Bußgeldkatalog Technik: Reifen, Auspuff & Co.

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 20. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Als Autofahrer müssen Sie zahlreiche Vorschriften beachten, die mit der technischen Ausrüstung Ihres Fahrzeugs zu tun haben. In der folgenden Tabelle finden Sie hierzu die wichtigsten Verstöße gegen das Verkehrsrecht und die jeweiligen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.

TatbestandBuß­geldPunk­teFahFahrverbotFVerbot
rverbot
mit unzulässiger Mischbereifung gefahren15 €
als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen30 €
mit Reifen ohne Mindestprofiltiefe von 1,6 mm gefahren60 €1
als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen75 €1
verkehrsunsicheres Fahrzeug betrieben25 €
Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis50 €
Fahrzeug mit defektem Auspuff betrieben20 €
Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen20 €
Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines PKW bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts bis 7,5 t um mehr als 20 %95 €1
Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines PKW bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts bis 7,5 t um mehr als 25 %140 €1
Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines PKW bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts bis 7,5 t um mehr als 30 %235 €1
Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind (Winterreifen)60 €1
zusätzlich mit Behinderung80 €1

Bußgeldrechner technische Vorschriften

Technik – Was müssen Sie als Autofahrer wissen?

Profiltiefe Reifen: Welche Werte gelten bezüglich Mindestprofiltiefe und Mischbereifung?

Ein Mechaniker kann Ihre Reifen überprüfen.
Ein Mechaniker kann Ihre Reifen überprüfen.

Wird man mit einem Fahrzeug mit defekten Teilen gefasst, werden je nach daraus resultierender Gefahr für den Verkehr Bußgelder und Punkte in Flensburg verhängt.

So fällt die Strafe bei unerlaubter Mischbereifung mit 15 Euro Bußgeld laut Bußgeldkatalog im Vergleich zu einer nicht eingehaltenden Mindesprofiltiefe von 1,6 mm mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg relativ gering aus.

Sobald Sie mit abgefahrenen Reifen unterwegs erwischt wurden, kommt das Bußgeld auf den Fahrzeugfahrer zu. Zu beachten ist allerdings, dass die Strafen bei der Anordnung oder Zulassung zum Fahren eines verkehrsunsicheren Fahrzeuges durch den Fahrzeughalter viel höher ausfallen.

Um einen Bußgeldbescheid aufgrund von abgefahrenen Reifen zu vermeiden, müssen Sie sich zunächst mit den zahlreichen Vorschriften vertraut machen. Wir geben Ihnen im folgenden einen Überblick.

Profiltiefe Reifen – Übersicht über die empfohlene Mindestprofiltiefe

  • Mindestprofiltiefe Sommerreifen: Sommerreifen benötigen eine Mindestprofiltiefe von 3mm,  wird es weniger, sollten Sie sie erneuern, da Sie dann nicht mehr sicher sind. Der gesetzliche Wert der Mindestprofiltiefe für Sommerreifen ist aber laut Bußgeldtabelle 1,6 mm. Erst ab diesem Wert wird ein Bußgeld fällig.
  • Mindestprofiltiefe Winterreifen: Winterreifen sollten Sie schon mit einer Profiltiefe von 4 mm erneuern. Sie sollten die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm laut Bußgeldkatalog auch hier nicht vollständig ausnutzen, denn zugunsten Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie abgefahrene Reifen rechtzeitig auswechseln.

Winterreifenpflicht

Die Strafe für die Zulassung eines verkehrsunsicheren Fahrzeugs kann hoch ausfallen.
Die Strafe für die Zulassung eines verkehrsunsicheren Fahrzeugs kann hoch ausfallen.

Seit Ende 2010 ist eine Winterreifenpflicht bei zu beachten. Demzufolge müssen bei widrigen Wetterverhältnissen Winterreifen am Fahrzeug angebracht sein. Die Regelung richtet sich also nicht nach einem speziellen Datum. Der Verstoß gegen die Winterreifenpflicht wird mit 60 Euro geahndet.

Läge dabei noch eine Gefährdung der Verkehrssicherheit vor, würde das Bußgeld nicht 60 Euro, sondern schon 80 Euro betragen. Die Vergabe des Punkts in Flensburg kommt in beiden Fällen hinzu.

Dieser sollte dann nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da bereits acht Punkte zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen. Deshalb sollte man nicht an der falschen Stelle sparen und sich rechtzeitig um Winterreifen kümmern. Verwunderlich ist die Höhe der Bußgelder nicht, denn wenn keine geeigneten Reifen angebracht werden, kann der Fahrer leicht die Kontrolle über den Wagen verlieren, da das Profil der Reifen am Boden keinen Halt findet. So kann es schnell zu einem Unfall kommen.

