Parkverbotsschilder: Was regeln die Zeichen 283 und 286?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 8. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

FAQ: Parkverbotsschilder

Was haben die unterschiedlichen Parkverbotsschilder für eine Bedeutung?

Für ein Parkverbotsschild ist die Bedeutung in der Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert. Demnach zeigen die Verkehrszeichen 283 („Absolutes Halteverbot“) und 286 („Eingeschränktes Haltverbot“) ein Parkverbot an.
Verkehrszeichen 283: absolutes HalteverbotVerkehrszeichen 286: eingeschränktes Halteverbot
Was der Unterschied zwischen den Schildern ist und welche weiteren Verkehrszeichen ein Parkverbot darstellen können, haben wir hier zusammengefasst.

Was bedeutet ein Parkverbotsschild mit Pfeil?

Parkverbotsschilder mit Pfeil geben an in welche Richtung das Parkverbot gilt. So gibt es ein Parkverbotsschild mit Pfeil nach rechts, ein Parkverbotsschild mit Pfeil nach links sowie ein Schild mit Pfeilen in beide Richtungen.
Verkehrszeichen 283-10: absolutes Halteverbot Pfeil links Verkehrszeichen 283-21: absolutes Halteverbot Pfeil rechtsVerkehrszeichen 283-30: absolutes Halteverbot zwei Pfeile
Weiterführende Informationen zur Bedeutung von einem Parkverbotsschild mit Pfeil finden Sie hier.

Mit welchen Sanktionen müssen Sie rechnen, wenn Sie Verkehrsschilder zum Parkverbot missachten?

Halten Sie sich nicht an die Vorschriften, die Straßenschilder zum Parkverbot mit sich bringen, müssen sie mit Geldbußen zwischen 20 und 50 Euro rechnen. Welche Sanktionen wann greifen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

Was bedeutet welches Parkverbotsschild?

Parkverbotsschilder: Eine Erklärung zu diesen ist in Anlage 2 der StVO zu finden.
Parkverbotsschilder: Eine Erklärung zu diesen ist in Anlage 2 der StVO zu finden.

„Das“ Schild für ein Parkverbot gibt es in der StVO bzw. in den Anlagen mit den Verkehrszeichen nicht. Ein Parkverbotsschild ist in den entsprechenden Paragraphen und Erläuterungen nicht benannt. Umgangssprachlich hat sich der Begriff allerdings eingebürgert und wird meist für das Verkehrszeichen 286 verwendet. Hierbei handelt es sich um das Zeichen, welches ein eingeschränktes Halteverbot darstellt. Ist dieses Schild zu finden, dürfen Verkehrsteilnehmer bis zu drei Minuten halten aber eben nicht länger parken oder das Fahrzeug verlassen.

Allerdings stellt das Zeichen 283 ebenfalls ein Parkverbotsschild dar. Denn bei einem absoluten Halteverbot ist selbstverständlich auch das Parken verboten. Selbst wenn nicht so bezeichnet wird, bedeutet das Zeichen ein absolutes Parkverbot. Das Schild unterscheidet sich nur in einem Merkmal vom Zeichen 286.

Das Parkverbot wird durch Verkehrszeichen angezeigt, die gemäß Anlage 2 der StVO zu den Vorschriftszeichen zählen und somit immer zu befolgen sind. Das Schild ist kreisrund mit einem blauen Hintergrund und einem roten Rand. Beim eingeschränkten Halteverbot befindet sich ein diagonaler roter Strich über dem blauen Hintergrund. Dieser verläuft von links oben nach rechts unten. Handelt es sich um ein absolutes Halteverbot, weist das Schild zwei gekreuzte rote Striche auf, die diagonal, sowohl von links oben nach rechts unten als auch von rechts oben nach links unten verlaufen.

Verkehrszeichen 286: eingeschränktes Halteverbot
Verkehrszeichen 286: eingeschränktes Halteverbot
Verkehrszeichen 283: absolutes Halteverbot
Verkehrszeichen 283: absolutes Halteverbot

Da sich die beiden Parkverbotsschilder relativ ähnlich sehen, verwechseln Verkehrsteilnehmer die Bedeutung der Zeichen gerne. Als Grundregel kann festgehalten werden, dass, je mehr Striche das Zeichen hat, desto schärfer ist das Verbot.

Park- und Halteverbotsschilder: Ab wann beginnt ein Parkverbot?

Passendes Schild für ein Parkverbot: Zeichen 283 und 286 zeigen ein solches an.
Passendes Schild für ein Parkverbot: Zeichen 283 und 286 zeigen ein solches an.

Wo fängt das Parkverbot an? Ist das Parkverbotsschild ohne Pfeil zu finden, gilt das Verbot ab dort, wo das Zeichen steht. Weder beim Schild 286 noch beim Zeichen 283 sollten Sie dann Ihr Fahrzeug dort abstellen. Tun Sie dies dennoch, kann neben den verkehrsrechtlichen Sanktionen auch das Abschleppen drohen. Die Kosten dafür müssen Sie als Verursacher selbst tragen, was das Falschparken richtig teuer machen kann.

