Bußgeldkatalog „Polizei“ – Richtiges Verhalten in einer Verkehrskontrolle

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Polizei 2024, der die Bußgelder bei Polizeikontrollen definiert.

TatbestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Führerschein / Fahrzeugschein nicht mitgeführt oder vorgezeigt10 €
Warndreieck und Verbandskasten nicht mitgeführt bzw. vorgezeigt15 €
Warnweste nicht mitgeführt15 €
Verkehrsregelnde Weisungen oder Anweisung zur Durchführung einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht befolgt20 €
Einem Einsatz-Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht freie Bahn geschaffen20 €
Haltegebot der Polizei nicht befolgt70 €1

Bußgeldrechner: Polizeikontrolle

Video: Was ist bei der allgemeinen Verkehrskontrolle erlaubt?

In diesem Video erfahren Sie, was die Polizei bei der Verkehrskontrolle überprüfen darf.
In diesem Video erfahren Sie, was die Polizei bei der Verkehrskontrolle überprüfen darf.

Verhaltensregeln bei der allgemeinen Verkehrskontrolle

Bei einer Polizeikontrolle müssen Sie in der Regel Ihren Führerschein vorzeigen.
Bei einer Polizeikontrolle müssen Sie in der Regel Ihren Führerschein vorzeigen.

Größtenteils werden keine hohen Strafen fällig, wenn ein Autofahrer Fehler bei der Kontrolle begeht. Lediglich bei Missachtung eines Haltegebots durch die Ordnungshüter wird es mit einem Bußgeld von 70 Euro teuer und wirkt sich mit einem Punkt in Flensburg auch nicht positiv auf das Verkehrszentralregister aus.

Kommt es nun also tatsächlich zu einer Polizeikontrolle, sind einige Verhaltensregeln zu beachten. Zum einen darf die betreffende Person nicht aus dem Fahrzeug steigen, sondern sollte hinter dem Steuer sitzen bleiben und die Hände möglichst auf dem Lenkrad platzieren.

Zum anderen sollte die Frage nach dem Führerschein und den Fahrzeugpapieren abgewartet werden, bevor jemand die Papiere heraussucht. Durch diese beiden Aspekte und durch einen höflichen Ton dürften die Polizeibeamten sich nicht bedroht fühlen.

Um immer auf eine allgemeine Verkehrskontrolle vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, dass der Fahrer vor dem Beginn der Fahrt zu überprüft, dass er den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit sich führt. Oftmals ist die Überprüfung mit der Führerscheinkontrolle bereits beendet. Weigert sich der Betroffene, die Papiere vorzuzeigen oder hat diese schlicht und einfach vergessen, droht ein Bußgeld von 10 Euro.

Alkoholtest durch die Polizei – Was ist zu beachten?

Besonders häufig wird eine Polizeikontrolle durchgeführt, wenn etwa der Verdacht besteht, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss steht. Fällt er beispielsweise durch eine unsichere Fahrweise auf, dann besteht ein sogenannter Anfangsverdacht. Die Polizisten können dann eine Atemalkoholkontrolle – umgangssprachlich auch als „Pusten“ bekannt – durchführen. Der Fahrer muss dieser jedoch nicht zustimmen. Besteht ein begründeter Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt, wird der Betroffene dann zur Wache oder zu einem Krankenhaus mitgenommen, wo ein Arzt die Blutentnahme durchführt. Die Polizei darf eine solche Untersuchung auch ohne richterlichen Beschluss anordnen, wenn der Verdacht einer rauschbedingten Straftat im Straßenverkehr besteht. Die Befugnis ergibt sich aus § 81a Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung (StPO).

Darf die Polizei mein Auto durchsuchen?

Bei einer Verkehrskontrolle sollten Sie stets freundlich bleiben.
Bei einer Verkehrskontrolle sollten Sie stets freundlich bleiben.

Neben der Fahrtüchtigkeit des Verkehrsteilnehmers wird bei einer Polizeikontrolle oftmals auch die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges auf die Probe gestellt. Zum einen kann die Gültigkeit der Prüfplakette verifiziert werden.

Zum anderen kann auch kontrolliert werden, ob die gesetzlich festgelegte Reifenprofiltiefe von mindestens 1,6 mm eingehalten wird. Die Ordnungshüter dürfen sich zudem vergewissern, ob ein Warndreieck und ein Verbandkasten im Auto mitgeführt werden. Wurde eines dieser zwei wichtigen Utensilien vergessen, wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig.

