Bußgeldkatalog: Ladungssicherung

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Mangelnde Ladungssicherung ist gefährlich. Deswegen gibt es für diese Ordnungswidrigkeit hohe Bußgelder, was Sie dem Bußgeldkatalog Ladungssicherung entnehmen können.

TatbestandBußgeld in €PunkteFahrverbot
Ihr Fahrzeug überschreitet mit der Ladung die zulässige Höhe von 4 Meter20
Ihr Fahrzeug überschreitet auf einer Kraftfahrstraße oder Autobahn mit der Ladung eine Höhe von 4,20 Meter701
Ihr Fahrzeug überschreitet mit der Ladung die zulässige Breite20
Die Ladungssicherung im Lkw ist mangelhaft601
... und dadurch entsteht eine Gefährdung751
... und dadurch wird ein Unfall verursacht1001
Die Ladungssicherung im Pkw ist mangelhaft35
... und dadurch entsteht eine Gefährdung601
... und dadurch wird ein Unfall verursacht751
Die Ladung verursacht durch mangelhafte Sicherung vermeidbaren Lärm10

Spezielles zum Thema Ladung und Ladungssicherung

 

Im Video: Vorschriften und Bußgelder zur Ladungssicherung

Im Video erfahren Sie, was hinsichtlich der Ladungssicherung vorgeschrieben ist.
Im Video erfahren Sie, was hinsichtlich der Ladungssicherung vorgeschrieben ist.

Richtige Ladungssicherung gemäß StVO

Mangelhafte Ladungssicherung am PKW/LKW hat Konsequenzen.
Mangelhafte Ladungssicherung am PKW/LKW hat Konsequenzen.

Wir möchten Ihnen zunächst die Ladungssicherungsvorschriften aus der StVO erläutern. Diese gelten gleichermaßen für PKW wie für LKW. In der StVO Ladungssicherung ist zu lesen:

Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Weiterhin schreibt die StVO vor, dass – solange keine Sondergenehmigung vorliegt – Fahrzeuge mit Ladung nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein dürfen. Überschreitet ein Fahrzeug ohne Genehmigung diese Grenzen, werden Bußgelder gemäß der Bußgeldtabelle fällig.

Der Paragraph zur Ladungssicherung aus der StVO schließt mit einigen Bestimmungen, die das Herausragen der Ladung über den Fahrzeugrand betreffen. In einigen Fällen ist dies zulässig, nämlich wenn…

  • die Ladung nicht mehr als 1,50 m herausragt
  • bei einer Strecke von bis zu 100 km sind sogar 3 m zulässig
  • ragt die Ladung mehr als einen Meter über den hinteren Fahrzeugrand hinaus, so muss es deutlich gemäß der Verordnungen aus StVO kenntlich gemacht werden

Ladungssicherung bei PKW

Mit dem PKW werden teilweise nicht unbeträchtliche Mengen an Ladung transportiert, z. B. bei einem Umzug oder im Urlaub. Aber auch Tiere sind gemäß der Vorschriften zur Ladungssicherung zu behandeln. Wenn mit dem Auto Ladung transportiert werden soll, sollten Sie einige Punkte beachten, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden und keinen Bußgeldbescheid wegen mangelnder Ladungssicherung nach dem Gesetz zu kassieren.

Checkliste Ladungssicherung

Checkliste zur Ladungssicherung im PKW oder Transporter
Checkliste zur Ladungssicherung im PKW oder Transporter
  • Das Gewicht der Ladung darf nicht zur Überladung führen.
  • Die Ladung darf den Fahrer nicht am Lenkrad stören oder seine Sicht einschränken.
  • Schwere Teile sollten Sie nach unten legen, leichte Teile darauf stapeln.
  • Das Gepäck sollte im Auto fixiert werden, so dass es bei einer Vollbremsung nicht zur Gefahr wird
  • Abmessungen der Ladung vor der Fahrt überprüfen; nach hinten herausragende Ladung gegebenenfalls durch das geeignete Zubehör sichern und für andere Verkehrsteilnehmer gemäß der StVO-Vorschriften kenntlich machen.
  • Ein Dachgepäckträger schafft zusätzlichen Stauraum. Die in den Zulassungspapieren das Kfz angegebene Dachlast dürfen Sie aber keinesfalls überschreiten. Wird der Dachgepäckträger zur Ladungssicherung im PKW jedoch nicht benötigt, sollte er abmontiert werden. Aufgrund des höheren Luftwiderstands, der durch den Dachgepäckträger entsteht, erhöht sich auch der Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs.
checkliste
Laden Sie sich die Checkliste zur Ladungssicherung jetzt kostenlos herunter!
Download: Checkliste Ladungssicherung

Anhänger Ladungssicherung

Ein Anhänger kann eine gute Wahl sein, wenn Sie sperrige Ladung transportieren wollen. Auch hier gelten natürlich die allgemeinen Ladungsvorschriften aus der StVO. Besonders Augenmerk müssen Sie hier darauf legen, dass die Ladung gegen vermeidbaren Lärm gesichert wird. Durch das Fixieren der einzelnen Ladungsteile mit Zurrgurten kann dies geschehen. Im Zuge der Ladungssicherung im PKW-Anhänger sollten Autofahrer auch darauf achten, dass die Kupplung am ziehendem Auto fest angebracht ist.

