Das Kurzzeitkennzeichen – Alle Informationen zum 5-Tages-Kennzeichen

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 19. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie Ihr neues Auto überführen.
Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie Ihr neues Auto überführen.

Nur die wenigsten Autofahrer besitzen einen Anhänger, mit dem sie ein anderes Auto vom einen zum anderen Ort fahren könnten. Aus diesem Grund kann sich der Transport eines nicht zugelassenen Fahrzeugs schwierig gestalten. Um dieses Problem zu umgehen, besteht in Deutschland die Möglichkeit, ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.

Was genau muss aber bei dieser Art des Nummernschilds beachtet werden? Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen? Warum wird es auch als gelbes Kennzeichen oder Tageszulassung bezeichnet? Wird eine Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen benötigt? Dies und mehr wird im folgenden Ratgeber geklärt.

Das Kurzzeitkennzeichen – Unterschiede zum Händlerkennzeichen

So wird ein Kurzzeitkennzeichen in der Regel aussehen: Rechts außen ist das Ablaufdatum festgehalten.
So wird ein Kurzzeitkennzeichen in der Regel aussehen: Rechts außen ist das Ablaufdatum festgehalten.

Es bestehen immer noch viele Unklarheiten bezüglich des Kurzzeitkennzeichens. Bis 1998 konnten auch Privatpersonen ein rotes Nummernschild für Überführungsfahrten nutzen.

Seit einer Gesetzesänderung dürfen diese jedoch nur noch von Gewerbetreibenden verwendet werden – daher auch der Name Händlerkennzeichen. Händlerkennzeichen sind nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Der Händler oder Werkstattbesitzer kann also das Kennzeichen an verschiedenen Wagen anbringen.

Privatpersonen müssen für diesen Zweck ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Dieses ist fünf Tage lang ab der Antragsstellung gültig, weshalb es auch als 5-Tages-Kennzeichen oder Tageszulassung bezeichnet wird. Nicht nur für Pkw sind Kurzzeitkennzeichen erhältlich, auch Anhänger, Lkw, Krafträder, Wohnmobile, Traktoren und andere Fahrzeuge können mit ihnen versehen werden.

Im Gegensatz zum Roten Kennzeichen darf das Kurzzeitkennzeichen nur mit dem Fahrzeug verwendet werden, für welches es angemeldet wurde. Es darf also nicht an verschiedenen Fahrzeugen angebracht werden.

Das Ausleihen eines roten Nummernschildes ist streng verboten. Sie dürfen also nicht das Händlerkennzeichen eines befreundeten Gewerbetreibenden benutzen, um Ihr Auto zu überführen.

Aussehen der Kurzzeitkennzeichen

Im Gegensatz zum regulären Nummernschild, verfügt das Kurzzeitkennzeichen nicht über das Eurofeld am linken Rand des Schildes. Erstes Element ist die Stadt- oder Landkreiskennung (beispielsweise „DO“ für Dortmund). Rechts daneben ist die blaue Stempelplakette angebracht. Diese entspricht in den meisten Fällen der Zulassungsplakette des entsprechenden Bezirks. Es folgt eine mit den Ziffern 03 oder 04 beginnende Nummerierung.


Am rechten Rand des Schildes befindet sich ein auffälliger gelber Streifen – aus diesem Grund werden Kurzzeitkennzeichen auch als gelbe Nummernschilder bezeichnet. Mit schwarzer Schrift auf gelbem Untergrund ist hier das Enddatum der Gültigkeit des Kennzeichens eingeprägt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer darf das Nummernschild nicht mehr benutzt werden. Eine Abmeldung ist aus diesem Grund nicht nötig. Sie können es entweder bei der Zulassungsstelle abgeben oder einfach im Hausmüll entsorgen.

Für 5 Tage kann das Kennzeichen verwendet werden. Das Ablaufdatum ist am rechten gelben Rand angebracht. Es wird von oben nach unten gelesen. So steht die Zahlenreihe
15
10
16

dafür, dass die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens bis zum 15. Oktober 2016 gilt. Es darf an diesem Tag bis 23:59 Uhr benutzt werden. Ein 3-Tages-Kennzeichen gibt es übrigens nicht mehr.

Änderungen seit April 2015 für das gelbe Kennzeichen

Eine Gesetzesänderung betrifft auch das gelbe Kennzeichen.
Eine Gesetzesänderung betrifft auch das gelbe Kennzeichen.

