Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung und Überladung 2024 für Pkw mit Anhänger, der die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitung und Überladung mit Anhänger am Pkw definiert.
Aktuelle Bußgelder außerorts:
Aktuelle Bußgelder innerorts:
Überladung | Strafe | Punkte |
---|---|---|
Pkw (bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht) oder Anhänger (bis 2 t zulässiges Gesamtgewicht) für Fahrer und Halter | ||
über 5 % | 10 EUR | |
über 10 % | 30 EUR | |
über 15 % | 35 EUR | |
über 20 % | 95 EUR | 1 |
über 25 % | 140 EUR | 1 |
über 30 % | 235 EUR | 1 |
Spezielles zu Anhänger- und Lastvorschriften:
Pkw mit Anhänger: Was ist zu beachten?
Inhaltsverzeichnis
FAQ – Pkw mit Anhänger
Mit einem Anhänger dürfen Sie maximal 80 km/h fahren. Mit Anhängern, die eine Tempo-100-Zulassung besitzen, dürfen Sie (nur!) auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auch bis zu 100 km/h fahren.
Mit dem B-Führerschein dürfen Sie mit einem Anhänger bis zu 750kg zGG fahren. Der Anhänger darf auch schwerer als 750kg sein, wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Auto + Anhänger) maximal 3500kg beträgt.
Bei B96 darf der Anhänger schwerer als 750kg sein. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Auto + Anhänger) von 4250kg darf aber nicht überschritten werden.
Mit dem BE-Führerschein dürfen Sie mit einem Anhänger fahren, der maximal 3500kg wiegt.
Video: Infos zum Fahren mit Anhänger
Pkw mit Anhänger fahren – Diesen Führerschein brauchen Sie
Ob für den Urlaub oder einen Umzug – der Anhänger am Auto schafft Abhilfe. Beim Fahren mit Anhänger gilt es jedoch einiges zu beachten, um sicher unterwegs zu sein. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick zu wichtigen Regelungen aus dem Bußgeldkatalog „Pkw mit Anhänger“.
Mit einer am Auto befindlichen Anhängerkupplung, wird der Anhänger angebracht. Der reguläre Führerschein der Klasse B erlaubt es Autofahrern, einen Anhänger – Kipper, Hochlader, Tieflader oder Pferdeanhänger – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg zu fahren.
Die Anhängerkupplung muss vorschriftsgemäß am Pkw angebracht werden. Bei Pkw findet die Kugelkopfkupplung Anwendung. Am Anhänger befindet sich das Gegenstück – die Kugelpfanne mit Verschluss. Sind beide zusammengekoppelt, kann der Pkw den Anhänger so hinter sich herziehen, dass er sich dreht und trotzdem vor dem Ablösen gesichert ist. Entspricht die Anhängerkupplung nicht den Vorschriften, droht ein Bußgeld von 25 Euro.
Wer einen schwereren Anhänger fahren möchte, benötigt eine entsprechende Führerscheinklasse.
Klasse B | |
Klasse B 96 | |
Klasse BE |
Das Autofahren mit Anhänger braucht Übung. Denn jeder Autofahrer muss sich zunächst an das Fahren mit Anhänger gewöhnen und sollte vor der ersten Tour das Fahren mit Anhänger trainieren. So kann er ein Gefühl dafür bekommen, wie sich der Anhänger beim Rückwärtsfahren oder beim Wenden verhält.
Überprüfen Sie, ob die Anhängerkupplung richtig montiert und eingestellt ist. Justieren Sie die Anhängerkupplung nach, wenn sie schleift. Sind Sie sich unsicher bei der Montierung, fragen Sie lieber Ihren Händler um Hilfe.
Wie schnell Sie mit Anhängern fahren dürfen
Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für den PKW mit Anhänger beträgt 80 km/h. Sind Sie mit dem Anhänger zu schnell gefahren, drohen Bußgelder.
In Ausnahmefällen kann ein Pkw mit Anhänger die Geschwindigkeit auf bis zu 100 km/h erhöhen. Dies ist mit der Tempo-100-Plakette möglich. Die Tempo-100-Plakette ist in Zulassungsbehörden erhältlich. Die maximale Geschwindigkeit mit Anhänger ist geringer als ohne, da das Fahren mit Anhänger höhere Risiken birgt. Wie Sie die 100er Zulassung für Anhänger erhalten, erfahren Sie in unserem Video:
Voraussetzungen für die Tempo-100-Plakette
- ABS-ausgestattetes Auto
- Zulässige Gesamtmasse des Autos beträgt maximal 3,5 t.
- Der Anhänger ist für eine Geschwindigkeit von 100 km/h geeignet.
- Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und besitzen wenigstens den Geschwindigkeitsindex L.
- Die Reifen sind jünger als sechs Jahre.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger hat Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot zur Folge. Die genauen Angaben entnehmen Sie der Tabelle. Die Bußgelder entsprechen denen der Geschwindigkeitsüberschreitungen eines LKW.
Die zulässige Anhängelast
Die Anhängelast ist die tatsächliche Last des Anhängers, abzüglich der Stützlast, die ein Kraftfahrzeug hinter sich her ziehen darf. Ist die zulässige Anhängelast überschritten, ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet. Es kann zum Schlingern des Anhängers kommen und die Bremsen sind nicht mehr ausreichend funktionstüchtig.
In den Zulassungspapieren steht, wie hoch die Anhängelast des Pkw sein darf. Sie müssen genaue Gewichtsangaben des Anhängers sowie des Zugfahrzeugs einhalten. Es gilt, dass die Anhängelast nicht höher als das Gewicht des Pkw sein darf. Wird die Anhängelast überschritten, drohen laut Bußgeldkatalog Pkw mit Anhänger je nach Überladung Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Die für einen Pkw zulässige Anhängelast variiert je nach Fahrzeugmodell und Anhängerkupplung zwischen 500 kg und 2000 kg. Meist beträgt die maximale Anhängelast zwischen 1200 kg und 1500 kg. Es gilt grundsätzlich, dass die gezogene Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des Pkw nicht überschreiten darf. Übersteigt die Anhängelast die 750 kg, darf die Gesamtmasse des gesamten Zuges nicht mehr als 3,5 t wiegen.
Es ist wichtig, dass Sie die maximale Stützlast nicht überschreiten. Wie hoch die Stützlast sein darf, ist den Zulassungspapieren zu entnehmen. Bei der Stützlast handelt es sich um die Last, die auf der Anhängerkupplung vertikal lastet, während der Hänger am Auto gekuppelt ist.
Wie Sie Ihren Anhänger beladen dürfen
Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Anhänger sicher beladen. Bei ungünstiger Verteilung der Last kann der Anhänger zum Schlingern kommen und zu einem Risiko werden. Ob Möbel, Skier oder Motorrad – auf dem Anhänger muss die Ladung gut gesichert sein, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
Die Ladung darf bei einer Vollbremsung nicht verrutschen oder hinunterfallen. Die Folgen einer Überladung sind Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Mehr zu Überladung, Anhängelast, Stützlast und Achslast erfahren Sie auch in diesem Youtube-Video:
Die Anhänger-Zulassung
Bevor Sie mit einem Anhänger fahren, müssen Sie in der örtlichen Zulassungsstelle den Pkw-Anhänger anmelden. Dafür benötigen Sie die gleichen Dokumente, die Sie auch bei der Anmeldung eines Autos vorzeigen. Jeder Anhänger muss ein Kennzeichen besitzen, eine Bescheinigung für die Abgasuntersuchung ist jedoch nicht vonnöten. In der Zulassungsbehörde können Sie auch die Tempo-100-Plakette beantragen. Fahren Sie einen Anhänger ohne Papiere, müssen Sie mit Strafen rechnen.
Muss der Anhänger auch zur Hauptuntersuchung?
Auch Anhänger unterliegen der Hauptuntersuchungspflicht. Ist der Anhänger-TÜV abgelaufen, müssen Sie diesen erneuern lassen. Überziehen Sie die Frist, die Sie der Zulassungsbescheinigung entnehmen können, fallen – je nach Länge der Überziehung – Bußgelder und ein Punkt in Flensburg an.
Mit dem Anhänger parken
Anhänger nehmen viel Platz in Anspruch und behindern zum Teil andere Fahrzeuge. Daher gilt laut § 12 Abs. 3b der StVO, dass Pkw-Anhänger, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, maximal zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum parken dürfen. Dies gilt nur, wenn der Anhänger für Verkehrszwecke genutzt wird. Verwenden Sie den Anhänger für Werbezwecke oder nutzen Sie den öffentlichen Parkplatz gar zum Überwintern, liegt eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums vor, die nicht gestattet ist.
Das Wechseln des Parkplatzes in einem Bereich ist nicht erlaubt, da die Zwei-Wochen-Frist für einen bestimmten Parkbereich gilt, nicht nur für einen Parkplatz. Das Überschreiten der Zwei-Wochen-Frist zieht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro nach sich. Es ist Pflicht, Unterlegkeile für den Anhänger mitzuführen. Sie sind für die Standfestigkeit wichtig und verhindern das Rollen des Anhängers. Achten Sie darauf, dass die Angebote der Unterlegkeile von der StVZO zertifiziert sind. Halten Sie die Bestimmungen nicht ein, zahlen Sie 5 Euro.
