Fahrverbot: Auf dem Fahrrad ebenso möglich

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 22. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Auch fürs Fahrrad kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden.
Auch fürs Fahrrad kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

Verstöße gegen die Verkehrsregeln haben auch für Radler Konsequenzen. So kann diese auch ein Fahrverbot auf dem Fahrrad treffen. Ein solches wird aus verschiedenen Gründen verhängt. Üblicherweise stellt ein Radfahrer jedoch eine Gefahr für sich oder andere dar, sodass ein Radfahrverbot eine Maßnahme der Verkehrssicherung bedeutet.

Neben dem persönlichen Fahrradfahrverbot existieren jedoch auch Bereiche im öffentlichen Raum oder auf privatem Gelände, in denen das Radfahren grundsätzlich untersagt ist. Hier besteht dann ein generelles Fahrverbot für Fahrräder.

Wann Radfahrer ein Fahrverbot ausgesprochen bekommen können, wo ein generelles Verbot bestehen kann, mit welchen Sanktionen Radler rechnen müssen, wenn sie ein solches missachten und ob ein Führerscheinentzug wegen Alkohol auf dem Fahrrad drohen kann, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.


Wann droht ein Fahrverbot für Radfahrer?

Ein generelles Fahrradfahrverbot schreibt das Zeichen 254 vor.
Ein generelles Fahrradfahrverbot schreibt das Zeichen 254 vor.

Dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung halten müssen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Kommt es dennoch zu Verstößen oder Vergehen, drohen neben einem Bußgeld und eventuellen Punkten in Flensburg auch Nebenstrafen wie ein Fahrverbot für Fahrrad oder Auto.

Mit einem Fahrverbot müssen Radfahrer, wie zuvor erwähnt, in verschiedenen Situationen rechnen. Wer wiederholt gegen die Vorschriften verstößt oder eine Straftat begeht, kann erwarten, dass ihm das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr untersagt wird. Dieses Fahrverbot kann für das Auto und auch für die Nutzung vom Fahrrad gelten.

Trunkenheitsfahrten oder Fahren unter Drogeneinfluss, Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße oder auch die wiederholte Missachtung von Verkehrsvorschriften sind in der Regel die häufigsten Gründe für das Verhängen von einem generellen Fahrverbot fürs Fahrrad.

Die Behörde beziehungsweise auch das Gericht (bei einer Straftat im Straßenverkehr) können dem Verkehrsteilnehmer die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs absprechen und das Fahrverbot auf das Fahrrad ausweiten. Bei besonders schweren Vergehen droht dann auch die Entziehung der Fahrerlaubnis (umgangssprachlich auch Führerscheinentzug). Aber auch wenn kein Führerschein vorhanden ist, kann ein Fahrverbot für Radfahrer ausgesprochen werden.

Generelles Fahrverbot für Fahrräder

Besteht ein generelles Fahrverbot für ein Fahrrad, wird dies in der Regel durch das Verkehrszeichen 254 angezeigt. Hierbei wird in einem roten Kreis auf weißem Hintergrund ein schwarzes Fahrrad in Piktogrammform dargestellt. Es bedeutet, dass die Einfahrt für alle nicht motorisierten Räder untersagt ist.

Oftmals sind diese Schilder in Fußgängerzonen angebracht. Hier muss das Fahrrad geschoben werden. Eine Missachtung dieses Fahrverbots hat in der Regel ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro zur Folge. Punkte in Flensburg oder gar ein persönliches Fahrverbot sind hier nicht zu befürchten.

Unter Einfluss von Alkohol mit dem Fahrrad unterwegs? Ein Fahrverbot kann drohen

Wie beschrieben, ist das Fahren unter Alkoholeinfluss einer der Gründe, warum ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann. Radler, die betrunken fahren, gefährden mitunter nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Daher droht bei übermäßigem Alkoholkonsum ein Fahrverbot auch fürs Fahrrad.

Fahren Sie nach dem Genuss von Alkohol mit dem Fahrrad, kann ein Fahrverbot drohen.
Fahren Sie nach dem Genuss von Alkohol mit dem Fahrrad, kann ein Fahrverbot drohen.

Liegen hohe Promillewerte oder eine Gefährdung vor beziehungsweise kam es zu einem Unfall, kann durchaus eine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgen. Ein solcher Führscheinentzug auf dem Fahrrad durch Alkohol betrifft dann meist auch andere Fahrzeuge und die Erlaubnis, diese zu führen. Auch wiederholte Trunkenheitsfahrten auf dem Fahrrad können zu einem Fahrverbot für führerscheinpflichtige sowie für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge führen. Auto- und Radfahren ist dann untersagt.

Wenngleich die Promillegrenzen für Radfahrer andere sind als für Kraftfahrer, dennoch können schon ab geringeren Werten Konsequenzen drohen. Ab einem Wert von 1,6 Promille ist mit drei Punkten sowie mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu rechnen. Diese muss auch dann absolviert werden, wenn Radfahrer keinen Führerschein besitzen, diesen aber später machen möchten.

Tritt schon bei geringeren Werten sogenanntes „alkoholtypisches Verhalten“ auf oder kommt es zu einem Unfall, erhalten Radler eine Strafanzeige. In der Regel bedeutet dies eine Geldstrafe und ein Fahrverbot auch fürs Fahrrad. Darüber hinaus werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen.

FAQ: Fahrverbot auf dem Fahrrad

Kann ich mir auf dem Fahrrad ein Fahrverbot fürs Auto einhandeln?

Ja, das ist durchaus möglich. Wer bspw. unter Einfluss von Drogen oder Alkohol mit dem Fahrrad fährt, kann sich dadurch ein Fahrverbot einhandeln, das für das Auto gilt.

Kann ein Fahrverbot auch für das Fahrrad ausgesprochen werden?

Auch das ist denkbar, wenn etwa das Gericht Sie als gänzlich ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen hält. Auch ein Fahrerlaubnisentzug kann dann als Sanktion drohen.

Was ist, wenn ich gar keinen Führerschein besitze?

Ein Fahrverbot kann etwa für das Fahrrad unabhängig davon ausgesprochen werden, ob Sie einen Führerschein besitzen oder nicht. Es kann passieren, dass die Behörde bei einem Alkoholverstoß auf dem Fahrrad eine MPU anordnet. Dann müssen Sie diese erfolgreich bestehen, bevor Sie Ihren Führerschein machen dürfen.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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