Bußgeldkatalog LKW: Lenk- und Ruhezeiten

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen LKW-Bußgeldkatalog, welcher die Bußgelder für die Überschreitung der LKW-Lenkzeiten sowie die Nichteinhaltung der vorschriftsmäßigen Ruhezeiten definiert.

Tatbe­standBuß­geld für Lkw-FahrerBuß­geld für Lkw-Halter / Unter­nehmer
die tägliche Ruhezeit unterschritten, und zwar um ...
… bis zu 3 Stunden30 Euro (pro ange­fangene Stunde)90 Euro
… mehr als 3 Stunden60 Euro (pro ange­fangene Stunde)180 Euro
Unterbrechung der Lenkzeit unzulässig verkürzt, und zwar um ...
… bis zu 15 Min­uten30 Euro90 Euro
… mehr als 15 Min­uten60 Euro (pro ange­fangenen 15 Min­uten)180 Euro
Über­schreit­ung der zuläs­sigen Tages­lenkzeit, und zwar um ...
… bis zu 2 Stunden30 Euro (pro ange­fangene Stunde)90 Euro
… mehr als 2 Stunden60 Euro (pro ange­fangene Stunde)180 Euro
Fahrer­karte / Kontroll­gerät nicht mitge­führt bzw. nicht zur Kon­trolle über­geben, wo­durch ...
… die Kon­trolle er­schwert wurde75 Euro-
... die Kon­trolle nicht mög­lich war250 Euro-

Bußgeldrechner: Lenk- und Ruhezeiten

Weitere Ratgeber zum Thema

LKW-Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer


Ruhezeiten und Lenkzeiten für LKW
Die Ruhezeiten und Lenkzeiten für LKW-Fahrer sind unbedingt einzuhalten

Die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer wurden eingeführt, um das Unfallrisiko im Straßenverkehr zu verringern. Falsch geplante Pausen bzw. die Nichteinhaltung dieser und regelmäßige Überstunden führen häufig zur Übermüdung der Berufskraftfahrer und somit auch zu Unfällen im Straßenverkehr.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten sollen den Schutz des Fahrpersonals in Deutschland gewährleisten, wie es das Fahrpersonalrecht, das Arbeitszeitgesetz und die hierzulande geltenden Sozialvorschriften vorsehen. Außerdem ist die Regelung europaweit Pflicht und somit für jedes Unternehmen innerhalb dieser Branche bindend, weshalb es auch den Wettbewerb harmonisiert.

Die Lenk- und Ruhezeiten im Detail

Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sind im Arbeitszeitgesetz sowie in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz in Deutschland für den Güterverkehr definiert. Diese Vorschriften sollen gewährleisten, dass LKW-Fahrer korrekte Pausenzeiten einhalten und nicht zu lange auf den Straßen unterwegs sind.

Die Lenk- und Ruhezeiten sind für alle Berufskraftfahrer verbindlich, deren Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen besitzen, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger. Und nicht nur im Güterverkehr gelten die Lenkzeiten, auch Busfahrer müssen sich daran halten.

LKW-Lenkzeiten

Allgemein ist zu sagen, dass nach einer Lenkzeit von maximal 4,5 Stunden der Berufskraftfahrer eine Pause bzw. eine „Lenkzeitunterbrechung“ von wenigstens 45 Minuten einlegen muss.

Diese Zeit der Lenkzeitunterbrechung wird aber nicht zur täglichen Ruhezeit gerechnet.

Kommt es zu einer Lenkzeitüberschreitung werden hohe Bußgelder fällig.

Die Lenkzeiten der LKW-Fahrer gliedern sich noch einmal in Tageslenkzeit und Wochenlenkzeit. Im folgenden Absatz sollen diese beiden Begriffe näher erläutert werden.

Tageslenkzeit

Lenkzeiten und Ruhezeiten von LKW sind streng geregelt
Lenkzeiten und Ruhezeiten von LKW sind streng geregelt

Zur Tageslenkzeit gehören all die Zeiten, welche LKW-Fahrer tatsächlich am Steuer ihres Kfz verbringen. Dazu zählt auch die Zeit, in der das Fahrzeug vorübergehend halten muss, wie etwa bei einem Stau oder dem Anhalten wegen einer Ampel, Bahnschranke, etc. Die Tageslenkzeit beschreibt daher die Zeit zwischen den Lenkzeitunterbrechungen und Pausen.

Pausen zählen nicht zur Tageslenkzeit, sobald der LKW-Fahrer dabei nicht mehr vor dem Lenkrad sitzt. Sollte die Dauer einer Wartezeit im Vorfeld bekannt sein, gehört dies nicht zur Lenkzeit sondern zu anderen Arbeiten. Diese können beispielsweise das Be- und Entladen von Gütern sein.

Die Lenkzeit muss durch ausreichend lange Fahrtunterbrechungen sowie durch Ruhezeiten unterbrochen werden.

Merke: „Tageslenkzeit“ beschreibt die tatsächlichen LKW-Fahrzeiten.

Berufskraftfahrer dürfen maximal 9 Stunden am Tag laut Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr unterwegs sein. Jedoch dürfen sie zweimal pro Kalenderwoche die Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöhen.

Wochenlenkzeit

Eine Woche für die Ermittlung der Lenkzeiten beginnt jeweils montags 0 Uhr und endet am Sonntag 24 Uhr. In dieser Zeit liegt die Wochenlenkzeit.

Die Wochenlenkzeit darf 56 Stunden nicht übersteigen.