Hallo,
Was für ein Zugfahrzeug wird benötigt, um einen 3,5 t Anhänger mit 100 km/h Zulassung zu ziehen?
Hallo Heiko,
in der Regel sollten Sie einen Anhänger mit einer Gesamtmasse zwischen 750 – 3.500 kg mit einem PKW ziehen können. Dafür benötigen Sie einen Führerschein der Klasse BE.
Ihr Bußgeld-Info Team
Wahrscheinlich wird das garnicht gehen, da die 100er Zulassung nur bei Zugfahrzeugen mit max 3,5 t geht, dazu spielt aber auch noch das Leergewicht und je nach Anhänger noch bestimmte Faktoren eine Rolle.
Beispiel beim Faktor 1, dann müsste das Zugfahrzeug 3500 kg Leergewicht haben um die 100er Zulassung zu erhalten. Dann wird das zgg des Zugwagen aber sicher über den oben geschrieben 3,5 t liegen. Und über 3,5 t zgg des Zugfahrzeugs gibt es gar keine 100er Zulassung.
Guten Tag,
in unserem Wohngebiet parkt seit mehr als 4 Wochen ein Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen. Dieses Kennzeichen wurde nicht von unserer Stadt ausgestellt, sondern von einer Gemeinde ca. 150 km von uns entfernt. Evtl. ist der Pferdeliebhaber umgezogen? Wann muss umgemeldet werden? Kann ein grünes Kennzeichen einfach so übernommen werden?
Was darf/kann von uns Anwohnern unternommen werden? Die Parksituation in unserem Wohngebiet ist sehr angespannt und weit und breit keine Pferdekoppel in Betrieb.
Besten Dank für umsetzbare Hinweise.
Anne
Hallo Anne,
seit ersten Januar 2015 besteht für Fahrzeuge generell keine Umkennzeichnungspflicht mehr, egal ob es sich um schwarze oder grüne Kennzeichen handelt. Wenn der Anhänger nicht in einem Parkverbot steht oder auf einem Privatparkplatz, der nur für Anlieger reserviert ist, können Sie rechtlich erst einmal nicht dagegen vorgehen. Sie sollten zunächst versuchen, mit dem Halter Kontakt aufzunehmen un ihm diese Situation zu schildern.
Ihr Bußgeld-Info Team
Vielen Dank für die Antwort. Der Halter/die Halterin ist mir und meinen unmittelbaren Nachbarn unbekannt. Wir können uns nicht vorstellen, wer das sein mag. Die Nachbarn hier kennen sich untereinander ziemlich gut und sprechen in der Regel auch miteinander. Ich kann nicht glauben, dass es gestattet ist, einen „herrenlosen“ Anhänger einfach unendlich lange im Wohngebiet zu parken. Können wir durch eine Anzeige bei der Polizei den Halter/die Halterin erfahren?
Die Parkplatznot ist so groß, dass wir friedlichen Anwohner uns doch zu einer Anzeige entschließen könnten.
Schönes Wochenende,
freundliche Grüße
Anne
Hallo Anne,
rechtlich gesehen, macht der Besitzer des Anhängers nichts Verbotenes, solange er ihn nicht im Parkverbot oder auf einem Privatparkplatz abstellt. Versuchen Sie doch einmal, mit Ihrem Anliegen direkt zur Polizei zu gehen. Vielleicht kann Ihnen diese weiterhelfen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hi
Hätte mal ne frage was bekommt man denn für eine strafe wenn man mit der führerschein klasse B einen anhänger mit über 750kg zieht?
Lg tobi
Hallo Tobias,
wenn der Zug aus Fahrzeug und Anhänger die Gesamtmasse von 3,5 t nicht überschreitet, kommt kein Bußgeld auf Sie zu. Sollte der Zug mit einem Anhänger von mehr als 750 kg die Grenze von 3,5 t überschreiten, so wird dies in der Regel als Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet, da Sie dazu einen Führerschein der Klasse BE benötigen. Das kann zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich leihe mir hin und wieder den PKW Anhänger von meinem Nachbar. Der ist ungebremst, hat 750 kg Gesamtgewicht und eine 100 Zulassung.
Mein PKW (Zugfahrzeug)Mazda 6 hat ein Leergewicht von 1500 kg.
Ist es erlaubt, 100 damit zu fahren, wenn ich 250kg auflade und der Anhänger 200 kg wiegt?
Oder darf ich den Anhänger nicht mal leer ziehen wenn er ein 100 Schild besitzt.
