Hallo, ich hab ein kleines aber dezentes unlösbares problem xD, bin noch in der Probezeit und mich hat ein polizist wegen ladungssicherung angehalten, nun ist meine frage, bei 60 euro strafe einem punkt in der probezeit, gibt es da dann eine verlängerte probezeit und wie bekomme ich sowas mit, bekomme ich einen brief nachhause oder kann ich irgendwo anrufen und nachfragen, währe sehr dankbar über eine hilfe LG Simon.
bussgeld-info.de4. Januar 2016, 10:57
Hallo Simon,
bei einem Verstoß gegen die erforderliche Ladungssicherung handelt es sich um einen B-Verstoß. Bei einem erstmaligen B-Verstoß während der Probezeit sind in der Regel keine weiteren Sanktionen zu befürchten. Hierüber würden Sie ansonsten gesondert per Brief informiert.
Ihr Bussgeld-Info Team
Simon16. Januar 2016, 3:14
danke schon mal für die info, das bedeutet also keine probezeitverlängerung ?
bussgeld-info.de18. Januar 2016, 10:50
Hallo Simon,
nein, das ist normalerweise erst nach dem zweiten B-Verstoß der Fall.
Ihr Bussgeld-Info Team
Axel23. Februar 2016, 19:18
Hallo ich hab ne Frage… Bei meinem Lkw mit Anhänger ist beim Anhänger vorne die stirnwand weggebrochen… Nu ist die Frage ob ich da noch laden darf oder ob der Anhänger leer zurück fahren muss…?
Danke schon mal
bussgeld-info.de25. Februar 2016, 10:57
Hallo Axel,
ein Defekt am Anhänger, der die Ladungssicherung negativ beeinflusst, muss vor der nächsten Beladung in der Regel erst ausgebessert werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Sven8. März 2016, 8:23
Hallo, ich habe eine Frage zur Breite der Ladung. Das Problem ist das Trailern eines Motorboots, die Breite beträgt 2,65m. Der Vorbesitzer und der Händler sagen kein Problem einfach fahren. Meine Frage, kann ich mit der Breite weiterfahren oder werde ich stillgelegt und muss auf 2,55m runter. Könnte durch Abbauen der Scheuerleiste klappen. Bei der Überladung gibt es ja auch immer wieder den Verweis auf die 5%?? oder 10%?? Klausel. Gruß Sven
bussgeld-info.de10. März 2016, 10:38
Hallo Sven,
ist die Ladung breiter als zulässig, droht in der Regel ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro. Eine gesonderte Abstufung wie bei der Überladung gibt es nicht. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, eine Sondergenehmigung für den Transport zu beantragen. Erkundigen Sie sich hierzu – und auch zu den entsprechenden Voraussetzungen – bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Walter L.12. März 2016, 11:30
Ich wurde mit einem Dukato(geschlossener Kastenwagen) bei einer Kontrolle von den Beamten kontrolliert und ermahnt wegen nicht vorhandener Ladungssicherung.Meine ,alle gleich großen Kartons waren an der Trennwand beginnend in Höhe von 1 Meter und in der Breite passend bis zu hinteren Tür geladen.Ein Verrutschen war nicht möglich.Der kontrollierende Beamte sagte mir ich müsste diese Ladung gegen Verrutschen mit einem Netz sichern.
Harry R.23. März 2016, 15:38
Hallo liebes Bussgeld-Info Team, mich würde die noch offen stehende Frage von Walter L. (v. 12. März, 11:30) interessieren!!!
Walter Löw23. März 2016, 17:04
An das bussgeld-info.de
verehrte Damen und Herrn,ich hatte einen Sachbericht zu Ihrer Einsichtnahme des mir vorgeworfenen Verstoßes am 10.3.16 gesendet. ich kann mich nur auf das beziehen was in diesen Zeilen geschildert habe.Es ging niemals eine Gefährdung von dieser Ladung aus.Meine Pakete,allein gleicher Größe waren von der Trennwand bis zur hinteren Tür passend verladen.Ein Verrutschen war weder nach vorn oder hinten noch nach der Seite möglich.Ich kann absolut nicht begreifen dass sie meinem Chef nun ein Bussgeld und einen Strafpunkt androhen.Ein Netz,wie von dem Polizeibeamten gefordert,hätte lediglich einen optischen,aber keinen praktischen Zweck gehabt.Wenn Sie sich die Bilder ansehen die der Beamte als Zeuge gemacht hat werden Sie zu dem selben Schluss kommen müssen.
S. B.6. April 2016, 15:10
Hallo,
welches Bussgeld erwartet mich, wenn man mit angerissenen (defekten) Zuggurten unterwegs ist?
Wie hoch ist die Strafe für den Fahrer und für den Halter?
bussgeld-info.de7. April 2016, 9:53
Hallo S.B.,
zunächst kommt es darauf an, ob Sie einen PKW oder LKW fahren. In jedem Fall war Ihre Ladung nicht ausreichend gesichert. Bei einem PKW wären das 35 Euro Bußgeld und bei einem LKW 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Bestand eine Gefährdung dabei oder kam es zu einem Unfall, dann müssen Sie in jedem Fall mit einem Punkt in Flensburg und einer höheren Geldstrafe rechnen.
Ihr Bußgeld-Info Team
S. B.7. April 2016, 11:02
Hallo,
danke für die Antwort. Erhält der Halter auch eine Strafe?
bussgeld.info.de11. April 2016, 8:48
Hallo S.B.,
der Halter ist neben Fahrer und Verlader ebenso in der Pflicht, die Ladung zu sichern. Daher kann dieser bei einem Verstoß gegen die Ladungssicherung ebenso zur Verantwortung gezogen werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Stefan K.8. April 2016, 22:22
Hallo zusammen Mein Tieflader ist 9.0m lang wir fahren öfters Holz mit einer Länge von 12m. 3m überladung ist ja zulässig wie ist es dann mit der zulässigen Gesamtlänge des Hänger Zuges die wird dann überschritten , ist das dann zulässig?
bussgeld-info.de11. April 2016, 9:09
Hallo Stefan,
die zulässige Gesamtlänge darf nicht überschritten werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Jan B.16. April 2016, 16:48
Hallo zusammen,
Ich wollte eben einen jungen Baum (gut 3m, im Kübel) gut verzurrt senkrecht im Beifahrer-Fussraum meines VW Kübel stehend nach Hause fahren. Ich dachte Höhe kein Problem. Die Baumschulmitarbeiterin sagte, das sei verboten. Stimmt das ?
