Bußgeldkatalog LKW: Lenk- und Ruhezeiten

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 8. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen LKW-Bußgeldkatalog, welcher die Bußgelder für die Überschreitung der LKW-Lenkzeiten sowie die Nichteinhaltung der vorschriftsmäßigen Ruhezeiten definiert.

Tatbe­standBuß­geld für Lkw-FahrerBuß­geld für Lkw-Halter / Unter­nehmer
die tägliche Ruhezeit unterschritten, und zwar um ...
… bis zu 3 Stunden30 Euro (pro ange­fangene Stunde)90 Euro
… mehr als 3 Stunden60 Euro (pro ange­fangene Stunde)180 Euro
Unterbrechung der Lenkzeit unzulässig verkürzt, und zwar um ...
… bis zu 15 Min­uten30 Euro90 Euro
… mehr als 15 Min­uten60 Euro (pro ange­fangenen 15 Min­uten)180 Euro
Über­schreit­ung der zuläs­sigen Tages­lenkzeit, und zwar um ...
… bis zu 2 Stunden30 Euro (pro ange­fangene Stunde)90 Euro
… mehr als 2 Stunden60 Euro (pro ange­fangene Stunde)180 Euro
Fahrer­karte / Kontroll­gerät nicht mitge­führt bzw. nicht zur Kon­trolle über­geben, wo­durch ...
… die Kon­trolle er­schwert wurde75 Euro-
... die Kon­trolle nicht mög­lich war250 Euro-

Bußgeldrechner: Lenk- und Ruhezeiten

Weitere Ratgeber zum Thema

LKW-Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer


Ruhezeiten und Lenkzeiten für LKW
Die Ruhezeiten und Lenkzeiten für LKW-Fahrer sind unbedingt einzuhalten

Die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer wurden eingeführt, um das Unfallrisiko im Straßenverkehr zu verringern. Falsch geplante Pausen bzw. die Nichteinhaltung dieser und regelmäßige Überstunden führen häufig zur Übermüdung der Berufskraftfahrer und somit auch zu Unfällen im Straßenverkehr.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten sollen den Schutz des Fahrpersonals in Deutschland gewährleisten, wie es das Fahrpersonalrecht, das Arbeitszeitgesetz und die hierzulande geltenden Sozialvorschriften vorsehen. Außerdem ist die Regelung europaweit Pflicht und somit für jedes Unternehmen innerhalb dieser Branche bindend, weshalb es auch den Wettbewerb harmonisiert.

Die Lenk- und Ruhezeiten im Detail

Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sind im Arbeitszeitgesetz sowie in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz in Deutschland für den Güterverkehr definiert. Diese Vorschriften sollen gewährleisten, dass LKW-Fahrer korrekte Pausenzeiten einhalten und nicht zu lange auf den Straßen unterwegs sind.

Die Lenk- und Ruhezeiten sind für alle Berufskraftfahrer verbindlich, deren Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen besitzen, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger. Und nicht nur im Güterverkehr gelten die Lenkzeiten, auch Busfahrer müssen sich daran halten.

LKW-Lenkzeiten

Allgemein ist zu sagen, dass nach einer Lenkzeit von maximal 4,5 Stunden der Berufskraftfahrer eine Pause bzw. eine „Lenkzeitunterbrechung“ von wenigstens 45 Minuten einlegen muss.

Diese Zeit der Lenkzeitunterbrechung wird aber nicht zur täglichen Ruhezeit gerechnet.

Kommt es zu einer Lenkzeitüberschreitung werden hohe Bußgelder fällig.

Die Lenkzeiten der LKW-Fahrer gliedern sich noch einmal in Tageslenkzeit und Wochenlenkzeit. Im folgenden Absatz sollen diese beiden Begriffe näher erläutert werden.

Tageslenkzeit

Lenkzeiten und Ruhezeiten von LKW sind streng geregelt
Lenkzeiten und Ruhezeiten von LKW sind streng geregelt

Zur Tageslenkzeit gehören all die Zeiten, welche LKW-Fahrer tatsächlich am Steuer ihres Kfz verbringen. Dazu zählt auch die Zeit, in der das Fahrzeug vorübergehend halten muss, wie etwa bei einem Stau oder dem Anhalten wegen einer Ampel, Bahnschranke, etc. Die Tageslenkzeit beschreibt daher die Zeit zwischen den Lenkzeitunterbrechungen und Pausen.

Pausen zählen nicht zur Tageslenkzeit, sobald der LKW-Fahrer dabei nicht mehr vor dem Lenkrad sitzt. Sollte die Dauer einer Wartezeit im Vorfeld bekannt sein, gehört dies nicht zur Lenkzeit sondern zu anderen Arbeiten. Diese können beispielsweise das Be- und Entladen von Gütern sein.

Die Lenkzeit muss durch ausreichend lange Fahrtunterbrechungen sowie durch Ruhezeiten unterbrochen werden.

Merke: „Tageslenkzeit“ beschreibt die tatsächlichen LKW-Fahrzeiten.

Berufskraftfahrer dürfen maximal 9 Stunden am Tag laut Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr unterwegs sein. Jedoch dürfen sie zweimal pro Kalenderwoche die Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöhen.

Wochenlenkzeit

Eine Woche für die Ermittlung der Lenkzeiten beginnt jeweils montags 0 Uhr und endet am Sonntag 24 Uhr. In dieser Zeit liegt die Wochenlenkzeit.

Die Wochenlenkzeit darf 56 Stunden nicht übersteigen.

Darüber hinaus wird auch die Lenkzeit in der Doppelwoche definiert. Diese darf nicht über 90 Stunden laut Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten anwachsen. Zur Berechnung dieser Zeit müssen jeweils zwei aufeinanderfolgende Kalenderwochen einbezogen werden. Auch hier gilt wieder die gesetzliche Woche von Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr.

Mit etwas Pech landen Lkw-Fahrer zum Ende ihrer Tageslenkzeit auf abgeschiedenen oder unbekannten Rastplätzen. Im Zuge dessen erleben sie mitunter Skurriles. Die Webseite der Trucker Church sammelt ungewöhnliche Erlebnisse und gibt Tipps, wie sich die Wartezeit kurzweilig verbringen lässt.

