Sperrmüll – Aktuelle Bußgelder der Bundesländer

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 4. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie die aktuellen Bußgeldkataloge 2024 für die einzelnen Bundesländer, die die Bußgelder für ordnungswidrig abgelegten Sperrmüll definieren. Wählen Sie Ihr Bundesland aus:


Bußgeldkatalog Sperrmüll Baden-Württemberg

VergehenBußgeld
Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll
kleines Objekt (z.B. Stuhl)50 Euro bis 200 Euro
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt100 Euro bis 300 Euro
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 200 Kilogramm100 Euro bis 500 Euro
- mehr als 1 Kubikmeter oder 200 Kilogramm500 Euro bis 2.500 Euro



Bußgeldkatalog Sperrmüll Bayern
VergehenBußgeld
Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll
kleines Objekt (z.B. Stuhl)80 Euro bis 240 Euro
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt160 Euro bis 500 Euro
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm160 Euro bis 700 Euro
- mehr als 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm700 Euro bis 2.500 Euro


Bußgeldkatalog Sperrmüll Berlin
(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Sperrmüll Brandenburg
VergehenBußgeld
Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll
kleines Objekt (z.B. Stuhl)37,5 Euro bis 150 Euro
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt100 Euro bis 300 Euro
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm100 Euro bis 300 Euro
- mehr als 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm400 Euro bis 1.500 Euro



Bußgeldkatalog Sperrmüll Bremen
VergehenBußgeld
Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll
kleines Objekt (z.B. Stuhl)50 Euro bis 200 Euro
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt100 Euro bis 400 Euro
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm100 Euro bis 500 Euro
- mehr als 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm500 Euro bis 2.500 Euro


Bußgeldkatalog Sperrmüll Hamburg
VergehenBußgeld
Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll
kleines Objekt (z.B. Stuhl)75 Euro bis 250 Euro
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt150 Euro bis 1.000 Euro
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm250 Euro bis 2.000 Euro
- mehr als 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm400 Euro bis 2.000 Euro



Bußgeldkatalog Sperrmüll Hessen
VergehenBußgeld
Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll
kleines Objekt (z.B. Stuhl)50 Euro bis 150 Euro
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt100 Euro bis 300 Euro
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm100 Euro bis 400 Euro
- mehr als 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm400 Euro bis 1.500 Euro


Bußgeldkatalog Sperrmüll Mecklenburg-Vorpommern
VergehenBußgeld
Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm30 Euro bis 500 Euro
- mehr als 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm500 Euro bis 5.000 Euro



Bußgeldkatalog Sperrmüll Niedersachsen
VergehenBußgeld
Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll
kleines Objekt (z.B. Stuhl)50 Euro bis 150 Euro
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt100 Euro bis 500 Euro
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm100 Euro bis 450 Euro
- mehr als 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm450 Euro bis 1.550 Euro
- mit schadstoffhaltigen Bestandteilen150 Euro bis 2.500 Euro


Bußgeldkatalog Sperrmüll Nordrhein-Westfalen
VergehenBußgeld
Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll
kleines Objekt (z.B. Stuhl)50 Euro bis 150 Euro
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt100 Euro bis 300 Euro
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm100 Euro bis 410 Euro
- mehr als 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm410 Euro bis 1.530 Euro



Bußgeldkatalog Sperrmüll Rheinland-Pfalz
VergehenBußgeld
Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll
kleines Objekt (z.B. Stuhl)50 Euro bis 205 Euro
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt102 Euro bis 409 Euro
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm102 Euro bis 511 Euro
- mehr als 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm511 Euro bis 2.556 Euro
- mit schadstoffhaltigen Bestandteilen150 Euro bis 2.500 Euro


Bußgeldkatalog Sperrmüll Saarland
VergehenBußgeld
Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll
kleines Objekt (z.B. Stuhl)50 Euro bis 200 Euro
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt100 Euro bis 300 Euro
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm100 Euro bis 500 Euro
- mehr als 1 Kubikmeter oder 200 Kilogramm500 Euro bis 2.500 Euro



Bußgeldkatalog Sperrmüll Sachsen
VergehenBußgeld
Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll
kleines Objekt (z.B. Stuhl)50 Euro bis 200 Euro
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt100 Euro bis 300 Euro
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm300 Euro bis 10.000 Euro
- mit schadstoffhaltigen Bestandteilen150 Euro bis 2.500 Euro


