Bußgeldkatalog: Pkw mit Anhänger und Anhängerkupplung

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 15. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung und Überladung 2024 für Pkw mit Anhänger, der die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitung und Überladung mit Anhänger am Pkw definiert.

Aktuelle Bußgelder außerorts:

Geschwin­digkeits­über­schreitung mit Anhänger außer­ortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 EUReher nicht
11 bis 15 km/h50 EUReher nicht
16 bis 20 km/h140 EUR1Hier prüfen **
21 bis 25 km/h150 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h175 EUR1Hier prüfen **
31 bis 40 km/h255 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h480 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h600 EUR22 MonateHier prüfen **
über 60 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **

Aktuelle Bußgelder innerorts:

Geschwin­digkeitsüber­schreitung mit Anhänger innerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h40 EUReher nicht
11 bis 15 km/h60 EUReher nicht
16 bis 20 km/h160 EUR1Hier prüfen **
21 bis 25 km/h175 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h235 EUR21 MonatHier prüfen **
31 bis 40 km/h340 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h560 EUR22 MonateHier prüfen **
51 bis 60 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
über 60 km/h800 EUR23 MonateHier prüfen **
ÜberladungStrafePunkte
Pkw (bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht) oder Anhänger (bis 2 t zulässiges Gesamtgewicht)
für Fahrer und Halter
über 5 %10 EUR
über 10 %30 EUR
über 15 %35 EUR
über 20 %95 EUR1
über 25 %140 EUR1
über 30 %235 EUR1

Spezielles zu Anhänger- und Lastvorschriften:

Pkw mit Anhänger: Was ist zu beachten?

FAQ – Pkw mit Anhänger

Wie schnell darf ich mit einem Anhänger fahren?

Mit einem Anhänger dürfen Sie maximal 80 km/h fahren. Mit Anhängern, die eine Tempo-100-Zulassung besitzen, dürfen Sie (nur!) auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auch bis zu 100 km/h fahren.

Welchen Anhänger darf ich mit dem B-Führerschein fahren?

Mit dem B-Führerschein dürfen Sie mit einem Anhänger bis zu 750kg zGG fahren. Der Anhänger darf auch schwerer als 750kg sein, wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Auto + Anhänger) maximal 3500kg beträgt.

Welchen Anhänger darf ich mit B96 fahren?

Bei B96 darf der Anhänger schwerer als 750kg sein. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Auto + Anhänger) von 4250kg darf aber nicht überschritten werden.

Welche Anhänger darf ich mit BE-Führerschein fahren?

Mit dem BE-Führerschein dürfen Sie mit einem Anhänger fahren, der maximal 3500kg wiegt.

Video: Infos zum Fahren mit Anhänger

Im Video finden Sie wichtige Informationen zum Fahren mit einem Anhänger.
Im Video finden Sie wichtige Informationen zum Fahren mit einem Anhänger.

Pkw mit Anhänger fahren – Diesen Führerschein brauchen Sie

PKW mit Anhänger: Zulässiges Gesamtgewicht des Zuges darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
PKW mit Anhänger: Zulässiges Gesamtgewicht des Zuges darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

Ob für den Urlaub oder einen Umzug – der Anhänger am Auto schafft Abhilfe. Beim Fahren mit Anhänger gilt es jedoch einiges zu beachten, um sicher unterwegs zu sein. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick zu wichtigen Regelungen aus dem Bußgeldkatalog „Pkw mit Anhänger“.

Mit einer am Auto befindlichen Anhängerkupplung, wird der Anhänger angebracht. Der reguläre Führerschein der Klasse B erlaubt es Autofahrern, einen Anhänger – Kipper, Hochlader, Tieflader oder Pferdeanhänger – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg zu fahren.

Die Anhängerkupplung muss vorschriftsgemäß am Pkw angebracht werden. Bei Pkw findet die Kugelkopfkupplung Anwendung. Am Anhänger befindet sich das Gegenstück – die Kugelpfanne mit Verschluss. Sind beide zusammengekoppelt, kann der Pkw den Anhänger so hinter sich herziehen, dass er sich dreht und trotzdem vor dem Ablösen gesichert ist. Entspricht die Anhängerkupplung nicht den Vorschriften, droht ein Bußgeld von 25 Euro.

Wer einen schwereren Anhänger fahren möchte, benötigt eine entsprechende Führerscheinklasse.

Klasse B
  • Zugfahrzeuge bis 3500 kg dürfen einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg ziehen.

  • Bei Anhängern über 750 kg darf das Gespann die zulässige Gesamtmasse von 3500 kg nicht überschreiten.
  • Klasse B 96
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist höher als 750 kg.

  • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination beträgt zwischen 3500 kg und 4250 kg.
  • Klasse BE
  • Anhänger darf zulässige Gesamtmasse von 750 kg bis 3500 kg vorweisen.
  • Das Autofahren mit Anhänger braucht Übung. Denn jeder Autofahrer muss sich zunächst an das Fahren mit Anhänger gewöhnen und sollte vor der ersten Tour das Fahren mit Anhänger trainieren. So kann er ein Gefühl dafür bekommen, wie sich der Anhänger beim Rückwärtsfahren oder beim Wenden verhält.

    Überprüfen Sie, ob die Anhängerkupplung richtig montiert und eingestellt ist. Justieren Sie die Anhängerkupplung nach, wenn sie schleift. Sind Sie sich unsicher bei der Montierung, fragen Sie lieber Ihren Händler um Hilfe.

    Ein Auto mit Anhänger darf maximal 80 km/h fahren - oder 100 km/h mit spezieller Plakette.
    Ein Auto mit Anhänger darf maximal 80 km/h fahren – oder 100 km/h mit spezieller Plakette.

    Wie schnell Sie mit Anhängern fahren dürfen

    Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für den PKW mit Anhänger beträgt 80 km/h. Sind Sie mit dem Anhänger zu schnell gefahren, drohen Bußgelder.

    In Ausnahmefällen kann ein Pkw mit Anhänger die Geschwindigkeit auf bis zu 100 km/h erhöhen. Dies ist mit der Tempo-100-Plakette möglich. Die Tempo-100-Plakette ist in Zulassungsbehörden erhältlich. Die maximale Geschwindigkeit mit Anhänger ist geringer als ohne, da das Fahren mit Anhänger höhere Risiken birgt. Wie Sie die 100er Zulassung für Anhänger erhalten, erfahren Sie in unserem Video:

    In diesem Video beantworten wir die Frage, wie Autofahrer eine 100er Zulassung für ihren Anhänger bekommen.
    In diesem Video beantworten wir die Frage, wie Autofahrer eine 100er Zulassung für ihren Anhänger bekommen.

    Voraussetzungen für die Tempo-100-Plakette

    • ABS-ausgestattetes Auto
    • Zulässige Gesamtmasse des Autos beträgt maximal 3,5 t.
    • Der Anhänger ist für eine Geschwindigkeit von 100 km/h geeignet.
    • Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und besitzen wenigstens den Geschwindigkeitsindex L.
    • Die Reifen sind jünger als sechs Jahre.

    Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger hat Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot zur Folge. Die genauen Angaben entnehmen Sie der Tabelle. Die Bußgelder entsprechen denen der Geschwindigkeitsüberschreitungen eines LKW.

    Die zulässige Anhängelast

    Die Anhängelast ist die tatsächliche Last des Anhängers, abzüglich der Stützlast, die ein Kraftfahrzeug hinter sich her ziehen darf. Ist die zulässige Anhängelast überschritten, ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet. Es kann zum Schlingern des Anhängers kommen und die Bremsen sind nicht mehr ausreichend funktionstüchtig.

    In den Zulassungspapieren steht, wie hoch die Anhängelast des Pkw sein darf. Sie müssen genaue Gewichtsangaben des Anhängers sowie des Zugfahrzeugs einhalten. Es gilt, dass die Anhängelast nicht höher als das Gewicht des Pkw sein darf. Wird die Anhängelast überschritten, drohen laut Bußgeldkatalog Pkw mit Anhänger je nach Überladung Bußgelder und Punkte in Flensburg.

    Die für einen Pkw zulässige Anhängelast variiert je nach Fahrzeugmodell und Anhängerkupplung zwischen 500 kg und 2000 kg. Meist beträgt die maximale Anhängelast zwischen 1200 kg und 1500 kg. Es gilt grundsätzlich, dass die gezogene Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des Pkw nicht überschreiten darf. Übersteigt die Anhängelast die 750 kg, darf die Gesamtmasse des gesamten Zuges nicht mehr als 3,5 t wiegen.

    Es ist wichtig, dass Sie die maximale Stützlast nicht überschreiten. Wie hoch die Stützlast sein darf, ist den Zulassungspapieren zu entnehmen. Bei der Stützlast handelt es sich um die Last, die auf der Anhängerkupplung vertikal lastet, während der Hänger am Auto gekuppelt ist.

    Wie Sie Ihren Anhänger beladen dürfen

    Ob Pferdeanhänger, Kipper oder Hochlader - jeder Anhänger benötigt ein amtliches Kennzeichen.
    Ob Pferdeanhänger, Kipper oder Hochlader – jeder Anhänger benötigt ein amtliches Kennzeichen.

    Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Anhänger sicher beladen. Bei ungünstiger Verteilung der Last kann der Anhänger zum Schlingern kommen und zu einem Risiko werden. Ob Möbel, Skier oder Motorrad – auf dem Anhänger muss die Ladung gut gesichert sein, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

    Die Ladung darf bei einer Vollbremsung nicht verrutschen oder hinunterfallen. Die Folgen einer Überladung sind Bußgelder und Punkte in Flensburg.

    Mehr zu Überladung, Anhängelast, Stützlast und Achslast erfahren Sie auch in diesem Youtube-Video:

    Wann gilt ein Anhänger als überladen? Mehr im Video
    Wann gilt ein Anhänger als überladen? Mehr im Video

    Die Anhänger-Zulassung

    Bevor Sie mit einem Anhänger fahren, müssen Sie in der örtlichen Zulassungsstelle den Pkw-Anhänger anmelden. Dafür benötigen Sie die gleichen Dokumente, die Sie auch bei der Anmeldung eines Autos vorzeigen. Jeder Anhänger muss ein Kennzeichen besitzen, eine Bescheinigung für die Abgasuntersuchung ist jedoch nicht vonnöten. In der Zulassungsbehörde können Sie auch die Tempo-100-Plakette beantragen. Fahren Sie einen Anhänger ohne Papiere, müssen Sie mit Strafen rechnen.

    Muss der Anhänger auch zur Hauptuntersuchung?

    Auch Anhänger unterliegen der Hauptuntersuchungspflicht. Ist der Anhänger-TÜV abgelaufen, müssen Sie diesen erneuern lassen. Überziehen Sie die Frist, die Sie der Zulassungsbescheinigung entnehmen können, fallen – je nach Länge der Überziehung – Bußgelder und ein Punkt in Flensburg an.

    Mit dem Anhänger parken

    Anhänger nehmen viel Platz in Anspruch und behindern zum Teil andere Fahrzeuge. Daher gilt laut § 12 Abs. 3b der StVO, dass Pkw-Anhänger, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, maximal zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum parken dürfen. Dies gilt nur, wenn der Anhänger für Verkehrszwecke genutzt wird. Verwenden Sie den Anhänger für Werbezwecke oder nutzen Sie den öffentlichen Parkplatz gar zum Überwintern, liegt eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums vor, die nicht gestattet ist.

    Das Wechseln des Parkplatzes in einem Bereich ist nicht erlaubt, da die Zwei-Wochen-Frist für einen bestimmten Parkbereich gilt, nicht nur für einen Parkplatz. Das Überschreiten der Zwei-Wochen-Frist zieht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro nach sich. Es ist Pflicht, Unterlegkeile für den Anhänger mitzuführen. Sie sind für die Standfestigkeit wichtig und verhindern das Rollen des Anhängers. Achten Sie darauf, dass die Angebote der Unterlegkeile von der StVZO zertifiziert sind. Halten Sie die Bestimmungen nicht ein, zahlen Sie 5 Euro.

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    Über den Autor

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    Vitali U.

    Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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    • Julia 13. November 2017, 21:00

      Hallo
      Ich wohne in einer sackgasse. Parkplätze stehen öffentlich an der Straße zur Verfügung. Dort steht seit ca 2 Wochen ein Imbissanhänger und blockiert die PKW-Parkplätze (keine privaten). Darf der Anhänger dort ohe weiteres stehen? Unbegrenzt oder bis zu einem gewisswn Zeitpunkt?
      In der straße wohnen nicht sehr viele Mieter, man kennt sich und die zugehörigen PKWs. Den Anhänger habe ich dort vorher jedoch nich nie gesehen.
      Vielen Dank
      Grüße

      • bussgeld-info.de 21. November 2017, 10:06

        Hallo Julia,

        laut § 12 der StVO darf ein Anhänger ohne Zugfahrzeug maximal zwei Wochen auf öffentlichen Parkplätzen und Stellflächen abgestellt werden.

        Ihr Team von bussgeld-info.de

    • tracy m 12. November 2017, 15:08

      Mein Nachbar hat mir erlaubt seinen Anhänger zu benutzen, er ist Landwirt, der Hänger hat
      grünes Nummernschild. Ich habe eine kleines landwirtschaftliches Grundstück 500 Meter entfernt, bin schwer behindert mit Kfz-Steuerermäßigung und habe ein Auto mit Anhängerkupplung. Was kann bzw. muss ich tun, damit ich den Anhänger ausleihen und benutzen darf

      • bussgeld-info.de 21. November 2017, 10:18

        Hallo tracy m,

        Hänger mit grünen Kennzeichen sind immer zweckgebunden, d.h., dass Sie ihn nur für den Zweck benutzen können, für den der Hänger zugelassen ist.