Darüber hinaus wird auch die Lenkzeit in der Doppelwoche definiert. Diese darf nicht über 90 Stunden laut Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten anwachsen. Zur Berechnung dieser Zeit müssen jeweils zwei aufeinanderfolgende Kalenderwochen einbezogen werden. Auch hier gilt wieder die gesetzliche Woche von Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr.

Mit etwas Pech landen Lkw-Fahrer zum Ende ihrer Tageslenkzeit auf abgeschiedenen oder unbekannten Rastplätzen. Im Zuge dessen erleben sie mitunter Skurriles. Die Webseite der Trucker Church sammelt ungewöhnliche Erlebnisse und gibt Tipps, wie sich die Wartezeit kurzweilig verbringen lässt.

Lenkzeitunterbrechung: Pause für den LKW-Fahrer

Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist ein 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einzulegen
Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist ein 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einzulegen

Sobald der Kraftfahrer nicht vor dem Lenkrad sitzt und keine anderen beruflichen Tätigkeiten wie Be- oder Entladen ausübt, wird von einer Lenkzeitunterbrechung in Sachen Lenk- und Ruhezeiten gesprochen. Diese Zeit soll ausschließlich zur Erholung genutzt werden.

Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden muss eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten folgen. Diese Lenkzeitunterbrechung kann auch in zwei Abschnitte aufgeteilt werden, sodass ein Abschnitt 15 Minuten innerhalb der Lenkzeit und der zweite 30 Minuten beträgt.

Wichtig: Teilen Sie sich die Zeit der Lenkzeitunterbrechung auf, müssen Sie trotzdem spätenstens nach 4,5 Stunden die 45 Minuten Pausezeit eingehalten haben.

Sie dürfen also z. B. nicht 3 Stunden fahren, 15 Minuten Pause machen, weitere 2 Stunden fahren und danach für 30 Minuten Pause einlegen (In diesem Fall würde Sie die Lenkzeit um 30 Minuten überziehen).

Korrekt wäre hingegen: 3 Stunden fahren, 15 Minuten Pause, 1,5 Stunden fahren, 30 Minuten Pause.

Sollten mehrere Personen unterwegs sein, gelten natürlich auch die Lenk- und Ruhezeiten. Sie können die Lenkzeitunterbrechung dann aber auch auf dem Beifahrersitz verbringen.

Nach der Lenkzeitunterbrechung beginnt eine weitere Lenkzeit von 4,5 Stunden. Wollen Lkw-Fahrer ihre Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöhen, müssen sie nach den 4,5 Stunden Lenkzeit eine 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einlegen und dürfen erst danach die 10. Stunde der Tageslenkzeit fahren.

Zur Verdeutlichung:

4,5 h Lenk­zeit45 min. Lenk­zeit­unter­brech­ung4,5 h Lenk­zeit45 min. Lenk­zeit­unter­brech­ung1 h Lenk­zeit (ver­läng­erte Tages­lenk­zeit)

Lenk- und Ruhezeiten: Übersicht über Tages- und Wochenendruhezeit für LKW-Fahrer

Neben Lenkzeiten sind auch tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einzuhalten
Neben Lenkzeiten sind auch tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einzuhalten

Nicht zu verwechseln mit den Lenkzeitunterbrechungen, ist die Ruhezeit. Unterschieden wird zwischen Tages- und Wochenruhezeit. Als „Ruhezeit“ wird die Zeit am Tag bezeichnet, in der der Kraftfahrer Freizeit besitzt und keine Lenkzeiten oder Arbeiten ausführt. Dabei ist es völlig egal, wo diese Zeit genutzt wird.

So kann ein LKW-Fahrer beispielsweise die Ruhezeit auch auf einer Fähre oder im Zug nehmen, sofern dort ein Schlafplatz zur Verfügung steht. Natürlich kann die Ruhezeit auch im Fahrzeug verbracht werden, solange auch der LKW über eine Schlafmöglichkeit verfügt und nicht fährt.

Der Bundestag plant allerdings aktuell eine Änderung des Fahrpersonalgesetzes, wonach die Wochenruhezeit künftig nicht mehr im LKW verbracht werden darf. Bei Zuwiderhandlungen sollen Fahrer und Unternehmer ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro zahlen. Auf diese Weise will die Bundesregierung u. a. die Arbeitsverhältnisse für LKW-Fahrer verbessern. Schließlich sollen die Ruhezeiten der Erholung und der persönlichen Freizeit dienen. Auf einer Raststätte ist das bei Weitem nicht so gut möglich, wie beispielsweise zu Hause bei der Familie.

Tagesruhezeit

Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden betragen und ist innerhalb von 24 Stunden zu nehmen. Laut der Arbeitszeitregelungen für LKW muss also spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der letzten täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit für LKW-Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen werden.

Der tägliche Weg eines Fahrers vom Wohnsitz zum Ort der Firma ist nicht in der Lenkzeit inbegriffen, sondern zählt zur Ruhezeit.

Verkürzung der täglichen Ruhezeit

In Ausnahmefällen darf die Tagesruhezeit um 3 Stunden, also auf 9 Stunden verkürzt werden. Das darf maximal dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten stattfinden. Ein Ausgleich der verkürzten Tagesruhezeit muss nicht stattfinden.

Beispiel:

45 h Wo­chen­ruhe­zeit1. Tag (Mo)2. Tag (Di)3. Tag (Mi)4. Tag (Do)5. Tag (Fr)45 h Wo­chen­ruhe­zeit
9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit11 h (nor­male) Ruhe­zeit9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit11 h (nor­male) Ruhe­zeit9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit

Unterbrechung der täglichen Ruhezeit

Eine Unterbrechung der täglichen Ruhezeit erhöht sie auf 12 Stunden
Eine Unterbrechung der täglichen Ruhezeit erhöht sie auf 12 Stunden

Innerhalb von 24 Stunden dürfen Sie Ihre Tagesruhezeit einmal unterbrechen, dadurch erhöht sie sich allerdings um eine Stunde. Es ist dann also eine Tagesruhezeit von 12 Stunden einzuhalten.