Lenkzeitunterbrechung: Pause für den LKW-Fahrer

Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist ein 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einzulegen
Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist ein 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einzulegen

Sobald der Kraftfahrer nicht vor dem Lenkrad sitzt und keine anderen beruflichen Tätigkeiten wie Be- oder Entladen ausübt, wird von einer Lenkzeitunterbrechung in Sachen Lenk- und Ruhezeiten gesprochen. Diese Zeit soll ausschließlich zur Erholung genutzt werden.

Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden muss eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten folgen. Diese Lenkzeitunterbrechung kann auch in zwei Abschnitte aufgeteilt werden, sodass ein Abschnitt 15 Minuten innerhalb der Lenkzeit und der zweite 30 Minuten beträgt.

Wichtig: Teilen Sie sich die Zeit der Lenkzeitunterbrechung auf, müssen Sie trotzdem spätenstens nach 4,5 Stunden die 45 Minuten Pausezeit eingehalten haben.

Sie dürfen also z. B. nicht 3 Stunden fahren, 15 Minuten Pause machen, weitere 2 Stunden fahren und danach für 30 Minuten Pause einlegen (In diesem Fall würde Sie die Lenkzeit um 30 Minuten überziehen).

Korrekt wäre hingegen: 3 Stunden fahren, 15 Minuten Pause, 1,5 Stunden fahren, 30 Minuten Pause.

Sollten mehrere Personen unterwegs sein, gelten natürlich auch die Lenk- und Ruhezeiten. Sie können die Lenkzeitunterbrechung dann aber auch auf dem Beifahrersitz verbringen.

Nach der Lenkzeitunterbrechung beginnt eine weitere Lenkzeit von 4,5 Stunden. Wollen Lkw-Fahrer ihre Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöhen, müssen sie nach den 4,5 Stunden Lenkzeit eine 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einlegen und dürfen erst danach die 10. Stunde der Tageslenkzeit fahren.

Zur Verdeutlichung:

4,5 h Lenk­zeit45 min. Lenk­zeit­unter­brech­ung4,5 h Lenk­zeit45 min. Lenk­zeit­unter­brech­ung1 h Lenk­zeit (ver­läng­erte Tages­lenk­zeit)

Lenk- und Ruhezeiten: Übersicht über Tages- und Wochenendruhezeit für LKW-Fahrer

Neben Lenkzeiten sind auch tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einzuhalten
Neben Lenkzeiten sind auch tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einzuhalten

Nicht zu verwechseln mit den Lenkzeitunterbrechungen, ist die Ruhezeit. Unterschieden wird zwischen Tages- und Wochenruhezeit. Als „Ruhezeit“ wird die Zeit am Tag bezeichnet, in der der Kraftfahrer Freizeit besitzt und keine Lenkzeiten oder Arbeiten ausführt. Dabei ist es völlig egal, wo diese Zeit genutzt wird.

So kann ein LKW-Fahrer beispielsweise die Ruhezeit auch auf einer Fähre oder im Zug nehmen, sofern dort ein Schlafplatz zur Verfügung steht. Natürlich kann die Ruhezeit auch im Fahrzeug verbracht werden, solange auch der LKW über eine Schlafmöglichkeit verfügt und nicht fährt.

Der Bundestag plant allerdings aktuell eine Änderung des Fahrpersonalgesetzes, wonach die Wochenruhezeit künftig nicht mehr im LKW verbracht werden darf. Bei Zuwiderhandlungen sollen Fahrer und Unternehmer ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro zahlen. Auf diese Weise will die Bundesregierung u. a. die Arbeitsverhältnisse für LKW-Fahrer verbessern. Schließlich sollen die Ruhezeiten der Erholung und der persönlichen Freizeit dienen. Auf einer Raststätte ist das bei Weitem nicht so gut möglich, wie beispielsweise zu Hause bei der Familie.

Tagesruhezeit

Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden betragen und ist innerhalb von 24 Stunden zu nehmen. Laut der Arbeitszeitregelungen für LKW muss also spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der letzten täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit für LKW-Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen werden.

Der tägliche Weg eines Fahrers vom Wohnsitz zum Ort der Firma ist nicht in der Lenkzeit inbegriffen, sondern zählt zur Ruhezeit.

Verkürzung der täglichen Ruhezeit

In Ausnahmefällen darf die Tagesruhezeit um 3 Stunden, also auf 9 Stunden verkürzt werden. Das darf maximal dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten stattfinden. Ein Ausgleich der verkürzten Tagesruhezeit muss nicht stattfinden.

Beispiel:

45 h Wo­chen­ruhe­zeit1. Tag (Mo)2. Tag (Di)3. Tag (Mi)4. Tag (Do)5. Tag (Fr)45 h Wo­chen­ruhe­zeit
9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit11 h (nor­male) Ruhe­zeit9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit11 h (nor­male) Ruhe­zeit9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit

Unterbrechung der täglichen Ruhezeit

Eine Unterbrechung der täglichen Ruhezeit erhöht sie auf 12 Stunden
Eine Unterbrechung der täglichen Ruhezeit erhöht sie auf 12 Stunden

Innerhalb von 24 Stunden dürfen Sie Ihre Tagesruhezeit einmal unterbrechen, dadurch erhöht sie sich allerdings um eine Stunde. Es ist dann also eine Tagesruhezeit von 12 Stunden einzuhalten.

Die Tagesruhezeit dürfen Sie außerdem nur wie folgt unterbrechen: In eine 3-stündige gefolgt von einer 9-stündigen Ruhezeit.

Im kombinierten Güterverkehr ist es LKW-Fahrern sogar erlaubt, die Tagesruhezeit zweimal zu unterbrechen (wenn Sie z. B. mit Ihrem LKW auf einer Fähre fahren), jedoch nur für jeweils 1 Stunde.

Wochenruhezeit

Die Wochenruhezeit muss mindestens 45 Stunden am Stück genommen werden. Sie ist nach spätestens nach einem Zyklus von 6 x 24 Stunden zu nehmen.

Beispiel: Wer 6 Tage in der Woche arbeitet, muss also ab dem 7. Tag für 45 Stunden die Wochenruhezeit einhalten.