        Ihr Team von Bussgeld-info.de

    • Pascal 19. Oktober 2017, 17:14

      Hallo,

      Beim parken von Anhängern gilt ja die 2 Wochen Frist.
      Wie sieht es aus, wenn der Anhänger zB. 10 Tage geparkt steht, ich dann am 11ten Tag den ganzen Tag mit dem Anhänger unterwegs bin und ich diesen abends wieder an (fast) der selben Stelle abstelle…beginnt die 2 Wochen Frist dann von vorn? Also kann ich den Anhänger dann wieder 2 Wochen dort parken?
      Leider habe ich keine Möglichkeit den Anhänger auf Privatgelände ab zu stellen, bin somit gezwungen diesen im öffentlichen Bereich bei mir vor der Tür zu parken. (Ruhige Nebenstrasse mit ausreichend Parkmöglichkeiten)

      Vielen Dank im vorraus

      • bussgeld-info.de 20. November 2017, 9:46

        Hallo Pascal,

        wahrscheinlich würde die Frist von neuem zu laufen beginnen, allerdings sollten Sie sich für eine genaue Beurteilung an einen Anwalt wenden.

        Ihr Team von bussgeld-info.de

    • Mirko 17. Oktober 2017, 13:45

      Hallo, ich habe auch eine Frage: ich fahre einen Vw T5.Leergewicht 2.264 kg
      Zulässiges Gesamtgewicht 3.080 kg
      Anhängelast (gebremst) 2.000 kg
      Anhängelast (ungebremst) 750 kg.
      Darf ich mit dem VW T5 einen Wohnwagen ziehen der 10m lang und 2,50 m breit ist und 1900 kg wiegt? Und welchen Führerschein brauche ich? B96 oder BE?
      Ich bedanke mich schon mal im vor raus.
      Mit freundlichen Grüßen Mirko und Cindy

      • bussgeld-info.de 14. November 2017, 17:38

        Hallo Mirko,

        wenn Sie mit einem Wohnwagen verreisen möchten, empfiehlt sich der Führerschein mit der Nummer B96, denn er ist mit 90 Prozent aller Wohnwagen gefahren werden. Fahrzeug und Wohnwagen dürfen zusammen maximal 4250 Kilogramm wiegen. Ob Sie mit ihrem Fahrzeug einen Wohnwagen dieser Größe ziehen dürfen, lässt sich anhand der Daten nicht sagen. Dazu wäre unter anderem auch die Kenntnis der zugelassenen Stützlast notwendig.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • axel 20. September 2017, 19:05

      Hallo,

      darf ich einen Anhänger mit einem höheren zulässigem Gesamtgewicht als das zulässige Anhängegewicht ziehen, solange ich das zulässige Anhängegewicht nicht überschreite? Beispiel: KFZ darf 1600 kg anhängen, der Hänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg. Solange ich mit Eigengewicht und Zuladung die 1600 kg nicht überschreite, darf ich den Hänger ziehen oder nicht. Führerschein ist kein Thema.

      • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 10:36

        Hallo Axel,

        ja, in der Regel sollte das kein Problem sein. Solange Sie im Rahmen des zugelassenen Anhängegewichtes bleiben, sind Sie auf der sicheren Seite.

        Das Team von bussgeld-info.de

    • Fischer 15. September 2017, 7:34

      Was für eine Strafe würde folgende Situation bringen:

      Auto darf 2,1 Tonnen ziehen. Pferdehänger 700 kg, zwei Pferde á 800 kg –> 2300 kg
      Fahrer ist nicht Halter des Autos und hat den BE Führerschein.
      Ich bin aus der Tabelle nicht schlau geworden, da immer über Hänger mit Gewicht max. 2 Tonnen gesprochen wird.

      • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 9:08

        Hallo Fischer,

        bei einer Überladung können Sie grundsätzlich mit Prozenten rechnen. Bei 2100 kg wäre ein Gewicht von 2300 kg daher eine Überladung von etwa 9,5 Prozent, was in der Regel nur ein geringes Bußgeld von etwa 10 Euro nach sich ziehen würde. Diese Angaben sind ohne Gewähr.

        Das Team von bussgeld-info.de

    • Vladislav 14. September 2017, 19:01

      Guten Tag,

      Ich habe Führerscheinklassen C. Ich brauche B96 aber ich habe gefragt bei eine Fahrschule – Sie hat mir gesagt wen haben Sie klasse C brauchen Sie nicht B96 veil automatisch steet bei Klasse C. Ist das richtig oder falsch?

