Bußgeldkatalog LKW: Lenk- und Ruhezeiten

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 8. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen LKW-Bußgeldkatalog, welcher die Bußgelder für die Überschreitung der LKW-Lenkzeiten sowie die Nichteinhaltung der vorschriftsmäßigen Ruhezeiten definiert.

Tatbe­standBuß­geld für Lkw-FahrerBuß­geld für Lkw-Halter / Unter­nehmer
die tägliche Ruhezeit unterschritten, und zwar um ...
… bis zu 3 Stunden30 Euro (pro ange­fangene Stunde)90 Euro
… mehr als 3 Stunden60 Euro (pro ange­fangene Stunde)180 Euro
Unterbrechung der Lenkzeit unzulässig verkürzt, und zwar um ...
… bis zu 15 Min­uten30 Euro90 Euro
… mehr als 15 Min­uten60 Euro (pro ange­fangenen 15 Min­uten)180 Euro
Über­schreit­ung der zuläs­sigen Tages­lenkzeit, und zwar um ...
… bis zu 2 Stunden30 Euro (pro ange­fangene Stunde)90 Euro
… mehr als 2 Stunden60 Euro (pro ange­fangene Stunde)180 Euro
Fahrer­karte / Kontroll­gerät nicht mitge­führt bzw. nicht zur Kon­trolle über­geben, wo­durch ...
… die Kon­trolle er­schwert wurde75 Euro-
... die Kon­trolle nicht mög­lich war250 Euro-

Bußgeldrechner: Lenk- und Ruhezeiten

Weitere Ratgeber zum Thema

LKW-Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer


Ruhezeiten und Lenkzeiten für LKW
Die Ruhezeiten und Lenkzeiten für LKW-Fahrer sind unbedingt einzuhalten

Die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer wurden eingeführt, um das Unfallrisiko im Straßenverkehr zu verringern. Falsch geplante Pausen bzw. die Nichteinhaltung dieser und regelmäßige Überstunden führen häufig zur Übermüdung der Berufskraftfahrer und somit auch zu Unfällen im Straßenverkehr.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten sollen den Schutz des Fahrpersonals in Deutschland gewährleisten, wie es das Fahrpersonalrecht, das Arbeitszeitgesetz und die hierzulande geltenden Sozialvorschriften vorsehen. Außerdem ist die Regelung europaweit Pflicht und somit für jedes Unternehmen innerhalb dieser Branche bindend, weshalb es auch den Wettbewerb harmonisiert.

Die Lenk- und Ruhezeiten im Detail

Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sind im Arbeitszeitgesetz sowie in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz in Deutschland für den Güterverkehr definiert. Diese Vorschriften sollen gewährleisten, dass LKW-Fahrer korrekte Pausenzeiten einhalten und nicht zu lange auf den Straßen unterwegs sind.

Die Lenk- und Ruhezeiten sind für alle Berufskraftfahrer verbindlich, deren Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen besitzen, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger. Und nicht nur im Güterverkehr gelten die Lenkzeiten, auch Busfahrer müssen sich daran halten.

LKW-Lenkzeiten

Allgemein ist zu sagen, dass nach einer Lenkzeit von maximal 4,5 Stunden der Berufskraftfahrer eine Pause bzw. eine „Lenkzeitunterbrechung“ von wenigstens 45 Minuten einlegen muss.

Diese Zeit der Lenkzeitunterbrechung wird aber nicht zur täglichen Ruhezeit gerechnet.

Kommt es zu einer Lenkzeitüberschreitung werden hohe Bußgelder fällig.

Die Lenkzeiten der LKW-Fahrer gliedern sich noch einmal in Tageslenkzeit und Wochenlenkzeit. Im folgenden Absatz sollen diese beiden Begriffe näher erläutert werden.

Tageslenkzeit

Lenkzeiten und Ruhezeiten von LKW sind streng geregelt
Lenkzeiten und Ruhezeiten von LKW sind streng geregelt

Zur Tageslenkzeit gehören all die Zeiten, welche LKW-Fahrer tatsächlich am Steuer ihres Kfz verbringen. Dazu zählt auch die Zeit, in der das Fahrzeug vorübergehend halten muss, wie etwa bei einem Stau oder dem Anhalten wegen einer Ampel, Bahnschranke, etc. Die Tageslenkzeit beschreibt daher die Zeit zwischen den Lenkzeitunterbrechungen und Pausen.

Pausen zählen nicht zur Tageslenkzeit, sobald der LKW-Fahrer dabei nicht mehr vor dem Lenkrad sitzt. Sollte die Dauer einer Wartezeit im Vorfeld bekannt sein, gehört dies nicht zur Lenkzeit sondern zu anderen Arbeiten. Diese können beispielsweise das Be- und Entladen von Gütern sein.

Die Lenkzeit muss durch ausreichend lange Fahrtunterbrechungen sowie durch Ruhezeiten unterbrochen werden.

Merke: „Tageslenkzeit“ beschreibt die tatsächlichen LKW-Fahrzeiten.

Berufskraftfahrer dürfen maximal 9 Stunden am Tag laut Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr unterwegs sein. Jedoch dürfen sie zweimal pro Kalenderwoche die Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöhen.

Wochenlenkzeit

Eine Woche für die Ermittlung der Lenkzeiten beginnt jeweils montags 0 Uhr und endet am Sonntag 24 Uhr. In dieser Zeit liegt die Wochenlenkzeit.

Die Wochenlenkzeit darf 56 Stunden nicht übersteigen.

Darüber hinaus wird auch die Lenkzeit in der Doppelwoche definiert. Diese darf nicht über 90 Stunden laut Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten anwachsen. Zur Berechnung dieser Zeit müssen jeweils zwei aufeinanderfolgende Kalenderwochen einbezogen werden. Auch hier gilt wieder die gesetzliche Woche von Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr.

Mit etwas Pech landen Lkw-Fahrer zum Ende ihrer Tageslenkzeit auf abgeschiedenen oder unbekannten Rastplätzen. Im Zuge dessen erleben sie mitunter Skurriles. Die Webseite der Trucker Church sammelt ungewöhnliche Erlebnisse und gibt Tipps, wie sich die Wartezeit kurzweilig verbringen lässt.

Lenkzeitunterbrechung: Pause für den LKW-Fahrer

Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist ein 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einzulegen
Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist ein 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einzulegen

Sobald der Kraftfahrer nicht vor dem Lenkrad sitzt und keine anderen beruflichen Tätigkeiten wie Be- oder Entladen ausübt, wird von einer Lenkzeitunterbrechung in Sachen Lenk- und Ruhezeiten gesprochen. Diese Zeit soll ausschließlich zur Erholung genutzt werden.

Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden muss eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten folgen. Diese Lenkzeitunterbrechung kann auch in zwei Abschnitte aufgeteilt werden, sodass ein Abschnitt 15 Minuten innerhalb der Lenkzeit und der zweite 30 Minuten beträgt.

Wichtig: Teilen Sie sich die Zeit der Lenkzeitunterbrechung auf, müssen Sie trotzdem spätenstens nach 4,5 Stunden die 45 Minuten Pausezeit eingehalten haben.

Sie dürfen also z. B. nicht 3 Stunden fahren, 15 Minuten Pause machen, weitere 2 Stunden fahren und danach für 30 Minuten Pause einlegen (In diesem Fall würde Sie die Lenkzeit um 30 Minuten überziehen).

Korrekt wäre hingegen: 3 Stunden fahren, 15 Minuten Pause, 1,5 Stunden fahren, 30 Minuten Pause.

Sollten mehrere Personen unterwegs sein, gelten natürlich auch die Lenk- und Ruhezeiten. Sie können die Lenkzeitunterbrechung dann aber auch auf dem Beifahrersitz verbringen.

Nach der Lenkzeitunterbrechung beginnt eine weitere Lenkzeit von 4,5 Stunden. Wollen Lkw-Fahrer ihre Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöhen, müssen sie nach den 4,5 Stunden Lenkzeit eine 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einlegen und dürfen erst danach die 10. Stunde der Tageslenkzeit fahren.

Zur Verdeutlichung:

4,5 h Lenk­zeit45 min. Lenk­zeit­unter­brech­ung4,5 h Lenk­zeit45 min. Lenk­zeit­unter­brech­ung1 h Lenk­zeit (ver­läng­erte Tages­lenk­zeit)

Lenk- und Ruhezeiten: Übersicht über Tages- und Wochenendruhezeit für LKW-Fahrer

Neben Lenkzeiten sind auch tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einzuhalten
Neben Lenkzeiten sind auch tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einzuhalten

Nicht zu verwechseln mit den Lenkzeitunterbrechungen, ist die Ruhezeit. Unterschieden wird zwischen Tages- und Wochenruhezeit. Als „Ruhezeit“ wird die Zeit am Tag bezeichnet, in der der Kraftfahrer Freizeit besitzt und keine Lenkzeiten oder Arbeiten ausführt. Dabei ist es völlig egal, wo diese Zeit genutzt wird.

So kann ein LKW-Fahrer beispielsweise die Ruhezeit auch auf einer Fähre oder im Zug nehmen, sofern dort ein Schlafplatz zur Verfügung steht. Natürlich kann die Ruhezeit auch im Fahrzeug verbracht werden, solange auch der LKW über eine Schlafmöglichkeit verfügt und nicht fährt.

