Wollen Verkehrsteilnehmer einen Anhänger abstellen, stellt sich natürlich immer die Frage, wo das erlaubt ist und für wie lange. Einen Anhänger richtig zu parken, kann sich da schon mal als Herausforderung erweisen. Werden dann verkehrsrechtliche Vorgaben diesbezüglich missachtet, drohen Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog.
Verstoß | Sanktion |
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Anhänger wurde ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen geparkt | 20 EUR |
Anhänger mit mehr als 2 t regelmäßig trotz Verbot in besonderem Gebiet geparkt | 30 EUR |
Anhänger parken: Die StVO bestimmt, was zu beachten ist
Inhaltsverzeichnis
Gründe, warum ein Anhänger benötigt wird, gibt es viele – doch wohin mit dem guten Stück, wenn es gerade nicht gebraucht wird? Darf ich einen Anhänger überhaupt ohne Zugfahrzeug abstellen? Einen Anhänger auf der Straße zu parken oder auf einem öffentlichen Parkplatz abzustellen, ist nicht so einfach, wie es manchmal scheint. Egal ob es sich um einen Pferdeanhänger, einen Wohnwagen oder einen LKW-Anhänger handelt, das Abstellen ist gesetzlich geregelt.
Die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definieren, wo Verkehrsteilnehmer ihren Anhänger parken können und für wie lange dies möglich ist. Entscheidend sind hier die Regelungen in § 12 StVO. Unter Absatz 3 wird bestimmt, dass ein [„Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug […] nicht länger als zwei Wochen geparkt werden“] darf.
Einen Anhänger zu parken, ohne dass das Zugfahrzeug ebenfalls abgestellt wird, ist also maximal für zwei Wochen zulässig. Wird der entsprechende Anhänger nicht umgeparkt, hat das üblicherweise eine Sanktion von 20 Euro zur Folge.
Anders sieht das aus, wenn das gesamte Gespann abgestellt wird. Denn einen PKW-Anhänger zu parken und das mit dem Zugfahrzeug, unterliegt keiner Frist.
Besondere Regelungen zum Parken mit einem Anhänger
Ist auf der Straße kein Platz, bietet sich manchmal für den Anhänger ein öffentlicher Parkplatz an. Wichtig ist, dass auch hier die Regelungen der StVO gelten. Den Anhänger zu parken, ist nur höchstens 14 Tage zulässig, es sei denn, der Parkplatz ist entsprechend gekennzeichnet. So kann durch Zusatzschilder beispielsweise das Abstellen von Wohnwagen ausdrücklich erlaubt sein.
Am einfachsten ist es natürlich, den Anhänger auf dem eigenen Grund unterzustellen, wenn er nicht benötigt wird. Ist eine ausreichende Fläche vorhanden, spielt es auf dem Privatgrundstück keine Rolle, dass Sie den Anhänger im Wohngebiet parken. Gleiches gilt, wenn ein Mietvertrag über eine Parkfläche vorhanden ist oder die Erlaubnis des Grundstückseigners vorliegt.
Stellplatz für LKW-Anhänger: Hier gelten weitere Vorschriften
Wo dürfen Sie innerorts einen LKW-Anhänger parken? Auch diesbezüglich gibt es gesetzliche Vorgaben zu beachten, denn gemäß StVO dürfen Anhänger, die mehr als 2 t zulässiges Gesamtgewicht aufweisen, in bestimmten Gebieten innerorts nicht abgestellt werden. So ist dies unter anderem in Wohn-, Kur- und Klinikgenbieten nicht zulässig.
Dieses Verbot ist jedoch eingeschränkt und bezieht sich auf die Zeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr, wenn es sich um sogenanntes „regelmäßiges Parken“ handelt. Zudem erstreckt es sich auf Sonn- und Feiertage. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit einem Verwarngeld von 30 Euro geahndet werden.
FAQ – Anhänger parken
Ja, die StVO bestimmt unter § 12, wo und für wie lange Verkehrsteilnehmer ihren Anhänger parken dürfen.
Ja, wollen Verkehrsteilnehmer ihren Anhänger parken, auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen, dürfen sie das auch ohne Zugfahrzeug. Die zulässige Zeit ist allerdings begrenzt.
Ist der Anhänger ohne Zugfahrzeug abgestellt, ist dies für maximal zwei Wochen zulässig. Für ein Gespann gibt es keine zeitliche Begrenzung.