      Danke

      • bussgeld-info.de 19. September 2017, 8:20

        Hallo Vladislav,

        dies dürfte wohl zutreffen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, fragen Sie bitte bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde oder bei einem Anwalt für Verkehrsrecht nach.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • arnol 8. August 2017, 15:59

      Ich möchte einen ungebremsten Anhänger ablasten lassen, dessen zul. Gesamtgewicht 750kg beträgt. Alle weiteren Voraussetzungen für die 100km/h sind gegeben. Eines meiner Zugfahrzeuge wiegt 1780kg, das andere 1446kg. Bei Faktor 0,3 könnte ich bei Fahrzeug 1 auf 534kg ablasten, bei Fahrzeug2 auf 433kg ablasten lassen um Tempo 100-Plakette zu erhalten. Wenn ich nun auf 534kg ablasten lasse darf ich dann mit Fahrzeug2 auch 100km/h fahren, wenn das tatsächliche Gesamtgewicht des anhängers maximal 433kg beträgt?

      • bussgeld-info.de 15. August 2017, 9:27

        Hallo arnol,

        dies geht nicht. Es richtet sich immer nach dem zulässigen Gesamtgewicht.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Thomas 8. August 2017, 11:27

      Komisch. Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass die Höchstgeschwindigkeit für PKW mit Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften (Landstraße) 60 km/h ist, genau wie für LKW über 7,5 t.

      Hat sich das etwa irgendwann geändert in den letzten 30 Jahren?

      • bussgeld-info.de 14. August 2017, 11:21

        Hallo Thomas,
        die Höchstgeschwindigkeit für Pkw mit Anhänger ergibt sich aus § 3 StVO. Demnach sind außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h zulässig.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • vanessa 2. August 2017, 23:15

      Hallo! Undzwar habe ich folgende Frage. ..mein kfz darf eine Anhängelast von max 1500kg ziehen. Ist es mir erlaubt einen Pferdeanhänger mit zgm von 2000kg anzuhängen der leer ca 650kg wiegt und mit nur einem Pferd von ca 400kg beladen ist und somit im Rahmen der 1500kg liegt? Oder geht man generell von der zgm des Hängers aus, was mir dann nicht erlauben würde ob beladen oder nicht den Anhänger zu befördern? Mfg Vanessa

      • bussgeld-info.de 15. August 2017, 8:24

        Hallo vanessa,

        sofern Anhänger leer und Pferd zusammen höchstens 1500 kg wiegen, sollte dies erlaubt sein.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Ellert 1. August 2017, 20:50

      Hallo,
      mein Fahrzeug (smart forfour 2016) ist laut Handbuch vom Hersteller nicht für den Anhängerbetrieb freigegeben. Es gibt aber Anhängerkupplungen für dieses Auto. Mache ich mich strafbar, wenn ich trotzdem mit Anhänger fahre? Im Kraftfahrzeugschein ist auch keine Zuglast eingetragen.

      • bussgeld-info.de 15. August 2017, 7:58

        Hallo Ellert,

        strafbar machen Sie sich nicht. Unter Umständen käme aber eine Ordnungswidrigkeit in Betracht.

        Ihr Bussgeld-Info Team

        • Ellert 11. September 2017, 1:33

          Herzlichen Dank für die Info. Gehe das inbsd. wegen der Rechtslage bzgl, eines Unfalles mit dem Anhänger nicht ein.

    • steve 25. Juli 2017, 8:47

      Moin
      Ich möchte wissen wen man überladen ist mit 14,75prozent und angehalten wird darf man da noch weiter fahren oder nicht

      • bussgeld-info.de 8. August 2017, 8:57

        Hallo steve,

        weiterfahren dürfen Sie in der Regel erst dann wieder, wenn das Gewicht entsprechend reduziert wurde.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Simone 21. Juli 2017, 9:23

      Hallo.
      Wir haben einen neuen Wohnwagen mit 100km/h Zulassung. Unser Auto erfüllt auch alle Voraussetzung. Wie hoch ist das Bußgeld, wenn wir 100km/h fahren, aber noch keine Plakette auf dem Wohnwagen kleben haben?

      • bussgeld-info.de 1. August 2017, 9:23

        Hallo Simone,

        in dem Fall dürften Sie nur 80 km/h fahren. Es läge mithin eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h vor, welche außerorts mit 30 Euro Bußgeld geahndet wird.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Gerald V. 5. Juli 2017, 11:45