Bitte prüfen Sie neben der Ladesicherung auch die Reifen des Anhängers vor der Fahrt nochmals. Gerade wenn der Anhänger eine Weile nicht genutzt wurde, können die Reifen spröde geworden sein. Es kann zu Unfällen kommen, wenn bei voller Beladung eines Anhängers die Reifen deswegen nicht den gewünschten Halt auf dem Fahrbelag finden.

Ladungssicherung (Klein-)Transporter

Ladungssicherung am LKW
Ladungssicherung am LKW

Die StVO hält sich relativ bedeckt, wenn es um konkrete Möglichkeiten der Ladungssicherung geht. Fakt ist, dass es auf dem Markt die verschiedensten Hilfsmittel zur Ladungssicherung gibt. Bei der Transportsicherung im (Klein-)Transporter ist die Montage eines Trenngitters zwischen Fahrerkabine und Lager wichtig; auch sogenannte „Anti-Rutsch-Matten“ fixieren die Ladung dort, wo sie hingehört. Je größer das zu beladene Fahrzeug ist, desto relevanter wird auch die korrekte Beladung hinsichtlich der Achsen. Schließlich gibt es gewisse Achslasten, die nicht überschritten werden dürfen. Die Ladung muss im Fahrzeug so verteilt werden, dass einzelne Achsen nicht überproportional belastet werden. Sonst kommt es zum Schlingern des Fahrzeugs, im schlimmsten Fall sogar zum Umkippen.

Ladungssicherung bei LKW

Beim Gütertransport sind LKW mit einem prozentualen Anteil von 76 Prozent aller transportierten Güter (Stand: 2010) immer noch die unangefochtene Nummer 1. Die Ladungssicherung im LKW erfolgt meistens durch geschulte Mitarbeiter, die sowohl die Vorschriften zur Ladung laut Verkehrsrecht sowie die technischen Hilfsmittel zur LKW-Ladungssicherung bestens kennen. Dennoch hat auch der Fahrer eine gewisse Verantwortung für seine Ladung. Er muss darauf achten, dass sie nicht verrutscht; manchmal ist es notwendig, z. B. die Zurrgurte festzuziehen. Er sollte vor der Fahrt den Verlader fragen, was bei seiner Ladung zu beachten ist.

Ladungssicherung Gefahrgut

Beim Transport vom Gefahrgut ist beim Verladen nicht nur der LKW-Fahrer anwesend. Die Verantwortung für die gefährlichen Güter liegt auch beim Gefahrgutbeauftragten, der sich mit der Beschaffenheit der gefährlichen Güter auskennt und daran orientiert eine optimale LKW-Ladungssicherung entwirft.

Bei der LKW-Ladungssicherung von gefährlichen Gütern gelten neben den Vorschriften aus StVO und Verkehrsrecht noch zahlreiche weitere Gesetze, vor allem das Gefahrgutbeförderungsgesetz. Wertvolle Hinweise zur Ladungssicherung bietet beispielsweise auch die Richtlinie „VDI 2700“ zur Ladungssicherung von Straßenfahrzeugen. Es gibt auch Seminare, in denen sich LKW-Fahrer zur Ladungssicherung und insbesondere zum Gefahrguttransport weiterbilden können.

Ladungssicherung: Wer trägt die Verantwortung?

Die Frage nach der Verantwortung stellt sich immer dann, wenn falsches Handeln gefährliche Konsequenzen haben kann.

Die Ladungssicherung im LKW wird von einer Spedition übernommen
Die Ladungssicherung im LKW wird von einer Spedition übernommen

Die Ladungssicherungs-Verantwortung liegt bei mehreren Beteiligten. Jeder muss nach bestem Wissen für die Sicherung der Ladung sorgen und auftretende Probleme lösen. Bußgelder kann bei mangelnder Ladungssicherung nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des Fahrzeuges erhalten.

So erhält der Verantwortliche ein Bußgeld von 325 Euro sowie einen Punkt in Flensburg, wenn er eine Fahrt in einem LKW anordnete, der die Verkehrssicherheit aufgrund nicht ausreichender Wartung gefährdete. Wenn es bei ungesichertere Ladung zu einem Unfall kam, können die Sanktionen für alle Beteiligten noch gravierender ausfallen. Grundsätzlich kann sich beim Thema Ladungssicherheit kein Beteiligter von der Verantwortung ausnehmen. Vor allem Verlader und LKW-Fahrer sind für die Transportsicherheit verantwortlich.

