Bußgeldkatalog: Pkw mit Anhänger und Anhängerkupplung

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 15. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung und Überladung 2024 für Pkw mit Anhänger, der die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitung und Überladung mit Anhänger am Pkw definiert.

Aktuelle Bußgelder außerorts:

Geschwin­digkeits­über­schreitung mit Anhänger außer­ortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 EUReher nicht
11 bis 15 km/h50 EUReher nicht
16 bis 20 km/h140 EUR1Hier prüfen **
21 bis 25 km/h150 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h175 EUR1Hier prüfen **
31 bis 40 km/h255 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h480 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h600 EUR22 MonateHier prüfen **
über 60 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **

Aktuelle Bußgelder innerorts:

Geschwin­digkeitsüber­schreitung mit Anhänger innerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h40 EUReher nicht
11 bis 15 km/h60 EUReher nicht
16 bis 20 km/h160 EUR1Hier prüfen **
21 bis 25 km/h175 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h235 EUR21 MonatHier prüfen **
31 bis 40 km/h340 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h560 EUR22 MonateHier prüfen **
51 bis 60 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
über 60 km/h800 EUR23 MonateHier prüfen **
ÜberladungStrafePunkte
Pkw (bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht) oder Anhänger (bis 2 t zulässiges Gesamtgewicht)
für Fahrer und Halter
über 5 %10 EUR
über 10 %30 EUR
über 15 %35 EUR
über 20 %95 EUR1
über 25 %140 EUR1
über 30 %235 EUR1

Spezielles zu Anhänger- und Lastvorschriften:

Pkw mit Anhänger: Was ist zu beachten?

FAQ – Pkw mit Anhänger

Wie schnell darf ich mit einem Anhänger fahren?

Mit einem Anhänger dürfen Sie maximal 80 km/h fahren. Mit Anhängern, die eine Tempo-100-Zulassung besitzen, dürfen Sie (nur!) auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auch bis zu 100 km/h fahren.

Welchen Anhänger darf ich mit dem B-Führerschein fahren?

Mit dem B-Führerschein dürfen Sie mit einem Anhänger bis zu 750kg zGG fahren. Der Anhänger darf auch schwerer als 750kg sein, wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Auto + Anhänger) maximal 3500kg beträgt.

Welchen Anhänger darf ich mit B96 fahren?

Bei B96 darf der Anhänger schwerer als 750kg sein. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Auto + Anhänger) von 4250kg darf aber nicht überschritten werden.

Welche Anhänger darf ich mit BE-Führerschein fahren?

Mit dem BE-Führerschein dürfen Sie mit einem Anhänger fahren, der maximal 3500kg wiegt.

Video: Infos zum Fahren mit Anhänger

Im Video finden Sie wichtige Informationen zum Fahren mit einem Anhänger.
Im Video finden Sie wichtige Informationen zum Fahren mit einem Anhänger.

Pkw mit Anhänger fahren – Diesen Führerschein brauchen Sie

PKW mit Anhänger: Zulässiges Gesamtgewicht des Zuges darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
PKW mit Anhänger: Zulässiges Gesamtgewicht des Zuges darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

Ob für den Urlaub oder einen Umzug – der Anhänger am Auto schafft Abhilfe. Beim Fahren mit Anhänger gilt es jedoch einiges zu beachten, um sicher unterwegs zu sein. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick zu wichtigen Regelungen aus dem Bußgeldkatalog „Pkw mit Anhänger“.

Mit einer am Auto befindlichen Anhängerkupplung, wird der Anhänger angebracht. Der reguläre Führerschein der Klasse B erlaubt es Autofahrern, einen Anhänger – Kipper, Hochlader, Tieflader oder Pferdeanhänger – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg zu fahren.

Die Anhängerkupplung muss vorschriftsgemäß am Pkw angebracht werden. Bei Pkw findet die Kugelkopfkupplung Anwendung. Am Anhänger befindet sich das Gegenstück – die Kugelpfanne mit Verschluss. Sind beide zusammengekoppelt, kann der Pkw den Anhänger so hinter sich herziehen, dass er sich dreht und trotzdem vor dem Ablösen gesichert ist. Entspricht die Anhängerkupplung nicht den Vorschriften, droht ein Bußgeld von 25 Euro.