Hallo Bernd,
solange Sie ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und eine Geschwindigkeit von 100 km/h nicht überschreiten, sollte das Fahren kein Problem darstellen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Ich meine bei den kleinen ungebremsten Anhängern zählt: Leergewicht des Zugwagen x 0,3 ergibt 450 kg zgg.
Bei 750 kg zgg des Anhängers darf man keine 100 km/h mit dem Gespann fahren.
Ich habe seit 6 Jahren einen Wohnwagen in Spanien stehen dieser ist angemeldet und versichert. Aber der TÜV ist seit 4Jahren abgelaufen,sollte ich irgendwann mal dennoch diesen wieder nach Deutschland holen darf ich in Spanien und Frankreich fahren den dort braucht man keinen TÜV für Anhänger, Aber was passiert ab Grenze Deutschland habe von dort noch 100km nach Hause? ??
Hallo Norbert,
wenn Sie mit einem Wohnwagen durch Deutschland fahren, bei dem die letzte TÜV-Hauptuntersuchung mehr als 8 Monate her ist und dabei erwischt werden, können Sie mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt belangt werden.
Ihr Bußgeld-Info Team
Eine Frage zur Fahrerkarte. Ich soll einen dienstlich Crafter fahren, der 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht hat. Brauche ich eine Fahrerkarte, wenn ich keinen Anhänger mitführe? Erkennt das Kontrollgerät, wenn ich keinen Anhänger dran habe, und dann natürlich schneller als 80 km/h fahre? Oder bekomme ich dann bei einer nachträglichen Kontroller der Fahrerkarte ein Bußgeld?
Hallo Jens,
entscheidend ist, ob Sie gewerblich unterwegs sind mit dem Fahrzeug. Wenn ja, ist in der Regel eine Fahrerkarte zu benutzen. Dies sollte genau in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sein. Sie können dies auch gern noch einmal in der dafür geltenden Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 nachlesen. An die jeweiligen fahrzeugbedingten Geschwindigkeitsgrenzen sollten Sie sich natürlich immer halten.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
Ich arbeite neben der Schule auf Minijob Basis und dort fahre ich teils mit einem VW Crafter (zGG 3,5t) und Anhänger. Im Crafter ist ein Fahrtenschreiber vorhanden und eigentlich benötigt man ja ab 3,5t Gespanngewicht eine Fahrerkarte (also Auto+Anhänger). Brauch ich dies auch, da ich ja nur als Nebenjob arbeite und fahren nicht die Hauptarbeit ist sondern nur um Material an den Veranstaltungsort zu bringen und dort aufbauen/abbauen
Hallo Silas,
in der Regel sind Fahrtenschreiber bei Fahrzeugen, die gewerblich genutzt werden, ab 3,5 t zGG Pflicht – auch bei Überschreitung der Grenze von 3,5 t des Gespanns. Fragen Sie jedoch noch einmal bei Ihrem Arbeitgeber nach, um sicherzugehen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag,
wie werden in der Strassenverkehrsordnung PKW mit Anhänger eingestuft? Gelten diese Gespanne als eine Art Lieferwagen? Schließlich werden sie z.B. beim Überholverbot den LKWS gleichgestellt.
Danke.
Hallo Barbara,
das Gespann wird oft mit den Regeln für LKW gleichgesetzt, das ist korrekt. Allerdings ist das nicht immer der Fall, sondern oft auch von der zulässigen Gesamtmasse abhängig.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
welche Strafe gibt es, wenn im Fahrzeugschein keine maximale Anhängelast angegeben ist und man trotzdem mit einem Anhänger fährt? Fahrzeug und Anhänger sind jeweils zugelassen, beide sind nicht überladen, wobei sich das ja gegen keinen Wert nachprüfen lässt.
Viele Grüße,
Tobias
Hallo Tobias,
wenden Sie sich hierzu am besten an die Zulassungsbehörde und lassen Sie diesen Wert nachtragen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Liebes Bussgeld-Team,
nun wird es ein wenig komplizierter…
Folgendes ist gegeben:
– Anhänger ist ohne HU und ohne Zulassung.
– Nummernschilder sind neu und montiert. Ohne Plaketten.
– Fahrer hat Führerschein Klasse B. Die Gesamtmasse beträgt jedoch 3800 kg.
was für eine Strafe bzw Bußgeld erwartet mich bei all diesen Verstößen?
Würde bei einer Verkehrskontrolle nur die schwerwiegendste Tat bestraft? (70 Euro + 1 Punkt)?
Der Hänger würde natürlich still gelegt an Ort und Stelle.
Vielen Dank im Voraus!
MFG
Hallo Thommy.
ob Tateinheit oder Tatmehrheit gilt, wird individuell festgestellt.