Bußgeldkatalog Sperrmüll Sachsen-Anhalt
(keine Angaben)

Bußgeldkatalog Sperrmüll Schleswig-Holstein
VergehenBußgeld
Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll
kleines Objekt (z.B. Stuhl)50 Euro bis 150 Euro
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt100 Euro bis 300 Euro
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm100 Euro bis 400 Euro
- mehr als 1 Kubikmeter oder 200 Kilogramm400 Euro bis 1.500 Euro



Bußgeldkatalog Sperrmüll Thüringen
VergehenBußgeld
Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll
kleines Objekt (z.B. Stuhl)50 Euro bis 150 Euro
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt100 Euro bis 300 Euro
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm100 Euro bis 400 Euro
- mehr als 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm400 Euro bis 1.500 Euro
- mit schadstoffhaltigen Bestandteilen150 Euro bis 2.500 Euro

Der Sperrmüll wird zu einem festen Termin abgeholt.
Der Sperrmüll wird zu einem festen Termin abgeholt.

In deutschen Haushalten wird der Müll so ordentlich getrennt wie in nur wenigen Ländern weltweit. Doch was ist mit Abfällen, die zu groß sind für die üblichen Tonnen oder die aus verschiedenen Stoffen bestehen? Was, wenn Sie zum Beispiel Möbel entsorgen wollen?

Etwa zweimal im Jahr hat jeder Haushalt die Möglichkeit, Sperrmüll zu entsorgen. Was es dabei zu beachten gibt und auf welchen gesetzlichen Grundlagen die Sperrmüllentsorgung fußt, soll dieser Artikel klären.

Wenn dann noch Fragen offen bleiben, hilft Ihnen unser Team in den Kommentaren gerne weiter.

Was ist Siedlungsabfall?

Sperrmüll fällt unter die Kategorie des Siedlungsabfalls. Unter diesem Begriff werden Abfälle zusammengefasst, die in Haushalten üblicherweise anfallen. Es zählen also getrennt erfasster Müll wie Flaschen und Papier genauso dazu wie haushaltsüblicher Rest- und Sondermüll (Reste von Reinigungsprodukten, Batterien, Glühbirnen etc.).

Sperrmüll fällt in Haushalten genauso an, allerdings in wesentlich geringerer Frequenz. So kommt es, dass in den meisten Kommunen eine Entsorgung nur halbjährlich vorgesehen ist, bezogen auf den Sperrmüll. Die Abholung ist in der Regel kostenlos.

Sperrmüll anmelden

In den meisten Kommunen gibt es feste Zeiten, an denen die Sperrmüllabholung sattfindet. Wenn Sie die Termine in Erfahrung bringen möchten, genügt ein Anruf beim Ordnungsamt oder Bürgeramt, wann die eigene Straße an der Reihe ist. Es ist also nicht nötig, den Sperrmüll zu bestellen.

In manchen Fällen werden Sie jedoch auf eine baldige Sperrmüllabholung angewiesen sein. So kann etwa aufgrund eines Umzuges eine Möbelentsorgung notwendig werden. Abhilfe schaffen hier private Sperrmüllcontainer, deren Kosten Sie allerdings selbst zu tragen haben. Oftmals bieten Abholungsfirmen vergünstigte Konditionen an, bei denen ein extra-großer Container nur wenige Euro mehr kostet. Es lohnt sich der Vergleich verschiedener Anbieter.

Was gehört zum Sperrmüll?

Grob kann Sperrmüll als Abfall aus Privathaushalten definiert werden, der aufgrund seiner Sperrigkeit nicht in die üblichen Behälter der Müllabfuhr passt.

Darüber hinaus gibt es keine allgemeingültige Definition von Sperrmüll. Vielmehr legt jede Kommune fest, welcher sperrige Abfall auf dem berühmten Sperrmüllhaufen am Straßenrand abgelegt werden darf, wenn die Sperrmüllabholung bevorsteht.