Damit Ihre Reifen nicht nur optimale Sicherheit für die Fahrzeuginsassen und andere Verkehrsteilnehmer gewährleisten, sondern auch lange halten und nicht aufgrund des Verschleißes bald gewechselt werden müssen, ist es wichtig, die Reifen gut zu pflegen. Riskieren Sie kein Bußgeld für abgefahrene Reifen, und überprüfen Sie neben der gewissenhaften Pflege auch regelmäßig den Zustand der Reifen.

Auspuff: Was wird in der Hauptuntersuchung untersucht?

Auch beim Auspuff gibt es einige Vorschriften, die das Verkehrsrecht mit technischen Vorschriften verbinden. Doch in der Regel wird bei der verpflichtenden Abgasuntersuchung festgestellt, ob beim Auspuff etwas nicht in Ordnung ist.

Ihre Auspuffanlagen müssen regelmäßig gewartet werden, damit sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und somit ein Verstoß gegen die StVO vorliegt. Dies geschieht bei der gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung, insbesondere bei der dort integrierten Abgasuntersuchung.

In dem Gutachten, das Sie dort bekommen, werden Sie auf Mängel an Ihrem Auspuff aufmerksam gemacht. Bei der regelmäßigen Autoreinigung sollten Sie auch den Auspuff einbeziehen. Falls sich Rost gebildet hat, benötigen Sie allerdings eine neue Auspuffanlage.

Der korrekt funktionierende Auspuff reguliert nicht nur den Ausstoß von umweltschädlichen Gasen, sondern leitet diese auch gesundheitsschädlichen Emissionen auf direktem Weg nach draußen. Würden die Gase in das Innere des Autos abgeleitet werden, könnte das für die Insassen tödlich sein! Achten Sie deswegen auf einen optimal gewarteten Auspuff.

Falls Sie sich einen sogenannten Sportauspuff anschaffen wollen, so lassen Sie sich beraten, ob das Modell in Ihrem Auto gefahrlos verwendet werden darf. Dies gilt auch für einen Sportauspuff für das Motorrad.

dB-Killer manipulieren – erlaubt oder nicht?

Bei einer Verkehrskontrolle kann festgestellt werden, ob Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist.
Bei einer Verkehrskontrolle kann festgestellt werden, ob Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist.

Was ist eigentlich ein dB-Eater, auch dB-Killer genannt? Dieser Gegenstand ist Bestandteil des Schalldämpfers. Seine Aufgabe besteht darin, die Lautstärke des Motors zu verringern. Ein dB-Killer ist vor allem in Motorrädern eingebaut, da diese ohne einen dB-Killer sehr laut wären.

Um Ihr Fahrzeug zu tunen und das Optimum der Motorleistung in Anspruch nehmen zu können, manipulieren manche Fahrzeugfahrer den dB-Killer. Doch das ist aufgrund der übermäßigen Lärmentwicklung nicht erlaubt, und dementsprechend gibt es zahlreiche Bußgelder, die Fahrer treffen können, die am dB-Killer gebastelt haben.

Das Fahren trotz übermäßiger Geräuschentwicklung kostet bereits 20 Euro Bußgeld. Dies gilt auch für ein Fahrzeug, dessen Schalldämpfer defekt war. Kommt dazu noch eine Lärmbelästigung, steigt das Bußgeld auf 30 Euro.

Noch zusätzlich kann ein Bußgeld von 10 Euro ausgesprochen werden, wenn Sie sich bei der Verkehrskontrolle weigerten, die Geräuschentwicklung überhaupt prüfen zu lassen. Doch diese Bußgelder sind nur die Mindeststrafe für das Fahren ohne dB-Killer.

Bedenken Sie, dass im Einzelfall auch noch andere Tatbestände zu Ihrem Ungunsten ausgelegt werden. So kann durch ein Auto mit eingebautem dB-Killer die Betriebserlaubnis erloschen sein, was dann 50 Euro Bußgeld kostet.

Beeinträchtigen Sie durch Ihr getuntes Auto aufgrund von Emissionen auch noch die Umwelt, kommt ein Bußgeld von 180 Euro auf Sie zu, zudem ein Punkt in Flensburg. Fahren ohne dB-Killer ist also keine besonders gute Idee. Wenn bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass Ihre Schalldämpferanlage manipuliert ist, kann im schlimmsten Fall Ihr Auto erstmal beschlagnahmt werden und Sie dürfen nicht damit weiterfahren. Dann kommt neben dem Bußgeldbescheid auch noch eine Gebühr für die Rückführung des Autos auf Sie zu.

FAQ: Technik

Darf ich am Fahrzeug technische Veränderungen vornehmen?

In der Regel müssen Veränderung von einer Prüforganisation abgenommen werden. Dies soll ein gewisses Maß an Sicherheit gewährleisten. Sind Sie mit einem Fahrzeug unterwegs, dass gegen die geltenden Vorschriften verstößt, drohen daher Sanktionen.

Wann wird die Technik eines Fahrzeugs überprüft?

