Die Polizei zu einem Unfall rufen oder nicht?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 8. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Muss man bei einem Unfall die Polizei rufen?

Die Polizei: Beim Unfall nicht immer zu rufen.
Die Polizei: Beim Unfall nicht immer zu rufen.

Im Jahr 2014 wurden 2.406.685 Verkehrsunfälle polizeilich erfasst. Das bedeutet, dass jeden Tag des Jahres 2014 rund 6594 Unfälle geschehen sind. Genauso oft wurde die Polizei gerufen. Doch ist es zulässig, einen Unfall ohne Polizei zu regeln? Im Folgenden soll auf diese Frage kurz eingegangen werden.

Nach einem Unfall die Polizei zu rufen, gehört nicht zu den ersten Sofortmaßnahmen. Richtiger verhalten Sie sich bei einem Unfall, wenn Sie zunächst die Unfallstelle sichern und – bei verletzten Personen – den Notruf abzusetzen. Außerdem müssen Verletzte durch Erste-Hilfe-Maßnahmen so gut es geht versorgt werden, bevor Sie der Polizei den Unfall melden.

Merke: Bei einem Verkehrsunfall gehen die Bedürfnisse von Verletzten immer vor! Erst, wenn diese versorgt sind, ist der Polizei der Unfall zu melden.

Bei einem schweren Verkehrsunfall mit erheblichen Personenschäden ist es sogar Pflicht der Fahrer, nach dem Unfall die Polizei zu rufen. Das hat nicht zuletzt auch versicherungstechnische Gründe.

Video: Verhalten bei einem Unfall

Im Video erhalten Sie wichtige Tipps zum Verhalten beim Unfall.
Im Video erhalten Sie wichtige Tipps zum Verhalten beim Unfall.

Die Unfallaufnahme – Deshalb sollten Sie die Polizei bei einem Unfall rufen

Die Haftpflichtversicherungen der Unfallbeteiligten sind natürlich an einem möglichst genauen Unfallgutachten interessiert, auf dessen Grundlage später Schadensersatzansprüche berechnet werden. Aber auch für die Erhebung von Schmerzensgeld, wenn Sie sich verletzt haben, ist die Ermittlung der Unfallursache entscheidend.

Nach einem Unfall hat die Polizei also die Aufgabe, eine Verkehrsunfallaufnahme durchzuführen. Dies geschieht nach einem bestimmten Muster und hat immer zum Ziel, später eine möglichst exakte Rekonstruktion des Kollisions-Herganges erstellen zu können.

Für eine professionelle Unfallaufnahme, sollten sie den Autounfall melden.
Für eine professionelle Unfallaufnahme sollten sie den Autounfall melden.

Hierfür werden sämtliche Beweise gesichert. Zunächst sind die beteiligten Fahrzeuge und deren Schäden akribisch zu dokumentieren. Auch der Unfallort und sichtbare Spuren werden benannt und fotografiert. Charakteristisch sind zum Beispiel die Bremsspuren – Rückstände des Reifengummis auf dem Asphalt, die bei einer Vollbremsung, aber auch bei plötzlichen Geschwindigkeitsveränderungen durch Zusammenstöße entstehen. Diese werden gemessen und ebenfalls fotografiert.

Nicht nur Sachschäden werden erfasst, sondern auch, wenn sich Menschen verletzt haben, kommt das in die Unfallaufnahme. Außerdem werden natürlich Zeugen sowie Unfallbeteiligte befragt. Dies kann oft nicht vor Ort geschehen, weil Beteiligte im Schockzustand sind oder durch schwere Verletzungen andere Prioritäten herrschen.

Autounfall melden, wenn keine Personen zu Schaden gekommen sind

Durchaus kann es zulässig sein, einen Autounfall ohne Polizei zu klären. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn über den Unfallhergang sowie in der Schuldfrage Einigkeit herrscht und sich niemand ernstlich verletzt hat. In diesem Fall sollte jedoch unbedingt ein Unfallbericht verfasst werden, den alle Beteiligten als Zeugen zu unterschreiben haben. Dies dient dazu, den Haftpflichtversicherern Rechenschaft über die zu zahlenden Reparaturen nach dem Verkehrsunfall ablegen zu können. Vordrucke für solche Berichte erhalten Sie bei Ihrer Versicherung und kostenlos im Internet.

Jedoch kann es auch sinnvoll sein, die Polizei den Unfall untersuchen zu lassen, wenn eigentlich Einigkeit herrscht. Denn bei hohen Reparaturkosten liegt der Versicherung daran, den Hergang genau zu verstehen und einen Versicherungsbetrug auszuschließen. Ein Unfall ohne Polizei wird die Versicherung daher schwerlich akzeptieren, wenn der Schaden zu hoch ist.

Neben dem Unfallbericht, der auf freiwilliger Basis angefertigt wird, müssen gesetzlich verpflichtend von allen Unfallbeteiligten folgende Angaben gemacht werden:

  • Name und Anschrift
  • Versicherung samt Versicherungsnummer
  • Amtliches Kennzeichen (Nummernschild) des Fahrzeugs
Wer seinem Unfallgegner diese Angaben verweigert, macht sich strafbar.

Sobald ein Beteiligter zur Klärung eines Sachverhaltes der Polizei den Unfall melden möchte, ist dieser von keinem der Beteiligten davon abzuhalten.

Sollten Sie die Polizei rufen bei Unfall mit einem parkenden Auto?