Der Bundestag plant allerdings aktuell eine Änderung des Fahrpersonalgesetzes, wonach die Wochenruhezeit künftig nicht mehr im LKW verbracht werden darf. Bei Zuwiderhandlungen sollen Fahrer und Unternehmer ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro zahlen. Auf diese Weise will die Bundesregierung u. a. die Arbeitsverhältnisse für LKW-Fahrer verbessern. Schließlich sollen die Ruhezeiten der Erholung und der persönlichen Freizeit dienen. Auf einer Raststätte ist das bei Weitem nicht so gut möglich, wie beispielsweise zu Hause bei der Familie.

Tagesruhezeit

Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden betragen und ist innerhalb von 24 Stunden zu nehmen. Laut der Arbeitszeitregelungen für LKW muss also spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der letzten täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit für LKW-Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen werden.

Der tägliche Weg eines Fahrers vom Wohnsitz zum Ort der Firma ist nicht in der Lenkzeit inbegriffen, sondern zählt zur Ruhezeit.

Verkürzung der täglichen Ruhezeit

In Ausnahmefällen darf die Tagesruhezeit um 3 Stunden, also auf 9 Stunden verkürzt werden. Das darf maximal dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten stattfinden. Ein Ausgleich der verkürzten Tagesruhezeit muss nicht stattfinden.

Beispiel:

45 h Wo­chen­ruhe­zeit1. Tag (Mo)2. Tag (Di)3. Tag (Mi)4. Tag (Do)5. Tag (Fr)45 h Wo­chen­ruhe­zeit
9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit11 h (nor­male) Ruhe­zeit9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit11 h (nor­male) Ruhe­zeit9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit

Unterbrechung der täglichen Ruhezeit

Eine Unterbrechung der täglichen Ruhezeit erhöht sie auf 12 Stunden
Eine Unterbrechung der täglichen Ruhezeit erhöht sie auf 12 Stunden

Innerhalb von 24 Stunden dürfen Sie Ihre Tagesruhezeit einmal unterbrechen, dadurch erhöht sie sich allerdings um eine Stunde. Es ist dann also eine Tagesruhezeit von 12 Stunden einzuhalten.

Die Tagesruhezeit dürfen Sie außerdem nur wie folgt unterbrechen: In eine 3-stündige gefolgt von einer 9-stündigen Ruhezeit.

Im kombinierten Güterverkehr ist es LKW-Fahrern sogar erlaubt, die Tagesruhezeit zweimal zu unterbrechen (wenn Sie z. B. mit Ihrem LKW auf einer Fähre fahren), jedoch nur für jeweils 1 Stunde.

Wochenruhezeit

Die Wochenruhezeit muss mindestens 45 Stunden am Stück genommen werden. Sie ist nach spätestens nach einem Zyklus von 6 x 24 Stunden zu nehmen.

Beispiel: Wer 6 Tage in der Woche arbeitet, muss also ab dem 7. Tag für 45 Stunden die Wochenruhezeit einhalten.

Die wöchentliche Ruhezeit wird aufgrund des LKW-Fahrverbots an Sonntagen meist am Wochenende in Anspruch genommen, so dass man in der Berufsgruppe auch von einer Wochenendruhezeit der LKW-Fahrer spricht.

Verkürzung der Wochenruhezeit

Wie die Tageslenkzeit dürfen LKW-Fahrer auch die Wochenruhezeit verkürzen. Anstelle von 45 Stunden ist es möglich, nur 24 Stunden Wochenruhezeit einzuhalten. Wichtig ist jedoch, dass die Wochenruhezeit in der vorherigen und in der nachfolgenden Woche 45 Stunden beträgt.

Zur Verdeutlichung:

vorherige Wocheaktuelle Wochekommende Woche
45 Stunden Wochenruhezeit24 Stunden Wochenruhezeit45 Stunden Wochenruhezeit

Die 21 Stunden, um die die Wochenruhezeit verkürzt wurden, müssen Sie außerdem innerhalb von 3 Wochen nachholen.

Zusammenfassung: Tages- und Wochenruhezeit

Die regelmäßige RuhezeitReduzieren der Ruhezeit
Ruhezeit pro Tag11 Stunden

Hier besteht die Möglichkeit, diese aufzuteilen: zuerst 3, dann 9 Stunden (damit erhöht sich demnach die Ruhezeit auf 12 Stunden)
9 Stunden

Hier besteht nicht die Pflicht, die fehlenden Stunden nachzuholen
Ruhezeit pro Woche45 Stunden24 Stunden

Hier besteht die Pflicht, die fehlenden 21 Stunden auszugleichen - und zwar innerhalb der nächsten drei Wochen.

Ausnahmeregeln der Lenk- und Ruhezeiten für LKW

Sobald der LKW-Fahrer sich nicht an die Regeln zur Ruhepause oder Ruhezeit hält, ist dies ein Verstoß und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Jedoch gibt es Ausnahmeregelungen, damit der Fahrer sein Fahrzeug auch in der Pause wegbewegen kann. Will ein Kraftfahrer beispielsweise der Feuerwehr oder Polizei Platz machen, darf er nach der Aufforderung durch eine Behörde sein Fahrzeug wegbewegen.

Eine zweite Ausnahme tritt in Kraft, sobald der LKW-Fahrer es nicht rechtzeitig schafft, einen geeigneten Halteplatz zu erreichen und es so zu einer Lenkzeitüberschreitung kommt. Er darf dann von den Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten für LKW abweichen, sofern dies die Sicherheit von Personen, des eigenen Fahrzeugs oder der LKW-Ladung gewährleistet. Der Fahrer muss diese Abweichung der LKW-Lenkzeiten jedoch sofort, nachdem er den Halteplatz erreicht hat, vermerken.

Fahrtenschreiber oder Tachograph vs. EG-Kontrollgerät

Die Tachoscheibe als Fahrtenschreiber für LKW
Die Tachoscheibe als Fahrtenschreiber für LKW wurde mittlerweile durch den digitalen Tachographen ersetzt

Die Lenk- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden, da ansonsten Bußgelder fällig werden. Doch wie können die Zeiten überprüft werden?

Der mechanische Tachograph bzw. umgangssprachlich auch Fahrtenschreiber oder Tachoscheibe genannt, war eine Papierscheibe, die bei Fahrzeugen für den Güterverkehr in Deutschland, welche vor dem 1. Mai 2006 zugelassen wurden, die Geschwindigkeit des LKW, die zurückgelegten Kilometer sowie die Lenk- und Ruhezeiten protokollierte.

Ab diesem Datum wurde das EG-Kontrollgerät, oder auch digitaler Fahrtenschreiber, aufgrund einer EU-Verordnung eingeführt, welches nun als digitaler Tachograph fungiert. Das Gerät besitzt einen Chip, der alle wichtigen Daten, wie z. B. die Arbeitszeit speichert.

Der LKW-Fahrer besitzt eine Fahrerkarte, mit der er sich bei dem EG-Kontrollgerät anmeldet. Neben dieser Karte gibt es noch eine Werkstatt-, Kontroll- und Unternehmenskarte, mit denen Daten auf dem Gerät, wie die Arbeitszeit, ausgelesen werden können. Diese Daten werden 365 Tage auf einem versiegelten Chip und 28 Tage auf der Fahrerkarte, die an eine Person, also den Fahrer, gebunden ist, gesichert.

Kommt der LKW-Fahrer in eine Kontrolle, kann ein digitales Kontrollgerät der Polizei alle Lenk- und Ruhezeiten anzeigen. Sind diese nicht vorschriftsmäßig eingehalten worden, kann es schnell teuer werden. Bei den Bußgeldern wird nämlich neben dem LKW-Fahrer auch der Chef des Unternehmens zur Kasse gebeten.

Spezifische Ratgeber über Fahrtenschreiber, Tachograph und Fahrerkarten

FAQ: Lenk- und Ruhezeiten

Was ist unter Lenk- und Ruhezeiten zu verstehen?

Die Lenk- und Ruhezeiten beziehen sich im LKW zu einem auf die Zeiten, in denen der Fahrer hinterm Steuer sitzt. Zum anderen beinhalten sie die Ruhezeiten zwischen den Fahrzeiten. Sie umfassen nicht die komplette Arbeitszeit eines LKW-Fahrers.

Sind die Lenk- und Ruhezeiten gesetzlich festgelegt?

Ja, sowohl im Arbeitszeitgesetz als auch in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz sind die zulässigen Zeiten bestimmt. Was es diesbezüglich zu beachten gibt, lesen Sie hier.

Werden Verstöße geahndet?

Ja, halten sich Fahrer nicht an die Vorschriften bezüglich der Fahr- und Ruhezeiten, müssen sie mit Sanktionen rechnen. Wie hoch diese ausfallen können, zeigt die Bußgeldtabelle hier.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 641 comments… Kommentar einfügen }
  • David On Road 1. Juli 2015, 18:11

    Hallo liebe Bußgeld-Info Team
    wie viel tage Rückwirkend kann ich als Unternehmer bestraft werden wenn Auf der Fahrerkarte und Kontrogerät nicht alles ok war?

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:48

      Hallo,

      das hängt von der Art und dem Ausmaß der Verfehlungen ab.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dietrich 29. Juni 2015, 19:58

    Hallo!
    mein disponent meinte dass ich nach 15 std. Schicht und nach 10 Std. Fahrzeit kann 9 Std. Ruhezeit einlegen?