Dabei unterscheiden sich die Regelungen vor allem in Bezug auf elektronische Geräte. In einigen Ländern ist es erlaubt, Lampen, Radios oder alte Möbel zu entsorgen, ohne Unterschiede zu machen. Andere Bundesländer schreiben dagegen vor, Elektrogeräte grundsätzlich zum Wertstoffhof zu bringen.

Es empfiehlt sich also, die Regeln der betroffenen Kommune in Erfahrung zu bringen, bevor Sie die Sperrmüll-Telefonnummer wählen, um einen Termin zu erhalten.

In vielen Fällen bieten die Gemeinden auf Ihrer Internet-Präsenz eine Übersicht zu den für den Sperrmüll zugelassenen Geräten an. Hier können oftmals auch Termine abgefragt oder Bestellungen abgegeben werden, etwa für Sperrmüllcontainer. Die Kosten hierfür sind abhängig von deren Größe und ebenfalls in den Kommunen unterschiedlich.

Alte Reifen gehören nicht auf den Sperrmuell

Folgende Gegenstände können üblicherweise im Container für Sperrmüll versenkt werden. Die genauen Regeln legt jedoch die Gemeinde fest!

  • Holzreste des Wohnbereichs, Laminat
  • Nichtelektrischer Schrott wie Kinderwägen und Fahrräder
  • Tür– und Fensterrahmen
  • Elektrischer Schrott wir Fernseher und Radios
  • Sperrige Kunststoffteile aus dem Wohnbereich wie Türblätter, Dachrinnen und Spülkästen
  • Möbel wie Regale, Tische und Sessel
  • Matratzen aller Größen und Teppiche

Verboten sind immer Abfälle, die auch nur teilweise schädliche Bestandteile innehaben. Sondermüll wie Farbeimer mit Restbeständen, Sprühdosen, Lacke und ähnliches sind also gesondert zu entsorgen. Außerdem werden Autoteile wie Altreifen oder Autobatterien nicht mitgenommen.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – Sperrmüll ist gesetzlich geregelt

Das „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen“ beinhaltet Regelungen und Vorschriften zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Sperrmüll. Im ersten Paragraphen heißt es:

KrWG § 1

Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.

Zur Definition der Abfälle steht im dritten Paragraphen:

KrWG § 3

(1) Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.

Folglich ist zu regeln, wie mit großen Haushaltsgegenständen zu verfahren ist, die in den Haushalten nicht mehr benötigt werden. Dazu wird eine Reihenfolge vorgegeben, die gesetzlich verpflichtend einzuhalten ist. Das soll langfristig dem Umweltschutz dienen.

  1. Müllvermeidung
    Schon die Hersteller von Produkten haben darauf zu achten, dass beim Verbrauch ihrer Waren so wenig Müll wie möglich anfällt.
  2. Wiederverwendung
    Da Müll nicht gänzlich zu vermeiden ist, muss geprüft werden, ob der abfallende Rest wiederverwertet werden kann, um unnötige Produktion und damit zusätzlichen Müll zu umgehen.
  3. Recycling
    Beim Recycling werden nicht wiederverwertbare Stoffe gesammelt und neu verarbeitet. Bekanntes Beispiel hierfür ist aus Altpapier hergestelltes Recyling-Papier.
  4. Verwertung
    Kommt auch das Recycling nicht in Frage, können Unternehmen den Müll energiebringend verwerten. Dies geschieht üblicherweise in Verbrennungsanlagen.
  5. Verfüllung
    Steht zu befürchten, dass bei der Verbrennung der Stoffe besonders giftige Gase entstehen oder muss die Verwertung aus anderen Gründen ausgeschlossen werden, kommt es zur Verfüllung. Dabei werden alte Tagebaue gefüllt und vor dem Einsturz bewahrt. Auch andere Abgrabungen können auf diese Weise gefüllt werden.
  6. Deponieren
    Muss auch die Verfüllung ausgeschlossen werden, ist die Mülldeponie der letzte Schritt zur Müllbeseitigung.

Bezogen auf den Sperrmüll kommt es in den meisten Fällen zur Verwertung, also Verbrennung der Gegenstände. Dies bietet sich an, da der meiste Sperrmüll aus Holz besteht und keine oder nur sehr geringe Schadstoffe anhängen.

