„Bussen“ auf der Autobahn in der Schweiz: Das sollten Sie beachten

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 29. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Über­schreitungSanktion
bis 5 km/h20 CHF
6-10 km/h60 CHF
11-15 km/h120 CHF
16-20 km/h180 CHF
21-25 km/h260 CHF
ab 26 km/hBusse un­bestimmt, womöglich Freiheits- oder Geldstrafe, 1-3 Monate Führerschein­entzug
Welche Bussen  für die Autobahn in der Schweiz gelten, erfahren Sie hier.
Welche Bussen für die Autobahn in der Schweiz gelten, erfahren Sie hier.

Alpen, Seen und traumhafte Städte – die Schweiz hat als Urlaubsziel eine Menge zu bieten. Doch ob Sie nun als Tourist in die Schweiz fahren, nur auf der Durchreise sind oder das Nachbarland als Berufsfahrer ansteuern – so oder so müssen Sie sich mit den Bussen auf der Autobahn der Schweiz auseinandersetzen.

Doch welche Busse auf der Autobahn in der Schweiz haben Sie zu erwarten? Kann der Bussenkatalog der Schweiz für die Autobahn auch für deutsche oder österreichische Autofahrer angewandt werden? Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Eine der vielen Besonderheiten der deutschsprachigen Schweiz ist, dass es im Vokabular kein „ß“ gibt. Daher werden hier die Bußgelder als „Bussen“ bezeichnet. Die Autobahn der Schweiz bildet da keine Ausnahme.

Mit welchen Autobahn-Bussen in der Schweiz ist zu rechnen?

Wer auf einer Schweizer Autobahn geblitzt wird, hat mindestens mit einem Bußgeld von 20 Franken, also umgerechnet rund 17 Euro, zu rechnen. Die Sanktionen sind damit etwas niedriger als für die Vergehen innerorts in Schweizer Städten. Auf der Autobahn der Schweiz ist diese Busse bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 1 bis 5 km/h zu erwarten. Die höchste feststehende Sanktion erwartet Sie ab 21 km/h Überschreitung. Hier müssen Sie mit einem Bescheid über 260 Franken oder aktuell 225 Euro rechnen. Mit einer Verwarnung kommen Sie also nicht davon.

Auf der Autobahn eine Busse in der Schweiz zu erhalten, kann schnell teuer werden.
Auf der Autobahn eine Busse in der Schweiz zu erhalten, kann schnell teuer werden.

Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Konsequenzen über einfache Bussen für die Autobahn der Schweiz hinausgehen. Wer auf einer Schweizer Autobahn mehr als 80 km/h zu viel fährt, gilt dort als Raser und erfüllt somit einen Straftatbestand, den es in Deutschland nicht gibt. Die Strafe hierfür wird im Einzelfall festgelegt. Mindestens muss der Täter aber mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr rechnen. Diese kann auf bis zu vier Jahre verlängert werden. Außerdem wird im schlimmsten Fall eventuell sogar lebenslang der Führerschein entzogen.

Anrechnung von Radarbussen von der Autobahn der Schweiz in Deutschland

Seit dem 1. März 2002 gilt der deutsch-schweizerische Polizeivertrag, der die Vollstreckung von Bußgeldern zwischen beiden Staaten regelt. Hier steht in Artikel 37, dass die beiden Staaten einander Vollstreckungshilfe leisten, sobald ein Delikt ein Bußgeld von mehr als 70 Euro beziehungsweise 80 Schweizer Franken nach sich zieht. Wenn Sie auf der Autobahn der Schweiz Bussen erfahren, die diese Bagatellgrenze überschreiten, müssen Sie dann also mit einer Verfolgung in Deutschland rechnen?

Grundsätzlich schon, denn ab dem 01. Mai 2024 ist der Vertrag in Kraft, was eine Vollstreckung in Deutschland ermöglicht. Grundsätzlich ist es nicht ratsam, Bussen von der Autobahn der Schweiz zu ignorieren. Verkehrssünder, die offene Bussen haben, werden in das Bussschuldnerregister eingetragen, welches von der Polizei im Ausland bei Routineuntersuchungen abgerufen werden kann. Wer seine Sanktionen nicht begleicht und wieder in die Schweiz einreist, kann also bei einer Kontrolle mit diesem Versäumnis konfrontiert werden.

Wird die Straftat „Rasen“ verfolgt?

Wer sich in der Schweiz auf der Autobahn neben Bussen durch zu hohe Geschwindigkeiten eine Straftat aufhalst, muss damit rechnen, dass die Schweiz versuchen wird, diese auch in Deutschland durchzusetzen.

Die Freiheitsstrafe ist in Deutschland jedoch in der Regel nicht durchsetzbar. So entschied 2018 das Stuttgarter Landgericht im Fall des „Gotthard-Rasers“ gegen die Vollstreckung, da es sich bei dem Delikt in Deutschland lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelte.

Handeln Sie sich Strafen oder Bussen auf der Autobahn der Schweiz ein und werden bereits in der Schweiz gefasst oder reisen wieder in das Land ein, müssen Sie mit einer sofortigen Umsetzung des Strafmaßes und einer möglichen Verhaftung rechnen.

FAQ: Geldbussen auf schweizer Autobahnen

Wie werden Verstöße auf der Autobahn in der Schweiz geahndet?

Auf der Autobahn gelten die Vorschriften der schweizer Straßenverkehrsordnung. Verstöße werden gemäß dem Bußgeldkatalog oder dem Strafgesetzbuch mit Bußgeldern, Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet.

Sind schweizerische Bußgelder bei Verstößen auf der Autobahn in Deutschland vollstreckbar?

Ja, ab dem 01.05.2024 ist eine Vollstreckung von Bußgeldern in Deutschland möglich.

Können nicht bezahlte Bußgelder in der Schweiz zu Problemen führen?

Ja, wurde beispielsweise eine Busse wegen eines Tempoverstoßes auf der Autobahn nicht bezahlt, können diese offenen Beträge bei einer Kontrolle in der Schweiz innerhalb der Verjährungsfrist sofort eingefordert werden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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