Die Tagesruhezeit dürfen Sie außerdem nur wie folgt unterbrechen: In eine 3-stündige gefolgt von einer 9-stündigen Ruhezeit.

Im kombinierten Güterverkehr ist es LKW-Fahrern sogar erlaubt, die Tagesruhezeit zweimal zu unterbrechen (wenn Sie z. B. mit Ihrem LKW auf einer Fähre fahren), jedoch nur für jeweils 1 Stunde.

Wochenruhezeit

Die Wochenruhezeit muss mindestens 45 Stunden am Stück genommen werden. Sie ist nach spätestens nach einem Zyklus von 6 x 24 Stunden zu nehmen.

Beispiel: Wer 6 Tage in der Woche arbeitet, muss also ab dem 7. Tag für 45 Stunden die Wochenruhezeit einhalten.

Die wöchentliche Ruhezeit wird aufgrund des LKW-Fahrverbots an Sonntagen meist am Wochenende in Anspruch genommen, so dass man in der Berufsgruppe auch von einer Wochenendruhezeit der LKW-Fahrer spricht.

Verkürzung der Wochenruhezeit

Wie die Tageslenkzeit dürfen LKW-Fahrer auch die Wochenruhezeit verkürzen. Anstelle von 45 Stunden ist es möglich, nur 24 Stunden Wochenruhezeit einzuhalten. Wichtig ist jedoch, dass die Wochenruhezeit in der vorherigen und in der nachfolgenden Woche 45 Stunden beträgt.

Zur Verdeutlichung:

vorherige Wocheaktuelle Wochekommende Woche
45 Stunden Wochenruhezeit24 Stunden Wochenruhezeit45 Stunden Wochenruhezeit

Die 21 Stunden, um die die Wochenruhezeit verkürzt wurden, müssen Sie außerdem innerhalb von 3 Wochen nachholen.

Zusammenfassung: Tages- und Wochenruhezeit

Die regelmäßige RuhezeitReduzieren der Ruhezeit
Ruhezeit pro Tag11 Stunden

Hier besteht die Möglichkeit, diese aufzuteilen: zuerst 3, dann 9 Stunden (damit erhöht sich demnach die Ruhezeit auf 12 Stunden)
9 Stunden

Hier besteht nicht die Pflicht, die fehlenden Stunden nachzuholen
Ruhezeit pro Woche45 Stunden24 Stunden

Hier besteht die Pflicht, die fehlenden 21 Stunden auszugleichen - und zwar innerhalb der nächsten drei Wochen.

Ausnahmeregeln der Lenk- und Ruhezeiten für LKW

Sobald der LKW-Fahrer sich nicht an die Regeln zur Ruhepause oder Ruhezeit hält, ist dies ein Verstoß und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Jedoch gibt es Ausnahmeregelungen, damit der Fahrer sein Fahrzeug auch in der Pause wegbewegen kann. Will ein Kraftfahrer beispielsweise der Feuerwehr oder Polizei Platz machen, darf er nach der Aufforderung durch eine Behörde sein Fahrzeug wegbewegen.

Eine zweite Ausnahme tritt in Kraft, sobald der LKW-Fahrer es nicht rechtzeitig schafft, einen geeigneten Halteplatz zu erreichen und es so zu einer Lenkzeitüberschreitung kommt. Er darf dann von den Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten für LKW abweichen, sofern dies die Sicherheit von Personen, des eigenen Fahrzeugs oder der LKW-Ladung gewährleistet. Der Fahrer muss diese Abweichung der LKW-Lenkzeiten jedoch sofort, nachdem er den Halteplatz erreicht hat, vermerken.

Fahrtenschreiber oder Tachograph vs. EG-Kontrollgerät

Die Tachoscheibe als Fahrtenschreiber für LKW
Die Tachoscheibe als Fahrtenschreiber für LKW wurde mittlerweile durch den digitalen Tachographen ersetzt

Die Lenk- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden, da ansonsten Bußgelder fällig werden. Doch wie können die Zeiten überprüft werden?

Der mechanische Tachograph bzw. umgangssprachlich auch Fahrtenschreiber oder Tachoscheibe genannt, war eine Papierscheibe, die bei Fahrzeugen für den Güterverkehr in Deutschland, welche vor dem 1. Mai 2006 zugelassen wurden, die Geschwindigkeit des LKW, die zurückgelegten Kilometer sowie die Lenk- und Ruhezeiten protokollierte.

Ab diesem Datum wurde das EG-Kontrollgerät, oder auch digitaler Fahrtenschreiber, aufgrund einer EU-Verordnung eingeführt, welches nun als digitaler Tachograph fungiert. Das Gerät besitzt einen Chip, der alle wichtigen Daten, wie z. B. die Arbeitszeit speichert.

Der LKW-Fahrer besitzt eine Fahrerkarte, mit der er sich bei dem EG-Kontrollgerät anmeldet. Neben dieser Karte gibt es noch eine Werkstatt-, Kontroll- und Unternehmenskarte, mit denen Daten auf dem Gerät, wie die Arbeitszeit, ausgelesen werden können. Diese Daten werden 365 Tage auf einem versiegelten Chip und 28 Tage auf der Fahrerkarte, die an eine Person, also den Fahrer, gebunden ist, gesichert.