      Hallo allerseits!
      Folgende Annahme: Zugfahrzeug Leergewicht 1550kg, zulässiges Gesamtgewicht 2100kg, eingetragene maximale Anhängelast 2100kg, Anhänger gebremst Leergewicht 700kg, zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers 2700kg, Zuladung (identisches Fahrzeug wie das Zugfahrzeug) 1550kg. Führerschein für LKW (bis 40 Tonnen incl. Anhänger) vorhanden.
      Nach meiner Mutmaßung verhält es sich so (bitte korrigieren falls ich mich irre):
      Zugfahrzeug 1550kg plus Fahrer, Gewicht für Sprit und sonstiges Gedöns 200kg = 1750kg plus Anhängerleergewicht von 700kg = 2450kg plus Leergewicht des zu transportierenden Fahrzeugs 1550kg = 4000kg
      Somit überschreite ich das zulässige Gesamtgewicht von 3500kg um 500kg oder rund 14.3%
      Das würde im Umkehrschluß bedeuten das ein Ordnungsgeld von 30€ und kein Punkt auf mich zukommen würde.
      Ist die Annahme meinerseits so korrekt oder hat sich der „Fehlerteufel“ eingeschlichen?
      Vorab vielen Dank für alle Tipps und Anregungen!

      • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 11:53

        Hallo Gerald,

        da Sie einen LKW-Führerschein besitzen, sind Sie nicht an die 3,5 t Beschränkung der B-Führerschein gebunden, sondern können so viel ziehen, wie Ihr Fahrzeug es gemäß Anhängelast zulässt. In Ihrem Beispiel überschreiten Sie die zulässige Anhängelast jedoch um 150 kg – sprich um ca. 7 %.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • bconrw 4. Juli 2017, 13:28

      Hallo,

      ich hatte gestern auch das Glück ein Foto zu bekommen:
      PKW mit Anhänger (keine 100er Zulassung) in der 70 Zone. Geschwindigkeit lt. tacho 85

      Ist das mit 25 Euro erledigt?

      • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 8:29

        Hallo bconrw,

        bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 15 km/h außerorts droht ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Horst E. 30. Juni 2017, 14:12

      Liebes Bussgeld-info Team,

      womit muss ich rechnen,wenn ich in Frankreich und Spanien mit einer zul.-Gesamtgewicht-Überschreitung meines Wohnwagens/Anhängers mit mehr als 15% kontrolliert werde. Komme ich mit Bußgeld (wieviel?) davon,oder muß ich u.U. vor Ort ablasten?
      mit herzlichen Grüßen,
      Horst E.

      • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 11:39

        Hallo Horst,

        in Spanien betragen die Bußgeld für Überladungen bis 15 % ca. 300 bis 400 Euro, in Frankreich fallen hierfür ca. 135 Euro an. In beiden Ländern kann die Weiterfahrt bis zur ordnungsgemäßen Ablastung untersagt werden.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Darko 22. Juni 2017, 20:42

      Hallo welche straffe bekomme ich? Ich habe PKW mit Anhänger gefahrt aber ich habe kein BE im Führerschein…
      PKW Gesamtgewicht 1750
      Anhänger 2600 kg

      Und ich habe Bosnische Führerschein umgetauscht und im Deutsche steht nur B aber im Bosnische ich habe B BE C C1…

      • bussgeld-info.de 26. Juni 2017, 9:18

        Hallo Darko,

        in diesem Fall droht eine Strafe wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe ist die Folge. Zudem kann eine Sanktion wegen Überladung drohen. Dies ist allerdings davon abhängig, wie hoch die zulässige Anhängelast Ihres Kfz ist. Wird die ausländische Fahrerlaubnis umgeschrieben, kann es durchaus vorkommen, dass die hierzulande nicht mehr alle Fahrzeugtypen fahren dürfen wie in Bosnien.

        Ihr Bussgeld-info Team

    • Rhino 20. Juni 2017, 7:34

      Hallo,
      welche Strafe/ Owi droht, wenn ich einen ungebremsten Anhänger, 750 kg zgm inkl. 100km/h Zulassung, mit einem Fahrzeug ziehe, welches eine zu geringe leermasse (1700kg) hat, um die Kriterien der 100 km/h Zulassung zu erfüllen?

      • bussgeld-info.de 26. Juni 2017, 8:36

        Hallo,

        in diesem Fall darf mit dem Gespann nur 80 km/h gefahren werden. Eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit führt zu einem Bußgeld laut Tabelle (siehe oben).