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 11:02

      Hallo Dietrich,

      die Ruhezeit muss mindestens 9 Stunden betragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Michel 27. Juni 2015, 20:50

    ….hab da mal `ne frage,
    wie verhält sich das mit den schichtzeiten nun eigentlich,
    2×15 std. und 3×13 std. pro woche oder
    3×15 std. und 2×13 ???
    im fern und nahverkehr lkw-40t
    in unserer fa.gehen da sehr unterschiedliche meinungen umher.
    danke im voraus für die auskunft !

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 10:34

      Hallo Michel,

      theoretisch können beide Verteilungen gesetzeskonform sein, es müssen eben die entsprechenden Ruhezeiten eingehalten werden und die zulässige Arbeitszeit darf nicht überschritten werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Nicole 27. Juni 2015, 10:12

    Hallo liebes Info -Team,

    Darf ich auch meine Ruhezeit 3 mal die Woche auf 9 std. verkürzen , wenn ich keine 3 std pause am Stück an den Tagen gemacht habe? Das wird regelmäßig verlangt. D.h max dreimal 15 std. Schichtzeit die Woche.

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 10:42

      Hallo Nicole,

      Sie dürfen in einer Woche 56 Stunden Lenkzeit nicht überschreiten; in einer Doppelwoche sind es 90 Stunden. Sie dürfen Ihre Ruhezeit auf 9 Stunden reduzieren, dies ist dreimal in der Woche erlaubt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Wilfried 13. Juli 2015, 20:20

      Das mit der Ruhezeit geht ok, das mit der Schichtzeit nicht!
      Du darfst ion unserem Gewerbe laut Arbeitzeitgesetz nur 10 Stunden täglich arbeiten. Wenn Du Probleme hast 3+9 zu realisieren, gehe ich davon aus dass in den 15 Stunden Schichtzeit wohl kaum 5 Stuinden Pause enthalten sind. Dann aber liegt ein Verstoß gegen das AZG vor und es darf Bußgeld gezahlt werden. Zur Kasse gebeten wird sowohl Dein Arbeitgeber als auch Du!

  • Jack 26. Juni 2015, 23:14

    Hallo
    Wenn ich zwei tage nicht gearbeitet habe und danach ein Auftrag bekomme bei dem ich erst abends ab 17.30 los fuhr und nach 9 stünden ankomme natürlich pausen gemacht dann beim nächsten tag um 13Uhr ablade darf ich dann wieder 9 bzw 10 Stunde fahren um nach hause zu kommen?

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 10:45

      Hallo,

      der Weg von der Arbeit nach Hause zählt nicht zur Ihrer Lenkzeit, sondern zu Ihrer – frei gestaltbaren – Ruhezeit.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Fabi 9. Februar 2017, 14:50

        Also zu dem Kommentar
        „Die Fahrt nachhause gilt nicht als lenkzeit“
        Heißt ich darf ohne Karte fahren ????? Und wir reden immer noch von Kfz ü7,5T zgm ich weis nur das dass fahren im Geltungsbereich der EG Verordnung also öffentliche Straßen immer die Karte gesteckt sein muss (es sei man hat keine dann Ausdruck etc etc……) also auf Deutsch ich habe heut um 7 angefangen habe 4 Stunden gefahren und steh seitdem im Bremen aner Rampe ich Sitz und mach Pause wenn das laden jetzt bis sage ich mal 19 Uhr dauert darf ich dann noch fahren wegen der Schichtzeit also nachhause und dann will ich meine 45 machen komm aus Lissabon grade nachhause wären es gut 3:30std Fahrzeit

        • bussgeld-info.de 13. Februar 2017, 9:45

          Hallo Fabi,

          das gilt für den Weg vom Betriebsstandort bis zu Ihnen nach Hause. Dieser Weg wird dann auch nicht mehr zur Arbeitszeit gezählt.

          Ihr Bussgeld-info Team

  • Heinz H. 24. Juni 2015, 8:38

    Hallo,Info Team
    Ich fahre in ein nicht Öffentlichen Hafengebiet ( Umfuhr ) die Strecke ist so zwischen 500 und 1500 Meter. Vom Schiff bis zur Lagerhalle. Meine Arbeitszeit richtet sich nach der Arbeitszeit der Hafenarbeiter von Montag bis Freitag täglich 9 Stunden, darin enthalten sind 2 Pausen zu je 30 Minuten. die Pausen von je 15 Minuten kann ich somit nicht einhalten denn dann Ruht ja der gesamte belade oder Entladebetrieb weil die Ware nicht transportiert wird. Ist es so zulässig,oder nicht.

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 11:01

      Hallo Heinz,

      nein, dies ist nicht zulässig, da Sie Ihre Ruhezeiten so nicht einhalten können, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Wilfried 13. Juli 2015, 20:13

      Du fährst in einem nicht öffentlichen Raum, oder?
      Kann gut sein, dass hier die üblichen Bestimmungen garnicht angewendet werden dürfen – sprich unbedingt mit deinem Arbeitgeber!
      Wenn Du Glück hast, braucht Du die Karte garnicht stecken, sondern stellst das Kontrollgerät zu Schichtbeginn auf „Out of scope“. Nach Schichtende machst Du einen Ausdruck von den Fahrzeugdaten (nicht Fahrerdaten!) und unterschreibst das Ding. Nach jeweils 28 Tagen gibst Du diese Belege im Betrieb ab – fertig. Ich kann Dir nicht versprechen, dass Du so handeln darfst – sprich halt mit dem Arbeitgeber oder im Zweifelsfall mit den Behörden. Schließlich bist Du nicht im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs und die Möglichkeit des „Out of scope“ gibt es bei den Kontrollgeräten nicht zum Spaß…
      Sollte das nicht gehen, wärst Du gezwungen die Pausen so einzurichten, dass die zweite pause spätestens nach 4,5h Lenkzeit genommen wird, um die Vorschriften zu erfüllen. Da ich Hafenbetriebe „leider“ ein wenig kennenlernen durfte, halte ich es für ausgeschlossen, dass Du das hinbekommst. „Out of Scope“ wäre die Rettung für Dich!

  • whitecab 23. Juni 2015, 14:40

    Hallo, ich muss mit einem 7,5t LKW nach Berlin.

    Lt. Routenplaner und NAVI benötige ich 4h und 37min.
    Lt. Gesetz muss ich ja nach 4h 30min eine 45min. Pause einlegen.

    Wenn ich nach 4h und 35min in eine Kontrolle gerate, bekomme ich dann volles Bußgeld oder käme ich mit einer Verwarnung davon, wenn ich mich unmittelbar vor meinem Ziel befinde?

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 11:06

      Hallo,

      das Bußgeld fällt bei der Nichteinhaltung der Ruhezeiten sofort in voller Höhe an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Karle 23. Juni 2015, 13:45

    Wie lange zurück wird bei einer Kontrolle die Lenk- und Ruhezeiten kontrolliert.
    1. Werden Überschreitungen, die schon 6 Monate zurück liegen auch noch bestraft?
    2. Werden im Ausland Überschreitungen die schon 6 Monate zurück liegen von der Karte ausgelesen und bestraft?

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 11:07

      Hallo Karle,

      alles, was mit dem EG-Kontrollgerät erfasst werden kann, kann auch zu einer Sanktionierung führen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Wilfried 13. Juli 2015, 20:01

      Kommt auf die Kontrolle an. Wo die Verstöße begangen wurden ist dabei irrelevant (Inland/Ausland)

      Wird nur die Fahrerkarte ausgelesen, so werden Verstöße geahndet die innerhalb der letzten 28 Kalendertage begangen wurden. Zwar liegen auch ältere Daten zumeist noch vor, diese dürfen jedoch NICHT verfolgt werden!!!

      Anders ist es, wenn das Kontrollgerät ausgelesen wird. Hier werden auch ältere Verstöße geahndet. Jedoch nicht bis in alle Ewigkeit – auch hier gilt eine Verjährungsfrist! Ich bin nicht sicher ob es sich dabei um ein oder zwei Jahre handelt. Länger aber nicht…

  • Stefan 22. Juni 2015, 17:09

    Frage ich habe Samstag s gegen 6 Uhr morgens Feierabend muss aber Sonntag ab 19 Uhr Abfahrts bereit sein wie oft darf man im Monat so doll seine wochendruhezeit unterschreiten? Ich fahr dann wieder bis Samstag morgen durch mit 9 bis 11 Stunden Pause Danke für evtl antworten

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 11:14

      Hallo Stefan,

      in der Woche dürfen Sie dreimal die Ruhezeit auf 9 Stunden reduzieren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Wilfried 13. Juli 2015, 19:55

        Die Frage von Stefan war auf die Wochenruhe bezogen, nicht auf die Tagesruhe!
        Wenn er die Wochenruhe verkürzt hat, ist in den folgenden drei Wochen für Ausgleich zu sorgen!
        Auf einen früheren Beitrag mit ähnlicher Fragestellung (wird aktuell noch moderiert) antwortete ich fälschlicherweise mit „Ausgleich in einer Doppelwoche“. Richtig ist aber ein Ausgleich innerhalb von drei Wochen. Wenn Stefan diese Verkürzung aber jede Woche machen muss, sollte er schnellstens mit seinem Arbeitgeber reden und Abhilfe einfordern – das wird nämlich SEHR teuer!

