Parkverbot – Zeichen, Schilder und wichtige Regeln

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 26. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zum Parkverbot 2024, der Ihnen die Bußgelder beim Parken im Parkverbot zeigt.

TatbestandBußgeld in €Punkte
Sie haben an unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen, in scharfen Kurven, auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen, 5 Meter vor bzw. 10 Meter nach Licht­­­zeichen oder im Halte­­verbot geparkt35
… und jemanden dabei behindert55
… und parkten dort länger als eine Stunde55
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben55
Sie haben auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen geparkt55
… und jemanden dabei behindert701
… und parkten dort länger als eine Stunde701
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben801
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden gefährdet haben801
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie einen Unfall verursacht haben1001
Sie haben an einer Engstelle geparkt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert1001
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt55
… und dabei Einsatzfahrzeuge behindert1001
Sie haben auf einer Sperrfläche geparkt25
… und jemanden dabei behindert25
… und parkten dort länger als 15 Minuten30
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben35
Sie haben in zweiter Reihe geparkt55
… und jemanden dabei behindert801
... und jemanden dabei gefährdet901
... und dabei einen Unfall verursacht1101
… und parkten dort länger als 15 Minuten851
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben901
Sie haben unzulässig in einer verkehrsberuhigten Zone geparkt10
… und jemanden dabei behindert15
… und parkten dort länger als drei Stunden20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben30
Sie haben 5 Meter vor einer Kreu­zung oder Einmün­dung, vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten, im Bereich von Taxi­­­ständen, vor und hinter Andreas­­­kreuzen oder über einem Schacht­­deckel geparkt10
… und jemanden dabei behindert15
… und parkten dort länger als drei Stunden20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben30
Sie haben ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. die Park­­dauer überschritten
... um 30 Minuten20
... um eine Stunde25
... um zwei Stunden30
... um drei Stunden35
... um mehr als drei Stunden40
Sie haben auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt55
Sie haben nicht platzsparend geparkt10
Sie haben einem Berechtigten eine Parklücke weggenommen10
Sie haben in einem Fußgängerbereich geparkt55
… und jemanden dabei behindert70
… und parkten dort länger als 3 Stunden70
Sie haben den Abfahrtsweg eines anderen Kfz durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges versperrt20
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt25
Sie haben in einem geschüt­­zten Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem An­­hänger über 2 Tonnen geparkt30
Sie haben einen An­­hänger ohne Zug­­fahr­zeug länger als zwei Wochen ge­­parkt20
Sie haben im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt55
... und jemanden dabei behindert701
Sie haben auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt701
Sie haben an Stellen geparkt, an denen das Halten verboten ist25
... und jemanden dabei behindert40
… und parkten dort länger als eine Stunde40
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben50
Sie haben unberechtigt auf Bus­sonder­fahrstreifen und an Halt­estellen geparkt55
... und jemanden dabei behindert70
... und jemanden dabei gefährdet80
... und dabei einen Unfall verursacht100
… und parkten dort länger als 3 Stunden70
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden gefährdet haben80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie einen Unfall verursacht haben100
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55
Sie haben andere Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen gefährdet40
… und dabei eine Sachbeschädigung verursacht50

Bussgeldrechner für Park- und Haltevergehen

Im Video: Alles zu Halten & Parken

Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.
Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.

Parkverbot: Wann besteht ein solches?

Wer ein Parkverbot ignoriert, kann abgeschleppt werden. Damit Ihnen das nicht passiert, sind hier die wichtigsten Regeln zusammengefasst.
Wer ein Parkverbot ignoriert, kann abgeschleppt werden. Damit Ihnen das nicht passiert, sind hier die wichtigsten Regeln zusammengefasst.

Die Sonne geht unter, Sie haben schon seit einer Stunde Feierabend und immer noch keinen Parkplatz gefunden. Die Verabredung steht an und alles, was jetzt noch zwischen Ihnen und Ihrem Feierabendbier steht, ist eine Lücke im Blechmeer der verstopften Straßen.

Endlich finden Sie einen Parkplatz, doch ein blau-rotes Schild mit Schrägbalken verkündet spöttisch: Hier herrscht Parkverbot. Wenn Sie das Schild ignorieren, kann das teuer für Sie werden.

Doch aus welchen Gründen werden die Parkverbotsschilder, die allabendlich die Hoffnungen der Heimkehrer in deutschen Großstädten zerstören, eigentlich aufgestellt? Und was passiert, wenn Sie im Parkverbot erwischt werden? Hier werden die wichtigsten Fragen beantwortet.

Parkverbot – welche Regeln müssen beachtet werden?

