Bußgeldkatalog: Ladungssicherung

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 4. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Mangelnde Ladungssicherung ist gefährlich. Deswegen gibt es für diese Ordnungswidrigkeit hohe Bußgelder, was Sie dem Bußgeldkatalog Ladungssicherung entnehmen können.

TatbestandBußgeld in €PunkteFahrverbot
Ihr Fahrzeug überschreitet mit der Ladung die zulässige Höhe von 4 Meter20
Ihr Fahrzeug überschreitet auf einer Kraftfahrstraße oder Autobahn mit der Ladung eine Höhe von 4,20 Meter701
Ihr Fahrzeug überschreitet mit der Ladung die zulässige Breite20
Die Ladungssicherung im Lkw ist mangelhaft601
... und dadurch entsteht eine Gefährdung751
... und dadurch wird ein Unfall verursacht1001
Die Ladungssicherung im Pkw ist mangelhaft35
... und dadurch entsteht eine Gefährdung601
... und dadurch wird ein Unfall verursacht751
Die Ladung verursacht durch mangelhafte Sicherung vermeidbaren Lärm10

Spezielles zum Thema Ladung und Ladungssicherung

 

Im Video: Vorschriften und Bußgelder zur Ladungssicherung

Im Video erfahren Sie, was hinsichtlich der Ladungssicherung vorgeschrieben ist.
Im Video erfahren Sie, was hinsichtlich der Ladungssicherung vorgeschrieben ist.

Richtige Ladungssicherung gemäß StVO

Mangelhafte Ladungssicherung am PKW/LKW hat Konsequenzen.
Mangelhafte Ladungssicherung am PKW/LKW hat Konsequenzen.

Wir möchten Ihnen zunächst die Ladungssicherungsvorschriften aus der StVO erläutern. Diese gelten gleichermaßen für PKW wie für LKW. In der StVO Ladungssicherung ist zu lesen:

Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Weiterhin schreibt die StVO vor, dass – solange keine Sondergenehmigung vorliegt – Fahrzeuge mit Ladung nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein dürfen. Überschreitet ein Fahrzeug ohne Genehmigung diese Grenzen, werden Bußgelder gemäß der Bußgeldtabelle fällig.

Der Paragraph zur Ladungssicherung aus der StVO schließt mit einigen Bestimmungen, die das Herausragen der Ladung über den Fahrzeugrand betreffen. In einigen Fällen ist dies zulässig, nämlich wenn…

  • die Ladung nicht mehr als 1,50 m herausragt
  • bei einer Strecke von bis zu 100 km sind sogar 3 m zulässig
  • ragt die Ladung mehr als einen Meter über den hinteren Fahrzeugrand hinaus, so muss es deutlich gemäß der Verordnungen aus StVO kenntlich gemacht werden

Ladungssicherung bei PKW

Mit dem PKW werden teilweise nicht unbeträchtliche Mengen an Ladung transportiert, z. B. bei einem Umzug oder im Urlaub. Aber auch Tiere sind gemäß der Vorschriften zur Ladungssicherung zu behandeln. Wenn mit dem Auto Ladung transportiert werden soll, sollten Sie einige Punkte beachten, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden und keinen Bußgeldbescheid wegen mangelnder Ladungssicherung nach dem Gesetz zu kassieren.

Checkliste Ladungssicherung

Checkliste zur Ladungssicherung im PKW oder Transporter
Checkliste zur Ladungssicherung im PKW oder Transporter
  • Das Gewicht der Ladung darf nicht zur Überladung führen.
  • Die Ladung darf den Fahrer nicht am Lenkrad stören oder seine Sicht einschränken.
  • Schwere Teile sollten Sie nach unten legen, leichte Teile darauf stapeln.
  • Das Gepäck sollte im Auto fixiert werden, so dass es bei einer Vollbremsung nicht zur Gefahr wird
  • Abmessungen der Ladung vor der Fahrt überprüfen; nach hinten herausragende Ladung gegebenenfalls durch das geeignete Zubehör sichern und für andere Verkehrsteilnehmer gemäß der StVO-Vorschriften kenntlich machen.
  • Ein Dachgepäckträger schafft zusätzlichen Stauraum. Die in den Zulassungspapieren das Kfz angegebene Dachlast dürfen Sie aber keinesfalls überschreiten. Wird der Dachgepäckträger zur Ladungssicherung im PKW jedoch nicht benötigt, sollte er abmontiert werden. Aufgrund des höheren Luftwiderstands, der durch den Dachgepäckträger entsteht, erhöht sich auch der Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs.
checkliste
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Anhänger Ladungssicherung

Ein Anhänger kann eine gute Wahl sein, wenn Sie sperrige Ladung transportieren wollen. Auch hier gelten natürlich die allgemeinen Ladungsvorschriften aus der StVO. Besonders Augenmerk müssen Sie hier darauf legen, dass die Ladung gegen vermeidbaren Lärm gesichert wird. Durch das Fixieren der einzelnen Ladungsteile mit Zurrgurten kann dies geschehen. Im Zuge der Ladungssicherung im PKW-Anhänger sollten Autofahrer auch darauf achten, dass die Kupplung am ziehendem Auto fest angebracht ist.

