Strafzettel aus der Schweiz erhalten – und nun?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 8. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was sollten Sie bei einem Strafzettel aus der Schweiz beachten?
Was sollten Sie bei einem Strafzettel aus der Schweiz beachten?

Die Schweiz – auf ihren malerischen Landstraßen und Autobahnen zwischen Bergen, Feldern und Seen tummeln sich jährlich tausende deutscher Autofahrer. Da kommt es früher oder später schon mal zu einer Ordnungswidrigkeit.

Wer als Deutscher einen Strafzettel aus der Schweiz erhält, wird beim ersten Hinblicken vermutlich schlucken müssen. Die Bußen, die das malerische Nachbarland verhängt, fallen in der Regel um einiges höher aus, als in Deutschland.

Doch wie verhalten Sie sich, wenn Sie einen Strafzettel aus der Schweiz erhalten? Welche Kosten kommen auf Sie zu? Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema „Bußgeldbescheid aus der Schweiz“.

Knöllchen aus der Schweiz – wie verfahren Sie damit?

Innerhalb der EU gilt der Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates der EU. Dieser ermöglicht es, Strafzettel aus EU-Staaten ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland zu verfolgen. Wird diese Grenze überschritten, müssen Sie mit einem Bußgeld aus dem Ausland rechnen.

In der Schweiz gilt der Rahmenbeschluss allerdings nicht. Kann ein Bußgeldbescheid gemäß Bußgeldkatalog der Schweiz dennoch verfolgt werden?

Als Ersatz für den Rahmenbeschluss wurde 2002 der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz beschlossen, um die Zusammenarbeit der Behörden beider Länder zu vereinfachen. Dieser beinhaltet in Artikel 37 auch eine Vollstreckungshilfe bei Bußgeldverfolgungen zwischen den Ländern:

Auf Ersuchen leisten die Vertragsstaaten einander Vollstreckungshilfe bei Entscheidungen, mit denen das zuständige Gericht oder die zuständige Verwaltungsbehörde eines der Vertragsstaaten eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Straßenverkehrs feststellt und deswegen eine Sanktion verhängt […].

Ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz kann um einiges höher ausfallen als ein deutscher Bescheid.
Ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz kann um einiges höher ausfallen als ein deutscher Bescheid.

Der Vertrag ist allerdings bis heute nicht in allen Teilen in Kraft getreten und wird deshalb auch nicht vollständig durchgesetzt. Grund dafür ist Artikel 50 des Polizeivertrags, der besagt, dass einige Abschnitte des Vertrags nicht mit der Ratifikation inkrafttreten sollten, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, der noch definiert werden sollte. Dies ist bis heute aber nicht geschehen.

Wenn Sie also ein Knöllchen aus der Schweiz erhalten, wird dieses in der Regel nicht in Deutschland verfolgt. Dennoch sollten Sie einen solchen Strafzettel aus der Schweiz stets begleichen. Denn offene Bußen werden zusammen mit den Kontaktdaten der Person im „Bussschuldnerregister“ eingetragen. Diese Datenbank kann von der Polizei jederzeit abgerufen werden. Wenn Sie also später in die Schweiz zurückreisen, können Ihnen bei einer Routinekontrolle die Bußgelder nachträglich erneut berechnet werden. Wenn auf Ihrem unbezahlten Bescheid eine Umwandlung der Geldbuße in eine Ersatzfreiheitsstrafe angedroht wurde, dann müssen Sie damit rechnen, bei einer Wiedereinreise für bis zu drei Monate inhaftiert zu werden.

Die Verjährungsfrist für einen Strafzettel aus der Schweiz beträgt gemäß Artikel 109 Strafgesetzbuch (StGB) drei Jahre. Wer also um die Zahlung herumkommen möchte und nicht riskieren will, inhaftiert zu werden, sollte nach einem empfangenen Knöllchen die Schweiz für drei Jahre meiden.

Wie hoch kann ein Strafzettel in der Schweiz ausfallen?

Wie bereits erwähnt, geht das Nachbarland mit Verkehrssündern rigoroser um als Deutschland. Dies ist ein Grund dafür, weshalb besonders deutsche Grenzregionen in Baden-Württemberg vermehrt mit illegalen Straßenrennen mit hoher Schweizer Beteiligung zu kämpfen haben: Der abschreckende Faktor ist hier um einiges geringer.

In der Schweiz müssen Sie bereits ab einem km/h Überschreitung mit einer Gebühr von 40 Franken rechnen. Bei 11 km/h sind es bereits 250 Franken oder umgerechnet 215 Euro, weit höher als in Deutschland.

VerstoßMögliche Konsequenzen
Sie haben die Geschwindigkeit außerhalb einer geschlossenen Ortschaft überschritten
... um 1 bis 5 km/h40 CHF
… um 6 bis 10 km/h100 CHF
… um 11 bis 15 km/h160 CHF
… um 16 bis 20 km/h240 CHF
… um mehr als 20 km/hAnzeige, Verwarnung, mindestens ein Monat Fahrverbot
Sie haben die Geschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft überschritten
... um 1 bis 5 km/h40 CHF
… um 6 bis 10 km/h120 CHF
… um 11 bis 15 km/h250 CHF
… um mehr als 15 km/hAnzeige, Verwarnung, mindestens ein Monat Fahrverbot
Sie haben ein Handy am Steuer benutzt100 CHF
Sie sind auf dem Standstreifen gefahren140 CHF
Sie haben die Anschnallpflicht missachtet60 CHF
Sie sind mit mindestens 0,5 Promille gefahrenab 625 CHF

FAQ: Bußgeldbescheid aus der Schweiz

Wie teuer sind Verkehrsverstöße in der Schweiz?

Klicken Sie hier, um die Schweizer Bussen in Erfahrung zu bringen.

Muss ich die Schweizer Busse bezahlen?

Einen Strafzettel vor Ort sollten Sie schon bezahlen. Sollte Ihnen ein Bußgeldbescheid nach Deutschland folgen, sieht die Sache schon anders aus, da der Polizeivertrag zur Vollstreckungshilfe zwischen der Schweiz und Deutschland noch nicht in Gänze inkraftgetreten ist.

Wann verjährt ein Strafzettel aus der Schweiz?

Die Verjährungsfrist beträgt in der Schweiz drei Jahre.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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