Wer einen schwereren Anhänger fahren möchte, benötigt eine entsprechende Führerscheinklasse.

Klasse B
  • Zugfahrzeuge bis 3500 kg dürfen einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg ziehen.

  • Bei Anhängern über 750 kg darf das Gespann die zulässige Gesamtmasse von 3500 kg nicht überschreiten.
  • Klasse B 96
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist höher als 750 kg.

  • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination beträgt zwischen 3500 kg und 4250 kg.
  • Klasse BE
  • Anhänger darf zulässige Gesamtmasse von 750 kg bis 3500 kg vorweisen.
  • Das Autofahren mit Anhänger braucht Übung. Denn jeder Autofahrer muss sich zunächst an das Fahren mit Anhänger gewöhnen und sollte vor der ersten Tour das Fahren mit Anhänger trainieren. So kann er ein Gefühl dafür bekommen, wie sich der Anhänger beim Rückwärtsfahren oder beim Wenden verhält.

    Überprüfen Sie, ob die Anhängerkupplung richtig montiert und eingestellt ist. Justieren Sie die Anhängerkupplung nach, wenn sie schleift. Sind Sie sich unsicher bei der Montierung, fragen Sie lieber Ihren Händler um Hilfe.

    Ein Auto mit Anhänger darf maximal 80 km/h fahren - oder 100 km/h mit spezieller Plakette.
    Ein Auto mit Anhänger darf maximal 80 km/h fahren – oder 100 km/h mit spezieller Plakette.

    Wie schnell Sie mit Anhängern fahren dürfen

    Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für den PKW mit Anhänger beträgt 80 km/h. Sind Sie mit dem Anhänger zu schnell gefahren, drohen Bußgelder.

    In Ausnahmefällen kann ein Pkw mit Anhänger die Geschwindigkeit auf bis zu 100 km/h erhöhen. Dies ist mit der Tempo-100-Plakette möglich. Die Tempo-100-Plakette ist in Zulassungsbehörden erhältlich. Die maximale Geschwindigkeit mit Anhänger ist geringer als ohne, da das Fahren mit Anhänger höhere Risiken birgt. Wie Sie die 100er Zulassung für Anhänger erhalten, erfahren Sie in unserem Video:

    In diesem Video beantworten wir die Frage, wie Autofahrer eine 100er Zulassung für ihren Anhänger bekommen.
    In diesem Video beantworten wir die Frage, wie Autofahrer eine 100er Zulassung für ihren Anhänger bekommen.

    Voraussetzungen für die Tempo-100-Plakette

    • ABS-ausgestattetes Auto
    • Zulässige Gesamtmasse des Autos beträgt maximal 3,5 t.
    • Der Anhänger ist für eine Geschwindigkeit von 100 km/h geeignet.
    • Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und besitzen wenigstens den Geschwindigkeitsindex L.
    • Die Reifen sind jünger als sechs Jahre.

    Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger hat Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot zur Folge. Die genauen Angaben entnehmen Sie der Tabelle. Die Bußgelder entsprechen denen der Geschwindigkeitsüberschreitungen eines LKW.

    Die zulässige Anhängelast

    Die Anhängelast ist die tatsächliche Last des Anhängers, abzüglich der Stützlast, die ein Kraftfahrzeug hinter sich her ziehen darf. Ist die zulässige Anhängelast überschritten, ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet. Es kann zum Schlingern des Anhängers kommen und die Bremsen sind nicht mehr ausreichend funktionstüchtig.

    In den Zulassungspapieren steht, wie hoch die Anhängelast des Pkw sein darf. Sie müssen genaue Gewichtsangaben des Anhängers sowie des Zugfahrzeugs einhalten. Es gilt, dass die Anhängelast nicht höher als das Gewicht des Pkw sein darf. Wird die Anhängelast überschritten, drohen laut Bußgeldkatalog Pkw mit Anhänger je nach Überladung Bußgelder und Punkte in Flensburg.