Doch was bedeutet ein Parkverbotsschild mit einem Pfeil nach rechts oder nach links? Was bedeuten zwei Pfeile auf dem Zeichen? Wie liest man solch ein Parkverbotsschild? In der Regel werden solche Schilder dort aufgestellt, wo das Parken nicht nur an einer Stelle verboten ist, sondern für eine Strecke gilt. Auch bei diesem Parkverbotsschild beginnt das Verbote dort, wo das Verkehrszeichen aufgestellt ist.

Folgende Bestimmungen gelten, wenn beim Halte- oder Parkverbot auf dem Schild ein Pfeil zu sehen ist:

  • Pfeil zeigt in Richtung Fahrbahn: das Verbot beginnt
  • Pfeil zeigt von der Fahrbahn weg: das Verbot endet (ab dem Punkt ist parken erlaubt)
  • Zwei Pfeile : Hinweis, dass das Verbot weiterhin gilt, sowohl vor als auch nach dem Schild
Verkehrszeichen 283-10: absolutes Halteverbot Pfeil links
Verkehrszeichen 283-10: absolutes Halteverbot Pfeil links
Verkehrszeichen 283-21: absolutes Halteverbot Pfeil rechts
Verkehrszeichen 283-21: absolutes Halteverbot Pfeil rechts
Verkehrszeichen 283-30: absolutes Halteverbot zwei Pfeile
Verkehrszeichen 283-30: absolutes Halteverbot zwei Pfeile

Parkverbotsschilder zeigen an, wo Sie Ihr Fahrzeug nicht abstellen dürfen. Je nachdem, welches Schild zum Parkverbot angebracht ist, gelten unterschiedliche Regelungen. Halten Sie sich nicht an diese Vorschriften, kann ein aufgestelltes Parkverbotsschild gemäß Bußgeldkatalog zu Sanktionen führen.

VerstoßSanktionen
trotz Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) gehalten20 EUR
... mit Behinderung35 EUR
trotz Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) geparkt25 EUR
... mit Behinderung40 EUR
... länger als 1 Stunde40 EUR
... länger als 1 Stunde mit Behinderung50 EUR
trotz Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) geparkt25 EUR
... mit Behinderung40 EUR
... länger als 1 Stunde40 EUR
... länger als 1 Stunde mit Behinderung50 EUR

Parkverbote: Schilder privat aufstellen

Parken: Private Verbotsschilder sind nur mit behördlicher Genehmigung möglich.
Parken: Private Verbotsschilder sind nur mit behördlicher Genehmigung möglich.

Privat Parkverbotsschilder, wie beim Umzug, aufzustellen, ist nicht so ohne Weiteres möglich. Auch Umzugsunternehmen bedürfen einer Genehmigung zum Aufstellen.

Gleiches gilt für Privatpersonen. Stellen Sie private Parkverbotsschilder einfach so auf, haben diese in der Regel keine Wirksamkeit. Allerdings lässt sich durch Laien nur schwer feststellen, ob ein temporäres Parkverbotsschild dort stehen darf oder nicht. Bei Unsicherheiten sollten Sie das Ordnungsamt kontaktieren.

Ein Parkverbotsschild auf einem Privatgrundstück kann zwar darauf hinweisen, dass an dieser Stelle das Parken nicht erwünscht ist und das Abstellen eventuell mit Vertragsstrafen (z. B. auf einem Supermarktparkplatz) verbunden sein kann.

Eine bußgeldrelevante Bedeutung haben diese Zeichen nicht, da auf Privatgrundstücken weder das Ordnungsamt noch die Polizei vollstrecken.

Welche Verkehrszeichen können noch ein Parkverbot anzeigen?

Neben den Zeichen 283 und 286 als Parkverbotsschilder können weitere Verkehrszeichen ein solches Verbot bedeuten. Bei diesen Zeichen ergibt sich das Verbot aus den allgemeinen Verkehrsregeln der StVO. So ist das Parken in scharfen Kurven generell verboten. Auch ein einer Haltestelle ist das der Fall. Bei einem Andreaskreuz gilt außerorts ein Verbot 50 m vor und nach dem Zeichen, innerorts sind es fünf bzw. zehn Meter.

Zeichen 103-20: Kurve (rechts)
Verkehrszeichen 103-20: Kurve (rechts)
Zeichen 224: Haltestellen
Verkehrszeichen 224: Haltestellen
Verkehrszeichen 201: Andreaskreuz stehend
Verkehrszeichen 201: Andreaskreuz stehend

Im Video: Alles Wichtige zu den Halteverbotsschildern

Alle wichtigen Informationen zu den Halteverbotsschildern finden Sie auch im Video.
Alle wichtigen Informationen zu den Halteverbotsschildern finden Sie auch im Video.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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