FAQ – Ladungssicherung

Wie muss überstehende Ladung gekennzeichnet werden?

Ladung, die mehr als 1 m hinter dem Fahrzeug (gemessen ab den Rückstrahlern) hinausragt, muss mit einer hellroten Fahne, hellrot pendelndem Schild oder senkrecht angebrachtem hellroten zylindrischen Körper gekennzeichnet sein (vgl. § 22 Abs. 4).

Wie muss Ladung gesichert werden?

Ladung muss so gesichert sein, „ass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen“ kann (vgl. § 22 Abs. 1).

Wer ist verantwortlich für die Ladungssicherung?

Der Verlader ist für die korrekte Ladungssicherung verantwortlich. Der Fahrer ist jedoch in der Pflicht diese zu kontrollieren. Der Halter muss sicherstellen, dass der Fahrer seiner Pflicht nachkommen kann.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (61 Bewertungen, Durchschnitt: 4,34 von 5)
Bußgeldkatalog: Ladungssicherung
Loading...

Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 149 comments… Kommentar einfügen }
  • sven 10. November 2016, 12:10

    Hallo, ich soll einen Longfrontbagger (Langstiehlbagger) gewicht 25tonnen transportieren, habe aber bisher keinerlei echte erfahrung mit sowas….
    Mit welchen ketten muss dieser gesichert sein und wie verhält es sich mit der zulassung der ketten?
    Der gesamte zug ist ca.24meter lang, muss da ein fahrzeug zwingend hinter her fahren? Oder anders, ab welcher lange muss ein fahrzeug hinterher fahren? Vielen dank im voraus

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 10:18

      Hallo Sven,

      bei dieser sehr speziellen Frage empfehlen wir Ihnen, sich von der zuständigen Zulassungsbehörde beraten zu lassen. Diese kann Ihnen genau sagen, wie sich die Vorschriften hierzu gestalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maren 2. November 2016, 17:12

    Hallo zusammen,

    Frage: Wenn ich einen LKW sehe, der keine Zurrpunkte hat oder auch überhaupt nichts gesichert hat, darf ich diesen LKW dann wegfahren lassen, auch wenn ich nichts dazu geladen habe? Oder muss ich die Polizei informieren?

    Besten Dank.

    • bussgeld-info.de 3. November 2016, 10:08

      Hallo Maren,

      im Allgemeinen sind der Fahrer und Halter selbst für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich. Sie können die Polizei verständigen, aber inwieweit dies verfolgt wird, kann pauschal nicht gesagt werden.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Sicken 13. Oktober 2016, 14:00

    Beladung kleiner Transporter(Viti,Sprinter,T5) mit Paketen und LQ -Sendungen.
    Wo überall Netz nötig bei formschlüßiger Beladung.
    Sind Türen als Ladungssicherung anzusehen,oder muß vor jede Tür ein Netz?
    Gibt es besondere Vorschriften für LQ – Pakete?

    • bussgeld-info.de 13. Oktober 2016, 16:08

      Hallo Sicken,
      § 22 StVO Abs. 1 besagt, dass die Ladung „selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen“ darf. Solange diese Punkte erfüllt sind, müssen Sie normalerweise kein Bußgeld wegen falscher Ladungssicherung befürchten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martin 12. Oktober 2016, 10:18

    Hat jemand Tipps zum festzurren einer Betonmischmaschine auf einem kleinen Obi Hänger. Das Problem ist der so hoch liegende Schwerpunkt der Mischmaschine, wie befestige ich den richtig?

    • bussgeld-info.de 13. Oktober 2016, 10:20

      Hallo Martin,

      unter Umständen sollten Sie einen anderen Anhänger in Erwägung ziehen. Lassen Sie sich am besten von einen Experten dazu beraten, wie Sie die Maschine am besten sichern und transportieren können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • krid 3. November 2016, 0:55

      leg die machine einfach hin und zurre fest und gut ist :-) mixer nimmt kein schaden, ist ein gerät für handwerk…

  • Jonas 20. September 2016, 10:57

    Hallo. Wie berechnet man die Straffe wenn die Höhe 4,06m entspricht. Es geht um ein Mega Trailer und von innen waren es Punkt 3 Meter Höhe. ( höchste Stück 2,95. Danke

    • bussgeld-info.de 22. September 2016, 10:39

      Hallo Jonas,

      bei einem Megatrailer gelten üblicherweise dieselben Höhenbeschränkungen wie für alle anderen Fahrzeuge auch. Für die Überschreitung der 4 m wären demnach 20 Euro fällig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Jonas 22. September 2016, 16:28

        Vielen Dank! Können Sie mir die Quelle nennen- Paragraph u.s.w.