Im Zuge der Hauptuntersuchung wird der Zustand eines Fahrzeugs begutachtet und auf mögliche Mängel untersucht. Darüber hinaus können technische Veränderungen aber auch im Zuge einer Verkehrskontrolle auffallen.

Welche Sanktionen können Mängel bei der Kfz-Technik drohen?

Was Verstöße gegen die geltenden Vorschriften nach sich ziehen, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Ela 26. Oktober 2016, 12:30

    Mit welcher Strafe / Bußgeld muss ich rechnen,wenn ich die Sicherung meines Airbags raus nehmen,damit ich den maxi cosi vorne platzieren kann. Habe einen hyundai Tucson und der Hersteller lässt sich nicht drauf ein ,den Fahren airbag durch einen Dummy ausschalten zu lassen

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 9:37

      Hallo Ela,
      für eine konkrete Einschätzung sollten Sie sich an den TÜV wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas 21. Oktober 2016, 12:40

    Hallo liebes bußgeldteam,

    Ich habe folgende frage, was muss ich erwarten wenn ich unter mein Auto einen offenen Mittelschalldämpfer verbaue, der keine Zulassung hat? Mein Auto wird nicht übermäßig laut dadurch, es gibt Autos die sind serienmäßig lauter . Aber was habe ich zu erwarten wenn ich von Beamten angehalten werde und diese feststellen das der mitterlschalldämpfer offen ist? Bin noch in der Probezeit. Hat das Auswirkungen auf diese ?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus.

    • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 11:06

      Hallo Andreas,

      in dem Fall ist die Lautstärke an sich nicht entscheidend, sondern die Tatsache, dass der Mittelschalldämpfer nicht zugelassen ist. In der Probezeit gilt dies als A-Verstoß und kann eine Verlängerung der Probezeit sowie ein Aufbauseminar nach sich ziehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • hertel 22. September 2016, 14:44

    Hallo,

    Ich habe ein mulchgerät das keine Strasse Zulassung hat.
    Das mulchgerät wird über eine anhängerkupplung angehängt.
    Ich benutze es an meinem quad das als ackerschlepper zugelassen ist.
    Was kann ich als Strafe erwarten wenn ich es in Strasse Verkehr fahre?

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 10:13

      Hallo Hertel,

      sollten Sie das nicht zugelassene Mulchgerät im Straßenverkehr fahren, verstoßen Sie gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Eine Freiheitsstrafe bzw. eine hohe Geldstrafe ist dann zu erwarten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christoph 24. August 2016, 13:59

    Ich habe mir für mein Motorrad einen Zubehör-Auspuff zugelegt. Dieser hat eine E1-Zulassung mit dem dazugehörigen DB-Eater. Trotz dessen ist dieser viel zu laut (Geräuschmessung mit mehreren geeichten Geräten)
    Meine Frage dazu wäre:
    Erlischt die Betriebserlaubnis ebenfalls, wenn ich den dB-Eater bearbeiten würde um den ganzen Auspuff leiser zu bekommen, um so die Toleranzwerte einhalten zu können
    Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 25. August 2016, 9:28

      Hallo Christoph,

      sobald Sie etwas an Ihrem Fahrzeug verändern, muss dies vom TÜV abgenommen und in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Markus 16. Mai 2016, 16:02

    Hallo liebes Bußgeld-Team,

    wie sieht es denn aus wenn bei einem Motorrad mehrere Dinge zusammenkommen wie z.B. ein lauter Auspuff ohne ABE und zu kleine Rückspiegel. Bleibt es bei den 50 € wegen des Führens eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis oder addiert sich in so einem Fall das Bußgeld?

    LG

    • bussgeld-info.de 17. Mai 2016, 9:18

      Hallo Markus,

      das kommt auch darauf an, ob Ihre Taten einheitlich oder mehrheitlich gewertet werden. Dies können Sie im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in §§ 19 und 20 nachlesen. Bei Tateinheit wird zumeist nur eine einzige Geldstrafe festgesetzt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Eric N. 3. Mai 2016, 10:42

    Hallo liebes Team,

    Ich fahre einen honda civic coupe ej6 und es ist ein sportauspuff ohne erkennbare Nummer und/oder Herstellername. Einen db- Killer habe ich allerdings drin. Was droht mir an Strafe. Diesbezüglich habe ich auch keine Papiere oder sonst etwas zum nachweisen.

    Danke für eine Antwort

    • bussgeld-info.de 6. Mai 2016, 10:27

      Hallo Eric N.,

      bei Ihnen liegt vermutlich ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vor, was üblicherweise mit 50 Euro Bußgeld geahndet wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • tim1 22. April 2016, 0:14

    hallo bußgeldteam,

    wenn ich einen auspuff ohne zulassung an meine harley montiere und damit angehalten werde, ist das dann vorsatz also gibt es ein punkt oder ein bußgeld zwecks erlöschung der betriebserlaubnis?
    kann ich ihre aussage in einer kontrolle verwenden oder bestraft jedes bundesland anders?

    vielen dank euch für eine antwort!!!!!