Für das Fahren ohne Betriebserlaubnis ist eine Strafe von 50 Euro vorgesehen. Welche Kosten bei der Versäumnis der HU anfallen, können Sie hier nachlesen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-tuev-papiere/.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo mein Fahrzeug wiegt 1620kg und der wohnwagen 1200kg darf ich das Gespann mit klasse b fahren lg und danke im voraus
Hallo Dennis,
mit einem Führerschein der Klasse B darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen, wenn das Gespann eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 t nicht überschreitet. In der Regel sollten Sie das Gespann also fahren dürfen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich habe einen Transporter mit zulässiger Gesamtmasse 3,5 t und 2,0 t zulässiger Anhängelast. Darf ich einen für 3,5 t zugelassenen Anhänger ziehen wenn dieser leer oder nur leicht beladen ist?
Viele Grüße
Florian
Hallo Florian,
die gezogene Anhängelast darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Außerdem müssen Sie die Anhänge- sowie Stützlast beachten. Hierbei kommt es auf das tatsächliche Gewicht des Anhängers an.
Ihr Bussgeld-Info Team
Liebes Info Team
Wie verhält sich das alles mit Geländewagen? Z.B. darf das Zugfahrzeug 3.5 t ziehen. Ein Anhänger mit 3.5 t (Trailer + Ladung) wird das hier oft angesprochene 3.5 t Gesamtgewicht (Zugfahrzeug + Hänger) um das doppelte überschreiten. Ich habe den Führerschein BE/C1E
Danke und viele Grüße
Bernhard
Hallo Bernhard,
laut § 42 der StVZO gilt: „Die gezogene Anhängelast darf bei […] Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts, […] des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen“. Entsprechend ist die zulässige Anhängelast auch von der Zulassung Ihres Wagens bzw. des vom Hersteller angegebenen zulässigen Gesamtgewichts abhängig.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
wir besitzen einen Wohnanhänger mit einer Tempo 100 Zulassung und einem eingetragenen Gewicht von 1500kg.
Unser Zugfahrzeug hat auch eine eingetragene Anhängelast von 1500kg. Jetzt haben wir aber gelesen das man nur unter bestimmten Faktoren Tempo 100 mit Anhänger fahren darf. Unser Hänger hat eine Antischlingerkupplung, dem entsprechend müssen wir unser Leergewicht vom KfZ mit dem Faktor 1 multiplizieren. Diese wäre im aktuellen Fall 1390kg. Meine Frage wäre dürfen wir mit unserem Hänger nur Tempo 100 fahren wenn das Zugfahrzeug ein Leergewicht von 1500kg hat? Sollten wir unsere Zulassungspapiere vom Anhänger auf 1390kg ändern lassen oder reicht es wenn wir dafür Sorge tragen das Gewicht unter 1390kg zu halten? Was wäre wenn wir Tempo 100 fahren und schwerer sind z.B. 1450kg.
Hallo Steffi,
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf das Produkt aus dem Faktor X (in Ihrem Fall der Faktor 1) mit dem Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Bei einem Geschwindigkeitsverstoß außerorts um 20 km/h drohen 70 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.
Erkunden Sie sich bei DEKRA oder TÜV über Möglichkeiten, Ihre Zulassung entsprechend zu ändern.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
was ist denn, wenn meine Ladung über den Anhänger nach hinten raus über steht. Was gibt es da für Strafen?
Viele Grüße
Hallo Svenja,
ragt die Ladung nach hinten 3 Meter hinaus oder ragt sie bei einer Geschwindigkeit über 100 km/h nach hinten 1,5 raus drohen 20 Euro Geldbuße. Ragt die Ladung nach hinten über 1 m hinaus und wird nicht durch Leuchte kenntlich gemacht, dann kann ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
wir haben einen VW T5 mit 2800 kg zul. Ges.gew. und wollen damit einen Kanuanhanhänger mit 750 kg zul. Ges.gew. ziehen. Ist das mit Führerschein Klasse B zulässig?
Hallo Klaus,
der Führerschein der Klasse B berechtigt zur Benutzung von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Fahrzeug und Anhänger 3500 kg nicht überschreitet. Bei Ihrer Kombination beträgt die Gesamtmasse jedoch 3550 kg und ist somit nicht vom B-Führerschein abgedeckt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Das ist falsch. Mit B darf man immer einen Anhänger bis 750g ziehen.
Hallo o nein,
das ist nicht richtig. Das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 t darf nicht überschritten werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Das ist falsch, lest ihr eure Tabelle oben nicht?
Mit Klasse B darf ich Zugwagen bis 3,5 t zgg +Anhänger mit 750 kg zgg ziehen. Nur bei überschreiten der 750 kg greifen die 3,5 t zzg des Zuges.