  • Detlef 22. Juni 2015, 13:28

    Hallo Bussgeld-Team,
    Bin als Polier im Baugewerbe tätig und fahre öfters mal unsere Baumaschinen ( 40 To ) über grössere Distancen von A nach B.
    Meine normale Arbeitszeit beträgt 12 h. Die letzten 7 Tage habe ich täglich 12 h auf dem Kipper gesessen und in den Pausenzeiten auch bei den Koll. mitgeholfen. Ist das überhaupt zulässig ?

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 11:18

      Hallo Detlef,

      in den Pausezeiten dürfen Sie nur nicht lenken, andere Aufgaben sind zulässig. Auch sieben Tage hintereinander arbeiten ist zulässig, vorausgesetzt Sie haben ausreichend lange Ruhezeiten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Wilfried 13. Juli 2015, 19:47

        Liebes Bussgeld-Info Team,

        Sie haben Detlev damit zur Auskunft gegeben, er dürfe 12 Stunden am Stück arbeiten. Das ist laut Arbeitzeitgesetz definitiv unzulässig. Zwar gelten für Ihn andere Voraussetzungen als für reguläre Kraftfahrer, aber das Arbeitzeitgesetz gilt auch für ihn. Das heisst, er MUSS die in seiner Branche vorgeschriebenen Pausen machen und dies schließt während dieser Zeiten ein Arbeiten in jeglicher Form aus. Ich mag die Vorschriften in der Baubranche wohl nicht im Einzelnen kennen, doch das AZG kennt nur äußerst wenige Ausnahmen und das Baugewerbe ist de facto keine davon!

        • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 15:48

          Hallo Wilfried,

          das, was wir Detlev geschrieben haben, war durchaus korrekt. Richtig ist aber auch, dass er nur maximal 10 Stunden arbeiten darf. Es ist ratsam, das Problem mit dem Arbeitgeber zu besprechen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

        • Hermann 18. Juni 2017, 15:08

          Hallo Wilfried

          Die 10 std am Tag sing die inklusive Pausen Zeiten oder muss ich die Pause noch dazu rechnen ich habe täglich 45min hin und 45 min Rückfahrt mit dem LKW ab da gilt doch auch schon die Schichtlzeit oder nicht

          Vlg Hermann

  • hans S 13. Juni 2015, 11:01

    Hallo wir fahren mit 3.5t und 7.5 t moebel aus.
    nur sog. Nahverkehr ca 60 km um Standort. aufgrund des aufkommens haben wir auch samstags Auslieferung bis 12 od. 13. Uhr
    kommt hier auch die ruhezeit von 45 Std zur Anwendung. oder gilt hier eine andere regelung

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 10:49

      Hallo Hans,

      sobald Sie gewerblich unterwegs sind, gelten für Sie auch die Lenk- und Ruhezeiten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Eser o. 19. Juni 2016, 13:13

      Hallo ich fahre Brot für bekerei und fange an um 2:30 bis 9:30 in diesen zeit ist auch Pause und lade entladezeit enthalten .wann mus ich wochenruhe machen .ich arbeite keine 9 std am Tag .und einmal 6 Tage die woche ein mal 7 Tage immer abwechselend

      • bussgeld-info.de 20. Juni 2016, 9:22

        Hallo Eser,

        die Lenk- und Ruhezeiten gelten für Fahrzeuge (inkl. Anhänger) ab 3,5 t.
        Wenn dies bei Ihrem Fahrzeug zutrifft, beträgt die wöchentliche Ruhezeit auch bei Ihnen in der Regel mindestens 45 Stunden.

        Ihr Bussgeld-Info Team

  • Janina 8. Juni 2015, 20:08

    Hallo, der Disponent meines Mannes , schreibt meinem mann vor das er täglich nur 9 Stunden Ruhezeit nehmen darf , und dies so auch erlaubt ist.
    Nun bin ich durch das ganze lesen etlicher Seiten etwas verwirrt – auf einigen steht 11 Stunden ( oder 9 + 3 ) , und hier steht was von reduzierter Ruhezeit. Ist das ausnahmslos so? Oder innerhalb eines bestimmten Rythmus? Ich blick da nicht mehr ganz durch ;) Wann darf er reduzieren? wenn der Disponent das verlangt?
    MFG Janina

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 11:14

      Hallo Janina,

      normalerweise sollte die tägliche Ruhezeit 11 Stunden betragen. Im Zweifelsfall können Sie sich an Betriebsrat oder Gewerbeaufsicht wenden und sich individuell beraten lassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Wilfried 13. Juli 2015, 19:35

      Hallo Janina,

      Ihr Mann darf seine Ruhezeiten maximal 3 mal in der Woche auf 9 Stunden (am Stück!!!) verkürzen. Die anderen Tage müssen entweder 3+9 Stunden (nicht umgekehrt!!!) oder 11 Stunden (am Stück!!!) beinhalten. Mehr darf Ihr Mann nicht verkürzen und der Disponent darf auch nicht mehr verlangen. Ein bestimmter Rhytmus ist nicht vorgesehen. Ihr Mann „darf“ also auch an drei aufeinander folgenden Tagen verkürzen – aber wie schon gesagt nur an maximal drei Tagen in einer Arbeitswoche!

  • Marco K. 4. Juni 2015, 8:24

    Hallo, mein Chef hat eine neue Tour angenommen. Arbeite täglich laut tozrenplan von, 6-10.25, 10.40-12.30 und dann noch von 13.30-18.10 uhr. In den Zeiten sind auch be-und entladezeiten mit inbegriffen. Ist dies korrekt?

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 9:26

      Hallo Marco,

      Be- und Entladezeiten gehören zwar nicht zur Pause, aber trotzdem zu den Ruhezeiten, da hier nicht gelenkt wird. Ihre tägliche Arbeitszeit ist mit etwa 11 Stunden jedoch zu lange.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Wilfried 13. Juli 2015, 19:27

        Es ist zwar richtig, dass Be- und Entladezeiten keine Pausen sind, wie um Himmels willen kommen Sie aber darauf, dass es sich um Ruhezeiten handelt? Dies sind ARBEITSZEITEN, welche nicht als Lenkzeitunterbrechung gelten und somit auch nicht als Ruhezeit angesehen werden können. Irgend etwas scheinen Sie hier mächtig durcheinander gebracht zu haben, sorry.

        Wenn der Zeitplan von Marco von mir richtig verstanden wurde, hat er von 10:25 bis 10:40 Pause (15 Muniten) und noch einmal von 12:30 bis 13:30 (60 Minuten). Da er zwangsweise auch Be- und Entladezeiten hat ist anzunehmen, dass diese Pausen geeignet sind um als Lenkzeitunterbrechung gewertet zu werden. Als Pause nach AZG ist es jedoch sehr grenzwertig, da die ersten 15 Minuten hier nicht gelten (20 Minuten müssen es mindestens sein) und von 6:00 bis 12:30 somit 6,25h auflaufen, was verboten ist (6h wären m.W. zulässig). Hier sollte schon mal seitens des Arbeitgebers nachgebessert werden. Völlig richtig wurde festgestellt, dass kanpp 11 Stunden Arbeitszeit (exakt 10:55) zu lang sind. Maximal 10 Stunden sind erlaubt und leider ist es so, dass im falle einer Kontrolle nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch Marco belangt werden kann. Dies sollte er seinem Arbeitgeber mal mitteilen und um Abhilfe bitten.

  • Bryan 28. Mai 2015, 3:55

    Hallo,
    Wie ist das eigentlich mit der Schichtzeit von 13 bzw 15 Std. Wenn ich da drüber komme und das fast täglich was kommt da auf mich zu oder ist das nur gegen den Arbeitgeber gerichtet da er meine Touren so zu planen hat das ich die Zeiten einhalten?

    Danke

    • bussgeld-info.de 1. Juni 2015, 10:11

      Hallo Bryan,

      wenn Sie gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen, muss sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer mit Bußgeldern rechnen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und machen Sie die Arbeitszeiten so aus, dass Sie die gesetzlichen Bestimmungen einhalten können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Wilfried 13. Juli 2015, 19:09

      Eine tägliche Schichtzeit von 13 oder gar 15 Stunden ist unzulässig, wenn hier nicht 3 oder 5 Stunden Pause mit eingerechnet sind. Es ist ganz einfach: Mehr als 10 Stunden zu arbeiten ist uns Kraftfahrern VERBOTEN!

      Belangt wird bei einem Verstoß gegen das AZG nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Fahrer – also DU!
      So unglaublich es klingen mag, werden wir sogar noch dafür bestraft, wenn wir den Forderungen unserer Arbeitgeber nachkommen. Wenn wir es nicht tun, folgt ebenfalls Strafe in Form von Entlassung. Hilfe vom Gesetzgeber können wir vergessen, es sei denn dem Arbeitgeber kann Nötigung nachgewiesen werden. Den Job ist man trotzdem los…

      • Uwe 31. Juli 2015, 0:33

        Wilfried,

        Stellst du bei Wartezeiten das Gerät auf “ Bereitschaft “ ??? ……. Na also !