Seit dem 01.04.2015 gelten neue, verschärfte Regeln für das Tageskennzeichen, das auch das gelbe Kennzeichen genannt wird. Dies wurde für nötig erachtet, da nach der alten Regelung die Fahrzeuge, für die ein Kurzzeitkennzeichen beantragt wurde, in keinem Register gespeichert wurden. Eine missbräuchliche Weitergabe der Nummernschilder war dadurch möglich. Um dies zu unterbinden, wird nun jedes Kennzeichen einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet.

Des Weiteren konnten vor der Regeländerung auch verkehrsunsichere Wagen mit einem Kurzzeitkennzeichen im Straßenverkehr bewegt werden. Seit April 2015 darf ein Fahrzeug nur dann mit einem Kurzzeitkennzeichen gefahren werden, wenn ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) besteht. Fehlt diese, so darf das Auto lediglich innerhalb des Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle (beispielsweise vom TÜV oder Dekra) gefahren werden. Diese Einschränkung wird im Fahrzeugschein vermerkt.

Wurden Mängel am Fahrzeug festgestellt, darf das Kfz mit dem Kurzzeitkennzeichen auch zu einer Werkstatt im jeweiligen Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk gebracht werden, damit er dort repariert werden kann. Wurde das Fahrzeug bei der HU jedoch als verkehrsunsicher eingestuft, so entfällt diese Möglichkeit.

Neuerdings darf das Kurzzeitkennzeichen nicht nur am Wohnort des Halters, sondern auch am Standort des Fahrzeugs ausgestellt werden. Leben Sie also beispielsweise in Leipzig und möchten ein Auto aus Berlin überführen, so können Sie das Kurzzeitkennzeichen auch in Berlin beantragen.

In Deutschland gibt es viele weitere Arten von Kennzeichen für Kfz. So gibt es unter anderem das Diplomatenkennzeichen und das Grüne Kennzeichen.

Zweck der Tageszulassung für das Kfz

Mit einem 5-Tages-Kennzeichen dürfen Sie zur Hauptuntersuchung fahren.
Mit einem 5-Tages-Kennzeichen dürfen Sie zur Hauptuntersuchung fahren.

Das 5-Tages-Kennzeichen darf nur unter bestimmten Voraussetzungen benutzt werden. Mit gültiger Hauptuntersuchung darf das 5-Tages-Kennzeichen für Probefahrten mit bestehender Kaufabsicht verwendet werden.

Außerdem sind Fahrten zur Überführung eines Fahrzeugs erlaubt.

Ohne HU sind nur die Hin- und Rückfahrt zur Prüfstelle und zur Durchführung der Untersuchung erlaubt. Bei festgestellten Mängeln sind auch Fahrten zu einer Werkstatt im eigenen oder angrenzenden Bezirk erlaubt.

Das Kurzzeitkennzeichen ist ein nationaler Verwaltungsakt in Deutschland und wird deshalb nicht zwingend im Ausland akzeptiert. In der EU gilt zwar die Anerkennungspflicht für das gelbe Kennzeichen, trotzdem wird häufig von Problemen berichtet. Möchten Sie diesen aus dem Weg gehen, sollten Sie ein Ausfuhrkennzeichen nutzen.

Beantragung der Tageskennzeichen

Möchten Sie eine Tageszulassung beantragen, müssen Sie bedenken, dass das betreffende Fahrzeug mindestens einen Werktag vor der Zulassung abgemeldet sein muss. Außerdem fallen für die Tageszulassung Kosten an, die Sie bedenken sollten.

Für das Kurzzeitkennzeichen und die Zulassung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass inklusive aktueller Meldebestätigung
  • Eine Versicherungsbestätigung (eVB) für das Kurzzeitkennzeichen
  • Nachweis der HU (sonst gelten die oben genannten Einschränkungen)
  • Angabe der Fahrzeugart und des Verwendungszweckes


Können Sie selber nicht den Termin wahrnehmen, so müssen Sie eine Vollmacht für das Kurzzeitkennzeichen und seine Beantragung ausstellen. Der Bevollmächtigte muss sich bei der Behörde dann auch selbst ausweisen können.