Kommt der LKW-Fahrer in eine Kontrolle, kann ein digitales Kontrollgerät der Polizei alle Lenk- und Ruhezeiten anzeigen. Sind diese nicht vorschriftsmäßig eingehalten worden, kann es schnell teuer werden. Bei den Bußgeldern wird nämlich neben dem LKW-Fahrer auch der Chef des Unternehmens zur Kasse gebeten.

Spezifische Ratgeber über Fahrtenschreiber, Tachograph und Fahrerkarten

FAQ: Lenk- und Ruhezeiten

Was ist unter Lenk- und Ruhezeiten zu verstehen?

Die Lenk- und Ruhezeiten beziehen sich im LKW zu einem auf die Zeiten, in denen der Fahrer hinterm Steuer sitzt. Zum anderen beinhalten sie die Ruhezeiten zwischen den Fahrzeiten. Sie umfassen nicht die komplette Arbeitszeit eines LKW-Fahrers.

Sind die Lenk- und Ruhezeiten gesetzlich festgelegt?

Ja, sowohl im Arbeitszeitgesetz als auch in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz sind die zulässigen Zeiten bestimmt. Was es diesbezüglich zu beachten gibt, lesen Sie hier.

Werden Verstöße geahndet?

Ja, halten sich Fahrer nicht an die Vorschriften bezüglich der Fahr- und Ruhezeiten, müssen sie mit Sanktionen rechnen. Wie hoch diese ausfallen können, zeigt die Bußgeldtabelle hier.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (39 Bewertungen, Durchschnitt: 4,03 von 5)
Bußgeldkatalog LKW: Lenk- und Ruhezeiten
Loading...

Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 641 comments… Kommentar einfügen }
  • Eiki 9. April 2016, 11:37

    Meine frage ich habe meine Woche Sonntag um 08:00 Uhr begonnen.Habe dann am Samstag um 07:30 Uhr meine Wochenende auf dem Auto Hof gemacht. Wenn ich nach Hause gefahren wäre dann wäre ich um 09:00 Uhr Samstag Morgen zu Hause gewesen .Wäre das in Ordnung gewesen? Wenn nicht wie teuer kann das werden .Gruß Eiki

    • bussgeld-info.de 11. April 2016, 10:42

      Hallo Eiki,

      zu den Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern geltende folgende Bestimmungen: Berufskraftfahrer dürfen maximal 9 Stunden am tag im Straßenverkehr unterwegs sein. Zweimal pro Kalenderwoche ist eine Erhöhung auf 10 Stunden möglich. Eine Woche für die Ermittlung der Lenkzeit beginn immer Montag um 0 Uhr und endet Sonntag um 24 Uhr. Die dazwischen liegende Wochenlenkzeit beträgt maximal 56 Arbeitsstunden. Die Lenkzeit einer Doppelwoche ist auf 90 Stunden festgesetzt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • david. F. 3. April 2016, 11:38

    nachdem ich die hier gestellten Fragen , Kommentare und auch die weiterführenden Links eingehend studiert habe, ergibt sich für mich folgendes:
    1. Lenkzeit 3 x 9 Std. + 2 x 10 Std. wöchentlich = 47 Std.
    2. Schichtzeit = Arbeitszeit, dh. Lenkzeit + sonstige Tätigkeiten (laden, entladen, Bereitschaft)
    3. unabhängig der Aufteilung der Tätigkeiten darf die wöchentliche Arbeitszeit von 56 Std. nicht überschritten werden, sofern innerhalb von 16 Arbeitswochen ein Durchschnitt von 48 Std. / Woche nicht über schritten werden.
    4. die tägliche Arbeitszeit ist auf 10 Std. begrenzt, dh. Lenkzeit + Arbeitszeit – Pause nicht mehr als 10 Std.
    5. daraus ergibt sich 9 / !0 Std Lenkzeit = 13 / 15 Std. “ Schichtzeit“ = Arbeitszeit

    Aus meiner Erfahrung (seit 15 Jahren Berufskraftfahrer) gibt es, um allen Anforderungen gerecht zu werden nur eins: den Tachograph so wenig wie möglich auf Arbeit oder Bereitschaft stellen, um den Anforderungen gerecht zu werden.
    Ob dies allerdings im Sinne des Gesetzgebers war oder ist, ob es zulässig ist oder nicht, wage ich zu bezweifeln.

    Allerdings fage ich mich inwieweit es im Sine eines Gesetzesgebers sein kann, einem Arbeitnehmer so schwammige, rechenintensive Regeln im täglichen Arbeitsablauf zuverordnen.

    Liebes Bussgeldteam , Ihr wiederholtes Hinweisen auf Arbeitgeber und Disponenten in allen Ehren, aber auch hier bekommt man in aller Regel nur unzureichende , firmenorientierte Angaben.
    Was mich zu der Annahme bringt, dass hier ein generelles Defizit besteht, oder aber ( böswillig) erstmal alle Verantwortung dem Fahrpersonal/ Arbeitnehmer zugeschoben wird.

    Abgesehen davon, dass im Verhältniss zu der Verantwortung von uns Berufskraftfahrern in Bezug auf Ladung, Ladungssicherung, Gefahrgut , und vorallem den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber, und auch dem uns zur Ausübung unseres Berufs anvertrauten Geräts die Bezahlung mittlerweile ein Niveau erreicht wird, das umgerechnet auf die Arbeitszeiten teilweise die Mindestlohnanforderungen kaum noch erreicht.