Es ist also in den meisten Fälllen geraten oder sogar verpflichtend, bei einem Autounfall die Polizei zu rufen. Doch wie sieht es aus, wenn Sie in ein parkendes Auto fahren? Hier macht sich der Fahrerflucht strafbar, wer sich einfach vom Unfallort entfernt. Auch wenn keine Zeugen am Unfallort zu sehen sind, müssen Sie vor Ort bleiben.

Sie sollten mindestens 30 Minuten auf den Besitzer des Fahrzeugs warten, um Ihre Daten auszutauschen. Sollte der Besitzer nicht auftauchen, müssen Sie der Polizei den Unfall melden, um die Unfallaufnahme zu ermöglichen.

FAQ: Polizei beim Unfall benachrichtigen

Bin ich bei einem Unfall verpflichtet, die Polizei zu verständigen?

Ob eine entsprechende Verpflichtung besteht, hängt grundsätzlich von den Unfallfolgen ab. Besteht lediglich ein Bagatellschaden am Fahrzeug, können die Beteiligten die Angelegenheit auch ohne die Beamten klären. Sind hingegen Personen verletzt, muss die Polizei verständigt werden. Gleiches gilt auch, wenn man sich bei der Schuldfrage nicht einigen kann.

Wann ist der Notruf abzusetzen?

Bei einem Unfall schreibt der Gesetzgeber zuerst die Sicherung der Unfallstelle sowie die Erste Hilfe vor. Erst danach ist die Polizei zu verständigen. Sind mehrere Helfer am Unfallort, können die Aufgaben logischerweise auch parallel erfolgen.

Worauf ist beim Notruf zu achten?

Damit die Einsatzkräfte zeitnah und gut vorbereitet zur Unfallstelle gelangen können, werden beim Notruf die fünf W verwendet:
– Wo ereignete sich der Unfall?
– Wer ruft an?
– Was ist geschehen?
– Wie viele Personen sind betroffen?
– Warten auf Rückfragen!

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Die Polizei zu einem Unfall rufen oder nicht?
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 7 comments… Kommentar einfügen }
  • Polyak Diana 7. November 2018, 23:10

    Hallo.ich habe eine auto im tiefgarage beschädigt.habe sofort meine versicherung gemeldet. Habe ein zettel gelassen mit meine kennzeichen.komme am abend nach hause und ich habe auch polizei uber handy informiert. Polizist sagte es ist Fahrerflucht
    Ich habe doch bei meine versicherung gemeldet und da die Frau sagte reicht wenn ich später bei polizei anrufe. Ich bin noch im probezeit
    Kann ich trotzdem bußgeld strafe punkte usw. Bekommen?

    Mfg

  • HM 5. Juni 2018, 8:38

    Ich bin auf der Autobahn kurz eingenickt und abgebogen an die Streifen von der Mitte der Autobahn.
    Mein Auto ist an der Seite wo ich dran gekommen, voll beschädigt und das Airbags ist an der Seite aufgegangen.
    Ich habe mich angehaltet, da ich unter Schock war. Ich wusste in dem Moment nicht was ich tun soll und bin einfach nur noch nach Hause gefahren. Habe ich ein Fahrerflucht begangen? Ist das nicht zu spät jetzt bei der Polizei zu melden?

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2018, 8:43

      Hallo HM

      Wenn Sie in irgend einer Weise einen Schaden verursacht haben, müssen Sie dies in der Regel melden. Als Fahrerflucht gelten im Allgemeinen solche Vergehen, bei denen andere Fahrzeuge oder Verkehrsteilnehmer zu Schaden gekommen sind und Sie sich vom Tatort entfernen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Rosemarie 7. September 2017, 13:12

    Ich habe beim Rückwertsfahren einen Feiler getroffen .Ich bin ausgestiegen und habe nach geschaut ,dabei habe ich nur an meinem Auto einen Schaden gesehen ,nicht am Teiler .Als ich nach Hause kam ,stand die Polizei da .Ich habe wirklich im Glauben gehandelt ,das kein Schaden war .Es wurde alles aufgenommen .
    Wir wollten ,wenn wir zu Hause sind ,den Schaden melden .Was kann passieren ?Bitte um Rat !
    Danke !

    • bussgeld-info.de 12. September 2017, 10:07

      Hallo Rosemarie,

      der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Ein Rechtsanwalt für Straf- oder Verkehrsrecht kann Ihnen hierbei helfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Roman 25. Mai 2017, 18:58

    Ich habe ein parkendes Auto auf einem Parkplatz gestreift, weil ich kurzfristig wegen starkem Husten die Kontrolle über
    meinen Firmenbus verlor. Ich wollte den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs im Geschäft ausrufen lassen. Da hörte ich schon durch die Lautsprecher, dass das Nummernschild durch gerufen wurde. Ich ging wieder nach Draußen, und sagte, der Besitzerin der beschädigten Fahrzeugs, dass ich für den Schaden verantwortlich bin. Ich händigte alle Papiere aus. Meinen Personalausweis, Zulassung, Führerschein und Angabe der Versicherung. Ich notierte mir den Namen und das Kennzeichen des Fahrzeuges. Dann bin ich in das Geschäft gegangen und zu Fuß noch in ein anders Geschäft. Später war die Polizei vor Ort. Ich wusste nicht, dass jemand die Polizei gerufen hat. Die Polizei war sogar bei mir Zuhause aber ich kam erst am späten Abend nach Hause. Habe ich mich einer Fahrerflucht schuldig gemacht, oder überhaupt eines Vergehens????

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 8:57

      Hallo Roman,
      ob Ermittlungen wegen Fahrerflucht eingeleitet werden, hängt davon ab, ob Anzeige erstattet wird. Sollte dies der Fall sein, ist es ratsam, das weitere Vorgehen mit einem Anwalt abzuwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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