Während die Polizeibeamten das Vorhandensein von Verbandskasten und Warndreieck überprüfen dürfen, ist eine generelle Durchsuchung des Kofferraums, des Handschuhfachs oder des Gepäcks jedoch nicht erlaubt. Dies ist nur mit einem Durchsuchungsbefehl möglich. Seien Sie sich dieser Rechte bei einer Polizeikontrolle bewusst.

Darf die Polizei mich durchsuchen?

Grundsätzlich ist es der Polizei nicht erlaubt, Sie zu durchsuchen. Jedoch gibt es diverse Paragraphen, die dieses Verbot bei einer Polizeikontrolle einschränken. Wenn Sie sich beispielsweise an einem Ort befinden, an dem häufig Straftaten verübt werden, ist eine Durchsuchung rechtens. Außerdem sind die Regeln in jedem Bundesland verschieden. Die Frage: „Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle?“ kann also unterschiedlich beantwortet werden.

Die Kontrolle der Personalien

Auch wenn die Polizisten Autorität ausstrahlen und möglicherweise einschüchternd wirken, müssen Autofahrer nicht jede Weisung befolgen. Jeder Bürger hat bei einer Verkehrskontrolle gewisse Rechte. Zuerst einmal herrscht in Deutschland laut dem Personalausweisgesetz keine Mitführpflicht für den Personalausweis. Dieser muss also bei einer Ausweiskontrolle nicht vorgezeigt werden. Seine Personalien hingegen muss der Verkehrsteilnehmer preisgeben.

Dürfen Ordnungshüter ein Handy kontrollieren?

Weiterhin hat die Polizei kein grundsätzliches Recht, das Handy zu durchsuchen. Dies ist im Rahmen einer Polizeikontrolle nur möglich, wenn ein plausibler Grund vorliegt. Wurden Sie beispielsweise mit dem Handy am Steuer erwischt und besteht der Verdacht, dass Sie eine App, die vor Blitzern warnt, benutzt haben, ist eine Überprüfung erlaubt.

Verdachtsabhängige Verkehrskontrolle

Auch Lkw können einer Polizeikontrolle unterzogen werden.
Auch Lkw können einer Polizeikontrolle unterzogen werden.

Die Frage, ob jemand denn wisse, warum er angehalten wurde, sollte grundsätzlich verneint werden. Gesteht der Betroffene bei einer Polizeikontrolle, vorsätzlich gehandelt zu haben, kann das verhängte Bußgeld auf das Doppelte ansteigen, insofern es sowieso schon über 35 Euro lag.

Dabei werden auch die Aussagen des Beifahrers in Betracht gezogen. Folglich sollte dieser keine unüberlegten Kommentare vor den Ordnungshütern machen.

Außerdem muss ein Fahrer die Weisungen zum Testen der Fahrtüchtigkeit in einer verdachtsabhängigen Verkehrs­kontrolle nicht befolgen. Diese Tests sollen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat beweisen und werden möglicherweise gegen den Fahrer verwendet. Am optimalsten ist es dabei weiterhin, keine Aussagen zu dem Verdacht der Polizei zu machen.

Verkehrskontrolle bei einem Lkw

Handelt es sich bei der kontrollierten Person um einen Fahrer eines Lkw oder eines Omnibusses mit über 3,5 Tonnen oder mit mehr als acht Sitzplätzen, kommen zu den Aspekten aus der Polizeikontrolle für Pkw noch einige spezifische hinzu. Hierbei werden die Lenk- und Ruhezeiten mittels Fahrtenschreiber, auch EG-Kontrollgerät genannt, überprüft. Die Lenkzeit beschreibt den Zeitraum, in welchem der Fahrer tatsächlich hinter dem Steuer sitzt. Diese darf nicht auf über 4,5 Stunden ausgedehnt werden. Hat der Lkw-Fahrer eine Lenkzeit von 4,5 Stunden erreicht, muss er eine Rast – auch Lenkzeitunterbrechung genannt – von mindestens 45 Minuten einlegen.

Überprüfung der Ladungssicherung

Von besonderer Gefahr für die Verkehrssicherheit ist eine unzureichende Ladungssicherung. Deshalb wird diese im Rahmen einer Polizeikontrolle bei Lkw oft geprüft und gegebenenfalls eine Weiterfahrt auf der Straße untersagt. Außerdem drohen dem Fahrer ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Demjenigen, der die Fahrt angeordnet hat, drohen sogar 270 Euro Bußgeld und ein Punkt.

FAQ: Polizeikontrolle

Muss ich einem Haltegebot der Polizei Folge leisten?

Ja. Missachten Sie das Haltegebot, geht das üblicherweise mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg einher.