Viele Autofahrer fragen sich, ob sie ein Kurzzeitkennzeichen auch am Samstag bekommen können. Grundsätzlich ist dies möglich, allerdings muss die betreffende Zulassungsstelle an einem Samstag geöffnet haben. Außerdem brauchen Sie eine gültige eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen. Nicht jede Versicherung bietet diesen Service auch am Wochenende an. Sie können aber auch ein Kurzzeitkennzeichen online bestellen und es sich an einem Samstag zuschicken lassen.

Was kosten Kurzzeitkennzeichen?

Ein Tageskennzeichen verursacht auch Kosten.
Ein Tageskennzeichen verursacht auch Kosten.

Für das Kurzzeitkennzeichen bestehen die Kosten aus verschiedenen Posten. Hierzu gehören:

  • Die bundeseinheitlichen Gebühren für die Beantragung: 13,10 Euro
  • Die Gebühren für die Versicherung: ca. 30 Euro (je nach Versicherung und Versicherungsart)
  • Kosten für das Prägen der Kennzeichen: ca. 20 Euro

Für das 5-Tages-Kennzeichen fallen also Kosten von mindestens 60 Euro an, können aber auch höher ausfallen.

Bei Kurzzeitkennzeichen ist der Preis also vorher nicht festgelegt. Dies sollten Sie immer bedenken, wenn Sie eine Überführung mit einem Kurzzeitkennzeichen planen.

Kurzzeitkennzeichen und Versicherung – Was ist zu beachten?

Beim 5-Tages-Kennzeichen werden die Kosten stark von der gewählten Versicherung beeinflusst. Sie können zwischen verschiedenen Versicherungsarten wählen. Bei Neuwagen kann beim Kurzzeitkennzeichen eine Vollkasko-Versicherung nötig werden, ansonsten handelt es sich meist um Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherungen.

Benötigen Sie mehr Informationen, müssen Sie sich an Ihre Versicherung wenden. Sie können auch im Internet Preisvergleiche anstellen. So können Sie für das Kurzzeitkennzeichen die Kosten unter Umständen senken.

Fahrer eines Kfz sind dazu verpflichtet, ein amtliches Kennzeichen am Auto mitzuführen. Verstoßen Sie gegen die festgelegten Regeln, werden Sie nach dem Bußgeldkatalog für Kennzeichen bestraft.

FAQ: Kurzzeitkennzeichen

Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen gilt 5 Tage.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Kurzzeitkennzeichen kosten ca. 60 Euro.

Woher bekommen Sie ein Kurzzeitkennzeichen?

Das Kennzeichen müssen Sie bei der Zulassungsstelle beantragen.

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Über den Autor

Meike - Redakteurin
Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihr Anspruch besteht darin, Informationen unter anderem zum Verkehrsrecht, zur Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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  • Alexander 11. Oktober 2019, 6:45

    Hallo, ich habe 5 Tage Kurzkennzeihen bekommen, darf ich schon nach 2-3 Tage das Auto anmelden wegen Vollkasko? MfG

  • Pajk 15. April 2019, 19:29

    Hallo, habe ein Auto gekauft Bj. 2012 das ist abgemeldet und ohne Tüv bekomme ich trotzdem ein Kurzzeitkennzeichen ?

    • bussgeld-info.de 30. April 2019, 12:31

      Hallo,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andre 10. November 2018, 1:38

    Hallo welche Unterlagen benötige ich wenn ich Kurzzeitkennzeichen benötige für ein auto mit Belgischen Papieren, Auto steht in düsseldorf und wurde vom deutschen Händler gekauft, ein telefonat teilte mir mit
    Coc papier tüv KV und evb nummer hab ich schon, perso is klar aber reicht Coc papier und tüv und der rest?? Da das fahrzeug erst bei abholung komplett bezahlt wird und mir erst da die originalen papiere übergeben werden

  • Franz 20. Oktober 2018, 17:37

    Hallo
    Ich möchte mir ein Motorrad kaufen und damit von Berlin nach Bayern fahren.
    Darf ich das mit einen Kurzzeitkennzeichen?
    Franz

  • Roman 30. Juli 2018, 21:44

    Hallo,

    Darf ich mit ein kurzzeitkennzeichen auch ins Ausland fahren z.b Polen?