    Die für einen Pkw zulässige Anhängelast variiert je nach Fahrzeugmodell und Anhängerkupplung zwischen 500 kg und 2000 kg. Meist beträgt die maximale Anhängelast zwischen 1200 kg und 1500 kg. Es gilt grundsätzlich, dass die gezogene Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des Pkw nicht überschreiten darf. Übersteigt die Anhängelast die 750 kg, darf die Gesamtmasse des gesamten Zuges nicht mehr als 3,5 t wiegen.

    Es ist wichtig, dass Sie die maximale Stützlast nicht überschreiten. Wie hoch die Stützlast sein darf, ist den Zulassungspapieren zu entnehmen. Bei der Stützlast handelt es sich um die Last, die auf der Anhängerkupplung vertikal lastet, während der Hänger am Auto gekuppelt ist.

    Wie Sie Ihren Anhänger beladen dürfen

    Ob Pferdeanhänger, Kipper oder Hochlader - jeder Anhänger benötigt ein amtliches Kennzeichen.
    Ob Pferdeanhänger, Kipper oder Hochlader – jeder Anhänger benötigt ein amtliches Kennzeichen.

    Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Anhänger sicher beladen. Bei ungünstiger Verteilung der Last kann der Anhänger zum Schlingern kommen und zu einem Risiko werden. Ob Möbel, Skier oder Motorrad – auf dem Anhänger muss die Ladung gut gesichert sein, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

    Die Ladung darf bei einer Vollbremsung nicht verrutschen oder hinunterfallen. Die Folgen einer Überladung sind Bußgelder und Punkte in Flensburg.

    Mehr zu Überladung, Anhängelast, Stützlast und Achslast erfahren Sie auch in diesem Youtube-Video:

    Wann gilt ein Anhänger als überladen? Mehr im Video
    Wann gilt ein Anhänger als überladen? Mehr im Video

    Die Anhänger-Zulassung

    Bevor Sie mit einem Anhänger fahren, müssen Sie in der örtlichen Zulassungsstelle den Pkw-Anhänger anmelden. Dafür benötigen Sie die gleichen Dokumente, die Sie auch bei der Anmeldung eines Autos vorzeigen. Jeder Anhänger muss ein Kennzeichen besitzen, eine Bescheinigung für die Abgasuntersuchung ist jedoch nicht vonnöten. In der Zulassungsbehörde können Sie auch die Tempo-100-Plakette beantragen. Fahren Sie einen Anhänger ohne Papiere, müssen Sie mit Strafen rechnen.

    Muss der Anhänger auch zur Hauptuntersuchung?

    Auch Anhänger unterliegen der Hauptuntersuchungspflicht. Ist der Anhänger-TÜV abgelaufen, müssen Sie diesen erneuern lassen. Überziehen Sie die Frist, die Sie der Zulassungsbescheinigung entnehmen können, fallen – je nach Länge der Überziehung – Bußgelder und ein Punkt in Flensburg an.

    Mit dem Anhänger parken

    Anhänger nehmen viel Platz in Anspruch und behindern zum Teil andere Fahrzeuge. Daher gilt laut § 12 Abs. 3b der StVO, dass Pkw-Anhänger, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, maximal zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum parken dürfen. Dies gilt nur, wenn der Anhänger für Verkehrszwecke genutzt wird. Verwenden Sie den Anhänger für Werbezwecke oder nutzen Sie den öffentlichen Parkplatz gar zum Überwintern, liegt eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums vor, die nicht gestattet ist.

    Das Wechseln des Parkplatzes in einem Bereich ist nicht erlaubt, da die Zwei-Wochen-Frist für einen bestimmten Parkbereich gilt, nicht nur für einen Parkplatz. Das Überschreiten der Zwei-Wochen-Frist zieht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro nach sich. Es ist Pflicht, Unterlegkeile für den Anhänger mitzuführen. Sie sind für die Standfestigkeit wichtig und verhindern das Rollen des Anhängers. Achten Sie darauf, dass die Angebote der Unterlegkeile von der StVZO zertifiziert sind. Halten Sie die Bestimmungen nicht ein, zahlen Sie 5 Euro.