Vielen Dank
bussgeld-info.de18. April 2016, 8:56
Hallo Jan,
wenn Sie Ladung im Pkw transportieren, muss diese fixiert werden und darf Sie nicht am Lenkrad stören oder Ihre Sicht einschränken. Wurde durch die Ladung Ihre Sicht aus dem Fenster auf der Beifahrerseite eingeschränkt, so hat die Mitarbeiterin Recht.
Ihr Bussgeld-Info Team
Piotr18. April 2016, 16:33
Hallo,
Ich habe eine frage zur Ladungssicherung mit Anhänger. Und zwar ist vor mir jemand mit einem Anhänger Gefahren und hatte Erde oder Mulch geladen aber ca. 10-15 cm über die Kante vom Anhänger. Nun ist meine Scheibe voller Steinschläge. Haette der Fahrer die Ladung abdecken muessen? Das war auf einer Landstraße 100 km/h!
bussgeld-info.de21. April 2016, 9:32
Hallo Piotr,
in der Regel hat der Fahrer dafür zu sorgen, dass keine transportierten Stoffe auf die Fahrbahn gelangen. Es kann also von einem Verstoß gegen die Ladungssicherung ausgegangen werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Sadi21. April 2016, 16:03
Hallo, ich habe einem Schrank im Auto gehabt und der Polizei meint der ist nicht so gut gesichert.bin noch in Probezeit … was bekomme ich von Strafe oder Bussgeld? Danke
bussgeld.info.de25. April 2016, 9:06
Hallo Sadi,
eine mangelhafte Ladungssicherung gilt in der Probezeit als sogenannter B-Verstoß. Dieser wirkt sich beim erstmaligen Auftreten nicht auf die Probezeit aus. Es wird vermutlich also nur ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro anfallen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Michl19. November 2017, 22:24
ich fahre als angestellter Fahrer einen 3,3 to , ehem. Werkstattwagen, jetzt alle Schränke entfernt, oben auf dem Dach befinden sich 2 funktionierende orange Blinkleuchten, die ich im Prinzip nicht brauche, die aber dem Chef so toll gefallen… Das KFZ wird jetzt also zur Warenauslieferung genutzt. Das Problem ist, dass keine Halteösen für die Spanngurte vorhanden sind und auch ein nachträglicher Einbau schwierig wäre, weil der Unterboden nicht ausreichend mit dem Rahmen verbunden ist. Trotzdem wird damit die Warenauslieferung angeordnet! Was kann ich tun?
bussgeld-info.de4. Dezember 2017, 9:33
Hallo Michl, eine unzureichende Ladungssicherung kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Dieses ist in der Regel sowohl vom Fahrer als auch vom Arbeitgeber zu bezahlen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Frank S.24. April 2016, 10:48
Ich fahre Gummi rollen. Habe auch eine Ausnahme Genehmigung bis 54 t meine frage darf ich auch mehr als eine rolle fahren wenn ich die 54 t nicht überschreiten wegen der geteilten Ladung
bussgeld-info.de25. April 2016, 10:10
Hallo Frank,
in der Regel sollte es durch Ihre Ausnahmegenehmigung möglich sein, dass Sie auch mehrere Rollen transportieren, solange Sie die Gesamtmasse von 54 t nicht überschreiten. Um sicherzugehen, wenden Sie sich allerdings bitte an Ihren Arbeitgeber.
Ihr Bussgeld-Info Team
Marco2. Mai 2016, 7:28
Muss ich bei Transportern ladungssicherungsnetze nehmen oder recht es größere packstücke festzuzurren und die anderen Pakete so zu packen das sie nicht verrutschen können Gruß marco
bussgeld-info.de2. Mai 2016, 9:18
Hallo Marco,
Sie sind nicht verpflichtet, Ladungssicherungsnetze zu nehmen. Allerdings müssen Sie die Ladung ausreichend sichern. Wie genau dies vorzunehmen ist, ist in § 22 der Straßenverkehrsordnung geregelt.
Ihr Bußgeld-Info Team
Andreas24. Mai 2016, 23:08
Hallo, Ich habe ein Problem und weis jetzt nicht wie ich dies einschätzen soll. Ein Freund von mir hat sich einen Dachgepäckträger für Fahrräder gekauft, dieser passt aber nicht optimal für die Fahrräder (Downhiller) sind. Sprich die Stange für das Unterrohr und die schnallen für die Reifen passen nicht. Nun würden wir die Fahrräder mit die diversen Spanngurten sichern! Hätte daher keine Versteifung zum Fahrrad. Fahren aber von Bayern bis nach Italien. Was könnte jetzt hier z.B. An Grenzen oder auch so wenn uns die Polizei aufhält passieren oder drohen ? Danke für die Antwort
bussgeld-info.de26. Mai 2016, 10:05
Hallo Andreas,
in der Regel sollten Ihre Fahrräder im Dachgepäckträger gut verstaut sein. Es kann sein, dass Sie dafür ein Bußgeld oder sogar einen Punkt in Flensburg bekommen, wenn dadurch ein Unfall ausgelöst wird oder eine Gefährdung besteht. Das liegt zumeist im Ermessen der Polizisten vor Ort.
Ihr Bußgeld-Info Team
Jenny3. Juni 2016, 11:05
moin ich habe mal ne Frage. Mein Mann war vor 2 Tagen mit dem Firmenwagen (Fiat Ducato)von der Baustelle zurück zum Platz unterwegs. Der Chef schmeißt alles nur hinten in das Fahrzeug rein da er keine Regale drin hat oder sonstiges um den Kram vernünftig zu verstauen und zu sichern. Nun ist das Problem das mein Mann von der Polizei angehalten wurde und die natürlich auch mal einen Blick hinten in das Fahrzeug werfen wollten. Da er gefahren ist hat er jetzt eine Strafe von 60 € + 25 € Bearbeitungsgebühr + 1 Punkt. Jetzt ist meine Frage, wäre der Chef nicht für die Strafe verantwortlich da es ja sein Fahrzeug ist? Oder wäre es nur aus Kulanz wenn der Chef sagt ich zahle die 85 €? Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
bussgeld.info.de6. Juni 2016, 9:51
Hallo Jenny,
grundsätzlich treffen sowohl den Fahrer als auch den Halter die Pflichten zur Ladungssicherung, sodass auch beide für Mängel zur Verantwortung gezogen werden können. Da der Fahrer verpflichtet ist, vor Fahrtantritt das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit zu prüfen, ist es statthaft, dass Ihr Mann die Strafe erhalten hat.