    • bussgeld-info.de 3. August 2018, 16:39

      Hallo Roman,

      mit einem Kurzzeitkennzeichen im Ausland zu fahren ist nur in einigen Ländern erlaubt. Polen gehört beispielsweise dazu.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  • Andreas 19. Juli 2018, 18:52

    Ich hatte ein Kurzzeit Kennzeichen beantragt und bekommen. Anschließend hat sich der Kauf des Fahrzeugs, für das die Kennzeichen gedacht waren, zerschlagen. Muss ich die Kosten für die Versicherung trotzdem zahlen?
    Danke für eure Antworten. Andreas

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2018, 16:35

      Hallo Andreas,

      Kurzzeichen verlieren nach 5 Tagen automatisch die Gültigkeit, unabhängig davon, ob Sie genutzt wurden oder nicht. Ob Sie die Versicherungskosten trotzdem zahlen müssen, lässt sich pauschal nicht beantworten. Fragen Sie am besten bei Ihrer Versicherung nach.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  • Pedro 16. Juli 2018, 18:10

    Ist es möglich in einem anderen Kreis ein Kurzzeitkennzeichen zu holen?
    Beispiel: Käufer aus Bayern Verkäufer aus Nrw, Verkäufer fährt mit dem Käufer zur Zulassungsstelle meldet das Fahrzeug ab, und der Käufer aus Bayern holt sich mit den Originalpapieren ein Kurzzeitkennzeichen, um das Fahrzeug versichert zu überführen. Ist das Ortsunabhängig und möglich ?

    • bussgeld-info.de 23. Juli 2018, 12:04

      Hallo Pedro,

      wie Sie dem obigen Ratgeber entnehmen können, ist es grundsätzlich möglich, ein Kurzzeitkennzeichen nicht nur Am Wohnort des Halters, sondern auch am Standort des Fahrzeuges zu erhalten.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  • Michael 14. Mai 2018, 14:01

    Hallo,
    ich habe meinen amerikanischen Wagen als Umzugsgut nach Bremerhaven verschiffen lassen. Das Fahrzeug/Kennzeichen wurde zuvor in Florida abgemeldet. Title befindet sich am Hafen. (Wie) Bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen, um den Wagen vom deutschen Ankunftsort (Zollabwicklung ist abgeschlossen) Bremerhaven zu mir an den Wohnort (Raum Mainz) zu bringen?

    Danke vorab fuer die Beantwortung,
    Michael

    • bussgeld-info.de 22. Mai 2018, 8:15

      Hallo Michael

      Sie können beim zuständigen Meldeamt vor Ort ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Hierfür müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen: Personlaausweis oder Reisepass, eVB-Nummer von der Kfz-Versicherung, Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung und den Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief. Anschließend erhalten Sie von der Zulassungsstelle ein Schreiben mit den Nummern für das Kurzzeitkennzeichen. Mit dem Dokument kann dann bei der Prägestelle das Kennzeichen angefertigt werden.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Jürgen 6. Mai 2018, 15:29

    Hallo Ich ( Wohnort Baden – Würtemb.)möchte ein Auto in Bayern kaufen. Kann der Verkäufer mit einer Vollmacht von.mir nach seiner Abmeldung ein Kurzkennzeichen für mich kaufen – da die Übergabe am WE ist? er benötigt zusätzlich die Versichnr für 5 Tage Kennzeichen. Sonst.müsste man ja Zulassungsbescheinigung hin oder her senden. 2. Frage: würde ne Kopie Zulassung besch. Teil 1 reichen falls ich in BW das kurzkennzeichen besorge.?

    Vielen Dank im voraus .
    Jürgen

    • bussgeld-info.de 14. Mai 2018, 9:51

      Hallo Jürgen,
      ob diese Option besteht, sollten Sie bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen. Dort kann man Ihnen auch mitteilen, welche Unterlagen notwendig sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Han 1. April 2018, 20:00

    Hi meine Frage darf ich mit kurzzeitkennzeichen auch so 5 Tage lang rumfahrn wenn hu gültig ist ,also bsw mal eben vom Saarland nach Ba-Wü und zurück?

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 12:52

      Hallo Han,

      das ist nicht möglich. Einzig Probefahrten, Fahrten zum TÜV und Überführungen sind erlaubt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcus 27. März 2018, 5:04

    Was ist wenn der 5te Tag auf ein Feiertag fällt?