Bitte prüfen Sie neben der Ladesicherung auch die Reifen des Anhängers vor der Fahrt nochmals. Gerade wenn der Anhänger eine Weile nicht genutzt wurde, können die Reifen spröde geworden sein. Es kann zu Unfällen kommen, wenn bei voller Beladung eines Anhängers die Reifen deswegen nicht den gewünschten Halt auf dem Fahrbelag finden.

Ladungssicherung (Klein-)Transporter

Ladungssicherung am LKW
Ladungssicherung am LKW

Die StVO hält sich relativ bedeckt, wenn es um konkrete Möglichkeiten der Ladungssicherung geht. Fakt ist, dass es auf dem Markt die verschiedensten Hilfsmittel zur Ladungssicherung gibt. Bei der Transportsicherung im (Klein-)Transporter ist die Montage eines Trenngitters zwischen Fahrerkabine und Lager wichtig; auch sogenannte „Anti-Rutsch-Matten“ fixieren die Ladung dort, wo sie hingehört. Je größer das zu beladene Fahrzeug ist, desto relevanter wird auch die korrekte Beladung hinsichtlich der Achsen. Schließlich gibt es gewisse Achslasten, die nicht überschritten werden dürfen. Die Ladung muss im Fahrzeug so verteilt werden, dass einzelne Achsen nicht überproportional belastet werden. Sonst kommt es zum Schlingern des Fahrzeugs, im schlimmsten Fall sogar zum Umkippen.

Ladungssicherung bei LKW

Beim Gütertransport sind LKW mit einem prozentualen Anteil von 76 Prozent aller transportierten Güter (Stand: 2010) immer noch die unangefochtene Nummer 1. Die Ladungssicherung im LKW erfolgt meistens durch geschulte Mitarbeiter, die sowohl die Vorschriften zur Ladung laut Verkehrsrecht sowie die technischen Hilfsmittel zur LKW-Ladungssicherung bestens kennen. Dennoch hat auch der Fahrer eine gewisse Verantwortung für seine Ladung. Er muss darauf achten, dass sie nicht verrutscht; manchmal ist es notwendig, z. B. die Zurrgurte festzuziehen. Er sollte vor der Fahrt den Verlader fragen, was bei seiner Ladung zu beachten ist.

Ladungssicherung Gefahrgut

Beim Transport vom Gefahrgut ist beim Verladen nicht nur der LKW-Fahrer anwesend. Die Verantwortung für die gefährlichen Güter liegt auch beim Gefahrgutbeauftragten, der sich mit der Beschaffenheit der gefährlichen Güter auskennt und daran orientiert eine optimale LKW-Ladungssicherung entwirft.

Bei der LKW-Ladungssicherung von gefährlichen Gütern gelten neben den Vorschriften aus StVO und Verkehrsrecht noch zahlreiche weitere Gesetze, vor allem das Gefahrgutbeförderungsgesetz. Wertvolle Hinweise zur Ladungssicherung bietet beispielsweise auch die Richtlinie „VDI 2700“ zur Ladungssicherung von Straßenfahrzeugen. Es gibt auch Seminare, in denen sich LKW-Fahrer zur Ladungssicherung und insbesondere zum Gefahrguttransport weiterbilden können.

Ladungssicherung: Wer trägt die Verantwortung?

Die Frage nach der Verantwortung stellt sich immer dann, wenn falsches Handeln gefährliche Konsequenzen haben kann.

Die Ladungssicherung im LKW wird von einer Spedition übernommen
Die Ladungssicherung im LKW wird von einer Spedition übernommen

Die Ladungssicherungs-Verantwortung liegt bei mehreren Beteiligten. Jeder muss nach bestem Wissen für die Sicherung der Ladung sorgen und auftretende Probleme lösen. Bußgelder kann bei mangelnder Ladungssicherung nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des Fahrzeuges erhalten.

So erhält der Verantwortliche ein Bußgeld von 325 Euro sowie einen Punkt in Flensburg, wenn er eine Fahrt in einem LKW anordnete, der die Verkehrssicherheit aufgrund nicht ausreichender Wartung gefährdete. Wenn es bei ungesichertere Ladung zu einem Unfall kam, können die Sanktionen für alle Beteiligten noch gravierender ausfallen. Grundsätzlich kann sich beim Thema Ladungssicherheit kein Beteiligter von der Verantwortung ausnehmen. Vor allem Verlader und LKW-Fahrer sind für die Transportsicherheit verantwortlich.

FAQ – Ladungssicherung

Wie muss überstehende Ladung gekennzeichnet werden?