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    Über den Autor

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    Vitali U.

    Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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    • Moritz B 17. November 2022, 19:17

      Hey,

      würde mit Anhänger innerorts mit 14km/h zu schnell geblitzt. Bin in der Probezeit. Welche Strafe droht mir?

      Danke

    • Thomas N. 12. August 2022, 18:14

      Guten Tag, Mein Auto hat 2200kg Anhängelast. Mein Anhänger hat 2500kg zul. GGW.
      Wenn mein Anhänger versehentlich mal mit etwas mehr Erde beladen ist, und auf der Waage beispielsweise 2400 kg wiegt, welche Strafe gilt dann?
      Gilt die Strafe für KFZ bis 7,5t Anhängelast, weil das Anhängelast des Autos überladen wurde
      oder handelt es sich um eine Strafe über 2t Anhänger, weil der Anhänger zwar 2,5t laden kann aber das Auto nur 2,2t ziehen darf.

    • Nick 29. Juli 2022, 17:19

      Ein Freund hat einen Anhänger gekauft. Für die Überführung durfte er vom Vorbesitzer aus das Nummernschild noch benutzen. Jetzt hat der Vorbesitzer den Anhänger abgemeldet. Mein Freund fährt aber immer noch mit dem fremden Nummernschild rum. Wie kann man überprüfen, dass das Kennzeichen mittlerweile ungültig ist?

    • Martin 1. Juli 2022, 13:31

      Hallo,
      welche Strafe droht wenn auf dem Wohnwagen eine 100er Plakette angebracht ist, man aber nicht die Voraussetzung für die Plakette erfüllt. In meinem Fall hat das Zugfahrzeug eine geringere Gesamtmasse als das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens.
      Im voraus vielen Dank für die Rückmeldung.

    • Alexander 13. Juni 2021, 14:06

      Darf ich mit Gespann ( PKW mit angeküppelten anhänger bzw. Wohnanhänger ) auf Parkplatz für PKW ( Zeichen 314 mit zusatzlichen 1010.58 ) parken? Auf Parkplatz gibt es überhaupt keine Markierung.
      Mfg Alexander

    • Caravaner 10. Juni 2021, 19:36

      Hallo,

      angenommen mein Auto hat KEINE eingetragene Anhängelast und ich ziehe einen
      – 750 kg ungebremsten Anhänger
      oder
      – 1500kg gebremsten Anhänger

      Welche Strafe muss ich da erwarten?

    • Niklas O. 19. Januar 2021, 23:44

      Hallo.
      Ich habe Führerschein Klasse B. Ich habe ein Fahrzeug mit 2270kg zulässiges Gesamtgewicht. Anhängelast max 1900 kg. Darf ich jetzt 1230kg also einen 1200kg Anhänger selbst bewegen? Oder bräuchte ich dafür mindestens B96?
      Danke

      • Frank 15. Oktober 2022, 10:45

        Das zGM des gesamten Zuges darf die 3500kg nicht überschreiten, dann genügt FE-Klasse B.
        >3500 kg zGM wird minimum B96 benötigt

    • Weissenberger 13. Januar 2021, 13:50

      Hallo, ich möchte mir einen neuen Autoanhänger kaufen, dieser mit höchst möglicher zul. GGW.
      Ich habe zwei Autos die den Hänger ziehen sollen. Eins mit 1800 Kg Anhängelast und eins mit 2500 Kg Anhängelast.
      Wenn ich einen Anhänger mit zul. GGW von 2500 Kg kaufe und den an dem Auto mit 1800 Kg Anhängelast anhänge aber nur bis 1800 Kg Gesamtgewicht belade. Ist dann ein Bussgeld und Punkte fällig und in welcher Höhe?
      Der Fahrer hat einen Führerschein der Klasse CE.

      • Frank 15. Oktober 2022, 10:44

        Bei Anhängelast zählt das tatsächliche Gewicht. Sprich das Gewicht des beladenen Anhängers sollte nicht die Anhängelast des Zugfahrzeug übersteigen.