        • bussgeld-info.de 26. September 2016, 10:36

          Hallo Jonas,

          die Höhenbeschränkung wird unter anderem in § 22 StVO (Straßenverkehrsordnung) vorgeschrieben. Das Bußgeld können Sie dem aktuellen Bußgeldkatalog entnehmen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Momchil 14. September 2016, 19:34

    Hallo,
    Ich bin Kurierfahrer und transportiere Pakete bis 30 kg in einem Mercedes Sprinter, der von 3.5 Tonnen auf 2.8 durch TÜV entlastet ist. Ich habe jeden Tag ungefähr 110 Stops in einem Umkreis von 50 km in der Stadt Nürnberg. Ich wurde vor 2 Monaten auch von der Polizei angehalten und kontrolliert. Die Polizeibeamten waren der Meinung, dass die Ladung nicht richtig gesichert war – zu dem Zeitpunkt war das Auto halb voll und die Pakete waren auch seitlich ineinander verstaut, da ich die Seitentür niemals benutze. Es gab auch einige, die sich direkt auf dem Boden befanden, weil die schwerer und zerbrechlicher waren. Ich habe die so extra dahingelegt und nicht darauf gestapelt. Dies habe ich auch vor Ort erklärt, doch die Polizei hat nur erwähnt, dass dies mein Problem sei, dass ich die Seitentür nicht benutze und ich unbedingt ein Netz benutzen muss. Ein Netz habe ich in diesem Sprinter auch und ich benutze es zum Beispiel um Fahrräder seitlich abzusichern, da die letzten nur aufrecht transportiert werden müssen und sonst in den Kurven leicht umkippen können. Nach langem Diskutieren bat ich die Polizisten mir den Strafzettel zu verpassen und ich fuhr weiter, denn ich war im Dienst. Ich wurde nicht aufgefordert die Ladung bevor ich losfuhr nochmal abzusichern, was eigentlich ich an deren Stelle machen würde, wäre ich der Überzeugung, dass dabei eine Gefahr besteht.
    Demnächst habe ich ein Termin zur Anhörung im Gericht, da ich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verfasst und an die zuständige Stelle per Post zugeschickt habe.
    Sind Sie der Überzeugung, dass ich eine Chance im Gericht haben werde?

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 9:33

      Hallo Momchil,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Wie Ihre Erfolgschancen bei einem Einspruch liegen, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Reiner 11. September 2016, 18:14

    Hallo,
    vor einigen Tagen kam ich mit meinem LKW in eine Verkehrskontrolle. Es gab keine Beanstandungen, außer:
    Auf meinem Beifahrersitz befand sich ein Kasten aus Plast, ca. 30 x 60 cm, ca. 10 kg mit Inhalt, der mit einigen Utensilien (Werkzeug, Ersatzbirnen etc.) halb gefüllt war. Der Polizeibeamte warf mir vor, dass dieser Kasten als Ladung nicht gesichert war. Dies ist bei bisherigen Kontrollen nie beanstandet worden. Nun soll ich ein Bußgeld in Höhe von 60,00 € zahlen und bekommen einen Punkt in Flensburg. Letztlich würde das m.A. dann auch auf Taschen, Rucksäcke etc. zutreffen. Gilt so ein Kasten tatsächlich als Ladung? Es handelt sich um Utensilien, die ich beim Beliefern ständig benötige.
    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort – R. K.

    • bussgeld-info.de 12. September 2016, 9:08

      Hallo Reiner,

      inwiefern die Anschuldigung gerechtfertigt ist, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen. Generell muss Ladung so gesichert werden, dass sie bei einer Vollbremsung im Fahrzeug nicht umfallen oder herumrutschen kann, da Werkzeuge im schlimmsten Fall ein gefährliches Geschoss darstellen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas H. 1. September 2016, 1:27

    Beim Führen im Fahrzeug Ablege-reife gurte, welche Vorschriften Gilten hier, welche Strafe erwartet Fahrer und Disponent ?

    • bussgeld-info.de 1. September 2016, 8:59

      Hallo Andreas,

      haben Sie Ihre Ladung im LKW nicht ausreichend gesichert, dann drohen Ihnen als Fahrer ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Hubert E. 26. August 2016, 21:55

    Man hat mir gesagt ab 2016 könnte ich auf meinen 7,5 t LKW keinen Minibagger mehr Transportieren
    wegen den Schwerpunkt auf der Ladefläche.Bagger hat 1,7 T