Ihr Bussgeld-Info Team
Daniel9. Juni 2016, 0:08
Hallo liebes Bussgeld-Info Team, Ich habe für meinen Autotrailer ein Regal gebaut zum verstauen von Reifen. Das Regal ist mit 2 Klemmbügeln und 2 direkten Verschraubungen gesichert. Ist hier eine Vorstellung beim TÜV nötig oder zählt das Regal als Ladung? Gruß Daniel
bussgeld-info.de9. Juni 2016, 8:59
Hallo Daniel,
wenn ich Sie richtig verstehe, dann ist das ein Anbau. Diesen sollten Sie vom TÜV überprüfen und abnicken lassen.
Ihr Bußgeld-Info Team
oliver13. Juni 2016, 9:16
Hallo, ich habe mal da eine Frage. Ich wurde Bußgeldbescheid bekommen, wegen falscher Ladungsicherung 103€ und 1 Punkt. Gibt es eine Möglichkeit den Punkt abzuwehren? Vielleicht gegen ein höheres Bußgeld?
bussgeld-info.de13. Juni 2016, 12:13
Hallo Oliver,
Punkte können nicht in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Thomas21. Juni 2016, 12:02
Hallo, Ich möchte ein Brett transportieren (ca 50kg schwer) mit einem Kleinwagen (Daihatsu Copen) Das Brett ist 2.3m lang und ca 1.1m passen in den Kofferraum. Ich habe also ca 1.2m Überstand. Natürlich muss ich das Brett mit einer roten Fahne sichern. Ich kann das Brett im Kofferraum an zwei Haken, zusätzlich an zwei Trägern und am Schloss sichern, ausserdem bündig mit Gepäck weiter fixieren und dann den Kofferraumdeckel zubinden. Muss ich dafür generell überall Spanngurte verwenden? Oder sind reepschnüre mit einer Festigkeit von 600-800kg auch ausreichend? Gibt es überhaupt eine Regelung dass ein bestimmter Anteil der Last im Fahrzeug sein muss? Das Brett lässt sich gut fixieren und verrutscht nicht. Vielen Dank und viele Grüsse Thomas
bussgeld-info.de23. Juni 2016, 9:13
Hallo Thomas, das Gesetz gibt an, dass die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Genaue Vorschriften wie Sie dies bewerkstelligen, gibt es nicht.
Ihr Bussgeld-Info Team
Erwin18. Juli 2016, 16:23
Hallo, mein Mitarbeiter wurde heute mit einem VW T5 Transporter angehalten. Ein Karton mit Bauschaum (Gefahrgut) war nach Meinung Polizei nicht ausreichend gesichert. Welche Strafe (n) ist (sind) zu erwarten. Im Bußgeldkatalog konnte ich zum Thema (Gefahrguttransport) nichts finden.
bussgeld-info.de21. Juli 2016, 10:32
Hallo Erwin,
normalerweise müsste in diesem Fall ein Verstoß gegen die ordnungsgemäße Handhabung und Verstauung von Gefahrgütern vorliegen, die mit 300 Euro Bußgeld belegt wird.
Ihr Bussgeld-Info Team
kai29. Juli 2016, 16:19
muss ich leerpaletten auf einen xl code versierten auflieger mit nur einer ladekante gurten oder reicht eine seitenverstärkte plane? die paletten sind bis unter das dach formschlüssig geladen!
bussgeld-info.de1. August 2016, 9:28
Hallo Kai,
für Sattelanhänger mit dem Code XL, die über einen verstärkten Aufbau verfügen, gelten besondere Regeln. Diese sind dazu in der Lage, bestimmte Ladungen, die formschlüssig verladen wurden, nur mit der Stabilität ihres Aufbaus zu sichern. Welche Art von Ladung das ist und wie sie verladen werden muss, ist einem Zertifikat zu entnehmen. Die Zertifikate der verschiedenen Hersteller sind allerdings nicht identisch, weshalb Sie sich hier keine pauschalen Angaben treffen lassen. Allgemein lässt sich allerdings sagen, dass bei Stückgut die Ladung vollflächig an Stirnwand, Seitenwänden und Heckportal anliegen muss. Ist dies nicht der Fall, muss zusätzlich gesichert werden. Kontrollieren Sie auf jeden Fall das Zertifikat. Eine Kopie des Zertifikats sollten Sie auch grundsätzlich im Fahrzeug mitführen.
Ihr Bussgeld-Info Team
E.Gikgen12. August 2016, 14:28
Hallo,
Ich arbeite im Baumarkt. Jetzt wollte ein Kunde 2 Gipsplatten (2.5×1.25m) auf das Dach seines Kombis laden. Ich und ein Kollege haben Ihn darauf hingewiesen dass dies keine vernuenftige Ladungssicherung werden kann. Der Kunde hat allerdings darauf bestanden das wir ihm helfen die Platten auf das Dach des Pkws zu legen. Nun meine Frage; kann ich dafuer Punkte bekommen wenn ich dem Kunden geholfen habe die Platten aufs Auto zu legen? Er wurde von mir mehrmals darauf hingewiesen das der sichere Transport so nicht moeglich ist.
Dazu kommt das ich als Verkaeufer nie eine offizielle einweisung in das beladen oder nicht beladen bekommen habe.
Mit freundliczen Grueßen
bussgeld.info.de15. August 2016, 9:02
Hallo E. Gikgen,
in der Regel wird nur der Fahrzeughalter bzw. –führer für Ladungsverstöße belangt. Sie als Verkäufer tragen nicht die Verantwortung der Ladungssicherung für einen Kunden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hubert E.26. August 2016, 21:55
Man hat mir gesagt ab 2016 könnte ich auf meinen 7,5 t LKW keinen Minibagger mehr Transportieren wegen den Schwerpunkt auf der Ladefläche.Bagger hat 1,7 T
bussgeld.info.de29. August 2016, 10:05
Hallo Hubert,
bei der Beladung eines Lkw ist immer der Ladungsschwerpunkt zu beachten, der optimalerweise genau mittig auf der Ladefläche liegen sollten. Dies ist in der Praxis jedoch oft nicht möglich, weshalb sich der Schwerpunkt je nach Transportgut auch nach vorn oder hinten verlagern kann. Die zur Verfügung stehende Nutzlast ist dann jedoch geringe als die maximal zulässige Nutzlast, um Achslastüberschreitungen zu vermeiden.
