Bußgeldkatalog: Promillegrenze auf dem Fahrrad

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 6. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wer auf der Straße mit dem Fahrrad unterwegs ist, nimmt aktiv am Verkehr teil und muss sich dementsprechend an die Straßenverkehrsregeln halten. Wer glaubt, es gäbe keine Promillegrenze für Radfahrer, liegt daher falsch. Wer ein Fahrzeug bedient, muss dieses sicher und bedacht tun können. Unter Einfluss von Alkohol zu fahren, stellt daher eine Gefährdung des Straßenverkehrs dar. Wo genau die Promillegrenze für Radfahrer liegt und mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen, wenn Sie diese überschritten haben, erfahren Sie im Folgenden.

Bußgeldkatalog Fahrrad bei Alkohol- oder DrogenfahrtenKonsequenz
Ab 0,3 Promille: Bei auffälliger Fahrweise und UnfallStrafanzeige!
Mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad gefahren3 Punkte
Anordnung einer MPU
Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts
Unter Drogeneinfluss Fahrrad gefahrenAnordnung einer MPU
Strafanzeige!

Bußgeldrechner: Alkohol auf dem Fahrrad


Wie viel Promille habe ich eigentlich?

Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.

Welche Promillegrenze gilt beim Fahrradfahren?

Alkoholgrenze mit dem Fahrrad in der Probezeit überschritten? Welche Sanktionen erwarten Sie?
Alkoholgrenze mit dem Fahrrad in der Probezeit überschritten? Welche Sanktionen erwarten Sie?

Nicht nur für Autofahrer gibt es eine Promillegrenze, auch Fahrradfahrer müssen für das Fahren unter Alkoholeinfluss mit Sanktionen rechnen. Wer betrunken fährt – egal ob mit dem Rad, dem Motorrad oder dem Auto – gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und kann im Zweifelsfall Unfälle mit verheerenden Folgen verursachen.

Die Promillegrenze für Fahrradfahrer basiert auf der gerichtlich mehrfach bestätigten Annahme der absoluten Fahruntüchtigkeit ab einem Promillewert von 1,6 und höher. Wird dieser Wert überschritten, kann ein Fahrradfahrer sogar gemäß § 315 StGB strafrechtlich belangt werden. Dort geht es in Abschnitt 28 um gemeingefährliche Straftaten. Der entsprechende Tatbestand für das erhebliche Überschreiten der Promillegrenze mit dem Fahrrad lautet „Trunkenheit im Verkehr“. Ferner heißt es dort:

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

Gibt es für Fahrradfahrer eine Promillegrenze?
Gibt es für Fahrradfahrer eine Promillegrenze?

Unter dem Begriff „Fahrzeug“ verstehen sich an dieser Stelle auch Fahrräder. Wer als Radfahrer die Promillegrenze überschreitet, begeht demnach eine Straftat. Dabei liegt die Grenze für den Tatbestand „Trunkenheit im Verkehr“ für Fahrradfahrer bei 1,6 Promille.

Um diesen Promillewert zu haben, müssen Sie je nach Körpergewicht und -größe, Alkoholtoleranz, Geschlecht und weiteren Faktoren beispielsweise mehrere Liter Bier getrunken haben.

Ab 0,3 Promille kann es bei einer Verkehrskontrolle bereits ungemütlich werden. Besonders, wenn Sie durch eine auffällige Fahrweise – wie Schlangenlinien o. ä. – ins Visier der Polizei geraten, sind Sanktionen möglichen. Denn auch obwohl Sie in diesem Fall unterhalb der Fahrrad-Promillegrenze liegen, gefährden Sie sich und den Verkehr.

Alkoholgrenze als Fahrradfahrer überschritten: Wirkt sich das auf den Führerschein aus?

Beim Fahrradfahren liegt die Promillegrenze bei 1,6. Doch auch darunter kann es Sanktionen geben.
Beim Fahrradfahren liegt die Promillegrenze bei 1,6. Doch auch darunter kann es Sanktionen geben.

Wer die Promillegrenzen auf dem Fahrrad missachtet hat, muss damit rechnen, dass dieses Handeln auch Auswirkungen auf den Führerschein hat. Dabei wird davon ausgegangen, dass jemand, der sein Alkohollimit mit dem Fahrrad nicht kennt oder nicht beachtet, dasselbe auch mit dem Auto tun würde.

Sollten Sie die Promillegrenze mit dem Fahrrad überschritten haben und noch gar keinen Führerschein besitzen, ist es möglich, dass Sie zunächst eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) machen müssen, bevor Sie den Führerschein machen dürfen.

Haben Sie die Promillegrenze auf dem Fahrrad in der Probezeit überschritten und handelte es sich um den ersten A-Verstoß, müssen Sie von einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre ausgehen. Höchstwahrscheinlich wird auch ein Aufbauseminar angeordnet werden.

FAQ: Promillegrenze beim Fahrrad

Gilt die allgemeine Promillegrenze auch für Fahrradfahrer?

Nein, für Radfahrer ist eine andere Promillegrenze  festgelegt, als für Kraftfahrer. Sanktionen werden erst ab 1,6 Promille verhängt. Kommt es bei Werten ab 0,3 Promille allerdings zu Auffälligkeiten oder einem Unfall, droht eine Strafanzeige.

Ist in der Probezeit auf dem Rad eine besondere Promillegrenze zu beachten?

Nein, in der Probezeit gelten die gleichen Vorgaben wie danach. Allerdings wird die Probezeit bei einem Verstoß auf dem Rad um zwei Jahre verlängert. Der Besuch eines Aufbauseminar ist ebenfalls wahrscheinlich.

Wie sehen die Sanktionen bei einem Alkoholverstoß auf dem Rad aus?

Die Bußgeldtabelle zeigt hier auf, welche Sanktionen verhängt werden, wenn Radfahrer gegen die Promillegrenze verstoßen.

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Bußgeldkatalog: Promillegrenze auf dem Fahrrad
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 1 comment… Kommentar einfügen }
  • Junge, J. 4. März 2021, 1:11

    Dieser Text fällt mir auf:
    Nicht nur für Autofahrer gibt es eine Promillegrenze, auch Fahrradfahrer müssen für das Fahren unter Alkoholeinfluss mit Sanktionen rechnen. Wer betrunken fährt – egal ob mit dem Rad, dem Motorrad oder dem Auto – gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und kann im Zweifelsfall Unfälle mit verehrenden Folgen verursachen.
    …meine Hochachtung dafür ;-))
    MfG J.J.

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