Bußgeldkatalog: Pkw mit Anhänger und Anhängerkupplung

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 15. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung und Überladung 2024 für Pkw mit Anhänger, der die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitung und Überladung mit Anhänger am Pkw definiert.

Aktuelle Bußgelder außerorts:

Geschwin­digkeits­über­schreitung mit Anhänger außer­ortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 EUReher nicht
11 bis 15 km/h50 EUReher nicht
16 bis 20 km/h140 EUR1Hier prüfen **
21 bis 25 km/h150 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h175 EUR1Hier prüfen **
31 bis 40 km/h255 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h480 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h600 EUR22 MonateHier prüfen **
über 60 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **

Aktuelle Bußgelder innerorts:

Geschwin­digkeitsüber­schreitung mit Anhänger innerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h40 EUReher nicht
11 bis 15 km/h60 EUReher nicht
16 bis 20 km/h160 EUR1Hier prüfen **
21 bis 25 km/h175 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h235 EUR21 MonatHier prüfen **
31 bis 40 km/h340 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h560 EUR22 MonateHier prüfen **
51 bis 60 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
über 60 km/h800 EUR23 MonateHier prüfen **
ÜberladungStrafePunkte
Pkw (bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht) oder Anhänger (bis 2 t zulässiges Gesamtgewicht)
für Fahrer und Halter
über 5 %10 EUR
über 10 %30 EUR
über 15 %35 EUR
über 20 %95 EUR1
über 25 %140 EUR1
über 30 %235 EUR1

Spezielles zu Anhänger- und Lastvorschriften:

Pkw mit Anhänger: Was ist zu beachten?

FAQ – Pkw mit Anhänger

Wie schnell darf ich mit einem Anhänger fahren?

Mit einem Anhänger dürfen Sie maximal 80 km/h fahren. Mit Anhängern, die eine Tempo-100-Zulassung besitzen, dürfen Sie (nur!) auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auch bis zu 100 km/h fahren.

Welchen Anhänger darf ich mit dem B-Führerschein fahren?

Mit dem B-Führerschein dürfen Sie mit einem Anhänger bis zu 750kg zGG fahren. Der Anhänger darf auch schwerer als 750kg sein, wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Auto + Anhänger) maximal 3500kg beträgt.

Welchen Anhänger darf ich mit B96 fahren?

Bei B96 darf der Anhänger schwerer als 750kg sein. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Auto + Anhänger) von 4250kg darf aber nicht überschritten werden.

Welche Anhänger darf ich mit BE-Führerschein fahren?

Mit dem BE-Führerschein dürfen Sie mit einem Anhänger fahren, der maximal 3500kg wiegt.

Video: Infos zum Fahren mit Anhänger

Im Video finden Sie wichtige Informationen zum Fahren mit einem Anhänger.
Im Video finden Sie wichtige Informationen zum Fahren mit einem Anhänger.

Pkw mit Anhänger fahren – Diesen Führerschein brauchen Sie

PKW mit Anhänger: Zulässiges Gesamtgewicht des Zuges darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
PKW mit Anhänger: Zulässiges Gesamtgewicht des Zuges darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

Ob für den Urlaub oder einen Umzug – der Anhänger am Auto schafft Abhilfe. Beim Fahren mit Anhänger gilt es jedoch einiges zu beachten, um sicher unterwegs zu sein. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick zu wichtigen Regelungen aus dem Bußgeldkatalog „Pkw mit Anhänger“.

Mit einer am Auto befindlichen Anhängerkupplung, wird der Anhänger angebracht. Der reguläre Führerschein der Klasse B erlaubt es Autofahrern, einen Anhänger – Kipper, Hochlader, Tieflader oder Pferdeanhänger – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg zu fahren.

Die Anhängerkupplung muss vorschriftsgemäß am Pkw angebracht werden. Bei Pkw findet die Kugelkopfkupplung Anwendung. Am Anhänger befindet sich das Gegenstück – die Kugelpfanne mit Verschluss. Sind beide zusammengekoppelt, kann der Pkw den Anhänger so hinter sich herziehen, dass er sich dreht und trotzdem vor dem Ablösen gesichert ist. Entspricht die Anhängerkupplung nicht den Vorschriften, droht ein Bußgeld von 25 Euro.

Wer einen schwereren Anhänger fahren möchte, benötigt eine entsprechende Führerscheinklasse.

Klasse B
  • Zugfahrzeuge bis 3500 kg dürfen einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg ziehen.

  • Bei Anhängern über 750 kg darf das Gespann die zulässige Gesamtmasse von 3500 kg nicht überschreiten.
  • Klasse B 96
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist höher als 750 kg.

  • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination beträgt zwischen 3500 kg und 4250 kg.
  • Klasse BE
  • Anhänger darf zulässige Gesamtmasse von 750 kg bis 3500 kg vorweisen.
  • Das Autofahren mit Anhänger braucht Übung. Denn jeder Autofahrer muss sich zunächst an das Fahren mit Anhänger gewöhnen und sollte vor der ersten Tour das Fahren mit Anhänger trainieren. So kann er ein Gefühl dafür bekommen, wie sich der Anhänger beim Rückwärtsfahren oder beim Wenden verhält.

    Überprüfen Sie, ob die Anhängerkupplung richtig montiert und eingestellt ist. Justieren Sie die Anhängerkupplung nach, wenn sie schleift. Sind Sie sich unsicher bei der Montierung, fragen Sie lieber Ihren Händler um Hilfe.

    Ein Auto mit Anhänger darf maximal 80 km/h fahren - oder 100 km/h mit spezieller Plakette.
    Ein Auto mit Anhänger darf maximal 80 km/h fahren – oder 100 km/h mit spezieller Plakette.