Ladung, die mehr als 1 m hinter dem Fahrzeug (gemessen ab den Rückstrahlern) hinausragt, muss mit einer hellroten Fahne, hellrot pendelndem Schild oder senkrecht angebrachtem hellroten zylindrischen Körper gekennzeichnet sein (vgl. § 22 Abs. 4).

Wie muss Ladung gesichert werden?

Ladung muss so gesichert sein, „ass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen“ kann (vgl. § 22 Abs. 1).

Wer ist verantwortlich für die Ladungssicherung?

Der Verlader ist für die korrekte Ladungssicherung verantwortlich. Der Fahrer ist jedoch in der Pflicht diese zu kontrollieren. Der Halter muss sicherstellen, dass der Fahrer seiner Pflicht nachkommen kann.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

{ 149 comments… Kommentar einfügen }
  • Felix 7. November 2017, 22:24

    Hallo,
    Bei uns auf dem Betrieb wird der strohtransport oft mit einem 1.45m hohen plattformwagen bewältigt. Der wagen wird im Regelfall mit 4x 70cm hohen stroh ballen beladen. Der wagen hat nur eine vorderWand welche 1m hoch ist. Nun ist meine Frage ob man hier komplett ohne spanngurte im lof einsatz auch nur die 60 Euro plus 1 Punkt bekommt oder kommt da noch extra was drauf wie Fahrlässigkeit oder so.
    Mfg

    • bussgeld-info.de 27. November 2017, 9:34

      Hallo Felix,

      das lässt sich pauschal nicht beantworten und ist immer von der konkreten Situation abhängig. Wird zum Beispiel eine Gefährdung angenommen, wäre das Bußgeld bereits 75 Euro + Punkt in Flensburg hoch.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas 7. November 2017, 20:38

    Hallo liebes Bußgeld-Info Team,

    wird bei Ladungssicherung und den Bußgeldern ein Unterschied gemacht zwischen gewerblicher Ladung/Beförderung und privater?

    Gruß Andreas

    • bussgeld-info.de 21. November 2017, 10:36

      Hallo Andreas,

      nein, es gibt keine Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Ladungssicherung.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  • Lkw Fahrerin 5. Oktober 2017, 14:21

    Hallo ich habe mit meinem Lkw geladene kleine steine verloren und ein Auto beschädigt jetzt wollen sie mir den Führerschein nehmen was kann ich tun?

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 10:03

      Hallo,
      welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, sollten Sie mit einem Anwalt für Verkehrsrecht abwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gerd 1. September 2017, 18:44

    Hallo,
    wurde heute von der BAG überprüft. War mit einem LKW 7,49 to unterwegs. Auf der Ladefläche ein Minibagger.
    Baggerschaufel und Schild lagen auf der LKW Oberfläche. Habe daher einen Gurt über den Ausleger des Baggers gespannt. Dachte, dass das ausreicht!
    BAG sagte:“Njet!“ BAG suchte, bestimmt eine halbe Stunde nach Zurrpunkten am Bagger. Irgend wann haben sie dann 4 Punkte gefunden. 2 Punkte am Schild vorne und 2 Punkte hinten. Musste also 4 Gurte nutzen, um den Minibagger zu „sichern“!
    Weiterhin wurde bemängelt, dass am LKW kein Schild angebracht war, auf dem die Zurrlast der Zurrösen angebracht war. Ebenfalls wurde bemängelt, dass auf den Zurrösen nicht die Zurrlast eingeprägt wäre!
    Auch wurde bemängelt, dass die Platten der Zurrösen aufgeschweißt waren. Nach Ansicht der BAG hätten die Platten unter den Aufbau des LKW geschweigst werden und nicht auf die Ladefläche! Begründung, dadurch könnten die Ösen ausreisen!
    Weiterhin wurde der Gurt bemängelt, da in der Mitte des Gurtes eine Faser herausschaute. Gurt dürfe nicht mehr verwendet werden!
    Meine Frage an den Herren:“ 10%?“ Man sah jetzt direkt, dass etwas Gehirn des Herren aktiviert wurde! Ich sage jetzt nicht, falls Gehirn überhaupt vorhanden war.
    Antwort, ja können sie noch benutzen, muss aber demnächst ausgewechselt werden.
    Schon interessant die Herren der BAG!
    Weiterhin wurde mir von einem Herrn in etwas arroganter Weise gesagt, dass ich die Schulungen gemacht habe und ja wohl weiß, wie Ladungssicherung auszusehen hat.
    Meine Erwiderung, dass in den Schulungen zwar über Ladungssicherung in 40 to LKW gesprochen wurde, aber definitiv nicht über Sicherung von Minibagger auf 7,49 to!
    Das ging dem Herrn aber feucht am Popo vorbei!
    Meine Frage jetzt:
    Sind die Herren in allen Punkten im Recht? Mein Hinweis, dass ich nicht wusste wie ein Minibagger zu sicher ist, da es mir niemand gesagt hat und ich im guten Gewissen war, richtig gesichert zu haben.
    Macht es Sinn, nachdem ich den Bescheid erhalten habe einen Rechtsanwalt einzuschalten?
    Übrigens für mich 60,- € (bezahlt Chef, hat er schon gesagt), aber 1 Punkt! Habe noch keine Punkte, aber ist mehr als ärgerlich!
    Kann ich diesen Punkt vielleicht „abarbeiten“?
    Für die Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich bereits im Voraus.

