Fahrverbot in der Schweiz: Ist diese Buße für Ausländer gültig?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 21. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ein Fahrverbot in der Schweiz gilt in der Regel im gesamten Land.
Ein Fahrverbot in der Schweiz gilt in der Regel im gesamten Land.

Ein Fahrverbot im Ausland zu erhalten, bringt einige Probleme mit sich. Müssen Urlauber das Fahrzeug stehen lassen und besteht keine andere Möglichkeit sich im Urlaub fortzubewegen, ist dieser dann meist vorbei. Halten sich Fahrer beispielsweise in der Schweiz nicht an die geltenden Verkehrsvorschriften, kann das durchaus das Ende der Reise bedeuten. Aber müssen deutsche Fahrer überhaupt ein Fahrverbot in der Schweiz befürchten oder betrifft es sie gar nicht?

Warum Fahrer nicht mehr fahren dürfen, kann viele Gründe haben. Der folgende Ratgeber erläutert, wann ein Fahrverbot als Buße in der Schweiz droht. Darüber hinaus befasst er sich mit der Frage, ob ein solches Verbot auch in Deutschland gültig ist.

Weitere Informationen zu Fahrverboten in der Schweiz

Wann ist ein Fahrverbot in der Schweiz überhaupt möglich?

In der Schweiz wird ein Fahrverbot als sogenannte Nebenstrafe bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit verhängt. Das bedeutet, begehen Verkehrsteilnehmer eine solche, erlassen die zuständigen Behörden bzw. ein Richter in bestimmten Fällen neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot.  In der Schweiz wird rechtlich vom „Entzug des Führerscheins“ gesprochen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern um ein Fahrverbot. Diese Sanktion wird dann auch für ausländische Fahrer verhängt und ist auf dem gesamten schweizerischen Staatsgebiet gültig.

Wann die Schweiz ein Fahrverbot verhängt, ist vom Verstoß und auch vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Der schweizerische Bußgeldkatalog bestimmt nicht genau, wann ein Verbot zu verhängen ist, sondern nur, dass ein solchen erfolgen kann. Oft wird gerichtlich entschieden, für wie lange ein Fahrverbot gültig ist.

In der Schweiz wird ein Fahrverbot z. B. für Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt.
In der Schweiz wird ein Fahrverbot z. B. für Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt.

Verkehrsordnungswidrigkeiten sind in drei Kategorien eingeteilt. Für Verstöße der leichten Kategorie werden in der Regel nur Verwarnungen ausgesprochen. Ein Fahrverbot für die Schweiz droht allerdings, wenn in den letzten zwei Jahren bereits ein solches gegen den Fahrer ausgesprochen wurde. In diesem Fall muss das Fahrzeug dann für mindestens ein Monat stehenbleiben.

Die zweite Kategorie umfasst sogenannte „mittelschwere Widerhandlungen“. Hier ist üblicherweise ein Fahrverbot von mindestens einem Monat sehr wahrscheinlich. Die schweren Verstöße fallen in die dritte Kategorie und werden mit einem Fahrverbot für die Schweiz von mindestens drei Monaten geahndet. Bei einem vorsätzlichen Verstoß, der zudem eine Gefährdung bedeutet, kann das Fahrverbot auch bis zu zwei Jahre betragen.

Wichtig ist, dass bei Wiederholungstaten die Sanktionen stufenweise angehoben werden. Das trifft auch auf ein verhängtes Fahrverbot in der Schweiz zu. So ist es durchaus möglich, dass bei wiederholten Verstößen ebenfalls Fahrverbote von bis zu zwei Jahren ausgesprochen werden.