    Wie schnell Sie mit Anhängern fahren dürfen

    Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für den PKW mit Anhänger beträgt 80 km/h. Sind Sie mit dem Anhänger zu schnell gefahren, drohen Bußgelder.

    In Ausnahmefällen kann ein Pkw mit Anhänger die Geschwindigkeit auf bis zu 100 km/h erhöhen. Dies ist mit der Tempo-100-Plakette möglich. Die Tempo-100-Plakette ist in Zulassungsbehörden erhältlich. Die maximale Geschwindigkeit mit Anhänger ist geringer als ohne, da das Fahren mit Anhänger höhere Risiken birgt. Wie Sie die 100er Zulassung für Anhänger erhalten, erfahren Sie in unserem Video:

    In diesem Video beantworten wir die Frage, wie Autofahrer eine 100er Zulassung für ihren Anhänger bekommen.
    In diesem Video beantworten wir die Frage, wie Autofahrer eine 100er Zulassung für ihren Anhänger bekommen.

    Voraussetzungen für die Tempo-100-Plakette

    • ABS-ausgestattetes Auto
    • Zulässige Gesamtmasse des Autos beträgt maximal 3,5 t.
    • Der Anhänger ist für eine Geschwindigkeit von 100 km/h geeignet.
    • Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und besitzen wenigstens den Geschwindigkeitsindex L.
    • Die Reifen sind jünger als sechs Jahre.

    Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger hat Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot zur Folge. Die genauen Angaben entnehmen Sie der Tabelle. Die Bußgelder entsprechen denen der Geschwindigkeitsüberschreitungen eines LKW.

    Die zulässige Anhängelast

    Die Anhängelast ist die tatsächliche Last des Anhängers, abzüglich der Stützlast, die ein Kraftfahrzeug hinter sich her ziehen darf. Ist die zulässige Anhängelast überschritten, ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet. Es kann zum Schlingern des Anhängers kommen und die Bremsen sind nicht mehr ausreichend funktionstüchtig.

    In den Zulassungspapieren steht, wie hoch die Anhängelast des Pkw sein darf. Sie müssen genaue Gewichtsangaben des Anhängers sowie des Zugfahrzeugs einhalten. Es gilt, dass die Anhängelast nicht höher als das Gewicht des Pkw sein darf. Wird die Anhängelast überschritten, drohen laut Bußgeldkatalog Pkw mit Anhänger je nach Überladung Bußgelder und Punkte in Flensburg.

    Die für einen Pkw zulässige Anhängelast variiert je nach Fahrzeugmodell und Anhängerkupplung zwischen 500 kg und 2000 kg. Meist beträgt die maximale Anhängelast zwischen 1200 kg und 1500 kg. Es gilt grundsätzlich, dass die gezogene Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des Pkw nicht überschreiten darf. Übersteigt die Anhängelast die 750 kg, darf die Gesamtmasse des gesamten Zuges nicht mehr als 3,5 t wiegen.

    Es ist wichtig, dass Sie die maximale Stützlast nicht überschreiten. Wie hoch die Stützlast sein darf, ist den Zulassungspapieren zu entnehmen. Bei der Stützlast handelt es sich um die Last, die auf der Anhängerkupplung vertikal lastet, während der Hänger am Auto gekuppelt ist.

    Wie Sie Ihren Anhänger beladen dürfen

    Ob Pferdeanhänger, Kipper oder Hochlader - jeder Anhänger benötigt ein amtliches Kennzeichen.
    Ob Pferdeanhänger, Kipper oder Hochlader – jeder Anhänger benötigt ein amtliches Kennzeichen.

    Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Anhänger sicher beladen. Bei ungünstiger Verteilung der Last kann der Anhänger zum Schlingern kommen und zu einem Risiko werden. Ob Möbel, Skier oder Motorrad – auf dem Anhänger muss die Ladung gut gesichert sein, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

    Die Ladung darf bei einer Vollbremsung nicht verrutschen oder hinunterfallen. Die Folgen einer Überladung sind Bußgelder und Punkte in Flensburg.

    Mehr zu Überladung, Anhängelast, Stützlast und Achslast erfahren Sie auch in diesem Youtube-Video:

    Wann gilt ein Anhänger als überladen? Mehr im Video
    Wann gilt ein Anhänger als überladen? Mehr im Video

    Die Anhänger-Zulassung

    Bevor Sie mit einem Anhänger fahren, müssen Sie in der örtlichen Zulassungsstelle den Pkw-Anhänger anmelden. Dafür benötigen Sie die gleichen Dokumente, die Sie auch bei der Anmeldung eines Autos vorzeigen. Jeder Anhänger muss ein Kennzeichen besitzen, eine Bescheinigung für die Abgasuntersuchung ist jedoch nicht vonnöten. In der Zulassungsbehörde können Sie auch die Tempo-100-Plakette beantragen. Fahren Sie einen Anhänger ohne Papiere, müssen Sie mit Strafen rechnen.

    Muss der Anhänger auch zur Hauptuntersuchung?

    Auch Anhänger unterliegen der Hauptuntersuchungspflicht. Ist der Anhänger-TÜV abgelaufen, müssen Sie diesen erneuern lassen. Überziehen Sie die Frist, die Sie der Zulassungsbescheinigung entnehmen können, fallen – je nach Länge der Überziehung – Bußgelder und ein Punkt in Flensburg an.

    Mit dem Anhänger parken

    Anhänger nehmen viel Platz in Anspruch und behindern zum Teil andere Fahrzeuge. Daher gilt laut § 12 Abs. 3b der StVO, dass Pkw-Anhänger, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, maximal zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum parken dürfen. Dies gilt nur, wenn der Anhänger für Verkehrszwecke genutzt wird. Verwenden Sie den Anhänger für Werbezwecke oder nutzen Sie den öffentlichen Parkplatz gar zum Überwintern, liegt eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums vor, die nicht gestattet ist.