    • bussgeld-info.de 11. September 2017, 9:12

      Hallo Gerd,
      da wir die einzelnen Vorrichtungen bzw. deren Zustand am besagten Fahrzeug nicht kennen, können wir dazu keine Einschätzung geben. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Punkte in Flensburg können Sie durch ein Seminar abbauen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael G. 28. August 2017, 22:17

    bin ich als letzter Verlader für die komplette Ladung verantwortlich oder nur für die Ladung die ich verladen habe.
    ist schon vorgekommen das die Ladung die vorher schon drauf war nicht richtig gesichert war.

    • bussgeld-info.de 6. September 2017, 13:57

      Hallo Michael G.,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht. Dieser kann Ihnen verbindliche und zuverlässige Informationen darüber erteilen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Wencke 2. August 2017, 20:15

    Hallo ich würde gerne wissen , ob es wirklich verboten ist , wenn Pferde auf dem Pferdeanhänger stehen , hinten das Rollo offen zu lassen , auf der Autobahn? Und wenn ja was hat es für Konsequenzen? Vg Wencke

    • bussgeld-info.de 15. August 2017, 8:50

      Hallo Wencke,

      der Transport von Pferden dürfte sich wohl nach den Vorschriften zur Ladungssicherung richten. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie sich bei einem Anwalt für Verkehrsrecht erkundigen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jenny 26. Juli 2017, 8:58

    Hallo, mein Freund wurde von der Polizei angehalten da er eine Gasflasche nicht in den vorgesehen Käfig gesichert hatte. Die Beamten haben ihm schon gesagt das er einen Punkt bekommt und ne Geldstrafe, mit welcher Höhe ist bei der Geldstrafe denn zu rechnen? Sein Kollege meinte 500€?
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 8. August 2017, 9:32

      Hallo Jenny,

      ein Bußgeld in einer derartigen Höhe ist hier nicht auszuschließen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Petra B. 7. Juli 2017, 23:09

    Hallo, ich arbeite für ein großes deutsches Logistikunternehmen und stelle Briefe, Päckchen, Druckerzeugnisse aller Art zu. Die eigentliche Zustellung erfolgt mit Zustellfahrrädern, jedoch in einigen Bezirken ist es so, dass ich die Sendungen vorab in sogenannte Ablagekästen liefern muss. Dies erfolgt mit meinem eigenen PKW. Das wurde vor vielen Jahren vertraglich vereinbart, ich bekomme auch eine Kilometerpauschale. In den letzten Jahren hat das Sendungsvolumen (diese befinden sich in Transportkisten) so zugenommen, dass ich gezwungen bin, nicht nur die Transportkisten im Kofferraum zu stapeln sondern auch die Rückbank zu beladen. Ich habe dabei noch Glück, dass ich einen Kombi habe. Ich habe auch Kollegen mit Kleinwagen. Weder meine Kollegen noch ich haben in unseren Pkw Vorrichtungen zur Ladungssicherung und wir würden auch nie dahingehend geschult. Kann ich mich weigern, meinen PKW in der Form zu beladen und wie sieht es mit der Haftung aus, wenn etwas passiert, auch wenn mir selbst dabei etwas passiert. So eine Kiste wiegt schließlich bis zu 20 kg, manchmal auch mehr.

    • bussgeld-info.de 10. Juli 2017, 11:15

      Hallo Petra,

      als Inhaberin und Fahrerin des Fahrzeugs sollten Sie haftbar sein, wenn etwas passiert. Es empfiehlt sich in Ihrer Situation, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • markus 23. Juni 2017, 23:06

    Ich bin oft mit Reise bussen unterwegs. Einer der fahrer meinte das.man kein Gepäck mehr unter den sitzen verstauen dürfe. Es handelt sich hier um einen kleinen normalen Rucksack der sich gut unter dem sitz verstauen lässt. Gibt es dazu ein Gesetz ich habe nämlich nichts gefunden wo das genau definiert ist.

    • bussgeld-info.de 26. Juni 2017, 12:52

      Hallo Markus,

      in § 22 StVO ist definiert, dass die Ladung so gesichert sein muss, dass sie bei einer Vollbremsung nicht verrutschen kann. Bei Gepäck unter dem Sitz kann dies nicht gewährleistet werden, da sich keine Trennwand unter den Sitzen befindet.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Jürgen 26. Mai 2017, 14:00

    Wir fahren steinblöcke in verschiedenen gewichtsmase,
    Auf meiner ladefläche habe ich nurnoch 2 statt 4
    Zurrpunkten ,
    Mein Dispo. meint ich soll trotzdem fahren, farf er das.