    Zudem kommt noch, dass es meiner Erkenntniss nach keine Berufsgruppe, ( ausser vielleicht Piloten), gibt, das alle 5 Jahre erfordert ca. 700-800 € zu bezahlen um den Beruf auszuüben.
    Die Summe ergibt sich aus ärtzlichen Untersuchungen, Modulen, ADR- Verlängerung, und daraus resultierenden Erneuerungen der Karten ( Führerschein, ADR- Schein).
    …ja es gibt Firmen die das übernehmen, aber gerade bei kleinen Firmen trägt man alle Kosten selbst.

    Alles in allem kann man jungen Menschen nur raten diesen Weg nicht einzuschlagen!
    Zu hohe Risiken von Geldbusen zu Haft, Arbeitsplatzverlust.
    Dass die bestehenden Regeln zur Sicherheit und dem Schutz der Arbeinehmer dienen sollen ist aller Ehren wert.
    Die Praxis zeigt allerdings, dass nur nach Lücken zu Lasten der Fahrer gesucht wird.

    Ich persönlich fahre gern, verantwortungsbewusst und hoffe nie erwischt zu werden.

    Der Mythos Kapitän der Landstrasse…… ich würde sagen …es war einmal…..

  • Stavroulakis S. 20. März 2016, 19:37

    Hallo ich habe eine Frage und zwar auf EU Recht bezueglich England und auf Digitaler Fahrerkarte , ich bin mehrere Jahre in Deutschland LKW gefahren und hatte eine Farerkarte die Fuenf Jahre gueltig war erstellt 2007 und gueltig 2013 ,diese Fahrerkarte ist jetzt abgelaufen und ich befinde mich in England wo ich auch weiter arbeiten werde als LKW Fahrer,diese Karte habe ich jetzt auf verlangen des Strassenverkehrsamtes London eingeschickt um eine Neue zu bekommen , meine Frage : Falls darauf jetzt irgendein Verstoss zu finden ist wie z.B. Lenk un ruhezeit nicht korreckt eingehalten ,ist es immer noch gueltig mich rechtlich zu verfolgen? oder ist es Verjaert? Es liegen 3 Jahre das diese Karte nicht mehr benutzt wurde! Fuer ihren Rat bin ich ihnen sehr Dankbar

    • bussgeld-info.de 21. März 2016, 11:27

      Hallo Stavroulakis,

      in der Regel sollten Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten nicht mehr verfolgt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hrvoje J. 13. März 2016, 1:47

    Hallo,
    ich fahre am Freitag einen 7490kg Kipper nach Kroatien.
    Muss man bei einer Überführungsfahrt mit Zollkennzeichen die Lenk- und Ruhezeiten einhalten?
    Der der mir den LKW verkauft hat meinte nicht.
    Bitte um Antwort.

    • bussgeld-info.de 14. März 2016, 11:10

      Hallo Hrvoje,

      ist das Fahrzeug bereits zugelassen, müssen Sie in der Regel auch die Lenk- und Ruhezeiten einhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Wolfgang 11. März 2016, 12:05

    ist die Fahrt zur arbeit auch lenkzeit

    • bussgeld-info.de 14. März 2016, 11:45

      Hallo Wolfgang,

      laut BAG Kontroll-Leitfaden zählt der Weg zur Arbeit nicht zur Ihrer Lenkzeit, sondern zu Ihrer – frei gestaltbaren – Ruhezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Armin 8. März 2016, 18:40

    Hallo, gibt es eigentlich die 15Std-Schicht noch oder ist das komplett untersagt worden?
    Früher gab es doch die Regelung wenn die Fahrer zu Hause übernachten, oder? 13Std. Schichten können nach wie vor durchgeführt werden, oder?

    • bussgeld-info.de 10. März 2016, 11:03

      Hallo Armin,

      die Ruhezeiten dürfen in der Regel nicht unter 11 Stunden am Tag liegen. In Ausnahmefällen ist auch noch eine Reduzierung auf mindestens 9 Stunden tägliche Ruhezeit möglich. Die Lenkzeiten von 9 Stunden – bzw. 10 Stunden – dürfen dabei jedoch nicht überschritten werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Frank 3. März 2016, 17:02

    Hallo
    Darf man in seiner Pause(45 min),mehrfach den LKW vor fahren?Ich meine nicht,2 Arbeitskollegen machen das jeden Tag und meinen das wäre ok

    • bussgeld-info.de 7. März 2016, 11:00

      Hallo Frank,

      in der 45-minütigen Ruhezeit dürfen Sie Ihren LKW nicht bewegen. Ansonsten würde keine Ruhezeit vorliegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christoph 24. Februar 2016, 23:03

    Hallo,
    Kann ich meine 45Std Wochenendruhezeit auch von Freitag bis Sonntag früh nehmen, zählt das als Wochenendruhezeit sind ja 45Std. Bin viel in Schweden und da darf man ja Sonntag fahren?
    Danke

    • bussgeld-info.de 25. Februar 2016, 10:32

      Hallo Christoph,

      die Wochenruhezeit können Sie so nehmen, wenn Sie am Sonntag trotzdem das Fahrverbot für LKWs in Deutschland beachten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nicki 23. Februar 2016, 19:14

    Ein schönen guten Abend,
    gibt es für Unternehmen mit 4 LKW Fahrern, Sondergenehmigungen für die Wöchendlichen Ruhezeiten, wenn einer Erkrankt ist und die Touren aufgefangen werden müssen ? Das Problem ist mein bekannter befindet sich mittlerweile in der 4 verkürzten Woche!