Ihr Bußgeld-Info Team
Andreas H.1. September 2016, 1:27
Beim Führen im Fahrzeug Ablege-reife gurte, welche Vorschriften Gilten hier, welche Strafe erwartet Fahrer und Disponent ?
bussgeld-info.de1. September 2016, 8:59
Hallo Andreas,
haben Sie Ihre Ladung im LKW nicht ausreichend gesichert, dann drohen Ihnen als Fahrer ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Ihr Bußgeld-Info Team
Reiner11. September 2016, 18:14
Hallo, vor einigen Tagen kam ich mit meinem LKW in eine Verkehrskontrolle. Es gab keine Beanstandungen, außer: Auf meinem Beifahrersitz befand sich ein Kasten aus Plast, ca. 30 x 60 cm, ca. 10 kg mit Inhalt, der mit einigen Utensilien (Werkzeug, Ersatzbirnen etc.) halb gefüllt war. Der Polizeibeamte warf mir vor, dass dieser Kasten als Ladung nicht gesichert war. Dies ist bei bisherigen Kontrollen nie beanstandet worden. Nun soll ich ein Bußgeld in Höhe von 60,00 € zahlen und bekommen einen Punkt in Flensburg. Letztlich würde das m.A. dann auch auf Taschen, Rucksäcke etc. zutreffen. Gilt so ein Kasten tatsächlich als Ladung? Es handelt sich um Utensilien, die ich beim Beliefern ständig benötige. Vielen Dank im Voraus für eine Antwort – R. K.
bussgeld-info.de12. September 2016, 9:08
Hallo Reiner,
inwiefern die Anschuldigung gerechtfertigt ist, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen. Generell muss Ladung so gesichert werden, dass sie bei einer Vollbremsung im Fahrzeug nicht umfallen oder herumrutschen kann, da Werkzeuge im schlimmsten Fall ein gefährliches Geschoss darstellen können.
Ihr Bussgeld-Info Team
Momchil14. September 2016, 19:34
Hallo, Ich bin Kurierfahrer und transportiere Pakete bis 30 kg in einem Mercedes Sprinter, der von 3.5 Tonnen auf 2.8 durch TÜV entlastet ist. Ich habe jeden Tag ungefähr 110 Stops in einem Umkreis von 50 km in der Stadt Nürnberg. Ich wurde vor 2 Monaten auch von der Polizei angehalten und kontrolliert. Die Polizeibeamten waren der Meinung, dass die Ladung nicht richtig gesichert war – zu dem Zeitpunkt war das Auto halb voll und die Pakete waren auch seitlich ineinander verstaut, da ich die Seitentür niemals benutze. Es gab auch einige, die sich direkt auf dem Boden befanden, weil die schwerer und zerbrechlicher waren. Ich habe die so extra dahingelegt und nicht darauf gestapelt. Dies habe ich auch vor Ort erklärt, doch die Polizei hat nur erwähnt, dass dies mein Problem sei, dass ich die Seitentür nicht benutze und ich unbedingt ein Netz benutzen muss. Ein Netz habe ich in diesem Sprinter auch und ich benutze es zum Beispiel um Fahrräder seitlich abzusichern, da die letzten nur aufrecht transportiert werden müssen und sonst in den Kurven leicht umkippen können. Nach langem Diskutieren bat ich die Polizisten mir den Strafzettel zu verpassen und ich fuhr weiter, denn ich war im Dienst. Ich wurde nicht aufgefordert die Ladung bevor ich losfuhr nochmal abzusichern, was eigentlich ich an deren Stelle machen würde, wäre ich der Überzeugung, dass dabei eine Gefahr besteht. Demnächst habe ich ein Termin zur Anhörung im Gericht, da ich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verfasst und an die zuständige Stelle per Post zugeschickt habe. Sind Sie der Überzeugung, dass ich eine Chance im Gericht haben werde?
bussgeld-info.de15. September 2016, 9:33
Hallo Momchil,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Wie Ihre Erfolgschancen bei einem Einspruch liegen, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Jonas20. September 2016, 10:57
Hallo. Wie berechnet man die Straffe wenn die Höhe 4,06m entspricht. Es geht um ein Mega Trailer und von innen waren es Punkt 3 Meter Höhe. ( höchste Stück 2,95. Danke
bussgeld-info.de22. September 2016, 10:39
Hallo Jonas,
bei einem Megatrailer gelten üblicherweise dieselben Höhenbeschränkungen wie für alle anderen Fahrzeuge auch. Für die Überschreitung der 4 m wären demnach 20 Euro fällig.
Ihr Bußgeld-Info Team
Jonas22. September 2016, 16:28
Vielen Dank! Können Sie mir die Quelle nennen- Paragraph u.s.w.
christoph26. September 2016, 10:36
Hallo Jonas,
die Höhenbeschränkung wird unter anderem in § 22 StVO (Straßenverkehrsordnung) vorgeschrieben. Das Bußgeld können Sie dem aktuellen Bußgeldkatalog entnehmen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Martin12. Oktober 2016, 10:18
Hat jemand Tipps zum festzurren einer Betonmischmaschine auf einem kleinen Obi Hänger. Das Problem ist der so hoch liegende Schwerpunkt der Mischmaschine, wie befestige ich den richtig?
bussgeld-info.de13. Oktober 2016, 10:20
Hallo Martin,
unter Umständen sollten Sie einen anderen Anhänger in Erwägung ziehen. Lassen Sie sich am besten von einen Experten dazu beraten, wie Sie die Maschine am besten sichern und transportieren können.
Ihr Bußgeld-Info Team
krid3. November 2016, 0:55
leg die machine einfach hin und zurre fest und gut ist :-) mixer nimmt kein schaden, ist ein gerät für handwerk…
Sicken13. Oktober 2016, 14:00
Beladung kleiner Transporter(Viti,Sprinter,T5) mit Paketen und LQ -Sendungen. Wo überall Netz nötig bei formschlüßiger Beladung. Sind Türen als Ladungssicherung anzusehen,oder muß vor jede Tür ein Netz? Gibt es besondere Vorschriften für LQ – Pakete?
bussgeld-info.de13. Oktober 2016, 16:08
Hallo Sicken, § 22 StVO Abs. 1 besagt, dass die Ladung „selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen“ darf. Solange diese Punkte erfüllt sind, müssen Sie normalerweise kein Bußgeld wegen falscher Ladungssicherung befürchten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Maren2. November 2016, 17:12
Hallo zusammen,
Frage: Wenn ich einen LKW sehe, der keine Zurrpunkte hat oder auch überhaupt nichts gesichert hat, darf ich diesen LKW dann wegfahren lassen, auch wenn ich nichts dazu geladen habe? Oder muss ich die Polizei informieren?