Die wöchentliche Ruhezeit wird aufgrund des LKW-Fahrverbots an Sonntagen meist am Wochenende in Anspruch genommen, so dass man in der Berufsgruppe auch von einer Wochenendruhezeit der LKW-Fahrer spricht.

Verkürzung der Wochenruhezeit

Wie die Tageslenkzeit dürfen LKW-Fahrer auch die Wochenruhezeit verkürzen. Anstelle von 45 Stunden ist es möglich, nur 24 Stunden Wochenruhezeit einzuhalten. Wichtig ist jedoch, dass die Wochenruhezeit in der vorherigen und in der nachfolgenden Woche 45 Stunden beträgt.

Zur Verdeutlichung:

vorherige Wocheaktuelle Wochekommende Woche
45 Stunden Wochenruhezeit24 Stunden Wochenruhezeit45 Stunden Wochenruhezeit

Die 21 Stunden, um die die Wochenruhezeit verkürzt wurden, müssen Sie außerdem innerhalb von 3 Wochen nachholen.

Zusammenfassung: Tages- und Wochenruhezeit

Die regelmäßige RuhezeitReduzieren der Ruhezeit
Ruhezeit pro Tag11 Stunden

Hier besteht die Möglichkeit, diese aufzuteilen: zuerst 3, dann 9 Stunden (damit erhöht sich demnach die Ruhezeit auf 12 Stunden)
9 Stunden

Hier besteht nicht die Pflicht, die fehlenden Stunden nachzuholen
Ruhezeit pro Woche45 Stunden24 Stunden

Hier besteht die Pflicht, die fehlenden 21 Stunden auszugleichen - und zwar innerhalb der nächsten drei Wochen.

Ausnahmeregeln der Lenk- und Ruhezeiten für LKW

Sobald der LKW-Fahrer sich nicht an die Regeln zur Ruhepause oder Ruhezeit hält, ist dies ein Verstoß und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Jedoch gibt es Ausnahmeregelungen, damit der Fahrer sein Fahrzeug auch in der Pause wegbewegen kann. Will ein Kraftfahrer beispielsweise der Feuerwehr oder Polizei Platz machen, darf er nach der Aufforderung durch eine Behörde sein Fahrzeug wegbewegen.

Eine zweite Ausnahme tritt in Kraft, sobald der LKW-Fahrer es nicht rechtzeitig schafft, einen geeigneten Halteplatz zu erreichen und es so zu einer Lenkzeitüberschreitung kommt. Er darf dann von den Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten für LKW abweichen, sofern dies die Sicherheit von Personen, des eigenen Fahrzeugs oder der LKW-Ladung gewährleistet. Der Fahrer muss diese Abweichung der LKW-Lenkzeiten jedoch sofort, nachdem er den Halteplatz erreicht hat, vermerken.

Fahrtenschreiber oder Tachograph vs. EG-Kontrollgerät

Die Tachoscheibe als Fahrtenschreiber für LKW
Die Tachoscheibe als Fahrtenschreiber für LKW wurde mittlerweile durch den digitalen Tachographen ersetzt

Die Lenk- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden, da ansonsten Bußgelder fällig werden. Doch wie können die Zeiten überprüft werden?

Der mechanische Tachograph bzw. umgangssprachlich auch Fahrtenschreiber oder Tachoscheibe genannt, war eine Papierscheibe, die bei Fahrzeugen für den Güterverkehr in Deutschland, welche vor dem 1. Mai 2006 zugelassen wurden, die Geschwindigkeit des LKW, die zurückgelegten Kilometer sowie die Lenk- und Ruhezeiten protokollierte.

Ab diesem Datum wurde das EG-Kontrollgerät, oder auch digitaler Fahrtenschreiber, aufgrund einer EU-Verordnung eingeführt, welches nun als digitaler Tachograph fungiert. Das Gerät besitzt einen Chip, der alle wichtigen Daten, wie z. B. die Arbeitszeit speichert.

Der LKW-Fahrer besitzt eine Fahrerkarte, mit der er sich bei dem EG-Kontrollgerät anmeldet. Neben dieser Karte gibt es noch eine Werkstatt-, Kontroll- und Unternehmenskarte, mit denen Daten auf dem Gerät, wie die Arbeitszeit, ausgelesen werden können. Diese Daten werden 365 Tage auf einem versiegelten Chip und 28 Tage auf der Fahrerkarte, die an eine Person, also den Fahrer, gebunden ist, gesichert.

Kommt der LKW-Fahrer in eine Kontrolle, kann ein digitales Kontrollgerät der Polizei alle Lenk- und Ruhezeiten anzeigen. Sind diese nicht vorschriftsmäßig eingehalten worden, kann es schnell teuer werden. Bei den Bußgeldern wird nämlich neben dem LKW-Fahrer auch der Chef des Unternehmens zur Kasse gebeten.

Spezifische Ratgeber über Fahrtenschreiber, Tachograph und Fahrerkarten

FAQ: Lenk- und Ruhezeiten

Was ist unter Lenk- und Ruhezeiten zu verstehen?

Die Lenk- und Ruhezeiten beziehen sich im LKW zu einem auf die Zeiten, in denen der Fahrer hinterm Steuer sitzt. Zum anderen beinhalten sie die Ruhezeiten zwischen den Fahrzeiten. Sie umfassen nicht die komplette Arbeitszeit eines LKW-Fahrers.

Sind die Lenk- und Ruhezeiten gesetzlich festgelegt?

Ja, sowohl im Arbeitszeitgesetz als auch in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz sind die zulässigen Zeiten bestimmt. Was es diesbezüglich zu beachten gibt, lesen Sie hier.

Werden Verstöße geahndet?

Ja, halten sich Fahrer nicht an die Vorschriften bezüglich der Fahr- und Ruhezeiten, müssen sie mit Sanktionen rechnen. Wie hoch diese ausfallen können, zeigt die Bußgeldtabelle hier.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 641 comments… Kommentar einfügen }
  • Romeo 12. Januar 2016, 22:48

    Hallo Team,habe auch ne frage…9 std fahren + 9std pause +9 std fahren =13,5 std lenkzeit innerhalb von 24 std ,ist das erlaubt ??