Hallo
Ich habe einen Imbiss wagen gekauft und möchte diesen 20 Kilometer weiter auf meinem Hof abstellen und umbauen. Der Anhänger hat zurzeit keinen TÜV darf ich von meinem Auto ein Nachfolger Kennzeichen anbringen und einem 25 kmh Schild?
Mit freundlichen grüßen
Hallo Dombrowsky,
ist der TÜV von Ihrem Fahrzeug abgelaufen und Sie fahren damit, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit. Einfach ein anderes Kennzeichen anzubringen, ist nicht erlaubt.
Ihr Bußgeld-Info Team
Ob ich trotz abgelaufenen TÜV ein Nachfolger Kennzeichen anbringen darf. Dies dient der Überführung zur Instandsetzung
Hallo Dombrowsky,
die Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle von TÜV oder DEKRA im Zulassungsbezirk ist mit einem Kurzzeitkennzeichen gestattet.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo, mich würde mal interessieren, wenn ich einen Klasse B Führerschein habe und bewege ein Gespann mit über 3,5t zulässige Gesamtmasse was das für eine Strafe nach sich ziehen würde ?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Florian,
das kommt ganz darauf an, um wieviel Prozent Sie genau das Gesamtgewicht überschreiten. Danach richtet sich die Strafe.
Ihr Bußgeld-Info Team
Angenommen anstatt der 3,5t eine Tonne Zuviel ?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Florian,
das wären über 25 % Überladung, was in der Regel ein Bußgeld von 140 Euro und ein Punkt in Flensburg nach sich zieht.
Ihr Bußgeld-Info Team
Also ich würde mal behaupten da hierbei durch das Addieren der beiden zulässigen Gesamtgewichte auf eine Überschreitung von 3500kg und er nur FE KlasseB hat Fahren ohne gültige/ertorferliche FE und dementsprechend sogar Straftatbestand.
Hallo Schwede,
das ist in den meisten Fällen richtig. Eine Ausnahme gilt allerdings für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg, diese dürfen auch an ein Auto angehängt werden das eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3500 kg hat. Wenn der Anhänger jedoch ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg hat, dann gilt das addierte zulässige Gesamtgewicht beider Fahrzeuge.
Ihr Bußgeld-Info Team
Wie kann ich das rechnen?
Hallo Darko,
dazu müssen Sie die Prozentrechnung anwenden. Anschließend können Sie das Bußgeld in der Tabelle oben ablesen.
Ihr Bussgeld-info Team
Hallo! Wenn ich mit einem Anhänger (100er Zulassung) 120 kmh fahre . Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Halle Andreas,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger außerorts von 20 km/h zieht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg nach sich.
Ihr Bußgeld-Info Team
Also. Geht die Geschwindigkeitsüberschreitung immer von der 100kmh aus, da ja 100er Zulassung. Zb. Autobahn. Habe gedacht gehört zu haben das auch bei dem 100er aber 80 kmh zählt. Sprich 120kmh auf Autobahn gleich 40kmh zu schnell . Gut das ich jetzt eine genau Antwort habe.
Hallo,
die Seite hier ist sehr informativ und hilfreich, leider kann ich jedoch zu folgendem Thema nichts finden:
Was passiert wenn ich einen 750KG Anhänger mit 100KMh Zulassung an ein ungeeignetes Zugfahrzeug anhänge (z.B. eines mit Leergewicht von ca. 1850KG) und dann z.B. mit 105KM/h geblitzt/angehalten werde?
Geht man dann davon aus, dass ich nur 80 hätte fahren dürfen?
Danke und viele Grüße,
Stefan
Hallo Stefan
wenn Sie kein geeignetes Zugfahrzeug besitzen, dürfen Sie mit Anhänger auch nur 80 km/h fahren.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
heißt ich darf einen Anhänger, der auf 100 km/h zugelassen ist, mit einem ungeeigneten Zugfahrzeug führen, wenn ich jedoch nicht schneller als 80 km/h fahre ? Das ging find ich nicht eindeutig hervor.
Vielen Dank vorab.
Hallo Andreas,
einen Anhänger mit 100km/h-Zulassung dürfen Sie grundsätzlich nur mit einem geeignetem Zugfahrzeug ziehen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Nicht ganz richtig bzw. wahrscheinlich falsch geschrieben. Es ist sehr wohl gestattet, einen Anhänger mit 100 KM/H Zulassung mit einem Fahrzeug unter 2,5 T zu fahren, jedoch dann nicht über 80 KM/H. Es gilt hier auch auf Autobahnen: Fahrzeug unter 2,5 T Eigengewicht = max. Geschwindigkeit 80 KM/H, über 2,5 T = 100 KM/H. Das fließt auch in die Bemessung für die Geschwindigkeitsüberschreitung mit ein, ergo 120 KM/H mit Anhänger 100 KM/H Zulassung aber Fahrzeug untr 2,5 T = 40 KM/H zu schnell.