    • Benjamin W 27. November 2019, 14:38

      Hallo! In meinem Speziellen Fall habe ich eine Frage, weil ich die Antwort nicht kenne.
      Ich habe BE. Mein Auto hat 2000kg Anhängelast. Mein Anhänger hat 2700kg zul. GGW.
      Wenn mein Anhänger versehentlich mal mit etwas mehr Split oder Kies beladen ist, und auf der Waage beispielsweise 2250 kg wiegt, welche Strafe gilt dann?
      Gilt die Strafe bis 2to Anhängelast, weil das Auto nur 2to kann? Dann bin ich 12,5% überladen und zahle 30 Euro ohne Punkt.
      Oder handelt es sich um eine Strafe über 2to Anhänger, weil der Anhänger ja 2,7to kann. Dann wäre schon ein Punkt fällig. Das letztere kann dann eigentlich aber nicht sein, weil er ja 2,7to darf. Das Auto wäre der limitierende Faktor. Was gilt also??

      mfg

    • Gast 18. November 2019, 9:38

      Ich möchte meinen ungebremsten Motorradanhänger (PKW-Anhänger für den Transport für Motorräder) für 100km/h zulassen.
      Der Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 750kg und die Reifen erfüllen die Voraussetzungen.
      Das Zugfahrzeug hat eine Leermasse von 1665kg.
      Darf ich diese Kombination bewegen?

    • Holterbosch 10. Oktober 2019, 16:23

      Hallo,ich habe eine abnehmbare Anhängerkupplung und habe gehört ,daß bei
      nichtgebrauch ich den Kopf abnehmen muss! Da ich im Sommer ca.alle 2Tage
      die Anhängerkupplung benutze bleibt sie im Sommer drann ! Was steht da in der
      Stvo hätte mich interresiert ?
      Danke
      MFG Holterbosch P.

    • Jaro 3. Juni 2019, 21:44

      Hallo.
      Folgendes Problem habe ich:
      Mein Wohnanhänger hat eine zulässige Gesamtmasse von 1100 kg. Mein bervorzugtes Zugfahrzeug ( wegen Allrad und mehr Leistung ) hat eine zulässige Gesamtmasse von 2430 kg. Sprich zusammen ergibt dies 3530 kg, also 30 kg zuviel , da ich nur den normalen Führerschein B habe.
      Gibt es evtl. da eine Toleranz? Ansonsten kann ich versuchen das zulässige Gesamtgewicht des Wohnanhängers um 50 kg reduzieren zu lassen … Habe zumindest gehört das dies möglich ist.

      Vielen Dank und Grüße Jaro

      • Frank 15. Oktober 2022, 10:40

        Die Fahrerlaubnisklassen sind explizit festgelegt und bieten keine Toleranz. Sie Benötigen mindestens die FE-Klasse B96 oder BE.
        Ansonsten besteht die Möglichkeit der Ablastung (Zugfahrzeug oder Anhänger).
        lg

    • Sepp 1. Juni 2019, 21:56

      Ich habe mir ein neues Wohnmobil mit 4500 kg zulässigem Gesamtgewicht gekauft. Im Fahrzeugschein steht eine zulässige Anhängelast von 2000 kg. Gerne würde ich mein Cabriolet mitnehmen, überladen wäre nichts von beidem, dennoch warnte mein Wohnmobilhändler, dass das Zuggesamtgewicht 6000 kg nicht überschreiten darf. Ich finde weder in den Fahrzeugpapieren oder im Internet einen Hinweis….

    • Erwin K. 5. Mai 2019, 11:57

      Was muß ich bei Mitnahme von E Bike auf einem Trailer in der Schweiz beachten.??