    Danke

    • bussgeld-info.de 18. Januar 2016, 12:37

      Hallo Romeo,

      ja, das ist erlaubt. Es ist zulässig, die Tagesruhezeit 3x innerhalb einer Woche auf 9 h zu verkürzen. An den anderen Tagen müssen es 11 h sein. Dabei darf die wöchentliche Lenkzeit 56 h nicht überschreiten und innerhalb von 2 Wochen nicht 90 h.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • matt 8. Februar 2016, 12:43

        Außer wenn du dein Tagesruhezeit spaltest. Wenn du innerhalb die Tagesschicht 3 Stunden NICHT UNTERBROCHENE PAUSE HAST darfst du 9 Stunde Tagesruhezeit machen. Aber im Endeffekt hast du in 24 Stunden 12 Stunden pause. So War es mir in den letzten Modulen geklärt. Hauptsache die Firmen schaffen Geld und zahlen steuer.

  • Monique G. 9. Januar 2016, 0:22

    Lenkzeit ist in der Schichtzeit + Ruhezeit = alles in 24 std. Was mich total vewirrt, ist euer Gerede von ARBEITSZEIT . Was ist damit gemeint: nicht mehr als 10 std ARBEITSZEIT???

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 12:37

      Hallo Monique,

      unsere Angaben beziehen sich auf das Arbeitszeitgesetz. Dieses sieht vor, dass eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden darf. Dies ist auch bei LKW-Fahrern der Fall.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • matt 8. Februar 2016, 12:56

      Das hat mich auch verwirrt. Ich habe die Gesetze gelesen in Sachen schichtzeit, und so habe ich das verstanden. In die Deutsche Arbeitszeitgesetzte, steht es drin das Lkw Fahrer unter ein EU License (blaue schein) fallen unter EU Gesetz als Ausnahme von Deutsche Arbeitszeitgesetze. In die EU Verordnung steht es NUR drin dass bei Einzelbesetzung, muss man innerhalb ein 24 Stunden zeitraum 9 Stunde Pause machen. Und bei doppelbesetzung die Tagesruhezeit muss ANFÄNGEN spätestens 30 Stunden nach schichtbegin. Doppelbesetzung regeln gelten nur wenn beide Fahrer (innen) treten beide zur selbe Zeit beim Schichtbeginn an. Also ein definiertes Schichtzeit ist nur bei doppelbesetzung direkt beschrieben und die 15 Stunden bei einzelbesetzung is berechnet als 24-9=15. Dass Lkw Fahrer sind unter die EU Verordnung als Ausnahme bedeutet Deutsche Arbeitzeitgesetz fällt quasi aus. Deswegen muss man die 2 Studenten Abkürzungen (9 Stunde pause) in Deutschland nicht nachholen. Im großen und ganzen man versichtet auf manche Schütz beim Berfsauswahl. So habe ich das verstanden zumindest. Vielleicht kann das Moderator noch was klären falls ich falsch bin.

  • Monique G. 9. Januar 2016, 0:09

    (Alles in 24 std.) Schichtzeit: 3 mal 15 std. u 9 Pause -2 mal 13 std.u 11 std. Pause. ???
    Woche drauf: die 3 mal Pausen Verkürzung dran hängen, also: jedenTag 11 std. U an drei Tagen 13 std. Pause??? Ist das richtig so?

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 12:39

      Hallo Monique,

      laut Arbeitszeitgesetz ist eine tägliche Arbeitszeit von höchstens 10 Stunden erlaubt. Eine Arbeitszeit von 15 Stunden in Ihrem Fall ist laut Arbeitszeitgesetz in der Regel nicht zulässig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcus 7. Januar 2016, 23:15

    habe mal ne frage Arbeite von Monntag-Sammstag habe eine lenk/Arbeitszeit 8h am Tag komme am We nicht auf meine Ruhezeit sammstag 8 – 9 Uhr Feierabend und muss monntag 1 Uhr wieder los habe dafür in der drauf folgende Woche einen Tag frei

    ist das nicht so wenn mann seine ruhe zeit nicht einhält am we muss es inerhalb der nächsten 2 wochen angehängt werden

    sorry wegen schreibfehler

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 12:51

      Hallo Marcus,

      aus meiner Rechnung ergibt sich bei Ihnen eine wöchentliche Ruhezeit von mind. 40 Stunden. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit muss aber mind. 45 Stunden betragen. Sie kann auf 24 Stunden reduziert werden, wenn in Vor- und Folgewoche mindestens eine Ruhezeit von 45 Stunden eingehalten wird. Hier ist ein Ausgleich innerhalb von drei Wochen erforderlich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mehmet 5. Januar 2016, 11:32

    Hallo
    Bei verkürzte wochenruhezeit 24 std,3 Schicht Zeiten 30 std Pause 2 Schicht Zeiten 45 std Pause.
    Oder 5 Schicht Zeiten 66 std Pause.
    Ist es richtig?
    2. Frage Muss man laut arbeitsgeber wochenlenkzeit verkürzen auch zu Hause machen,oder ist der verkürzte Wochen Ruhezeit nur für unterwegs gültig?
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 11:39

      Hallo Mehmet,

      leider ist uns Ihre Frage nicht ganz eindeutig. Die wöchentliche Ruhezeit sollte mindestens 45 und bei reduzierter Ruhezeit mindestens 24 Stunden betragen. Dabei darf die wöchentliche Lenkzeit 56 Stunden nicht überschreiten. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen darf Sie jedoch 90 Stunden nicht überschreiten. Bei der täglichen Ruhezeit handelt es sich um einen ununterbrochenen Zeitraum, in welchem Sie frei über Ihre Zeit verfügen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • rainier 4. Januar 2016, 17:19

    [edit durch Redaktion] Ich bin presswagen Fahrer bzw müllkutscher . Und ob habe einen lader an Bord ,wieso werde ich gewerblich gehandelt und die anderen kommunal ? Die brauchen nicht mal eine fahrerkarte und dürfen alles überschreiten was es gibt . In mache den gleichen job und der Müll muss geholt werden ,sonst besteht das Risiko der Infektionen durch kot ( altersheime ,krankenabfälle ) und fast food ketten besteht die Gefahr von Ratten und anderen ungeziefer . Soll ich die stehen lassen wenn meine arbeitszeit erschöpft ist ? Ich mache den gleichen job und muss mich an den Arbeitszeiten halten ( lenkzeit bekommt man nie voll wegen stop and go ) warum diese unterschiede? Was ist der Unterschied wenn ein gewerbliche müllkutscher ein Unfall baut und jemand der komunal fährt ? Hat derjenige narrenfreiheit oder was und ich muss dann Bußgeld bezahlen .