Darf die Polizei einen Drogen- oder Alkoholtest von mir verlangen?

Ja, aber Sie können den Drogentest bzw. eine Atemalkoholkontrolle verweigern. In so einem Fall müssen Sie allerdings häufig mit einer entsprechenden Blutuntersuchung auf dem Polizeirevier rechnen.

Muss ich meinen Personalausweis auf Verlangen vorzeigen?

Nein, denn in Deutschland gibt es keine Pflicht zum Mitführen des Personalausweises. Sie müssen allerdings Ihre Personalien nennen, wenn ein Polizist Sie dazu auffordert.

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Bußgeldkatalog „Polizei“ – Richtiges Verhalten in einer Verkehrskontrolle
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 82 comments… Kommentar einfügen }
  • Hans I. 22. August 2016, 9:55

    Ich wurde mit einem Monowheel (Solowheel) auf dem Geh/Radweg von einer Polizeistreife (Auto) aufgehalten, welche sich hinter mir auf dem Radweg an mich heranschlich. Meine Freunde, die zu Fuß neben mir unterwegs waren konnten gerade noch ausweichen um nicht mit dem Polizeifahrzeug zusammenzustoßen.
    Bei mir wurden die Personalien festgestellt und es wurden Fotos des Monowheels angefertigt. Eine angebotene Probefahrt meinerseits, dass das monowheel auch nur max. 5kmh fahre, lehnte die Gesetzeshüterin ab! Ohne Rechtsbelehrung und ohne Übermittlung eines mündlichen Strafttatbestandes bzw. Unterschrift, machte sich die Polizeistreife wieder auf.
    Nun ist meine Frage, wie es im Nachhinein mit der Beweißpflicht aussieht. Da meinerseits keine Betriebserlaubnis vorgezeigt werden konnte, und mein Gerät unter 6kmh ohne Zulassungspapiere gefahren werden darf, ist es für mich fraglich wie und vorallem ob ein Bußgeld auferlegt werden kann.

    • bussgeld-info.de 25. August 2016, 9:26

      Hallo Hans,

      wenn Sie mit dem Monowheel auf dem Radweg unterwegs waren, dann waren Sie auf dem falschen Weg, da Sie mit einem Gefährt, das nicht mehr als 6 km/h fahren kann, den Gehweg nutzen müssen. Diese Ordnungswidrigkeit kann auch ohne Betriebserlaubnis verfolgt werden, dafür genügen Ihre Personalien sowie die Zeugenaussagen der Polizeibeamten.
      Waren Sie hingegen auf dem Gehweg unterwegs, so besteht kein Anlass für ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Maurizio 4. August 2016, 14:37

    bei einer polizeikontrolle war mein taxischein seit 2 monate abgelaufen. was erwartet mich

    • bussgeld-info.de 8. August 2016, 8:36

      Hallo Maurizio,

      in Ihrem Fall liegt vermutlich eine Fahrgastbeförderung ohne entsprechende Fahrerlaubnis vor. Dieser Verstoß wird mit 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Achim 4. Juli 2016, 20:44

    Hallo, ich habe als Radfahrer 30 Meter vor einer roten Ampel den Radweg nach rechts verlassen und bin auf dem Gehweg weitergefahren, Passanten wurden nicht gefährdet und der Gehweg ist dort breit ausgebaut. Der Polizist
    der mich dort anhielt sagte ich sei bei rot über die Ampel gefahren und als ich ihm sagte dass ich 30 Meter davor auf den Gehweg auswich meinte er ich sei erst knapp vor der Ampel nach rechts auf den Gehweg und muß 100 € zahlen und bekomme 1 Punkt. Hat er Recht?

    • bussgeld-info.de 7. Juli 2016, 8:49

      Hallo Achim,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben. Die Aussage eines Polizisten zu widerlegen, ist allerdings ohne Zeugen oder Beweise schwierig.
      Der Bußgeldkatalog sieht bei einem Rotlichtverstoß mit Gefährdung für Fahrradfahrer ein Bußgeld von 100 Euro und eine Punkt vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Uwe 27. Juni 2016, 17:49

    Hallo zusammen,
    bin heute von der BAG mit dem LKW kontrolliert worden….,nach 1 1/4 Stunden Kontrolle !!!! (offensichtlich sollte unbedingt etwas gefunden werden) wurde mir die fehlende Versicherungsbestätigung zur Last gelegt .
    Werde nun einen Anhörungsbogen bekommen,die Vorabinfo war,daß sowohl auf den Fahrer als auch auf den Halter ein Bußgeld von ca. 150,- € zukommen wird ….
    Meine Frage daher,gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage und darf die BAG so etwas überhaupt ohne Mithilfe der Polizei kontrollieren ?
    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeld-info.de 30. Juni 2016, 8:48