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 12:08

      Hallo Marcus,

      Kurzzeitkennzeichen werden durch Feiertage in der Regel nicht beeinflusst.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Berisa d. 25. März 2018, 11:02

    Hallo ich habe ein Auto gekauft in Leipzig habe dort die 5 tages Kennzeichen geholt bin mit ihm ohne Probleme nach München gefahren wo ich wohne am nächste Abend hatte meine Frau starke Zahnschmerzen wir sind daher mit dem Auto der immernoch 4 Tage gültige Kennzeichen hat zum Arzt beim wieder heim fahren hat mich die Polizei angehalten und sagte ich habe ne Ordnungswidrigkeit begangen da ich mit dem Auto nur vom Auto kauf nachhause fahren darf und nicht zum Arzt oder so ach ja und ich habe gültigen TÜV bin dez 2019 meine Frage was kommt jetzt auf mich zu ???

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 12:05

      Hallo berisa d.,

      mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen nur folgende Fahrten vorgenommen werden: Probefahrten, Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort, Vorführtermin bei TÜV oder Dekra, z.B. zur HU.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dima 16. März 2018, 9:25

    Hallo, kann ich die Kurzzeitkennzeichen ohne Brief holen?
    Der Wagen steht ca. 200 km von mir, Termin für Probefahrt ist am Samstag, Zulassungsbehörden befinden sich noch ca. 35km entfernt, bis ich alles erledige wird Abend.
    D.h. :
    1. zum Käufer fahren, Brief holen.
    2.An Zulassungstelle fahren , die Kurzzeitkennzeichen holen.
    3. Probefahrt machen und Hebebühne suchen.
    4. Falls alles Okay, Kaufvertrag abschliessen….

    Vielen Dank für die Info
    Grüße

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 10:37

      Hallo Dima,

      in der Regel benötigen Sie entweder den Fahrzeugschein ider -brief, um das Kennzeichen zu beantragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thomas 14. März 2018, 19:43

    Hallo,
    kann ich ein Kurzzeitkennzeichen auch für einen 5-Tage Zeitraum erstellen lassen, der z.B. erst in einer Woche beginnt oder in 3 Tagen etc.? Oder ist generell der Tag des Antrags der erste Tag der Gültigkeit des Kennzeichens?
    Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 10:12

      Hallo Thomas,

      da das Ablaufdatum in der Regel eingeprägt wird, ist die Gültigkeit normalerweise ab Erhalt des Kennzeichens hergestellt. Fragen Sie im Zweifel nochmal bei der Zulassungsstelle nach.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Oliver 13. März 2018, 6:34

    Hallo,
    Ich möchte mir ein kfz eines Sammlers kaufen. Da das Kfz mit dem roten 07er Kennzeichen zugelassen war, entfällt die HU. Kann ich ohne gültige HU kurzzeitkennzeichem bekommen? Es handelt sich um einen Oldtimer.

    Besten dank

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 9:53

      Hallo Oliver,

      ein Kurzzeitkennzeichen wird auch ohne HU erteilt, wenn dieses dazu dienen soll, zur nächstgelegenen Prüfstelle zu fahren, um die HU abzulegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anna 5. März 2018, 10:20

    Hallo,
    warum muss das Fahrzeug abgemeldet sein, bevor die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsstelle erfolgen kann?
    Danke für die Info Anna

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 9:03

      Hallo Anna,

      ein Kurzzeitkennzeichen dient bspw. der Überführung von Fahrzeugen. Ist das Fahrzeug jedoch angemeldet und besitzt schon ein Kennzeichen, ist ein Kurzzeitkennzeichen ja gar nicht nötig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Merlin2001 4. März 2018, 21:46

    Liebes Bußgeld-Info-Team,
    der Hinweis zur Ausfuhr (auch innerhalb Europas) sollte eventuell ergänzt werden. Habe in meiner Zulassungsstelle (Stuttgart) folgenden Aushang gelesen:

    „ACHTUNG
    Wichtige Mitteilung für alle Nutzer von Kurzzeitkennzeichen

    Ab sofort können Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen in die Länder
    Belgien, Holland, Ungarn, Tschechien, Österreich und Türkei weder einreisen noch durchreisen !!!

    Obwohl die internationale grüne Versicherungskarte ausreichenden Versicherungsschutz bietet, erkennen diese Länder die deutschen Kurzzeitkennzeichenschilder nicht mehr an !!!