  • Uwe .w 30. Dezember 2015, 22:02

    Hallo,Frage.5 Tage gearbeitet nie uber 10std.Samstag4.5std b.z.w vor 9.00uhr in der Frühe Feierabend.Montag fange ich um 6.00 wieder an mit einer neuen Arbeitswoche.Habe ich meine Wochenendruhezeii richtig gemacht???Besten Dank im voraus, und einen guten Rutsch.

    • bussgeld-info.de 4. Januar 2016, 11:56

      Hallo Uwe W.,

      die wöchentliche Ruhezeit muss mindestens 24 Stunden und kann maximal 45 Stunden betragen. In Ihrem Fall waren es 45 Stunden. Damit befinden Sie sich auf der sicheren Seite und haben alles richtig gemacht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hilmar 21. Dezember 2015, 11:53

    Hallo Bussgeldteam,
    Erstmal an dieser Stelle ein dickes Lob und danke an euch dass ihr da seit um diesem „Chaos “ ein Gesicht zu geben!
    Hab lange nach Antworten gesucht und hier gefunden! Sehr empfehlenswert! Macht weiter so!

    MfG Hilmar

  • Sven 16. Dezember 2015, 22:01

    Hallo Bußgeld-Info Team,
    wir fahren bei uns alle Wagen mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5 t – also nicht „über 3,5 t“. Dabei liefern wir an private Kunden bestellte Lebensmittel aus. Pro Tour gibt es ca. 7h Lenkzeit, wobei es ca. 50 Zwischenstopps bei den Kunden zum Ein- und Ausladen gibt. Man ist höchstens mal 1h Stunde am Stück am Fahren (Standort -> 1. Kunde und letzter Kunde -> Standort). Ansonsten ist von einem Kunden zum nächsten Kunden höchstens eine Fahrtzeit von 15 Min. Ist es richtig, dass wir trotzdem die Ruhe- und Lenkzeiten einhalten müssen und diese auch protokollieren müssen?

    • bussgeld-info.de 21. Dezember 2015, 12:24

      Hallo Sven,

      für Berufkraftfahrer gilt diese Regelung zumeist entsprechend. Da bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht in der Regel keine Kontrollgeräte vorhanden sind, bedarf es der handschriftlichen Protokollierung zum Nachweis der Arbeits- und Ruhezeiten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Adrian M. 15. Dezember 2015, 19:18

    Hallo,
    ich arbeite bei einer Entsorgungsfirma und einmal/zweimal monatlich fahre ich eine Route von insgesamt 1300Km. Wir sind immer 2 Fahrer und fahren wir abwechselnd 18 Stunden ohne Pause. Mein Chef bezahlt, leider, nur 12 Stunden, weil seiner Meinung nach der Rest sind Ruhezeiten. Ist es richtig? Danke schön im Voraus!
    Beste Grüße

    • bussgeld-info.de 21. Dezember 2015, 11:58

      Hallo Adrian M.,

      laut dem Arbeitszeitgesetz darf eine grundsätzliche Arbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden. Die maximale Lenkzeit beträgt 4,5 Stunden, danach muss der Kraftfahrer mindestens 45 Minuten die Lenkzeit unterbrechen. Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Eine Ausnahme besagt jedoch, dass sie maximal zweimal im Monat auf 10 Stunden verlängert werden darf. Nach den 10 Stunden Lenkzeit muss eine Tagesruhezeit von mindestens 9 Stunden folgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Trenz 9. Dezember 2015, 10:40

    Hallo Bußgeld Info Team

    Ich habe eine Selbstrahlende Arbeitsmaschine als LKW und Arbeite auf öffentliche Verkehrsstrassen . Unsere Arbeitszeiten sind täglich 10 bis 12 Std. Da wir Deutschlandweit unterwegs sind setzen wir die Fahrzeuge noch Freitags um . Ca. 4 bis 8 Std. Fahrzeit . Laut Aussagen brauchen wir als Selbstrahlende Arbeitsmaschinen auch keine Tachoscheiben einlegen . Desweiteren haben wir manchmal schon Donnerstag abends 60 Std. als Arbeitszeit voll . Gilt da die gleiche Regelung wie im Güterverkehr ?

    • bussgeld-info.de 14. Dezember 2015, 11:49

      Hallo Trenz,

      laut Arbeitszeitgesetz darf ein Arbeitnehmer an nur maximal 60 Tagen im Jahr 10 Stunden arbeiten. Dies gilt in der Regel für jeden Berufszweig. Ob in Ihrem Fall dieselben Regelungen wie im Güterverkehr gelten, kann Ihnen vielleicht Ihr Arbeitgeber mitteilen.

      Ihr Bussegld-Info Team

  • Gerd 5. Dezember 2015, 13:48

    Hallo Bussgelldteam,
    habe ein Bußgeldbescheid bekommen für 42 min Überschreitung der Tageslenkzeit ,bin 10h 42min gefahren.Bussgeldvon 60€ .
    Bußgeldkatalog sagt aber ,..bis zu 1 Stunde 30€.
    10 Stundenregel war die Woche noch nicht angewendet.
    Wäre Einspruch sinnvoll?