Mein Anhänger steht seit längerer Zeit ungenutzt in der Garage. Nachdem ich bemerkt habe das auch die HU abgelaufen ist, habe ich mich dazu entschlossen den Anhänger abzumelden.
Einen Monat nach der Abmeldung erhalte ich einen Bußgeldbescheid, weil bei der Abmeldung festgestellt wurde, dass die HU seit über 8 Monaten abgelaufen ist (60 €, 1 Punkt).
Muss ich das so hinnehmen? Der Anhänger wurde nachweislich nicht genutzt und soweit ich weiß ist eine Strafe nur gerechtfertigt wenn man in einer Straßenkontrolle o. Ä. überprüft wird.
MfG
Frank
Hallo Frank,
auch wenn Sie den Anhänger nicht in Betrieb haben, besteht eine Untersuchungspflicht. Sie hätten den Anhänger rechtzeitig abmelden müssen. Die Strafe ist somit gerechtfertigt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Info Team,
ich habe mir einen gebrauchten 2 achsigen 2 Tonnen PKW Anhänger gekauft mit einer Tragkraft von 1200 Kg pro Achse aus dem Baujahr 1977
Frage 1:
2 verschiedene Stahlfelgen 12 Zoll ET 0 und ET 38 sind drauf. Der verkäufer hatte die alten Stahlfelgen pro Seite aufgebracht somit habe ich den Unterschied nicht gesehen.
Habe jetzt jeweils 2 der gleichen ET pro Achse aufgebracht.
Kann ich diese so lassen, da die Reifen nicht in der gleichen Flucht liegen?
Frage 2:
Habe neue Stossdämpfer verbaut und auch aktuelle neue Reifen mit DOT 10.2015 aufgebracht. Der Anhänger ist Auflauf gebremst.
Kann ich ein 100 Km/h Gutachten bei dem Baujahr machen lassen?
MfG Karsten
Hallo Karsten,
in diesem besonderen Fall sollten Sie sich am besten an TÜV, DEKRA oder eine Werkstatt wenden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Info-Team,
bei allen Kommentaren sprechen Sie von Bußgeldern. Richtig wäre es jedoch von Verwarngeldern zu sprechen, wenn die Grenze von 50 Euro nicht überschritten wird. Erst bei über 50 Euro spricht man von Bußgeldern, wobei dazu immer eine Owi-Anzeige geschrieben wird, was mit zusätzlichen Verwaltungsgebühren verbunden ist, die sich meistens auf ca. 25-28 Euro belaufen.
LG
Jurij
Hallo,
Wir haben ein Wohnwagen Baujahr 1964 und würden ihn gerne auf ner 100 Zulassung umbauen.
Das Zugfahrzeug ist ein Mercedes Benz W114 Bajahr 1972 jetzt stellt sich uns die Frage der Benz hat kein Abs ist es denn noch erlaubt mit dem W114 den Wohnwagen dann nach dem Umbau zu fahren? Es gibt ja einige Ausnahmen was das Thema Oldtimer betrifft, hoffe es gibt hier für auch ne Lösung . Lg
Hallo Jennifer,
um Ihren Wohnwagen mit einer 100er-Zulassung zu fahren, benötigen Sie ein Zugfahrzeug mit ABS. Besitzt das Zugfahrzeug kein ABS, kann dieses den umgebauten Wohnwagen mit 100er Zulassung nicht ziehen. Dann dürfen Sie maximal 80 km/h fahren.
Ihr Bussgeld-Info Team
Die Tabelle zu den Führerscheinklassen ist etwas misverständlich:
Klasse B
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 3500 kg nicht übersteigen.
-> Mit Klasse B dürfen grundsätzlich IMMER Anhänger mit einem zgG von 750kg gezogen werden.
Der Anhänger darf schwerer sein, wenn das zgG des Gespannes (zgG Auto + zgG Anhänger) 3500kg NICHT übersteigt.
Also ein Auto mit zgG 2000kg darf einen Anhänger mit zgG 1500kg mit FKL B ziehen.
Mit B96 steigt diese Grenze auf 4250kg an.
Hat das Auto ein zgG von 3500kg, darf dennoch ein ANhänger mit zgG 750kg gefahren werden.
Hallo David,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die Angaben überarbeitet.