  • Rolf 25. Mai 2015, 19:33

    Ich bin bei der Müllabfuhr als Kraftfahrer im Tourendienst(auch Müll Laden) beschäftigt.
    Muss ich mich auch an die Lenk-und Ruhezeiten halten? Da ich nur im Stadtverkehr Fahre.

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:20

      Hallo Rolf,

      fragen Sie hierzu bei Ihrem Arbeitgeber nach. Höchstwahrscheinlich müssen Sie sich auch an derartige Vorschriften halten, schließlich benötigen Fahrer im Stadtverkehr ja nicht weniger Konzentration als LKW-Fahrer auf der Autobahn.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Wilfried 13. Juli 2015, 19:00

      Prinzipiell wäre diese Frage leicht zu beantworten:
      Abweichungen von der Fahrpersonalverordnung in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten gelten nur für den Werkverkehr. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Bauunternehmen eigenes Material zur eigenen Baustelle befördert und hier einen eigenen LKW mit eigenem Fahrer einsetzt.
      Bei der Müllabfuhr gestaltet sich das vermutlich nicht so einfach – dürfte ein Grenzfall sein. Auskunft sollte aber der Arbeitgeber liefern können (Disponent oder Fuhrparkleiter). Im Zweifelsfall (nicht jeder Arbeitgeber hat fachkundige Auskünfte parat) einfach an das BAG wenden und die Auskunft schriftlich einholen – dann bist Du immer auf der sicheren Seite!

  • marco s. 23. Mai 2015, 23:36

    Die 90 doppelwoche bezieht sie sich nur auf die reine lenkzeit oder schichtzeit

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:27

      Hallo Marco,

      die 90 Stunden in der Doppelwoche beziehen sich auf die Lenkzeit.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jessica 22. Mai 2015, 10:09

    Hallo
    ich bin in der Ausbildung zur Speditionskauffrau.
    Und zwar habe ich lange im Internet nach einem Gerät gesucht, weiß aber leider nicht wie es heißt.
    Es misst die Lenk- und Ruhezeiten eines LKW Fahrers.

    Können Sie mir da helfen?

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:43

      Hallo Jessica,

      dieses Gerät ist als „Digitales Kontrollgerät“ oder auch als „EG Kontrollgerät“ bekannt. Hoffentlich hilft Ihnen das weiter.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andre 18. Mai 2015, 13:01

    Hallo

    Ich wollte mal wissen wie es sich verhält wenn ich die wochenruhezeit von 45 std. Auf 24 std. Verkürze, also bis wann muss ich die 21 std. Nachgeholt haben und müssen sie dann an einer wochenruhezeit von 45 std. ran gehangen werden?

    Mfg

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 11:06

      Hallo Andre,

      spätestens 24 Stunden nach der letzten Lenktätigkeit müssen Sie eine Ruhezeit einlegen. Diese muss mindestens 9 Stunden betragen. Somit sollten Sie nach 2 – 3 Tagen das Defizit aufgeholt haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Joel B. 4. Juni 2015, 19:03

        Hallo Andre wenn du das Wochenende von 45 Std. auf 24 Std verkürzt, muss du die innerhalb von 3 Wochen nachholen. Das heißt das ein Wochenende dan nicht 45 Std. Pause ist sondern 56 Std. Mfg

  • Chris 13. Mai 2015, 16:38

    ich habe meine Wochenendruhezeit durch einen Rechenfehler versehentlich verkürzt und anstatt 45 Std Ruhezeit nur 39 Std Ruhezeit eingelegt. Kann/Muss ich die wochenendruhezeit nachträglich nachholen in einer doppelwoche und kann ich dafür belangt werden?

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 10:56

      Hallo Chris,

      es erscheint fraglich, dass Sie diesen Fehler nachträglich noch ausgleichen können. Achten Sie darauf, dass dies zukünftig nicht mehr geschieht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Wilfried 13. Juli 2015, 18:50

      Dies ist abhängig davon, ob Du in der Woche davor ebenfalls schon die Wochenruhe verkürzt hattest.
      Ist dies NICHT der Fall, kannst Du selbstverständlich in der Doppelwoche NACH dem Rechenfehler noch für Ausgleich sorgen. Die Sache ist doch recht einfach: Du hattest eine verkürzte Wochenruhezeit (theoretisch hättest Du ja nach 24 Stunden schon wieder fahren dürfen) und gleichst diese in der folgenden Doppelwoche wieder aus -fertig. genauso ist es in den Bestimmungen festgelegt.

      Ein Problem hast Du also nur, wenn Du bereits in der Woche vor dem „Rechenfehler“ eine verkürzte Wochenruhe hattest.

  • ARETZO 12. Mai 2015, 10:47

    Hallo,
    ich war über Zeitarbeit 5 Wochen als LKW Fahrer eingesetzt.
    Habe Mo.-Fr. von 7,00 – 18,00 Uhr und Sa 7,00 – 12,00 gearbeitet.
    Meine Fahrerkarte steckte immer im LKW, aber ich bin nur ab und zu gefahren meistens nicht länger als 4h.
    Kontrollgerät zeigte aber oft gegen 16,00 Uhr Pause! machen an.
    Kann mich die Polizei anhand der Fahrerkarte auf einem anderen LKW belange?

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 11:15

      Hallo,

      sofern Ihr Arbeitgeber alles korrekt angemeldet hat, kann die Polizei Sie nach wie vor belangen, wenn bei der Überprüfung des Kontrollgeräts Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeit festgestellt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Wilfried 13. Juli 2015, 18:38

      Wenn Du nur maximal 4 Stunden gefahren bist, sollte das Kontrollgerät nicht nach einer Pause verlangen.
      Du hättest gleich beim ersten Mal als Dir das aufgefallen ist einen Ausdruck deiner Fahrerdaten machen und diesen kontrollieren sollen – dann hättest Du die folgenden 5 Wochen weitere „Ungereimtheiten“ vermeiden können.

      Bei einer Kontrolle deiner Karte kannst Du bis zu 28 Tage nach dem Verstoß belangt werden. Darüber hinaus nur noch, wenn die Daten des seinerzeit genutzten LKW ausgelesen werden – das kann glaube ich bis zu einem Jahr verfolgt werden und ist danach verjährt (bin hier nicht wirklich sicher).

      Vermutlich ist das Problem mit der angeblich zu machenden Pause aufgetreten, weil Du die Karte immer hast stecken lassen. Nur wenn die Karte entnommen und später wieder gesteckt wird, kann man „Schichtende“ und „Schichtbeginn“ eintragen. Lasse deine Karte in Zukunft nicht wieder stecken – das kann Probleme bei der Kontrolle geben! Auch kann es Dir passieren, dass Missbrauch mit Deiner Karte getrieben wird, wenn jemand anderes noch Zugang zum LKW hat und „auf Deiner Karte“ fährt. Ferner sind wir Kraftfahrer verpflichtet, unsere Fahrerkarten jederzeit im Falle von Verkehrskontrollen auf Verlangen vorzuweisen – selbst wenn wir in unserem eigenen PKW unterwegs sind. Zwar habe ich noch nie gehört, dass bei einer PKW-Kontrolle auch die Fahrerkarte verlangt wurde (bei Prüfung der Führerscheindaten durch die Beamten ermitteln diese, dass Du eine solche Karte besitzt!), doch würde ich stets den Anfängen wehren…

    • Uwe 31. Juli 2015, 0:28

      10 Stunden Regelung ??? ( Arbeitzzeitschutzgesetz ) …… Hast Du ein „alten“ Digitalen Tacho ? oder veraltete software? Dann schaltet „Er“ nicht auf Pause, wenn du Entladearbeiten machst, oder wirklich Pause…… Dazu musst Du auf „Pause“ Stellen !! wenn nicht, schreibt der Tacho weiter Arbeitszeit……… Die MEIßTEN Neuen Kontrollgeräte machen das von alleine, wenn mann die zündung ausmacht ! Firmen im WERKSVERKEHR oder welche mit STUNDENLOHN lassen die GERÄTE meißt in der ALTEN version einstellen, für die Abrechnung, und zu gunsten des Fahrers !

  • Mike S. 9. Mai 2015, 15:23

    Frage: wieviel Ruhezeit muss ich machen um nach 2.5 Stunden wieder eine volle Schicht zu bekommen ?

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 9:53

      Hallo Mike,

      Sie müssen nach 4,5 Stunden Fahrt 45 Minuten Pause machen. Sie dürfen üblicherweise nicht mehr als 9 Stunden am Tag fahren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Uwe 31. Juli 2015, 0:16

      wenn Du schon 2,5 stunden Pause hast, musst Du noch 6,5 Stunden warten !

    • Jörn 8. Oktober 2016, 16:45

      Nach jeder pause von 45 min fängt ein neuer Abschnitt an

  • tobias d 7. Mai 2015, 22:26

    Ich hab mal ne frage wie lange darf ich am Tag insgesamt mit pausen und be und entladen und lenkzeit maximal Arbeiten

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:01

      Hallo Tobias,

      im Normalfall 9 Stunden, im Ausnahmefall dürfen es auch einmal 10 Stunden sein. Besprechen Sie Ihre Arbeitszeiten mit Ihrem Vorgesetzten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Werner H. 27. Mai 2015, 18:46

        Hallo Team, heute hab ich eine frage an euch, wie werden Be & Entladezeiten gerechnet, bzw. zu den Lenkzeiten gerechnet ? Werden Be & Entladen zu den Lenkzeiten dazu Addiert ? z.B. 7std lenk + 3std. Be&Ent. = 10std. ?
        Ladetätigkeit ist doch auch Arbeitszeit genau wie Lenkzeit.

