Bußgelderhöhung wegen einer Voreintragung

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 28. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Erhöhung der Geldbuße bei Voreintragungen kann von Region zu Region variieren.
Die Erhöhung der Geldbuße bei Voreintragungen kann von Region zu Region variieren.

Die Bußgeldstelle kann bei einem Verkehrsverstoß das Fahreignungsregister in Flensburg zurate ziehen und feststellen, ob der betroffene Autofahrer bereits Voreintragungen hat oder in letzter Zeit sogar schon einmal wegen eines ähnlichen Zuwiderhandelns aufgefallen ist.

Je nach Fall ist dann eine Bußgelderhöhung aufgrund der Voreintragung möglich. Erhöhung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Bußgeld, welches normalerweise für einen Verstoß erhoben wird, höher, wenn nicht sogar doppelt so hoch ausfallen kann.

Ist so eine Bußgelderhöhung auf dem Bußgeldbescheid zulässig? Um wie viel wird das Bußgeld erhöht und bei welchen Voreintragungen bzw. Verstößen ist damit zu rechnen? Dies und mehr haben wir für Sie in Erfahrung gebracht.

Video: Informationen zur Bußgelderhöhung

Wann eine Bußgelderhöhung droht, erfahren Sie auch im Video.
Wann eine Bußgelderhöhung droht, erfahren Sie auch im Video.

Erhöhung der Geldbuße wegen Voreintragungen: Ist das zulässig?

Bußgeld: Eine Regelsatzerhöhung wegen einer Voreintragung ist zulässig.
Bußgeld: Eine Regelsatzerhöhung wegen einer Voreintragung ist zulässig.

Grundlage für die Bemessung des Bußgeldes bzw. für die Bußgelderhöhung bilden einerseits das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und andererseits die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV).

Mindestens fünf und höchstens 1.000 Euro können für eine Verkehrsordnungswidrigkeit erhoben werden (gemäß § 17 Abs. 1 OWiG). Die Erhöhung vom Bußgeld kann durch § 3 Abs. 1 BKatV begründet werden. Dort heißt es:

Etwaige Eintragungen des Betroffenen im Fahreignungsregister sind im Bußgeldkatalog nicht berücksichtigt, soweit nicht in den Nummern 152.1, 241.1, 241.2, 242.1 und 242.2 des Bußgeldkatalogs etwas anderes bestimmt ist.

Das bedeutet, dass die Erhöhung der Geldbuße wegen Voreintragungen im Flensburger Fahreignungsregister möglich ist. Temposünder, die innerhalb eines Jahres zwei Mal mit über 25 km/h zu schnell erwischt werden, müssen ebenso mit einer Bußgelderhöhung rechnen. Auch ein bereits verhängtes Fahrverbot kann sich dann unter Umständen verlängern.

Eine Bußgelderhöhung ist im Übrigen auch für Ersttäter vorgesehen, wenn zusätzlich zum Verkehrsverstoß noch eine Gefährdung, Behinderung oder Sachbeschädigung hinzukommen. Diese Bußgelderhöhung ist allerdings im Tatbestandskatalog bereits enthalten und damit einheitlich geregelt (gemäß § 3 Abs. 3 BKatV). Beispiel: Ein Verstoß, der normalerweise mit 70 Euro geahndet wird, kostet 85 Euro, wenn zusätzlich eine Gefährdung anzulasten ist. 90 Euro sind es im Falle einer Sachbeschädigung.

In welchem Umfang ist eine Erhöhung der Geldbuße wegen Voreintragungen denkbar?

Das Bußgeld kann erhöht werden wegen vorhandenen Punkten.
Bußgeld erhöht wegen Voreintragungen? Bei Punkten in Flensburg ist das u. U. möglich.

Wie Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet werden, ist im Bußgeldkatalog auf Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung festgehalten. Vom Falschparken bis zum Tempoverstoß listet der Bußgeldkatalog die Höhe von Verwarnungs- oder Bußgeld sowie die Anzahl anfallender Punkte in Flensburg und mögliche Fahrverbote auf.

Werden Autofahrer jedoch wiederholt auffällig, kann die zuständige Bußgeldstelle oder das Ordnungsamt vom Bußgeldkatalog abweichen. Dabei kommt eine Bußgelderhöhung wegen einer Voreintragung oder anderer Verstöße infrage, um der verkehrserzieherischen Maßnahme Nachdruck zu verleihen. Allerdings gibt es keine bundeseinheitliche Bemessungsgrundlage für die Bußgelderhöhung.

Um wie viel sich das Bußgeld erhöht, liegt damit im pflichtgemäßen Ermessen der örtlichen Behörde. Damit keine willkürliche Bußgelderhöhung erfolgt, muss diese durch ein Gericht geprüft werden (z. B. auf Verhältnismäßigkeit). So kann das ursprüngliche Bußgeld sogar verdoppelt werden. Ob sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit erhöhtem Bußgeld lohnt, sagt Ihnen ein Anwalt.

Nach § 3 Abs. 4a BKatV können bestimmte Verstöße ab einem regulären Bußgeld von mehr als 55 Euro mit einer Bußgelderhöhung einhergehen, wenn die Tat vorsätzlich begangen wurde. In solchen Fällen ist eine Verdoppelung des Bußgeldes möglich.

FAQ: Bußgelderhöhung zulässig?

Ist die Erhöhung einer Geldbuße grundsätzlich zulässig?

Ja, das ist durchaus erlaubt. Etwa wenn Verkehrssünder bereits Punkte in Flensburg haben, darf die Behörde das Bußgeld angemessen erhöhen.

Wann darf das Bußgeld noch erhöht werden?

Zum Beispiel ist es üblich, dass die Geldbuße bei einer Gefährdung immer höher ist, als wenn diese nicht vorliegt. Diese Erhöhung definiert der Bußgeldkatalog genau. Eine Erhöhung oder Verdoppelung des Regelsatzes ist auch bei Vorsatz denkbar.

Was gilt als angemessene Erhöhung?

Das ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Jede Behörde legt das Bußgeld selbst fest.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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