      Hallo Uwe,
      die rechtliche Grundlage für das BAG bildet das Güterkraftverkehrsgesetz. Die Aufgaben des Bundesamtes können Sie unter § 11 Aufgaben des GüKG nachlesen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sven 14. Juni 2016, 20:01

    Hallo
    Mir ist was dummes passiert. Ich fuhr auf der einer 2spurigen straße links. Im ruckspiegel sah ich Polizei mit sirene. Ich blinkte und fuhr rechts. Leider fuhr der Polizist auch nach rechts. Ich wusste nicht was ich machen sollte. Ich fuhr weiter nach einer weile bock der Polizei ab. Frage was kommt auf mich zu. Bußgeld, Fahrverbot?

    • bussgeld-info.de 16. Juni 2016, 9:49

      Hallo Sven,

      wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie einem Einsatz-Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn keine freie Bahn geschaffen. In der Regel müssen Sie dafür mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Murat 4. Juni 2016, 1:17

    Hallo zsm

    Mir ist was dummes passiert.
    Bin an einer Kreuzung vorbei gefahren hatte grün alles richtig nur kam von rechts ein Einsatzwaagen mit Blaulicht (es war um 00:00 Uhr)
    Und hat mich angehalten weil ich nicht stehen geblieben bin und ihn vorbeigelsssen hab.
    Er hat gesagt ich kriege Post nach hause.
    Die Sache ist bin noch in der Probezeit.
    Was hab ich zu befürchten?

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 9:23

      Hallo Murat,

      Ihnen kann Folgendes vorgeworfen werden: „Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen.“ Laut Bußgeldkatalog fällt hierfür eine Strafe in Höhe von 20 Euro an. Punkte in Flensburg und Auswirkungen auf die Probezeit wären demnach nicht zu befürchten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tanja 6. Mai 2016, 11:58

    Hallo, mein Sohn hat seine betrunkenen Freunde nachts nach Hause gefahren. Er wurden von einer Polizeistreife angehalten und kontrolliert. Mein Sohn hatte nichts getrunken, also 0,0
    Das einzige was die Polizei beanstandet hatte war der fehlende Fahrzeugschein, den er in der Werkstatt vergessen hatte. Nun, nach knapp 4 Wochen kam ein Brief mit Anhörungstermin. Vorwurf: mögliche Verkehrsgefährdung.
    Während der Kontrolle wurde ihm nichts „vorgeworfen“ und nun soll er
    1. zu schnell gewesen sein
    2. Vorfahrt missachtet haben und
    3. gegen die Einbahnstrasse gefahren sein
    Für alles konnten sie während der Anhörung keine Beweise vorlegen und wollen es nun an die Bussgeldstelle weitergeben. Können sie nachträglich, ohne ihn in dieser Nacht auf diese Vergehen aufmerksam gemacht zu haben, nun sagen er hat es getan und bestrafen ?
    Danke

    • bussgeld-info.de 9. Mai 2016, 9:43

      Hallo Tanja,

      in der Regel erheben Polizisten nicht ohne Grund solche Vorwürfe. Inwiefern diese nachgewiesen werden müssen, beispielsweise vor einem Gericht, oder inwieweit Ihr Sohn mit Bestrafungen dafür rechnen muss, ist immer Ermessenssache der zuständigen Behörde und Richter. Selbstverständlich haben Sie innerhalb einer gegebenen Frist, die Möglichkeit, einen Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einzulegen. Am besten lassen Sie sich zuvor von einem Anwalt beraten, welcher Ihnen in Ihrem Fall sicher weiterhelfen kann.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Alex 7. April 2016, 21:22

    Ich habe mal eine Frage

    Was passiert wenn ich mit meinem Mofa in eine Polizeikontrolle rate, und ich keine Papiere für das Fahrzeug besitze (Also auch nicht nachreichen kann)
    Gibt das nur ein Bußgeld oder kommt da noch mehr auf mich zu?

    Danke im voraus

    • bussgeld-info.de 11. April 2016, 9:50

      Hallo Alex,

      ist das Moped denn versichert? Um ein Versicherungskennzeichen zu bekommen, müssten Sie nämlich die Papiere einreichen. Wer mit einem zulassungsfreien Fahrzeug ohne Versicherungsschutz fährt, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Reinhard 1. April 2016, 17:10

    Ich hab mal eine Frage und möchte wissen ob was auf mich zukommen könnte.