        • bussgeld-info.de 1. Juni 2015, 10:19

          Hallo Werner,

          die Ladezeit zählt nicht zur Lenkzeit. Allerdings darf die Ladezeit nicht als Pause abgerechnet werden.

          Ihr Bußgeld-Info Team

        • Matthias F. 25. Juni 2016, 16:18

          Hallo / in diesen konkreten Fall haben wir folgende Situation:
          Eine Fahrtätigkeit von 7 Stunden + 3 sonstige Arbeiten! Unterstellen wir weiter, dass du genau 45 Minuten Fahrunterbrechung (Pause) eingelegt hast, dann beträgt in diesem Moment deine
          1. Schichtzeit 10 Std. 45 Min. und deine
          2 Arbeitszeit 10 Std. (7+3)

          Obwohl du im Regelfall noch 2 Fahstunden übrig hättest, darfst du nicht weiterfahren. Sobald du weiter fahren / arbeiten würdest, wäre dies ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz! Hier gilt für alle Arbeitnehmer, dass nach maximal 10 Stunden Schluss ist!

      • Wilfried 13. Juli 2015, 18:19

        Hallo Bußgeld-Info Team,

        diese Aussage in Bezug auf die Arbeitszeit ist NICHT richtig!
        9 Stunden (und die Ausnahme von 10 Stunden) gelten lediglich für die LENKZEITEN. Maßgebend für die ARBEITSZEIT ist das Arbeitzeitgesetz. Die regelmäßige tägliche ARBEITSZEIT eines Kraftfahrers darf maximal 10 Stunden betragen (@ Tobias: Pausenzeit zählt natürlich NICHT zur Arbeitszeit!!!). Wöchentlich darf die Arbeitszeit somit maximal 60 Stunden betragen, wenn der Fahrer eine 6-Tage Woche hat. Bei einer 5-Tage Woche sind es entsprechend maximal 50 Stunden.
        Allerdings muss -so jedenfalls laut Arbeitzeitgesetz- durch entsprechende Freizeit sichergestellt werden, dass innerhalb von 4 Monaten die kummulierte Wochenarbeitzeit 48 Stunden NICHT überschreitet! Gerade dieser Passus wird von Unternehmern und Disponenten nur zu gern unter den Teppich gekehrt – also aufpassen! Auch sind Feiertage NICHT auf diese Freizeit anzurechnen. Diese gelten zur Ermittlung der Wochenstunden vielmehr ebenfalls als Arbeitszeit…

        Noch etwas zur Arbeitszeit:
        Nach spätestens 6 Stunden durchgehender Arbeitszeit (Also Lenkzeit plus sonstige Tätigkeiten OHNE relevante Unterbrechung) muss laut AZG eine Pause von mindestens 20 Minuten eingelegt werden. Diese Pause (resp. 15 Minuten davon) kann man natürlich auf die „gesplittete“ Lenkzeitunterbrechung anrechnen, sofern man davon Gebrauch machen muss. Oder man macht gleich 45 Minuten Pause und braucht sich für den Rest der Schicht (es bleiben nach AZG ja nur noch 4 Stunden) auch keine Gedanken mehr um die die Lenkzeitunterbrechung zu machen. Fraglich ist nur, ob das im Rahmen des üblichen Arbeitsablaufs so machbar ist.

        • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 15:38

          Hallo Wilfried,

          unsere Antwort an Werner war nicht falsch: Be- und Entladezeit wird als andere Arbeit gewertet, sie gehört allerdings nicht zu den Lenkzeiten und genauso wenig zu den Pausenzeiten.

          Ihr Bussgeld-Info Team

        • Sabrina 27. November 2015, 12:24

          Hallo, mein Mann fährt Elektrogeräte von einer Tür zur anderen. Er fängt morgens um 5.00uhr an, entweder muss er den Lkw noch beladen oder er darf sofort los. Er hat täglich mehrere Kunden wo er abladen oder aufladen muss. Seine Pausenzeiten hält er ein, auch seine Lenkzeit erreicht er nicht, dennoch ist er im Schnitt 14std auf der Arbeit. Ist das erlaubt?
          LG Sabrina

          • bussgeld-info.de 30. November 2015, 11:18

            Hallo Sabrina,

            die gesamte Arbeitszeit inklusive Pausenzeiten und Überstunden muss in der Regel innerhalb von 14 Stunden liegen. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

            Ihr Bussgeld-Info Team

        • Hans 26. Januar 2016, 23:03

          Das nicht ganz richtig Kollege. Nach einer Arbeitszeit von 6 Std. muss eine Pause v. 30min. eingelegt werden.

        • Sascha 28. Januar 2016, 0:01

          Was der Wilfried oben am Anfang schreibt ist totaler Quatsch. Wenn ich zb. 9 std reine lenkzeit voll fahre und ich dazwischen 45 min Pause mache kann ich später nochmal 15 machen damit die 6 std nicht überschritten werden. Die differenz die über bleibt darf alles Arbeitszeit sein. Und nicht mit seinen 10 std

        • Matthias F. 25. Juni 2016, 16:04

          Hier werden immer wieder 2 Dinge verwechselt:
          Arbeitszeitgesetz regelt, das die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden beträgt; diese kann werktäglich um maximal 2 Stunden verlängert werden.
          Daraus ergibt sich eine maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden. Im 26 Wochenmittel, dIdee durchschnittliche Arbetszeit jedoch maximal 48 Stunden betragen (Werktage sind Mo-Sa).
          Als Fahrer kenne ich 4 verschiedene Eingabemöglichkeiten im EU Kontrollgerät:
          1. Fahrtätigkeit
          2. andere Arbeitszeit (zB Laden)
          3. Pause
          4. Bereitschaftszeit

          Im Sinne des Arbeitszeitgesetz gelten die Tätigkeiten (1&2) als Arbeit, die Tätigkeiten (3&4) nicht als Arbeit!

          Daraus ergibt sich eindeutig, dass eine Schichtzeit von maximal 15 Stunden nur dann zulässig ist, wenn darin mindestens 5 Stunden Pause und/oder Bereitschaft beinhaltet ist (3&4)!
          Konkret:
          Wer als Fahrer bereits 10 Stunden Lenkzeit hat, darf darüber hinaus nicht weiter arbeiten, also auch nicht mehr be-/ entladen!

          • Tom 22. September 2016, 3:37

            1. Bereitschaftszeit = Arbeitszeit
            2. 13 h tägliche Schichtzeit
            3. selbst wenn ich schon volle 10 h Lenkzeit weg habe darf ich trotzdem noch Be- & oder Entlanden !

      • Uwe 31. Juli 2015, 0:13

        Hallo “ bussgeld-info “ !

        Mann darf meines Wissens max. 15 Stunden „Arbeiten“ . darin sind die 45min. Lenkzeitunterbrechung, be- und entladen mit drinn ! Allerdings zählt dann nur noch eine verküzte (9Stunden) Pause , auch dann, wenn mann tatsächlich 11 oder mehr stunden Pause macht ! ( 24 Stunden Regelung ! ) .

        • bussgeld-info.de 3. August 2015, 12:31

          Hallo Uwe,

          die maximale Lenkzeit für einen Berufskraftfahrer belaufen sich auf 9 Stunden, in Ausnahmefällen maximal 10 Stunden. Laut Arbeitszeitgesetz darf ein Arbeitnehmer maximal 10 Stunden am Tag arbeiten, dies jedoch auch nur höchstens an 60 Tagen im Jahr. 15 Stunden Arbeitszeit sind in jedem Fall zu viel und verboten.

          Ihr Bussgeld-Info Team

          • Andre 26. Januar 2016, 9:39

            Hallo Bussgeldinfo.
            Das ist richtig. Lenkzeit 9h 2x die Woche 10h.
            Arbeitszeit max 10h pro Tag. Beispiel: Fahrer fährt am Tag exakt 10h. Dann dürfte er an diesem Tag weder laden/entladen noch nicht mal Tanken oder eine Glühbirne wechseln , falls er die Zeiten als Arbeitszeit im Tachometer deklariert. Oder ein Fahrer ist 2h mit Laden beschäftigt und deklariert das im Tacho , dann darf er an diesem Tag nur noch max. 8h fahren um die max.ARBEITSZEIT von 10h pro Tag nicht zu überziehen.
            Schichtzeit max. 13h-15h pro Tag(um die 11h oder 9h Pause im 24h Zeitraum zu gewährleisten)
            Zur Schichtzeit gehören alle Zeiten des Tages. Auch die 45 min Pausen, Ladezeiten,Tankzeiten usw.