    • Realistickz 18. April 2019, 18:34

      Hallo,
      Ich bin auf der Autobahn angehalten worden, Mein Zugfahrzeug darf maximal 1500kg Anhängelast haben.
      Mein Anhänger war beladen bei 2010kg. (wurde mir freundlichst alles vor Ort erklärt und die Weiterfahrt logischerweiße bei über 30% untersagt) absolut verständlich.
      Nur bei der Strafe gab es keine genauen Angaben.
      Ich bin der Halter und Führer des Fahrzeugs gewesen. Rein privat.
      Bekomme ich damit die doppelte Strafe und 2 Punkte? Habe ja die Fahrt nicht angeordnet . Ist das ein Sonderfall? Vielen Dank für die Info

      • bussgeld-info.de 30. April 2019, 13:01

        Hallo Realistickz,
        in der Regel ist davon auszugehen, dass das Bußgeld nur einmal erhoben wird.

        Ihr Bussgeld-Info Team

        • Realistickz 8. Juni 2019, 22:37

          Vielen Dank,

          Also bekomme ich nur einmal eine Strafe und nicht als Führer eine und als Halter eine?
          Das wären dann 235€ und 1 Punkt? oder das doppelte?

          • Frank 15. Oktober 2022, 10:36

            Sie bekommen den Tatbestand für „Führer gleich Halter“ und das damit einhergehende Bußgeld.

    • Fritsch U. 25. Januar 2019, 19:22

      Hallo, mein PKW hat lt. Papieren eine zul. Anhängelast von 680 kg (ungebremst). Der Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 750kg. Droht mir ein Busgeld? Sollte ich den Anhänger „ablasten“?

      • Frank 15. Oktober 2022, 10:34

        Bei Anhängelast zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Dieser dürfte dann in deinem Fall eben bis auf 680kg tats. GG beladen werden. Lg

    • Wolfgang 21. September 2018, 22:41

      Hallo,
      ich hätte folgende Frage:
      Wenn ich mit meinem Wohnwagengespann unterwegs bin, Gesamtzuggewicht unter 3,5t mit 100ter Zulassung und ich begehe ein Vergehen wie z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder Überholen im Überholverbot, werde ich beim Strafmaß als PKW oder LKW belangt?
      Gruß Wolfgang

      • bussgeld-info.de 28. September 2018, 13:16

        Hallo Wolfgang

        Kleine LKW beginnen ab 2t. Wenn es sich bei Ihrem Gespann um eine Kombination aus Wohnwagen-Anhänger und Pkw handelt, dann gelten gemäß Bußgeldkatalog grundsätzlich die Pkw-Bußgelder bzw. Anhänger-Bußgelder.

        Ihr Team von bussgeld-info.de

    • hermann 23. August 2018, 22:59

      Hallo,

      Muss ich den 100er Aufkleber auf den Wohnwagen aufkleben, oder reicht es, wenn ich ihn im Auto mitführe?

      • bussgeld-info.de 7. September 2018, 12:30

        Hallo hermann

        Der Aufkleber muss am Wohnwagen selbst angebracht werden, da es nicht ausreicht diesen nur mitzuführen.

        Ihr Team von bussgeld-info.de

    • wibe 30. Juli 2018, 12:54

      Ich habe einen Wohnwagen, der seit 5 Jahren abgemeldet ist, neuen TÜV machen lassen und dann verkauft. Mit dem Käufer habe ich vereinbart, dass ich ihm den Wohnwagen an seinen 30km entfernten Wohnort bringe. Wie organisiere ich die Überführung, was ist die günstigste Möglichkeit?
      Wieder anmelden/zulassen?
      Kurzzeitkennzeichen?

      Freu mich auf eure Empfehlung liebes Bussgeld-Info-Team

      • bussgeld-info.de 3. August 2018, 16:40

        Hallo Wibe,

        ein Kurzzeitkennzeichen macht in Ihrem Fall am meisten Sinn.

        Die Redaktion von bussgeld-info.de

    • Helmut 30. Juli 2018, 11:38

      Ich habe einen Wohnwagen, der seit 5 Jahren abgemeldet ist, neuen TÜV machen lassen und dann verkauft. Mit dem Käufer habe ich vereinbart, dass ich ihm den Wohnwagen an seinen 30km entfernten Wohnort bringe. Wie organisiere ich die Überführung, was ist die günstigste Möglichkeit?
      Wieder anmelden/zulassen?
      Kurzzeitkennzeichen?