    LG Gerd

    • bussgeld-info.de 7. Dezember 2015, 10:13

      Hallo Gerd,

      der Bußgeldkatalog dient den Behörden nur zur Orientierung. Es steht Ihnen frei, das Bußgeld im Einzelfall zu erhöhen. Zudem können in die 60 Euro auch die Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren (28,50 Euro) fallen. Inwieweit ein Einspruch sinnvoll erscheint, kann Ihnen hier nicht beantwortet werden, da wir nicht befugt sind, Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christian 26. November 2015, 16:48

    Hallo liebe Leute,
    Bin aktuell seit Dienstag 6 Uhr Morgens unterwegs und wäre nächste Woche Dienstag wieder in der Firma Uhrzeit kann ich noch nicht sagen. Nehmen wir einfach mal 7 Uhr Morgens…… ich habe dann um 13 Uhr wieder Abfahrt bis einschließlich Samstag. Da ich den Sonntag stehen muss ist das dann meine wochenendruhezeit? Nehmen wir einfach die 24 std da komm ich ja auf jedenfall hin. Darf ich dann von Montag bis Samstag ganz normal arbeiten bzw fahren? Normal 9 Std tageslenkzeit. Bin mir nur unsicher da ich ja in den 12 Tagen nicht einmal Zuhause war.

    • bussgeld-info.de 30. November 2015, 11:47

      Hallo Christian,

      die Wochenendruhezeit sollte bei mindestens 24 Stunden liegen. Bei einer Doppelwoche sollte die insgesamt erbrachte Lenkzeit jedoch nicht über 90 Stunden liegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas 24. November 2015, 16:48

    Hallo ihr Kraftfahrer, es macht mir wirklich Angst mit was für halbwissen ihr Unterwegs seid. Jeder weiß ein bisschen und der andere hat auch mal was gehört, keiner hat richtig Ahnung und gibt seinen Senf dazu. [editiert durch Redaktion] Schöne Grüße

  • Kurt 23. November 2015, 9:51

    Hallo,
    ab wieviel Fahrzeit kann ich meine ersten 15 Minuten Lenkzeitunterbrechnung machen?
    Könnte diese schon nach den ersten 10 Minuten Fahrzeit – z. B. für eine Frühstückspause gemacht werden?

    • bussgeld-info.de 23. November 2015, 13:12

      Hallo Kurt,

      die Pause sollte spätestens nach 4,5 Stunden (mindestens 30 Minuten) gemacht werden. Bei Zweiteilung der vorgeschriebenen 45 Minuten Pause in 15 und 30 Minuten ist Ihnen in der Regel freigestellt, wann Sie die erste Pause von 15 Minuten einlegen möchten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • marco 21. November 2015, 1:27

    Hallo,
    Ich habe ganz frisch mein Führerschein gemacht und mache gerade ein Praktikum um zu sehen wie es ist.
    Jetzt fahre ich im Nahverkehr. Werde durch einen“erfahrenen fahrer“ eingewiesen.beim Kunden stellen Sie nie auf Arbeit und meinen man bräuchte es nicht und lassen quasi auf pause stehen.die schicht ist immer auf 12h ausgelegt..jetzt die Frage :dies ist doch nicht zulässig oder??bin schon am überlegen das Praktikum ab zubrechen.theoretisch wäre doch um 16 Uhr ,spätestens 17uhr Feierabend ,oder??ich Bitte um Hilfe. ..die Chefs meinen das 12 h ganz normal sind..
    LG marco

    • bussgeld-info.de 23. November 2015, 12:38

      Hallo Marco,
      Ihre Frage hat weniger mit Lenk- und Ruhezeiten zu tun. Bei Ihnen geht es um Fragen zur allgemeinen Arbeitszeit. 12h-Schichten können unter Umständen zulässig sein, wenn es z.B. eine Betriebsvereinbarung gibt oder das Gewerbeamt eine Sondergenehmigung erteilt. Ob das auf Ihrem Fall zutrifft, können wir Ihnen leider nicht beantworten.
      Ihr Bußgeld-Info Team

      • marco 23. November 2015, 23:05

        Ich danke trotzdem für ne Rückantwort. ..

  • Jens 20. November 2015, 15:57

    Hallo Bußgeldteam, muß ich wenn ich nicht gefahren bin eine Urlaubsbescheinigung mitführen oder reicht es bei den neuen Digitacho wenn ich die Pause nachtrage

    • bussgeld-info.de 23. November 2015, 13:07

      Hallo Jens,

      Sie sollten die Urlaubsbescheinigung bei sich führen. Die nachträgliche Manipulation der Kontrollgerätdaten kann nachvollzogen werden und kann Frage bei den Behörden aufwerfen. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Arbeitgeber nach.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • T. Yilmaz 8. Juni 2017, 22:03

        Hallo also wie oft darf ich in vier Wochen meine Lenkzeit auf 9 Stunden verkürzen ich weiß das man einmal die Woche auf 3 Stunden verkürzen kann Aber ich möchte gerne wissen wie oft ich in vier Wochen auf 9 Stunden verkürzen kann?

        • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 9:47

          Hallo T. Yilmaz,

          um hier eine genaue Auskunft zu erhalten, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas 3. November 2015, 14:17

    Hallo zusammen !
    Hier noch mals zur Thema lenkzeit und Arbeitszeit..
    …….. ….. Dieser Wert darf die Stundenanzahl von 56 Arbeitsstunden nicht übersteigen. –
    ARBEITSSTUNDEN = Schichtzeit – Pause. Oder ??? Die dürfen wir doch 10 Stunden jeden tag machen oder ?
    Also 60 Stunden pro Woche. ….
    Lenkzeiten ja….pro Woche zwei mall 10 und vier mall 9 = 56 Stunden.
    Darüber hinaus wird AUCH die LENKZEIT. in der Doppelwoche definiert. Diese darf nicht über 90 Stunden laut Lenk- und Ruhezeiten wacksen. …..
    Jetzt kommt s …wenn ich von vorne rein mit meinem Arbeitgeber ein Abkommen treffe das die Überstunden ( mehr …ARBEITSSTUNDEN- 60 St./Woche) werden ausbezahlt prozentual gemessen zur normalen 60 st/Woche.
    Machen wir uns strafbar ?
    Und wen ja , wie weit ?
    Ich bedanke mich im vorraus.
    MfG.
    Andreas.

    • bussgeld-info.de 9. November 2015, 12:51

      Hallo Andreas,

      ja, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber machen sich strafbar. Diese Mehrarbeit kann als Schwarzarbeit geahndet werden. Dazu kommt Steuerhinterziehung. Zudem wird auch eine Überschreitung der Lenkzeit wie auch die Unterschreitung der Ruhezeit hart bestraft (siehe Tabelle im Text).