    • bussgeld-info.de 25. April 2016, 9:55

      Hallo Tim1,

      wenn Sie im Zuge einer Verkehrskontrolle angehalten werden, wird Ihnen ein Bußgeldbescheid ausgestellt. Wenn Sie ein Fahrzeug in Betrieb nehmen, dessen Betriebserlaubnis erloschen war, fällt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro an. Es kann deutlich teurer ausfallen, wenn Vorsatz bestand oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder belästigt wurden. Die Bewertung erfolgt durch die Polizeibeamten bzw. die Bußgeldstelle.
      Wir geben hier natürlich nur Ratschläge und sind keine öffentliche Behörde. Ein Verweis auf uns hätte also in einer Kontrolle keine Wirkung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • robojox1 20. April 2016, 19:55

    Hallo bei meinem Hummer ist ein Auspuff ohne ABE verbaut … Was kann mir im schlimmsten Fall drohen?

    • bussgeld-info.de 21. April 2016, 8:48

      Hallo robojox1,

      wenn der Auspuff keine allgemeine Betriebserlaubnis besitzt, dann gilt das als Fahren ohne Betriebserlaubnis. In diesem Fall müssen Sie in der Regel mit einer Geldbuße von 50 Euro rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jonas 20. April 2016, 15:17

    Hallo, ich fahre eine Piaggio Ape Tm 703 mit dem Führerschein A1. Ich habe noch 1 1/2 Jahre Probezeit übrig. Wenn ich die Glühbirne meiner Kenmzeichenbeleuchtung gegen eine LED-Sofitte austausche (nicht für die Beleuchtung zugelassen/keine E Kennzeichnung) und die Kennzeichenbeleuchtung auf der Innenseite weiß einfärbe um helleres Licht zu erzeugen, mit welchen Strafen muss ich bei einer Kontrolle rechnen? Bekommt man bei einer Kontrolle dafür einen Punkt? Hat dieses Vergehen Auswirkungen auf meine Probezeit?

    • bussgeld-info.de 21. April 2016, 9:31

      Hallo Jonas,

      in der Regel gilt dies als Fahren ohne Betriebserlaubnis, was zu den B-Verstößen zählt und mit 50 Euro Bußgeld bestraft wird. Vermutlich wird der Verstoß noch keine Auswirkungen auf Ihre Probezeit haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Timon 17. April 2016, 12:40

    Moin,

    Fahre einen Cl 500 Mercedes und will mir eine klappenabgasanlage einbauen lassen (ohne Tüv). Welche Strafe würde ich dafür bekommen?

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 9:49

      Hallo Timon,

      wenn Sie das Fahrzeug führen, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Zudem kann eine Geldbuße von 50 Euro auf Sie zukommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marius 12. April 2016, 23:23

    Ich fahre einen Bmw 325i e90 n52
    Der original Bmw Performance Parts entschalldämofer ist aber nur für automatikgetriebe dieses Baujahres und nicht (wie meiner) für Schalter zugelassen.
    Wenn ich ihn mir trotzdem einbaue oder einbauen lasse ( er hat ja eine abe und Bmw Nummer drauf ) dann sollte nichts passieren .
    Aber wenn Sie mir trotzdem sagen das er nicht zugelassen ist bei einer Kontrolle was kann mir dann passieren ? Ich bin selber in verlängerter Probezeit und würde meinen Lappen abgeben wenn ich nen Punkt bekomme .
    Das Auto ist aber auf meinen Vater angemeldet .
    Bekommt er im Zweifelsfall den Punkt oder bekommt der Fahrer den Punkt ?

    • bussgeld-info.de 14. April 2016, 10:00

      Hallo Marius,

      wenn das Bauteil für Ihr Auto nicht zugelassen ist und Sie es trotzdem einbauen, gilt das als Fahren ohne Betriebserlaubnis. Eine Werkstatt wird Ihnen kein Bauteil in Ihren Wagen einbauen, welches nicht zugelassen ist für das betreffende Fahrzeug. Dementsprechend ist es auch nicht in Ihren Fahrzeugpapieren vermerkt, wenn Sie es beispielsweise selbst einbauen.

      Des Weiteren gilt in Deutschland die Fahrerhaftung, was bedeutet, dass der Fahrer eines Autos bei einem Vergehen belangt wird und nicht automatisch der Halter.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Steven 12. April 2016, 13:54

    Beim fahren ohne db-killer mit dem Motorrad, welches keinen KAT benötigt, können die das Fahrzeug dann trotzdem beschlagnahmen? Und wie sieht es aus, wenn man den db-Killer mitführt und ausversehen „vergessen“ hat diesen einzubauen?