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 9:24

      Hallo Jürgen,
      in der Regel ist keine konkrete Anzahl von Zurrpunkten vorgeschrieben. Sie müssen allerdings gewährleisten, dass die Ladung bei der Fahrt nicht verrutschen kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sabine 21. April 2017, 16:25

    Hallo,
    ich habe eine Frage bzgl. Kippern, die nicht abgeplant wurden und dann natürlich bei der Fahrt Kies, Sand etc. verlieren.
    So weit ich weiß, müssen die Container doch abgedeckt werden, spobald diese eine Ladung haben, oder nicht.
    An den meisten Containern die man fahren sieht, ist ja auch oben am Rand eine Plane angebracht.

    Wie verhält es sich grundsätzlich, wenn die Ladung nicht abgedeckt wurde bzw. dann, wenn ich einen/mehrere Steinschläge deswegen am Fahrzeug habe, weil die Ladung sich verselbständigt?

    Vielen Dank vorab!

    • bussgeld-info.de 24. April 2017, 9:21

      Hallo Sabine,

      da haben Sie recht. Die Ladung muss so gesichert sein, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden können. Werden durch herabfallende Ladung Steinschläge verursacht, können Sie den Fahrer anzeigen und bei seiner Versicherung die Kosten für die Reparatur einholen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Bianca 5. April 2017, 20:33

    Hallo,
    ich habe auf einem 2t PKW Anhänger eine große Holzkiste zu tranportieren die dann vorne oberhalb der Deichsel bei ausgehängter Frontbordwand 1m über die Ladefläche vorne übersteht, nach hinten 90 cm. Wegen einer langen Deichsel ist das Kurvenfahren nicht eingeschränkt.
    Nach meinem ermessen wäre nur evt. das vorrutschen bei Vollbremmsung ein Risiko. Wie ist solch eine Ladung zu sichern? Oder ist das Grundsätzlich verboten?

    • bussgeld-info.de 6. April 2017, 10:15

      Hallo Bianca,

      wie Sie Ihre Ladung in Ihrem konkreten Fall sichern, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht sagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • oliver r. 30. März 2017, 17:21

    Hallo ich fahre für ein Kurierunternehmen und fahre einen Opel Zafira indem die hintere Sitzbank und der Beifahrersitz ausgebaut wurden um mehr Pakete Transportieren zu können das Auto ist voll mit Paketen ist das zulässig???

    • bussgeld-info.de 3. April 2017, 10:18

      Hallo Oliver,

      es sind in Bezug auf die Ladung einige Punkte zu beachten. Dazu gehört z. B. dass die Ladung nicht zu einer Überladung führen darf. Die Vorschriften zur Ladung sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • L. e. 17. März 2017, 21:12

    Hallo Bussgeld-Team,
    wurde heute von der Polizei mit meinen citroenberlingo kontrolliert. Hatte die hintere Sitz ankommen umgelegt
    und Palettenholz als Brennholz geladen.Habe aber die Ladesicherung vergessen und nun droht mir eine Anzeige.
    Wie hoch ist hierfür das Bussgeld und gibt es wegen diesem Delikt Punkte in Flensburg???
    Vielen Dank für Ihre Info.

    • bussgeld-info.de 20. März 2017, 11:18

      Hallo,

      welche Sanktionen bei fehlender Ladungssicherung drohen, können Sie dem Bußgeldkatalog oben auf dieser Seite entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Florian 1. März 2017, 6:48

    Hallo,
    Habe gestern einen LKW der schon vorher zu Hälfte beladen war mit 5 Paletten beladen (2,5 t). Alles war okay nur da war jetzt keine ladungssicherung. Bei uns sichern immer die Fahrer die Ladung. Ich bin Azubi zum Fachlageristen und wollte fragen wie es dort dann mit der Schuldfrage aussieht wenn eine Polizeikontrolle ansteht.

    • bussgeld-info.de 2. März 2017, 10:54

      Hallo Florian,

      Bußgelder kann bei mangelnder Ladungssicherung nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des Fahrzeuges erhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • CSOBAN 21. Februar 2017, 2:53

    Hallo,
    Ich habe folgendes fragen.Habe ich eine VW T3 Camper (PKW zulassung).Habe ich ein Heckgepäckträger was ich selbst hergestellt aus Metallröhren.Natürlich Profi verarbeitet,sehr stabil und stabil befestigt zur Stossstange und zur Hecktür.Es ist kürzer als ein meter.Aber habe ich kein TÜV und ABE darauf.Darf ich es auf dem Öffentlichen Strassen benutzen?Noch ein frage:Im Camper (drinn) manchmal transportiere ich Koffers,Taschen,Kartons usw. natürlich meine privat sachen zum ausflug.Muss ich irgendwie befestigen? (Netz,gurt…zsw.)