    MFG

    • bussgeld-info.de 25. Februar 2016, 10:59

      Hallo Nicki,

      es ist durchaus möglich, dass die Wochenendruhezeit auf 24 Stunden heruntergesetzt wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Nicki 25. Februar 2016, 17:25

        Hallo,
        das ist Richtig… es müssen dann die 21 std nachgeholt werden, spätestens in der Dritten Woche!
        Jedoch befindet sich der Bekannt bereits in der 4ten aufeinander Folgenden Woche verkürzt mit mal Tage frei, aber nicht zusammen hängend und der Arbeitgeber sorgt sich nicht für Abhilfe auch nach mehrmaligen Ansprechen des Problems. Sprich Er macht sich gerade Strafbar. Was für Probleme würden auf Ihn zukommen oder Wie bekommt Er die Karte wieder sauber?

        • bussgeld-info.de 29. Februar 2016, 11:02

          Hallo Nicki,

          am besten ziehen Sie einen Anwalt zu Rate. Leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcos R. 21. Februar 2016, 11:52

    Hallo, bin Autohandler aus Spanien.
    Muss ich ebenfalls die Lenkzeiten einhalten bei einer Überführung eines Lkw von DE nach ESP mit mehr als 7,5t? Habe keine Transportlizenz aberr durfte ich bei dem Kauf eines Lkw ein Auto reinpacken und uberführen?
    Danke!!

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 12:27

      Hallo Marcos,

      in der Regel müssen auch Sie sich als ausländischer Fahrer an die Vorgaben der Lenk- und Ruhezeit halten. Wenn Sie keine Transportlizenz besitzen, werden Sie vermutlich auch kein Auto transportieren dürfen. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage gegebenenfalls an das Bundesamt für Güterverkehr.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sunder 20. Februar 2016, 12:10

    Hallo,

    Wie hoch ist die strafe bei 2 und halbe stunde schichtzeit uberschreitung? … 17 und halbe stunde schichtzeit, mit Fahrzeit nicht mehr als 9 stunden

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 11:33

      Hallo Sunder,

      bei einer Unterschreitung der täglichen Ruhezeit bis zu drei Stunden erwartet Sie als Fahrer pro angefangene Stunde ein Bußgeld von 30 €, der Halter/Unternehmer zahlt 90 €.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Cipi 19. Februar 2016, 14:38

    Hallo,

    Ich habe einen Frage;wie höhe ist die strafe fuer fahren ohne tageskontrollblätter? Mit transporter 2.8t, keine tageskontrollblätte fuer 28 Tage :( .

    Danke!

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 12:12

      Hallo Cipi,

      das Bußgeld ist davon abhängig, ob Sie die Tageskontrollblätter nur vergessen oder ob Sie die Lenk- und Ruhezeiten tatsächlich in den letzten 28 Tagen nicht protokolliert haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • ralfiboy 19. Februar 2016, 13:54

    Wie wird das gewertet, wenn ich die Lenkzeitunterbrechung von 45min erst nach 5 Stunden gemacht habe?
    lg ralf

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 12:14

      Hallo Ralfiboy,

      da die Lenkzeit nur maximal 4,5 Stunden betragen darf, haben Sie diese hier um ca. 30 Minuten überschritten. Bei einer Überschreitung bis zu 1 Stunde kommen hier 30 Euro Verwarnungsgeld auf Sie zu.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tim köhrmann 16. Februar 2016, 16:42

    Hallo mal eine Frage meine Fahrerkarte läuft am 16.02 ab die neue habe ich schon ist gültig ab dem 17.02 soll jetzt aber am 16.02 um 22.30 wieder los ….Also 1.5 std die alte Karte stecken dann rechts ran und nach 24h die neue stecken………

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 11:21

      Hallo Tim,

      Sie sollten darauf achten, bei Anbruch des neuen Tages auch Ihre neue Fahrerkarte zu verwenden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andy 15. Februar 2016, 16:23

    Hallo bussgeld Team hab ein nebenjob und habe für die ein sonder Einsatz gemacht: start 22:15 und hab ne kurze Fahrt gemacht bis 23:57 musste aber den nächsten morgen das Lenkrad wieder in die Hand nehmen für mein normalen job 7:00-16:00 mein Aufzeichnungsgeräte hat gemeckert ab 13uhr da ich die 9 Stunden Regelung nicht bedacht habe!
    Wenn sowas einmaliges passiert und der Rest ist Verstoßfrei, wer ausser mir wäre in die Verantwortung , nebenjob Arbeitgeber oder haupt Arbeitgeber?
    Grüß Andy

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 9:56

      Hallo Andy,

      Sie dürfen eine tägliche Lenkzeit von 9 Stunden haben, können diese aber zweimal je Kalenderwoche auf 10 Stunden erhöhen. Ihre tägliche Ruhezeit von 11 Stunden sollten Sie jedoch trotzdem einhalten. Je nachdem, um wie viel Zeit Sie Ihre Ruhezeit unterschritten haben, steht entweder nur ein Bußgeld für Sie als Fahrer oder auch für den Unternehmer an. Genaueres können Sie der Bußgeldtabelle oben auf dieser Seite entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Loku 15. Februar 2016, 16:22

    Aha jetzt habe gelesen. Danke für Ihre Antwort

  • Loku 15. Februar 2016, 16:20

    Warum bekomme ich keine Antwort. ?

  • Loku 14. Februar 2016, 23:45

    Hallo Bußgeld Team .
    Frage. Wenn ich bei Woche 1′ auf 3 × 9St die Pause verküzt habe, darf ich bei Woche 2′ wieder die Pause verkürzen. ?