    • bussgeld-info.de 14. April 2016, 10:27

      Hallo Steven,

      entfernen Sie den dB-Killer aus der Auspuffanlage, verfällt die Betriebserlaubnis des Bauteils und damit auch des gesamten Motorrads. Das Mitführen des dB-Killers genügt in der Regel nicht, um den Tatbestand zu verringern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Steven 19. April 2016, 15:59

        Also würde es pauschal 50euro Kosten sofern mir da kein Vorsatz unterstellt wird und ich darf weiterfahren oder muss ich angst haben, dass die Kiste beschlagnahmt wird?
        Was ist denn, wenn die Polizisten das mitführen der db-Killer als Vorsatz auslegen?

        • bussgeld-info.de 21. April 2016, 10:03

          Hallo Steven,

          Sie dürfen ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis nicht auf öffentlichen Verkehrsstraßen führen. Bei einem Vorsatz kann das Bußgeld auch nach Bedarf erhöht werden.

          Ihr Bussgeld-Info Team

          • Steven 21. April 2016, 16:51

            Ihr habt mir jetzt immernoch nicht verraten, ob die Maschine dann beschlagnahmt werden darf oder nicht?
            Und ich hatte oben noch eine weitere Frage gestellt, die noch auf eine Antwort wartet ;)

          • bussgeld-info.de 25. April 2016, 9:24

            Hallo Steven,

            eine Beschlagnahmung Ihres Fahrzeuges wird in aller Regel nicht stattfinden. Es sei denn, die Polizei betrachtet das Fahren ohne db-Killer als erheblichen technischen Mangel.

            Ihr Bussgeld-Info Team

  • tim 10. April 2016, 21:08

    hallo liebes team

    ich fahre eine gemütliche harley die aber einen auspuff ohne zulassung montiert hat.
    was für strafen kann ich hier in baden württemberg bekommen?
    grüsse tim

    • bussgeld-info.de 11. April 2016, 9:17

      Hallo Tim,

      wenn der Auspuff an Ihrer Harley keine Zulassung hat, kann dies das Erlöschen der Betriebserlaubnis bedeuten. Hierbei droht Ihnen zudem ein Bußgeld von 50 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Frank 12. Juni 2016, 10:23

        Hallo fleißiges Bussgeld Team
        fahre selber Harley mit auspuff ohne E-nummer . Kann bei einer Kontrolle die weiterfahrt untersagt werden ?
        habe 101db eingetragen, es fehlt halt nur die E-nummer
        Vielen Dank für Ihre mühe

        • bussgeld-info.de 13. Juni 2016, 7:26

          Hallo Frank,
          wenn der Auspuff keine allgemeine Betriebserlaubnis besitzt, dann gilt das als Fahren ohne Betriebserlaubnis. In diesem Fall müssen Sie in der Regel mit einer Geldbuße von 50 Euro rechnen. Genauere Informationen erhalten Sie beim TÜV.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • F. Mann 4. Februar 2016, 23:22

    Hallo,
    Wie wird man bestraft wenn man mit einem Motorrad fährt welches mit nur 20Ps eingetragen ist aber man es mit offener Leistung fährt . (im offenen Zustand ca 65 PS) und man die Führerscheinklasse A besitzt.
    In welchen Fällen könnte dies Auswirkungen auf die Probeweise haben?
    Mfg

    • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 12:43

      Hallo,

      Sie können eine Strafe wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, bzw. Fahren ohne Betriebserlaubnis erhalten. Das hat in jedem Fall Auswirkungen auf die Probezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • F.Mann 11. Februar 2016, 17:58

        Hallo,

        Danke für die Antwort, aber wieso „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ ? Mit Führerscheinklasse A bin ich ja unbeschränkt unterwegs und dürfte die offene Leistung ja fahren wenn sie denn eingetragen wäre…
        MfG

        • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 11:04

          Hallo F.Mann,

          das war ein Fehler unsererseits: Sind alle Eintragungen im Fahrzeugschein vorgenommen, dürfte in der Regel keine Ahndung drohen. Fehlen die Eintragungen bzw. sind die Änderungen unzulässig, handelt es sich um Fahren ohne Betriebserlaubnis. Hierfür drohen in der Regel 50 Euro Bußgeld.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Capo 22. Januar 2016, 11:28

    Mooin,
    Welche Strafe würde ienen Erwarten, wenn man den Luftfilterkasten aufbohrt zwecks mehr Sound?

    Gruß

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 12:10

      Hallo Capo,

      hier kämen mehrere Tatbestände zusammen. Das verbotswidrige in Betrieb-Nehmen eines unvorschriftsmäßig gebauten Fahrzeuges (mind. 25 Euro), Fahren ohne Betriebserlaubnis (mind. 50 Euro), zudem war die Umwelt dadurch beeinträchtigt (mind. 180 Euro).

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Pyrox 9. Januar 2016, 0:45

    Hat sich etwas geändert wenn ich meinen Schalldämpfer ohne Db killer fahre? Das ich nur ein Bußgeld oder auch eine Erhöhung wegen Vorsatz. Gibt es punkte für diesen Verstoß?