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2017, 11:08

      Hallo,

      diese Frage ist sehr speziell. Sie können sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel 17. Februar 2017, 1:18

    Hi ich hab eine frage mein arbeit geber hat keine be und endlüftung in den bullis was kostet sowas wenn man mich anhält?

    • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 12:37

      Hallo Daniel,

      fahren Sie ohne Betriebserlaubnis, droht ein Bußgeld zwischen 50 und 90 Euro und ggf. ein Punkt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • C. Schulze 9. Februar 2017, 9:45

    Hallo..
    Bin ich eigentlich gesetzlich dazu verpflichtet bei meinem Sattelkipper immer die Plane über die Ladung zu machen?
    Ich kann die Ladung ja schließlich auch durch verdichten und befeuchten sichern!

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2017, 10:14

      Hallo C. Schulze,
      gemäß den Vorgaben des Gesetzgeber darf die Ladung auch bei starkem Bremsen oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen. Genaue Angaben, wie Sie dies bewerkstelligen sollen, gibt das Gesetz nicht vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Frank S. 26. Januar 2017, 20:01

    Ich hab folgendes Problem. Ich fahre für die Firma einen 8,5 Tonnen Lkw. Letzte Woche sollte ich eine Propangasflasche wechseln fahren. Die leere Flasche habe ich dann uns den Beifahrersitz eingeklemmt. Auf dem Weg zum wechseln bin ich in eine Kontrolle geraten. Soweit war alles in Ordnung. Eben nur die Gasflaschen sei nicht ordnungsgemäß gesichert. Ich hab mich dazu nicht geäußert. Heute kam der Anhörungsbogen. Da steht nun folgender Verstoß drin: sie unterließen es als Fahrzeugführer, Gasflasche auf Beifahrersitz, nicht gesichert durch geeignete Mittel Versandstücke, die gefährliche Güter enthalten, die in der Lage sind, die Güter im Fahrzeug oder Container zurückzuhalten, zu sichern.
    Der Polizist hat noch ein Foto gemacht. Auf dem Sitz lag die Flasche nun mal nicht und voll war sie auch nicht. Gebe ich die Ordnungswidrigkeit zu oder streite ich es ab und gebe die oben aufgeführten Argumente an? Ich könnte den Lieferschein der gewechselten Flasche mit beifügen. Bin danach ja zum wechseln gefahren. Das war ungefähr eine Viertel Stunde nach dem Vorfall. Wenn ich wüsste dass das Bußgeld vielleicht nicht so hoch ist und ich keinen Punkt bekomme, hätte ich nicht so ein Problem damit. Aber da steht ja nicht drin was mich erwartet.
    Über eine Info wäre ich wirklich dankbar
    Schöne Grüße und vorab schon mal Danke. Frank

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 11:57

      Hallo Frank,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und verweisen zur Einschätzung individueller Fälle an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jan P. 26. Januar 2017, 11:01

    Hallo, ich bin durch einen A-Verstoß bereits in der verlängerten Probezeit. Wurde nun mit einem landwirtschaftlichen Anhänger bis 25 km/h angehalten und erwarte nun Bußgeld und 1 Punkt wegen fehlender Abreisleine. Ist dies ein weiterer A Verstoß oder nur ein B Verstoß? Danke!

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 11:53

      Hallo Jan,

      dabei sollte es sich um einen B-Verstoß handeln.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jürgen 25. Januar 2017, 16:36

    Guten Tag, ich soll für meinen Arbeitgeber Benzin für die Werkstätten holen,
    im PKW Anhänger mit Plane, laut Ministerium Aussage:
    Bis 333 Liter in Kanistern erlaubt!
    Kanister müssen zugelassen ( Bauart Y )sein, UN 1203 Kennzeichnung haben, Feuerlöscher 2KG muss dabei sein,
    keine Ladungspapiere ! Richtige Ladungssicherung! Regelung 1.1.3.6 ADR Kleinunternehmer Regelung!
    Wenn dies alles so stimmt, Ladungssicherung bei 20 Liter Metallkanistern,??
    Kanister dürfen doch, auch bei Planenhänger, in keine Richtung weg können?
    Sicherung gegen rutschen nach vorne und hinten, rechts und links,
    Sicherung nach oben, spannen gegen Hängerboden?
    Ist dies so richtig?
    Möchte nicht, für meinen Arbeitgeber Punkte und Geldbuße bekommen!
    Über eine Info würde ich mich sehr freuen.
    LG Jürgen

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 10:37

      Hallo Jürgen,

      wenn Sie alles ausreichend und gemäß der Vorschriften, die Sie genannt haben, gesichert haben, wie zum Beispiel durch Zurrgurte, und nichts wegrutschen kann, dann sollten Sie auch kein Bußgeld oder Punkte befürchten müssen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Klaus 17. Januar 2017, 16:06