    In _Holland_ werden die Kurzzeitkennzeichenschilder bei _Verkehrskontrollen beschlagnahmt_ und _Geldbußen von 450.00€_ verhängt. In Tschechien und Ungarn werden – auch wenn nur für die Durchfahrt geplant – Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen zurück gewiesen.

    Seit langer Zeit ist bekannt, dass es bei Ein- bzw. Durchreisen mit Kurzzeitkennzeichen in Spanien, Portugal und Frankreich bei Fahrzeugkontrollen und insbesondere bei Verkehrsunfällen zu _drastischen Strafen bis zu 2.500,00€ – bis hin zu Gefängnisstrafen_ – kommt

    Wir empfehlen dringend die Verwendung von Ausfuhrkennzeichen !!!“

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 9:01

      Hallo Merlin2001,

      vielen Dank für den Hinweis! Da das Kurzzeitkennzeichen nur nationale Gültigkeit hat, besteht kein Rechtsanspruch bei Fahrten ins Ausland. Daher warnen wir auch in der Infobox vor etwaigen Problemen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thomas 17. Februar 2018, 21:00

    Hallo, darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ein Fahrzeug ins Ausland, z. B. Polen überführen, oder wes entsprechend zur Reparatur eben dahin und wieder zurück fahren?

    • bussgeld-info.de 6. März 2018, 12:09

      Hallo Thomas,

      das Kurzzeitkennzeichen darf nicht für Fahrten ins Ausland verwendet werden. Seit 2007 gibt es aber innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Da Polen auch zur EU gehört, ist die Nutzung hier also erlaubt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andrea 1. Februar 2018, 21:11

    Hallo,
    muß ich bei einem 5-Tages Kurzzeitkennzeichen auch ein Fahrtenbuch führen?
    Vielen Dank für die Info
    Grüße

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 11:32

      Hallo Andrea,
      bezieht sich die Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge, ist dieses zu führen. Dies ergibt sich aus der jeweiligen Anordnung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hasan 20. Januar 2018, 21:17

    Hallo,

    Sagen wir mal habe ein Auto gekauft aber in einem anderen Stadtteil z.B. In Bayern und möchte den Wagen nach Berlin überführen, jedoch ohne HU.
    Meine Frage jetzt, kann ich das Fahrzeug nach Berlin fahren und dann in die Werkstatt?

    Schöne Grüße

    • bussgeld-info.de 22. Januar 2018, 10:14

      Hallo Hasan,
      in Ihrem geschilderten Fall ist eine Überführung in der Regel nur mithilfe eines Anhängers zulässig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anna 19. Januar 2018, 15:11

    Hallo,
    was kostet es insgesamt wenn ich damit nach Österreich fahren will?
    Danke, Lg Anna

    • bussgeld-info.de 22. Januar 2018, 9:37

      Hallo Anna,
      mit Ihrem Anliegen sollten Sie sich an die zuständigen Behörden wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Francis 18. Januar 2018, 21:40

    Habehabe eine kopie von der zulassungsbescheinigung I und dedes tüv berichtes und die evG Nummer reicht das aus für 5 Tages zulassung?

    • bussgeld-info.de 22. Januar 2018, 9:03

      Hallo Francis,
      für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens bei einer Zulassungsstelle werden folgende Unterlagen benötigt: eVB-Nummer (Deckungskarte Ihrer Versicherung), Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief, gültiger HU / TÜV. Firmen benötigen darüber hinaus die Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sandra 4. Januar 2018, 13:38

    Hallo,
    ich habe gerade ein Kfz Versicherung abgeschlossen für ein Auto was heute gekauft wird. Das Auto steht in einem anderen Landkreis. Die Versicherung läuft auf den LK wo ich wohne. Das Auto wird heute noch zugelassen am Standort des Autos. Sind trotzdem Kurzzeitkennzeichen möglich,obwohl ich schon meinen Landkreis bei der Versicherung angegeben habe? Zählt die eVB da mit hinein?

    Danke und liebe Grüße
    Sandra

    • bussgeld-info.de 15. Januar 2018, 8:29

      Hallo Sandra,
      die Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung sollten Sie Ihren Unterlagen entnehmen können. Wenden Sie sich ggf. an den zuständigen Kundenservice.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lucie 12. Dezember 2017, 20:00

    möchte Auto abmelden und in Ausland anmelden, muss ich trotzdem eine Versicherung machen bei 5-Tagekennzeichen?