      Freu mich auf eure Empfehlung liebes Bussgeld-Info-Team

      • bussgeld-info.de 3. August 2018, 16:41

        Hallo Helmut,

        ein Kurzzeitkennzeichen macht in Ihrem Fall am meisten Sinn.

        Die Redaktion von bussgeld-info.de

    • Hamouda 12. Juli 2018, 23:54

      Die Polizei hat mich heute angehalten und ich fahre einen 1.500 kg schweren Anhänger. Das Auto ist Opel Zafira mit einem Gesamtgewicht von 2096 kg. Ich wusste nicht, dass das Auto mehr als 2000 kg wog. Was ist die erwartete Strafe und ob es einen Entzug des Führerscheins gibt in dem Wissen, dass es sich um Klasse b handelt? Ich habe das Auto von einem Freund genommen und warte jetzt auf die Antwort des Gerichts

      • bussgeld-info.de 19. Juli 2018, 11:34

        Hallo Hamouda

        Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben und raten daher einen Anwalt mit den Details Ihres Falls zu betrauen.

        Ihr Team von bussgeld-info.de

    • Jörg 29. Juni 2018, 10:43

      Mein Wohnwagen ist von seiner Bauart her für 100kmh geeignet, allerdings hat er keinen entsprechenden Augfkleber.
      Sind die Bußgelder unterschiedlich wenn ich nun mit 110kmh angehalten werde und habe eine Sondergenehmigung oder ich habe keine und dürfte nur 80kmh? Ich habe mal gehört, dass der Verstoß gegen die Sondergenehmigung teurer sei, als ohne eine Sondergenehmigung zu schnell zu fahren.
      Sprich anstelle 80 dann 110, ergo 30 drüber, oder 100 mit sondergenehmigung und dafür 10 drüber.
      Freue mich über eure Rückmeldung

      • bussgeld-info.de 9. Juli 2018, 10:55

        Hallo Jörg,

        im Regelfall sollten Sie nach den erlaubten 100 km/h bewertet werden, sofern Sie dies nachweisen können. Für die fehlende Plakette könnte jedoch ein Verwarngeld fällig werden.

        Die Redaktion von bussgeld-info.de

        • Lukas 30. Januar 2019, 22:38

          Das bedeutet, wenn ich mit einem Anhänger ohne Tempo-100-Plakette zwischen 80…100 km/h fahre, dass ich dann nicht ein Bußgeld wegen Geschwin­digkeits­über­schreitung bekomme, sondern wegen fehlender Plakette?
          Grund der Frage ist der, dass man auf der Autobahn, und teilweise auf der Landstraße, sich mit Tempomat 80 nicht sehr beliebt macht.

          Gibt es Gründe dafür, die Tempo-100-Plakete nicht zu „kaufen“. Der zukünftige Anhänger wird aufgrund einer Sonderaktion des Herstellers Tempo-100 tauglich sein, das Auto kann es auch, aber brauchen tue ich das bei uns in der Gegend eigentlich nicht.

          Danke.

    • Janine 5. Juni 2018, 9:37

      Hallo,
      muss ich eine abnehmbare Anhängerkupplung bei nicht Nutzung abnehmen? Sie verdeckt das Nummernschild nicht.

      • bussgeld-info.de 7. Juni 2018, 8:47

        Hallo Janine

        Eine abnehmbare Anhängerkupplung darf in der Regel auch bei Fahrten ohne Anhänger am Fahrzeug verbleiben. Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, die ein Abnehmen der Anhängerkupplung vorschreibt, wenn diese das Nummernschild nicht verdeckt oder das Fahrzeug auf andere Weise beeinträchtigt.

        Ihr Team von bussgeld-info.de

        • joachim 28. April 2019, 20:08

          Die vorhergehende Antwort ist nur die halbe Wahrheit….denn wird das Zugfahrzeug in einen Unfall verwickelt, so wird in jedem Fall! der durch die abnehmbare, aber nicht abgebaute Schaden diesem Fahrzeug zugerechnet und zwar unabhängig davon, wer Verursacher ist.

