OWiG.
150 € / 2 / 1 MA
123626... mit Un­fall­fol­ge§ 23 Abs. 1a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 246.3 BKat;
§ 19 OWiG.
200 € / 2 / 1 MA
123172Nut­zung eines elek­tro­­nischen Gerä­tes auf dem Fahrrad§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 246.4 BKat55 € / 0 / 0
123630... mit Ge­fähr­dung§ 23 Abs. 1a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG;
246.4 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV; § 19 OWiG
75 € / 0 / 0
123631... mit Un­fall­fol­ge§ 23 Abs. 1a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG;
246.4 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV; § 19 OWiG
100 € / 0 / 0

FAQ: Tatbestandskatalog Handy

Was ist im Tatbestandskatalog fürs Handy definiert?

Im Tatbestandskatalog ist unter einer bestimmten Tatbestandsnummer (TBNR) fürs Handy bestimmt, mit welchen Sanktionen bei Verstößen gegen die geltenden Verkehrsregeln zu rechnen ist. Unter den Tatbestandsnummern 123172 bis 123631 sind die Folgen von Handyverstößen aufgelistet. In der Tabelle finden Sie hier eine Übersicht zu diesen.

Wann begehen Sie einen Verstoß mit dem Handy?

Nutzen Sie das Handy hinterm Steuer während der Fahrt und bedienen sie dieses mit der Hand, verstoßen Sie gegen die Verkehrsregeln. Die Nutzung des Mobiltelefons ist nur über eine Freisprechanlage oder per Sprachsteuerung erlaubt. Auch die Nutzung anderer elektronischer Geräte, die per Hand bedient werden müssen, ist nicht zulässig.

Sind im Tatbestandskatalog fürs Handy auch Verstöße auf dem Fahrrad aufgeführt?

Ja. Auch auf dem Fahrrad drohen Sanktionen von mindestens 55 Euro. Kommt es zu einer Gefährdung, werden 75 Euro fällig, bei einem Unfall 100 Euro. Punkte oder ein Fahrverbot drohen in diesem Fall allerdings nicht.

Rechtliche Grundlagen: Nutzung elektronischer Geräte gemäß § 23 StVO

Tatbestandskatalog fürs Handy: In diesem sind die Sanktionen für Verstöße festgehalten.
Tatbestandskatalog fürs Handy: In diesem sind die Sanktionen für Verstöße festgehalten.

Ablenkungen sorgen beim Autofahren dafür, dass das Unfallrisiko steigt. Das trifft insbesondere dann zu, wenn der Blick vom Verkehr wegbewegt wird – wie bei der Verwendung elektronischer Geräte. Das Schauen auf die Tasten oder auf den Bildschirm kann schon ausreichen, um für einigen Sekunden die Fahrbahn und das Verkehrsgeschehen aus den Augen zu verlieren. Zeit, in der durchaus viel passieren kann.

Um dieses Risiko so gering wie möglich zu halten, hat der Gesetzgeber verschiedene Regelungen im Zusammenhang mit Ablenkungen durch die Nutzung elektronischer Geräte festgelegt. So ist es während der Fahrt untersagt, ein solches Gerät zu benutzen, wenn dieses mit der Hand bedient werden muss. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 23 Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier ist Folgendes definiert:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und

2. entweder

a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Die Nutzung ist also nur dann erlaubt, wenn die Ablenkung durch die Bedienung nicht zu lang dauert und das Gerät nicht in die Hand genommen werden muss. Das trifft neben dem Handy auf alle vergleichbaren elektronischen Geräte zu.

Achtung: Auch das Ablegen des Handys oder Geräts auf dem Oberschenkel kann laut einem aktuellen Urteil des Bayerischen Oberlandesgerichts als Halten gewertet werden (BayOLG, 10.01.2022, Az.: 201 ObOWi 1507/21). Das Gericht sah es zudem das Rutschen oder Runterfallen des Handys als zusätzliches Risiko an, da dadurch ebenfalls gefährliche Situationen ausgelöst werden könnten. So wird das Ablegen auf dem Oberschenkel also ebenfalls gemäß Tatbestandskatalog fürs Handy geahndet.

Gleiches gilt bei der Nutzung elektronischer Geräte bei einer Start-Stopp-Verwendung. Denn für eine erlaubte Handynutzung muss der Motor komplett abgeschaltet sein. Halten sich Verkehrsteilnehmer nicht an diese Vorgaben, müssen Sie mit entsprechenden Sanktionen rechnen.

Handy am Steuer: Was ist im Tatbestandskatalog definiert?

Unter den TBNR zum Handy sind auch Verstöße auf dem Rad festgehalten.
Unter den TBNR zum Handy sind auch Verstöße auf dem Rad festgehalten.

Im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog sind unter den Tatbestandsnummern 123172 bis 123631 die Sanktionen für die Verstöße mit dem Handy bzw. mit einem elektronischen Gerät aufgeführt. Neben der Tatbestandsnummer und der Bezeichnung des Verstoßes sind im Tatbestandskatalog fürs Handy auch die entsprechenden rechtlichen Grundlagen benannt.

So sind hier üblicherweise neben der StVO auch das Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Bußgeldkatalog (BKat) und die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) sowie das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) angeführt. Darüber hinaus sind Information dazu enthalten, ob es sich um einen A- oder B-Verstoß handelt, ob Punkte in Flensburg eingetragen werden oder ein Fahrverbot droht und wie hoch das Verwarn- bzw. Bußgeld ausfällt.

Hier sind zudem nicht nur die Verstöße mit einem Kfz aufgeführt, sondern auch solche, die auf dem Fahrrad begangen werden. Denn die Nutzung elektronischer Geräte ist auf dem Rad ebenfalls untersagt. Hier müssen Sie mit einem Verwarngeld von mindestens 55 Euro rechnen. Gefährden Sie andere, sind es 75 Euro und bei einem Unfall dann 100 Euro. Punkte oder Fahrverbote drohen hier nicht. Laut Tatbestandskatalog fürs Handy handelt es sich zudem weder um einen A- noch um einen B-Verstoß.

Bei Verstößen in einem Kfz müssen Sie dann allerdings mit wesentlich höheren Sanktionen rechnen. So fällt ein Bußgeld von mindestens 100 Euro an, wenn Sie elektronische Geräte unerlaubt nutzen. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Und es handelt sich um einen A-Verstoß, der die Verlängerung der Probezeit zur Folge hat.

Video: Was droht bei Handyverstößen?

Wann liegt ein Handyverstoß vor? Erfahren Sie es in diesem Video.
Wann liegt ein Handyverstoß vor? Erfahren Sie es in diesem Video.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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