    Das Wechseln des Parkplatzes in einem Bereich ist nicht erlaubt, da die Zwei-Wochen-Frist für einen bestimmten Parkbereich gilt, nicht nur für einen Parkplatz. Das Überschreiten der Zwei-Wochen-Frist zieht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro nach sich. Es ist Pflicht, Unterlegkeile für den Anhänger mitzuführen. Sie sind für die Standfestigkeit wichtig und verhindern das Rollen des Anhängers. Achten Sie darauf, dass die Angebote der Unterlegkeile von der StVZO zertifiziert sind. Halten Sie die Bestimmungen nicht ein, zahlen Sie 5 Euro.

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    Über den Autor

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    Vitali U.

    Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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    • Heiko 21. September 2016, 16:01

      Hallo,
      Was für ein Zugfahrzeug wird benötigt, um einen 3,5 t Anhänger mit 100 km/h Zulassung zu ziehen?

      • bussgeld-info.de 22. September 2016, 10:01

        Hallo Heiko,

        in der Regel sollten Sie einen Anhänger mit einer Gesamtmasse zwischen 750 – 3.500 kg mit einem PKW ziehen können. Dafür benötigen Sie einen Führerschein der Klasse BE.

        Ihr Bußgeld-Info Team

      • Tom 14. Februar 2017, 0:20

        Wahrscheinlich wird das garnicht gehen, da die 100er Zulassung nur bei Zugfahrzeugen mit max 3,5 t geht, dazu spielt aber auch noch das Leergewicht und je nach Anhänger noch bestimmte Faktoren eine Rolle.
        Beispiel beim Faktor 1, dann müsste das Zugfahrzeug 3500 kg Leergewicht haben um die 100er Zulassung zu erhalten. Dann wird das zgg des Zugwagen aber sicher über den oben geschrieben 3,5 t liegen. Und über 3,5 t zgg des Zugfahrzeugs gibt es gar keine 100er Zulassung.

    • anne.u. 19. September 2016, 13:53

      Guten Tag,
      in unserem Wohngebiet parkt seit mehr als 4 Wochen ein Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen. Dieses Kennzeichen wurde nicht von unserer Stadt ausgestellt, sondern von einer Gemeinde ca. 150 km von uns entfernt. Evtl. ist der Pferdeliebhaber umgezogen? Wann muss umgemeldet werden? Kann ein grünes Kennzeichen einfach so übernommen werden?
      Was darf/kann von uns Anwohnern unternommen werden? Die Parksituation in unserem Wohngebiet ist sehr angespannt und weit und breit keine Pferdekoppel in Betrieb.
      Besten Dank für umsetzbare Hinweise.
      Anne

      • bussgeld-info.de 22. September 2016, 9:36

        Hallo Anne,

        seit ersten Januar 2015 besteht für Fahrzeuge generell keine Umkennzeichnungspflicht mehr, egal ob es sich um schwarze oder grüne Kennzeichen handelt. Wenn der Anhänger nicht in einem Parkverbot steht oder auf einem Privatparkplatz, der nur für Anlieger reserviert ist, können Sie rechtlich erst einmal nicht dagegen vorgehen. Sie sollten zunächst versuchen, mit dem Halter Kontakt aufzunehmen un ihm diese Situation zu schildern.

        Ihr Bußgeld-Info Team

        • anne.u. 23. September 2016, 18:42

          Vielen Dank für die Antwort. Der Halter/die Halterin ist mir und meinen unmittelbaren Nachbarn unbekannt. Wir können uns nicht vorstellen, wer das sein mag. Die Nachbarn hier kennen sich untereinander ziemlich gut und sprechen in der Regel auch miteinander. Ich kann nicht glauben, dass es gestattet ist, einen „herrenlosen“ Anhänger einfach unendlich lange im Wohngebiet zu parken. Können wir durch eine Anzeige bei der Polizei den Halter/die Halterin erfahren?
          Die Parkplatznot ist so groß, dass wir friedlichen Anwohner uns doch zu einer Anzeige entschließen könnten.
          Schönes Wochenende,
          freundliche Grüße
          Anne

          • bussgeld-info.de 26. September 2016, 9:03

            Hallo Anne,

            rechtlich gesehen, macht der Besitzer des Anhängers nichts Verbotenes, solange er ihn nicht im Parkverbot oder auf einem Privatparkplatz abstellt. Versuchen Sie doch einmal, mit Ihrem Anliegen direkt zur Polizei zu gehen. Vielleicht kann Ihnen diese weiterhelfen.

            Ihr Bußgeld-Info Team

    • Tobias s 16. September 2016, 12:19

      Hi
      Hätte mal ne frage was bekommt man denn für eine strafe wenn man mit der führerschein klasse B einen anhänger mit über 750kg zieht?
      Lg tobi

      • bussgeld-info.de 19. September 2016, 10:12

        Hallo Tobias,

        wenn der Zug aus Fahrzeug und Anhänger die Gesamtmasse von 3,5 t nicht überschreitet, kommt kein Bußgeld auf Sie zu. Sollte der Zug mit einem Anhänger von mehr als 750 kg die Grenze von 3,5 t überschreiten, so wird dies in der Regel als Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet, da Sie dazu einen Führerschein der Klasse BE benötigen. Das kann zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Bernd 14. September 2016, 19:03

      Hallo, ich leihe mir hin und wieder den PKW Anhänger von meinem Nachbar. Der ist ungebremst, hat 750 kg Gesamtgewicht und eine 100 Zulassung.
      Mein PKW (Zugfahrzeug)Mazda 6 hat ein Leergewicht von 1500 kg.
      Ist es erlaubt, 100 damit zu fahren, wenn ich 250kg auflade und der Anhänger 200 kg wiegt?
      Oder darf ich den Anhänger nicht mal leer ziehen wenn er ein 100 Schild besitzt.