    • bussgeld-info.de 29. August 2016, 10:05

      Hallo Hubert,

      bei der Beladung eines Lkw ist immer der Ladungsschwerpunkt zu beachten, der optimalerweise genau mittig auf der Ladefläche liegen sollten. Dies ist in der Praxis jedoch oft nicht möglich, weshalb sich der Schwerpunkt je nach Transportgut auch nach vorn oder hinten verlagern kann. Die zur Verfügung stehende Nutzlast ist dann jedoch geringe als die maximal zulässige Nutzlast, um Achslastüberschreitungen zu vermeiden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • E.Gikgen 12. August 2016, 14:28

    Hallo,

    Ich arbeite im Baumarkt. Jetzt wollte ein Kunde 2 Gipsplatten (2.5×1.25m) auf das Dach seines Kombis laden. Ich und ein Kollege haben Ihn darauf hingewiesen dass dies keine vernuenftige Ladungssicherung werden kann.
    Der Kunde hat allerdings darauf bestanden das wir ihm helfen die Platten auf das Dach des Pkws zu legen.
    Nun meine Frage; kann ich dafuer Punkte bekommen wenn ich dem Kunden geholfen habe die Platten aufs Auto zu legen? Er wurde von mir mehrmals darauf hingewiesen das der sichere Transport so nicht moeglich ist.

    Dazu kommt das ich als Verkaeufer nie eine offizielle einweisung in das beladen oder nicht beladen bekommen habe.

    Mit freundliczen Grueßen

    • bussgeld-info.de 15. August 2016, 9:02

      Hallo E. Gikgen,

      in der Regel wird nur der Fahrzeughalter bzw. –führer für Ladungsverstöße belangt. Sie als Verkäufer tragen nicht die Verantwortung der Ladungssicherung für einen Kunden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • kai 29. Juli 2016, 16:19

    muss ich leerpaletten auf einen xl code versierten auflieger mit nur einer ladekante gurten oder reicht eine seitenverstärkte plane? die paletten sind bis unter das dach formschlüssig geladen!

    • bussgeld-info.de 1. August 2016, 9:28

      Hallo Kai,

      für Sattelanhänger mit dem Code XL, die über einen verstärkten Aufbau verfügen, gelten besondere Regeln. Diese sind dazu in der Lage, bestimmte Ladungen, die formschlüssig verladen wurden, nur mit der Stabilität ihres Aufbaus
      zu sichern. Welche Art von Ladung das ist und wie sie verladen werden muss, ist einem Zertifikat zu entnehmen. Die Zertifikate der verschiedenen Hersteller sind allerdings nicht identisch, weshalb Sie sich hier keine pauschalen Angaben treffen lassen. Allgemein lässt sich allerdings sagen, dass bei Stückgut die Ladung vollflächig an Stirnwand, Seitenwänden und Heckportal anliegen muss. Ist dies nicht der Fall, muss zusätzlich gesichert werden. Kontrollieren Sie auf jeden Fall das Zertifikat. Eine Kopie des Zertifikats sollten Sie auch grundsätzlich im Fahrzeug mitführen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Erwin 18. Juli 2016, 16:23

    Hallo, mein Mitarbeiter wurde heute mit einem VW T5 Transporter angehalten. Ein Karton mit Bauschaum (Gefahrgut) war nach Meinung Polizei nicht ausreichend gesichert. Welche Strafe (n) ist (sind) zu erwarten. Im Bußgeldkatalog konnte ich zum Thema (Gefahrguttransport) nichts finden.

    • bussgeld-info.de 21. Juli 2016, 10:32

      Hallo Erwin,

      normalerweise müsste in diesem Fall ein Verstoß gegen die ordnungsgemäße Handhabung und Verstauung von Gefahrgütern vorliegen, die mit 300 Euro Bußgeld belegt wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thomas 21. Juni 2016, 12:02

    Hallo,
    Ich möchte ein Brett transportieren (ca 50kg schwer) mit einem Kleinwagen (Daihatsu Copen)
    Das Brett ist 2.3m lang und ca 1.1m passen in den Kofferraum. Ich habe also ca 1.2m Überstand. Natürlich muss ich das Brett mit einer roten Fahne sichern.
    Ich kann das Brett im Kofferraum an zwei Haken, zusätzlich an zwei Trägern und am Schloss sichern, ausserdem bündig mit Gepäck weiter fixieren und dann den Kofferraumdeckel zubinden.
    Muss ich dafür generell überall Spanngurte verwenden? Oder sind reepschnüre mit einer Festigkeit von 600-800kg auch ausreichend?
    Gibt es überhaupt eine Regelung dass ein bestimmter Anteil der Last im Fahrzeug sein muss?
    Das Brett lässt sich gut fixieren und verrutscht nicht.
    Vielen Dank und viele Grüsse
    Thomas

    • bussgeld-info.de 23. Juni 2016, 9:13

      Hallo Thomas,
      das Gesetz gibt an, dass die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Genaue Vorschriften wie Sie dies bewerkstelligen, gibt es nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • oliver 13. Juni 2016, 9:16

    Hallo,
    ich habe mal da eine Frage. Ich wurde Bußgeldbescheid bekommen, wegen falscher Ladungsicherung 103€ und 1 Punkt. Gibt es eine Möglichkeit den Punkt abzuwehren? Vielleicht gegen ein höheres Bußgeld?