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Joachim G. 31. Oktober 2015, 13:42

    habe eine Frage!!!!!
    habe 3 Wochenenden nur eine Ruhezeit von je 35 Stunden gehabt
    Was kommt da auf mich zu???????Bußgeld

    • bussgeld-info.de 2. November 2015, 11:46

      Hallo Joachim G.,

      die wöchentliche Ruhezeit muss mindestens 45 Stunden betragen. Verkürzt darf sie 24 Stunden in zwei aufeinander folgenden Wochen betragen. Die fehlenden 10 Stunden müssten bei Ihnen ausgeglichen werden, indem sie etwa an eine Tagesruhezeit angehängt werden. Die Höhe des Bußgeldes liegt im Ermessen der Behörde. In der Regel liegt dieses jedoch bei etwa 30 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • highwayfloh 24. Oktober 2015, 18:49

    Die obige Aussage im grünen Kasten definitiv falsch!

    Das Gesetz sagt eindeutig, dass die Anfahrt von der Wohnung zum Stellplatz des LKWs eindeutig Arbeitszeit ist und man diese entsprechend auf der Fahrerkarte bzw. der Tachoscheibe nachzutragen hat!

    • bussgeld-info.de 26. Oktober 2015, 12:19

      Hallo,
      im Kasten ist von der Lenkzeit die Rede, nicht von der Arbeitszeit. Da die Fahrt meist nicht mit einem Fahrzeug vorgenommen wird, für welches die Verordnung über die höchstzulässige Lenkzeit gilt, zählt die An- und Abfahrt nicht zu den Lenk- und Ruhezeiten. Daher muss auch keine Anrechnung auf die höchstzulässige Lenkzeit erfolgen. Der europäische Gerichtshof hat dies bestätigt.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stefan 22. Oktober 2015, 9:17

    Hallo,
    ich bin Verkaufsfahrer und normaler weise müsste ich alle 9 Tage eine Lenkzeit-Unterbrechung haben. Dies ist aber nicht die regel bei uns,mir werden ständig meine 45 Stunden Ruhezeit nicht gegeben. Entweder bekomme ich 1 Tag frei oder manch mal überhaupt keine Lenkzeit Unterbrechung. Und das über mehrer Wochen so im schnitt 3-4 Wochen liegen dann dazwischen. Der Cheff weiß darüber bescheid und wenn wir was sagen dann heißt es vom Disponenten ihr habt ja Sonntag frei. Dies wird anscheinend vom Cheff geduldet,da er die Monats-Übersicht für die Lenkzeit-Unterbrechung Unterschreiben muss.
    Was kann ich denn dagegen machen? Dies betrifft so ziemlich alle Mitarbeiter bei uns.

    Mit freundlichen Grüßen
    S.B.

    • bussgeld-info.de 26. Oktober 2015, 11:15

      Hallo Stefan,
      laut Gesetz müssen Sie sich an die vorgeschriebenen Ruhezeiten halten. Werden Sie von der Polizei angehalten, müssen Sie mit hohen Strafen rechnen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martin 21. Oktober 2015, 12:26

    Hallo
    Wenn ich 4 Stunden mit einem 12 t fahre, dort angekommen 6 Stunden warten muss und dann 4,5 Stunden wieder heimfahre ist das möglich
    Martin

    • bussgeld-info.de 26. Oktober 2015, 13:51

      Hallo Martin,

      es ist möglich, wenn Sie die 6 Stunden Wartezeit als Pause verbuchen bzw. in dieser Zeit nicht arbeiten. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt lediglich eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden am Tag. Dies aber auch nur an zwei Tagen die Woche, ansonsten müssen es 9 Stunden sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sebastian 21. Oktober 2015, 0:54

    Hallo habe da eine frage ich fahr jeden abend um 18 uhr los und habe meist um 1-1:30 feierabend muss da aber immer nach 4,5 stunden lenkzeit 45min pause machen gibt es da eine sonderegelung das ich die halbe stunde nach hause fahren darf da ich ja unter 6 stunden bleibe ?

    • bussgeld-info.de 26. Oktober 2015, 13:40

      Hallo Sebastian,

      die Lenkzeit darf die Zeit von 4,5 Stunden nicht überschreiten. Danach ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Pause, also eine Fahrtunterbrechung, zu folgen hat. Von einer Sonderregelung haben wir keinerlei Kenntnis.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • david 19. Oktober 2015, 20:14

    Hallo,
    ich arbeite bei einem baustoffhandel als Kraftfahrer 26to.
    Meine lenkzeiten bekomme ich nie voll wegen kurzen Wegen und be undentladen mit Kran.
    Mein Tag sieht in der Regel von April bis November wie folgt aus.
    Montag bis donnerstag
    6:00-12:00 fahren/arbeiten
    12:00-13:00 Pause
    13:00-17:00/17:30 fahren/arbeiten

    Freitags 6:00-15:00/16:00 auch eine Std Pause um 12 .
    ist das noch im grünen Bereich oder wie müsste meine Woche aussehen?
    Gruß,
    david

    • bussgeld-info.de 26. Oktober 2015, 10:46

      Hallo David,

      es ist nur wichtig, dass ein Berufskraftfahrer, die grundsätzlichen Regelungen zur Lenk- und Ruhezeit einhält. Dazu gehört, dass nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden eine Fahrtunterbrechung bzw. eine Pause zu folgen hat. In dieser Zeit darf nicht gelenkt werden und keinerlei andere Tätigkeiten ausgeführt werden, wie etwa Be- und Entladen. Alles andere wird durch das normale Arbeitszeitgesetz reglementiert.
      Zudem darf die Arbeitszeit am Tag nur maximal 10 Stunden betragen. Das darf aber auch nicht jeden Tag so sein, sondern nur maximal an zwei Tagen in der Woche, die anderen Tage sollte die Arbeitszeit 9 Stunden betragen. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf an höchstens 60 Tagen im Jahr 10 Stunden gearbeitet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • ralf 15. Oktober 2015, 12:13

    Hallo ! Darf der Arbeitgeber bestimmen das ich die Pause 3× die Woche auf 9 std verkürze , oder liegt das alleine im ermessen des Fahrers.