    Hallo, ich möchte ein paar Bretter in meinem PKW transportieren. Sie werden etwa 1Meter herausragen. Muß ich eine gelbe Rundumleuchte zur Warnung anbringen?
    Mit freundlichem Gruß
    Klaus

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 10:22

      Hallo Klaus,
      steht die Ladung mehr als 1 m weit über die Beleuchtung am Heck des Fahrzeuges hinaus, so ist diese auffällig zu kennzeichnen. Hierbei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Signalisierung des Ladungsüberstands:

        <
      • Befestigung einer mindestens 30×30 cm großen, hellroten, durch eine Querstange ausgebreiteten Fahne
      • ein waagerecht zur Fahrbahn gerichtetes, hellrotes Schild
      • ein hellroter Zylinder mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • alex 15. Dezember 2016, 16:27

    sers habe da mal eine frage bin Lkw-Fahrer fahre nur Nachtschicht Wechselbrücken verplombt.
    wie ist das wenn ich eine planen brücke bekomme die oben nicht durch jede öse verschlossen ist.
    die plane ist oben durch 2 ösen durchgezogen dann wurden 2 ausgelassen und unten wieder durch 3-4 ösen verschlossen . und falls zoll schnurr fehlt darf ich die plane mitnehmen oder muss ich damit rechen dass ich angehalten werde .
    ich muss die nur übernehmen ist eigentlich keine Gefahr für den verkehr aber was sagt da die Polizei
    ist das richtig pro öse 80 Euro strafe und punkte ?
    danke

    • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 10:25

      Hallo alex,

      das klingt nach nicht ausreichender Ladungssicherung. Werden Sie angehalten, ist mindestens ein Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg zu erwarten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Paul 14. Dezember 2016, 17:32

    Hallo,

    Ich hätte mal eine Frage zur Ladungssicherung. Wenn ich meinen Lkw mit 1,1 cbm Plaste Container beladen, darf ich diese oben drauf belasten? Also darf ich auf den geschlossenen Behälter etwas druafstellen? Es handelt sich hierbei um Gefahrgut.

    Freundliche Grüße

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 10:13

      Hallo Paul,

      im Zweifel sollte auf Gefahrgut nichts mehr abgestellt werden. Richten Sie sich hierbei am besten immer nach den genauen Bestimmungen der Gefahrgutverordnung.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Katrin M. 10. Dezember 2016, 1:51

    Habe einen VW-Caddy mit LKW-Zulassung gekauft.
    1. Frage: Wir wollen die Trennwand hinter den Sitzen kärchern/säubern und müßten dafür erst in Werkstatt zum Ausbau und dann zur Reinigung fahren. Wie hoch ist das Bußgeld (und Punkte?), wenn die Polizei feststellt, dass sie rausgenommen wurde, trotzdem sie in den Papieren steht?
    2. Kann man einen kniehohen 14 kg-Hund vorne auf Beifahrersitz beim Fahren lassen? Tiere zählen m.W. nicht als Person, sondern wie Ladung, deshalb die Frage, vorne mitnehmbar mit kurzer Halsleine, Netz zwischen den Sitzen o.a.? Oder wegen evtl. „Sichtbehinderung“ sowieso nicht möglich?
    3. Welche Möglichkeiten gibt es, einen Hund im Laderaum abzu sichern? (Hundekorb als eine Möglichkeit geht nicht.)
    4. Verschiedene leichte Gepäckstücke wie Ikeataschen, Plastesäcke, Einkauf, Hundematratze, die im Laderaum liegen, mit einem Netz straff abdecken und alles ist vorschriftsmäßig? Oder alles einzeln festzurren? Oder Bananenkisten anschaffen und die festspannen?
    Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 11:57

      Hallo Katrin,

      1. Eine Trennwand an sich ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie wird erst dann nötig, wenn Sie tatsächlich Ladung mit dem Fahrzeug transportieren. 2./3. Um einen Hund sicher im Auto zu transportieren, können Sie neben einer Transportbox auch einen Sicherungsgurt, einen speziellen Autositz oder ein Trenngitter zwischen Fahrer- und Laderaum verwenden. 4. Die Ladung in einem Fahrzeug muss so gesichert werden, dass sie auch bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutscht. Es gibt je nach Ladung mehrere Möglichkeiten, wie Sie das erreichen können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Frank 5. Dezember 2016, 21:11

    Hallo
    Wir stellen unsere Ladungsträger von Metallpaletten auf Plastpaletten um .geladen wird ausschliesslich Code XL
    Trailer .Geladen wird komplett formschlüßig mit einen gesamtgewicht von max 9 Tonnen.Da die Plastpaletten
    einen kleineren Reibwert haben ,muß mann da noch was Extra beachten.
    Danke Frank