    Hier einmal der beschriebene Vorfall

    Baustellenzufahrt, einspurig und ich konnte nirgendwo hin außer vorwärts…ein Polizei auto(mit Blaulicht) kam mir entgegen und blieb vor der Zufahrt stehen, ich beschleunigte auf 30kmh kurz vorher reduzierte ich mein Tempo und für dann dicht aber vorsichtig an dem Polizeiwagen vorbei vorauf mich dieser Böse anschaute während er rückwärts fuhr…ich fuhr weiter um den Polizeieinsatz nicht zu behindern.

    Dankeschön :)

    • bussgeld-info.de 4. April 2016, 10:02

      Hallo Reinhard,

      üblicherweise werden Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 20 € bestraft, wenn Sie einem Einsatz-Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht freie Bahn schaffen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hanna 30. März 2016, 17:16

    Hallo, mir ist heute etwas echt dummes passiert! Habe ein Polizeiauto(!) rechts „überholt“ also etwas schneller an ihm vorbeigefahren nachdem wir einige Meter auf selber Höhe waren, bin aber rechts geblieben. Es war Außerorts (60Kmh) und 2 Spurig (er links, ich rechts.) vor uns keine weiteren Fahrzeuge. Ich weiß nicht wo ich da mit meinem Kopf war aber der Streifenwagen hat mich wohl sehr verunsichert, habe den Schein erst 6 Monate. Der Polizist hat sich anschließend nur hinter mich eingeordnet (ohne mir Zeichen zu geben) und ist nach einer kurzen Zeit von der Schnellstr. abgefahren. Nun zu meiner Frage: Hat er wohl ein Auge zugedrückt? Da ich niemanden gefährdet habe, nicht stark beschleunigt usw. und er mich nicht rausgezogen hat oder wird da eventuell noch etwas nachkommen? Die Change mich rauszuziehen hätte er ja locker gehabt?! Oder denken die sich ab und an „Ach hab gerade besseres zutun, schreibe den Bericht entspannt auf der Wache“ weil er ja mein Kennzeichen hat, EVENTUELL Videoaufzeichnung in Streifenwagen? Kenne mich nicht so aus. Oder hatte ich eventuell einfach sehr viel Glück? Die Ungewissheit bringt mich um. Vor allem weil ich mich so über mich selber ärger. Vielen Dank im voraus!

    • bussgeld-info.de 31. März 2016, 9:28

      Hallo Hanna,

      haben Sie das Fahrzeug denn wirklich überholt? Üblicherweise wird das Überholen auf der rechten Spur außerhalb geschlossener Ortschaften mit 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg geahndet. Da Sie sich noch in der Probezeit befinden, kann bei Ihnen außerdem eine Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre sowie die Anordnung an einem Aufbauseminar stattfinden. Allerdings sollten Sie erst abwarten, ob Sie tatsächlich einen Bußgeldbescheid erhalten. Es ist möglich, dass der Beamte diesen Verstoß nicht weiter verfolgt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thorsten 23. März 2016, 18:26

    Hallo… Mir wurde mein führerschein entzogen , mir wurde überhöhte Geschwindigkeit vorgeworfen, welches die Beamten ledeglich von ihrem Tacho abgelesen haben. Keine Foto oder Videobeweise.

    Paar Tage später wurde ich mit einem Rechtslenkendem Fahrzeug angehalten. Ich saß auf der Linken seite ( Beifahrerseite) und habe nun ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis..

    Die Beamten waren sichtlich , aufgrund von identitätsfeststellung, überfordert.. Wünschten mir im nachhinein sogar noch ne schöne weiterfahrt. Erst im weiteren Verfahren stellten sie fest das ich kein Führerschein habe.. Geht das?
    Hätten die Beamten mir nicht VOR ORT die Weiterfahrt untersagen müssen ? Da sie ja annahmen ich ich sitze auf dem Fahrersitz?
    desweiteren is das Fahrzeug mittlerweile auf Linkslenker umgebaut!