Besten Dank.
bussgeld-info.de3. November 2016, 10:08
Hallo Maren,
im Allgemeinen sind der Fahrer und Halter selbst für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich. Sie können die Polizei verständigen, aber inwieweit dies verfolgt wird, kann pauschal nicht gesagt werden.
Ihr Bußgeld-Info-Team
sven10. November 2016, 12:10
Hallo, ich soll einen Longfrontbagger (Langstiehlbagger) gewicht 25tonnen transportieren, habe aber bisher keinerlei echte erfahrung mit sowas…. Mit welchen ketten muss dieser gesichert sein und wie verhält es sich mit der zulassung der ketten? Der gesamte zug ist ca.24meter lang, muss da ein fahrzeug zwingend hinter her fahren? Oder anders, ab welcher lange muss ein fahrzeug hinterher fahren? Vielen dank im voraus
bussgeld-info.de14. November 2016, 10:18
Hallo Sven,
bei dieser sehr speziellen Frage empfehlen wir Ihnen, sich von der zuständigen Zulassungsbehörde beraten zu lassen. Diese kann Ihnen genau sagen, wie sich die Vorschriften hierzu gestalten.
Hallo, ich hab ein kleines aber dezentes unlösbares problem xD,
bin noch in der Probezeit und mich hat ein polizist wegen ladungssicherung angehalten, nun ist meine frage, bei 60 euro strafe einem punkt in der probezeit, gibt es da dann eine verlängerte probezeit und wie bekomme ich sowas mit, bekomme ich einen brief nachhause oder kann ich irgendwo anrufen und nachfragen, währe sehr dankbar über eine hilfe
LG Simon.
Hallo Simon,
bei einem Verstoß gegen die erforderliche Ladungssicherung handelt es sich um einen B-Verstoß. Bei einem erstmaligen B-Verstoß während der Probezeit sind in der Regel keine weiteren Sanktionen zu befürchten. Hierüber würden Sie ansonsten gesondert per Brief informiert.
Ihr Bussgeld-Info Team
danke schon mal für die info, das bedeutet also keine probezeitverlängerung ?
Hallo Simon,
nein, das ist normalerweise erst nach dem zweiten B-Verstoß der Fall.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo ich hab ne Frage…
Bei meinem Lkw mit Anhänger ist beim Anhänger vorne die stirnwand weggebrochen… Nu ist die Frage ob ich da noch laden darf oder ob der Anhänger leer zurück fahren muss…?
Danke schon mal
Hallo Axel,
ein Defekt am Anhänger, der die Ladungssicherung negativ beeinflusst, muss vor der nächsten Beladung in der Regel erst ausgebessert werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich habe eine Frage zur Breite der Ladung.
Das Problem ist das Trailern eines Motorboots, die Breite beträgt 2,65m. Der Vorbesitzer und der Händler sagen kein Problem einfach fahren. Meine Frage, kann ich mit der Breite weiterfahren oder werde ich stillgelegt und muss auf 2,55m runter. Könnte durch Abbauen der Scheuerleiste klappen.
Bei der Überladung gibt es ja auch immer wieder den Verweis auf die 5%?? oder 10%?? Klausel.
Gruß Sven
Hallo Sven,
ist die Ladung breiter als zulässig, droht in der Regel ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro. Eine gesonderte Abstufung wie bei der Überladung gibt es nicht. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, eine Sondergenehmigung für den Transport zu beantragen. Erkundigen Sie sich hierzu – und auch zu den entsprechenden Voraussetzungen – bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich wurde mit einem Dukato(geschlossener Kastenwagen) bei einer Kontrolle von den Beamten kontrolliert und
ermahnt wegen nicht vorhandener Ladungssicherung.Meine ,alle gleich großen Kartons waren an der Trennwand
beginnend in Höhe von 1 Meter und in der Breite passend bis zu hinteren Tür geladen.Ein Verrutschen war nicht
möglich.Der kontrollierende Beamte sagte mir ich müsste diese Ladung gegen Verrutschen mit einem Netz
sichern.
Hallo liebes Bussgeld-Info Team,
mich würde die noch offen stehende Frage von Walter L. (v. 12. März, 11:30) interessieren!!!
An das bussgeld-info.de
verehrte Damen und Herrn,ich hatte einen Sachbericht zu Ihrer Einsichtnahme des
mir vorgeworfenen Verstoßes am 10.3.16 gesendet.
ich kann mich nur auf das beziehen was in diesen Zeilen geschildert habe.Es ging
niemals eine Gefährdung von dieser Ladung aus.Meine Pakete,allein gleicher Größe
waren von der Trennwand bis zur hinteren Tür passend verladen.Ein Verrutschen
war weder nach vorn oder hinten noch nach der Seite möglich.Ich kann absolut
nicht begreifen dass sie meinem Chef nun ein Bussgeld und einen Strafpunkt
androhen.Ein Netz,wie von dem Polizeibeamten gefordert,hätte lediglich einen
optischen,aber keinen praktischen Zweck gehabt.Wenn Sie sich die Bilder ansehen
die der Beamte als Zeuge gemacht hat werden Sie zu dem selben Schluss kommen
müssen.
Hallo,
welches Bussgeld erwartet mich, wenn man mit angerissenen (defekten) Zuggurten unterwegs ist?
Wie hoch ist die Strafe für den Fahrer und für den Halter?
Hallo S.B.,
zunächst kommt es darauf an, ob Sie einen PKW oder LKW fahren. In jedem Fall war Ihre Ladung nicht ausreichend gesichert. Bei einem PKW wären das 35 Euro Bußgeld und bei einem LKW 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Bestand eine Gefährdung dabei oder kam es zu einem Unfall, dann müssen Sie in jedem Fall mit einem Punkt in Flensburg und einer höheren Geldstrafe rechnen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
danke für die Antwort. Erhält der Halter auch eine Strafe?