    • bussgeld-info.de 13. Juni 2016, 12:13

      Hallo Oliver,

      Punkte können nicht in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel 9. Juni 2016, 0:08

    Hallo liebes Bussgeld-Info Team,
    Ich habe für meinen Autotrailer ein Regal gebaut zum verstauen von Reifen. Das Regal ist mit 2 Klemmbügeln und 2 direkten Verschraubungen gesichert. Ist hier eine Vorstellung beim TÜV nötig oder zählt das Regal als Ladung?
    Gruß Daniel

    • bussgeld-info.de 9. Juni 2016, 8:59

      Hallo Daniel,

      wenn ich Sie richtig verstehe, dann ist das ein Anbau. Diesen sollten Sie vom TÜV überprüfen und abnicken lassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jenny 3. Juni 2016, 11:05

    moin ich habe mal ne Frage. Mein Mann war vor 2 Tagen mit dem Firmenwagen (Fiat Ducato)von der Baustelle zurück zum Platz unterwegs. Der Chef schmeißt alles nur hinten in das Fahrzeug rein da er keine Regale drin hat oder sonstiges um den Kram vernünftig zu verstauen und zu sichern. Nun ist das Problem das mein Mann von der Polizei angehalten wurde und die natürlich auch mal einen Blick hinten in das Fahrzeug werfen wollten. Da er gefahren ist hat er jetzt eine Strafe von 60 € + 25 € Bearbeitungsgebühr + 1 Punkt. Jetzt ist meine Frage, wäre der Chef nicht für die Strafe verantwortlich da es ja sein Fahrzeug ist? Oder wäre es nur aus Kulanz wenn der Chef sagt ich zahle die 85 €? Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 9:51

      Hallo Jenny,

      grundsätzlich treffen sowohl den Fahrer als auch den Halter die Pflichten zur Ladungssicherung, sodass auch beide für Mängel zur Verantwortung gezogen werden können. Da der Fahrer verpflichtet ist, vor Fahrtantritt das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit zu prüfen, ist es statthaft, dass Ihr Mann die Strafe erhalten hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas 24. Mai 2016, 23:08

    Hallo,
    Ich habe ein Problem und weis jetzt nicht wie ich dies einschätzen soll.
    Ein Freund von mir hat sich einen Dachgepäckträger für Fahrräder gekauft, dieser passt aber nicht optimal für die Fahrräder (Downhiller) sind. Sprich die Stange für das Unterrohr und die schnallen für die Reifen passen nicht.
    Nun würden wir die Fahrräder mit die diversen Spanngurten sichern!
    Hätte daher keine Versteifung zum Fahrrad.
    Fahren aber von Bayern bis nach Italien.
    Was könnte jetzt hier z.B. An Grenzen oder auch so wenn uns die Polizei aufhält passieren oder drohen ?
    Danke für die Antwort

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 10:05

      Hallo Andreas,

      in der Regel sollten Ihre Fahrräder im Dachgepäckträger gut verstaut sein. Es kann sein, dass Sie dafür ein Bußgeld oder sogar einen Punkt in Flensburg bekommen, wenn dadurch ein Unfall ausgelöst wird oder eine Gefährdung besteht. Das liegt zumeist im Ermessen der Polizisten vor Ort.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marco 2. Mai 2016, 7:28

    Muss ich bei Transportern ladungssicherungsnetze nehmen oder recht es größere packstücke festzuzurren und die anderen Pakete so zu packen das sie nicht verrutschen können
    Gruß marco

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2016, 9:18

      Hallo Marco,

      Sie sind nicht verpflichtet, Ladungssicherungsnetze zu nehmen. Allerdings müssen Sie die Ladung ausreichend sichern. Wie genau dies vorzunehmen ist, ist in § 22 der Straßenverkehrsordnung geregelt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Frank S. 24. April 2016, 10:48

    Ich fahre Gummi rollen. Habe auch eine Ausnahme Genehmigung bis 54 t meine frage darf ich auch mehr als eine rolle fahren wenn ich die 54 t nicht überschreiten wegen der geteilten Ladung

    • bussgeld-info.de 25. April 2016, 10:10

      Hallo Frank,

      in der Regel sollte es durch Ihre Ausnahmegenehmigung möglich sein, dass Sie auch mehrere Rollen transportieren, solange Sie die Gesamtmasse von 54 t nicht überschreiten. Um sicherzugehen, wenden Sie sich allerdings bitte an Ihren Arbeitgeber.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sadi 21. April 2016, 16:03