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 9:28

      Hallo Ralf,
      der Arbeitgeber kann dies festlegen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Herbert 11. Oktober 2015, 20:29

    Mein Chef will mich morgen von Köln nach München schicken .
    Zusammen mit einem zweiten Fahrer auf einem 7,49 t. Fahrzeug.
    Bei der Entfernung rechnen wir mit einer einfachen Fahrzeit von ca. 10 Stunden.
    Dort vor Ort sollen wir dann ca. 5 Stunden Be-und Entladen und danach wieder zurück fahren.
    Schlafen sollen wir dann abwechseln während der Fahrt auf dem Beifahrersitz.
    Ist das zulässig ??-ich denke nicht…wir wären dann rund 25 Stunden (ohne Stau) unterwegs ohne vernünftige Schlafmöglichkeit.

    Bitte um fundierte Antwort-morgen Abend gegen 23 Uhr soll es losgehen (vorher sollen wir aber noch von 7-12 Uhr arbeiten.

    Vielen Dank !!!

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 10:02

      Hallo Herbert,
      nach einer Tageslenkzeit von 10 Stunden muss eine Ruhezeit von 11 Stunden folgen. Sie können im Lkw schlafen, sofern es eine vernünftige Schlafmöglichkeit für Sie gibt – der Beifahrersitz zählt nicht dazu. Die Ruhezeit kann dreimal innerhalb einer Woche auf 9 Stunden verkürzt werden.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dominic 9. Oktober 2015, 8:49

    Guten Morgen.
    Ich bin Disponent und wir haben Probleme mit einem unserer Unternehmer.
    Dieser fährt meistens nur zwischen 7 und 8,5 Stunden am Tag und legt dann meistens eine Ruhezeit zwischen 10 und 11 Stunden ein.
    Normal dürfte er aber nur 9 Stunden Pause machen oder?
    Ständige Vorholungen von Teilpartien, mit Vorholkosten, sind die Folge dessen.
    Wie kann ich meinen Unternehmer hier Haftbar halten?
    Kann ich diese Kosten meinen Unternehmer in Rechnung stellen?

    Danke für eine Kurze Antwort.
    VG
    Dominic

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 10:07

      Hallo Dominic,
      eine Ruhezeit von 11 Stunden in normal. Bis auf dreimal in der Woche, an denen sie auf 9 Stunden reduziert werden kann, muss die Ruhezeit sogar 11 Stunden betragen. Die Tageslenkzeit hingegen beträgt im Normalfall 9 Stunden.
      Ihr Bussgeld-Info Team

    • highwayfloh 26. Oktober 2015, 19:54

      Dies ist so nicht korrekt. Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung und sollte für einen Disponennten selbstverständlich sein, dass er die entsprechenden Regelungen kennt, z.B. dass die Arbeitszeit sowohl die reine Lenkzeiten, als auch Belade- / Entladetätigkeit und dazugehörige Tätigkeiten umwasst, sowie die „sonstigen Bereitschaftszeiten“, welche KEINE Pausen sind!

      Die tägliche Arbeitszeit darf auch beim Fahrpersonal nur max. 10 Stunden sein.

  • Simon 7. Oktober 2015, 10:49

    Hallo,
    wenn ich meine Fahrerkarte nicht alle 28 Tage auslese sonder auch mal ein paar Tage später mit was für strafen muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 11:06

      Hallo Simon,

      wenn Sie die Fahrerkarte nicht zur Prüfung aushändigen und dadurch eine Kontrolle nicht möglich ist, dann würde Sie dies 250 Euro kosten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • highwayfloh 24. Oktober 2015, 19:01

        [edit durch Redaktion] Ich lese meine Karte z.b. PRIVAT zu Hause aus über ein entsprechendes Lesegerät. De Facto sind Zeiträume bis ca. 1 Jahr ab Auslesedatum zurück erfasst.

        Theoretisch kann es ein Bußgeld kosten, wird es aber in der Regel nicht, da man ggfs. Einwenden kann, dass der Wohnort nicht mit dem Betriebssitz übereinstimmt und es nicht sein kann, dass man privat extra fürs Kartenauslesen 50 oder mehr KM zum Firmensitz fahren müsste um diese Frist einhalten zu können. Erfolgreich wird diese Argumentation allerdings nur dann sein, wenn absehbar ist, dass man ebenso regelmäßig am Firmensitz die Karte ausliest, auch wenn die 28 Tage überschritten sind.

        Wer ganz sicher gehen will wird nicht drum rum kommen, sich ein privates Auslesegerät anzuschaffen und die entsprechende Datei dann per Email der Firma zuzuschicken. Aus Eigeninteresse sollte dann aber darauf bestanden werden, dass ein Fachkundiger hierfür den Email-Server für die Übermittlung so einrichtet, dass diese über eine gesicherte SSH-Verbindung erfolgen kann und der Email-Server auch entsprechend geschützt ist, was Datentechnische Angriffe anbelangt, sowie das Firmennetzwerk selbst.

  • Christian 5. Oktober 2015, 13:05

    Guten Tag,
    Ich konnte nach 4.5 Stunden lenkzeit keine Pause von 45 min machen da alle Parkplätze voll waren und ich jetzt genau 5 Stunden und 8 Minuten lenkzeit habe. Was kommt da auf mich zu.

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 9:25

      Hallo Christian,

      das Überschreiten der Lenkzeit bis zu einer Stunde kostet den Fahrer ein Bußgeld von 30 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jörg M. 24. September 2015, 22:12

    Hab da mal ne Frage wegen dem 24h Zeitraum
    Der beginnt meinetwegen 0uhr und endet normal 0uhr aber ich habe meinetwegen schon Bis 22uhr gelenkt, gearbeitet und elf Stunden Pause gemacht.
    Wann beginnt dann der neue 24h Zeitraum?
    0uhr oder 22uhr?

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 10:30

      Hallo Jörg M.,
      der neue Zeitraum beginnt dann 22 Uhr. Zwischen den Tageslenkzeiten muss jedoch immer die Tagesruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden.
      Ihr Bussgeld-Info Team

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