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 10:16

      Hallo Pyrox,

      der Ausbau des dB-Killers ist nicht gestattet und kann zum Verlust der Betriebserlaubnis führen. Hierfür können ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro und die Nutzungsuntersagung drohen. Zudem erfolgt in der Regel die Erhebung eines Verwarngeldes in Höhe von 10 Euro wegen übermäßiger Lärmbelästigung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • knollte 10. November 2015, 9:26

    Hallo.
    Welche Strafe bekommt man, wenn man eine Racing-Auspuffanlage verbaut hat.Quasi ohne E-Nummer.
    Gruß

    • bussgeld-info.de 16. November 2015, 10:07

      Hallo Knollte,

      wenn die Racing-Auspuffanlage keine Genehmigung besitzt, dann führt das zum erlöschen der Betriebserlaubnis. Das kostet ein Bußgeld von mindestens 50 Euro. Es kann sich erhöhen, wenn die Umwelt oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt waren. Bei einem Unfall kann zudem der Versicherungsschutz entfallen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lukas 1. November 2015, 20:52

    Hallo

    Kurz Vorweg ich fahre ein Motorrad der Klasse A1 also bis 125ccm. Nun zu meiner Frage die etwas kompliziert ist.
    Wenn ich bei meinem Motorrad den Db-Killer ausbaue wird mein Motorrad ja lauter ist ja logisch aber kann ich auch eine Strafe bekommen wegen Belastung der Umwelt ich meine Motorräder bis 125ccm bezahlen ja eh keine Steuern.
    Ich hoffe sie verstehen meine Frage und können mir darauf eine gute Antwort geben

    • bussgeld-info.de 2. November 2015, 11:27

      Hallo Lukas,

      ist der Schalldämpfer nicht vorhanden, dann gilt der Tatbestand: „Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.“ Hier drohen laut Bußgeldkatalog 180 Euro Bußgeld und ein Punkt. Es kann zudem eine Strafe aufgrund der Umweltbelastung hinzukommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • rene 1. Juli 2015, 23:26

    Hallo habe Rabe mit 180 auf der Autobahn mitgenommen .auf der fahrerseite ist die Scheibe gerissen. Darf ich 2 Tage so Rum fahren? Habe schon ein Termin für die neue Scheibe?

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:47

      Hallo Rene,

      solange Ihre Sicht nicht beeinträchtigt ist durch den Riss, haben Sie wohl mit keinem Bußgeld zu rechnen. Sie sollten die Scheibe aber schnellstmöglich reparieren, um dieses Risiko vollends zu beseitigen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tobi 18. Juni 2015, 21:04

    Hallo,
    Ich habe eine Enduro gekauft mit einem Auspuff wo „not for road use“ drauf steht. (das Motorrad hat trotzdem TÜV) Es ist aber nicht besonders laut mit der Auspuffanlage, aber nunmal nicht erlaubt.

    Nun hatte ich Angst eine Strafe zu bekommen und habe einen Sportauspuff mit E-Nummer gekauft.
    DB killer ist auch eingebaut, allerdings ist das Motorrad nun deutlich lauter und ich befürchte zu laut.
    Mit welcher Strafe müsste ich im schlimmsten Fall rechnen ?
    LG

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:43

      Hallo Tobi,

      bei einer übermäßigen Geräuschentwicklung fällt ein Bußgeld von 30 Euro an, bei Vorsatz kann es erhöht werden. Zudem erhalten Sie die Auflage, den Auspuff wieder auszutauschen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Tobi 22. Juni 2015, 20:31

        Könnte das Motorrad durch die übermäßige Geräuschentwicklung stillgelegt werden ? oder eventuell sogar beschlagnahmt werden ?
        LG

        • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 11:09

          Hallo Tobi,

          ja, bei extremer Geräuschentwicklung ist das möglich.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andi 26. April 2015, 0:50

    Hallo, ich wurde heute von Beamten aufgehalten die meinten mein Motorrad (Bj:94) wäre zu laut. Sie forderten mich auf ihnen auf die Dienststelle zu folgen um eine Phonmessung durchzuführen. Da der DB-Killer meines Auspuffs nur noch locker und angerostet im Schalldämpfer saß haben ich diesen vor ein paar Tagen probeweise entfernt. Die Lautstärke hat sich dadurch nicht verändert deswegen habe ich ihn nicht wieder eingebaut. Bei der Phonemessung stellte sich dann auch heraus das mein Motorrad im Toleranzbereich liegt, trotzdem wurde mir die weiterfahrt untersagt und ich bekam eine „Mitteilung über Fahrzeugmängel / Kontrollaufforderung mit dem Vermerk: „Schalldämpfereinsatz aus Auspuff entfernt“ und ich solle die Beseitigung der Mängel von einer Technischen Prüfstelle bestätigen lassen. Ist diese ganze Sache rechtens abgelaufen und mit welcher Strafe muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:16