      • Dieter 12. Oktober 2015, 17:14

        Hallo Tobias
        das ist nicht ganz richtig, die Aussage vom Team bezieht sich auf die Lenkzeiten. das andere ist Arbeitszeit wie be und entladen und das sind Schichtzeiten. wenn ich mich nicht irre liegen die bei 12 Stunden wenn du nach 22 Uhr anfängst und bei 14 Stunden wenn dun nach 4 Uhr anfängst aber da schau noch mal genau nach
        Gruß Dieter

      • berkay 23. Oktober 2015, 19:40

        2 mal in woche kann man 10 stunde fahren !
        nicht einmal

        • bussgeld-info.de 26. Oktober 2015, 11:38

          Hallo,
          im Text war es etwas ungenau formuliert, es wurde nun aber präzisiert. Es stimmt, dass Lkw-Fahrer zweimal pro Woche die Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöhen dürfen.
          Ihr Bussgeld-Info Team

          • Thomas 2. Februar 2018, 17:23

            wenn man es genau nimmt hat er aber bei 10 Std Lenkzeit keine Abfahrtskontrolle gemacht…somit sind 10 Stunden Lenkzeit gar nicht möglich….

        • Stephan 10. März 2017, 6:18

          Moin,
          So Leute hätte da mal ne frage. Zu der 10std lenkzeit. Wenn ich 1std fahre und mache dann meine ersten 45 min pause. Fahre dann meine ersten 4,5 Std mach dann natürlich die nächsten 45min Pause. Und jetzt kommt eigentlich meine frage . Von den letzten 4,5std nutzen ich nur 3std ist dann trotzdem eine meiner 10std Schichten weg?

          • bussgeld-info.de 13. März 2017, 11:19

            Hallo Stephan,

            wenn Sie anstelle der letzten 4,5 Stunden nur 3 Stunden fahren, ergibt sich eine reine Fahrzeit von 8,5 Stunden. Wenn Sie Ihre Tageslenkzeit tatsächlich auf 10 Stunden erhöhen wollen, könnten Sie also noch 1,5 weitere Stunden fahren. Denn die Lenkzeitunterbrechungen von je 45 Minuten zählen nicht zur Lenkzeit.

            Ihr Bußgeld-Info-Team

      • asphaltcowboy 26. Oktober 2015, 12:50

        Wenn ich die Tagesruhezeit auf 9 Stunden verkürzen darf ergiebt sich aber im Fernverkehr logischer Weise eine 15 Stunden Schicht?

        • bussgeld-info.de 2. November 2015, 11:24

          Hallo Asphaltcowboy,

          die tägliche Lenkzeit darf höchstens 10 Stunden betragen. Dies ist auch höchstens zwei Mal in der Woche möglich.

          Ihr Bußgeld-Info Team

      • Daniel 8. Januar 2016, 20:49

        Das ist leider nicht korrekt es handelt sich hierbei um die sogenannte Schichtzeit, diese ergibt sich aus der Lenkzeit, Arbeitszeit, Bereitschaft und Pausenzeit ( 24 Stundenzeitraum – Tageslenkzeitunterbrechung = Schichtzeit )

      • delibas 21. April 2017, 20:15

        Das heißt die Arbeitszeit ist eine Trick von gesetzlichen Vorschriften, ihre Chef regelt deine Arbeitszeit es gibt keine richtige Erklärung (meine Chef sagt 3 mal 15 Stunden Sicht Zeit 2 mal 13 Stunden zu.b s ich beginne 06:30 3,5 gefahren 16 min bereitschaft gewartet 2 Stunden arbeitet 1 Stunde gefahren 30 min gewartet als bereitschaft dann nach die gefahrenen Stunden gelöscht ohne sie Pause macht noch nichts fertig so weiter 4 stunde zurück gefahren und da erst 45 Minuten Pause gemacht dort noch bis 21:30 Uhr weiter gearbeitet als bereitschaft und arbeitszeit gesetzt nur Geld machen (es gibt keine richtige gesetzliche System ihr versteht selber nicht wie das läuft echt Katastrophe.!!!

    • Martin 20. Januar 2016, 19:29

      Darf ich zum Laden an die Rampe fahren ,ohne die Fahrerkarte einzulegen und den LKW beladen ?

      • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 10:45

        Hallo Martin,

        nein, in der Regel muss die Fahrerkarte immer dann aktiv sein, wenn das Fahrzeug durch den Fahrer bewegt wird, selbst, wenn es sich dabei nur um Minuten handelt. Ihr Vorgesetzter sollte Ihnen hierzu genaue Angaben machen können.

        Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dennis 7. Mai 2015, 21:24

    Hallo,
    Ich habe den Arbeitgeber gewechselt und bin davor 12 Monate das gleiche Auto gefahren mit dem ich auch 7-8 Verstöße hatte! Wenn die kontrollbehörden das Fahrzeug mal kontrollieren und das eg kontrollgerät auslesen, kann ich dann trotzdem bestraft werden oder nur wenn sie meine Karte selbst auslehsen? Und für welchen Zeitraum kann ich bestraft werden ?

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:06

      Hallo Dennis,

      das Kontrollgerät speichert die Daten von etwa 365 Tagen. Somit könnten alle Verstöße innerhalb dieses Zeitraums verfolgt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Carol 25. Juli 2017, 14:15

      Hallo ich habe eine frage.
      Nach 15 stundige arbeits tag kanst du mehr als 9 stunden pause machen ???
      In der 24 stundige tag ???

      • Thomas 2. Februar 2018, 17:13

        in dem Fall kannst nur 9 Std Pause machen…kannst zwar länger Pause machen aber das zählt nicht mehr für diesen 24 Std Zeitraum…9 Stunden reicht aber 3 mal die Woche….

  • klaus 7. Mai 2015, 18:22

    Meine Disposition ist der Meinung das man 3 x die Woche auf 9 Stunden verkürzen darf. Die WELT ruhezeit von 45 Stunden wird eingehalten.

    • marco s. 23. Mai 2015, 23:25

      Falsch 3 mal innerhalb 14 tagen

      • Bryan 28. Mai 2015, 3:59

        3 mal pro Woche ohne Ausgleich ist erlaubt

        • Andre 26. Januar 2016, 8:06

          Richtig Bryan. 3 mal die Woche sind 9h erlaubt

          • Loku 14. Februar 2016, 23:53

            Ja, aber Andre ich glaube das dass Marco hat recht jeden 14 Tage

          • Hego 22. April 2016, 11:55

            3 mal zwischen zwei Wochenruhepausen.
            Also, 3 mal pro Woche ist richtig.

  • Trucker.Werner 6. Mai 2015, 21:50

    Hallo
    Habe gehört das es nur noch 2mal 15 bzw 2mal 9h zum verkürzen gibt.Ist da was dran.Hab nix im Internet über die angebliche Änderung gefunden.

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:13

      Hallo Werner,

      uns ist über eine Änderung der Vorschriften nichts bekannt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Udo L. 22. April 2015, 6:07

    Hallo

    Wurde gestern Kontrolliert und man habe 15 Verstöße festgestellt. Ich habe jedesmal die ersten 15 min Pause korrekt eingehalten. Jedoch bei der 30 minütigen Pause Fehler drin. Genau könnte man mir nicht sagen wieso, jedoch weiß ich das ich definitiv jedesmal die 30 min gemacht habe. Der Polizist befürchtet das ich irgendeine kleine Bewegung durch das ablassen des Fahrzeugs beim Brücken hatte und somit meine Pause unterbrochen habe und sie hätte neu machen müssen. Doch mein EG Kontrollgerät zeigte mir jedesmal an das meine Pause korrekt gemacht wurde. Höchste Überschreitung der Fahrzeit waren dabei 2,5 Stunden.

    Was kommt jetzt auf mich zu und was kann ich dagegen unternehmen.

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 10:07

      Hallo Udo,

      am besten lassen Sie sich von einem kompetentem Anwalt beraten. Wenden Sie sich auch an Ihren Chef, denn er hat sicher auch kein Interesse an den nun drohenden Bußgeldern. Möglicherweise lässt sich ein Gutachten erstellen, dass belegt, dass Ihr EG-Kontrollgerät Ihnen immer angezeigt hat, dass Sie eine ausreichend lange Pause gemacht haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • truckerhutti 7. Oktober 2015, 16:47

      Es liegt wahrscheinlich an der 1 Minuten Regel. Dabei wird bei den neueren digitalen tachographen immer die letzte Minute ausgewertet und was in dieser Zeit am meisten passiert, sprich über 30 Sekunden liegt, wird gezählt. Fährst du also genau nach 30 Minuten los, wird die 30ste Minute als fahrzeit gerechnet.Du solltest also 31 Minuten Pause machen

    • André 2. August 2017, 20:07

      Hallo Udo

      Wenn du beim brücken bist hast du doch Arbeitszeit und keine Pause.

      Vielleicht solltest du das beim Gerichtstermin besser für dich behalten.
      Die zweifeln sonst sämtliche Pausen an.

  • Jig Saw 21. April 2015, 20:20

    Kam heute Morgen in eine Kontrolle
    26 Schaublätter wurden mitgenommen weil ich immer nur eine halbe Stunde Pause gemacht habe
    Fahre einen Muldenkipper da sind immer mal Pausen drinn aber halt nie 15 bzw ne halbe am Stück

    • Rene 24. Januar 2018, 9:18

      Muldenkipper ? Bist du auf ein abgesperrten Gelände gefahren ? Wenn ja hättest du dort out im eg eingeben können

  • Christian 18. April 2015, 22:27

    Wie sieht das eigentlich aus für Betonmischer Fahrer? Wenn sie eine groß Baustelle haben und nicht nach 4,5 Stunden ihre Pause machen können? Gibt’s da Ausnahmen für Fahrmischer?