      • bussgeld-info.de 15. September 2016, 9:42

        Hallo Bernd,

        solange Sie ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und eine Geschwindigkeit von 100 km/h nicht überschreiten, sollte das Fahren kein Problem darstellen.

        Ihr Bußgeld-Info Team

        • Tom 14. Februar 2017, 0:07

          Ich meine bei den kleinen ungebremsten Anhängern zählt: Leergewicht des Zugwagen x 0,3 ergibt 450 kg zgg.
          Bei 750 kg zgg des Anhängers darf man keine 100 km/h mit dem Gespann fahren.

    • Norbert 12. September 2016, 17:12

      Ich habe seit 6 Jahren einen Wohnwagen in Spanien stehen dieser ist angemeldet und versichert. Aber der TÜV ist seit 4Jahren abgelaufen,sollte ich irgendwann mal dennoch diesen wieder nach Deutschland holen darf ich in Spanien und Frankreich fahren den dort braucht man keinen TÜV für Anhänger, Aber was passiert ab Grenze Deutschland habe von dort noch 100km nach Hause? ??

      • bussgeld-info.de 15. September 2016, 9:43

        Hallo Norbert,

        wenn Sie mit einem Wohnwagen durch Deutschland fahren, bei dem die letzte TÜV-Hauptuntersuchung mehr als 8 Monate her ist und dabei erwischt werden, können Sie mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt belangt werden.

        Ihr Bußgeld-Info Team

    • Jens 7. September 2016, 15:42

      Eine Frage zur Fahrerkarte. Ich soll einen dienstlich Crafter fahren, der 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht hat. Brauche ich eine Fahrerkarte, wenn ich keinen Anhänger mitführe? Erkennt das Kontrollgerät, wenn ich keinen Anhänger dran habe, und dann natürlich schneller als 80 km/h fahre? Oder bekomme ich dann bei einer nachträglichen Kontroller der Fahrerkarte ein Bußgeld?

      • bussgeld-info.de 8. September 2016, 10:06

        Hallo Jens,

        entscheidend ist, ob Sie gewerblich unterwegs sind mit dem Fahrzeug. Wenn ja, ist in der Regel eine Fahrerkarte zu benutzen. Dies sollte genau in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sein. Sie können dies auch gern noch einmal in der dafür geltenden Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 nachlesen. An die jeweiligen fahrzeugbedingten Geschwindigkeitsgrenzen sollten Sie sich natürlich immer halten.

        Ihr Bußgeld-Info Team

    • Silas 4. September 2016, 15:49

      Hallo,
      Ich arbeite neben der Schule auf Minijob Basis und dort fahre ich teils mit einem VW Crafter (zGG 3,5t) und Anhänger. Im Crafter ist ein Fahrtenschreiber vorhanden und eigentlich benötigt man ja ab 3,5t Gespanngewicht eine Fahrerkarte (also Auto+Anhänger). Brauch ich dies auch, da ich ja nur als Nebenjob arbeite und fahren nicht die Hauptarbeit ist sondern nur um Material an den Veranstaltungsort zu bringen und dort aufbauen/abbauen

      • bussgeld-info.de 5. September 2016, 10:33

        Hallo Silas,

        in der Regel sind Fahrtenschreiber bei Fahrzeugen, die gewerblich genutzt werden, ab 3,5 t zGG Pflicht – auch bei Überschreitung der Grenze von 3,5 t des Gespanns. Fragen Sie jedoch noch einmal bei Ihrem Arbeitgeber nach, um sicherzugehen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Barbara 14. August 2016, 15:36

      Guten Tag,
      wie werden in der Strassenverkehrsordnung PKW mit Anhänger eingestuft? Gelten diese Gespanne als eine Art Lieferwagen? Schließlich werden sie z.B. beim Überholverbot den LKWS gleichgestellt.
      Danke.

      • bussgeld-info.de 15. August 2016, 9:08

        Hallo Barbara,

        das Gespann wird oft mit den Regeln für LKW gleichgesetzt, das ist korrekt. Allerdings ist das nicht immer der Fall, sondern oft auch von der zulässigen Gesamtmasse abhängig.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Tobias 4. August 2016, 12:30

      Hallo,

      welche Strafe gibt es, wenn im Fahrzeugschein keine maximale Anhängelast angegeben ist und man trotzdem mit einem Anhänger fährt? Fahrzeug und Anhänger sind jeweils zugelassen, beide sind nicht überladen, wobei sich das ja gegen keinen Wert nachprüfen lässt.

      Viele Grüße,
      Tobias

      • bussgeld-info.de 8. August 2016, 8:23

        Hallo Tobias,

        wenden Sie sich hierzu am besten an die Zulassungsbehörde und lassen Sie diesen Wert nachtragen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Thommy 5. Juli 2016, 1:06

      Liebes Bussgeld-Team,

      nun wird es ein wenig komplizierter…
      Folgendes ist gegeben:

      – Anhänger ist ohne HU und ohne Zulassung.
      – Nummernschilder sind neu und montiert. Ohne Plaketten.
      – Fahrer hat Führerschein Klasse B. Die Gesamtmasse beträgt jedoch 3800 kg.

      was für eine Strafe bzw Bußgeld erwartet mich bei all diesen Verstößen?
      Würde bei einer Verkehrskontrolle nur die schwerwiegendste Tat bestraft? (70 Euro + 1 Punkt)?
      Der Hänger würde natürlich still gelegt an Ort und Stelle.