Hallo S.B.,
der Halter ist neben Fahrer und Verlader ebenso in der Pflicht, die Ladung zu sichern. Daher kann dieser bei einem Verstoß gegen die Ladungssicherung ebenso zur Verantwortung gezogen werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo zusammen
Mein Tieflader ist 9.0m lang wir fahren öfters Holz mit einer Länge von 12m. 3m überladung ist ja zulässig wie ist es dann mit der zulässigen Gesamtlänge des Hänger Zuges die wird dann überschritten , ist das dann zulässig?
Hallo Stefan,
die zulässige Gesamtlänge darf nicht überschritten werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo zusammen,
Ich wollte eben einen jungen Baum (gut 3m, im Kübel) gut verzurrt senkrecht im Beifahrer-Fussraum meines VW Kübel stehend nach Hause fahren. Ich dachte Höhe kein Problem. Die Baumschulmitarbeiterin sagte, das sei verboten.
Stimmt das ?
Vielen Dank
Hallo Jan,
wenn Sie Ladung im Pkw transportieren, muss diese fixiert werden und darf Sie nicht am Lenkrad stören oder Ihre Sicht einschränken. Wurde durch die Ladung Ihre Sicht aus dem Fenster auf der Beifahrerseite eingeschränkt, so hat die Mitarbeiterin Recht.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich habe eine frage zur Ladungssicherung mit Anhänger.
Und zwar ist vor mir jemand mit einem Anhänger Gefahren und hatte
Erde oder Mulch geladen aber ca. 10-15 cm über die Kante vom Anhänger. Nun ist meine Scheibe voller Steinschläge.
Haette der Fahrer die Ladung abdecken muessen?
Das war auf einer Landstraße 100 km/h!
Hallo Piotr,
in der Regel hat der Fahrer dafür zu sorgen, dass keine transportierten Stoffe auf die Fahrbahn gelangen. Es kann also von einem Verstoß gegen die Ladungssicherung ausgegangen werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich habe einem Schrank im Auto gehabt und der Polizei meint der ist nicht so gut gesichert.bin noch in Probezeit … was bekomme ich von Strafe oder Bussgeld?
Danke
Hallo Sadi,
eine mangelhafte Ladungssicherung gilt in der Probezeit als sogenannter B-Verstoß. Dieser wirkt sich beim erstmaligen Auftreten nicht auf die Probezeit aus. Es wird vermutlich also nur ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro anfallen.
Ihr Bussgeld-Info Team
ich fahre als angestellter Fahrer einen 3,3 to , ehem. Werkstattwagen, jetzt alle Schränke entfernt, oben auf dem
Dach befinden sich 2 funktionierende orange Blinkleuchten, die ich im Prinzip nicht brauche, die aber dem Chef
so toll gefallen… Das KFZ wird jetzt also zur Warenauslieferung genutzt. Das Problem ist, dass keine Halteösen
für die Spanngurte vorhanden sind und auch ein nachträglicher Einbau schwierig wäre, weil der Unterboden nicht
ausreichend mit dem Rahmen verbunden ist. Trotzdem wird damit die Warenauslieferung angeordnet!
Was kann ich tun?
Hallo Michl,
eine unzureichende Ladungssicherung kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Dieses ist in der Regel sowohl vom Fahrer als auch vom Arbeitgeber zu bezahlen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich fahre Gummi rollen. Habe auch eine Ausnahme Genehmigung bis 54 t meine frage darf ich auch mehr als eine rolle fahren wenn ich die 54 t nicht überschreiten wegen der geteilten Ladung
Hallo Frank,
in der Regel sollte es durch Ihre Ausnahmegenehmigung möglich sein, dass Sie auch mehrere Rollen transportieren, solange Sie die Gesamtmasse von 54 t nicht überschreiten. Um sicherzugehen, wenden Sie sich allerdings bitte an Ihren Arbeitgeber.
Ihr Bussgeld-Info Team
Muss ich bei Transportern ladungssicherungsnetze nehmen oder recht es größere packstücke festzuzurren und die anderen Pakete so zu packen das sie nicht verrutschen können
Gruß marco
Hallo Marco,
Sie sind nicht verpflichtet, Ladungssicherungsnetze zu nehmen. Allerdings müssen Sie die Ladung ausreichend sichern. Wie genau dies vorzunehmen ist, ist in § 22 der Straßenverkehrsordnung geregelt.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
Ich habe ein Problem und weis jetzt nicht wie ich dies einschätzen soll.
Ein Freund von mir hat sich einen Dachgepäckträger für Fahrräder gekauft, dieser passt aber nicht optimal für die Fahrräder (Downhiller) sind. Sprich die Stange für das Unterrohr und die schnallen für die Reifen passen nicht.
Nun würden wir die Fahrräder mit die diversen Spanngurten sichern!
Hätte daher keine Versteifung zum Fahrrad.
Fahren aber von Bayern bis nach Italien.
Was könnte jetzt hier z.B. An Grenzen oder auch so wenn uns die Polizei aufhält passieren oder drohen ?
Danke für die Antwort
Hallo Andreas,
in der Regel sollten Ihre Fahrräder im Dachgepäckträger gut verstaut sein. Es kann sein, dass Sie dafür ein Bußgeld oder sogar einen Punkt in Flensburg bekommen, wenn dadurch ein Unfall ausgelöst wird oder eine Gefährdung besteht. Das liegt zumeist im Ermessen der Polizisten vor Ort.
Ihr Bußgeld-Info Team
moin ich habe mal ne Frage. Mein Mann war vor 2 Tagen mit dem Firmenwagen (Fiat Ducato)von der Baustelle zurück zum Platz unterwegs. Der Chef schmeißt alles nur hinten in das Fahrzeug rein da er keine Regale drin hat oder sonstiges um den Kram vernünftig zu verstauen und zu sichern. Nun ist das Problem das mein Mann von der Polizei angehalten wurde und die natürlich auch mal einen Blick hinten in das Fahrzeug werfen wollten. Da er gefahren ist hat er jetzt eine Strafe von 60 € + 25 € Bearbeitungsgebühr + 1 Punkt. Jetzt ist meine Frage, wäre der Chef nicht für die Strafe verantwortlich da es ja sein Fahrzeug ist? Oder wäre es nur aus Kulanz wenn der Chef sagt ich zahle die 85 €? Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
Hallo Jenny,
grundsätzlich treffen sowohl den Fahrer als auch den Halter die Pflichten zur Ladungssicherung, sodass auch beide für Mängel zur Verantwortung gezogen werden können. Da der Fahrer verpflichtet ist, vor Fahrtantritt das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit zu prüfen, ist es statthaft, dass Ihr Mann die Strafe erhalten hat.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Bussgeld-Info Team,
Ich habe für meinen Autotrailer ein Regal gebaut zum verstauen von Reifen. Das Regal ist mit 2 Klemmbügeln und 2 direkten Verschraubungen gesichert. Ist hier eine Vorstellung beim TÜV nötig oder zählt das Regal als Ladung?