    Hallo,
    ich habe einem Schrank im Auto gehabt und der Polizei meint der ist nicht so gut gesichert.bin noch in Probezeit … was bekomme ich von Strafe oder Bussgeld?
    Danke

    • bussgeld-info.de 25. April 2016, 9:06

      Hallo Sadi,

      eine mangelhafte Ladungssicherung gilt in der Probezeit als sogenannter B-Verstoß. Dieser wirkt sich beim erstmaligen Auftreten nicht auf die Probezeit aus. Es wird vermutlich also nur ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro anfallen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Michl 19. November 2017, 22:24

      ich fahre als angestellter Fahrer einen 3,3 to , ehem. Werkstattwagen, jetzt alle Schränke entfernt, oben auf dem
      Dach befinden sich 2 funktionierende orange Blinkleuchten, die ich im Prinzip nicht brauche, die aber dem Chef
      so toll gefallen… Das KFZ wird jetzt also zur Warenauslieferung genutzt. Das Problem ist, dass keine Halteösen
      für die Spanngurte vorhanden sind und auch ein nachträglicher Einbau schwierig wäre, weil der Unterboden nicht
      ausreichend mit dem Rahmen verbunden ist. Trotzdem wird damit die Warenauslieferung angeordnet!
      Was kann ich tun?

      • bussgeld-info.de 4. Dezember 2017, 9:33

        Hallo Michl,
        eine unzureichende Ladungssicherung kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Dieses ist in der Regel sowohl vom Fahrer als auch vom Arbeitgeber zu bezahlen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

  • Piotr 18. April 2016, 16:33

    Hallo,

    Ich habe eine frage zur Ladungssicherung mit Anhänger.
    Und zwar ist vor mir jemand mit einem Anhänger Gefahren und hatte
    Erde oder Mulch geladen aber ca. 10-15 cm über die Kante vom Anhänger. Nun ist meine Scheibe voller Steinschläge.
    Haette der Fahrer die Ladung abdecken muessen?
    Das war auf einer Landstraße 100 km/h!

    • bussgeld-info.de 21. April 2016, 9:32

      Hallo Piotr,

      in der Regel hat der Fahrer dafür zu sorgen, dass keine transportierten Stoffe auf die Fahrbahn gelangen. Es kann also von einem Verstoß gegen die Ladungssicherung ausgegangen werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jan B. 16. April 2016, 16:48

    Hallo zusammen,

    Ich wollte eben einen jungen Baum (gut 3m, im Kübel) gut verzurrt senkrecht im Beifahrer-Fussraum meines VW Kübel stehend nach Hause fahren. Ich dachte Höhe kein Problem. Die Baumschulmitarbeiterin sagte, das sei verboten.
    Stimmt das ?

    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 8:56

      Hallo Jan,

      wenn Sie Ladung im Pkw transportieren, muss diese fixiert werden und darf Sie nicht am Lenkrad stören oder Ihre Sicht einschränken. Wurde durch die Ladung Ihre Sicht aus dem Fenster auf der Beifahrerseite eingeschränkt, so hat die Mitarbeiterin Recht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stefan K. 8. April 2016, 22:22

    Hallo zusammen
    Mein Tieflader ist 9.0m lang wir fahren öfters Holz mit einer Länge von 12m. 3m überladung ist ja zulässig wie ist es dann mit der zulässigen Gesamtlänge des Hänger Zuges die wird dann überschritten , ist das dann zulässig?

    • bussgeld-info.de 11. April 2016, 9:09

      Hallo Stefan,

      die zulässige Gesamtlänge darf nicht überschritten werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • S. B. 7. April 2016, 11:02

    Hallo,

    danke für die Antwort. Erhält der Halter auch eine Strafe?

    • bussgeld-info.de 11. April 2016, 8:48

      Hallo S.B.,

      der Halter ist neben Fahrer und Verlader ebenso in der Pflicht, die Ladung zu sichern. Daher kann dieser bei einem Verstoß gegen die Ladungssicherung ebenso zur Verantwortung gezogen werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • S. B. 6. April 2016, 15:10

    Hallo,

    welches Bussgeld erwartet mich, wenn man mit angerissenen (defekten) Zuggurten unterwegs ist?

    Wie hoch ist die Strafe für den Fahrer und für den Halter?