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 10:04

      Hallo Loku,

      in der Regel dürfen Sie die Pause auch in der zweiten Woche dreimal auf mindestens 9 Stunden verkürzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Oliver M. 13. Februar 2016, 12:42

    Hallo zusammen

    Da ich im Postverkehr fahre, bin ich auch an den Wochenenden unterwegs.

    Wenn ich jetzt z.b. Samstags eine verkürzte Pause von 24 Std. mache ; dann 2 Tage fahre und dann ab Montag abend eine 45 er Pause mache.
    Zählen dann die 2 Tage lenkzeit und die Lenkzeit nach der 45er als Doppelwoche?
    Vielen Dank im voraus, ist ganz wichtig für mich.
    Liebe grüße
    Oliver M.

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 12:51

      Hallo Oliver,

      dreimal innerhalb einer Woche dürfen Sie die Ruhezeit auf 24 Stunden verkürzen. Grundlage für die Messung ist die Woche von Montag, 0 Uhr bis Sonntag, 24 Uhr. Die verkürzte Ruhezeit müssen Sie bis zum Ende der darauffolgenden dritten Woche ausgleichen. Wenn Sie sich bezüglich der Ruhezeit nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marius H. 12. Februar 2016, 0:35

    Hallo brauche Hilfe !!!
    Stimmi das, wenn ich einen Kollegen, der Feierabend hat, ein Stück mitnehme und er Berufskraftfahrer ist und eine Fahrerkarte besitzt , diese stecken muss ???
    Am Wochenende fährt ein Kumpel mit mir mit, um ihm nur mal mein neuen Lkw zu zeigen, er zufällig auch Kraftfahrer ist und seine wochenruhezeit nimmt ,also völlig privat ,auf dem Beifahrersitz sitzt und wir zufällig in eine Kontrolle kommen . Muss er Strafe zahlen weil er seine Fahrerkarte nicht gesteckt hat die er zufällig in der Hosentasche (geldbörse) hatte ??? Nur weil in irgendeinem Gesetzestex was von FAHRER steht. Ist soetwas möglich ????????????????
    Bitte um Antwort mit Hinweis auf das passende Gesetz vielen Dank im voraus
    Mfg Marius

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 10:46

      Hallo Marius,

      in der Regel müssen bei Privatfahrten keine Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden. Ein entsprechendes Gesetz ist hier nicht bekannt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • KaiP 10. Februar 2016, 17:54

    Hallo,
    ich bin Auslieferungsfahrer einer Bäckerei. Wenn ich um 2 Uhr Arbeitsbeginn habe , dann packen wir erst und fahren dann gegen 4:30 Uhr unsere erste Tour. Die Auslieferung dauert je nach Tour bis ca. 6:30 -7:00 Uhr. Danach machen wir eine 15 min. Pause und packen dann bis ca. 7:30- 8:00 Uhr. Die 2. Tour fahren wir dann bis ca. 10 Uhr. Feierabend haben wir dann so gegen 10:30 -11:00 Uhr. Wann müssten ich meine Pause machen ? Ist es so korrekt bei uns ?

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 12:38

      Hallo Kai,

      nach 4,5 Stunden Arbeitszeit müssen Sie eine Ruhezeit von 45 Minuten einplanen. Diese dürfen Sie jedoch auch auf eine 15-minütige Pause innerhalb der Lenkzeit und eine 30-minütige Pause nach 4,5 Stunden aufteilen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Pausenzeiten korrekt sind, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • matt 8. Februar 2016, 7:24

    Wenn ich das alles richtig verstehe, zählt sonstiges Arbeitszeit quasi als Lenkzeit weil es keine Pause oder Unterbrechung ist. Das heißt es gehört mitgezählt in der Doppelwoche. Komischerweise zählt meine 13 Monate alt Tachograph die Sonstiges Arbeitszeit als Tägliche Betrag aber es ist nicht mit der Doppelwoche mitgezählt. Obwohl es gehört dazu. Die 10 Stunde bzw. 9 Stunden Maximal rechnet Arbeitszeit dazu. Aber in den Tachograph es zählt nicht zur Doppelwoche. Man fragt sich ob den Kontrollgeräten in den Blaulichtwägen machen den selbe Fehler oder ob das nur ein verstecke Weg zur Schnellkasse ist.

  • Matthias 31. Januar 2016, 20:39

    Wie sieht es aus, wenn ich einen 10 Stunden Tag machen möchte? Darf ich die zweite Pause auch splitten in 15 und 30 Minuten?
    Und wie ist es, wenn ich die zweite Pause vorziehe, beispielsweise nach 3,5 Stunden? Habe ich dann nach der Pause noch 2 Stunden Lenkzeit zur Verfügung, oder ist der dritte Block grundsätzlich auf eine Stunde begrenzt?

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 11:42

      Hallo Matthias,

      ja, Sie dürfen die zweite Pause auch in 15 Minuten innerhalb der Lenkzeit und 30 Minuten direkt nach der 4,5-stündigen Lenkzeit aufteilen. In der Regel sollten Sie die Pause auch vorziehen können, wenn Sie dabei die Lenkzeit von 4,5 Stunden nicht überschreiten. Fragen Sie gegebenenfalls Ihren Arbeitgeber.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Festus 31. Januar 2016, 18:32

    Hallo, mein grosses Problem, beruht auf die Arbeitszeit. Es steht geschrieben das nach 6 Std, eine 30 Min Pause sein muss. Die verpenne ich meistens, was en Verstoss nach sich zieht. Was für ne Pause muss dann folgen, auf die 30 Min ?
    Mit Lenkz gibs keine Probleme,geht nur um die Arbeitszeit,mit der folgenden Pause.