Beim Parkverbot gilt es, verschiedene Regeln zu beachten, die auf den ersten Blick kompliziert erscheinen.
Beim Parkverbot gilt es, verschiedene Regeln zu beachten, die auf den ersten Blick kompliziert erscheinen.

Es gibt verschiedene Parkverbotsschilder, deren Bedeutung häufig für Verwirrung sorgt. Doch auch wenn keine Verkehrsschilder ein Parkverbot anzeigen, kann es sein, dass bestimmte Regeln das Abstellen Ihres Fahrzeugs verbieten. Deshalb stellt sich die Frage, woran Sie im Straßenverkehr erkennen, dass auf einer Fläche ein Parkverbot gilt. Doch vorher ist es wichtig zu wissen, ab wann ein Auto überhaupt als „geparkt“ gilt und ab wann Sie sich des Parken im Parkverbot schuldig gemacht haben.

Was genau bedeutet parken?

Grundsätzlich ist es deshalb erst einmal wichtig, zu wissen, was das Gesetz unter „parken“ versteht. Wenn Sie Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr anhalten, wird nämlich zwischen halten und parken unterschieden. Der Unterschied wird in § 12 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erklärt:

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Wenn Sie also Ihr Fahrzeug für weniger als drei Minuten irgendwo abstellen, dann halten Sie nur. Sollten Sie es in dieser Zeit aber verlassen, gilt es als Parken und dementsprechend kann Ihr Bußgeld anders ausfallen. Auch gibt es Stellen, an denen zwar das Parken verboten ist, das Halten jedoch erlaubt. Hier müssen Sie auf die verschiedenen Verkehrszeichen für Parkverbot und Halteverbot achten, die relativ häufig verwechselt werden und bei Autofahrern für Verwirrung sorgen.

Am Taxistand gilt ein eingeschränktes Halteverbot. Auch dieses beinhaltet ein Parkverbot.
Am Taxistand gilt ein eingeschränktes Halteverbot. Auch dieses beinhaltet ein Parkverbot.

Verwechslungsgefahr: Beide Parkverbotssschilder mit Erklärung vorgestellt

Unterschieden wird zwischen den Schildern für eingeschränktes Halteverbot und für absolutes Halteverbot. Wichtig ist, dass in Bereichen, in denen eins der beiden Schilder steht, in jedem Fall ein absolutes Parkverbot gilt. Die Schilder unterscheiden sich nur darin, ob gehalten werden darf oder nicht.

Eingeschränktes Halteverbot

Unter Schildern, die ein eingeschränktes Halteverbot markieren, darf in der Regel noch gehalten werden. Meist stehen diese Schilder aber an Stellen, an denen Verkehr herrscht, der Vorrang hat, so zum Beispiel an Taxihaltestellen. Hier dürfen Sie zwar halten, um beispielsweise Personen abzuholen, aber nicht parken, also das Auto verlassen oder länger als drei Minuten stehen bleiben. Wenn Sie länger dort stehen blieben, würden Sie nämlich den Transportverkehr behindern, indem Sie einem Taxifahrer den Halteplatz versperren.

Ein absolutes Halteverbot ist automatisch auch ein Parkverbot. Oft wird davor gewarnt, dass Missachtung ein Abschleppen zur Folge haben kann.
Ein absolutes Halteverbot ist automatisch auch ein Parkverbot. Oft wird davor gewarnt, dass Missachtung ein Abschleppen zur Folge haben kann.

Umgangssprachlich wird das Schild für ein eingeschränktes Haltverbot auch oft als Parkverbotsschild (auch Parkverbotstafel) bezeichnet.
Das Schild erkennen Sie daran, dass es nur einen roten Querbalken hat.

Absolutes Halteverbot

Unter Schildern, die ein absolutes Halteverbot markieren, dürfen Sie weder parken noch halten. Sie werden umgangssprachlich auch einfach als Halteverbotsschilder bezeichnet. Sie erkennen sie daran, dass sie zwei Querbalken zeigen, die zusammen ein Kreuz bilden.

Unter beiden Schildern gilt ein absolutes Parkverbot, sie dürfen also ihr Auto nicht länger als drei Minuten dort abstellen und es in dieser Zeit auch nicht verlassen.

Eine wichtige Eselsbrücke: Die Schilder sind sich sehr ähnlich, aber mit einer Erinnerungshilfe leicht auseinanderzuhalten:
Ein eingeschränktes Halteverbotsschild zeigt einen Balken, weil es nur eine Sache verbietet: Das Parken.

Das absolute Halteverbotsschild zeigt zwei Balken, da es zwei Sachen verbietet: Das Parken und das Halten.