    • Manuel 4. März 2018, 19:07

      Hallo,

      ich will mit einen beladenen Trailer kaufen, mein Fahrzeug hat eine anhängelast von 2000 KG der Händer wiegt beladen vermutlich 2500 kg, welche Strafe lt. Bußgeldkatalog wird fällig?

      Finde das gerade nirgends! Danke Lg Manuel

      • bussgeld-info.de 12. März 2018, 11:45

        Hallo Manuel,
        ist die zulässige Anhängelast überschritten, handelt es sich um den Tatbestand „Überladung“.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Jason 21. Februar 2018, 18:04

      Ich beabsichtige die Anschaffung eines 3,5 t Mercedes Sprinter. Diesen möchte ich sowohl privat als auch für meine Selbstständigkeit in der Eventbranche nutzen.
      1. Benötige ich allein dafür bereits einen Fahrtenschreiber?
      2. Darf ich bei privaten Fahrten ggf. die Fahrerkarte heraus nehmen?
      3. Wenn meine Frau dann privat damit fahren würde(sie hat keine Fahrerkarte) wäre dies noch zulässig?
      4. Welche Strafe droht beim fahren mit Anhänger ohne eingebauten Fahrtenschreiber?
      Ich selbst habe Fahrerlaubnis für alle Klassen einschl. Hänger und auch eine Fahrerkarte.
      Vielen Dank für Ihre Hilfe

      • bussgeld-info.de 12. März 2018, 10:18

        Hallo Jason,
        ein digitaler Fahrtenschreiber ist in der Regel erst ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen vorgeschrieben. Darunter ist für die gewerbliche Nutzung ein Fahrtenbuch vorgeschrieben.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Frau Uhlemann 10. Februar 2018, 11:32

      Unser Auto darf 1500kg ziehen, der Wohnwagen kann bis zu 1750kg laut Papiere beladen werden . Aber wenn ich den Wohnwagen nur mit 1500kg (mit Waage festgestellt) Gesamtgewicht belade, darf ich den dann ziehen.

    • Stein 14. Januar 2018, 15:07

      Hallo
      Ich habe den T-Führerschein und darf einen Traktor fahren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60km/h und einem Gesamtgewicht von 40t.

      Jetzt stell ich mir die Frage ob ich noch einen Autoanhänger-Führerschein machen muss oder ob man sich den einfach eintragen lassen kann.!?

      • bussgeld-info.de 15. Januar 2018, 12:00

        Hallo Stein,
        die Führerscheinklasse T schließt den Anhänger-Führerschein nicht ein. Daher ist in der Regel eine praktische Ausbildung sowie eine Prüfung notwendig.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Chris 5. Januar 2018, 9:08

      Ich mache demnächst den be Schein und habe mir einen Hänger gekauft üblich zum autos überführen frage ohne be Schein darf ich den Hänger ohne Auto fahren um ihn zu mir zu holen

      • bussgeld-info.de 15. Januar 2018, 8:37

        Hallo Chris,
        beim Mitführen von Anhängern gelten bei der Führerscheinklasse B folgende Vorschriften: Zulässig sind alle Anhänger bis 750 kg zGM. Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Lehmann 19. Dezember 2017, 13:29

      Hallo habe einen anhänger aber keinen be schein mein hänger hat zulässiges gesammtgewicht von 1,5T mit meinem pkw komm ich auf 3680kg sprich 180kg über dem zulässigen gesammtgewicht welche strafe würde mir drohen ?

      • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 11:06

        Hallo Lehmann,
        in diesem Fall könnte ggf. der Tatbestand „Fahren ohne Führerschein“ vorliegen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Nici 9. Dezember 2017, 10:54

      Ich wollte Mal fragen wie hoch wäre die Strafe, wenn mein Fahrzeug offiziell nur 1200 kg ziehen darf, mein Wohnwagen aber 1250 kg hat ?
      Lg

      • bussgeld-info.de 11. Dezember 2017, 10:33

        Hallo Nici,

        die Bußgelder finden Sie in obiger Liste unter dem Punkt „Überladung“.
        Daneben kann es sein, dass die Polizei Ihnen die Weiterfahrt untersagt.

        Ihr Bußgeld-Info Team

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