Verkehrsregeln: Was in Estland wichtig ist

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die Baltischen Staaten mit dem Auto zu bereisen, eröffnet viele Möglichkeiten, diese Länder kennen zu lernen. Auch Estland ist solche eine Erkundungstour wert. Ob von Pärna nach Tallinn oder auf der Insel Saaremaa, die Verkehrsregeln von Estland sollten überall beachtet werden. Nachfolgend finden Sie einen Überblick zu diesen sowie zu den erwartenden Sanktionen bei Verstößen.

VerstoßSanktionen
Alkoholverstoßab 400 EUR
20 km/h zu schnell gefahrenbis 120 EUR
über 50 km/h zu schnell gefahenbis 800 EUR
Rotlichtverstoßbis 800 EUR
Handy am Steuerbis 400 EUR
Nicht angeschnalltbis 400 EUR
Parkverstoßab 40 EUR

(Stand: März 2017)

Mit dem Auto nach Estland: Allgemeine Verkehrsregeln

Die Verkehrsregeln in Estland können sich von den deutschen teils stark unterscheiden.
Die Verkehrsregeln in Estland können sich von den deutschen teils stark unterscheiden.

Wer in Estland mit dem Auto unterwegs sein möchte, sollte sich bereits vor Reiseantritt über die geltenden Verkehrsregeln informieren. In Estland darf, wie in allen Ländern der EU, nur mit einem gültigen Führerschein ein Fahrzeug geführt werden. Zudem sollten Reisende auch immer den Nachweis einer Versicherung sowie die Fahrzeugpapiere mit sich führen.

Alle Insassen eines Fahrzeugs müssen gemäß den Verkehrsregeln in Estland angeschnallt sein. Für Kinder bis 12 Jahren bzw. unter einer Körpergröße von 150 cm ist ein Kindersitz Pflicht. Eine Warnweste ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen. Unbedingt mitzuführen sind ein Warndreieck, ein Verbandskasten sowie ein Feuerlöscher.

Das Telefonieren mit dem Handy ist hinterm Steuer nur mit einer Freisprechanlage gestattet. Werden Autofahrer mit dem Telefon in der Hand erwischt, kann das Bußgelder bis zu 400 Euro bedeuten.

Reisende sollten darauf achten, dass in Estland ganzjährig auch tagsüber eine Lichtpflicht gilt und das Abblendlicht eingeschaltet sein muss. Darüber hinaus herrscht von Dezember bis März eine Winterreifenpflicht. Diese kann je nach Begebenheiten von Oktober bis April erweitert werden. Die Reifen müssen zudem eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen.

In Estland stellen die Ampeln eine Besonderheit dar, da sie nicht wie gewohnt geschaltet werden. Sie leuchten zuerst grün, blinken dann grün, schalten auf Gelb und dann auf Rot. Die Kreuzung zu überfahren, ist bereits ab der Gelbphase untersagt.

Geltende Tempolimits in Estland

Die Promillegrenze liegt in Estland bei 0,0.
Die Promillegrenze liegt in Estland bei 0,0.

Die Verkehrsregeln in Estland sehen Höchstgeschwindigkeiten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sowie für Schnellstraßen vor. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die Autobahn ist in Estland dagegen nicht zu finden, da es Autobahnen in dem baltischen Staat nicht gibt.

Innerorts ist die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt, außerorts auf 90 km/h. Auf ausgewiesenen Schnellstraßen darf 110 km/h gefahren werden. Verstöße gegen diese Vorgaben haben Bußgelder ab 120 Euro bzw. ab 800 Euro zur Folge. Diese Vorgaben gelten immer dann, wenn die Höchstgeschwindigkeit nicht durch Verkehrsschilder geregelt ist.

Promillegrenze: In Estland bei 0,0 Promille

Likör und Vodka sind auch in Estland beliebt, doch sollten sich Autofahrer darüber im Klaren sein, dass schon ein kleiner Schluck Konsequenzen haben kann. Denn in Estland gilt eine strikte 0,0 Promillegrenze.

Alkohol am Steuer wird gemäß der Verkehrsregeln in Estland bereits bei geringen Verstößen mit einem Bußgeld ab 400 Euro geahndet. Daher sollte es gut überlegt sein, ob sich Fahrer nach einer Likörprobe oder dem Bier zum Abendessen wieder hinters Steuer setzen.

Was ist bei einem Bußgeld aus Estland zu tun?

Estland mit dem Auto am besten ohne Verstoß erkunden: Bußgelder können in Deutschland vollstreckt werden.
Estland mit dem Auto am besten ohne Verstoß erkunden: Bußgelder können in Deutschland vollstreckt werden.

Können Urlauber bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Estland einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland ignorieren oder muss ein solcher bezahlt werden? Grundsätzlich sollte ein solcher Bescheid ernst genommen werden.

Da Estland Mitglied der EU ist, kann gemäß des EU-Rahmenbeschlusses zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) für Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro Vollstreckungshilfe bei den deutschen Behörden beantragt werden. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) kann dann Bußgelder in Deutschland vollstrecken. Neben dem Bußgeld können auch Verwaltungs- und Mahngebühren dazu beitragen, dass die Grenze von 70 Euro überschritten wird. Die Vollstreckung trifft nur auf die Geldsanktionen zu. Andere Strafen werden in Deutschland nicht durchgesetzt.

Auch bei der Wiedereinreise nach Estland können geringe nicht bezahlte Bußgelder zum Problem werden. Entweder werden diese dann bei einer Kontrolle sofort vor Ort verlangt oder die Einreise verweigert, wenn dies beispielsweise am Flughafen auffällt.

Möchten Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, ist eine Konsultation mit einem deutschsprachigen Anwalt mit einer Kanzlei in Estland empfehlenswert. Dieser kennt sich mit den rechtlichen Vorgaben bezüglich der Verkehrsregeln in Estland aus.

FAQ – Bußgeldkatalog für Estland

Wie ahndet Estland Verkehrsverstöße?

Es fallen teils hohe Bußgelder an. Hier haben wir einen Auszug aus dem estländischen Bußgeldkatalog für Sie bereitgestellt.

Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen muss ich in Estland beachten?

50 km/h sind innerhalb geschlossener Ortschaften festgelegt. Außerorts sind es zwischen 90 und 110 km/h. Eine Autobahn gibt es in Estland nicht.

Ich habe einen Bußgeldbescheid aus Estland bekommen – muss ich zahlen?

Ja, ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro können ausländische Bußgeldbescheide innerhalb der EU vollstreckt werden.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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