      Hallo Andi,

      dieses Vorgehen ist üblich; da die Phonemessung ergab, dass Ihr Motorrad nicht zu laut war, fällt das entsprechende Bußgeld nicht an. Da es nicht zulässig ist, ohne Schalldämpfer zu fahren, wurde Ihnen dann die Mängelkarte ausgestellt. Sie müssen mit einem Bußgeld von bis zu 50 Euro rechnen, da die Betriebserlaubnis bei der Demontage Ihres Schalldämpfers erloschen ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • kevin 29. März 2015, 15:49

    Hallo welsche strafe bekomm ich wenn mein quad auspuff keine abe oder e-nummer hatt,? Und bekomm ich brobleme wegen der brobezeit??? Mfg

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:16

      Hallo Kevin,

      es fällt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro an, wenn Sie Ihr Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb nehmen. Sollte der Auspuff die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, kann das Bußgeld auch höher ausfallen! In diesem Fall kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Fall als „B-Verstoß“ gilt und somit Einfluss auf Ihren Probezeitführerschein hat.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dominic 26. März 2015, 11:43

    Hallo Zusammen,

    womit muss ich von den netten Beamten rechnen, wenn ich den db-Killer während meiner fahrt verloren habe und somit den Geräuschepegel nicht mit Vorsatz nach oben gepeitscht habe? Wird mir nach einer Kontrolle eine Mängelkarte ausgestellt, sodass ich das Fahrzeug erneut vorzeigen muss, oder wie verfährt die Polizei hier? Mal angenommen, ich werde am selben Tag eventuell ein zweites mal angehalten: doppelte Strafe oder reicht das ausgestellte Schreiben (in Form einer Mängelkarte ?!) der ersten Kontrolle?

    Dann habe ich noch eine Frage, weil ein Freund und ich das Thema schon ins endlose Diskutiert haben:

    Ich baue den db-Killer aus und führe ihn während der Fahrt bei mir, werden angehalten und baue den db-Killer also wieder ein. Sprich: ich habe den Pott also absichtlich und mit Vorsatz „manipuliert“. Muss man dann mit einer Anzeige rechnen, eben weil man es mit Vorsatz gemacht hat?

    Danke und Grüße aus dem Bergischen.

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:40

      Hallo Dominic,

      dasselbe Vergehen wird wohl nicht doppelt bestraft werden. Sie müssen aber den Aufforderungen in der Mängelkarte gemäß der dort gesetzten Frist nachkommen.
      Mit einer Anzeige müssen Sie nicht rechnen, wenn Vorsatz besteht, aber das Bußgeld kann in diesem Fall verdoppelt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Aaron 22. März 2015, 15:28

    Hallo.
    mit welcher Strafe muss ich rechnen, wenn ich ohne Auspuffanlage (ESD) am Motorrad fahre? Und was geschieht mit der probezeit?
    Danke :)

    • bussgeld-info.de 23. März 2015, 11:10

      Hallo Aaron,

      hierfür fällt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro an, denn die Betriebserlaubnis ist in diesem Fall erloschen. Bei vorsätzlichem Handeln kann das Bußgeld erhöht werden. Auf die Probezeit hat es jedoch keinen Einfluss.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Chris 10. April 2015, 10:49

        Hallo,
        gibt es für einen ESD ohne E-Nummer/ABE Punkte oder bleibt es bei einer Geldstrafe?
        Vielen Dank und Gruß
        Chris

        • bussgeld-info.de 13. April 2015, 9:42

          Hallo Chris,

          normalerweise gibt es hierfür nur ein Bußgeld, aber das ist abhängig von der Gefährdung der Verkehrssicherheit durch den entsprechenden Auspuff – es kann auch einen Punkt hierfür geben.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Markus Weller 18. März 2015, 17:43

    mit was muss man rechnen, wenn man mit zu kleinen Rückspiegeln an einem Motorrad aufgehalten wird?
    Gruß Markus

    • bussgeld-info.de 23. März 2015, 11:23

      Hallo Herr Weller,

      für eine erloschene Betriebserlaubnis – sie erlischt, wenn unzulässige Änderungen und Montagen am Fahrzeug gemacht werden – gibt es ein Bußgeld von 50 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Peter 9. März 2015, 22:12

    Hallo
    mit was muss ich rechnen, wenn ich an mein Motorrad eine Auspuffanlage angebaut ist und ich sie fahre die
    keine ABE / ECE / EG hat?
    Und was passiet wen ich aufgehalten werde?

    Danke und Gruß Peter

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:09

      Hallo Peter,

      wenn Sie im Zuge einer Verkehrskontrolle angehalten werden, wird Ihnen ein Bußgeldbescheid ausgestellt. Wenn Sie ein Fahrzeug in Betrieb nehmen, dessen Betriebserlaubnis erloschen war, fällt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro an. Es kann deutlich teurer ausfallen, wenn Vorsatz bestand oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder belästigt wurden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • D.Klek 23. Februar 2015, 15:53

    Darf ich jezt schon mit Sommerreifen fahren?