Parkverbot mit Pfeil – Richtungsangaben auf dem Schild fürs Parkverbot

Dass ein Parkverbot zu Ende ist oder wo der Bereich mit Parkverbot seinen Anfang hat, erkennen Sie an den weißen Pfeilen, die oft oben und unten in den Schildern eingezeichnet sind.

Die Pfeile zeigen die Richtung an, in die sich vom Schild aus das Parkverbot erstreckt. Beginn des Verbots ist das Schild selbst, es erstreckt sich in alle Pfeilrichtungen. Damit die Pfeile aus der Ferne besser auseinanderzuhalten sind, sind Pfeile, die nach links zeigen, oben auf dem Schild angebracht und Pfeile, die nach rechts zeigen, unten.

Beispiel: Sie stehen vor einer Straße und links und rechts von einem Parkverbotsschild sind freie Plätze am Straßenrand. Auf dem Straßenschild ist am oberen Rand ein Pfeil, der nach links zeigt. Das Fahrverbot gilt in die Richtung, in die der Pfeil zeigt.

Deshalb dürfen Sie sich rechts vom Schild an die Straße stellen.

Die Schilder werden von der Fahrbahn aus gelesen. Deshalb gelten die Richtungsangaben nur, wenn Sie von der Straße aus auf das Schild schauen. Wenn also ein Parkverbotsschild mit Pfeil vom Wind umgedreht wurde, lesen Sie es trotzdem so, als wäre es auf die Fahrbahn gerichtet.

Ein Parkverbot mit Zeiteinschränkung gilt nur innerhalb des angegebenen Zeitrahmens. Davor und danach dürfen Sie hier parken.
Ein Parkverbot mit Zeiteinschränkung gilt nur innerhalb des angegebenen Zeitrahmens. Davor und danach dürfen Sie hier parken.

Parkverbot mit Zeiteinschränkung

Es ist auch möglich, dass ein Parkverbot mit einer Uhrzeit versehen ist. Das Verbot gilt dann nur innerhalb des angegebenen Zeitrahmens. Danach wird das Parkverbot wieder aufgehoben. Die Uhrzeit ist meist in Verbindung mit festen Wochentagen angegeben, aber auch für einen festen Zeitraum wie „01.03.2017-31.05.2018“ möglich.

Die Angabe findet sich auf einem weißen, rechteckigen Schild, das unter dem Parkverbotsschild angebracht ist.

Wo dürfen Sie im Straßenverkehr parken?

Nachdem nun die wichtigsten Schilder und der Unterschied zwischen Parken und Halten erklärt sind, bleiben zwei Fragen offen: Wo darf man dann eigentlich parken? Und gibt es auch Stellen im Straßenverkehr, an denen ein Parkverbot gilt, obwohl keines der beiden Schilder dort steht?

Beide Fragen lassen sich nur zusammen beantworten. Denn es gibt viele verschiedene Regeln dazu, wo geparkt werden darf und wo Parkverbot herrscht. Ein Halteverbotsschild wird meist nur dann aufgestellt, wenn ein Parkverbot gelten soll, obwohl keine der anderen Parkverbotsregeln gilt. Deshalb kann auch ein Parkverbot bestehen, wenn keines der beiden Schilder zu sehen ist.

Grundsätzlich ist Parken laut StVO überall da erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, deshalb ist es wichtig, die unterschiedlichen Verbotszonen und -regeln zu kennen.

Allgemeine Regeln

Im Allgemeinen gilt, dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen und den Verkehr nicht behindern dürfen. Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug auch auf der Fahrbahn abstellen müssen. Gehwege gehören nicht zur Fahrbahn. Allerdings gibt es hier Ausnahmen, wenn ein Schild ausdrücklich erlaubt, dass auf einem Gehweg – meist in einer engen Straße – geparkt werden darf.

In der Regel parken Sie also auf der Straße auf dem rechten Seitenstreifen in Fahrtrichtung, da Sie hier den Verkehr am wenigsten behindern und beim Ausparken nicht in die Gegenspur fahren. In Einbahnstraßen darf auch links geparkt werden, solange Sie in Fahrtrichtung stehen.

Parkverbot nach § 12 StVO

Der Paragraph 12 beschreibt mehrere Situationen, in denen das Parken auf der Straße unzulässig ist:

  • Fünf Meter vor und hinter dem Beginn einer Kreuzung
  • Wenn durch das Parken eine gekennzeichnete Parkfläche versperrt und unbenutzbar wird
  • Vor Grundstücksauffahrten
  • Über Kanalisationsdeckeln
  • Vor abgesenkten Bordsteinen
Das Parkverbot an einer Bushaltestelle ist oft durch gezackte Linien auf der Straße gekennzeichnet.
Das Parkverbot an einer Bushaltestelle ist oft durch gezackte Linien auf der Straße gekennzeichnet.