    Bitte um hilfe

    • bussgeld-info.de 24. März 2016, 10:26

      Hallo Thorsten,

      inwiefern Sie einen eventuellen Einspruch in Ihrem Verfahren einlegen können, sollten Sie am besten mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael B. 22. Februar 2016, 23:20

    Hallo
    Mein Sohn wurde von der Polizei angehalten als er sich als Radfahrer von einem Mofa ziehen lassen hat.
    Personalien wurden nur Mündlich übermittelt.
    Hat er jetzt mit einem Bußgeld zu rechnen.
    Er ist 14 Jahre.
    Die Polizei konnte keine genauen Angaben über die Höhe der Strafe machen.
    Oder war es nur Angst machen.Der Mofafahrer mußte den Führerschein vorlegen.
    LG

    • bussgeld-info.de 25. Februar 2016, 10:44

      Hallo Michael,

      laut Tatbestandsnummer 123000 (Sie hängten sich an ein fahrendes Fahrzeug.) kann ein Verwarngeld in Höhe von 5 Euro erhoben werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • sylvia r. 14. Februar 2016, 14:52

    durch eine augenerkrankung vorca 25 jahren, steht bei mir im führerschein -fahren nur bei tageslicht. besteht die Möglichkeit durch einen erneuten evt.bestandenen test,den eintrag zu löschen,oder tut man sich da schwer.

    Desweiteren hätte ich gern gewust,was passiert wenn ich trotz des Eintrages Auto fahre. Zum Beispiel wenn ich auf der Auobahn im Stau stehe und es wird finster. kann ja nicht bis nächsten Früh die Fahrbahn blockieren. Wenn ich selbst bis zum nächsten Rastplatz fahre , würde ich gegen diesen Eintrag verstoßen. Mfl grüßen sylvia r.

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 10:16

      Hallo Sylvia,

      um Ihre Krankheit im Führerschein austragen zu lassen, benötigen Sie in der Regel eine Bescheinigung des Augenarztes. Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle, um zu ermitteln, welche Bescheinigung ausreicht. Was genau passiert, wenn Sie in einen Stau geraten, kann nicht genau beantwortet werden. Wenden Sie sich auch hier an die Führerscheinstelle, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Steve 13. Februar 2016, 23:32

    Gibt es ein höheres Bußgeld, wenn man in einer Baustelle liegen bleibt und kein Warndreieck dabei hat?

    Vorab vielen Dank

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 10:56

      Hallo Steve,

      normalerweise müssten beim Liegenbleiben in einer Baustelle keine strengeren Strafen auf Sie zukommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dr. outa E. 8. Februar 2016, 0:00

    Hallo Team,
    Ich wurde Gestern um 7h auf dem Weg zum Skifahren angehalten (München). Allerdings ist die Polizei mir hinter her gefahren da ich ein Schweizerkennzeichen habe. So, ich wurde nach meinem Führ und Papiere gefragt. dann nach dem Warndreieck und Verbandskasten, alles da. dann Akoholtest was ich komisch fand, 0.00. danach wurden mir 35 Euro Bussgeld angehängt wegen : Snowboard unsicher geladen!! es war zw. den beiden Sitze (Fahrer und Beifahrer). Wir wurden noch nicht mal aufgeklärt bezüglich des Bussgeldes, es wurde einfach im Polizeiauto ausgestellt und mir ausgehändigt!!!. Jetzt stinkt es mir ohne ende und ich habe vor mich persönlich bei dem Presidium beschweren da ich das ganze als reine Schikane empfinde und null freundlich war der Beamte auch. Meine Frage hier, kann ich mich bei dem Chef von dem Beamten direkt beschweren?? was ist das für ein Verhalten?

    Ich freue mich auf eure Hilfe / Anregungen

    • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 10:08

      Hallo,

      wenn die Ladung in Ihrem PKW nicht ausreichend gesichert ist, kann ein Bußgeld von 35 Euro anfallen. Wenn Sie sich beschweren wollen, können Sie dies bei der zuständigen Beschwerdestelle der Polizei tun.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Patrick 15. Oktober 2015, 12:12

    Sehr geehrtes Bußgeld-Team,
    ist es strafbar mit Motorad bzw. Roller zwischen wartenden Autos an der Ampel nach vorne zu fahren? Welche Strafe kann da auf einen zukommen? Was ist wenn dabei ein Unfall passiert?
    Vielen Dank.
    Mit freundlichem
    Gruß Patrick

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 10:02

      Hallo Patrick,
      das Überholen wartender Autos ist verboten. Grund dafür ist, dass Sie während des Hindurchschlängelns den Mindestabstand zu den Autos nicht mehr einhalten. Sie müssen mit einer Strafe von 100 Euro rechnen und wenn Sie andere beim Überholen hindern mit 120 Euro. Verursachen Sie außerdem einen Unfall, kommt es zu einer Geldstrafe von 145 Euro. In allen Fällen bekommen Sie ebenfalls 1 Punkt in Flensburg.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dennis 30. April 2015, 17:20

    Hallo,
    Mir wird untersagt, ich wäre bei Rot über eine Ampel gefahren, dies wurde aber nur von einem Polizisten gesehen und ich wurde danach auch nicht angehalten. Beweise dafür gibt es auch nicht, bis natürlich auf diesen einen Polizisten. jetzt stellt sich mir die Frage ob die Polizei mir trotz allem das Bußgeld und den Punkt dafür verhängen darf? Danke schon mal.