      Vielen Dank im Voraus!
      MFG

      • bussgeld-info.de 7. Juli 2016, 9:51

        Hallo Thommy.
        ob Tateinheit oder Tatmehrheit gilt, wird individuell festgestellt.
        Für das Fahren ohne Betriebserlaubnis ist eine Strafe von 50 Euro vorgesehen. Welche Kosten bei der Versäumnis der HU anfallen, können Sie hier nachlesen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-tuev-papiere/.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Dennis 26. Juni 2016, 21:53

      Hallo mein Fahrzeug wiegt 1620kg und der wohnwagen 1200kg darf ich das Gespann mit klasse b fahren lg und danke im voraus

      • bussgeld-info.de 27. Juni 2016, 8:37

        Hallo Dennis,

        mit einem Führerschein der Klasse B darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen, wenn das Gespann eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 t nicht überschreitet. In der Regel sollten Sie das Gespann also fahren dürfen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Florian 24. Juni 2016, 15:03

      Hallo,

      ich habe einen Transporter mit zulässiger Gesamtmasse 3,5 t und 2,0 t zulässiger Anhängelast. Darf ich einen für 3,5 t zugelassenen Anhänger ziehen wenn dieser leer oder nur leicht beladen ist?

      Viele Grüße
      Florian

      • bussgeld-info.de 27. Juni 2016, 9:47

        Hallo Florian,

        die gezogene Anhängelast darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Außerdem müssen Sie die Anhänge- sowie Stützlast beachten. Hierbei kommt es auf das tatsächliche Gewicht des Anhängers an.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Bernhard 14. Juni 2016, 8:34

      Liebes Info Team
      Wie verhält sich das alles mit Geländewagen? Z.B. darf das Zugfahrzeug 3.5 t ziehen. Ein Anhänger mit 3.5 t (Trailer + Ladung) wird das hier oft angesprochene 3.5 t Gesamtgewicht (Zugfahrzeug + Hänger) um das doppelte überschreiten. Ich habe den Führerschein BE/C1E
      Danke und viele Grüße
      Bernhard

      • bussgeld-info.de 16. Juni 2016, 9:46

        Hallo Bernhard,

        laut § 42 der StVZO gilt: „Die gezogene Anhängelast darf bei […] Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts, […] des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen“. Entsprechend ist die zulässige Anhängelast auch von der Zulassung Ihres Wagens bzw. des vom Hersteller angegebenen zulässigen Gesamtgewichts abhängig.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Steffi 9. Juni 2016, 17:57

      Hallo,
      wir besitzen einen Wohnanhänger mit einer Tempo 100 Zulassung und einem eingetragenen Gewicht von 1500kg.
      Unser Zugfahrzeug hat auch eine eingetragene Anhängelast von 1500kg. Jetzt haben wir aber gelesen das man nur unter bestimmten Faktoren Tempo 100 mit Anhänger fahren darf. Unser Hänger hat eine Antischlingerkupplung, dem entsprechend müssen wir unser Leergewicht vom KfZ mit dem Faktor 1 multiplizieren. Diese wäre im aktuellen Fall 1390kg. Meine Frage wäre dürfen wir mit unserem Hänger nur Tempo 100 fahren wenn das Zugfahrzeug ein Leergewicht von 1500kg hat? Sollten wir unsere Zulassungspapiere vom Anhänger auf 1390kg ändern lassen oder reicht es wenn wir dafür Sorge tragen das Gewicht unter 1390kg zu halten? Was wäre wenn wir Tempo 100 fahren und schwerer sind z.B. 1450kg.

      • bussgeld-info.de 13. Juni 2016, 11:38

        Hallo Steffi,

        die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf das Produkt aus dem Faktor X (in Ihrem Fall der Faktor 1) mit dem Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
        Bei einem Geschwindigkeitsverstoß außerorts um 20 km/h drohen 70 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.
        Erkunden Sie sich bei DEKRA oder TÜV über Möglichkeiten, Ihre Zulassung entsprechend zu ändern.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Svenja S. 9. Juni 2016, 15:45

      Hallo,
      was ist denn, wenn meine Ladung über den Anhänger nach hinten raus über steht. Was gibt es da für Strafen?

      Viele Grüße

      • bussgeld-info.de 13. Juni 2016, 11:18

        Hallo Svenja,

        ragt die Ladung nach hinten 3 Meter hinaus oder ragt sie bei einer Geschwindigkeit über 100 km/h nach hinten 1,5 raus drohen 20 Euro Geldbuße. Ragt die Ladung nach hinten über 1 m hinaus und wird nicht durch Leuchte kenntlich gemacht, dann kann ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig werden.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Klaus 2. Juni 2016, 18:05

      Hallo,
      wir haben einen VW T5 mit 2800 kg zul. Ges.gew. und wollen damit einen Kanuanhanhänger mit 750 kg zul. Ges.gew. ziehen. Ist das mit Führerschein Klasse B zulässig?

      • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 9:02

        Hallo Klaus,

        der Führerschein der Klasse B berechtigt zur Benutzung von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Fahrzeug und Anhänger 3500 kg nicht überschreitet. Bei Ihrer Kombination beträgt die Gesamtmasse jedoch 3550 kg und ist somit nicht vom B-Führerschein abgedeckt.

        Ihr Bussgeld-Info Team

        • O nein 22. Januar 2017, 14:12

          Das ist falsch. Mit B darf man immer einen Anhänger bis 750g ziehen.

          • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 13:14

            Hallo o nein,

            das ist nicht richtig. Das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 t darf nicht überschritten werden.