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 11:33

      Hallo Festus,

      laut Arbeitszeitgesetz müssen Sie nach 6 Stunden eine 30-minütige Pause einlegen, das ist richtig. Sie können die Pause auch aufteilen in zwei 15-minütige Pausen, diese muss aber nach spätestens 6 Stunden erfolgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Torsten 29. Januar 2016, 19:25

    Hallo.
    zum Thema Wochenruhezeit und das verkürzen wurde hier ja schon hinreichend erläutert. Ich benötige jedoch eine genauere Auskunft.

    Ich arbeite im Entsorgungsfachbetrieb, welche für uns BKF eine 5-Tagewoche vorsieht. Gelegendlich (jetzt seit Wochen) arbeite ich eine 6-Tagewoche (Mo-Sa). Lenkzei(9-10) und Ruhezeiten(9-11) in der Woche sind ok. Samstags arbeite ich bis 12 Uhr und fange Montags i.d.R. um 4:30 Uhr wieder an. Hier ergibt sich eine WRZ von 34,5 Stunden. Also eine minus von 10,5 Stunden. Wie kann ich die 10,5 Stunden in der Folgewoche ausgleichen, um Samstags (jeden Sa.) wieder arbeiten zu dürfen???

    Kann ich von Montags bis Freitags an meine Ruhezeit den Ausgleich gestückelt ansetzen? Also wenn ich Mo. um 04:30h anfange und um 15:30h Feierabend mache, habe ich eine tägliche Ruhezeit von 13 Stunden, abzüglich 11, also 2 pro Tag. (Mo2, Di2, Mi3, Do3, Fr3 = 13 Stunden in der Woche mit der verk. Regelung der Tagesruhezeit).

    Kann ich nach dieser Regelung arbeiten oder weisen Sie mir eventell andere Wege auf.

    MfG
    Torsten

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 12:00

      Hallo Torsten,

      wenden Sie sich mit Ihrer speziellen Fragestellung am besten an Ihren Arbeitgeber.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • truckerfrau marita 27. Januar 2016, 15:15

    Hallo,
    mein Mann ist Lkw-Fahrer im Werkverkehr seit 23 Jahren und fährt Wochentouren von sonntags bis freitags. Kann er sich auf die allgemeine Arbeitszeit im Betrieb berufen, also montags bis freitags? Es wird jetzt verlangt, dass er auch samstags draußen bleibt. Geht das?

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 12:20

      Hallo Marita,

      grundsätzlich ist auch das Arbeiten an einem Samstag gestattet. Wenden Sie sich gegebenenfalls an den Arbeitgeber bzw. an einen Anwalt, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Oliver M. 26. Januar 2016, 4:58

    Hallo Team
    Gelten die Bußgelder nur für Deutschland oder Europaweit? Lenkzeit und Ruhezeiten?
    Speziell interessiert mich das für England
    Mfg

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 11:26

      Hallo Oliver M.,

      auf bussgeld-info.de finden Sie die Sanktionen aus den deutschen Bußgeldkatalog.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • daniel 23. Januar 2016, 19:45

    hallo…fahre im komunalen nahverkehr,mein disponent hat mich genötigt im winter mit sommerreifen zu fahren.das heist lenkung sommerreifen,antriebsachse M+S reifen,lenkachse sommerreifen.wie sieht es rechtlich aus bei kontrolle oder unfall aus……?????

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 10:38

      Hallo Daniel,

      wenn Sie gegen die Winterreifenpflicht verstoßen, ist normalerweise ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg die Folge. Gefährden Sie dadurch andere, kann sich das Bußgeld erhöhen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Reiner 20. Januar 2016, 20:11

    Hallo, ich mache Aushilfsfahrer bei einer Firma. Ich habe fest gestellt, wenn ich das digital Kontrollgerät auf die Hämmer stelle und die Zündung ausschaltet, schaltet das Gerät automatisch zurück auf Pause. Auf Grund von Diebstählen usw. sowie beim tanken Schließe ich den LKW ab. Also steht doch das Gerät auf Pause obwohl ich Arbeitszeit habe. Was kann ich da gegen tun.

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 10:48

      Hallo Reiner,

      bei einem Berufskraftfahrer wird zwischen Lenk- und Arbeitszeit unterschieden. Dass das Kontrollgerät auf Pause schaltet, wenn Sie die Zündung ausschalten, ist korrekt, da Sie ja in dieser Zeit nicht lenken bzw. fahren. Be- und Entladen gehört zur Arbeitszeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Dirk 22. Juni 2016, 15:47

      Erst Zündung aus, dann auf Arbeitszeit stellen ;)

  • André 18. Januar 2016, 23:09

    Hallo, bin Möbelmonteur und bin mit einem 7, 5 t Lkw unterwegs und habe ne 45 Std – Woche, also jeden Tag 9 Std. Wenn ich das noch richtig weiß, heißt arbeiten auch Lenkzeit, leider ist es oft bei uns in der Firma so, das wir öfters mehr als 9 Std am tag unterwegs sind, dh.das es in der Woche bis zu mehr als 5 Überstunden gibt. Bis zu wieviel Stunden darf ich in der Woche unterwegs sein und was kommt auf mich zu wenn ich mal kontrolliert werde und die zeit ist überschritten?

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 10:27

      Hallo André,

      zwei Mal in der Woche können auch 10 Stunden Lenkzeit möglich sein. Insgesamt darf eine Zeit von 56 Stunden bei einer 7-Tage-Woche nicht überschritten sein. Die Bußgelder, die bei einer Überschreitung der Lenkzeit erhoben werden können, richten sich nach der Dauer der Überschreitung. Die Werte entnehmen Sie bitte der obigen Tabelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.