TÜV vorziehen: Kann der Termin vorverlegt werden?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 3. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: TÜV vorziehen

Kann man schon vorher zum TÜV?

Es ist möglich, den TÜV früher zu machen, also den eigentlichen Termin vorzuziehen. Liegt der Termin ungünstig, können Sie Ihr Fahrzeug also auch schon früher zur anstehenden Hauptuntersuchung bringen.

Welche Auswirkungen auf das Prüfintervall hat es, wenn ich den TÜV-Termin vorziehen will?

Für den nächsten Termin zählt das Datum, an dem die Hauptuntersuchung stattfand. Der eigentlich festgelegte Termin hat also keine Bedeutung mehr, wenn Sie die HU vorziehen. Die nächste HU findet dann zwei Jahre nach dem vorgezogenen Termin statt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was bringt es, früher zum TÜV zu gehen?

Ein vorgezogener TÜV hat den Vorteil, dass Sie den Termin bestimmen können. Das bietet mehr Flexibilität für den Zeitraum, in dem die Untersuchung stattfinden kann. Ein Nachteil, wenn Sie die HU früher machen, ist allerdings, dass die Gültigkeit des bestehenden TÜVs verkürzt wird. Welche Sanktionen drohen, wenn Sie den TÜV dann überziehen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

Kann man den TÜV vorziehen bzw. auch früher machen?

Kann man den TÜV früher machen lassen?
Kann man den TÜV früher machen lassen?

Fahrzeuge müssen in festgelegten Intervallen zur Hauptuntersuchung (HU oder auch TÜV). Der Zeitraum für den nächsten Termin wird in der Regel mit dem Anbringen der neuen Prüfplakette festgelegt. Üblich ist ein Intervall von zwei Jahren. Für LKW über 3,5 Tonnen sowie für Wohnmobile über 7,5 Tonnen ist das Intervall auf 12 Monate festgelegt. Gleiches gilt für Anhänger mit mehr als 3,5 Tonnen.

Verpassen Fahrzeughalter den Termin, weil sie ihn nicht wahrnehmen können, kann bei einem längeren Überziehen ein Bußgeld drohen und im schlimmsten Fall auch die Stilllegung des Fahrzeugs. Um ein Überziehen zu vermeiden, können Halter den TÜV auch vorziehen.

Den TÜV früher machen zu lassen, ist beispielweise eine Option, wenn das Fahrzeug beruflich genutzt wird und Ausfallzeiten negative Auswirkungen haben könnten. Da ist die zeitliche Planung der HU durchaus von Vorteil. Auch kann es sein, dass Halter gar nicht im Land sind oder die Öffnungszeiten der Werkstatt im veranschlagten Prüfungszeitraum ungünstig liegen. Hier kann es sich ebenfalls lohnen, den TÜV früher durchführen zu lassen.

Für den TÜV kann das Vorziehen auch bei einem Verkauf des Fahrzeugs eine Möglichkeit sein, dem Käufer Seriosität zu beweisen. Steht die HU in nächster Zeit an, kann der Verkäufer den TÜV beispielsweise einen Monat früher machen lassen und so den Wert des Fahrzeugs steigern. Auch kann eine neue TÜV-Plakette die Verkaufschancen deutlich erhöhen.

TÜV vorziehen: Wann ist der nächste Termin?

Findet der 1 Monat früher statt, wird auch der Nachfolgetermin vorgezogen.
Findet der 1 Monat früher statt, wird auch der Nachfolgetermin vorgezogen.

Wenn Sie den TÜV-Termin vorziehen, stellt sich dann die Frage, wann der nächste Termin ansteht. Gilt der eigentliche Termin oder beginnt das Intervall mit dem Vorziehen neu? Einfach gesagt: Ja, es beginnt neu. Es zählt der Termin, an dem die HU stattfindet, nicht der zuvor bestimmte. Dieser ist dann nicht mehr von Bedeutung.

Haben Sie beispielsweise einen Termin im Juli und ziehen diese in den Juni oder gar in den Mai vor, fällt der nächste Termin in zwei Jahren (bzw. 12 Monaten) dann ebenfalls auf den Juni oder Mai.

TÜV überziehen: Welche Sanktionen drohen?

Können Sie den TÜV-Termin nicht wahrnehmen, aber den TÜV auch nicht vorziehen, gibt es einen bestimmten Spielraum, was das Überziehen anbelangt. Allerdings sollten Sie nicht zu lange warten und zeitnah einen Termin vereinbaren. Sind Sie zwei bis vier Monate über dem eigentlichen Termin, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen. Bei vier bis acht Monaten sind es 25 Euro. Warten Sie noch länger, ist es dann schon ein Bußgeld von 60 Euro sie ein Punkt in Flensburg. Um sich diese Kosten zu sparen, sollten Sie immer schauen, ob Sie den TÜV nicht doch vorziehen können.

VerstoßMögliche Sanktionen
PKW gefahren, bei dem die Haupt­untersuchung über­zogen war
zwei bis vier Monate15 EUR
vier bis acht Monate25 EUR
über acht Monate hinaus60 EUR,
1 Punkt
PKW mit vorgeschriebener Sicherheits­prüfung gefahren, bei dem die Haupt­untersuchung über­zogen war
bis zwei Monate15 EUR
zwei bis vier Monate25 EUR
vier bis acht Monate60 EUR,
1 Punkt
über acht Monate hinaus75 EUR,
1 Punkt

Kurz & kompakt im Video: So lesen Sie die TÜV-Plakette

Im Video erfahren Sie, wie Sie die TÜV-Plakette richtig ablesen und den TÜV-Termin bestimmen.
Im Video erfahren Sie, wie Sie die TÜV-Plakette richtig ablesen und den TÜV-Termin bestimmen.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (38 Bewertungen, Durchschnitt: 4,70 von 5)
TÜV vorziehen: Kann der Termin vorverlegt werden?
Loading...

Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.