    Den es liegt ja kein schnee mehr auf den Straßen.

    Und was passiet wen ich aufgehalten werde?

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 11:19

      Hallo,

      wenn die Witterung es erlaubt, können Sie tatsächlich bereits mit Sommerreifen fahren, jedoch kann es durchaus noch einmal zu Schnee kommen, und dann müssten Sie die Reifen nochmals wechseln. Die Missachtung der Winterreifenpflicht kostet ein Bußgeld von 60 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Willi 6. Februar 2015, 14:16

    Hallo

    Muss ich mit Punkten rechnen, wenn ich mit meinem Motorrad fahre und der DB-Killer ausgebaut ist?

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 10:36

      Hallo Willi,

      nein, Punkte fallen in diesem Fall nicht an. Aber ein Bußgeld von 90 Euro wird bei Manipulation des Auspuffs verordnet.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Chr.Ueffing 5. März 2015, 10:20

        Wird einem dann die Weiterfahrt verweigert oder was kommt noch auf mich zu außer der 90Euro Bußgeld?

        • bussgeld-info.de 10. März 2015, 11:12

          Hallo,

          es ist nicht damit zu rechnen, das bei diesem Verstoß die sofortige Weiterfahrt untersagt wird. Jedoch müssen Sie natürlich dafür sorgen, eine gültige Betriebserlaubnis zu besitzen.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • D.Wageck 6. November 2014, 22:14

    Ich habe ein Quad ATV
    Wieviel Bußgeld kostet es wenn ich vorne mein Kennzeichen verloren habe und von der Polizei angehalten werde.

    • bussgeld-info.de 10. November 2014, 10:39

      Hallo Herr Wageck,

      meinen Sie das Versicherungskennzeichen? Ist dieses nicht vorhanden, dann wird ein Bußgeld von 40 Euro fällig. Bitte hinterlassen Sie doch einen Kommentar, falls Sie nicht das Versicherungskennzeichen, sondern ein anderes meinten, dann werden wir das nochmals überprüfen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Martin 22. September 2014, 11:38

    Aufkleber Höchstgeschwindigkeit Winterreifen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    reicht es Heutzutage aus im Kombiinstrument des PKW die Geschwindigkeit auf den Geschwindigkeitindex der verwendeten M&S Reifen zu begrenzen, oder muss immer noch ein „extra Aufkleber“ im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden?

    §36 StVZO schreibt hierzu nur folgendes:

    Bei Verwendung von M+S-Reifen – Winterreifen – gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
    1.
    die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
    2.
    die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

    Danke für Ihre Antwort

    Martin

    • bussgeld-info.de 23. September 2014, 11:40

      Hallo Martin,

      laut StVO ist es – wie Sie ja selbst schon angemerkt haben – notwendig, dass ein Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers angebracht ist. Im Zweifel sollten Sie also noch einen zusätzlichen Aufkleber anbringen, um kein Bußgeld zu riskieren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Raph 6. November 2014, 22:15

        Hi,

        Ich bin ja kein Anwalt, aber wenn ich den Aufkleber an eine Stelle NICHT hin kleben würde dann ins „Sichtfeld“.
        Ich glaube Ihr habt hier „Blickfeld“ mit „Sichtfeld“ verwechselt.

        Denn das „Sichtfeld“ ist die Windschutzscheibe im Bereich vor dem Lenkrad. Und alles was dort klebt ist nicht nur störend sondern HÖCHSTGRADIG gefährlich.
        Es ist ja noch nicht einmal erlaubt einen Steinschlag zu reparieren wenn dieser im „Sichtfeld“ liegt.

        Das „Blickfeld“ wie es im Gesetz steht, ist der Bereich, den ein Fahrzeugbediener während der Fahrt „überblicken“ kann. Da es durchaus normal ist während der Fahrt mal auf den Tacho zu schauen und der Aufkleber von seiner Funktion her an die Maximalgeschwindigkeit erinern soll – so kann man davon ausgehen, dass es sinvoll ist den Aufkleber auf das Kombinstrument (In welchem sich ja außer Tankanzeige, Drehzahlmesser usw. auch der Tacho befindet) zu kleben.

        Du kanst das Ding aber auch neben das Navi oder die Uhr kleben.
        Neben den Aschenbecher, unters Armaturenbrett oder in den Kofferaum solltest du es aber NICHT kleben, das gilt nicht ;)

        Raph

        • bussgeld-info.de 10. November 2014, 10:37

          Hallo Raph,

          damit haben Sie natürlich Recht – statt „Sichtfeld“ sollte man lieber von „Blickfeld“ sprechen.

          Ihr Bußgeld-Info Team

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