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2018, 10:39

      Hallo Lucie,

      auch bei einem Kurzzeitkennzeichen müssen Sie über einen Versicherungsschutz verfügen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sergej. 6. November 2017, 23:27

    Kopie von fahrzeugschein?

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 16:30

      Hallo Sergej,

      Sie müssen das Original der Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitführen. Eine Kopie ist nicht zulässig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Steffi k. 1. November 2017, 17:47

    Was ist wenn innerhalb der fünf Tage ein Feiertag fällt?

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 10:29

      Hallo Steffi,

      dieser Tag zählt ganz normal mit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Angela 27. Oktober 2017, 13:19

    Habe mir ein 5 Tageskennzeichen geholt da man bei der Zulassungsstelle kaum einen Termin nun habe ich 10 Tage nachdem das Kurzzeitkennzeichen abgelaufen ist einen Termin um meine richtige Zulassug abzuholen.Darf ich solange auf einen Parkplatz stehen bleiben.Ich möchte ja nicht fahren erst nach richtiger Zulassung.Wo kann ich mich hinwenden das ich mich nicht strafbar mache oder was kann man noch machen um die 10 Tage zu überbrücken?

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 12:51

      Hallo Angela,
      mancherorts besteht die Möglichkeit, dass sich die Behörden kulant zeigen, wenn Sie eine Kopie der Terminvereinbarung in die Scheibe legen. Ob dies auch bei Ihnen vor Ort so gehandhabt wird, sollten Sie mit der zuständigen Behörde klären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Josef 9. Oktober 2017, 19:34

    Hallo
    Darf man mit kurzkennzeichnen in ganz Bad Württemberg fahren ????
    Voraus danke

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 14:37

      Hallo Josef,

      ja, wenn das Fahrzeug einen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung hat.

      Das Team von bussgeld-info.de

    • Ralle 16. September 2019, 10:59

      Hallo, nein in Bad Baden ist es verboten. Hier darf man nur an Vollmonden in Schaltjahren trotzdem fahren.

  • Steffen 17. September 2017, 18:33

    5tages kennzeichen gelten 5tage , meine frage wann ist den der 5Tag um.

    z.b. 18.09.2017 um 23:59?

    • bussgeld-info.de 19. September 2017, 8:50

      Hallo Steffen,

      dies dürfte am 18.09.2017 um 24:00 Uhr sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Maik 28. November 2018, 4:26

        24.00 Uhr gibt es nicht. Somit kann es nur 23.59 Uhr, danach kommt 00.00 Uhr und somit beginnt ein neuer Tag. Solltet ihr eigentlich wissen.

        • Besserwisser 9. Juni 2021, 18:42

          Das ist falsch. 24:00 ist ein juristischer Begriff und er besagt: „Ende des Tages“, wohingegen 00:00 „Beginn des Tages“ bedeutet. Zwischen 24:00 und 00:00 liegt die sogenannte juristische Sekunde, die den Tag im Sinne von Fristen-Berechnungen wechselt.

          • Besserwisser 9. Juni 2021, 18:46

            23:59 ist nicht Ende des Tages. Es gibt nämlich noch Sekunden, Millisekunden, etc.
            Wenn also eine Frist am Tagesende verstreicht, so wäre auch um 23:59 und 59 Sekunden die Frist noch gewahrt! Oder um 23:59 und 59 Sekunden und eine Zehntelsekunde. Oder um 23:59 und 59 Sekunden und eine Zehntelsekunde und 3 Tausendstelsekunde, etc. Es geht also ins Unendliche.
            Deshalb die juristisch korrekte Angabe: 24:00 Damit ist gemeint 00:00, aber eben noch am Vortag.

  • Franke 8. September 2017, 9:20

    Dieser Bericht ist unsinnig. Für Kurzeitkennzeichen benötigt man die Originalfahrzeugpapiere!!!

    • Hans 12. September 2017, 12:22

      @Frank: Kopien reichen völlig aus. Nach entsprechender Auskunft habe ich mit Kopien schon mehrfach erfolgreich ein Kurzzeitkennzeichen bekommen. Auch in verschiedenen Städten.

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