            Ihr Bussgeld-Info Team

            • Tom 13. Februar 2017, 23:49

              Das ist falsch, lest ihr eure Tabelle oben nicht?
              Mit Klasse B darf ich Zugwagen bis 3,5 t zgg +Anhänger mit 750 kg zgg ziehen. Nur bei überschreiten der 750 kg greifen die 3,5 t zzg des Zuges.

    • Dombrowsky 26. Mai 2016, 0:58

      Hallo
      Ich habe einen Imbiss wagen gekauft und möchte diesen 20 Kilometer weiter auf meinem Hof abstellen und umbauen. Der Anhänger hat zurzeit keinen TÜV darf ich von meinem Auto ein Nachfolger Kennzeichen anbringen und einem 25 kmh Schild?
      Mit freundlichen grüßen

      • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 9:11

        Hallo Dombrowsky,

        ist der TÜV von Ihrem Fahrzeug abgelaufen und Sie fahren damit, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit. Einfach ein anderes Kennzeichen anzubringen, ist nicht erlaubt.

        Ihr Bußgeld-Info Team

        • Dombrowsky 26. Mai 2016, 13:59

          Ob ich trotz abgelaufenen TÜV ein Nachfolger Kennzeichen anbringen darf. Dies dient der Überführung zur Instandsetzung

          • bussgeld-info.de 30. Mai 2016, 8:48

            Hallo Dombrowsky,

            die Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle von TÜV oder DEKRA im Zulassungsbezirk ist mit einem Kurzzeitkennzeichen gestattet.

            Ihr Bußgeld-Info Team

    • Florian B. 11. Mai 2016, 13:16

      Hallo, mich würde mal interessieren, wenn ich einen Klasse B Führerschein habe und bewege ein Gespann mit über 3,5t zulässige Gesamtmasse was das für eine Strafe nach sich ziehen würde ?

      Mit freundlichen Grüßen

      • bussgeld-info.de 12. Mai 2016, 9:46

        Hallo Florian,

        das kommt ganz darauf an, um wieviel Prozent Sie genau das Gesamtgewicht überschreiten. Danach richtet sich die Strafe.

        Ihr Bußgeld-Info Team

        • Florian B. 12. Mai 2016, 10:01

          Angenommen anstatt der 3,5t eine Tonne Zuviel ?

          Mit freundlichen Grüßen

          • bussgeld-info.de 12. Mai 2016, 10:27

            Hallo Florian,

            das wären über 25 % Überladung, was in der Regel ein Bußgeld von 140 Euro und ein Punkt in Flensburg nach sich zieht.

            Ihr Bußgeld-Info Team

            • Schwede 22. August 2016, 14:34

              Also ich würde mal behaupten da hierbei durch das Addieren der beiden zulässigen Gesamtgewichte auf eine Überschreitung von 3500kg und er nur FE KlasseB hat Fahren ohne gültige/ertorferliche FE und dementsprechend sogar Straftatbestand.

            • bussgeld-info.de 25. August 2016, 10:46

              Hallo Schwede,

              das ist in den meisten Fällen richtig. Eine Ausnahme gilt allerdings für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg, diese dürfen auch an ein Auto angehängt werden das eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3500 kg hat. Wenn der Anhänger jedoch ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg hat, dann gilt das addierte zulässige Gesamtgewicht beider Fahrzeuge.

              Ihr Bußgeld-Info Team

            • Darko 22. Juni 2017, 23:40

              Wie kann ich das rechnen?

            • bussgeld-info.de 26. Juni 2017, 12:12

              Hallo Darko,

              dazu müssen Sie die Prozentrechnung anwenden. Anschließend können Sie das Bußgeld in der Tabelle oben ablesen.

              Ihr Bussgeld-info Team

    • Andreas 11. Mai 2016, 10:42

      Hallo! Wenn ich mit einem Anhänger (100er Zulassung) 120 kmh fahre . Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

      • bussgeld-info.de 12. Mai 2016, 9:51

        Halle Andreas,

        eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger außerorts von 20 km/h zieht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg nach sich.

        Ihr Bußgeld-Info Team

        • Andreas 12. Mai 2016, 12:48

          Also. Geht die Geschwindigkeitsüberschreitung immer von der 100kmh aus, da ja 100er Zulassung. Zb. Autobahn. Habe gedacht gehört zu haben das auch bei dem 100er aber 80 kmh zählt. Sprich 120kmh auf Autobahn gleich 40kmh zu schnell . Gut das ich jetzt eine genau Antwort habe.

    • Stefan 10. April 2016, 10:48

      Hallo,
      die Seite hier ist sehr informativ und hilfreich, leider kann ich jedoch zu folgendem Thema nichts finden:
      Was passiert wenn ich einen 750KG Anhänger mit 100KMh Zulassung an ein ungeeignetes Zugfahrzeug anhänge (z.B. eines mit Leergewicht von ca. 1850KG) und dann z.B. mit 105KM/h geblitzt/angehalten werde?
      Geht man dann davon aus, dass ich nur 80 hätte fahren dürfen?

      Danke und viele Grüße,
      Stefan

      • bussgeld-info.de 11. April 2016, 10:07

        Hallo Stefan

        wenn Sie kein geeignetes Zugfahrzeug besitzen, dürfen Sie mit Anhänger auch nur 80 km/h fahren.

        Ihr Bussgeld-Info Team

        • Andreas 24. Juni 2016, 13:08

          Hallo,

          heißt ich darf einen Anhänger, der auf 100 km/h zugelassen ist, mit einem ungeeigneten Zugfahrzeug führen, wenn ich jedoch nicht schneller als 80 km/h fahre ? Das ging find ich nicht eindeutig hervor.
          Vielen Dank vorab.