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:30

      Hallo Dennis,

      grundsätzlich kann aufgrund einer Zeugenaussage eines Polizisten zumindest ein Bußgeldbescheid angefertigt werden. Vor Gericht gab es aber schon Entscheidungen, die einen Einspruch gegen einen solchen Bußgeldbescheid als zulässig erklärten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Benjamin 19. April 2015, 1:23

    Hallo sehr geehrtes Bußgeld-Team,

    ist es strafbar ohne Hände am Lenkrad Auto zu fahren?

    Gruß Benjamin

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:19

      Hallo Benjamin,

      strabar ist das nicht und es fällt auch nur ein geringes Bußgeld an. Dennoch ist davon unbedingt abzuraten: Wenn es unter solchen Umständen zu einem Unfall kommt, gilt dies als fahrlässiges Verhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Christl 17. April 2015, 12:52

    Autofahren ohne Hände am Lenkrad von der Polizei gesehen + fotografiert.
    Ein Bußgeld von 450 €, 3 Punkte und 4 Wochen Fahrverbot rechtens??

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:25

      Hallo Christl,

      normalerweise gibt es für dieses Vergehen nur ein geringes Verwarngeld.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Neha 13. Juli 2016, 15:57

        Mir ist das auch gerade passiert, 20 kmh zu viel und ohne Hände am Lenkrad. Mit was genau muss ich rechnen??

        Gruß

        • bussgeld-info.de 14. Juli 2016, 9:09

          Hallo Neha,

          auch Sie müssen wahrscheinlich nur mit einem geringen Verwarngeld dafür rechnen, dass Sie Ihre Hände nicht am Lenkrad hatten.

          Für den Geschwindigkeitsverstoß von 20 km/h außerorts drohen zusätzlich 30 Euro, innerorts wären es 35 Euro.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Timo Z. 9. April 2015, 9:51

    Hallo
    einige Freunde und ich Treffen uns gelegentlich auf einer Straße zwischen zwei Ortschaften um dort Motorrad zu fahren. Öfter kam schon die Polizei und erzeilte Platzverweise. Gestern (8.3.2015) kam wieder die Polizei aufgrund eines Anrufs. Diesmal wurde nicht nur unsere Personalien, sondern auch Adressen notiert, weil ein Bußgeld ausgesprochen wurde. In der Zeit wo die Polizei kam ist niemand gefahren d.h. alle Standen am Straßenrand auf einem Feldweg. Begründung war übermäßige Straßennutzung. Kann uns einfach so ein Bußgeld ausgesprochen werden ohne dass die Polizei Beweise dafür hat dass wir gefahren sind?

    mfG

    • bussgeld-info.de 13. April 2015, 9:53

      Hallo Timo,

      ohne Beweise kann die Polizei kein Bußgeld verhängen. Aber Ihre Anwesenheit auf der betreffenden Straße sowie der Verdacht scheint hier ausreichend gewesen zu sein, um das Bußgeld zu verhängen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tut nichts zur Sache 19. Februar 2015, 13:01

    „Zuerst einmal herrscht in Deutschland laut dem Personalausweisgesetz keine Mitführpflicht für den Personalausweis. Dieser muss also bei einer Ausweiskontrolle nicht vorgezeigt werden. Seine Personalien hingegen muss der Verkehrsteilnehmer preisgeben.“

    Es besteht zwar keine Mitführpflicht des Personalausweises, hat man diesen aber bei sich, dann muss der Inhaber diesen bei Verlangen vorzeigen.

  • Annalena 9. Januar 2015, 20:28

    toller beitrag. danke

  • frank 22. Dezember 2014, 17:58

    Wieviel kostet wenn man 5 Personen mehr im Bus befördert als sitzplätze vorhanden sind

    • bussgeld-info.de 29. Dezember 2014, 10:32

      Hallo Frank,

      dies zieht ein Bußgeld von 60 Euro für den Fahrer und ein Bußgeld von 75 Euro für den Fahrzeughalter nach sich; beide erhalten außerdem einen Punkt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Torsten 18. Dezember 2014, 23:39

    Hallo, heißt das ich kann ohne Ausweis, also nur mit Führerschein und Zulassung Auto fahren und muss bei einer Verkehrskontrolle meinen Ausweis nicht vorzeigen? v