Gruß Daniel
Hallo Daniel,
wenn ich Sie richtig verstehe, dann ist das ein Anbau. Diesen sollten Sie vom TÜV überprüfen und abnicken lassen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
ich habe mal da eine Frage. Ich wurde Bußgeldbescheid bekommen, wegen falscher Ladungsicherung 103€ und 1 Punkt. Gibt es eine Möglichkeit den Punkt abzuwehren? Vielleicht gegen ein höheres Bußgeld?
Hallo Oliver,
Punkte können nicht in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich möchte ein Brett transportieren (ca 50kg schwer) mit einem Kleinwagen (Daihatsu Copen)
Das Brett ist 2.3m lang und ca 1.1m passen in den Kofferraum. Ich habe also ca 1.2m Überstand. Natürlich muss ich das Brett mit einer roten Fahne sichern.
Ich kann das Brett im Kofferraum an zwei Haken, zusätzlich an zwei Trägern und am Schloss sichern, ausserdem bündig mit Gepäck weiter fixieren und dann den Kofferraumdeckel zubinden.
Muss ich dafür generell überall Spanngurte verwenden? Oder sind reepschnüre mit einer Festigkeit von 600-800kg auch ausreichend?
Gibt es überhaupt eine Regelung dass ein bestimmter Anteil der Last im Fahrzeug sein muss?
Das Brett lässt sich gut fixieren und verrutscht nicht.
Vielen Dank und viele Grüsse
Thomas
Hallo Thomas,
das Gesetz gibt an, dass die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Genaue Vorschriften wie Sie dies bewerkstelligen, gibt es nicht.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, mein Mitarbeiter wurde heute mit einem VW T5 Transporter angehalten. Ein Karton mit Bauschaum (Gefahrgut) war nach Meinung Polizei nicht ausreichend gesichert. Welche Strafe (n) ist (sind) zu erwarten. Im Bußgeldkatalog konnte ich zum Thema (Gefahrguttransport) nichts finden.
Hallo Erwin,
normalerweise müsste in diesem Fall ein Verstoß gegen die ordnungsgemäße Handhabung und Verstauung von Gefahrgütern vorliegen, die mit 300 Euro Bußgeld belegt wird.
Ihr Bussgeld-Info Team
muss ich leerpaletten auf einen xl code versierten auflieger mit nur einer ladekante gurten oder reicht eine seitenverstärkte plane? die paletten sind bis unter das dach formschlüssig geladen!
Hallo Kai,
für Sattelanhänger mit dem Code XL, die über einen verstärkten Aufbau verfügen, gelten besondere Regeln. Diese sind dazu in der Lage, bestimmte Ladungen, die formschlüssig verladen wurden, nur mit der Stabilität ihres Aufbaus
zu sichern. Welche Art von Ladung das ist und wie sie verladen werden muss, ist einem Zertifikat zu entnehmen. Die Zertifikate der verschiedenen Hersteller sind allerdings nicht identisch, weshalb Sie sich hier keine pauschalen Angaben treffen lassen. Allgemein lässt sich allerdings sagen, dass bei Stückgut die Ladung vollflächig an Stirnwand, Seitenwänden und Heckportal anliegen muss. Ist dies nicht der Fall, muss zusätzlich gesichert werden. Kontrollieren Sie auf jeden Fall das Zertifikat. Eine Kopie des Zertifikats sollten Sie auch grundsätzlich im Fahrzeug mitführen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich arbeite im Baumarkt. Jetzt wollte ein Kunde 2 Gipsplatten (2.5×1.25m) auf das Dach seines Kombis laden. Ich und ein Kollege haben Ihn darauf hingewiesen dass dies keine vernuenftige Ladungssicherung werden kann.
Der Kunde hat allerdings darauf bestanden das wir ihm helfen die Platten auf das Dach des Pkws zu legen.
Nun meine Frage; kann ich dafuer Punkte bekommen wenn ich dem Kunden geholfen habe die Platten aufs Auto zu legen? Er wurde von mir mehrmals darauf hingewiesen das der sichere Transport so nicht moeglich ist.
Dazu kommt das ich als Verkaeufer nie eine offizielle einweisung in das beladen oder nicht beladen bekommen habe.
Mit freundliczen Grueßen
Hallo E. Gikgen,
in der Regel wird nur der Fahrzeughalter bzw. –führer für Ladungsverstöße belangt. Sie als Verkäufer tragen nicht die Verantwortung der Ladungssicherung für einen Kunden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Man hat mir gesagt ab 2016 könnte ich auf meinen 7,5 t LKW keinen Minibagger mehr Transportieren
wegen den Schwerpunkt auf der Ladefläche.Bagger hat 1,7 T
Hallo Hubert,
bei der Beladung eines Lkw ist immer der Ladungsschwerpunkt zu beachten, der optimalerweise genau mittig auf der Ladefläche liegen sollten. Dies ist in der Praxis jedoch oft nicht möglich, weshalb sich der Schwerpunkt je nach Transportgut auch nach vorn oder hinten verlagern kann. Die zur Verfügung stehende Nutzlast ist dann jedoch geringe als die maximal zulässige Nutzlast, um Achslastüberschreitungen zu vermeiden.
Ihr Bußgeld-Info Team
Beim Führen im Fahrzeug Ablege-reife gurte, welche Vorschriften Gilten hier, welche Strafe erwartet Fahrer und Disponent ?