Folgende Zeiträume sind für ein Fahrverbot in der Schweiz möglich:

  • Leichte Verstöße + weiterer Verstoß: 1 Monat
  • Mittelschwere Verstöße: 1 Monat
  • Schwere Verstöße: 3 Monate
  • Mittelschwere oder schwere Widerhandlung mit Fahrverbot in den letzten zwei Jahren: 4 Monate
  • Zwei Fahrverbote in den letzten zwei Jahren: 9 Monate
  • Zwei Fahrverbote in den letzten zwei Jahren für schwere Verstöße: 15 Monate
  • Drei Fahrverbote in den letzten 10 Jahren: mindestens zwei Jahre

Welche Verstöße haben in der Schweiz ein Fahrverbot zur Folge?

Wie in Deutschland auch wird ein Fahrverbot in der Schweiz üblicherweise für Geschwindigkeitsverstöße, bei Fahrten unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss oder bei einer Gefährdung anderer ausgesprochen.

Nachfolgend finden sich einige Beispiele von Verstößen, für die in der Regel ein Fahrverbot in der Schweiz droht:

  • 0,5 Promille + Fahrverbot in den letzten zwei Jahren: 1 Monat Fahrverbot
  • 0,5 bis 0,79 Promille und weiterer Verstoß: mindestens 1 Monat Fahrverbot
  • Ab 0,8 Promille + Gefährdung: mindestens 3 Monate
  • Illegales Autorennen: 2 Jahre Fahrverbot
  • Fahren ohne Führerschein: mindestens 1 Monat Fahrverbot
  • Fahren trotz Fahrverbot: mindestens 3 Monate Fahrverbot
  • Verweigerung eines Bluttests: mindestens 3 Monate Fahrverbot

Ist eine Vollstreckung in Deutschland möglich?

Fahrverbot in der Schweiz: Als Deutscher dürfen Sie ein solches nicht ignorieren.
Fahrverbot in der Schweiz: Als Deutscher dürfen Sie ein solches nicht ignorieren.

Ist ein Fahrverbot in der Schweiz auch in Deutschland gültig? Eine solches Verbot ist, wie erwähnt, in der gesamten Schweiz zu beachten – und auch nur dort. Eine Übertragung nach Deutschland ist nicht möglich. Das bedeutet, haben Urlauber ein Fahrverbot in der Schweiz erhalten, dürfen sie in Deutschland weiterhin fahren. Eine Vollstreckung von Sanktionen findet nicht statt, da der entsprechende Teil eines Abkommens zwischen der Schweiz und Deutschland bisher nicht in Kraft getreten ist.

Schweizern ergeht es allerdings anders. Erfahren schweizerische Behörden von einem Fahrverbot aus dem Ausland, ist dieses in der Regel auch in der Schweiz abzuleisten.

FAQ: Fahrverbot in der Schweiz

Können deutsche Fahrer ein Fahrverbot in der Schweiz erhalten?

Ja, auch deutsche Verkehrsteilnehmer können ein Fahrverbot für die Schweiz auferlegt bekommen. Wie lange ein solches dauern kann, erfahren Sie hier.

Für welche Verstöße wird in der Schweiz ein Fahrverbot verhängt?

Ein Fahrverbot droht unter anderem bei Alkohol- oder Geschwindigkeitsverstößen. Beispiele für Verstöße, die ein Fahrverbot nach sich ziehen können, finden Sie hier.

Ist ein Fahrverbot aus der Schweiz in Deutschland gültig?

Nein, ein solches Fahrverbot kann in Deutschland nicht vollstreckt werden. Diese Sanktion ist nur in der Schweiz gültig. 

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

{ 1 comment… Kommentar einfügen }
  • Cyril B. K. 14. Januar 2020, 15:01

    Es wird hier erwähnt,das ein Fahrverbot in der Schweiz, in meinem Fall 0,64 Promille und 1ng thc in Deutschland nicht durchsetzbar wäre.Jedoch wurde dies an die hiesige Führerscheinstelle gemeldet die mir 6mon nach Rückzug nach de den breits wieder zum deutschen fs eingetauschten wieder entzog.Ist dies nun rechtens oder nicht??

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