Fahrerflucht bei einem Bagatellschaden: Es war ja nur ein kleiner Kratzer

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die Versicherung weigert sich bei einer Fahrerflucht meist, die Kosten zu übernehmen. Auch ein Bagatellschaden muss aus eigener Tasche bezahlt werden.
Die Versicherung weigert sich bei einer Fahrerflucht meist, die Kosten zu übernehmen. Auch ein Bagatellschaden muss aus eigener Tasche bezahlt werden.

Auf überfüllten Parkplätzen und in unübersichtlichen Parkhäusern kommt es häufiger zu kleinen Schäden an den Fahrzeugen. Ein winzig kleiner Kratzer oder eine Delle können schnell das Ergebnis einer Unaufmerksamkeit sein. Aber ist das Weiterfahren nach einem Parkrempler wirklich gleich Fahrerflucht?

Die Pflichten im Falle eines Unfalls oder eines Schadens sind in Deutschland klar festgelegt. Wer sich vom Unfallort entfernt, ohne den Schaden dem Halter oder der Polizei anzuzeigen, begeht Unfall- beziehungsweise Fahrerflucht. Auch der Zettel an der Windschutzscheibe ist keine ausreichende Information für den Halter des beschädigten Fahrzeugs.

Manchmal treibt die Angst vor Konsequenzen Fahrer nach einem Rempler in die Flucht. Jedoch egal wie klein der Schaden ist, jede Unfallflucht, ob nennenswerter Sachschaden oder nicht, wird verfolgt. Doch was passiert bei Fahrerflucht mit Sachschaden genau?

Die Fahrerflucht nach einem Parkrempler steht unter Strafe. Dabei ist das Ausmaß des Schadens unerheblich. Das Verkehrsrecht spricht Fahrern ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein zu, das notwendig ist um am deutschen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Eine Fahrerflucht ist ein Indiz, dass dieses Bewusstsein fehlt.


Video: Was gilt als Fahrerflucht?

In diesem Video erfahren Sie, wann von Unfallflucht die Rede ist und wie diese bestraft wird.
In diesem Video erfahren Sie, wann von Unfallflucht die Rede ist und wie diese bestraft wird.

Strafe für Fahrerflucht bei Bagatellschaden

Die Unfallflucht nach einem Sachschaden wird vom deutschen Gesetzgeber genauso verfolgt wie jede andere Unfallflucht auch. So kann eine Person zu bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe verurteilt werden, wenn sie sich nach dem Unfall vom Unfallort entfernt und den Vorfall nicht ordentlich bei der Polizei anzeigt.

Das Wort Bagatelle stammt aus dem Französischen und bedeutet Kleinigkeit.
Unfallflucht kann auch bei einem Bagatellschaden begangen werden und ist eine Straftat.
Unfallflucht kann auch bei einem Bagatellschaden begangen werden und ist eine Straftat.

Meistens fällt die Strafe für Fahrerflucht bei Bagatellschäden weit niedriger aus, als das gesetzlich mögliche Höchstmaß. Geldstrafen sind als Sanktion sehr viel wahrscheinlicher als Freiheitsstrafen. Jedoch kommen neben den strafrechtlichen Konsequenzen noch die verkehrsrechtlichen Folgen zum Tragen. Auch wenn kein Personenschaden und kein nennenswerter Blechschaden entstanden sind, wird mit einer Fahrerflucht die Fahrerlaubnis riskiert.

Der Entzug der Fahrerlaubnis wird bei Bagatellschäden meist nicht gerechtfertigt angesehen. Jedoch sind je nach Umfang des Schadens bis zu drei Punkten im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot von maximal drei Monaten möglich. Die Fahrerflucht beim Bagatellschaden ist demnach nicht die wirtschaftlichste Wahl.

Bei einer Fahrerflucht greifen zwei Gesetze des Strafgesetzbuchs (StGB)

 

  • § 44 StGB – Fahrverbot
  • § 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Was ist ein Bagatellschaden?

Da sich der Umfang der rechtlichen Konsequenzen stark am entstandenen Schaden orientiert, sollte geklärt sein, wie ein Bagatellschaden definiert ist. Dazu hat der deutsche Gesetzgeber jedoch keine klare Aussage im Gesetz gemacht. Deswegen ist die Grenze für einen Bagatellschaden eine Richterentscheidung. 2004 urteilte der Bundesgerichtshof, dass ein Bagatellschaden bis zu einer Schadenssumme von 700 Euro als solcher zu bezeichnen ist.

Als richterliches Urteil ist die Summe von 700 Euro nicht bindend und kann in jeder Verhandlung vom Richter konkret bestimmt werden.

Vorgehen bei einem Unfall mit Fahrerflucht bei einem Bagatellschaden

Die Polizei ist nach einem Unfall immer der richtige Ansprechpartner. Auch das Opfer einer Fahrerflucht sollte umgehend die Beamten informieren.
Die Polizei ist nach einem Unfall immer der richtige Ansprechpartner. Auch das Opfer einer Fahrerflucht sollte trotz Bagatellschaden umgehend die Beamten informieren.

Auch bei einem Unfall mit nur sehr kleinem Schaden gelten die Regeln der Unfallsicherung. An erster Stelle stehen die Absicherung der Unfallstelle, die Feststellung ob es Verletzte gibt und das Erste-Hilfe geleistet wird. Stellt sich heraus, dass niemand verletzt und der Schaden nur geringfügig ist, sollte der Unfallort geräumt werden, damit es nicht zu Behinderungen und Gefahren für die anderen Verkehrsteilnehmer kommt.

Einige Unfallexperten empfehlen umgehend nach dem Vorfall Fotos zu machen, um den Hergang so gut wie möglich nachstellen zu können. Danach können in Ruhe Kontakt- und Versicherungsdaten ausgetauscht werden. Sollte ein Unfallbeteiligter nicht kooperieren wollen, können Sie immer noch die Polizei dazu rufen. Auch wenn Sie feststellen, dass sie Opfer eines Schadens mit Fahrerflucht sind, sollten Sie umgehend die Polizei informieren.

FAQ: Fahrerflucht bei Bagatellschaden

Ist Fahrerflucht nach einem Bagatellschaden strafbar?

Ja, grundsätzlich ist es unerheblich, wie groß der Schaden nach einem Unfall ist. Die Fahrerflucht nach einem Sachschaden ist strafbar.

Was droht nach Fahrerflucht mit Bagatellschaden?

Eine Fahrerflucht kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Allerdings fällt die Strafe bei Bagatellschäden meist niedriger aus.

Droht nach Fahrerflucht mit Bagatellschaden der Führerscheinentzug?

Ein Führerscheinentzug ist nach einer Fahrerflucht mit geringem Sachschaden nicht üblich. Möglich sind je nach Umfang des Schadens drei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von maximal drei Monaten.

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Fahrerflucht bei einem Bagatellschaden: Es war ja nur ein kleiner Kratzer
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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