Ihr Bussgeld-Info Team
abreisseil nicht in anhängekupplung eingehängt
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte heute in eine polizeikontrolle mit pkw anhänger gekommen. ( tandem 2 to mit auflaufbremese).
hatte vergessen das abreisseil einzuhängen. kann im bussgeldkatalog nichts finden was das für folgen hat. es wurde eine anzeige aufgenommen mfg dahlmann
Hallo Team,
ich will einen Umzug per PKW mit Anhänger vornehmen.
Mein PKW hat eine lt. Zulassungsbescheinigung Teil I folgende Angaben:
Technisch zulässige Gesamtmasse (F1) = 2.540 kg b. Anh.Betr.
Leermasse (G) = 1.845 kg
Technisch zulässige Anhängelast gebremst (Q1) = 2.100 kg
Der Anhänger hat lt. Vermieter eine technisch zulässige Gesamtmasste von 2.000 kg (Leermasse 1.300 kg) und ist gebremst.
Wie verhält sich dies nun in Bezug auf die Gesamtmasse des Fahrzeuges von 2.540 kg und die Gesamtmasse des Gespannes? Bei 1.845 kg (Fahrzeugleermasse) und 2.000 kg (maximalbeladung des Anhängers) ist die Gesamtmasse des Fahrzeuges sowie die angegebenen 3,5 to schnell überstiegen. Darf ich dann den Anhänger doch nicht ziehen? Trotz einer Anhängelast von 2.100 kg gebremst?
Über einen freundlichen Rat würde ich mich sehr freuen, bevor ich mir den Hänger leihe bzw. nicht leihe.
Vielen Dank vorab!
Hallo Andi D.,
es kommt natürlich darauf an, welche Art von Führerschein Sie besitzen und ob Sie damit überhaupt einen Anhänger fahren dürfen. Überladung wird laut Bußgeldkatalog bestraft. Besitzen Sie keinen Anhänger-Führerschein dann fällt dies unter „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und es kommt eine hohe Strafe auf Sie zu. Am Besten fragen Sie beim Mietwagenverleih nach, ob Sie mit Ihrem Führerschein den zu leihenden Anhänger bewegen dürfen. Im Normalfall müssen Sie den Führerschein sowieso beim Verleih vorzeigen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Karl,
ein Anhänger mit einer 100er Zulassung darf dies aber nur auf der Autobahn fahren.
Hallo, möchte meinen Wohnwagen für eine 100er Zulassung fertigmachen, mit welchen Kosten muss ich bei der Zulassung rechnen? Das Gesamtgewicht beträgt 1100 kg.
MfG
Hallo Thomas K.,
es ist empfehlenswert sich hierfür einen Kostenvoranschlag von verschiedenen Werkstätten einzuholen. Die Kosten für die Zulassung können Sie bei Ihrer Zulassungsstelle erfragen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Mit einer Achse 149€ zirka so berechnen wir es bei mir.
Moin. Wie schnell darf man mit einen PKW mit Anhänger auf einer Landstaße fahren. 60 – 70 oder 80 Kmh???
Hallo Karl,
die Höchstgeschwindigkeit für Pkw mit Anhänger ist in Deutschland in der Regel auf 80 km/h beschränkt. Erfüllen Sie die entsprechenden Ausnahmeregelungen, dann sind unter Umständen es sogar 100 km/h.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ein Anhänger ohne Ausnahmeregelung darf auf Landstraßen und der Autobahn 80 km/h fahren. Hat der Anhänger eine 100er Zulassung, darf er auf Landstraßen nur 80 km/h fahren und 100 km/h auf der Autobahn.
auf Autobahnen UND Kraftfahrstraßen mit Baulich getrennten Richtungsfahrbahnen (Mittelleitplanke).
Ansonsten muss eine GESIEGELTE 100er Plakette (Zulassungsstelle) angebracht sein.
Um diese zu bekommen müssen z.B. Anhänger über 750kg auch mit mind. Achsstoßdämpfern ausgerüstet sein.
ZUDEM kommt es auch auf das Verhältnis Leergewicht Zugfahrzeug zu zul. Gesamtgewicht des Anhängers sowie auf dessen Aufbauart an und ob eine Antischlingerkupplung verbaut wurde bzw. ein anderes zulässiges Anhängerstabilisierungssystem vorhanden ist.
die Verhältnisse sind:
0,3 bei ungebremsten Anhängern ( ohne Stoßdämpfer)
0,8 bei Wohnwagen über 750kg ( mit Stoßdämpfer, ohne Antischlingerkupplung)
1,0 bei Wohnwagen über 750kg ( mit Stoßdämpfer, mit Antischlingerkupplung)
1,1 bei Anhängern über 750kg ( mit Stoßdämpfer, ohne Antischlingerkupplung)
1,2 bei Anhängern über 750kg ( mit Stoßdämpfer, mit Antischlingerkupplung)