Hallo Andreas,
haben Sie Ihre Ladung im LKW nicht ausreichend gesichert, dann drohen Ihnen als Fahrer ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
vor einigen Tagen kam ich mit meinem LKW in eine Verkehrskontrolle. Es gab keine Beanstandungen, außer:
Auf meinem Beifahrersitz befand sich ein Kasten aus Plast, ca. 30 x 60 cm, ca. 10 kg mit Inhalt, der mit einigen Utensilien (Werkzeug, Ersatzbirnen etc.) halb gefüllt war. Der Polizeibeamte warf mir vor, dass dieser Kasten als Ladung nicht gesichert war. Dies ist bei bisherigen Kontrollen nie beanstandet worden. Nun soll ich ein Bußgeld in Höhe von 60,00 € zahlen und bekommen einen Punkt in Flensburg. Letztlich würde das m.A. dann auch auf Taschen, Rucksäcke etc. zutreffen. Gilt so ein Kasten tatsächlich als Ladung? Es handelt sich um Utensilien, die ich beim Beliefern ständig benötige.
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort – R. K.
Hallo Reiner,
inwiefern die Anschuldigung gerechtfertigt ist, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen. Generell muss Ladung so gesichert werden, dass sie bei einer Vollbremsung im Fahrzeug nicht umfallen oder herumrutschen kann, da Werkzeuge im schlimmsten Fall ein gefährliches Geschoss darstellen können.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich bin Kurierfahrer und transportiere Pakete bis 30 kg in einem Mercedes Sprinter, der von 3.5 Tonnen auf 2.8 durch TÜV entlastet ist. Ich habe jeden Tag ungefähr 110 Stops in einem Umkreis von 50 km in der Stadt Nürnberg. Ich wurde vor 2 Monaten auch von der Polizei angehalten und kontrolliert. Die Polizeibeamten waren der Meinung, dass die Ladung nicht richtig gesichert war – zu dem Zeitpunkt war das Auto halb voll und die Pakete waren auch seitlich ineinander verstaut, da ich die Seitentür niemals benutze. Es gab auch einige, die sich direkt auf dem Boden befanden, weil die schwerer und zerbrechlicher waren. Ich habe die so extra dahingelegt und nicht darauf gestapelt. Dies habe ich auch vor Ort erklärt, doch die Polizei hat nur erwähnt, dass dies mein Problem sei, dass ich die Seitentür nicht benutze und ich unbedingt ein Netz benutzen muss. Ein Netz habe ich in diesem Sprinter auch und ich benutze es zum Beispiel um Fahrräder seitlich abzusichern, da die letzten nur aufrecht transportiert werden müssen und sonst in den Kurven leicht umkippen können. Nach langem Diskutieren bat ich die Polizisten mir den Strafzettel zu verpassen und ich fuhr weiter, denn ich war im Dienst. Ich wurde nicht aufgefordert die Ladung bevor ich losfuhr nochmal abzusichern, was eigentlich ich an deren Stelle machen würde, wäre ich der Überzeugung, dass dabei eine Gefahr besteht.
Demnächst habe ich ein Termin zur Anhörung im Gericht, da ich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verfasst und an die zuständige Stelle per Post zugeschickt habe.
Sind Sie der Überzeugung, dass ich eine Chance im Gericht haben werde?
Hallo Momchil,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Wie Ihre Erfolgschancen bei einem Einspruch liegen, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo. Wie berechnet man die Straffe wenn die Höhe 4,06m entspricht. Es geht um ein Mega Trailer und von innen waren es Punkt 3 Meter Höhe. ( höchste Stück 2,95. Danke
Hallo Jonas,
bei einem Megatrailer gelten üblicherweise dieselben Höhenbeschränkungen wie für alle anderen Fahrzeuge auch. Für die Überschreitung der 4 m wären demnach 20 Euro fällig.
Ihr Bußgeld-Info Team
Vielen Dank! Können Sie mir die Quelle nennen- Paragraph u.s.w.
Hallo Jonas,
die Höhenbeschränkung wird unter anderem in § 22 StVO (Straßenverkehrsordnung) vorgeschrieben. Das Bußgeld können Sie dem aktuellen Bußgeldkatalog entnehmen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hat jemand Tipps zum festzurren einer Betonmischmaschine auf einem kleinen Obi Hänger. Das Problem ist der so hoch liegende Schwerpunkt der Mischmaschine, wie befestige ich den richtig?
Hallo Martin,
unter Umständen sollten Sie einen anderen Anhänger in Erwägung ziehen. Lassen Sie sich am besten von einen Experten dazu beraten, wie Sie die Maschine am besten sichern und transportieren können.
Ihr Bußgeld-Info Team
leg die machine einfach hin und zurre fest und gut ist :-) mixer nimmt kein schaden, ist ein gerät für handwerk…
Beladung kleiner Transporter(Viti,Sprinter,T5) mit Paketen und LQ -Sendungen.
Wo überall Netz nötig bei formschlüßiger Beladung.
Sind Türen als Ladungssicherung anzusehen,oder muß vor jede Tür ein Netz?
Gibt es besondere Vorschriften für LQ – Pakete?
Hallo Sicken,
§ 22 StVO Abs. 1 besagt, dass die Ladung „selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen“ darf. Solange diese Punkte erfüllt sind, müssen Sie normalerweise kein Bußgeld wegen falscher Ladungssicherung befürchten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo zusammen,
Frage: Wenn ich einen LKW sehe, der keine Zurrpunkte hat oder auch überhaupt nichts gesichert hat, darf ich diesen LKW dann wegfahren lassen, auch wenn ich nichts dazu geladen habe? Oder muss ich die Polizei informieren?
Besten Dank.
Hallo Maren,
im Allgemeinen sind der Fahrer und Halter selbst für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich. Sie können die Polizei verständigen, aber inwieweit dies verfolgt wird, kann pauschal nicht gesagt werden.
Ihr Bußgeld-Info-Team
Hallo, ich soll einen Longfrontbagger (Langstiehlbagger) gewicht 25tonnen transportieren, habe aber bisher keinerlei echte erfahrung mit sowas….
Mit welchen ketten muss dieser gesichert sein und wie verhält es sich mit der zulassung der ketten?
Der gesamte zug ist ca.24meter lang, muss da ein fahrzeug zwingend hinter her fahren? Oder anders, ab welcher lange muss ein fahrzeug hinterher fahren? Vielen dank im voraus
Hallo Sven,
bei dieser sehr speziellen Frage empfehlen wir Ihnen, sich von der zuständigen Zulassungsbehörde beraten zu lassen. Diese kann Ihnen genau sagen, wie sich die Vorschriften hierzu gestalten.
Ihr Bussgeld-Info Team