          • bussgeld-info.de 27. Juni 2016, 9:56

            Hallo Andreas,

            einen Anhänger mit 100km/h-Zulassung dürfen Sie grundsätzlich nur mit einem geeignetem Zugfahrzeug ziehen.

            Ihr Bussgeld-Info Team

            • Uwe 18. Oktober 2016, 13:44

              Nicht ganz richtig bzw. wahrscheinlich falsch geschrieben. Es ist sehr wohl gestattet, einen Anhänger mit 100 KM/H Zulassung mit einem Fahrzeug unter 2,5 T zu fahren, jedoch dann nicht über 80 KM/H. Es gilt hier auch auf Autobahnen: Fahrzeug unter 2,5 T Eigengewicht = max. Geschwindigkeit 80 KM/H, über 2,5 T = 100 KM/H. Das fließt auch in die Bemessung für die Geschwindigkeitsüberschreitung mit ein, ergo 120 KM/H mit Anhänger 100 KM/H Zulassung aber Fahrzeug untr 2,5 T = 40 KM/H zu schnell.

    • Frank 8. April 2016, 13:59

      Mein Anhänger steht seit längerer Zeit ungenutzt in der Garage. Nachdem ich bemerkt habe das auch die HU abgelaufen ist, habe ich mich dazu entschlossen den Anhänger abzumelden.
      Einen Monat nach der Abmeldung erhalte ich einen Bußgeldbescheid, weil bei der Abmeldung festgestellt wurde, dass die HU seit über 8 Monaten abgelaufen ist (60 €, 1 Punkt).
      Muss ich das so hinnehmen? Der Anhänger wurde nachweislich nicht genutzt und soweit ich weiß ist eine Strafe nur gerechtfertigt wenn man in einer Straßenkontrolle o. Ä. überprüft wird.
      MfG
      Frank

      • bussgeld-info.de 11. April 2016, 9:29

        Hallo Frank,

        auch wenn Sie den Anhänger nicht in Betrieb haben, besteht eine Untersuchungspflicht. Sie hätten den Anhänger rechtzeitig abmelden müssen. Die Strafe ist somit gerechtfertigt.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Karsten V. 31. März 2016, 21:10

      Hallo Info Team,
      ich habe mir einen gebrauchten 2 achsigen 2 Tonnen PKW Anhänger gekauft mit einer Tragkraft von 1200 Kg pro Achse aus dem Baujahr 1977
      Frage 1:
      2 verschiedene Stahlfelgen 12 Zoll ET 0 und ET 38 sind drauf. Der verkäufer hatte die alten Stahlfelgen pro Seite aufgebracht somit habe ich den Unterschied nicht gesehen.
      Habe jetzt jeweils 2 der gleichen ET pro Achse aufgebracht.
      Kann ich diese so lassen, da die Reifen nicht in der gleichen Flucht liegen?
      Frage 2:
      Habe neue Stossdämpfer verbaut und auch aktuelle neue Reifen mit DOT 10.2015 aufgebracht. Der Anhänger ist Auflauf gebremst.
      Kann ich ein 100 Km/h Gutachten bei dem Baujahr machen lassen?

      MfG Karsten

      • bussgeld-info.de 4. April 2016, 9:23

        Hallo Karsten,

        in diesem besonderen Fall sollten Sie sich am besten an TÜV, DEKRA oder eine Werkstatt wenden.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Hirsch 31. März 2016, 1:41

      Hallo Info-Team,
      bei allen Kommentaren sprechen Sie von Bußgeldern. Richtig wäre es jedoch von Verwarngeldern zu sprechen, wenn die Grenze von 50 Euro nicht überschritten wird. Erst bei über 50 Euro spricht man von Bußgeldern, wobei dazu immer eine Owi-Anzeige geschrieben wird, was mit zusätzlichen Verwaltungsgebühren verbunden ist, die sich meistens auf ca. 25-28 Euro belaufen.

      LG
      Jurij

    • Jennifer 28. März 2016, 23:15

      Hallo,
      Wir haben ein Wohnwagen Baujahr 1964 und würden ihn gerne auf ner 100 Zulassung umbauen.
      Das Zugfahrzeug ist ein Mercedes Benz W114 Bajahr 1972 jetzt stellt sich uns die Frage der Benz hat kein Abs ist es denn noch erlaubt mit dem W114 den Wohnwagen dann nach dem Umbau zu fahren? Es gibt ja einige Ausnahmen was das Thema Oldtimer betrifft, hoffe es gibt hier für auch ne Lösung . Lg

      • bussgeld-info.de 29. März 2016, 9:47

        Hallo Jennifer,

        um Ihren Wohnwagen mit einer 100er-Zulassung zu fahren, benötigen Sie ein Zugfahrzeug mit ABS. Besitzt das Zugfahrzeug kein ABS, kann dieses den umgebauten Wohnwagen mit 100er Zulassung nicht ziehen. Dann dürfen Sie maximal 80 km/h fahren.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • David 29. Februar 2016, 15:01

      Die Tabelle zu den Führerscheinklassen ist etwas misverständlich:
      Klasse B
      Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg
      Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 3500 kg nicht übersteigen.

      -> Mit Klasse B dürfen grundsätzlich IMMER Anhänger mit einem zgG von 750kg gezogen werden.
      Der Anhänger darf schwerer sein, wenn das zgG des Gespannes (zgG Auto + zgG Anhänger) 3500kg NICHT übersteigt.
      Also ein Auto mit zgG 2000kg darf einen Anhänger mit zgG 1500kg mit FKL B ziehen.
      Mit B96 steigt diese Grenze auf 4250kg an.

      Hat das Auto ein zgG von 3500kg, darf dennoch ein ANhänger mit zgG 750kg gefahren werden.