    • bussgeld-info.de 7. April 2016, 9:53

      Hallo S.B.,

      zunächst kommt es darauf an, ob Sie einen PKW oder LKW fahren. In jedem Fall war Ihre Ladung nicht ausreichend gesichert. Bei einem PKW wären das 35 Euro Bußgeld und bei einem LKW 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Bestand eine Gefährdung dabei oder kam es zu einem Unfall, dann müssen Sie in jedem Fall mit einem Punkt in Flensburg und einer höheren Geldstrafe rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Walter Löw 23. März 2016, 17:04

    An das bussgeld-info.de

    verehrte Damen und Herrn,ich hatte einen Sachbericht zu Ihrer Einsichtnahme des
    mir vorgeworfenen Verstoßes am 10.3.16 gesendet.
    ich kann mich nur auf das beziehen was in diesen Zeilen geschildert habe.Es ging
    niemals eine Gefährdung von dieser Ladung aus.Meine Pakete,allein gleicher Größe
    waren von der Trennwand bis zur hinteren Tür passend verladen.Ein Verrutschen
    war weder nach vorn oder hinten noch nach der Seite möglich.Ich kann absolut
    nicht begreifen dass sie meinem Chef nun ein Bussgeld und einen Strafpunkt
    androhen.Ein Netz,wie von dem Polizeibeamten gefordert,hätte lediglich einen
    optischen,aber keinen praktischen Zweck gehabt.Wenn Sie sich die Bilder ansehen
    die der Beamte als Zeuge gemacht hat werden Sie zu dem selben Schluss kommen
    müssen.

  • Walter L. 12. März 2016, 11:30

    Ich wurde mit einem Dukato(geschlossener Kastenwagen) bei einer Kontrolle von den Beamten kontrolliert und
    ermahnt wegen nicht vorhandener Ladungssicherung.Meine ,alle gleich großen Kartons waren an der Trennwand
    beginnend in Höhe von 1 Meter und in der Breite passend bis zu hinteren Tür geladen.Ein Verrutschen war nicht
    möglich.Der kontrollierende Beamte sagte mir ich müsste diese Ladung gegen Verrutschen mit einem Netz
    sichern.

    • Harry R. 23. März 2016, 15:38

      Hallo liebes Bussgeld-Info Team,
      mich würde die noch offen stehende Frage von Walter L. (v. 12. März, 11:30) interessieren!!!

  • Sven 8. März 2016, 8:23

    Hallo, ich habe eine Frage zur Breite der Ladung.
    Das Problem ist das Trailern eines Motorboots, die Breite beträgt 2,65m. Der Vorbesitzer und der Händler sagen kein Problem einfach fahren. Meine Frage, kann ich mit der Breite weiterfahren oder werde ich stillgelegt und muss auf 2,55m runter. Könnte durch Abbauen der Scheuerleiste klappen.
    Bei der Überladung gibt es ja auch immer wieder den Verweis auf die 5%?? oder 10%?? Klausel.
    Gruß Sven

    • bussgeld-info.de 10. März 2016, 10:38

      Hallo Sven,

      ist die Ladung breiter als zulässig, droht in der Regel ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro. Eine gesonderte Abstufung wie bei der Überladung gibt es nicht. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, eine Sondergenehmigung für den Transport zu beantragen. Erkundigen Sie sich hierzu – und auch zu den entsprechenden Voraussetzungen – bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Axel 23. Februar 2016, 19:18

    Hallo ich hab ne Frage…
    Bei meinem Lkw mit Anhänger ist beim Anhänger vorne die stirnwand weggebrochen… Nu ist die Frage ob ich da noch laden darf oder ob der Anhänger leer zurück fahren muss…?

    Danke schon mal

    • bussgeld-info.de 25. Februar 2016, 10:57

      Hallo Axel,

      ein Defekt am Anhänger, der die Ladungssicherung negativ beeinflusst, muss vor der nächsten Beladung in der Regel erst ausgebessert werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Simon 3. Januar 2016, 11:59

    Hallo, ich hab ein kleines aber dezentes unlösbares problem xD,
    bin noch in der Probezeit und mich hat ein polizist wegen ladungssicherung angehalten, nun ist meine frage, bei 60 euro strafe einem punkt in der probezeit, gibt es da dann eine verlängerte probezeit und wie bekomme ich sowas mit, bekomme ich einen brief nachhause oder kann ich irgendwo anrufen und nachfragen, währe sehr dankbar über eine hilfe
    LG Simon.

    • bussgeld-info.de 4. Januar 2016, 10:57

      Hallo Simon,

      bei einem Verstoß gegen die erforderliche Ladungssicherung handelt es sich um einen B-Verstoß. Bei einem erstmaligen B-Verstoß während der Probezeit sind in der Regel keine weiteren Sanktionen zu befürchten. Hierüber würden Sie ansonsten gesondert per Brief informiert.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Simon 16. Januar 2016, 3:14

        danke schon mal für die info, das bedeutet also keine probezeitverlängerung ?

        • bussgeld-info.de 18. Januar 2016, 10:50

          Hallo Simon,

          nein, das ist normalerweise erst nach dem zweiten B-Verstoß der Fall.

          Ihr Bussgeld-Info Team

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.