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2014, 10:50

      Hallo Torsten,

      in Deutschland besteht keine Mitführpflicht für den Personalausweis. Sie müssen diesen also beim Autofahren nicht dabei haben. Bestehen jedoch Zweifel an der Identität des Fahrers und Sie führen Ihren Personalausweis nicht mit, könnte es notwendig sein, die Polizisten zur Feststellung der Personalien auf die Wache zu begleiten. Aus diesem Grund ist das Mitführen des Personalausweises sicherlich auch nicht verkehrt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sven Schulte 11. November 2014, 16:59

    Hallo würde gerne wissen was auf mich zukommt Wurde angehalten mit abflauen kzk (die Schilder waren keine 3 stunden abgelaufen. )Und ich Wurde nicht belehrt oder der gleichen der Polizist sagte nur das wird teuer…
    Weis jetzt nicht was kommt ? Bitte um Hilfe danke

    • bussgeld-info.de 17. November 2014, 13:05

      Hallo Herr Schulte,

      sprechen Sie von einem Kurzzeitkennzeichen? Es kostet 50 Euro, wenn dieses nach Ablaufdatum verwendet wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Bert 14. April 2014, 10:38

    wie wird eine nichteingetragene Lenkhilfe am Lenkrad geahndet?

    Mit freundlichen Grüßen

  • bussgeld-info.de 11. April 2014, 15:01

    Hallo Thomas Krull,

    laut dem Bußgeldkatalog 2013 drohen bei einer Fahrgastbeförderung ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ein Bußgeld von 75 € und drei Punkte in Flensburg. Ab dem 01.05.2014 wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen und das Bußgeld bleibt bei 75 €.

    Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Thomas Krull 9. April 2014, 11:58

    Sehr geehrtes Bußgeld-Team,

    wie wird Fahren mit abgelaufenem P-Schein geahndet?

    mit freundlichen Grüßen und danke im voraus.

  • bussgeld-info.de 8. April 2014, 12:17

    Hallo lothar,

    wenn Ihnen zum ersten Mal ein Fahrverbot droht, können Sie Ihren Führerschein innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen abgeben. Wenn Sie früher schon einmal ein Fahrverbot erhalten haben, müssen Sie Ihren Führerschein in der Regel sofort abgeben.

    Viele Grüße

    Ihr Bußgeld-Info-Team

    • Maria 7. August 2014, 9:01

      Hallo, wir Radfahrer sollten die Kirche im Dorf lsasen. Ich bin auch gegen das Parken auf Radwegen, aber fast alle dokumentierten Beispiele sind m.E. schlechte Beispiele. Es handelt sich um Anlieferfahrzeuge (Baustelle, Be4ckerei, Paketdienst), die i.d.R. nur kurzzeitig ein- oder ausladen. Was ist das Problem? Einfach langsam vorsichtig drum rum fahren! Die KollegInnen haben es schwer, ihren Job zu machen und die Dinge an den Mann oder die Frau zu bringen. Machen wir ihnen das Leben durch Prinzipien nicht noch schwerer!

      • Mirko 28. Juli 2016, 13:56

        Ach, und dann dürfen die *ihr* Problem zu meinem Problem machen? Tolle Ansicht ist das. Ich hab in meinem Beruf auch Probleme, aber ich würde nie davon ausgehen, dass ich zur Behebung selbiger gegen Recht und Gesetz verstoßen darf.
        Bei Anlieferungen sollte das Bestellerprinzip gelten: derjenige der bestellt muss dafür Sorge tragen, dass dies auch innerhalb der Gesetze möglich ist.

        • Dennis 13. August 2017, 18:09

          So ein schwachsinn. Wenn ich ein paket bestelle muss ich also ein parkplatz für den lieferanten frei machen? Absolut heftigster bullshit.
          Bitte tun sie mir den gefallenen und machen sie nur einen einziger tag den job von einem paketfahrer in der stadt und parken nur auf parkplätzen. Sie sind locker eine woche unterwegs und den job sind sie auch definitiv los. Polizei und ordnungsamt sagt da auch nichts weil die wissen das die jungs eine sch… Arbeit machen

  • lothar 7. April 2014, 17:47

    sehr geehrte damen u. herren,
    mir droht ein bußgeldbescheid mit einmonatigem fahrverbot. wird der zeitraum fest von der behörde vorgegeben, oder kann ich den termin innerhalb gewisser grenzen nach vorn oder hinten verschieben?
    freundliche grüße und danke

    • Techmess 7. September 2014, 10:17

      Guten tag,
      Das Fahrverbot ist innerhalb eines halben Jahres frei wählbar.

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