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 9:32

      Hallo Frank,
      der Gesetzgeber gibt keine expliziten Vorgaben wie genau eine Ladung zu sichern ist. Es muss nur sichergestellt werden, dass diese nicht verrutscht oder andere dadurch nicht gefährdet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gregor 24. November 2016, 17:23

    Hallo,
    ich spiele mit dem Gedanken, mir einen kleinen Anhänger zu kaufen und diesen optisch zu verändern.
    Er soll von aussen wie ein kleine VW Bulli aussehen.
    Das heisst, ich verändere an der Lichtanlage und dem Grundgestell nichts. Muss ich bei der Konstruktion etwas beachten, bzw. muss ich den dann extra beim Tüv vorstellen oder reicht das wenn das Grundgestell TÜV abgenommen worden ist.
    Der Aufbau wird natürlich richtig befestigt!!!
    Danke
    Gruß Gregor

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 11:07

      Hallo Gregor,

      grundsätzlich müssen alle Anpassungen bei einem Überwachungsverein wie dem TÜV vorgestellt und zugelassen werden. Dort erfahren Sie also auch, ob Ihre Wunschmodifikationen zum Straßenverkehr zugelassen werden. Eine einfache Farbveränderung sollte jedoch zu keinen Problemen führen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thomas V. 18. November 2016, 21:12

    Hallo,
    Ich bin mit einen Radlader gefahren und hatte einen Tademanhänger hinten dran,wo ich einen Mini-Bagger drauf hatte,den ich aber nicht gesichrert hatte .Der Polizist konnte mir keine Auskuznft geben was auf mich zu kommt.
    Meine Frage was würde auf mich zu kommen an Bußgeldund so?
    Vielen Dank im vorraus

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 10:37

      Hallo Thomas,

      wenn der Radlader als Lkw zugelassen ist, dann werden für eine nicht ausreichende Ladungssicherung 60 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig, sofern dadurch niemand gefährdet oder geschädigt wurde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Elias 15. November 2016, 20:49

    Hallo,
    wie verhält es sich, wenn die Dekra ein Gutachten des LKWs bzügl. einer Untersuchung nach einer Verkehrskontrolle angefertigt hat und Mängel des LKWs festgestellt wurden. Hat das Gutachten im Rahmen des Bußgeldbescheides der Fahrer oder der Halter zu tragen? Die Ladung war nicht gesichert, der Gurt nicht angezogen. Im Gutachten waren aber auch Fahrzeugmängel wie eine undichte Abgasanlage und so weiter.

    MfG Elias

    • bussgeld-info.de 17. November 2016, 10:39

      Hallo Elias,

      der Halter ist neben Fahrer und Verlader ebenso in der Pflicht, die Ladung zu sichern. Daher kann dieser bei einem Verstoß gegen die Ladungssicherung ebenso zur Verantwortung gezogen werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Elias 17. November 2016, 15:21

        Danke für die Antwort. Das Dekra-Gutachten, dass weitere Mängel am LKW aufgedeckt hat, muss also auch vom Fahrer gezahlt werden?

        MfG Elias

        • bussgeld-info.de 21. November 2016, 12:24

          Hallo Elias,

          wurde das Gutachten privat in Auftrag gegeben, müssen die Kosten erst einmal selbst getragen werden. Sie können sich bei der zuständigen Versicherung jedoch erkundigen, ob diese die Kosten übernimmt.

          Ihr Bussgeld-Info Team

          • Elias 21. November 2016, 14:04

            Danke.
            Das Gutachten wurde von der Behörde nach einer Verkehrskontrolle in Auftrag gegeben. Da Mängel am Fahrzeug festgestellt und mit dem Gutachten noch weitere Mängel gefunden wurden. Dieses Gutachten wurde dem Fahrer dann als Bußgeld weitergeleitet, nicht an den Halter!

  • j. rene 12. November 2016, 15:11

    hallo ich habe da mal ein ungewöhnliches problem
    storry :
    meine mutter ist mit meinem auto gefahren hinten drin lagen 2 propangasflaschen ungesichert mit jeweils einem heizer aufgeschraubt in einer kurve trat gas aus einer der flaschen aus sie hielt an und rief die polizei (daduch auch feuerwehr , rettungssanitäter) nun kam post
    „…vollzug des gesetzes über ordnungswidrigkeiten owig…

    angewandte bußgeldvorschriften
    §10 abs 1 nr 1 buchstabe b) ggbefg
    §37 abs 1 nr 21 buchstabe a) ggvseb
    §29 abs 1 ggvseb
    nr. s 224.3 anhang 7 richtlinien zur durchführung der ggvseb…“

    nun meine frage was erwartet mich!?

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 11:31

      Hallo Rene,

      in der Regel muss Ihre Mutter mit einem Bußgeld sowie Punkten in Flensburg rechnen. Das ist allerdings auch von der konkreten Gefährdung abhängig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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