        Ihr Bussgeld-info Team

    • Markus K 12. Juni 2017, 13:51

      Hallo
      Ich habe einen Wohnwagen mit 100er Zulassung und einem ZGG von 1780kg. Eigentlich gibt es doch gar keine Möglichkeit den Wohnwagen mit 100 zu fahren. Nach der Regelung müsste dann das Zugfahrzeug mind. 1780 kg Leergewicht haben. ( Wären in Summe schon 3560kg ). Dazu käme eigentlich ja auch noch das ZGG des Fahrzeuges. Wenn das wirklich so stimmt wie ich das meine müssten viele 100er Schilder wieder runter und fast jeder SUV mit einem Tandem Wohnwagen dürfte nicht 100 fahren. ( Bleibt die Frage warum werden diese Fahrzeuge/ Anhänger überhaupt mit 100 Zugelassen. )
      Zurzeit bewege ich den Wohnwagen mit einen Citroen Jumper ( Leergewicht ca. 2,2t / ZGG 3,3to ), wie wird denn das Gespann nun bewertet bei einer Kontrolle z.B Durchfahrtsverbot für LKW´s, Überholverbote LKW´s.
      Davon abgesehen ist diese Kombination meiner Meinung nach sicherer & besser , wie als wenn ich z.B einen Golf mit einem 1300kg. Anhänger bewege der aber schon am schlingern fängt wenn z.B ein Sprinter mit 140 vorbeizieht. Beim Jumper merkt man durch das hohe Eigengewicht nichts.

    • Otto 28. Mai 2017, 13:04

      Liebes Bußgeld Info Team,

      bei Elektroautos sind fast nie Anhängelasten zugelassen, d.h. im Fahrzeugbrief steht 0 kg. Es gibt aber Anhängerkupplungen als sogenannte Non-Towing Versionen zum Nachrüsten mit reiner Stützlast, um z.B. einen Fahrradträger zu montieren.
      Wenn ich damit nun einen Anhänger ziehe, mit welcher Strafe habe ich zu rechnen? Eine prozentuale Überschreitung der Anhängelast ist ja nicht möglich, weil 30% von 0 sind immer noch 0.

      Vielen Dank und viele Grüße

      • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 10:35

        Hallo Otto,

        grundsätzlich ist dies nicht erlaubt, da der Anhänger nicht für den öffentlichen Straßenverkehr und somit auch nicht für die Geschwindigkeiten eines Autos zugelassen ist. Wie hoch die Strafe bei Ihnen ausfallen kann, können Sie bei der zuständigen Behörde erfragen.

        Ihr Bußgeld-Info Team

    • Toab 23. Mai 2017, 11:47

      Klasse B: „Bei Anhängern über 750 kg darf das Gespann die zulässige Gesamtmasse von 3500 kg nicht überschreiten.“

      Können Sie bitte „zulässige Gesamtmasse“ genauer definieren“
      Ist das die Summe aus zul. Gesamtmasse PKW und zul. Gesamtmasse Anhänger? Oder beziehen sich hier die 3500kg auf das tatsächliche Gewicht des Gespannes?

      • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 9:53

        Hallo Toab,

        die zulässige Gesamtmasse bezeichnet die Summe aus Leergewicht und maximaler Zuladung eines Kfz oder einer Fahrzeugkombination.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Markus 23. Mai 2017, 11:29

      Hallo
      Ich habe eine Frage. Mein Auto darf 1,5t ziehen laut Papiere. Ich fahr jedes Jahr nach Österreich zur Traktor WM. Der Hänger hat ca. 450kg der Traktor 1,2t darf ich das gesamt Gewicht von ca.1,65t ziehen?

      • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 9:54

        Hallo Markus,

        wenn Sie laut Papieren nur 1,5 Tonnen ziehen dürfen, wäre dieser Wert nach Ihren Angaben überschritten.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Lk_22 18. Mai 2017, 16:13

      Hey Team,
      Welche Strafe kommt auf mich zu wenn ich einen Anhänger ziehe für den ich den BE Führerschein bräuchte?

      Ich bin im Besitz des B und angenommen es ist eine Routinekontrollen, also nicht zu schnell oder der gleichen.

      Grüße Lukas

      • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 8:59

        Hallo Lk_22,

        dies wäre fahren ohne Fahrerlaubnis und wäre ein Straftat. Ohne besondere Verstöße oder Unfälle müssten Sie mit einer Geldstrafe rechnen sowie mit dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis. In minderschweren Fällen können Richter dies auch auf ein Fahrverbot reduzieren.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Manuel 6. Mai 2017, 14:38

      Hallo frage ich besitze ein Fahrzeug mit zgg von 2255 kg und möchte einen gebremsten Pferdeanhänger mit zgg von 1300 kg Anhängen da wäre das Gewicht bei 3555 kg also 55 kg über den 3,5 Tonnen was würde mir bei einer Kontrolle drohen?

      • bussgeld-info.de 8. Mai 2017, 8:14

        Hallo Manuel,

        dabei handelt es sich um eine Überladung. Diese wird entsprechend mit einem Bußgeld geahndet.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Anne 27. April 2017, 13:33

      Muss ich mit Strafen rechnen, wenn Zugfahrzeug und Anhänger zusammen die erlaubte zulGesMasse von 3,5t um 20 kg überschreiten und ich nur den Führerschein Klasse b habe?

      • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 11:18

        Hallo Anne,

        in diesem Fall kann ein Bußgeld für die Überladung verhängt werden.

        Ihr Bussgeld-Info Team

        • Toab 23. Mai 2017, 13:31

          Warum Überladung?
          Sie überschreitet die zul. Gesamtmasse von 3.5t d.h. mit Klasse B: Fahren ohne Fahrerlaubnis!
          (wenn der Anhänger >750kg zul.Ges.masse hat)

          Selbiges wahrscheinlich auch beim Manuel wenn er in Besitz von Klasse B ist.

    • Maxi 27. April 2017, 11:11

      Hallo ich habe einen Anghaenger der für meinen Führerschein Klasse B zu schwer ist. Was für eine Strafe gibt es wenn ich mit ihm erwischt werde?
      LG

      • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 11:14

        Hallo Maxi,

        die Strafen gemäß Bußgeldkatalog können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Uwe 24. April 2017, 12:10

      Ich habe einen PKW mit zgg von 2.100 kg und einen Wohnwagen mit zgg von 1800kg.Führerschein B96.
      Meine Fragen: 1. Darf ich mit dem Wohnwagen 100km/h auf Autobahnen fahren?(habe 100er Zulassung mit Schild)
      2. PKW hat eine eingetragene Anhängelast von 1800kg. Was wäre wenn ich den Wohnwagen mit 1875kg beladen würde? Könnte ich die Achslast von 75 kg abziehen? Darf ich mehr ziehen mit dem Auto als die eingetragene Achslast?
      Danke vorab.

      • bussgeld-info.de 27. April 2017, 9:54

        Hallo Uwe,

        wenn die gesetzlichen Vorschriften zur Tempo-100 Plakette eingehalten werden sollte das möglich sein. Die Bereifung darf aber nicht älter als 6 Jahre sein und muss mindestens Geschwindigkeitsindex L haben. Beim Zugfahrzeug muss das das Masseverhältnis zum Anhänger passen – Mit Bremsen und hydraulischen Stoßdämpfern darf das ZGG vom Anhänger maximal 80% des Leergewichts des Zugfahrzeugs betragen. Der Wert wurde hier nicht genannt, weshalb dies von unserer Seite aus nicht eingeschätzt werden kann. Um die Stützlast darf ferner nicht zusätzlich beladen werden, da das ZGG vom Anhänger überschritten werden würde – 1800 kg ist hier die Grenze.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Mirjana 21. April 2017, 10:21

      Hallo zusammen,

      Bußgeldbescheid bekommen. Tatvorwurf “ Sie unterließen es, die Ladung des LKW bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen … “ . Es handelt sich aber nicht um einen LKW sondern einen VW Transporter. Im Fahrzeugschein steht nirgendwo LKW. Ist der Bußgeldbescheid dann falsch oder nicht richtig ausgestellt? Der Tatvorwurf stimmt ja sonst, bis auf die Bezeichnung LKW

      MFG

      Mirjana

      • bussgeld-info.de 24. April 2017, 9:31

        Hallo Mirjana,

        ist das Fahrzeug eventuell als Lkw zugelassen? Dann hat die Behörde das Fahrzeug im Bußgeldbescheid auch richtig bezeichnet. Sind Sie sich unsicher, ob der Bescheid rechtens ist, können Sie diesen allerdings von einem Anwalt überprüfen lassen.

        Ihr Bussgeld-info Team

    • Bastlysz 10. April 2017, 6:29

      Hallo,
      Ist es erlaubt einen zugelassenen Anhänger mit neuen HU und Fahrzezgbrief aber ohne Gültige HU Plakette und ohne Fahrzeugschein zu ziehen?

      • bussgeld-info.de 10. April 2017, 7:42

        Hallo Bastlysz,

        nein, Sie brauchen die Plakette und den Fahrzeugschein.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Timo 7. April 2017, 18:28

      Hallo,
      Wir haben uns jetzt einen neuen Anhänger gekauft mit 1350kg zGG, das Zugfahrheug hat eine zGG von 2170 kg. Ich habe nur den Führerschein der Klasse B, heißt das, dass ich jetzt wegen 20 kg den Anhänger nicht ziehen darf?

      • bussgeld-info.de 10. April 2017, 8:18

        Hallo Timo,

        der Anhänger muss den Vorgaben entsprechen. Andernfalls dürfen Sie ihn mit Ihrer Fahrerlaubnis nicht ziehen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

      • Andi 7. April 2023, 18:52

        Korrekt. Lösung: Einfach den Hänger um 20 kg auf 1330kg abgelastet eintragen lassen. Dürfte kein Problem sein.

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