Die Entsorgung von Sperrmüll im Detail

Wenn Sie Sperrmüll anmelden, wird die Behörde in der Regel danach fragen, welche Gegenstände Sie zu entsorgen beabsichtigen. Dabei sollten Sie genaue Angaben machen, denn bei der Sperrmüllabholung werden meist nur die Gegenstände mitgenommen, die im Vorfeld genannt wurden. Darüber hinaus kann es zu Gebühren kommen.

Diese Praxis soll verhindern, dass Unberechtigte Ihren Müll dazu stellen und so mehrmals von einer Abholung profitieren. Denn wer Sperrmüll entsorgen will, muss auf die festen Termine warten oder für einen Sperrmüllcontainer die Kosten selbst tragen.

In den meisten Fällen ist die Stadt selbst für die Abholung des Sperrmülls verantwortlich. In manchen Städten beauftragt der Bürger selbst ein Unternehmen. Auch hier gilt, dass im Vorfeld geklärt werden muss, was genau abgegeben werden soll. Verändert sich die zu beseitigende Müllmenge, muss dies mitgeteilt und ein neuer Preis vereinbart werden.

Einfach übers Internet: Sperrmüll anmelden ist oft sehr bequem.
Einfach übers Internet: Sperrmüll anmelden ist oft sehr bequem.

Oft hat der Auftraggeber am Tag der Sperrmüllabholung vor Ort zu sein und sich andernfalls vertreten zu lassen. Der Sperrmüll ist meistens ab 18:00 Uhr am Straßenrand abzustellen und wird am nächsten Tag in der Früh gegen 6:00 Uhr abgeholt. So wird eine Behinderung des Berufsverkehrs vermieden.

Neben der Entsorgung des Sperrmülls können viele Teile auch verkauft oder gespendet werden, da die Möbel oft noch in einem akzeptablen Zustand sind. Die Mitnahme von am Straßenrand zur Abholung bereitgestellten Sperrmüll ist dagegen illegal.

Außerdem bieten viele Möbelhäuser an, das alte Sofa zu entsorgen, wenn im Gegenzug ein neues gekauft wird. Auf diese Weise lässt sich oft auch eine alte Matratze entsorgen. Darüber hinaus kann man verbrauchte Möbel auch selbst zu einem Verwertungbetrieb bringen. Hier lohnt es sich, die Preise zu vergleichen, denn während einige Betriebe so manchen Sperrmüll kostenlos entgegennehmen, wird anderswo eine Abgabegebühr erhoben.

Wie kann man ein Klavier entsorgen?

Im Gegensatz zu üblichen Fällen, wie etwa der Matratzenentsorgung, ist bei einem Klavier das Problem des Gewichtes gegeben. Oftmals wird es sich daher anbieten, das Instrument in seine Einzelteile zu zerlegen und diese dem Sperrmüll zuzuführen. Allerdings hat auch ein altes Klavier oft noch Wert, weshalb es sich lohnen könnte, das Klavier nicht zu entsorgen, sondern Liebhabern die Chance zu geben, es zu erstehen.

FAQ: Sperrmüll

Welche Bußgelder fallen für die unsachgemäße Entsorgung von Sperrmüll an?

Die Bußgelder hängen vom Bundesland ab. Die einzelnen Bußgeldtabellen finden Sie hier.

Was gehört zum Sperrmüll?

Es handelt sich hierbei um sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nicht in die normalen Mülltonnen passen, wie z. B. Möbel.

Wie funktioniert die Entsorgung von Sperrmüll?

Informationen zur Entsorgung finden Sie hier.

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Sperrmüll – Aktuelle Bußgelder der Bundesländer
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 1 comment… Kommentar einfügen }
  • Karl-Heinz L. 14. September 2020, 11:29

    Hallo!
    Ich habe Sperrmüll etwas zu früh raus gestellt.
    Jetzt soll ich an Bußgeld bezahlen?
    ich habe noch nie gehört, dass man dafür ein Bußgeld bekommen kann und weder im Online-Antrag noch im Bestätigungsschreiben von der Stadt wurde darauf hingewiesen?
    Wie kann man dafür bestraft werden, wenn man nicht darauf hingewiesen wird?
    Wenn ich diesen Hinweis von der Stadt bekommen hätte, dann wäre das mit Sicherheit nicht passiert!

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