      • bussgeld-info.de 3. März 2016, 10:22

        Hallo David,

        vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die Angaben überarbeitet.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • DAHLMANN 13. Februar 2016, 17:27

      abreisseil nicht in anhängekupplung eingehängt

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      bitte heute in eine polizeikontrolle mit pkw anhänger gekommen. ( tandem 2 to mit auflaufbremese).
      hatte vergessen das abreisseil einzuhängen. kann im bussgeldkatalog nichts finden was das für folgen hat. es wurde eine anzeige aufgenommen mfg dahlmann

    • Andi D. 19. Januar 2016, 9:18

      Hallo Team,
      ich will einen Umzug per PKW mit Anhänger vornehmen.

      Mein PKW hat eine lt. Zulassungsbescheinigung Teil I folgende Angaben:
      Technisch zulässige Gesamtmasse (F1) = 2.540 kg b. Anh.Betr.
      Leermasse (G) = 1.845 kg
      Technisch zulässige Anhängelast gebremst (Q1) = 2.100 kg

      Der Anhänger hat lt. Vermieter eine technisch zulässige Gesamtmasste von 2.000 kg (Leermasse 1.300 kg) und ist gebremst.

      Wie verhält sich dies nun in Bezug auf die Gesamtmasse des Fahrzeuges von 2.540 kg und die Gesamtmasse des Gespannes? Bei 1.845 kg (Fahrzeugleermasse) und 2.000 kg (maximalbeladung des Anhängers) ist die Gesamtmasse des Fahrzeuges sowie die angegebenen 3,5 to schnell überstiegen. Darf ich dann den Anhänger doch nicht ziehen? Trotz einer Anhängelast von 2.100 kg gebremst?

      Über einen freundlichen Rat würde ich mich sehr freuen, bevor ich mir den Hänger leihe bzw. nicht leihe.
      Vielen Dank vorab!

      • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 12:05

        Hallo Andi D.,

        es kommt natürlich darauf an, welche Art von Führerschein Sie besitzen und ob Sie damit überhaupt einen Anhänger fahren dürfen. Überladung wird laut Bußgeldkatalog bestraft. Besitzen Sie keinen Anhänger-Führerschein dann fällt dies unter „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und es kommt eine hohe Strafe auf Sie zu. Am Besten fragen Sie beim Mietwagenverleih nach, ob Sie mit Ihrem Führerschein den zu leihenden Anhänger bewegen dürfen. Im Normalfall müssen Sie den Führerschein sowieso beim Verleih vorzeigen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Stefan F. 16. Januar 2016, 7:48

      Hallo Karl,
      ein Anhänger mit einer 100er Zulassung darf dies aber nur auf der Autobahn fahren.

    • Thomas K. 12. Januar 2016, 12:11

      Hallo, möchte meinen Wohnwagen für eine 100er Zulassung fertigmachen, mit welchen Kosten muss ich bei der Zulassung rechnen? Das Gesamtgewicht beträgt 1100 kg.

      MfG

      • bussgeld-info.de 18. Januar 2016, 11:35

        Hallo Thomas K.,

        es ist empfehlenswert sich hierfür einen Kostenvoranschlag von verschiedenen Werkstätten einzuholen. Die Kosten für die Zulassung können Sie bei Ihrer Zulassungsstelle erfragen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

      • ben 5. Juli 2016, 22:51

        Mit einer Achse 149€ zirka so berechnen wir es bei mir.

    • Karl 7. Dezember 2015, 20:48

      Moin. Wie schnell darf man mit einen PKW mit Anhänger auf einer Landstaße fahren. 60 – 70 oder 80 Kmh???

      • bussgeld-info.de 14. Dezember 2015, 10:04

        Hallo Karl,

        die Höchstgeschwindigkeit für Pkw mit Anhänger ist in Deutschland in der Regel auf 80 km/h beschränkt. Erfüllen Sie die entsprechenden Ausnahmeregelungen, dann sind unter Umständen es sogar 100 km/h.

        Ihr Bussgeld-Info Team

        • Mario 15. November 2016, 13:12

          Ein Anhänger ohne Ausnahmeregelung darf auf Landstraßen und der Autobahn 80 km/h fahren. Hat der Anhänger eine 100er Zulassung, darf er auf Landstraßen nur 80 km/h fahren und 100 km/h auf der Autobahn.

          • Chris 15. Februar 2017, 13:54

            auf Autobahnen UND Kraftfahrstraßen mit Baulich getrennten Richtungsfahrbahnen (Mittelleitplanke).
            Ansonsten muss eine GESIEGELTE 100er Plakette (Zulassungsstelle) angebracht sein.
            Um diese zu bekommen müssen z.B. Anhänger über 750kg auch mit mind. Achsstoßdämpfern ausgerüstet sein.

            ZUDEM kommt es auch auf das Verhältnis Leergewicht Zugfahrzeug zu zul. Gesamtgewicht des Anhängers sowie auf dessen Aufbauart an und ob eine Antischlingerkupplung verbaut wurde bzw. ein anderes zulässiges Anhängerstabilisierungssystem vorhanden ist.

            die Verhältnisse sind:
            0,3 bei ungebremsten Anhängern ( ohne Stoßdämpfer)
            0,8 bei Wohnwagen über 750kg ( mit Stoßdämpfer, ohne Antischlingerkupplung)
            1,0 bei Wohnwagen über 750kg ( mit Stoßdämpfer, mit Antischlingerkupplung)
            1,1 bei Anhängern über 750kg ( mit Stoßdämpfer, ohne Antischlingerkupplung)
            1,2 bei Anhängern über 750kg ( mit Stoßdämpfer, mit Antischlingerkupplung)

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