Parkverbot durch andere Verkehrsschilder

Ein Parkverbot durch ein Schild einer anderen Art ist auch möglich. Sie dürfen zum Beispiel nicht an Bushaltestellen parken, daher bedeutet ein Bushaltestellenschild automatisch Parkverbot 15 Meter vor und hinter dem Schild.

Außerdem können gezackte oder gestrichelte Linien am Straßenrand, die im Prinzip einen Parkplatz „durchstreichen“, auf ein Parkverbot hinweisen.

Auch vor und hinter Andreaskreuzen dürfen Sie nicht parken. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie fünf Meter Abstand halten, außerhalb von Ortschaften sogar 50 Meter.

Bußgelder bei Missachtung des Parkverbots

Sollten Sie ein Parkverbot missachtet haben, fallen die Bußgelder oft unterschiedlich aus. Entscheidend ist, an welcher Stelle im Straßenverkehr sie gegen das Verbot verstoßen haben und ob durch Ihre Missachtung eine Behinderung des Verkehrs vorlag.

Wenn Sie ohne Behinderung unzulässig geparkt haben, müssen Sie in der Regel mit einem Bußgeld von 35 € rechnen. Wenn eine Behinderung vorlag, Sie also beispielsweise die Straße ein Stück versperrt haben, erhöht sich das Bußgeld auf 55 €.

Es ist auch entscheidend, wie lange Sie im Parkverbot standen. Wenn Sie länger als eine Stunde falsch geparkt haben, erhöht sich Ihr Bußgeld.

Die Schwere der Behinderung entscheidet über Ihr Bußgeld und andere Folgen

Wie die Bußgeldtabelle verrät, sind die Bußgelder am höchsten, wenn durch Ihren Verstoß ein Rettungsfahrzeug behindert wurde oder Sie eine Rettungszufahrt versperrt haben.

Wenn es um Leben und Tod geht, zählt jede Sekunde, und wenn die Feuerwehr auf den Innenhof eines Gebäudes fahren muss, um einen Brand zu löschen, muss dieser Zugang frei sein. Die wenigen Minuten, die Sie brauchen, um Ihr Auto aus der Einfahrt zu fahren, können schon zu viel sein. Aus demselben Grund ist auch der fließende Verkehr gezwungen, eine Rettungsgasse zu bilden.

So schwer die Parkplatzsuche auch sein sollte, die Gebühren fürs Parken im Parkverbot sind es meist nicht wert.
So schwer die Parkplatzsuche auch sein sollte, die Gebühren fürs Parken im Parkverbot sind es meist nicht wert.

Die Missachtung eines Parkverbots vor Rettungseinfahrten oder auf Rettungswegen kann im Ernstfall Menschenleben kosten. Deshalb ist der Bußgeldkatalog hier besonders hart. Wenn Sie vor einer Rettungszufahrt parken, wird ein Bußgeld von 55 € fällig. Lag tatsächlich eine Behinderung vor, werden es sogar 100 €. Zusätzlich erhalten Sie einen Punkt in Flensburg.

Wenn Sie außerhalb einer Zufahrt durch Falschparken ein Rettungsfahrzeug behindern, wird immer ein Bußgeld von 100 € kassiert und ein Punkt in Flensburg berechnet.

FAQ – Parkverbot

Was ist ein eingeschränktes Parkverbot?

Ein eingeschränktes Parkverbot gibt es nicht. Der Begriff wird häufig mit dem eingeschränkten Halteverbot verwechselt. Im eingeschränkten Halteverbot dürfen Sie nicht parken. Halten (bis zu 3 Minuten) ist erlaubt.

Darf man im Parkverbot halten?

Ja, aber nicht länger als 3 Minuten.

Was kostet das Parken im Parkverbot?

Parken im Parkverbot kann bis zu 110 Euro kosten.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (37 Bewertungen, Durchschnitt: 4,24 von 5)
Parkverbot – Zeichen, Schilder und wichtige Regeln
Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

{ 1 comment… Kommentar einfügen }
  • Itzaak 24. Juni 2022, 10:38

    Ich vermisse bezgl. Halte und Parkverbot eine wichtige Information:
    Wie verhält es sich beim verbotenen Parken auf so genannten Anwohner- oder Bewohnerparkplätzen?
    Ist dort das dreiminütige Halten erlaubt?
    Was kostet Falschparken dort, es wird ja keinesfalls ein der fließende Verkehr behindert?

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.