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:20

      Hallo Christian,

      der Arbeitgeber muss auch hier Sorge tragen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Auch Christian 19. April 2016, 19:40

      Nun es steht ja nirgendswo geschrieben, das Du Deine Pause erst nach 4,5 Lenkzeit machen darfst.
      Denn es obligt Dir, das Du die auch ruhig eher machen kannst ODER spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit (§4 Arbeitszeitgesetz). Je nachdem was zuerst eintritt. Bei euch Betonfahrern dauert es ja etwas länger bis Ihr am tage mal die erste lenkzeit voll habt…

      Und liebes Bußgeld-Info Team. Im Bereich der LKW Fahrer sieht das ein bisschen anders aus. Der Unternehmer ist zwar verantwortlich dafür das die Touren so geplant werden, das diese Innerhalb der Gesetzlichen Vorgaben zu schaffen sind, aber für die Einhaltung der Pausen für die Lenkzeitunterbrechung ist in erster Linie der Fahrer verantwortlich.

      Bei anderen Berufen wie etwa aufm Bau oder im Büro diktiert der Unternehmer die Pausen. Bei uns diktiert die 561/2006/EG die Pausen und wir haben diese einzuhalten. Denn wir sind auch die, die die Bußgelder bei Verstößen gegen die Lenk und Ruhezeiten hauptsächlich zahlen müssen.

  • Güleryüz 27. März 2015, 7:07

    Polizei hat mich kontrolliert, es Fehlen 3 Stunden der Wochenruhezeit von 2 monaten! Ist das Schlimm und was wird das Kosten?

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:29

      Hallo Güleryüz,

      dies wird ein Bußgeld von um die 100 Euro für Sie und Ihren Chef nach sich ziehen: 30 Euro für jede Stunde fehlende Ruhezeit.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Udo Behrens 28. Februar 2015, 15:10

    Wieviel minuten Pause liegen zwischen der 9 und 10 Stunde.

    • Nils. d 11. März 2015, 10:34

      Eine Stunde pause liegt dazwischen

      • Lars 4. November 2016, 17:55

        Hallo habe mal eine Frage wenn man eine 42,5 Stunden Wochenend Zeit macht zählt es als 36 Stunden oder die 42,5 Stunden ? Geht darum muss ich nur die 2,5 Stunden nächstes Wochenende nachholen oder die ganzen als 36 Stunden gewährt mir kann da leider keiner helfen

        • bussgeld-info.de 7. November 2016, 12:25

          Hallo Lars,

          eine Verkürzung der Wochenendruhezeit auf minimal 24 Stunden ist möglich. Allerdings muss die Zeit, welche bis zu den vollen 45 Stunden fehlt, in einer zusammenhängenden Ruhezeit nachgeholt werden.

          Ihr Bussgeld-Info Team

          • Christian H. 2. Januar 2017, 20:22

            Guten Abend,
            Folgende Frage bin vom 19.12.2016 bis 25.12.16 gefahren bis mittags 10.30 uhr jeweils jeden Tag 10-12std. Unterwegs gewesen. Am 26.12.2016 bin ich 22uhr wieder los bis Freitag 30.12.2016 10.40uhr. Am Sonntag den 1.01.2017 bin ich 23uhr wieder los? Habe ich in dem Zeitraum ein oder mehrere Verstöße begangen? Meine Disposition interessiert das nicht und sagt ich könnte mich doch am Wochenende ausruhen. Bitte um Hilfe.

          • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 12:03

            Hallo Christian,

            es scheint, als hätten Sie hierbei die notwendige Wochenruhezeit nicht eingehalten.

            Ihr Bußgeld-Info Team

        • Ralf 18. März 2017, 21:19

          Hallo Lars.
          Du mußt die 2,5 Stunde nachholen und mußt am nächsten Wochenende volle 45 Stunden machen.

      • Alex 11. Dezember 2017, 21:23

        45 Minuten

    • Frank L 25. März 2015, 10:40

      45 min

      • Desi 12. April 2016, 18:04

        1 h muss dass sein und danach nur noch eine h Lenkzeit

        • Ben 14. Oktober 2016, 12:09

          Quatsch! 45 Minuten! Wie kommst du auf eine Stunde Pause?!

          • Alex 11. Dezember 2017, 21:23

            Richtig!

    • Sabrina 25. Januar 2016, 23:58

      Nochmal 45 Minuten

    • Christian 2. März 2016, 19:28

      Guten Abend,

      Ist es zulässig von morgens 05:00 Uhr bis Abends um 19:15 Uhr zu arbeiten als Berufskraftfahrer die pausen 45 Minuten werden zwar eingehalten aber ich muss morgens um 05:00 Uhr wieder da sein dann habe ich keine 11 Stunden Ruhezeit.

      Mit freundlichen Grüßen
      Christian

      • bussgeld-info.de 3. März 2016, 9:37

        Hallo Christian,

        das kommt darauf an, wie oft in der Woche Sie die 11-stündige Ruhezeit unterschreiten. Sie können die tägliche Ruhezeit dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten auf 9 Stunden verkürzen, ohne, dass ein Ausgleich erforderlich ist.

        Ihr Bussgeld-Info Team

        • Mathias 16. November 2016, 18:15

          Guten Tag
          Hätte dazu auch eine Frage kann ich meine Ruhezeit 3x hintereinander verkürzen bsp fahre Mo 0600 los stehe dann 17Uhr verkürze dann auf 9Std Di möchte ich wieder nur 9Std Pause machen und Mi auch ist das zulässig????

          • bussgeld-info.de 17. November 2016, 9:56

            Hallo Mathias,

            Sie können die tägliche Ruhezeit dreimal auf 9 Stunden verkürzen. Ob diese an drei nacheinanderfolgenden Tagen stattfinden, ist dabei egal.

            Ihr Bußgeld-Info Team

          • Thomas 2. Februar 2018, 17:05

            24 Stunden Zeitraum beachten…reine Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz innerhalb von 24 Stunden nur 10 Stunden zulässig….

      • Michael 11. Februar 2017, 9:07

        Arbeitszeiten wie in deinem Fall von 14,15 Std sind mit dem AZG nicht vereinbar.
        Die Arbeitszeit ansich beträgt maximal 10 Std. dazu zählen: Fahrzeit, Be & Entladezeiten, Wartezeiten wenn der Zeitpunkt nicht im Vorraus bekannt ist. olltest du in einer 2 Mann Besatzung fahren so ist die Zeit in der du auf dem Beifahrersutz sitzt Bereitschaftszeit, dann darfst du Tageszeiten bis maximal 15 Std haben. Oder du bist mit der Fähre oder dem Zug unterwegs dann gilt diese Zeit ebenfalls als Bereitschaftszeit.

    • tobi 6. April 2016, 17:20

      Hallo

      Ich War auf Bereitschaft neben dran gesessen und dann meine Karte umgesteckt ins Fach 1 dann habe ich Motor angelassen dann auf das Hammer zeichen gedrückt 2-3 min dann los gefahren an die Rampe dann aus gemacht. Dann stand da pause habe aber wieder auf das Hammer zeichen gedrückt. Habe dann nach 10 min die Zündung angemacht wegen Fenster hoch dann Zündung aus dann stand da wieder pause. Habe aber dann wieder auf dieses Hammer zeichen gedrückt. Jetzt meine frage. Is das falsch was ich da mach oder korrekt?

      • bussgeld-info.de 7. April 2016, 9:21

        Hallo Tobi,

        es kommt darauf an, ob Sie während dieser Zeit eine Pause gemacht haben. Dann muss diese auch als solche registriert werden. Zählte diese Zeit allerdings zu Ihrer Arbeitszeit, weil Sie beispielsweise getankt haben, dann wäre es keine Pause.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Marco 13. Mai 2016, 16:25

      45 min

      • Bischof 19. September 2016, 13:24

        Wie verhält es sich bei einer Rufbereitschaft darf ich meine Ruhezeit unterbrechen?

        • bussgeld-info.de 22. September 2016, 9:22

          Hallo Bischof,

          die Rufbereitschaft gilt als Teil der Ruhezeit. Sie dürfen diese für einen Einsatz unterbrechen, wenn Sie für den Einsatz nicht die 9 Stunden Lenkzeit pro Tag überschreiten. Nach diesem Einsatz muss Ihnen allerdings eine ausreichende Ruhezeit gewährt werden, bevor Sie sich wieder ans Steuer setzen.

          Ihr Bußgeld-Info Team

    • Dennis 14. Mai 2017, 21:01

      Hallo habe da eine Frage bin eine halbe Stunde zu früh los gefahren habe meine 9 Stunden nicht voll was kommt auf mich zu oder passiert?

      LG

      • bussgeld-info.de 15. Mai 2017, 10:21

        Hallo Dennis,

        Ihnen droht ein Bußgeld von 30 Euro.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Rene 23. Januar 2018, 20:39

      45 min !!!! 4,5 Stunden lenken 45 min Pause 4,5 Stunden lenken ! Denn entweder tagesruhezeit 11 Stunden oder verkürzte Ruhezeit 9 Stunden oder eben nach der zweiten 4,5 Stunden lenkzeit 45 min Pause denn noch 1 Stunde lenken (aber das Arbeitszeitgesetz dabei nicht auser acht lassen

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